Wegleitung Architekturstudium
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- Hansl Joseph Gärtner
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1 Wegleitung Architekturstudium Bachelor und Master Studienreglemente 2017
2 2 Die vorliegende Wegleitung für das Architekturstudium beruht auf den Studienreglementen 2017 hat keinen Rechts-Charakter
3 Das Architekturstudium Studienreglemente Einleitung 4 5 Das Architekturstudium 4 Grundlagen 4 Zulassung zum Architekturstudium, Unterrichtssprache 5 2. Bachelor-Studium 6 10 Zielsetzung, Dauer, Umfang, Studienzeit 6 Grundlagenfächer des Basisjahres 6 Basisprüfung 6 Fächer mit Semesternote 7 Grundlagenfächer des übrigen Bachelor-Studiums 7 Entwurf 7 8 Wahlfächer und Vertiefungsarbeiten 8 Seminarwochen 8 Wissenschaft im Kontext 9 Bachelor-Abschluss 9 3. Master-Studium 9 Zielsetzung, Dauer, Umfang, Studienzeit 9 Kernfächer 10 Entwurf 10 Wahlfächer 10 Vertiefungsarbeiten Seminarwochen 11 Wissenschaft im Kontext 11 Master-Arbeit 11 Master-Abschluss Interne Einschreibung 12 Interne Einschreibung für Entwurf (ab 3. Semester) und Seminarwochen 12 Interne Einschreibung für die Master-Arbeit Mobilität Praktika Anhang Informatiksupport D-ARCH 14 RapLab (Rapid Architectural Prototyping Laboratory) D-ARCH 14 Studierendenportal ETH Zürich 14 Studienrelevante Webseiten 14 Studienrelevante Anlaufstellen ETH Zürich 15 Studiensekretariat D-ARCH 15 Studienplan Bachelor Studienplan Master 18 3
4 Einleitung, Grundlagen Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) 1. Einleitung Das Architekturstudium Das Architekturstudium an der ETH Zürich ist in zwei Stufen unterteilt: In das Bachelor-Studium und in das Master-Studium. Dazu sind pro Studiengang je sechs Monate Praktikum zu absolvieren. Ausbildungsziel ist der Abschluss als Bachelor of Science ETH in Architektur (BSc ETH Arch) / Master of Science ETH in Architektur (MSc ETH Arch). Bei der Bewertung der erbrachten Studienleistungen kommt das European Credit Transfer System (ECTS) zur Anwendung. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Kreditpunkt einer Studienleistung entspricht, die in 25 bis 30 Arbeitsstunden erbracht werden kann. Für erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen werden ECTS-Kreditpunkte (KP) erteilt. Die Anzahl Kreditpunkte richtet sich nach den Angaben im aktuell gültigen Vorlesungsverzeichnis (VVZ). Die Kreditpunkte werden den Studierenden dann gutgeschrieben, wenn die dazugehörige Leistungskontrolle erfolgreich absolviert wurde (Note mind. 4.0 oder «bestanden»). Ungenügende Leistungskontrollen resp. ungenügende Prüfungsblöcke können einmal wiederholt werden. Eine Leistungskontrolle ist ein Verfahren, mit welchem die Leistung von Studierenden gemessen und bewertet wird. Die Art der Leistungskontrolle (Prüfungen, schriftliche Berichte und Arbeiten, Vorträge und Referate, Projektarbeiten) ist für jede Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis festgelegt. Das Lehrangebot wird durch das Vorlesungsverzeichnis zum Bachelor- und Master- Studiengang Architektur für alle Studierenden verbindlich vorgegeben. Alle rechtlichen Grundlagen zum Studium sind in der Rechts- oder Weisungssammlung der ETH Zürich zu finden. Grundlagen Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich (Zulassungsverordnung) Verordnung über Lerneinheiten und Leistungskontrollen an der ETH Zürich, und die diesbezüglichen Ausführungsbestimmungen der Rektorin/des Rektors Weisung zu Unterrichtssprachen in Bachelor- und Master-Studiengängen Studienreglement 2017 für den Bachelor-Studiengang Architektur Studienreglement 2017 für den Master-Studiengang Architektur 4
5 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Zulassung, Unterrichtssprache Zulassung zum Architekturstudium Die Zulassung zum Architekturstudium richtet sich nach der Verordnung der ETH Zürich über die Zulassung zu den Studien an der ETH Zürich (Zulassungsverordnung). Auskünfte erteilt die Kanzlei oder die Zulassungsstelle der ETH Zürich. Spezielles zur Zulassung zum Master-Studiengang Studierende mit einem bestandenen oder bevorstehenden Bachelor-Abschluss in Architektur der ETH Zürich, der EPF Lausanne oder der USI Mendrisio werden direkt ins Master-Studium zugelassen. Die übrigen Bewerbungen, insbesondere die Portfolios, werden vom Zulassungs- Ausschuss des Departements Architektur (D-ARCH) geprüft. Dabei werden die vorhandenen Studienleistungen mit dem Anforderungsprofil für das Master-Studium verglichen. Die zum Master-Studium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten von der ETH Zürich eine rechtsgültige Verfügung mit dem Aufnahme-Entscheid. Die Verfügung legt die Auflagen fest, die erfüllt werden müssen. Auflagen sind zusätzlich zu erbringende Leistungen aus dem Bachelor-Studium. Die Auflagen können parallel zum Master-Studium absolviert werden. Ausnahme: In die Lehrveranstaltungen «Entwurf V-IX» darf sich erst einschreiben, wer sämtliche Auflagen bestanden hat. Unterrichtssprache Die Sprache des Bachelor- und des Master-Studiengangs Architektur ist Deutsch. Lerneinheiten und die dazugehörenden Leistungskontrollen werden in der Regel auf Deutsch und Englisch durchgeführt. Für die Unterrichtsssprache der Studiengänge gilt im Übrigen die Weisung der ETH Zürich zu den Unterrichtssprachen. Damit eine Immatrikulation ins Master-Studium erfolgen kann, ist für Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ein Sprachzertifikat erforderlich. Die ETH publiziert die anerkannten Nachweise und auch eine Liste, für welche Bewerberinnen und Bewerber kein Sprachzertifikat erforderlich ist. 5
6 Bachelor-Studium Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) 2. Bachelor-Studium Zielsetzung Die Ausbildung ist in drei Lehrbereiche gegliedert, welche nebeneinander und aufeinander bezogen das ganze Studium durchziehen. Der erste Lehrbereich steht im Mittelpunkt und umfasst das architektonische Entwerfen und Konstruieren sowie das künstlerische Denken und Arbeiten. Der zweite Lehrbereich beinhaltet die naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen, während der dritte Lehrbereich geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinen umfasst. Die Ausbildung vermittelt den Studierenden auf wissenschaftlicher Basis ein Grundlagenwissen in der Methodik des architektonischen Entwerfens und Konstruierens und in der ganzheitlichen Bewältigung architektonischer Aufgaben unter Einbezug der erwähnten weiteren Disziplinen. Diese Qualifikationen sollen die Studierenden primär dazu befähigen, das Studium in Master-Studiengängen fortsetzen und vertiefen zu können. Dauer, Umfang, Studienzeit Der Studiengang ist auf eine Regelstudienzeit von drei Jahren ausgerichtet, zuzüglich der für die praktische Tätigkeit erforderlichen 6 Monate. Für den Erwerb des Bachelor-Diploms sind 180 Kreditpunkte (KP) zu erwerben. Die maximal zulässige Studiendauer beträgt fünfeinhalb Jahre. Grundlagenfächer des Basisjahres (BSc-Reglement Art. 19.1) Das Basisjahr dient der Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für das weitere Studium. Es werden wichtige Phänomene, Themen und Konzepte der Architekturdisziplin eingeführt. Entwerfen, Konstruieren, künstlerisches Denken und Arbeiten sowie die Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften bilden die zentralen Komponenten. Basisprüfung (BSc-Reglement Art / 27 29) Nach dem ersten Studienjahr ist die Basisprüfung zu absolvieren. Sie umfasst 7 Prüfungsfächer, die zu 2 Prüfungsblöcken zusammengefasst sind. In jedem der beiden Prüfungsblöcke muss der Notendurchschnitt von mindestens 4.0 erreicht werden, ansonsten muss der betreffende Prüfungsblock wiederholt werden. Eine nicht bestandene Basisprüfung kann innerhalb zweier Jahre ab Studienbeginn einmal wiederholt werden. Die zu wiederholenden Prüfungsblöcke müssen innerhalb derselben Prüfungssession abgelegt werden. 6
7 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Bachelor-Studium Fächer mit Semesternote (BSc-Reglement Art / 30 / 31) Die Fächer «Entwerfen und Konstruieren I und II» und «Architektur und Kunst I und II» sind Semesterkurse. Jeder Semesterkurs umfasst Übungen (praktischer Teil) und Vorlesungen (theoretischer Teil). Zu jedem Semesterkurs gehören Leistungskontrollen. Die Zusammensetzung der Semesterkurse und die Modalitäten der Leistungskontrollen werden im Vorlesungsverzeichnis festgelegt. Ein Semesterkurs ist bestanden, wenn die Note mindestens 4.0 beträgt. Es stehen maximal 3 Versuche zur Verfügung, um die beiden Semesterkurse «Entwerfen und Konstruieren I» sowie «Entwerfen und Konstruieren II» zu bestehen. Ebenso stehen maximal 3 Versuche zur Verfügung, um die beiden Semesterkurse «Architektur und Kunst I» sowie «Architektur und Kunst II» zu bestehen. Massgebliche Termine zur An- und Abmeldung (Belegung der Lehrveranstaltungen in «mystudies») sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Grundlagenfächer des übrigen Bachelor-Studiums (BSc-Reglement Art / 32) Mit den obligatorischen Lehrveranstaltungen vom 3. bis 6. Studiensemester werden die Kernkompetenzen vertieft und die Grundlagen für den Master-Studiengang erarbeitet. Die Fächer sind auf insgesamt drei Prüfungsblöcke aufgeteilt. Die zu einem Prüfungsblock gehörenden Prüfungen müssen gesamthaft in derselben Prüfungssession abgelegt werden. Ein Prüfungsblock ist bestanden, wenn der Notendurchschnitt der Fächer mindestens 4.0 beträgt. Jeder nicht bestandene Prüfungsblock kann einmal wiederholt werden. Entwurf (BSc-Reglement Art / 33) Der Entwurfsunterricht in den verschiedenen Bereichen der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur bildet während der gesamten Studienzeit eine der zentralen Komponenten des Architekturstudiums. Im Entwurf werden zusammen mit der Entwurfsaufgabe inhaltlich darauf abgestimmte Übungen und Vorlesungen angeboten. In jeder Lerneinheit «Entwurf» ist eine Semesterleistung zu erbringen. Die Semesterleistung wird unter Mitwirkung der begleitenden Dozierenden beurteilt und mit einer einzigen Note bewertet. Die Semesterleistung ist bestanden, wenn die Note mindestens 4.0 beträgt. 7
8 Bachelor-Studium Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Die Lehrveranstaltungen «Entwurf III und IV» dürfen erst belegt werden, wenn alle Fächer mit Semesternote des Basisjahres bestanden sind. Für das Bestehen von 2 Lern einheiten «Entwurf III» und/oder «Entwurf IV» stehen maximal 3 Versuche zur Verfügung. Die Lehrveranstaltungen «Entwurf V IX» dürfen erst belegt werden, wenn 2 Lerneinheiten «Entwurf III» und/oder «Entwurf IV» bestanden sind. Für das Bestehen von 2 Lern einheiten «Entwurf V IX» stehen maximal 3 Versuche zur Verfügung. Massgebliche Termine zur An- und Abmeldung (Belegung der Lehrveranstaltungen in «mystudies») sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Wahlfächer und Vertiefungsarbeiten Wahlfächer (BSc-Reglement Art a / 35) Sie dienen der Erweiterung des Grundwissens und der Vertiefung von spezifischen Fragestellungen. Vertiefungsarbeiten (BSc-Reglement Art b / 34 sowie MSc-Reglement Art.17.3 / 29)) Vertiefungsarbeiten sind Teil des Master-Studienprogramms; sie sind nicht obligatorisch im Bachelor-Studium. Sie können in der Kategorie «Wahlfächer und Vertiefungsarbeiten» angerechnet werden. Vertiefungsarbeiten können zu einem vorgegebenen oder selbst gewählten Thema der Architektur verfasst werden. Die Professoren und Professorinnen legen die Themen in Absprache mit den Studierenden fest. Der Inhalt der Vertiefungsarbeit kann sich auch auf den Inhalt eines Wahlfachs beziehen. Einzelheiten finden sich in diese Wegleitung (Master-Studium, Vertiefungsarbeiten, Seites 10/11) und in den Studienreglementen Seminarwochen (BSc-Reglement Art / 36) Die einwöchigen Seminarreisen sind obligatorisch und werden als Ergänzung zum Studienplan geführt. Sie finden in jedem Semester in kleinen Unterrichtsgruppen statt. Im Bachelor-Studium muss an mindestens 2 Reisen teilgenommen werden. 8
9 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017 Bachelor- / Master-Studium Wissenschaft im Kontext (BSc-Reglement Art / 35) Mit dem Kursprogramm «Wissenschaft im Kontext» ermöglicht das Departement D-GESS den Studierenden neue Sichtweisen auf Inhalte ihrer Kernfächer. Die für diese Kategorie anrechenbaren Lehrveranstaltungen finden sich im Vorlesungsverzeichnis unter «Studiengang / Bereich: GESS Wissenschaft im Kontext». Bachelor-Abschluss (BSc-Reglement Art ) Mit dem Nachweis der für das Bachelor-Diplom erforderlichen 180 Kreditpunkte und des absolvierten Praktikums können die Studierenden die Erteilung des Bachelor-Diploms beantragen. Der Diplomantrag ist in «mystudies» zu stellen. Dabei sind sämtliche Leistungskontrollen in die entsprechenden Kategorien einzuordnen. Der Diplomantrag ist ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Nachweis des absolvierten Praktikums beim Studiensekretariat einzureichen. Der «Bachelor of Science ETH in Architektur» berechtigt grundsätzlich zum Master- Studium an einer anderen Hochschule. Er ermöglicht ausserdem die auflagenfreie Zulassung zum Master-Studiengang «Raumentwicklung und Infrastruktursysteme» des Departements Bau, Umwelt und Geomatik der ETH Zürich und unter gewissen Bedingungen den Übertritt in den interdisziplinären Studiengang «Integrated Building Systems» der ETH Zürich. 3. Master-Studium Zielsetzung Das Master-Studium dient der Vertiefung des erworbenen Wissens und der Förderung einer zunehmend selbständigen, individuellen Arbeitsweise. Es unterstützt die Ausbildung des integrativen Denk- und Gestaltungsvermögens und ermöglicht die Bearbeitung grösserer architektonischer Aufgaben. Dauer, Umfang, Studienzeit Der Studiengang ist auf eine Regelstudienzeit von zwei Jahren ausgerichtet, zuzüglich der für die praktische Tätigkeit erforderlichen 6 Monate Praktikum. Für den Erwerb des Master-Diploms sind 120 Kreditpunkte (KP) zu erarbeiten. Die maximal zulässige Studiendauer beträgt viereinhalb Jahre. 9
10 Master-Studium Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Kernfächer (MSc-Reglement Art / 39) Kernfächer dienen der Erweiterung und Vertiefung zentraler Inhalte der Architekturdisziplin in Relation zum Entwurfsunterricht. Obligatorische Kernfächer a. Architekturgeschichte und -theorie VII b. Konstruktionsgeschichte I c. NSL I: Methoden der Stadtforschung d. Tragwerksentwurf V Weitere Kernfächer Bereich Geschichte und Theorie Bereich Denkmalpflege und Bauforschung Bereich Landschaftsarchitektur und Städtebau Bereich Technologie in der Architektur Entwurf (MSc-Reglement Art / 27) Der Entwurfsunterricht in den verschiedenen Bereichen der Architektur, des Städtebaus und der Landschaftsarchitektur bildet während der gesamten Studienzeit eine zentrale Komponente. In den Entwurfsunterricht werden weitere, inhaltlich auf die Entwurfsaufgabe abgestimmte Disziplinen integriert. Die Lerneinheiten «Entwurf V-IX» werden unter Mitwirkung der begleitenden Dozierenden beurteilt und mit einer einzigen Note bewertet. Für die zu bestehenden 3 Lerneinheiten stehen maximal 4 Versuche zur Verfügung (Note mindestens 4.0). Massgebliche Termine zur An- und Abmeldung (Belegung der Lehrveranstaltungen in mystudies) sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis publiziert. Wahlfächer (MSc-Reglement Art / 27) Wahlfächer dienen der Erweiterung des Grundwissens und der Vertiefung von spezifischen Fragestellungen. Vertiefungsarbeiten (MSc-Reglement Art / 29) Zu einem vorgegebenen oder selbst gewählten Thema der Architektur sind im Master-Studium mindestens 3 Vertiefungsarbeiten zu verfassen. Vertiefungsarbeiten werden in den jeweiligen Fachgebieten der Institute verfasst, die Professoren und 10
11 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Master-Studium Professorinnen legen die Themen in Absprache mit den Studierenden fest. Der Inhalt der Vertiefungsarbeit kann sich auch auf den Inhalt eines Wahlfachs beziehen. Die Arbeiten sind aus den Fachbereichen von mindestens zwei verschiedenen Instituten des D-ARCH zu wählen. Eine Vertiefungsarbeit umfasst entweder eine rein schriftliche Arbeit mit anschliessender mündlicher Prüfung, oder sie umfasst eine gestalterische, handwerkliche oder zeichnerische Arbeit einschliesslich Beschrieb, mit anschliessender mündlichen Prüfung. Mindestens bei einer der drei Vertiefungsarbeiten muss die Leistungskontrolle in Form einer rein schriftlichen Arbeit mit anschliessender mündlicher Prüfung erfolgen. Dabei muss die schriftliche Arbeit in formaler Hinsicht die Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit erfüllen. Seminarwochen (MSc-Reglement Art / 30) Die einwöchigen Seminarreisen sind obligatorisch und werden als Ergänzung zum Studienplan geführt. Sie finden in jedem Semester in kleinen Unterrichtsgruppen statt. Im Master-Studium muss an mindestens 1 Reise teilgenommen werden. Wissenschaft im Kontext (MSc-Reglement Art / 27) Mit dem Kursprogramm «Wissenschaft im Kontext» ermöglicht das Departement D-GESS den Studierenden neue Sichtweisen auf Inhalte ihrer Kernfächer. Die für diese Kategorie anrechenbaren Lehrveranstaltungen finden sich im Vorlesungsverzeichnis unter «Studiengang / Bereich: GESS Wissenschaft im Kontext». Master-Arbeit (MSc-Reglement Art / 31-38) Die 10-wöchige Master-Arbeit bildet den Abschluss des Studiums. Sie soll die Fähigkeit der Studierenden zu selbständiger Entwurfsarbeit aufzeigen und ist Ausweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums. Sie steht unter der Leitung eines Professors/einer Professorin des D-ARCH und wird unter Mitwirkung der Dozierenden der gewählten 2 Fachdisziplinen mit einer einzigen Note bewertet. Für die Master-Arbeit können die Studierenden eines der vom D-ARCH gestellten Themen 11
12 Master-Studium Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) wählen oder Eignung vorausgesetzt und nach Rücksprache und Genehmigung ein freies, selbst gewähltes Thema bearbeiten. Master-Abschluss (MSc-Reglement Art ) Mit dem Nachweis der für das Master-Diplom erforderlichen 120 Kreditpunkte und dem absolvierten Praktikum können die Studierenden beim Studiensekretariat die Erteilung des Master-Diploms beantragen. Der Diplomantrag ist in «mystudies» zu stellen. Dabei sind sämtliche Leistungskontrollen in die entsprechenden Kategorien 4. Interne Einschreibung Interne Einschreibung für Entwurf und Seminarwochen Diese interne Einschreibung findet ca. Mitte August für das Herbstsemester und ca. Mitte Januar für das Frühjahrssemester statt. Für die Studierenden besteht bei den Entwurfsklassen eine gewisse Wahlfreiheit, indem sie ihre Prioritäten in eine Webapplikation eingeben. Je nach Anzahl der bereits bestandenen Lehrveranstaltungen steigen die Studierenden in der Modus- Kategorie (die Chance, der «Wunschprofessur» zugeteilt zu werden, erhöht sich). Die angebotenen Entwurfsprogramme und Seminarwochen sowie Ablauf, Modus- System und das Login finden sich auf der Webseite zur internen Einschreibung. Nach der Zuteilung in eine bestimmte Entwurfsklasse oder Seminarwoche (die Zuteilung verpflichet zur Teilnahme an der Reise) sind die Belegungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen in «mystudies» vorzunehmen. Interne Einschreibung für die Master-Arbeit Diese interne Einschreibung findet im April für das Herbstsemester und im November für das Frühjahrssemester statt, bei welcher Angaben und Prioritäten der Studierenden gesammelt werden. Massgebliche Termine zur An- und Abmeldung (Belegung der Lehrveranstaltung in «mystudies») sind jeweils im Vorlesungsverzeichnis publiziert. einschreibung.arch.ethz.ch mystudies.ethz.ch 12
13 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Master-Studium 5. Mobilität Gute Studierende haben die Möglichkeit, 1 Semester im Bachelor- und / oder 1 Semester im Master-Studium an einer anderen Hochschule zu studieren. Voraussetzung dafür ist das erfolgreiche Bestehen des Basisjahres sowie der Lerneinheiten «Entwurf III und IV», mit einem Notenschnitt von mindestens 4.5. Die vom D-ARCH festgelegten weiteren Bedingungen und Informationen sind auf der Webseite zum Architekturstudium veröffentlicht. Mobilität im Bachelor-Studium (BSc-Reglement Art. 16) Es werden maximal 20 KP in den Kategorien «Entwurf V-IX» und «Wahlfächer» angerechnet. Überzählige Leistungen können auf das Beiblatt zum Schlusszeugnis oder ins Master- Studium übertragen werden. Mobilität im Master-Studium (MSc-Reglement Art. 15) Es werden maximal 20 KP in den Kategorien «Entwurf V-IX» und «Wahlfächer» angerechnet. Überzählige Leistungen können auf dem Beiblatt zum Schlusszeugnis ausgewiesen werden. 6. Praktika Bachelor-Studium (BSc-Reglement Art / 20) Für den Erwerb des Bachelor-Diploms muss der Nachweis über ein mindestens 6- monatiges Praktikum im Bereich der Architektur in Ausführungs- oder Projektierungs-büros oder im Bauhauptgewerbe erbracht werden. Von praktischen Tätigkeiten vor dem Studium können maximal 6 Monate angerechnet werden, sofern mindestens 3 Monate im gleichen Büro ausgeübt wurden. Es wird empfohlen, im Bachelor-Studiengang bereits nach dem 4. Semester ein 12-monatiges Praktikum zu absolvieren, da für den Erwerb des Master- Diploms weitere 6 Monate Praktikum erforderlich sind. Master-Studium (MSc-Reglement Art. 18) Für den Erwerb des Master-Diploms muss der Nachweis über mindestens 12 Monate praktiksche Tätigkeit erbracht werden. Mindestens 6 der erforderlichen 12 Monate müssen vor Beginn des Master-Studiums absolviert werden. 13
14 Anhang Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) 7. Anhang Informatik Support Gruppe D-ARCH (ISG) Die ISG bietet den Studierenden des D-ARCH vielfältige Dienstleistungen für Forschung, Lehre und Unterricht an. Angeschlossen ist der D-ARCH Helpdesk, der die Studierenden bei Hard- und Softwareproblemen unterstützt und ihnen bei der Installation von definierten Softwarepaketen behilflich ist. it.arch.ethz.ch RapLab D-ARCH Das zentrale Anliegen des RapLab (Rapid Architectural Prototyping Laboratory) ist die Umsetzung von Ideen in Modelle. Das RapLab betreibt eine umfangreiche Werkstatt für Modell- und Prototypenbau, die von traditionellen bis hin zu computergesteuerten Maschinen reicht. Das RapLab ist aufgeteilt in eine Holz-, eine Digital-, eine CNC- und in eine Giesswerkstatt. raplab.arch.ethz.ch Studierendenportal ETH Zürich Im Studierendenportal sind alle Informationen rund ums Studium und die von der ETH Zürich angebotenen Dienstleistungen zu finden. ethz.ch/students/de Studienrelevante Webseiten Architekturstudium arch.ethz.ch/studium mystudies (Studierende benützen «mystudies», um ihr Studium zu managen) mystudies.ethz.ch Rechtliche Grundlagen ethz.ch/de/studium/rechtliches-abschluesse/rechtsgrundlagen Vorlesungsverzeichnis der ETH Zürich vvz.ethz.ch Fachverein der Architektur-Studierenden «architektura» architektura.ethz.ch 14
15 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Anhang Studienrelevante Anlaufstellen der ETH Zürich Hauptgebäude, 8092 Zürich Schalter-Öffnungszeiten: 11:00-13:00 Kanzlei HG F 19 Tel [email protected] Prüfungsplanstelle HG F 18.1 Tel [email protected] Zulassungsstelle HG F Bachelor: Tel [email protected] Master: Tel [email protected] Studiensekretariat D-ARCH Erste Anlaufstelle für Studierende am Departement Architektur ist das Studiensekretariat. Für fachliche Beratung stehen ferner die Assistierenden und die Professorinnen und Professoren des Departements zur Verfügung. Studiensekretariat Stefano-Franscini-Platz 5, HIL E 73, 8093 Zürich [email protected] Öffnungszeiten: Mo Do 09:00 12:00 / 14:00 16:30 Studienberatung Mathias Imgrüt Bestätigungen [email protected] Leistungsausweise Tel Diplomanträge, Zeugnisse Esther Ramseier Mobilität [email protected] Masterfeier Tel Stundenplanung Ursula Suter Master-Ausstellung [email protected] Lehraufträge Tel Koordination Lehre Rudolf Krieg Bereichsleiter Studiensekretariat [email protected] Tel Sprechstunden nach Vereinbarung Studiendirektor Prof. Fabio Gramazio [email protected] 15
16 Studienplan Bachelor Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Studienplan Bachelor-Studium 1. Semester 2. Semester 3. Semester Entwerfen und Konstruieren I Architektur und Kunst I Entwerfen und Konstruieren II Architektur und Kunst II Entwurf III Tragwerksentwurf I Soziologie I Einführung Denkmalpflege I Architekturgeschichte und -theorie I Baumaterialien I Städtebau I Mathematisches Denken und Programmieren I Wahlfächer und Vertiefungsarbeiten Seminarwochen GESS Wissenschaft im Kontext Tragwerksentwurf II Soziologie II Einführung Denkmalpflege II Architekturgeschichte und -theorie II Bauphysik I Städtebau II Mathematisches Denken und Programmieren II Tragwerksentwurf III Architekturgeschichte und -theorie III Mathematisches Denken und Programmieren III Bauphysik II Geschichte des Städtebaus I Städtebau III 6 Monate Praktikum Grundlagenfächer des Basisjahres: Fächer mit Semesternote Basisprüfung: Prüfungsfächer, Prüfungsblock 1 Prüfungsfächer, Prüfungsblock 2 Grundlagenfächer des übrigen Bachelor-Studiums: Prüfungsblock 1 Prüfungsblock 2 Prüfungsblock 3 16
17 Wegleitung Architekturstudium (Reglemente 2017) Studienplan Bachelor 4. Semester 5. Semester 6. Semester Entwurf IV Entwurf V IX Entwurf V IX Tragwerksentwurf IV Architekturgeschichte und -theorie IV Mathematisches Denken und Programmieren IV Bauphysik III Geschichte des Städtebaus II Städtebau IV Konstruktion V Architekturgeschichte und -theorie V Bauprozess I Landschaftsarchitektur I Energie- und Klimasysteme I Konstruktion VI Architekturgeschichte und -theorie VI Bauprozess II Landschaftsarchitektur II Energie- und Klimasysteme II 17
18 Studienplan Master Wegleitung Architektur-Studium (Reglemente 2017) Studienplan Master-Studium 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Entwurf V-IX Entwurf V-IX Entwurf V-IX Kernfächer in den Bereichen der vier Institute: GTA Institut für Geschichte und Theorie der Architektur Davon obligatorisch: Architekturgeschichte und -theorie VII IDB Institut für Denkmalpflege und Bauforschung Davon obligatorisch: Konstruktionsgeschichte I NSL Netzwerk Stadt und Landschaft Davon obligatorisch: NSL I: Methoden der Stadtforschung ITA Institut für Technologie in der Architektur Davon obligatorisch: Tragwerksentwurf V Masterarbeit Wahlfächer Seminarwochen GESS Wissenschaft im Kontext Vertiefungsarbeiten 12 Monate Praktikum, davon 6 Monate im Master-Studium 18
19 19
20 ETH Zürich Kontakt Departement Architektur Studiensekretariat ETH HIL Zürich E 73 Titel Stefano-Franscini-Platz Vorname Nachname 5 Gebäude 8093 Raum Zürich Strasse Öffnungszeiten: Hausnummer 0000 Mo Do Ort 09:00 12:00, 14:00 16:30 [email protected] Herausgeber Department of xxx Redaktion Beat Muster Gestaltung Herausgeber, Hochschulkommunikation, ETH Zürich, ETH Zürich Fotos Redaktion und Beat Muster, Departement Eva Bernasconi Architektur, Druck Gestaltung PrintFactory Studiensekretariat D-ARCH Auflage Druck 2000 Schellenbergdruck Auflage 400 ETH Zürich, ETH Zürich, Juni 2013 August 2017
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