RASTERZEUGNIS HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN
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- Franziska Walter
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1 An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes bitte ankreuzen:) an der Krankenanstalt/Abteilung für 1 in der anerkannten Lehrpraxis in dem anerkannten Lehrambulatorium in der anerkannten Lehrgruppenpraxis einer praktischen Ausbildung als Turnusärztin/Turnusarzt unterzogen. Ausbildungsassistent(in) Ausbildungsverantwortliche(r) 2 Ärztliche(r) Leiter(in) der Krankenanstalt/ des Lehrambulatoriums Stampiglie, am 1 Bezeichnung der Fachabteilung, Organisationseinheit (Department für...), Universitätsklinik, Universitätsinstitut, usw. 2 Leiter(in) der Abteilung/des Instituts der Krankenanstalt, Klinik- bzw. Klinikvorstände, Lehrpraxisinhaber(in) Österreichische Ärztekammer, 1010 Wien, Weihburggasse Seite 1 8
2 HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN 1.) Ausbildungsinhalte Folgender Inhalt und Umfang der Ausbildung sind dem/der Ausbildungsverantwortlichen (Ausbildungs-assistent(in)) vermittelt und durch geeignete Maßnahmen der/dem Ausbildungsverantwortlichen überprüft worden: Inhalte die im Zuge der Ausbildung nicht oder nicht erfolgreich vermittelt bzw. überprüft wurden, sind durch Streichung des jeweiligen Punktes zu kennzeichnen. A) Kenntnisse: 1. Ätiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differentialdiagnostik, Anatomie, Pathologie, Physiologie, Pharmakologie (Galenik), Immunologie, Instrumentenkunde und Asepsis 2. Hygiene und Mikrobiologie 3. Dermatologische Röntgentherapie 4. Dermatologische Onkologie 5. Dermatohistopathologie Makroskopische Pathologie der Haut Mikroskopische Pathologie der Haut Immunhistologie Molekulare Dermatopathologie 6. Humangenetik - Genodermatosen 7. Physikalische Therapie 8. Umwelt- und arbeitsbedingte Erkrankungen 9. Für die Ausübung des ärztlichen Berufes einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere betreffend das Sozial-, Fürsorge- und Gesundheitswesen einschließlich entsprechender Institutionenkunde System des österreichischen Gesundheitswesen und des Sozialversicherungssystems Rechtliche Grundlagen der Dokumentation und der Arzthaftung Zusammenarbeit mit den anderen Gesundheitsberufen 10. Grundlagen der multidisziplinären Koordination und Kooperation insbesondere Orientierung über soziale Einrichtungen, Institutionen und Möglichkeiten der Rehabilitation 11. Fachspezifische Psychosomatik 12. Kenntnisse in Gesundheitsberatung, Prävention, fachspezifische Vorsorgemedizin und gesundheitliche Aufklärung 13. Fachspezifische Betreuung behinderter Menschen mit Erfolg Datum Unterschrift ÖÄK Seite 2 8
3 B) Fertigkeiten und Erfahrunge: 1. Allergologie und Immundermatologie: Allergologische Diagnostik Hauttestung, fachspezifische serologische Tests Provokationsmethoden Spezifische Immuntherapie Humorale und zelluläre Immundiagnostik (Interpretation Befunden) 2. Apparative Diagnoseverfahren (z.b. Auflichtmikroskopie) 3. Photodiagnostische Verfahren, Bestrahlungstherapie mit lang- und kurzwelligen, inkohärenten und kohärenten UV-Strahlen und sichtbarem Licht, sowie Strahlenschutz und Dosimetrie, Laser 4. Fachspezifische Sonographie (z.b. Doppler, Duplex, bi-direktionaler Doppler) 5. Lokale und systemische Pharmakotherapie, Immuntherapie; Chemotherapie in interdisziplänerer Zusammenarbeit 6. Dermatochirurgie einschließlich Elektrochirurgie, Kryochirurgie, hochtouriges Schleifen 7. Diagnostik und Therapie venerologischer bzw. anderer sexuell übertragbarer Krankheiten 8. Dermatologische Kosmetologie 9. Fachspezifische Laboratoriumsuntersuchungen 10. Phlebologische Untersuchungstechnik (klinisch und apparativ) und phlebologische Therapie einschließlich chirurgischer Therapie Varizen sowie periphere Angiologie 11. Information und Kommunikation mit Patienten über Vorbereitung, Indikation, Durchführung und Risiken Untersuchungen und Behandlungen (Patientengespräch bzw. Gespräche mit Angehörigen) 12. Nachsorgemedizin 13. Fachspezifische Qualitätssicherung und Dokumentation 14. Fachspezifische Schmerztherapie 15. Fachspezifische Palliativmedizin 16. Schriftliche Zusammenfassung, Dokumentation und Bewertung Krankheitsverläufen, sowie der sich daraus ergebenden Prognosen (Fähigkeit zur Erstellung Attesten, Zeugnissen, etc.) mit Erfolg Datum Unterschrift ÖÄK Seite 3 8
4 C) OP-Katalog: mit Erfolg Datum Unterschrift 1. Biopsien, einschließlich Stanzbiopsien, Lymphknotenbiopsien und diagnostischer Muskelbiopsie (50)* 2. Exzisionen mit primärem Wundverschluß (30)* 3. Exzisionen mit Defektdeckung durch Vollhaut- oder Spalthauttransplantate, gestielte Lappenplastiken, Z Plastik, V-Y- Plastik, W- Plastik (20)* 4. Eingriffe mittels Curretage (30)* 5. Oberflächenschleifbehandlungen und alternative chemische Verfahren (Peeling) zur Entfernung oder Korrektur oberflächlicher Hautveränderungen (20)* 6. Operationen am Nagelorgan (10)* 7. Eingriffe am Venensystem (z.b. Perforantendiszision, Ministripping, Seitenastexhairese, Saphenaligatur, Crossektomie, Stripping) (20)* 8. Elektrochirurgische und kryochirurgische Eingriffe (50)* 9. Dermatologische Laser- und Blitzlampenbehandlung (20)* 10. Chirurgisches Debridement Nekrosen und Wunden inkl. Combustio (10)* * Richtzahl an Operationen, Eingriffe und/oder diagnostischer/therapeutischer Techniken ÖÄK ) Begründung für nicht positiv (ohne Erfolg) beurteilte Inhalte und allenfalls Hinweis, wann mit einer positiven Ausbildung Teilbereichen gerechnet werden kann ( 24 Abs 4 ÄAO) ÖÄK Seite 4 8
5 3.) Begleitende, theoretische Unterweisungen Folgende, begleitende theoretische Unterweisungen sind zur Erreichung des Ausbildungszieles absolviert worden: 4.) Allfällige fachspezifische Projekte oder wissenschaftliche Arbeiten 5.) Allfällige Zusatzqualifikationen 6.) Evaluierungsgespräch ( 23 ÄAO) am ÖÄK Seite 5 8
6 7.) Verhinderungszeiten (bitte jeweils angeben - ) Urlaub: Erkrankung: Mutterschutz: Andere Gründe: 8.) Beschäftigungsausmaß Vollzeit Ja Nein; wenn Nein: Teilzeit Ausmaß 9.) Unterbrechungszeiten Präsenzdienst/Zivildienst: Karenzurlaub: Anm.: Nach erfolgter Anerkennung der Ausbildungszeit verbleibt dieses Blatt in der Landesärztekammer ÖÄK Seite 6 8
7 10.) Absolvierung Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten (Zutreffendes bitte ankreuzen:) Nachtdienste: Ja Nein Wochenenden/Feiertage: Ja Nein 11.) Externe Supervision mit Möglichkeit zur Selbstreflexion (Empfehlung 2 h / Monat) (Zutreffendes bitte ankreuzen:) Ja Nein 12.) Allfällige Anmerkungen der/des Ausbildungsverantwortlichen Für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung (Punkte 1-11) zeichnet verantwortlich: Ausbildungsassistent(in) Ausbildungsverantwortliche(r) 2 Ärztliche(r) Leiter(in) der Krankenanstalt/ des Lehrambulatoriums Stampiglie, am 1 Bezeichnung der Fachabteilung, Organisationseinheit (Department für...), Universitätsklinik, Universitätsinstitut, usw. 2 Leiter(in) der Abteilung/des Instituts der Krankenanstalt, Klinik- bzw. Klinikvorstände, Lehrpraxisinhaber(in) ÖÄK Seite 7 8
8 13.) Allfällige Anmerkungen der/des in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arztes Anm.: Nach erfolgter Anerkennung der Ausbildungszeit verbleibt dieses Blatt in der Landesärztekammer ÖÄK Seite 8 8
RASTERZEUGNIS NEUROCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NEUROCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IN EINEM PFLICHT- ODER WAHLNEBENFACH Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS CHIRURGIE ODER CHIRURGIE U N D UNFALLCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT CHIRURGIE ODER CHIRURGIE
RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE U N D GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT FRAUENHEILKUNDE U N
Herr/Frau... geboren am... hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., von/bis... an der Krankenanstalt/Abteilung für 1...
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin in einem Wahlfach zum Ausbildungsfach Innere Medizin oder für ein Pflicht- oder Wahlnebenfach in der Ausbildung
RASTERZEUGNIS GERICHTSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H GERICHTSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS PATHOPHYSIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PATHOPHYSIOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS PÄDIATRISCHE PULMONOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PÄDIATRISCHE PULMONOLOGIE IM HAUPTFACH KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H BLUTGRUPPENSEROLOGIE UND TRANSFUSIONSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/LEHRPRAXIS
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT ALLGEMEINMEDIZIN/LEHRPRAXIS
RASTERZEUGNIS GEFÄßCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H GEFÄßCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
RASTERZEUGNIS KARDIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H KARDIOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., /
RASTERZEUGNIS PATHOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PATHOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS THORAXCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H THORAXCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS UROLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H UROLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS HERZCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HERZCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSELERKRANKUNGEN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H ENDOKRINOLOGIE UND STOFFWECHSELERKRANKUNGEN IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
RASTERZEUGNIS KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS GASTROENTEROLOGIE UND HEPATOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H GASTROENTEROLOGIE UND HEPATOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS INNERE MEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS IMMUNOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H IMMUNOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS INFEKTIOLOGIE UND TROPENMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INFEKTIOLOGIE UND TROPENMEDIZIN IM HAUPTFACH SPEZIFISCHE PROPHYLAXE UND TROPENMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den
RASTERZEUGNIS HÄMATOLOGIE UND INTERNISTISCHE ONKOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H HÄMATOLOGIE UND INTERNISTISCHE ONKOLOGIE IM HAUPTFACH INNERE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
RASTERZEUGNIS PHONIATRIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PHONIATRIE IM HAUPTFACH HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN, LEHRAMBULATORIUM
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR ÄRZTIN/ZUM ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN ODER FÜR EIN PFLICHT- ODER W AHLNEBENFACH IN DER AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN,
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: INNERE MEDIZIN. hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: INNERE MEDIZIN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von bis an der Abteilung
RASTERZEUGNIS NUKLEARMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NUKLEARMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS UNFALLCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H UNFALLCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ORTHOPÄDIE UND ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFACH GERIATRIE IM HAUPTFACH ARZT/ÄRZTIN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFACH GERIATRIE IM HAUPTFACH ARZT/ÄRZTIN FÜR ALLGEMEINMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN IM HAUPTFACH UNFALLCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS ARBEITSMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ARBEITSMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H FRAUENHEILKUNDE UND GEBURTSHILFE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
R A S T E R Z E U G N I S
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S zu Anlage 2 für die Spezialisierung in Handchirurgie in den Sonderfächern Chirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und orthopädische Chirurgie, Plastische,
RASTERZEUGNIS NEUROLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H NEUROLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
RASTERZEUGNIS HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H HALS-, NASEN- UND OHRENKRANKHEITEN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN
An die Ärztekammer R A S T E R Z E U G N I S FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
RASTERZEUGNIS PÄDIATRISCHE HÄMATOLOGIE UND ONKOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H PÄDIATRISCHE HÄMATOLOGIE UND ONKOLOGIE IM HAUPTFACH KINDER- UND JUGENDHEILKUNDE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen
RASTERZEUGNIS INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H INTENSIVMEDIZIN (IM HAUPTFACH NEUROLOGIE ) Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS RADIOLOGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H RADIOLOGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Physiologie und Pathophysiologie Anlage 26 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Messgrößen und Maßeinheiten in der Physiologie 2. Allgemeine Zytologie, Zellphysiologie
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: HAUT- UND GESCHLECHTSKRANKHEITEN Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von
RASTERZEUGNIS PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H PHYSIKALISCHE MEDIZIN UND ALLGEMEINE REHABILITATION Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des
RASTERZEUGNIS CHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / (Zutreffendes
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Haut-und Geschlechtskrankheiten. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Haut-und Geschlechtskrankheiten Anlage 10 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Dermatologie und Venerologie 2. Pharmakologie und Toxikologie des Hautorgans 3. Bakterielle,
ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: PSYCHIATRIE. hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152,
An die Ärztekammer ARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN RASTERZEUGNIS FACH: PSYCHIATRIE Herr/Frau Dr. geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen der Ärzte-Ausbildungsordnung, BGBl 1994/152, von bis (Zutreffendes
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An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H AUGENHEILKUNDE UND OPTOMETRIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
RASTERZEUGNIS VISZERALCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H VISZERALCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f., / an der Krankenanstalt/Abteilung
ÖÄK Spezialisierung Dermatohistopathologie zum Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten Beschluss ÖÄK-VO am
Anlage 1 ÖÄK Spezialisierung Dermatohistopathologie zum Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten Beschluss ÖÄK-VO am 27.5.2009 1. Bezeichnung der Spezialisierung Dermatohistopathologie im Rahmen des
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Nephrologie. Sonderfach Grundausbildung (27 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Nephrologie Anlage 12.9 Sonderfach Grundausbildung (27 Monate) A) Kenntnisse absolviert 1. Psychosoziale, umweltbedingte, arbeitsbedingte und interkulturelle
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Nephrologie. Sonderfach Grundausbildung (27 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Nephrologie Anlage 12.9 Sonderfach Grundausbildung (27 Monate) A) Kenntnisse 1. Psychosoziale, umweltbedingte, arbeitsbedingte und interkulturelle Risiken
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Strahlentherapie Radioonkologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Strahlentherapie Radioonkologie Anlage 30 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Pathologie und Histopathologie von Neoplasien sowie deren klinischer Erscheinungsbilder
RASTERZEUGNIS MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIK
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H MEDIZINISCHE UND CHEMISCHE LABORDIAGNOSTIK Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
RASTERZEUGNIS ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H ANÄSTHESIOLOGIE UND INTENSIVMEDIZIN Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998,
RASTERZEUGNIS MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG ZUR FACHÄRZTIN/ZUM FACHARZT IM HAUPTFA C H MUND-, KIEFER- UND GESICHTSCHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie Anlage 24 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) A) Kenntnisse absolviert 1. Standardisierungsmethoden und biologische Tests 2. Biometrische
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie. Sonderfach Grundausbildung (27 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Kardiologie Anlage 12.8 Sonderfach Grundausbildung (27 Monate) A) Kenntnisse 1. Psychosoziale, umweltbedingte, arbeitsbedingte und interkulturelle Risiken
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie. Sonderfach Grundausbildung (36 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Pharmakologie und Toxikologie Anlage 24 Sonderfach Grundausbildung (36 Monate) 1. Standardisierungsmethoden und biologische Tests 2. Biometrische Methoden 3. Medikamente,
Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung
Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen,
RASTERZEUGNIS VISZERALCHIRURGIE
An die Ärztekammer RASTERZEUGNIS FÜR DIE AUSBILDUNG IN EINEM ADDITIVFA C H VISZERALCHIRURGIE IM HAUPTFACH CHIRURGIE Herr/Frau geboren am hat sich gemäß den Bestimmungen des Ärztegesetz 1998, i.d.g.f.,
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie. Sonderfach Grundausbildung (27 Monate)
Ausbildungsinhalte zum Sonderfach Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie Anlage 12.4 Sonderfach Grundausbildung (27 Monate) A) Kenntnisse absolviert (zutreffendes ankreuzen) belegt durch
Name des Weiterzubildenden: Geb.-Datum: Name der/des Weiterbildungsbefugten: Weiterbildungsstätte: Berichtszeitraum:
Dieser Vordruck ist nur für ein Weiterbildungsjahr gültig und sollte kontinuierlich (z.b. alle 2 Monate) geführt werden. Bei Wechsel der/des Weiterbildungsbefugten, ist ebenfalls ein neuer Vordruck anzuwenden.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004 und 16.06.2004 Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Allgemeine Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom und Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004 und 16.06.2004 Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung. Allgemeine Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin vom 18.02.2004
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