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1 Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern 2015 Bestell-: Herausgabe: Printausgabe: A Januar 2017 EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Lübecker Straße 287, Schwerin, Telefon: , Telefax: , Internet: [email protected] Zuständige Dezernentin: Gabriele Kleinpeter, Telefon: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, 2017 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Zeichenerklärungen und Abkürzungen - 0. x / ( ) [rot] nichts vorhanden weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit berichtigte Zahl Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Auf- und Abrunden der Einzelwerte.

2 Inhaltsverzeichnis Seite Erläuterungen 3 Gerichtliche Ehescheidungen Tabelle 1 Rechtskräftige Urteile auf Ehescheidung nach Jahren 4 Grafik nach Ehedauer 4 Tabelle 2 nach rechtlicher Grundlage, Antragsteller und Eheschließungsjahr 5 Tabelle 3 nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr 6 Grafik Geschiedene Ehen nach Eheschließungsjahr 6 Tabelle 4 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer 7 Grafik nach Zahl der betroffenen Kinder dieser Ehen 7 Tabelle 5 nach Altersgruppen der Ehepartner 8 Grafik nach Altersgruppen der Ehepartner und Geschlecht 8 Tabelle 6 nach dem Antragsteller und Kreisen 9 Grafik je Einwohner nach Kreisen 9 Tabelle 7 nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen 10 Tabelle 8 nach Ehedauer und Kreisen 10 Fußnotenerläuterungen 11 2 StatA MV, Statistischer Bericht A

3 Erläuterungen Die Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf die von den Amtsgerichten im Berichtsjahr erledigten Verfahren gerichtlicher Ehelösungen. Das sind Ehescheidungen und Urteile über Aufhebung und Nichtigkeit einer Ehe. Da die Aufhebungen/Nichtigkeiten zahlenmäßig sehr gering sind, wurde in der Darstellung ausschließlich auf Ehescheidungen eingegangen. Dem Einigungsvertrag entsprechend findet in Mecklenburg-Vorpommern seit dem das Bürgerliche Gesetzbuch seine Anwendung. Demnach gilt bei Ehelösungen das Zerrüttungsprinzip. Einziger Scheidungsgrund ist das Scheitern der Ehe BGB (Gescheiterte Ehe) (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. (2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde BGB (Vermutung) (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. (2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. Da der Anteil der einverständlichen Scheidung nach einjähriger Trennung sowie der Anteil der nicht einverständlichen Scheidung nach einjähriger Trennung von Gericht zu Gericht ganz erheblich schwankte, was auf die unterschiedlichen Rechtsansichten der Familiengerichte zurückzuführen war, kam es somit auch zu einer unterschiedlichen statistischen Erfassung der gerichtlichen Ehescheidungen. Um eine einheitliche Zählpraxis zu erreichen, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2003 bestimmt, dass alle Scheidungen nach einjähriger Trennung zu erfassen sind, ohne Unterscheidung, ob einverständlich oder nicht einverständlich. Somit entfällt die Position 1565 Absatz 1 in Verbindung mit 1566 Absatz 1 BGB. Gerichtliche Ehescheidungen 2015 Im Jahr 2015 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Ehen durch richterliches Urteil rechtskräftig geschieden. Das waren 16 Prozent (- 481) Scheidungen weniger als im Jahr zuvor. Die Tendenz der vergangenen Jahre zu einer längeren Ehedauer bis zur Scheidung setzte sich auch 2015 fort. Noch zu Beginn der 1990er Jahre nahm mit zunehmender Ehedauer die Scheidungshäufigkeit ab. So wurden zur damaligen Zeit mehr als 80 Prozent der Scheidungen innerhalb der ersten 15 Ehejahre vollzogen und lediglich 20 Prozent später erfolgte die Trennung in 41 Prozent der Fälle erst nach einer Ehedauer von 16 und mehr Jahren. Bei den im Jahr 2015 geschiedenen Ehen hatten in 53 Prozent der Fälle Frauen die Initiative ergriffen und die Scheidung eingereicht, lediglich in 36 Prozent der Verfahren waren die Ehemänner die treibende Kraft. Bei den übrigen 11 Prozent der Scheidungen verlangten beide Partner die Trennung. Damit ist in den vergangenen Jahren das Scheidungsverhalten der Ehepaare tendenziell gleich geblieben. In 78 Prozent der Fälle lebten die Ehepartner bis zur Scheidung zumindest ein Jahr getrennt. Bei rund zwei Prozent wurde die Ehe schon vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Jede fünfte Ehescheidung erfolgte erst nach einer Trennungszeit von drei Jahren. Die Zahl der Ehescheidungsverfahren mit im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen Kinder ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent zurückgegangen. Zugleich sank auch die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen Mädchen und Jungen um 37 Prozent auf insgesamt Kinder. In 56 Prozent der Scheidungshaushalte lebten keine minderjährigen Kinder. StatA MV, Statistischer Bericht A

4 Tabelle 1 Rechtskräftige Urteile auf Ehescheidung nach Jahren Merkmal Anzahl der rechtskräftigen Urteile auf Ehescheidung Ehescheidungen je Einwohner 1) 17,2 22,3 22,6 19,2 19,5 19,7 20,5 18,2 19,1 16,0 Von bis einschließlich Jahren Geschiedene Ehen nach Ehedauer 3 bis und mehr Geschiedene Ehen nach der Anzahl der noch im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder dieser Ehen 11 Ohne Kinder Kind Kinder Kinder Kinder und mehr Kinder Anzahl der betroffenen Kinder insgesamt Anzahl nach der Ehedauer bis und mehr von... bis einschließlich... Jahren (c) StatA MV 4 StatA MV, Statistischer Bericht A

5 Tabelle 2 nach rechtlicher Grundlage, Antragsteller und Eheschließungsjahr Antragsteller Insgesamt vor einjähriger Trennung nach einjähriger Trennung Davon nach dreijähriger Trennung aufgrund anderer Vorschriften Nach Antragsteller 1 Mann ohne Zustimmung der Frau Mann mit Zustimmung der Frau Frau ohne Zustimmung des Mannes Frau mit Zustimmung des Mannes Beide Insgesamt Nach Eheschließungsjahr und früher Insgesamt StatA MV, Statistischer Bericht A

6 Tabelle 3 Eheschließungsjahr Insgesamt ohne Kinder nach Zahl der betroffenen Kinder und Eheschließungsjahr Davon nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 2) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder und früher Insgesamt Anzahl 600 nach Eheschließungsjahr und früher Eheschließungsjahr (c) StatA MV 6 StatA MV, Statistischer Bericht A

7 Tabelle 4 Alter von... bis unter Jahren Insgesamt bis 5 nach Altersgruppen der Ehepartner und Ehedauer Davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren Männer 36 und mehr 1 Unter und mehr Insgesamt Frauen 13 Unter und mehr Insgesamt Eheschließungsjahr und früher nach Zahl der betroffenen Kinder dieser Ehen 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 und mehr Kinder ohne Kinder (c) StatA MV Anzahl StatA MV, Statistischer Bericht A

8 Tabelle 5 Männer im Alter von bis unter Jahren insgesamt nach Altersgruppen der Ehepartner Frauen im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr 1 Unter und mehr Insgesamt Anzahl nach Altersgruppen der Ehepartner und Geschlecht Männer Frauen (c) StatA MV unter und mehr von... bis unter... Jahren 8 StatA MV, Statistischer Bericht A

9 Tabelle 6 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Geschiedene Ehen je insgesamt Einwohner nach dem Antragsteller und Kreisen Antragsteller Mann ohne Mann mit Frau ohne Frau mit Zustimmung der Frau Zustimmung des Mannes beide 1 Rostock , Schwerin , Mecklenburgische Seenplatte , Landkreis Rostock , Vorpommern-Rügen , Nordwestmecklenburg , Vorpommern-Greifswald , Ludwigslust-Parchim , Mecklenburg-Vorpommern , je Einwohner nach Kreisen unter 15,0 15,0 bis unter 20,0 20,0 und mehr Rostock Vorpommern-Rügen Landkreis Rostock Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim (c) StatA MV StatA MV, Statistischer Bericht A

10 Tabelle 7 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt ohne Kinder nach Zahl der betroffenen Kinder und Kreisen Davon Nach Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 2) dieser Ehen und mehr Gesamtzahl der Kinder Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Vorpommern-Rügen Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Ludwigslust-Parchim Mecklenburg-Vorpommern Tabelle 8 Kreisfreie Stadt Landkreis Land Insgesamt nach Ehedauer und Kreisen Davon mit einer Ehedauer von... bis einschließlich... Jahren bis und mehr 1 Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Vorpommern-Rügen Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Ludwigslust-Parchim Mecklenburg-Vorpommern StatA MV, Statistischer Bericht A

11 Fußnotenerläuterungen 1) Bevölkerung am des jeweiligen Berichtsjahres; ab 2012: Basis sind die Zensusergebnisse vom ) einschließlich der legitimierten Kinder StatA MV, Statistischer Bericht A

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