Statistische Berichte
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- Reiner Beck
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1 Statistische Berichte A II 2 j 2002 Gerichtliche Ehelösungen 2002 Geschiedene Ehen im Saarland nach der Ehedauer (in % der Eheschließungen der jeweiligen Heiratsjahrgänge) Heiratsjahrgang Ehedauer in Jahren Ausgegeben im März 2003 Einzelpreis 2,80 EUR Statistisches Landesamt Saarland, Saarbrücken, Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Herausgeber: Statistisches Landesamt SAARLAND, Virchowstraße 7, Saarbrücken, Postfach , Saarbrücken Telefon: (0681) Fax: (0681) Internet:
2 Vorbemerkung Den Entscheidungen in der Ehesache (Tabellen 2 und 3) liegen folgende Paragrafen zu Grunde: 1564 BGB Allgemeine Vorschriften Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften BGB Scheidungsgrund 1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. 2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde BGB Getrenntleben der Ehegatten 1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. 2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben BGB Nichtmehrbestehen der häuslichen Gemeinschaft 1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. 2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in 1566 bestimmten Fristen nicht BGB Interesse der Kinder 1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint. 2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Ehegatten länger als fünf Jahre getrennt leben. Zeichenerklärung a.n.g. = anderweitig nicht genannt 0 = mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit = nichts vorhanden / = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll... = Angabe fällt später an () = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert Fehler aufweisen kann p = vorläufiges Ergebnis r = berichtigtes Ergebnis Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich 2 A II 2 j 2002 SL
3 1 Gerichtliche Ehelösungen nach Art des Urteils 1986 bis 2002 Jahr Rechtskräftige Urteile auf Ehelösung davon lauten auf Scheidung der Ehe Nichtigkeit und Aufhebung der Ehe 1) auf Fälle Einwohner Ehen 2) ,7 85, ,8 90, ,3 103, ,5 96, ,8 90, ,4 96, ,6 97, ,8 106, ,0 111, ,7 103, ,0 108, ,8 116, ,7 113, ,0 110, ,5 117, ,0 120, ,0 116,6 1) Seit dem 1. Juli 1998 gibt es nur noch die gerichtlichen Aufhebungen. 2) Bezogen auf die Zahl der verheirateten Frauen. 2 Gerichtliche Ehelösungen nach Entscheidungen in der Ehesache und Antragsteller/Kläger 2002 Das Verfahren wurde beantragt Entscheidungen in der Ehesache Insgesamt vom Mann von der Frau ohne mit ohne mit Zustimmung der Frau Zustimmung des Mannes von beiden Ehegatten von der Staatsanwaltschaft Scheidung der Ehe nach BGB 1565 Abs. 1 in Verbindung mit 1565 Abs nach BGB 1565 Abs nach BGB 1565 Abs. 1 in Verbindung mit 1566 Abs nach BGB 1565 Abs. 1 in Verbindung mit 1566 Abs auf Grund anderer Vorschriften Zusammen Aufhebung der Ehe Ehelösungen Abweisungen des Antrages nach BGB 1565 Abs nach BGB 1568 aus anderen Gründen Zusammen Abweisungen der Klage Abweisungen A II 2 j 2002 SL 3
4 3 Geschiedene Ehen nach Eheschließungsjahren und Entscheidung in der Ehesache 2002 Ehescheidungen Entscheidung Eheschließungsjahr nach 1565 Abs. 1 BGB in Verbindung mit 1565 Abs. 2 BGB nach 1565 Abs. 1 BGB nach 1565 Abs. 1 BGB in Verbindung mit 1566 Abs. 1 BGB nach 1565 Abs. 1 BGB in Verbindung mit 1566 Abs. 2 BGB auf Grund anderer Vorschriften u. früher INSGESAMT A II 2 j 2002 SL
5 4 Geschiedene Ehen nach Eheschließungsjahren und dem Altersunterschied der Ehegatten 2002 Geschiedene Ehen Altersunterschied der Ehegatten davon der Eheschließungsjahre und früher Frau älter davon um 16 u. mehr Jahre bis 15 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahr Gleichaltrig 1) Mann älter davon um 1 Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre bis 15 Jahre u. mehr Jahre INSGESAMT ) Altersunterschied geringer als ein Jahr. A II 2 j 2002 SL 5
6 5 Geschiedene Ehen nach Eheschließungsjahren, Ehedauer und Kinderzahl 2002 Geschiedene Ehen Eheschließungsjahr Ehedauer in Jahren nach der Zahl der noch lebenden minderjährigen Kinder 1) dieser Ehe 5 und mehr Ehen Kinder Gesamtzahl der Kinder u. früher 26 u. mehr INSGESAMT ) Einschließlich der legitimierten Kinder. 6 A II 2 j 2002 SL
7 6 Geschiedene nach dem Alter der Ehegatten und der Ehedauer 2002 Alter von... bis unter... Jahren Geschiedene davon mit einer Ehedauer 1) von... Jahren und mehr Männer unter und mehr INSGESAMT Frauen unter und mehr INSGESAMT ) Differenz zwischen Ehescheidungsjahr und Eheschließungsjahr. A II 2 j 2002 SL 7
8 7 Geschiedene Ehen nach dem Alter der Ehegatten 2002 Alter des Mannes von... bis unter Jahren Alter der Frau von... bis unter... Jahren unter und mehr unter und mehr INSGESAMT Geschiedene Ehen nach dem Antragsteller und dem letzten gemeinsamen Wohnsitz (Kreis) der Ehegatten 2002 Geschiedene Ehen Das Verfahren wurde beantragt Stadtverband Landkreis Land Anzahl je Einwohner vom Mann von der Frau ohne mit ohne mit Zustimmung der Frau Zustimmung des Mannes von beiden Saarbrücken , MerzigWadern , Neunkirchen , Saarlouis , SaarpfalzKreis , St. Wendel , SAARLAND , A II 2 j 2002 SL
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