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- Rüdiger Weiss
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1 ARCHITEKTURREISE nach NORDPOLEN: posen, thorn, danzig 6 tage Schmuck- und balkonlose Häuserfronten, gehalten im sozialistischen Einheitsgrau so ist das gängige Bild von Polen. Doch Polens Architektur ist heute längst nicht mehr grau und langweilig. In den letzten Jahren hat unser Nachbarland immer wieder mit spektakulären Kulturbauten von sich reden gemacht. Nicht selten sind es Projekte südeuropäischer Architekten: nach der Philharmonie in Stettin und dem Shakespeare-Theater in Danzig, hat sich auch die Stadt Thorn auf die Zusammenarbeit mit einem Architekten vom anderen Ende Europas eingelassen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Weitgehend unbekannt sind die herausragenden Bauprojekte der polnischen Moderne und Nachkriegsmoderne. Bauten wie der Rundling von Marek Leykam oder die Arena von Jerzy Turzeniecki in Posen stehen jedoch den weitaus berühmteren Vertretern dieser Epoche in nichts nach. Besuchen Sie mit Ticket-B die interessantesten Realisierungen der letzten Jahre und lernen Sie herausragende Zeugnisse der polnischen Moderne kennen. Unsere 6-tägige Rundreise führt uns in die Messestadt Posen, welche mit dem Museumsneubau ICHOT von sich reden gemacht hat und nach Thorn, der kleinen Lebkuchen-Stadt, die nun mit dem Neubau des Kultur- und Kongresszentrums Jordanki (Fernando Menis), ein spektakuläres Konzertgebäude vorzuweisen hat. Am 4. Tag legen wir einen Zwischenstopp in Gdingen ein - der einzigen Stadt in Europa, die vollständig das Produkt einer geschlossenen Ära - der Zwischenkriegszeit ist. Die modernistischen Gebäude der dortigen Innenstadt sind die größte Ausstellung der modernen Architektur dieser Zeit in Polen. Anschließend geht die Reise weiter nach Danzig, mit seiner wunderschön restaurierten Altstadt und vielen kürzlich fertiggestellten Museums- und Konzertbauten. Vor allem das Projekt für das Museum des 2. Weltkriegs (Kwadrat Architekten) hat international von sich Reden gemacht. Zum Abschluss geht die Reise nach Stettin, wo als abschließender Höhepunkt ein Besuch der neuen Philharmonie (Estudio Barozzi Veiga) auf dem Programm steht. Moderiert wird die Reise in deutscher Sprache von den Architekten Thomas Krüger und Kora Johanns von Ticket-B in Zusammenarbeit mit zahlreichen lokalen Partnern. Hauptbahnhof - Posen Rundling - Posen ZUS Gebäude - Gdingen Altstadt - Danzig 1. Reisetag, Dienstag 16. Mai Anreise 10:00 Uhr Abfahrt am Europaplatz, Berlin Hauptbahnhof 14:00 Uhr Ankunft in Posen, Check-in im Hotel 16:00 Uhr Spaziergang durch die Innenstadt vom Altmarkt vorbei am Rundling (Marek Leykam) zum Kulturzentrum Zamek im ehem. Kaiserschloss 20:00 Uhr gemeinsames Abendessen (fakultativ) Shakespeare-Theater - Danzig
2 ARCHITEKTURREISE nach NORDPOLEN: posen, thorn, danzig 6 tage Reisetag, Mittwoch 17. Mai Posen 10:00 Uhr Spaziergang über die Dominsel zum ICHOT- Museum, Posener Tor (AD Artis), Besuch der Ausstellung und Spaziergang durch das Sródka-Viertel ICHOT - Posen 13:00 Uhr Mittagessen im Sródka-Viertel anschließend Busfahrt zum Stary Browar-Komplex (Studio ADS), Führung durch die Gebäude mit den Architekten Weiterfahrt via Hauptbahnhof Posen (Pentagram Architekci) zum Messegelände Posen u.a. östliches Eingangsgebäude (Studio ADS), Pavillon 11 und zur Arena (Bj. 1974, Jerzy Turzeniecki) und dem Haus der Veteranen (Bj. 1967, Zygmunt Skupniewicz, Witold Milewski i Lech Sternal) Rückfahrt zum Hotel via Warschauer Gartenstadt Stary Browar - Posen Abend zur freien Verfügung 3. Reisetag, Donnerstag 18.Mai Thorn 9:00 Uhr Busfahrt nach Thorn 12:00 Uhr Ankunft in Thorn, Check-In im Hotel 13:00 Uhr Mittagessen in der Altstadt 14:00 Uhr Spaziergang durch die Altstadt von Thorn (UNESCO Weltkultur-Erbe) mit Dom, Wohnhäusern in Backsteingotik, Marienkirche, Schiefer Turm, sowie den modernistischen Bauten Harmonijka (Bj. 1936, Jerzy Wierzbicki) und dem Gebäude der Regionaldirektion der Staatsbahnen (Bj. 1931, Franciszek Krzywda-Polkowski) 16:00 Uhr Besuch des CSW - Zentrum für Moderne Kunst (Edward Lach) 17:00 Uhr Führung durch das Kultur- und Kongresszentrum Jordanki (Fernando Menis) 20:00 Uhr ggf. Konzert im Jordanki (fakultativ - Programm steht noch nicht) Arena - Posen Jordanki - Thorn 4. Reisetag, Freitag 19. Mai Gdingen 9:00 Uhr Busfahrt nach Gdingen 11:30 Uhr Ankunft in Gdingen, geführter Spaziergang durch das zusammenhängende Gebiet der Innenstadt aus den 20er und 30er Jahren 13:30 Uhr Mittagessen in der Innenstadt 15:00 Uhr Spaziergang durch das modernistische Villenviertel Kamienna Góra 16:30 Uhr Weiterfahrt nach Danzig 17:30 Uhr Ankunft in Danzig, Check-In im Hotel 18:30 Uhr Fahrt zum ESC (Fort architekci), Besichtigung des Gebäudes 20:00 Uhr gemeinsames Abendessen im ESC (fakultativ) ESC - Europäisches Solidarnosc Centrum, Danzig
3 ARCHITEKTURREISE nach NORDPOLEN: posen, thorn, danzig 6 tage Reisetag, Samstag 20.Mai Danzig 9:00 Uhr Spaziergang durch die Rechtstadt mit Langem Markt, Langgasse, Markthalle, Marienkirche, Kino Neptun (von 1953) weiter zur Altstadt mit Katharinenkirche 12:00 Uhr Führung durch das Museum des 2. Weltkriegs (Kwadrat Arch.) - Fertigstellung März 2017 Museum des 2. Weltkriegs - Danzig 14:00 Uhr Mittagessen 15:30 Uhr Spaziergang entlang der Uferpromenade mit Krantor zur Olowianka-Insel, dort Besichtigung des Meereszentrums (APA Miroslaw Fraszczak) und der Baltischen Philharmonie (KD Kozikowski Design) anschließend über die Speicherinsel zurück zum Hotel Baltische Philharmonie, Danzig 20:00 Uhr Besuch des Shakespeare-Theaters (Renato Rizzi - fakultativ) 6. Reisetag, Sonntag 21. Mai Stettin 9:00 Uhr Busfahrt nach Stettin 12:30 Uhr Mittagspause in Koszalin 15:30 Uhr Ankunft in Stettin, Spaziergang durch die Altstadt 16:30 Uhr Besichtigung der neuen Philharmonie (Estudio Barozzi Veiga) und des Przelomy Dialogue Center auf dem Solidarnosc-Platz (KWK Promes Robert Konieczny) Philharmonie - Stettin 18:00 Uhr Weiterfahrt nach Berlin 20:30 Uhr Ankunft in Berlin Solidarnosc-Platz - Stettin Reisepreis: 950,- pro Person, Übernachtung im Doppelzimmer 4-Sterne-Hotel Einzelzimmeraufschlag 250,- Mindestteilnehmerzahl: 15, maximal 25 Reiseleistungen: An- und Abreise mit Bus ab Berlin, 5 Übernachtungen mit Frühstück im Design-Hotel Puro Posen, Hotel Bulwar Thorn und Hotel Almond Business & Spa Danzig Tägliche Moderation, Architekturführungen und Begleitung durch Kora Johanns und Thomas M. Krüger, sowie lokale Guides vor Ort, sämtliche Eintritte Das mit fakultativ gekennzeichnete Abendprogramm, sowie die Verpflegung sind nicht im Reisepreis enthalten.
4 Anmeldung Architekturreise nach Nordpolen vom bis Anmeldecoupon per Telefax +49 (0) Frankfurter Tor Berlin Tel. +49/(0) info@ticket-b.de Hiermit melde ich verbindlich zur Fachexkursion nach Polen vom bis an: Name, Vorname... Anschrift Telefon / Telefax Beruf / Tätigkeit... Geburtsdatum... Übernachtung im DZ zum Preis von 950,.- zusammen mit Herrn / Frau... Übernachtung im EZ zum Preis von 1200, - Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen, Maximal 25 Personen Anmeldeschluss: Es gelten die AGB des Reiseveranstalters. Der Veranstalter behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Eine Haftung für Unfälle jeglicher Art wird nicht übernommen. Jeglicher Versicherungsschutz (Reiserücktritt, Gepäck etc.) liegt im Ermessen der Teilnehmer. Mit Bestätigung wird zum eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis erforderlich Die allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und erkenne ich an. Datum / Unterschrift... Stand: Oktober 2016
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde TICKET B- Architektur ERLEBEN - im Folgenden TICKET B genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für den Anmeldenden sowie für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Der Anmelder erkennt mit seiner Anmeldung die Reisebedingungen für sich und alle mit ihm angemeldeten Personen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme in Form der Reisebestätigung durch Ticket B zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung des Kunden ab, so ist dies ein neues Angebot des Reiseveranstalters, an das er bis zu 10 Tage gebunden ist. Die Annahme des neuen Angebotes durch den Reisenden kann durch sofortige Bestätigung oder durch Stillschweigen erfolgen innerhalb der Bindungsfrist. Die Korrektur aufgrund von Irrtümern durch Druck bzw. Rechenfehler bleibt hiervon unberührt. 2 Zahlung des Reisepreises Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung wird bis zum eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis erforderlich. 3 Leistungen, Leistungs und Preisänderungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in seiner Anzeige, die das Programm darstellt. Nebenabreden, Zusatzvereinbarungen oder Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter, ansonsten sind sie nichtig. Ticket B behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Preiserhöhungen sind dem Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, die den Gesamtcharakter der Reise verändert, ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Veränderungen einzelner Programmpunkte, die nicht durch den Reiseveranstalter verschuldet sind, fallen nicht darunter. Nach der Erklärung über Preiserhöhungen oder Reiseänderungen durch Ticket B muss der Kunde das vorgenannte Recht unverzüglich geltend machen. 4 Rücktritt des Reiseveranstalters Bei verspätet eingehenden Zahlungen um mehr als 10 Tage durch den Reisenden behält sich der Veranstalter das Rücktrittsrecht vor; die Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl pro Reise behält sich der Veranstalter das Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor Reisebeginn vor; erfolgte Anzahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Der Kunde wird unverzüglich informiert nach Eintritt dieser Entscheidung. Weitere Ansprüche durch den Reisenden werden ausgeschlossen.der Reiseveranstalter behält sich ohne Einhaltung einer Frist oder auch während der Durchführung einer Reise, das Rücktrittsrecht vor, wenn der Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dies die sofortige Aufhebung des Reisevertrags rechtfertigt. Dies gilt auch, wenn sich der Reisende nicht an sachlich gerechtfertigte Hinweise hält oder die anderen Mitreisenden nachhaltig in unzumutbarer Weise stört. Kündigt der Reiseveranstalter in einem solchen Falle, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Angerechnet werden ersparte Aufwendungen. Die Nachweispflicht obliegt dem Reisenden. Zusätzliche Kosten für die Rückfahrt des Reisenden gehen zu dessen Lasten. 5 Rücktritt durch den Reisenden Der Kunde kann jederzeit von einer gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Kündigung beim Reiseveranstalter während der veröffentlichen Geschäftszeiten. Aus Beweissicherungsgründen sollte die Kündigung schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne Erklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorbereitungen und/oder Aufwendungen und/oder bereits geleistete Vorrauszahlungen verlangen.im Falle eines Rücktritts gelten folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen als vereinbart: bis zum % des Reisepreises bis zum % des Reisepreises bis 14 Tage vor der Abreise 80% des Reisepreises am Tag der Abreise 100 % des Reisepreises TICKET B empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei Abschluss des Reisevertrages durch den Reisenden selbsttätig. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.b. Reisepass oder notwendiger Visa oder aus einem anderen Grund, den der Reiseteilnehmer zu vertreten hat, nicht angetreten wird. Stand: Oktober 2016
6 6 Haftung und Beschränkung der Haftung TICKET B haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für 1. eine gewissenhafte Reisevorbereitung 2. eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. eine ordnungsgemäße Leistungserbringung der in der Anzeige beschriebenen und vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden nicht durch den Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, Ausstellungen usw. Der Reiseveranstalter haftet nicht 1. für gelegentliche Ausfälle / Störungen in der Strom, Wasser, Heizungsversorgung 2. für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Sauna, Schwimmbad etc. 3. für Ausfälle oder Verzögerungen in der Leistungserbringung bedingt durch Verkehr, Witterungseinflüsse oder aufgrund einer Panne des Reisebusses, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. 4. für Sachschäden, Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks sowie der Reiseausrüstung (Kamera, etc.) des Kunden 5. bei Diebstahl und höherer Gewalt 6. bei Leistungsstörungen oder Mängeln anderer Leistungsträger, die der Reiseveranstalter nur vermittelt hat 7. bei Personenschaden, Krankheiten und Unfällen des Kunden. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reiseunfallversicherung, einer Reisehaftpflichtversicherung und einer Reisegepäckversicherung sowie den Abschluss einer Auslandskrankenschutzversicherung. 7 Mitwirkungspflicht, Verjährung Bei Leistungsstörung ist der Kunde verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den Schaden gering zu halten. Der Kunde hat im Falle einer Leistungsstörung den Reiseleiter oder den Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren. Die Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass der Anspruch auf eventuellen Schadensersatz oder Ausgleich entfällt. Der Kunde kann seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter schriftlich geltend machen. Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. 8 Pass, Zoll, Visa, Devisen und Gesundheitsvorschriften Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst für die Einhaltung der Pass, Zoll und devisenrechtlichen sowie gesundheitlichen Bestimmungen des Reiselandes sowie der Durchreiseländer verantwortlich. Kunden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind selbst für die Beantragung von Visa oder anderer Einreiseerlaubnisse in die jeweiligen Reiseländer oder Durchreiseländer verantwortlich. Der Reiseveranstalter erteilt auf Anfrage die notwendigen Bestätigungen. Jeder Kunde hat seine Reisedokumente griffbereit mitzuführen und sie auf behördliches Verlangen vorzuzeigen. Das Mitführen von Drogen ist untersagt. Verstößt ein Reisender gegen die genannten Bedingungen und entstehen ihm dadurch Nachteile oder Kosten, z.b. für Rückreise oder Strafen, so trägt er diese Kosten selbst. Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Reiseveranstalter hierdurch entstehen, kann er dem Reisenden in Rechnung stellen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, Kunden, die die Ein bzw. Durchreise verweigert bekommen oder deren Überprüfung länger als eine normal übliche Grenzkontrolle benötigt, von der Weiterreise auszuschließen. Hierdurch dem Kunden entstehende Kosten gehen zu dessen Lasten. 9 Gerichtstand Der Gerichtstand ist Berlin. 10 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen. Veranstalter: Ticket B Stadtführungen von Architekten Frankfurter Tor Berlin Tel. +49/(0) info@ticket-b.de Stand: Oktober 2016
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