Richtlinie für die Verleihung des Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichens des Bezirkes Perg

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2 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 2/8 Richtlinie für die Verleihung des Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichens des Bezirkes Perg Das Verdienstzeichen des Bezirkes Perg kann als Dank und Auszeichnung an Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen um das Feuerwehrwesen im Bezirk Perg besonders verdient gemacht haben. Das Verdienstzeichen ersetzt die bisher Bezirks-Verdienstmedaille und kann in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen werden. Um eine Aufwertung der Auszeichnung zu erreichen wird der Maßstab für die Zuerkennung jedoch strenger als bisher ausgelegt. 1. Die Auszeichnung ist vor allem für Feuerwehr-Mitglieder des eigenen Bezirkes bestimmt. Bei besonderen Gegebenheiten kann das Verdienst- Zeichen aber auch an Feuerwehrmitglieder anderer Bezirke, sowie an Mitarbeiter von anderen Einsatzorganisationen und Zivilpersonen verliehen werden 2. An Uniformträger wird das Bezirks-Verdienstzeichen als Orden gemäß Beilage 1 - Abbildung 1 verliehen. Sie ist an der linken Brustseite zu tragen. Für die rangmäßige Reihenfolge (von der Brustmitte ausgehend) gelten die Bestimmungen des OÖ Landes-Feuerwehrverbandes. 3. An Zivilpersonen wird das Verdienstzeichen in Form einer Plakette verliehen. Diese Plakette besteht aus dem auf einer Glasplatte angebrachten Orden und dem Schriftzug Für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen des Bezirkes Perg. Dieser wird entweder in die Trägerplatte eingraviert oder in anderer würdiger Form angebracht. Siehe Beilage 1 - Abbildung Die Zuerkennung eines Bezirks-Verdienstzeichens erfolgt über Antrag einer Feuerwehr, eines Abschnitts- oder des Bezirks-Feuerwehrkommandos und bedarf der einstimmigen Befürwortung des Bezirks- und der drei Abschnitts- Feuerwehrkommandanten. 5. Die Überreichung des Verdienstzeichens hat in würdigem Rahmen zu erfolgen und wird vom Bezirks-Feuerwehrkommandanten oder dem örtlich zuständigen Abschnitts-Feuerwehrkommandanten überreicht. 6. Zusätzlich zum Orden bzw. zur Plakette erhält der Geehrte bei der Verleihung eine zugehörige Verleihungs-Urkunde (siehe Beilage 2). 7. Das Ehrenzeichen geht bei der Verleihung in das Eigentum des Ausgezeichneten über.

3 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 3/8 8. Voraussetzungen für die Zuerkennung des Bezirks-Verdienstzeichens: Hervorragende Leistungen sind entweder - besondere Einzelleistungen, die aus einem bestimmten Anlass erbracht wurden und deutlich über die von einem Feuerwehrmitglied zu erwartenden Leistungen hinausgehen - wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum durch Übernahme einer Funktion oder Aufgabe Die Leistungen sollen vor allem zu einer Stärkung des gesamten Feuerwehrwesens des Bezirkes Perg erbracht worden sein. Hierzu zählen auch Leistungen, die erhebliche Vorteile für eine einzelne Feuerwehr bringen oder durch die das Ansehen der Feuerwehr gestärkt wird, da solche ebenfalls das Feuerwehrwesen des ganzen Bezirkes fördern. 9. Das Bezirks-Verdienstzeichen wird in folgenden Stufen verliehen: Bronze: Silber: für außerordentliche Leistungen von Feuerwehrmitgliedern für außergewöhnliche Leistungen von Feuerwehrmitgliedern, die entweder die Bezirksmedaille in Silber oder das Bezirks- Verdienstzeichen in Bronze bereits besitzen bzw. für Förderer des Feuerwehrwesens im Bezirk Perg Gold: für Abschnitts- und Bezirksfunktionäre, stimmberechtigte Kommandomitglieder, Bürgermeister, Bezirkshauptleute und Abteilungsleiter, sowie besondere Förderer des Feuerwehrwesens im Bezirk Perg Die vorstehend angeführten Abstufungen stellen jeweils die Obergrenze der möglichen Auszeichnungsstufe fest. Die Zuerkennung kann in mehreren Stufen erfolgen, wobei die Zuerkennung der nächst höheren Stufe frühestens vier Jahre nach der Zuerkennung der vorherigen Stufe möglich ist. 10. Die Voraussetzungen für die Verleihung der Auszeichnung sind bereits vom Antragsteller, unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen und im Verleihungsvorschlag detailliert zu begründen. 11. Eine von dieser Richtlinie abweichende Zuerkennung eines Bezirks- Verdienstzeichens kommt nur in besonders begründeten Fällen in Betracht.

4 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 4/8 Beilage 1: Form und Aussehen der Bezirks-Verdienstzeichen des Bezirkes Perg Abbildung 1: Orden Abbildung 2: Plakette für Zivilpersonen

5 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 5/8 Beilage 2: Urkunde zum Feuerwehr-Verdienstzeichen des Bezirkes Perg

6 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 6/8 Beilage 3: Antragsformular zum Feuerwehr- Bezirks-Verdienstzeichen des Bezirkes Perg

7 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 7/8 Beilage 4: Ausfüllanleitung - Folgende Auswahlfelder stehen darin zur Verfügung: 1. Auswahl Ansuchende Stelle : Freiwillige Feuerwehr Betriebsfeuerwehr Abschnitts-Feuerwehrkommando oder Bezirks-Feuerwehrkommando 2. Texteingabe des Feuerwehrnamen und der Feuerwehr-EDV-Nummer 3. Auswahl des Ansuchenden Kommandos Der nachfolgende Feuerwehrname, sowie die dazugehörige EDV-Nummer wurde bereits aus der vorangegangenen Eingabe übernommen.

8 Verleihungsrichtlinien Feuerwehr-Bezirks-Verdienstzeichen Bezirk Perg 8/8 4. Texteingabe der personenbezogenen Daten 5. Auswahl der Art der Anerkennung Bezirks-Verdienstzeichen für Uniformträger Feuerwehr, Rotes Kreuz, Polizei, Bundesheer,... Bezirks-Verdienstplakette nur für Privatpersonen 6. Auswahl der Anerkennungsstufe Gold, Silber oder Bronze 7. Texteingabe des Überreichungsdatums 8. Texteingabe der Verleihungsbegründung 9. Texteingabe des Namen des Kommandanten

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