Liebe Schiedsrichter/innen und Schiedsrichterbeobachter,

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1 Schiedsrichterausschuss 22. Jahrgang Mitteilungen Nr. 4 / 2017 Dresden, den Zum Auftakt des neuen Spieljahres 2017/2018 Liebe Schiedsrichter/innen und Schiedsrichterbeobachter, im Namen vom Schiedsrichterausschuss möchte ich allen Schiedsrichterinnen, Schiedsrichtern und Beobachtern eine erfolgreiche neue Saison 2017/2018, sei es als Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent oder Schiedsrichterbeobachter, wünschen. Die Entscheidungen Auf- und Abstieg der SR sind im Juni getroffen worden (siehe Seite 4). Allen Aufsteigern viel Erfolg und Glückwünsche zu dem Erreichten. Den Absteigern der Hinweis, kurz mal innezuhalten und zu prüfen, was nicht so optimal war, um dann wieder mit neuem Willen und Tatendrang angreifen zu können. Schaut bitte auch dazu in die aktualisierte Qualifikationsrichtlinie (Seiten 6 bis 10). Beachtet bitte die Regeländerungen, die Durchführung von Shakehands (siehe MTB 3/2017, Seite 7) und die Änderung beim Kleinfeld. Für Shakehands ist es erforderlich, dass ihr mit den Mannschaften 5 Minuten eher den Platz betretet. Die Regelung für Abstoß (neue Fassung "Strafraumlinie") ist ab dem Spieljahr 2017/18 bei allen Wettbewerben auf Kleinfeld auch im SVFDe.V. verbindlich umzusetzen. Abstoß (neue Fassung "Strafraumlinie") Der Abstoß wird von einem beliebigen Punkt innerhalb des Strafraumes ausgeführt. Der Abstoß, der Abschlag oder der Abwurf des Torwartes dürfen die Höhe der gegenüberliegenden Strafraumlinie (Strafraumlinie gedacht beidseitig zu den Seitenauslinien verlängert) nicht direkt überschreiten. Wird der Ball vom Torwart, nachdem er ihn zuvor erlaubt mit den Händen kontrolliert hat, über die Höhe der gegenüberliegenden Strafraumlinie gespielt, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt, wird an der Stelle, an welcher der Ball die Höhe der gegenüberliegenden Strafraumlinie überschritten hat, ein indirekter Freistoß für den Gegner verhängt. Bei Spielen auf verkürztem Großfeld wird hiervon abweichend die Abseitsregel angewendet. Aus einem Abstoß kann für die ausführende Mannschaft nicht direkt ein Tor erzielt werden. Eine immer wiederholte Bitte der Ansetzer: Streicht eure Termine im selbst! Vermeidet dadurch unnötige Absagen. rechtzeitig Eine verletzungsfreie und erfolgreiche neue Saison wünscht Euer Heiko Petzold

2 2 Informationen und neue Beschlüsse vom Schiedsrichterausschuss Beschlüsse und Ergebnisse der Beratungen im Juni und Juli 2017 Streichung von der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. - Hempel, Max (Cossebaude) lt. Mail vom Straßberger, Felix (TU) lt. Mail vom Miller, Albert (Einheit Mitte) lt. Mail vom Filla, Rene (Löbtau) lt. Mail vom Kirsch, Lukas (FV SW) zum Pätz, Dominic (DSSV) zum Markgraf, Luca (Loschwitz) zum Heil, Tim (DFC Meißen) zum Klein, Jonas (Turbine) zum Homann, Nils (Strehlen) zum Richter, Stefan (Borea) zum Wenzel, Ronny (Lockwitzgrund) zum Bernhard, Lukas (Laubegast) zum Pekar, Martin (Helios) zum Blümel, Marius (RBC) zum Schaar, Roland (Sportfreunde 01) ohne Verein (letzt.sp ) - May, Richard (Laubegast) keine Prüfung seit Klügel, Mark-Kevin (Einheit Mitte) ohne Verein - Benkendorff, Alexander (Weißig) Verbandswechsel (letzt. Sp ) Beschlüsse Nr.10 und 14 /2017/je 7x ja Vereins- / Verbandswechsel - Döring, Jakob von SG Weißig Empor Glauchau - Britschka, Kevin vom DSC Eintracht Dobritz - Engelmann, Rick von Blau-Weiß Chemnitz Eintracht Strehlen - Eßbach, Sebastian von Rotation Vogtlandkreis - Meisel, Christian von Schott Jena Dobritz - Frank, Andre von Helios Laubegast - Schopf, Florian von Helios Laubegast - Mathews, Falko von Heiligendorf Weixdorf - Metz, Oliver von Dynamo Leipzig - Weber, Sebastian von Goppeln Bayreuth Qualifikationsrichtlinie (Seiten 6-10) Beschluss Nr. 11 / 2017 / 7x ja Auf- und Absteiger ( Seite 4) Beschluss Nr. 13 / 2017/ 7x ja Neue Kadergruppe (Seite 12) Beschluss Nr. 15 /2017 / 6x ja - SR-Seniorentreff im Oktober geplant (Einladungen erfolgen) - Änderung der FiO des SVFD Anlage 1- SR-Entschädigungen gültig ab Schiedsrichter SR-Assistenten Stadtliga, Stadtklasse Senioren 15 auf auf 15 Stadtliga C Herren 16 auf auf 15 Stadtoberliga A-,B,-C-Junioren 15 auf auf 15 Freizeitsport Stadtliga, Stadtklasse 15 auf auf 15 Extra: Beobachter (alle) 16 auf 20 Extra: Platzbegutachter 12 auf 15 Für die A-bis C-Junioren heißt das, dass bei jeder der Qualirunden zur SOL auch der neue Satz von 18,- abzurechnen ist. Für alles unterhalb der SOL (also bei den C-Junioren beispielsweise in der SL-B) sind weiterhin 15,- abzurechnen.für die SL-A - nach den Qualifikationsrunden - sind dann ab der Halbserie (ca.) 15,- abzurechnen.

3 3 Auswertung Hausregeltest / 2017 Bereich Abgabe Fehlabg. Ø volle Punktzahl Stadtoberliga ,0 Belger / Finster / Schuster / Sintke Stadtliga A ,4 Buhler / Ehrt / U.Jürgenlohmann / Stadtliga B ,9 Rogosz Stadtliga C ,4 T.Kiesewalter / Legler / Popp / Ramm Kadergruppe ,2 Britschka / Hempelt KG Anwärter ,0 Beobachter Stadtklasse ,3 Heimann / Riedel 2.Stadtklasse ,1 3. Stadtklasse ,6 M. Walther 4. Stadtklasse ,9 Lämpel / Liebig SR - Anwärter ,2 Leonhardt / Schuster Ergebnis ,7 21 Gesamtauswertung Hausregeltests Saison 2016 / 2017 Bereich Abgabe Fehlabg. Ø 4 x volle Punktzahl = 75 P Stadtoberliga ,9 Stadtliga A ,1 Buhler / U.Jürgenlohmann Stadtlige B ,6 Stadtliga C ,5 Kadergruppe ,9 KG - Anwärter ,2 Beobachter ,5 1.Stadtklasse ,9 M. Heimann 2.Stadtklasse ,3 3.Stadtklasse ,8 4.Stadtklasse ,6 Anwärter ,9 Gesamt HRT , erfüllten die Abgabenorm von 2 Hausregeltests pro Saison nicht! Änderungen / Ergänzungen Ansetzungsheft SVFD 2016 / 2017 Seite Betrifft Name Änderung / Ergänzung Staffelleiter / SR Dittes, Matthias Neu: SR Stadtliga C Schulz, Jürgen Neu: SR Stadtliga C Berndt, Nils Neu:

4 4 Auf- und Absteiger 2017 / 2018 im Überblick Name Vorname Verein Einst. 16/17 17 / 18 Kollmann Linda Radebeuler BC 08 LKl 2. Frauen BL Leonhardt Matthias SV Dresden-Pillnitz LKl LL Windisch Kay SG Gittersee LL LKl Lorenz Nico FV Dresden Süd-West SOL LKl U 22 Schröder Michael Sportfreunde 01 Dresden-Nord SOL LKl Holfeld Franz FV Dresden Süd-West LKl SOL Neugebauer David SG Motor Dr.-Trachenberge LKl SOL Schulze Rico SV Loschwitz LKl SOL Sellam Younes TSV Cossebaude SL A SOL Winkler Marcel SpVgg. Dresden-Löbtau SL A SOL Jacob Marcus TSV Cossebaude SOL SL A Papsdorf Holger SV Loschwitz SOL SL A Hempelt David SG Verkehrsbetriebe Dresden SL B SL A Kretzschmar Jan SG Dresden Striesen SL A SL B Wachs Stefan Radeberger SV SL A SL B Ehrt Juerg SV Eintracht Dobritz 1950 SL A 2.SKl Kühne Peter SV Dresden-Pillnitz SL A 2.SKl Britschka Kevin Dresdner SC 1898 SL C SL B Meyer Ferdinand SG Dresden Striesen SL C SL B Essl Moritz SG Dölzschen SKl SL C Grund Maximilian Fortuna Dresden-Rähnitz 1.SKl SL C Kollmann Paula Radebeuler BC 08 1.SKl SL C Kretzschmar David FC Dresden e.v. 1.SKl SL C Lorenz Mauritius SV Loschwitz 1.SKl SL C Nicolai Enrico SG Gebergrund Goppeln 1.SKl SL C Riedel Jakob SG Verkehrsbetriebe Dresden 1.SKl SL C Schenk Clemens ESV Dresden 1.SKl SL C Schulz Jürgen SG Motor Dresden-Mitte 1.SKl SL C Fischer Erik USV TU Dresden SL C 1.SKl Ludwig Nils Bjarne SG Gittersee 2.SKl 1. SKl Masso Ferret Roberto FV Dresden Süd-West 2.SKl 1. SKl Halgasch Philipp Richard SG Motor Dr.-Trachenberge 3.SKl 1. SKl Köhler Nicholas SC Borea Dresden 3.SKl 1. SKl Moos Dominik SV Sachsenwerk Dresden 3.SKl 1. SKl Mütze Aaron FSG Wacker 90 Dresden-Leuben 3.SKl 1. SKl Nelke Philipp FV Dresden 06 Laubegast 3.SKl 1. SKl Rettberg Lukas SG Weixdorf 3.SKl 1. SKl Rose Tim Uwe SV Sachsenwerk Dresden 3.SKl 1. SKl Sigmund Philipp SV Dresden-Neustadt 3.SKl 1. SKl Zesewitz Georg BSV Lockwitzgrund 3.SKl 1. SKl Legende: Grün Aufsteiger Gelb freiwillig Rot in nächsttiefere LK eingereiht

5 5 Die wichtigsten Regeländerungen ab 01. Juli 2017 (Kurzfassung) Siehe auch Seite 1! Regel 03 - Spieler a) Eine Auswechslung, die während der Halbzeit vollzogen wurde, ohne den Schiedsrichter darüber in Kenntnis zu setzen, ist kein verwarnungswürdiges Vergehen (Gelbe Karte). b) Der Tausch des Torhüters, der während der Halbzeit vollzogen wurde, ohne den Schiedsrichter darüber in Kenntnis zu setzen, ist kein verwarnungswürdiges Vergehen. c) Ein Spieler, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters betritt (falls diese benötigt wird) und in das Spiel eingreift, wird mit einem direkten Freistoß bestraft. D.h. wegen a) und b) sollten die SR nach der HZ-Pause nach erfolgten Auswechslungen fragen. Betreff c): Ein Spieler*in die das Spielfeld ohne die Erlaubnis des SR betritt und in das Spiel eingreift, wird mit einem direkten Freistoß (wie bei Auswechselspielern / Teamoffiziellen) bestraft. Eintritt eines Spielers ohne notwendige Erlaubnis des SR (z.b.: verletzte Spieler, nach Ausrüstungsmangel) und das Spiel wird unterbrochen: - direkter Freistoß/Strafstoß wo der Eintritt erfolgte - indirekter Freistoß, (wenn kein körperlicher Eingriff erfolgte, z.b. Kritik) Hier soll die gleiche Spielstrafe erfolgen, die es auch für Auswechselspieler oder Teamoffizielle gibt. Bisher war da nur ein indirekter Freistoß möglich. Der SR sollte auf eine Spielunterbrechung verzichten, wenn der Spieler nicht eingreift oder auf Vorteil entschieden wird. Dann gibt es in der nächsten Unterbrechung Gelb für den fehlbaren Spieler. Regel 04 - Ausrüstung der Spieler Torhütermützen fallen nicht in die Liste der Einschränkungen zu Kopfbedeckungen D.h. die Mützen sind in der Farbe frei wählbar. Sie dürfen aber natürlich nicht andere Beteiligte oder sich selbst gefährden. Regel 07 - Dauer des Spiels Eine kurze Trinkpause ist in der Halbzeit der Verlängerung erlaubt Regel 08 - Beginn und Fortsetzung des Spiels Der ausführende Spieler darf beim Anstoß in der gegnerischen Spielhälfte stehen Bisher mussten sich ALLE Spieler zum Zeitpunkt des Anstoßes in der eigenen Hälfte befinden. Der neue Anstoß (Ball wird nach hinten gespielt) ist beliebt. Dabei muss der Ausführende jedoch die gegnerische Spielhälfte betreten, um den Anstoß auszuführen. Dies wird durch den neuen Wortlaut erlaubt. Regel 12 - Fouls und unsportliches Betragen Regeltextergänzung: Ein Spieler, der einen aussichtsreichen Angriff im Strafraum verhindert, wird nicht verwarnt wenn das Vergehen bei dem Versuch begangen wurde, den Ball zu spielen D.h., der Verzicht auf eine Verwarnung für das Unterbinden eines aussichtsreichen Angriffs, wenn ein Strafstoß für ein Vergehen gegeben wird, das bei dem Versuch begangen wurde, den Ball zu spielen, passt logisch zu der letztjährigen Anpassung bei der Verhinderung einer eindeutigen Torchance ( Notbremse ) im eigenen Strafraum. Ein Vergehen abseits des Spielfelds durch/gegen einen Spieler durch/gegen einen gegnerischen Spieler/Auswechselspieler/Teamoffiziellen (oder gegen einen Spieloffiziellen) wird bei laufendem Spiel mit einem direkten Freistoß auf der Begrenzungslinie bestraft. a) Direkter Freistoß für das Werfen oder Treten eines Balls/Gegenstands auf das Spielfeld, um das Spiel/eine Person zu beeinträchtigen b) Direkter Freistoß auf der Begrenzungslinie für das Werfen oder Treten eines Balls/Gegenstands auf eine Person abseits des Spielfelds Hier geht es um Wurfvergehen. Wirft ein Spieler oder eine Spielerin einen Gegenstand (z.b. Schuh oder Schienbeinschoner) von / gegen die beschrieben Beteiligten: A) Wurf auf das Spielfeld:

6 dir. Freistoß wo getroffen wurde / getroffen werden sollte. B) Wurf nach außerhalb: dir. Freistoß auf Begrenzungslinie (daher auch Strafstoß möglich). Wenn bei laufendem Spiel ein Spieler ein Vergehen gegen einen Spieloffiziellen oder einen gegnerischen Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselten oder des Feldes verwiesenen Spieler, oder einen Teamoffiziellen außerhalb des Spielfelds begeht, gibt es als Spielstrafe einen direkten Freistoß auf der Begrenzungslinie bzw. einen Strafstoß. 6 Bisher gab es diese Strafe nur bei einem Vergehen außerhalb des Spielfeldes, wenn es sich um einen Kampf um den Ball handelte. Ansonsten gab es bisher nur SR-Ball, nun also einen direkten Freistoß. Ein Spieler wird verwarnt, wenn er a) an einem Zaun hoch klettert und/oder sich den Zuschauern auf eine Weise nähert, die zu einem Sicherheitsproblem führt oder b) mit provozierenden, höhnischen oder aufhetzenden Gesten oder Handlungen jubelt. Jede Aktion, die zu einem Sicherheitsanliegen führt oder provozierend usw. ist, muss verwarnt werden (Gelbe Karte). Regel 14 - Strafstoß Ein Torhüter, der ein Vergehen begeht, wodurch der Elfmeter wiederholt werden muss, wird verwarnt (Gelbe Karte) Wenn der Schütze ein Vergehen begeht, ist der Elfmeter hinfällig (gilt als verfehlt ) Wenn sowohl der Torhüter als auch der Schütze gleichzeitig ein Vergehen begehen - Wiederholung und zwei Verwarnungen (Gelbe Karten), wenn kein Tor erzielt wird - Wenn ein Tor erzielt wird, wird der Schütze verwarnt und der Elfmeter wird gilt als verfehlt. Besonders der Fall von gleichzeitigen Vergehen ist äußerst selten. Das verwarnungswürdige Vergehen des Elfmeterschützen ist hier somit schwerwiegender (siehe Regel 5) und wird bestraft. Qualifikationsrichtlinien für Schiedsrichter, SR-Assistenten und SR- Beobachter im SVFD e.v. Stand Die Begriffe Schiedsrichter / Schiedsrichterassistent und Beobachter beziehen sich im Folgenden auf weibliche und männliche Personen. 1. Allgemeines 1.1. Diese Qualifikationsrichtlinien für Schiedsrichter im SVFD e.v. gelten für alle Schiedsrichter, die auf der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. stehen. Weiterhin gelten diese Qualifikationsrichtlinien für alle Sportfreunde, welche ausschließlich als Beobachter tätig sind Auf der Schiedsrichterliste des SVFD e.v. stehen alle Schiedsrichter und Beobachter, die Mitglied in einem Verein im SVFD e.v. sind, einen gültigen Schiedsrichterausweis besitzen und mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllen: a.) Eingestuft sind in die Leistungsklasse Regionalliga, Oberliga, Landesliga, Landesklasse, Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2.Stadtklasse, 3. Stadtklasse oder 4. Stadtklasse. b.) Anwärter im SVFD e.v. sind. c.) Gastschiedsrichterverträge mit dem SVFD e.v. haben. 2. Einstufung 2.1. Die Schiedsrichter der Leistungsklassen Regionalliga, Oberliga, Landesliga und Landesklasse werden durch den für die Leistungsklasse zuständigen Verband eingestuft Die Schiedsrichter der Leistungsklassen Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2. Stadtklasse, 3. Stadtklasse und 4.Stadtklasse werden durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. eingestuft Zusätzlich können Schiedsrichter in die Kadergruppe eingestuft werden Voraussetzung zur Einstufung eines Schiedsrichters sind:

7 7 a.) Ansetzbarkeit durch das DFBnet b.) Teilnahme an Regellehrabenden c.) Abgabe von Hausregeltests d.) Erfüllung der Einstufungskriterien (Anlage I) entsprechend der Leistungsklasse 2.5. Voraussetzungen zur Anrechnung auf das Schiedsrichtersoll eines Vereins: a.) Bedingungen aus der Schiedsrichterordnung des SFV werden erfüllt Altersbegrenzungen (bis zum des laufenden Jahres) für die Leistungsklassen sind: a.) Stadtoberliga: 55 Jahre b.) Stadtliga A: 60 Jahre c.) Stadtliga B: 65 Jahre d.) Stadtliga C: 70 Jahre e.) 1. Stadtklasse: keine f.) 2. Stadtklasse: keine g.) 3. Stadtklasse: keine h.) 4. Stadtklasse: keine i.) Regionalliga bis Landesklasse: festgelegt durch den für die Leistungsklasse zuständigen Verband 3. Aufstieg 3.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. benennt die Aufsteiger in die Leistungsklassen Landesklasse, Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1.Stadtklasse, 2. Stadtklasse und 3. Stadtklasse. Aufsteiger in andere Leistungsklassen werden von den zuständigen Verbänden benannt Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Schiedsrichter als Aufsteiger infrage kommt: a.) Ausreichende Ansetzbarkeit (mind. 25 Spiele pro Spieljahr) b.) Max. Anzahl von Spielabsagen sind 10 pro Spieljahr c.) Abgabe von mindestens 50 % der angebotenen Hausregeltests d.) Besuch von mindestens 50 % der angebotenen Regellehrabende e.) Es dürfen keine Disziplinarmaßnahmen vom Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. gegen den Schiedsrichter in der aktuellen Saison ausgesprochen worden sein. f.) Die Altersbegrenzung für die entsprechende Leistungsklasse muss erfüllt sein. g.) Über den Aufstieg in der Halbserie entscheidet der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. legt die Aufsteiger unter Berücksichtigung folgender Kriterien fest: a.) Beobachtungsergebnisse b.) Persönlichkeit des Schiedsrichters c.) Ansetzbarkeit und Einsatzbereitschaft des Schiedsrichters d.) Anzahl und Punkte abgegebener Hausregeltests e.) Anzahl teilgenommener Regellehrabende f.) Ergebnisse der Einstufungsveranstaltung 3.4. Aufsteiger in die Landesklasse werden von dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. unter Berücksichtigung folgender Kriterien benannt: a.) Mitgliedschaft in der Aufstiegsgruppe Landesklasse (maximal 5 Mitglieder). Mitglieder von Landesfördergruppen des SFV zum Aufstieg in die Landesklasse gelten automatisch und zusätzlich als Mitglieder der Aufstiegsgruppe Landesklasse. b.) Alle Schiedsrichter der Leistungsklasse Stadtoberliga können sich bis zum des jeweiligen Spieljahres beim Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. schriftlich für die Aufstiegsgruppe Landesklasse bewerben. Über die Zulassung entscheidet der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Die vom Schiedsrichterauschuss des SVFD e.v. bestimmten Mitglieder der Aufstiegsgruppe Landesklasse werden bis spätestens des jeweiligen Spieljahres bekannt gegeben. c.) Regel- und Lauftest wurden entsprechend den Vorgaben für die Landesklasse bereits in einem Vortest im SVFD e.v. bestanden Schiedsrichter, die nicht in der Stadtoberliga eingestuft sind und aufsteigen möchten, haben dies dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bis spätestens zum eines jeden Spieljahres schriftlich mitzuteilen. 4. Abstieg 4.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. benennt die Absteiger aus den Leistungsklassen Stadtoberliga, Stadtliga A, Stadtliga B, Stadtliga C, 1. Stadtklasse, 2.Stadtklasse und 3. Stadtklasse. Absteiger aus anderen Leistungsklassen werden von den zuständigen Verbänden benannt Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. legt die Absteiger unter Berücksichtigung folgender Kriterien fest:

8 8 a.) Ansetzbarkeit des Schiedsrichters (Punkt beachten) b.) Anzahl und Punkte abgegebener Hausregeltests c.) Teilnahme an Regellehrabenden und Weiterbildungsveranstaltungen d.) Beurteilungsergebnisse 4.3. Jeder Schiedsrichter, der die Einstufungskriterien für seine Leistungsklasse bis zum Beginn der neuen Saison nicht erfüllen kann, wird bis zur Erfüllung der Einstufungskriterien, aber maximal 3 Monate, vorübergehend in die Leistungsklasse eingestuft, die mit den erreichten Ergebnissen laut Einstufungskriterien maximal möglich ist. Sollten nach diesen 3 Monaten die Einstufungskriterien noch nicht erfüllt sein, erfolgt der automatische Abstieg in die bis dahin vorübergehende Leistungsklasse Aufgrund besonderer Umstände (z.b. längere Krankheit, längerer Auslandsaufenthalt) kann die Regelung 4.3. auf rechtzeitigen Antrag (spätestens 7 Tage vor Beginn der ersten Einstufungsveranstaltung) des Schiedsrichters für ihn ausgesetzt werden. Bei nicht rechtzeitigem Antrag kann dieser ohne weitere Begründung abgelehnt werden Über die Anerkennung als besonderen Umstand entscheidet allein der Schiedsrichter-Ausschuss des SVFD e.v Die Anzahl der Absteiger wird durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bekannt gegeben. Die Anzahl darf dabei folgende Maximalwerte nicht überschreiten: a.) 1.Stadtklasse 8 b.) Stadtliga C 7 c.) Stadtliga B 6 d.) Stadtliga A 5 e.) Stadtoberliga Steigt mehr als ein Schiedsrichter aus der Landesklasse in die Stadtoberliga ab, so zählen alle Weiteren als zusätzliche Landesklassenabsteiger in die Stadtoberliga. Die Anzahl der möglichen Absteiger von der Stadtoberliga in die Stadtliga A kann sich somit um die entsprechende Anzahl an zusätzlichen Landesklasseabsteigern erhöhen Schiedsrichter, die bis zum des laufenden Jahres in einer Kadergruppe sind, dürfen nicht als Absteiger benannt werden Jeder Schiedsrichter kann auf eigenen Wunsch in eine untere Leistungsklasse eingestuft werden. Diese Schiedsrichter melden sich schriftlich bis spätestens des laufenden Spieljahres beim Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Diese Schiedsrichter zählen dann nicht zur Anzahl der Absteiger. Sie gelten als zusätzliche Absteiger Eine ausreichende Ansetzbarkeit wird definiert durch eine Anzahl von mindestens 25 Spielen pro Saison und nicht mehr als 10 Spielabsagen für Schiedsrichter der Leistungsklassen Stadtliga C bis Landesklasse. Wird diese Anzahl an Spielen nicht erreicht und/oder die Anzahl der Spielabsagen überschritten, behält es sich der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. vor, den betreffenden Schiedsrichter abzustufen oder auszutauschen. 5. Austausch Landesklasse 5.1. Der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. behält sich vor, Schiedsrichter der Landesklasse entsprechend den Regelungen des Sächsischen Fußballverbandes e.v. und den Qualifikationsrichtlinien des SVFD e.v. auszutauschen Über den Austausch von Schiedsrichtern der Landesklasse entscheidet allein der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Die betreffenden Schiedsrichter müssen dazu nicht angehört werden. 6. Ansetzung 6.1. Ansetzungen erfolgen ausschließlich per . Die angegebene -Adresse muss immer aktuell sein und aller 24 Stunden abgerufen werden (1x täglich nach 18 Uhr) Der Verantwortliche für SR-Ansetzungen und seine Mitarbeiter setzen die Schiedsrichter entsprechend ihrer Einstufung und den Mindestanforderungen zur SR-Besetzung an Schiedsrichter haben ihre Ansetzungen wahrzunehmen Unverhältnismäßig viele Spielabsagen stellen ein Nichtbefolgen dieser Anordnung dar Schiedsrichter, die in eine Kadergruppe eingestuft sind, können auf Antrag des Verantwortlichen für Talenteförderung / Fördergruppe gegenüber dem Verantwortlichen für SR Ansetzungen probeweise Spiele in höheren Leistungsklassen erhalten. 7. Beobachtungen 7.1. Beobachtungen im Bereich des SVFD e.v. werden von eingestuften Beobachtern durchgeführt Eingestufte Beobachter sind alle Sportfreunde, die zu Beginn des jeweiligen Spieljahres

9 durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bestätigt wurden und den Regeltest für Beobachter im SVFD e.v. bestanden haben - oder durch einen höheren Verband als Beobachter bestätigt wurden Sportfreunde, welche ausschließlich als Beobachter tätig sind und von dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. bestätigt wurden, erhalten mindestens 15 Beobachtungsansetzungen Den Regeltest für Beobachter im SVFD e.v. hat bestanden, wer mindestens 25 von 30 Punkten erreicht hat Alle eingestuften Beobachter haben die geforderten Hausregeltests pünktlich und in hoher Qualität abzugeben Beobachter, die im Verantwortungsbereich des SFV oder darüber hinaus tätig sind, haben pro Jahr die vom jeweiligen Verband geforderten Leistungstests und Hausregeltests zu erfüllen Schiedsrichter der Leistungsklasse Stadtoberliga erhalten mindestens 1 Beobachtung pro Halbserie. Über Ausnahmeregelungen entscheidet allein der Verantwortliche für Beobachtungen in Abstimmung mit dem Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v Schiedsrichter der Kadergruppen erhalten mindestens 2 Beobachtungen pro Halbserie. Ausnahmeregelungen werden vom Verantwortlichen für Talenteförderung/Fördergruppe und dem Verantwortlichen für Beobachtungen abgestimmt Kadergruppe 8.1. Kadergruppe a.) Ziel: längerfristige Aufstiege oberhalb der Stadtoberliga bzw. Schaffung einer gefestigten Basis für die Stadtoberliga b.) Alter: c.) Anzahl: maximal 15 Schiedsrichter 8.2. Schiedsrichter der Kadergruppe haben an den angebotenen Halbtages- und Ganztageslehrgängen des SVFD e.v. teilzunehmen Schiedsrichter können und sollen sich für die Einstufung ab der nächsten Saison in die Kadergruppe bis spätestens jedes Jahres beim Verantwortlichen für Talenteförderung / Fördergruppe selbstständig per Mail bewerben 8.4. Eine Aufnahme zu Saisonbeginn ist nur für Schiedsrichter der Stadtliga-A und darunter liegenden Qualifikationen möglich. Sollte ein Schiedsrichter am Ende der Saison in die Stadtoberliga aufsteigen, scheidet er automatisch aus der Kadergruppe aus. Sollte der Aufstieg innerhalb der Saison erfolgen, bleibt der Schiedsrichter Bestandteil der Kadergruppe bis zum Saisonende und scheidet dann aus Zum gezielten Finden von jungen Talenten werden nach jedem Anwärterlehrgang zusätzlich bis zu 5 SR-Anwärter als Kadergruppen-Anwärter aufgenommen Schiedsrichter können durch den Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. jederzeit ihre Einstufung in eine Kadergruppe verlieren. Gründe dafür können sein: a.) Verstoß gegen die Schiedsrichterordnung bzw. diese Qualifikationsrichtlinien b.) Aussprache einer Disziplinarmaßnahme durch den SR-Ausschuss des SVFD e.v. c.) Nicht ausreichende Ansetzbarkeit (bis des laufenden Spieljahres mind. 12 Spiele und max.5 Absagen und bis mind.25 Spiele und max. 10 Absagen) d.) Überschreiten der Altersbegrenzung e.) Mehrfache Nichtteilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Kadergruppe f.) Nichteignung (z.b. nicht ausreichende Laufleistung, Regelkenntnis) 9. Futsal 9.1. Jeder aktive Schiedsrichter des SVFD e.v. kann Futsal-Schiedsrichter werden Es werden nur Futsal-Schiedsrichter zu den Futsal-Wettbewerben des SVFD e.v. angesetzt Ausgebildeter Futsal-Schiedsrichter ist, wer mindestens ein Mal in den vergangenen zwei Spielzeiten oder in der laufenden Spielzeit: a.) einen Futsal-Lehrgang im SVFD e.v. oder SFV erfolgreich absolviert hat

10 10 b.) in einem anderen Verband zum Futsal-Schiedsrichter ausgebildet worden ist und dies nachweisen kann Über den Einsatz in der jeweiligen Spiel- und Altersklasse bei Futsal-Wettbewerben des SVFD e.v. entscheidet der Verantwortliche für Hallen- und Futsalwettbewerbe entsprechend folgender Kriterien: a.) Einstufung als Schiedsrichter im SVFD e.v. b.) Anzahl der offiziell absolvierten Futsal-Wettbewerbe als Futsal-Schiedsrichter c.) Anzahl der erfolgreich absolvierten Futsal-Lehrgänge im Zusammenhang mit der Absolvierung des zuletzt zurückliegenden, erfolgreich absolvierten Futsal- Lehrgangs d.) Ergebnisse vorhandener Turnier- und Spielbeobachtungen durch erfahrene, höherklassige Futsal-Schiedsrichter und Futsal-Beobachter. 10. Verhalten auf Sportplätzen, in Stadien und im Internet Der Schiedsrichter hat seiner Vorbildfunktion jederzeit gerecht zu werden und sich in seinem Verhalten stets neutral zu zeigen Schiedsrichter, die bei einem Spiel zuschauen, haben sich jeglichen Kommentars bezüglich der Leistung der Unparteiischen des Spiels gegenüber Dritten zu enthalten. Sie sollten vielmehr, sofern erforderlich, diese in schwierigen Situationen unterstützen und hilfreich zur Seite stehen Der Schiedsrichter soll immer höflich, souverän, verbindlich und der Situation angemessen auftreten. Spieler, Trainer und Offizielle sind so anzusprechen, wie man auch selbst angesprochen werden möchte. Dies gilt auch für Unterhaltungen mit Zuschauern und Unbeteiligten vor und nach dem Spiel Jeder Schiedsrichter sollte sich darüber bewusst sein, dass das Internet ein öffentliches Medium ist und Texte, Bilder oder Videos für viele sichtbar sind Bei Fehlverhalten von Schiedsrichtern auf Sportplätzen, in Stadien oder im Internet behält sich der Schiedsrichterausschuss des SVFD e.v. Maßnahmen gegen den entsprechenden Schiedsrichter vor. Dies können Disziplinarmaßnahmen entsprechend Schiedsrichterordnung des DFB bzw. SFV sein. Anlage I Einstufungskriterien ab dem Spieljahr 2013/2014 für Schiedsrichter im SVFD e.v. - Aufsteiger in die Landesklasse: Regeltest: 25 von 30 Punkten Lauftest entsprechend den Festlegungen der SR-Kommission des SFV - Kadergruppe: Regeltest: teilgenommen / Coopertest oder FIFA Test teilgenommen Stadtoberliga und Stadtliga A Stadtliga B Stadtliga C Regeltest: 25 von 30 Punkten Regeltest: 25 von 30 Punkten Regeltest: 25 von 30 Punkten Coopertest (12 Minuten Lauf): Coopertest (12 Minuten Lauf): Coopertest (12 Minuten Lauf): Männlich bis 35 Jahre 2400 Meter Männlich bis 35 Jahre 2200 Meter Männlich bis 35 Jahre 2000 Meter Männlich Jahre 2200 Meter Männlich ab 36 Jahre 2000 Meter Männlich ab 36 Jahre 1800 Meter Männlich ab 41 Jahre 2100 Meter Weiblich 2000 Meter Weiblich 1800 Meter Weiblich 2200 Meter

11 11 Termine Schiedsrichterwesen 2017 Datum Zeit Veranstaltung Do 10. August 18 Uhr Saisoneröffnung, Ausgabe der Ansetzungshefte 12. oder Beobachtertagung Einladungen erfolgen Mi 23. August Lehrgang Kadergruppe + SOL Mo 28. August 18 Uhr Beratung SR-Ausschuss Geschäftsstelle SVFD Mi 06. Sept. 18 Uhr 3. Regellehrabend Saison 2017/2018 Zur Stolle Do 07. Sept. 18 Uhr 4. RLA / (Nachwuchs) Saison 2017/2018 Zur Stolle Fr 08. Sept. 18 Uhr 5. RLA (Ausweichtermin) Seniorenheim Zschachwitz Sept Uhr AW-Lehrgang 12./13./14./15./19./20/.21./27.Sept. Zur Stolle Mo 25. Sept. 18 Uhr Beratung SR-Ausschuss Geschäftsstelle SVFD Mo 23. Okt. 18 Uhr Beratung SR-Ausschuss Geschäftsstelle SVFD Fr 24. Nov. Jahreshauptversammlung (6. RLA) Details folgen später Mo 04. Dez. 18 Uhr Beratung SR-Ausschuss Geschäftsstelle SVFD Der Deutsche Fußball-Bund verlieh die EHRENAMTSURKUNDE für vorbildliche ehrenamtliche Leistungen im Fußballsport folgenden Sportfreunden: Bernd Synde, Peter Kühne, David Weiß, Hubert Grimm und Hannes Bodenstein. Ganz runde Geburtstage in unserer Schiedsrichtergruppe Lieber Sportfreund Klaus Reinhold, hiermit gratulieren wir dir als ehemaligen Schiedsrichter nachträglich (19.07.) recht herzlich zum 80. Geburtstag. Wir wünschen dir viel Gesundheit, damit du dir noch oft deine Nachfolger anschauen kannst. Lieber Sportfreund Hannes Bodenstein, hiermit gratulieren wir nachträglich (09.07.) recht herzlich zum 70. Geburtstag. Lieber Sportfreund Marek Nixdorf, auch dir gratulieren wir ganz herzlich nachträglich(03.07.) zum runden 40. Geburtstag. Lieber Sportfreund Marcus Uschmann, nachträgliche (29.06.) Gratulation zum 30. Geburtstag. Allen Jubilaren und Ausgezeichneten wünschen wir alles erdenklich Gute sowie immer die nötige Gesundheit zur Ausübung der Schiedsrichtertätigkeit und im privaten Leben.

12 12 Runde / Halbrunde Geburtstagskinder nach dem letzten Regellehrabend Juni 2017 Frank Kiesewalter 35. Geburtstag am 07. Thomas Ockert 55. Geburtstag am 15. Georg Krebs 15. Geburtstag am 15. Juli 2017 Richard Seitz 15. Geburtstag am 01. Samuel Zange 20. Geburtstag am 04. Norbert Schneider 35. Geburtstag am 06. Amir Mehmedovski 15. Geburtstag am 07. Tim Schmidtke 15. Geburtstag am 11. Ralf Geißler 45. Geburtstag am 19. Theo Hamann 15. Geburtstag am 25. Wir wünschen, auch nachträglich, alles Gute, viel Gesundheit und sportlichen Erfolg Kadergruppe 2017 / 2018 Nr. Vorname Name Einstufung 1. David Hempelt SL-A 2. Kevin Britschka SL-B 3. Martin Eisenburger SL-B 4. Ferdinand Meyer SL-B 5. Richard Röber SL-B 6. Felix Wustmann SL-B 7. Maximilian Grund SL-C 8. Paula Kollmann SL-C 9. Marcus Nitzsche SL-C 10. Florian Gronauer 1. SK 11. Tobias Heimbold 1. SK 12. Nicholas Köhler 1. SK 13. Tim Rose 1. SK 14. Marc Schulze 3. SK 15. frei für KG-AW Impressum: Stadtverband Fußball Dresden e.v. Jahrgang: 22. Jahrgang Herausgeber: Schiedsrichterauschuss des SVFD Redaktion: Hubert Grimm Telefon:

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