MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ

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1 MITTEILUNGSBLATT DER KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ SONDERNUMMER Studienjahr 2007/08 Ausgegeben am c Stück CURRICULUM für das MASTERSTUDIUM KUNSTGESCHICHTE an der Karl-Franzens-Universität Graz Der Senat hat am gemäß 25 Abs. 1 Z 16 UG 2002 die von der Curricula-Kommission Kunstgeschichte am , , und beschlossenen Curricula für das Bachelorstudium Kunstgeschichte und das Masterstudium Kunstgeschichte genehmigt. Rechtliche Grundlagen: Universitätsgesetz 2002, BGBl.I Nr.120/2002 idgf. Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität Graz Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. Verlags- und Herstellungsort: Graz. Anschrift der Redaktion: Administration und Dienstleistungen, Universitätsdirektion, Universitätsplatz 3, 8010 Graz. mitteilungsblatt@uni-graz.at

2 2 C u r r i c u l u m für das Masterstudium Kunstgeschichte an der Karl-Franzens-Universität 1 Allgemeines (1) Gegenstand des Studiums Das Fach Kunstgeschichte befasst sich mit der bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart in allen ihren Ausprägungen. Der Gegenstandsbereich setzt keine zeitlichen, geographischen oder qualitativen Grenzen. Die Lehre muss jedoch schon aus praktischen Gründen Schwerpunkte bilden: Sie beginnt mit der Zeit Konstantins des Großen bzw. der Christianisierung Europas, sie stellt die Kunst des Abendlandes in den Mittelpunkt und sie zieht die großen Werke des kulturellen Kanons als ihre zentralen Beispiele heran. (2) Qualifikationsprofil und Kompetenzen a) Im Unterschied zum Bachelorstudium, das eine Art Basisausbildung im Fach Kunstgeschichte darstellt, soll in dem darauf aufbauenden Masterstudium das wissenschaftliche Forschungsprofil geschärft werden. Die Kenntnisse sind über das im Bachelorstudium erworbene Grundwissen hinaus zu verbreitern und zu vertiefen. Der Wissensstand zu einzelnen Fragen und Problemstellungen des Fachs muss über den Denkmälerbestand hinaus das einschlägige, sachorientierte und theoretische Schrifttum erfassen. Die Masterarbeit, deren Voraussetzungen theoretisch vermittelt und in Seminaren praktisch eingeübt werden, hat den Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens voll zu entsprechen. b) Auf Grund seines engen Zusammenhangs mit der Öffentlichkeit sind für den Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers bestimmte Kompetenzen notwendig. Das Masterstudium soll die Fachkompetenz der Studierenden gegenüber dem Bachelorstudium entscheidend verbreitern und vertiefen. Einerseits soll durch die Absolvierung von Vorlesungen, Repetitorien und anderen Lehrveranstaltungen ein Überblickswissen über das Fach und das relevante Schrifttum erworben werden, andererseits soll die Fähigkeit des wissenschaftlichen Umgangs mit konkreten und speziellen wissenschaftlichen Fragestellungen in Übungen sowie Seminaren erlernt und durch die Abfassung einer Masterarbeit unter Beweis gestellt werden. Darüber hinaus soll in Lehrveranstaltungen wie AGs und Exkursionen neben der wissenschaftlichen Sachkompetenz auch der Erwerb von Kompetenzen im Bereich der gesellschaftlichen Vermittlung gelehrt werden. Der Beruf der Kunsthistorikerin/des Kunsthistorikers erfordert wegen seiner Positionierung auf der Schnittstelle zwischen Kunst und Öffentlichkeit ein hohes Maß an integrierter Sozial- und

3 3 Personalkompetenz. Diese kann im Masterstudium unter den Bedingungen und im Rahmen der wissenschaftlichen Regeln des Faches Kunstgeschichte erworben werden. (3) Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt Aus der Tatsache, dass im Fach Kunstgeschichte die Aufgaben der materiellen Sammlung und gedanklichen Durchdringung von überlieferter oder gegenwärtiger Kunst verschmelzen (siehe die entsprechenden Ausführungen im Bachelorstudium Kunstgeschichte), resultieren die Bestimmung seiner wissenschaftlichen Relevanz ebenso wie der auf dem Arbeitsmarkt bestehende Bedarf. a) Da Kunst prinzipiell alles widerspiegeln kann, was je von Menschen gedacht oder geschaffen wurde, reicht der Bereich dessen, was der Kunsthistorikerin/dem Kunsthistoriker über das Thema eines Kunstwerks begegnet, bis an die Grenzen der vergangenen und gegenwärtigen Kultur überhaupt. Das Fach Kunstgeschichte hat wissenschaftlich einen eigenen Kosmos zu bearbeiten, in dem die kulturelle Überlieferung der Vergangenheit wie auch die Interessen der Gegenwart reflektiert werden. Das bedingt seine Stellung innerhalb der Wissenschaft sowie insbesondere den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Tangentialfächern, von denen Geschichte, Philosophie, Europäische Ethnologie und Theologie die wichtigsten sind. Das Fach Archäologie ist dem Fach Kunstgeschichte durch die zeitliche Aufteilung desselben Gegenstandsbereichs verbunden. b) Kunstgeschichte gehört zur Matrix der kulturellen Selbstdarstellung der Öffentlichkeit bis hinauf zur Ebene des Staates. Die wissenschaftlichen Ergebnisse des Fachs sind demzufolge nicht nur von öffentlichem Interesse, sondern haben auch eine bisher noch kaum erfasste ökonomische Relevanz. Der Arbeitsmarkt fordert daher Absolventinnen/Absolventen des Fachs, die auf verschiedenen Gebieten tätig sein können. Die beruflichen Möglichkeiten umfassen außer den nur begrenzt aufnahmefähigen Feldern Forschung und Lehre im einzelnen Museums- und Ausstellungswesen, Denkmalpflege, Restaurierung und Stadtentwicklung, Journalismus (Presse, Film, Fernsehen usw.), Kunsthandel und Tourismus. Das Spektrum der Berufe, in denen Absolventinnen/Absolventen des Fachs tätig sind, weitet sich derzeit über die elektronischen Medien und die Personalabteilungen von Firmen und Banken (z. B. mit den Aufgabenbereichen der Sammlungsbetreuung oder der Sponsoringverwaltung) in früher nicht relevante Bereiche aus. c) Das Masterstudium soll über die Lehre der notwendigen Fakten und Methoden die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und jenen Stand an sachlichen Kenntnissen sowie persönlicher Kompetenz vermitteln, der als Grundlage für alle genannten, mit bildender Kunst im weitesten Sinn sich befassenden Berufe genutzt werden kann. Zugleich ist das Masterstudium die Vorstufe für das Doktoratsstudium Kunstgeschichte, dessen Abschluss auf internationaler Ebene die Möglichkeit zur Bewerbung auf alle wissenschaftlichen Positionen im Fach bietet. 2 Allgemeine Bestimmungen

4 4 (1) Zuteilung von ECTS-Anrechnungspunkten Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden ( 12 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden. Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten. (2) Dauer und Gliederung des Studiums Das Masterstudium Kunstgeschichte dauert 4 Semester und umfasst gem. 54 Abs. 3 UG 2002 einen Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten. Gemäß 12 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen der Karl-Franzens-Universität und 51 Abs. 2 Z.26 UG 2002 entspricht ein ECTS- Anrechnungspunkt einem Gesamtaufwand von 25 Arbeitsstunden. Die ECTS-Anrechnungspunkte betragen 84 in den Pflichtfächern, 24 in den gebundenen Wahlfächer und 12 in den freien Wahlfächern. Modul A: Kunstgeschichte im Überblick 16 Modul B: Vertiefung 1: mittlere Kunstgeschichte 15 Modul C: Vertiefung 2: neuere/neueste Kunstgeschichte 15 Privatissimum 4 Masterarbeit 24 Masterprüfung 10 gebundene Wahlfächer 24 Freie Wahlfächer Als Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen aus den einzelnen Modulen gelten die im Anhang 1 Modulbeschreibungen enthaltenen Kriterien. (3) Freie Wahlfächer Während der gesamten Dauer des Masterstudiums sind frei zu wählende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren. Die freien Wahlfächer können an jeder in- und ausländischen Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule absolviert werden und dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach und ihm nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse.

5 5 Es wird empfohlen, im Rahmen der Freien Wahlfächer auch für die berufliche Praxis nötige Schlüsselqualifikationen (Projektmanagement, Personal- und Finanzmanagement, soziale Kompetenzen) zu berücksichtigen. (4) Akademischer Grad An die Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad Master of Arts, abgekürzt MA, verliehen. (5) Zulassungsbedingungen Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium der Kunstgeschichte ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Gleichwertigkeit entscheidet gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 das Rektorat. (6) Lehrveranstaltungstypen Im Curriculum des Masterstudiums Kunstgeschichte sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen: a) Vorlesungen (VO): Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder mündlich und schriftlich stattfinden kann. b) Repetitorien (RE): Wiederholungskurse im Masterstudium, die den gesamten Stoff der Vorlesungen umfassen. c) Übungen (UE): Übungen haben den praktisch-beruflichen Zielen der Studien zu entsprechen und konkrete Aufgaben zu lösen d) Seminare (SE): Seminare dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmenden werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen e) Arbeitsgemeinschaften (AG): Arbeitsgemeinschaften dienen der gemeinsamen Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen f) Exkursion (EX): Exkursionen tragen zur Veranschaulichung und Vertiefung des Unterrichts bei g) Privatissimum (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare Alle unter b) bis g) genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.

6 6 (7) Beschränkung der Plätze in Lehrveranstaltungen Übung (UE), maximale Teilnehmerzahl 20 Exkursion (EX), maximale Teilnehmerzahl 30 Seminar (SE), maximale Teilnehmerzahl 15 Arbeitsgemeinschaft (AG), maximale Teilnehmerzahl 25 Privatissimum (PV), maximale Teilnehmerzahl 20 Repetitorium (RE), maximale Teilnehmerzahl 80 Wenn ein ausreichendes Angebot an Parallellehrveranstaltungen aus logistischen Gründen nicht möglich ist, und die festgelegte Höchstzahl der Teilnehmenden überschritten wird, erfolgt die Aufnahme der Studierenden in die Lehrveranstaltungen nach folgenden Kriterien: 1. Pflichtfach vor gebundenem Wahlfach vor freiem Wahlfach 2. Studierende, die im voran gegangenen Semester auf der Warteliste verblieben sind, werden bei ihrer nächsten Anmeldung nach Kriterium 1 gereiht vor erstmals angemeldeten Studierenden aufgenommen 3. Entscheidung durch Los Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen sowie für Studierende in besonderen Notlagen sind Plätze im Ausmaß von zehn Prozent der verfügbaren Plätze bis zum Beginn der Lehrveranstaltung freizuhalten. 3 Lehr- und Lernformen Zuzüglich zu den regulären Lehr- und Lernformen (wöchentliche Kontaktstunden und begleitendes Selbststudium) können bei Vorliegen von triftigen Gründen (z. B. auswärtige Lehrende) von den Lehrenden blockartige Lehrformen für die Absolvierung des Masterstudiums gewählt werden. Die Abhaltung von Blocklehrveranstaltungen ist durch die Studiendirektorin/den Studiendirektor zu genehmigen. 4 Aufbau und Gliederung des Studiums im Einzelnen (1) Das viersemestrige Masterstudium umfasst einen Arbeitsaufwand (Workload) von insgesamt 120- ECTS-Anrechnungspunkten. Es ist nach modular strukturierten Fächern gegliedert. Modul A Typ ECTS PF/GWF KStd. Sem. Kunstgeschichte im Überblick Überblick Kunst des Mittelalters VO 4 PF 2 1 Überblick Kunst der Neuzeit VO 4 PF 2 2 Überblick Kunst des 20. Jahrhunderts VO 4 PF 2 1-2

7 7 Repetitorium 1 (Kunstgeschichte) RE 4 PF 1 1 Modul B Vertiefung 1: mittlere Kunstgeschichte Spezielle Thematik der Kunstgeschichte VO 4 PF 2 1 Seminar 1 SE 4 PF 2 1 Übung/Arbeitsgemeinschaft AG 3 PF 2 1 Repetitorium 2 (Literatur) RE 4 PF 1 2 Modul C Vertiefung 2: neuere/neueste Kunstgesch. Spezielle Thematik der Kunstgeschichte VO 4 PF 2 2 Seminar 2 SE 4 PF 2 2 Übung/Arbeitsgemeinschaft AG 3 PF 2 3 Exkursion EX 4 PF Modul D Gebundene Wahlfächer (Vertiefung: 3 VO 12 GWF 6 Vorlesungen aus den Modulen A, B, C) Modul E Gebundene Wahlfächer (Ergänzungsmodul/- 12 GWF module) Freie Wahlfächer 12 Privatissimum PV 4 PF 2 4 Masterarbeit 24 PF 3-4 Masterprüfung 10 4 Als gebundene Wahlfächer ist ein Modul aus dem Fach Kunstgeschichte (Vorlesungen aus den Modulen A, B und C) als Vertiefung im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten zu wählen. Weiters sind ein oder mehrere Module im Umfang von 12 ECTS-Anrechnungspunkten aus nachfolgend aufgezählten Fächern der Geisteswissenschaftlichen Fakultät (Philosophie; Alte Geschichte und Altertumskunde; Geschichte; Archäologie; Europäische Ethnologie) und der Katholisch-Theologischen Fakultät (Religionswissenschaft; Kirchengeschichte und Kirchliche Zeitgeschichte; Liturgiewissenschaft, Christliche Kunst und Hymnologie) zu absolvieren. Titelidente Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Pflichtfächer (Modul A-C) gewählt wurden, dürfen nicht mehr im Rahmen der Gebundenen Wahlfächer gewählt werden. (2) Masterarbeit Im zweiten Jahr des Masterstudiums ist eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit (Masterarbeit) zu verfassen ( 51 Abs. 1 Z 7 und 80 Abs. 1 UG 2002). Die Masterarbeit wird mit 24 ECTS-Anrechnungspunkten bewertet. (3) Auslandsstudien Es wird den Studierenden empfohlen, ein Semester unter Nutzung der universitären Mobilitätsprogramme an einer ausländischen Universität zu absolvieren. Zur Absolvierung wird besonders das 2. oder das 3. Semester empfohlen. Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der/des Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (European Credit Transfer System ECTS) ( 78 Abs. 1 UG 2002). Die

8 8 Gleichwertigkeit der geplanten Prüfungen kann gemäß 78 Abs. 5 UG 2002 (Vorausbescheid) auf Antrag im Voraus festgestellt werden. 5 Prüfungsordnung (1) Alle Prüfungen mit Ausnahme der Masterprüfung sind Lehrveranstaltungsprüfungen. (2) Lehrveranstaltungsprüfungen dienen dem Nachweis der Kenntnisse und der Fähigkeiten, die durch einzelne Lehrveranstaltungen vermittelt werden. Zu Beginn des Semesters sind den Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltung die Prüfungsanforderungen mitzuteilen. (3) Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist die Anwesenheit der/des Studierenden in 80% der vorgesehenen Kontaktstunden erforderlich (diese entspricht im Schnitt einer dreimaligen Abwesenheit mit Begründung). Zur Leistungsbewertung werden mündliche und/oder schriftliche Referate, Klausurarbeiten sowie die Mitarbeit der/des Studierenden herangezogen. (4) Bei Vorlesungen ist am Ende der Lehrveranstaltung eine schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung bei der Leiterin/dem Leiter der Lehrveranstaltung abzulegen. (5) Die Möglichkeit zur Wiederholung von Prüfungen ist gemäß 35 im Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen geregelt. (6) Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt auf Antrag der/des Studierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ gemäß den Richtlinien des Europäischen Systems zur Anerkennung von Studienleistungen (ECTS) ( 78 Abs. 1 UG 2002, Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen). (7) Die Masterprüfung ist als kommissionelle Gesamtprüfung (10 ECTS-Anrechnungspunkte) im Umfang einer Stunde zu absolvieren. Sie umfasst aus den allgemeinen Teilgebieten der Kunstgeschichte (mittlere, neuere und neueste Kunstgeschichte) jenes Teilgebiet, dem die Masterarbeit zuzuordnen ist, wobei die Betreuerin/der Betreuer der Masterarbeit als Prüfer zu bestellen ist. Das Thema des zweiten Prüfungsfaches muss einen Gegenstand betreffen, der nicht dem Teilgebiet der Masterarbeit angehört. Es ist ein Prüfungssenat gem. 32 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen zu bilden. Dieser hat aus mindestens drei Personen als Prüferinnen/Prüfer zu bestehen, von denen ein Mitglied zur/zum Vorsitzenden zu bestellen ist.

9 9 6 Abschluss und Gesamtbeurteilung (1) Mit der positiven Beurteilung aller Lehrveranstaltungsprüfungen, der Masterprüfung und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen. (2) Die Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS- Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird. (3) Zusätzlich zur Beurteilung der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu vergeben. Diese hat bestanden zu lauten, wenn jedes Fach positiv beurteilt wurde, anderenfalls hat sie nicht bestanden zu lauten. Die Gesamtbeurteilung hat mit Auszeichnung bestanden zu lauten, wenn in keinem Fach eine schlechtere Beurteilung als gut und in mindestens der Hälfte der Module die Beurteilung sehr gut erteilt wurde. 7 In-Kraft-Treten des Curriculums Das Curriculum für das Masterstudium Kunstgeschichte tritt mit 01. Oktober 2008 in Kraft. 8 Übergangsbestimmungen (1) Studierende, die ihr Diplomstudium vor In-Kraft-Treten dieses Curriculums begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium gemäß 21 Abs. 1 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten zuzüglich zweier Semester (bis Ende SS 2013) ergebenden Zeitraumes abzuschließen. Dies ist ein Zeitraum von Semestern. (2) Prüfungen, die vor In-Kraft-Treten dieses Curriculums abgelegt wurden, sind für das Masterstudium durch das zuständige Organ gemäß 78 UG 2002 und entsprechend der Äquivalenzliste anzuerkennen, soweit sie den im Curriculums vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind. Anhang I: Beschreibung der Module Modul A: Kunstgeschichte im Überblick Modul A vermittelt in Form von Überblicksvorlesungen und Repetitorium das Basiswissen der Kunstepochen. Dabei werden die Inhalte der Einführungsvorlesungen aus dem Bachelorstudium Kunstgeschichte vorausgesetzt. Darauf aufbauend soll die Fachkompetenz erweitert werden.

10 10 Inhalte: Kunst des Mittelalters, der Neuzeit und des 20. Jahrhunderts; Überblicksdarstellungen mit Stil- und Werkanalysen; Hauptwerke der abendländischen Kunst Lernziele: Vermittlung der Kenntnisse von Hauptwerken und Daten der Kunstentwicklung Lehr- und Lernaktivitäten: Vorlesungen, Repetitorium, lehrendenorientierte Methode mit Medienunter-stützung Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Häufigkeit des Angebotes: einmal pro Studienjahr Modul B: Vertiefung mittlere Kunstgeschichte Modul B widmet sich der mittleren Kunstgeschichte (Kunst des Mittelalters) in Form spezieller Thematiken in unterschiedlichen Lehrveranstaltungstypen. Hierbei soll die Fachkompetenz auf diesem speziellen Gebiet vertieft werden. Inhalte: Überblicksdarstellungen und Spezialthemen aus dem Bereich der mittelalterlichen Kunst; Überblick über die Hauptwerke der kunsthistorischen Fachliteratur Lernziele: Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen zur Kunst des Mittelalters Lehr- und Lernaktivitäten: Vorlesung, Seminar, UE/AG und Repetitorium, lehrenden- und studierenden-orientierte Methode mit Medienunterstützung Voraussetzungen für die Teilnahme: siehe 2 Abs. 5 Häufigkeit des Angebotes: einmal pro Studienjahr Modul C: Vertiefung 2 neuere/neueste Kunstgeschichte Modul C beschäftigt sich mit speziellen Thematiken der neueren und neuesten Kunstgeschichte (Renaissance bis zur Gegenwart) in verschiedenen Lehrveranstaltungstypen. Die Fachkompetenz in diesem Bereich soll ergänzt werden. Inhalte: Überblicksdarstellungen und Spezialthemen aus dem Bereich der neueren und neuesten Kunstgeschichte; Intensive Auseinandersetzung mit speziellen Fragen aus den Bereichen neuerer und neuester Kunst; Auseinandersetzung mit Originalen Lernziele: Vertrautheit mit wichtigen Fragestellungen zur Kunst der Neuzeit und des 20. Jahrhunderts Lehr- und Lernaktivitäten: Vorlesung, Seminar, UE/AG, Exkursion, lehrenden- und studierendenorientierte Methode mit Medienunterstützung Voraussetzungen für die Teilnahme: Für die Aufnahme in das Seminar 2 ist die positive Absolvierung des Seminar 1 aus dem Modul B des Masterstudiums erforderlich. Häufigkeit des Angebotes: einmal pro Studienjahr

11 11 Anhang II: Musterstudienablauf Masterstudium Kunstgeschichte Typ ECTS 1. Semester Seminar 1 SE 4 Überblick (Kunst des Mittelalters oder der Neuzeit oder des 20. Jh.) VO 4 Spezielle Thematik der Kunstgeschichte VO 4 Übung/Arbeitsgemeinschaft AG 3 Repetitorium 1 (Kunstgeschichte) RE 4 2. Semester Seminar 2 SE 4 Überblick (Kunst des Mittelalters oder der Neuzeit oder des 20. Jh.) VO 4 Spezielle Thematik der Kunstgeschichte VO 4 Repetitorium 2 (Literatur) RE 4 Exkursion EX 4 3. Semester Übung/Arbeitsgemeinschaft AG 3 Überblick (Kunst des Mittelalters oder der Neuzeit oder des 20. Jh.) VO 4 Masterarbeit Semester Privatissimum PV 4 Masterarbeit 14 Masterprüfung 10 Die Gebundenen Wahlfächer sowie die Freien Wahlfächer sind nach der jeweiligen Studienplanung auf die vier Semester zu verteilen. Anhang III: Äquivalenzliste Diese Äquivalenzliste gilt vom Diplomstudium in das Masterstudium. Curriculum Masterstudium ECTS Kstd. Stud.Plan Dipl.Stud. B 315 UniStG ECTS Kstd. Überblick Kunst des Mittelalters 4 2 Vorlesung m. KG 6 2 Überblick Kunst der Neuzeit 4 2 Vorlesung n. KG 6 2 Überblick Kunst des 20. Jahrhunderts 4 2 Vorlesung nst. KG 6 2 Vertiefung 1: mittlere Kunstgeschichte 4 2 Vorlesung m. KG 6 2 Seminar Seminar 2. Stud. Abschnitt 6 2 Vertiefung 2: neuere + neueste Kunstgeschichte 4 2 Vorlesungen neuere + neueste Kunstgesch. 6 2 Seminar Seminar 2. Stud. Abschnitt 6 2 UE/AG 3 2 UE/AG 4 2 Exkursion 4 2 Exkursion 4 2 Privatissimum 4 2 Privatissimum 6 2

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