AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
|
|
- Birgit Kraus
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nr. 41 vom 21. Juli 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Alevitische Religion im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe (LAPS) innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg vom 8. April 2015 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 29. Mai 2015 die von der Fakultät für Erziehungswissenschaft am 8. April 2015 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (HmbGVBl. S. 49, 500) beschlossenen Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Alevitische Religion innerhalb der Lehramtsstudiengänge gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Universität Hamburg Mittelweg Hamburg
2 Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Neufassung der Prüfungsordnung für die Abschlüsse Bachelor of Arts und Bachelor of Science innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg, die von der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften am 30. Oktober 2013, von der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft am 12. August 2013, von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 4. September 2013 und von der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften am 9. Oktober 2013 beschlossen worden ist, und beschreiben die Module für das Fach Alevitische Religion. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs Zu 1 Absatz 3: Der Teilstudiengang Alevitische Religion innerhalb des Lehramts der Primar und Sekundarstufe I (LAPS) beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene zum einen mit den historischen sowie gegenwärtigen Denominationen des Alevitentums mit Blick auf ihre schriftlichen Grundlagen, ihre religiösen und kulturellen Traditionen. Zum anderen soll durch die interdisziplinäre Herangehensweise (theologische, religionswissenschaftliche, erziehungswissenschaftliche/pädagogische Perspektive) die Fähigkeit, reflektiert mit den Erscheinungsformen von Religion außerhalb des Alevitentums umzugehen, sowie die Ausbildung einer authentischen Lehrerpersönlichkeit optimiert werden. Der Studiengang Alevitische Religion setzt sich aus folgenden Kernfächern zusammen: 1. Alevitische Geschichte und Denominationen, 2. Alevitische Quellen und Terminologie, 3. Alevitische Dichtung und Liturgie mit deren Methodik, 4. Alevitische Religionslehre und Ethik und 5. Religionspraxis und Traditionen Alevitentum (dazu gehören auch die religiösen Institutionen, Passagerites, gelebte Spiritualität und der interreligiöse Dialog). Darüber hinaus sind praxisbezogene Fächer wie Alevitentum in der Forschung und Ansätze einer alevitischen Religionspädagogik zu erschließen. Damit einhergehend ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Alevitischen Religion im europäischen und vor allem im deutschen Kontext unerlässlich. Insbesondere wissenschaftliche Diskurse jüdischer, christlicher und islamischer Theologietraditionen im europäischen sowie deutschen Kontext sind für die Etablierung der Alevitischen Religion bereichernde Orientierungsrahmen. Ein wesentliches Ziel des Studiums ist es, durch die Aneignung und Reflexion wissenschaftlicher Methoden ein Bewusstsein für Eigenart und Relevanz des Alevitentums in der modernen Gesellschaft auszubilden. Zugleich geht es um die Ausbildung einer eigenständigen Sach- und Urteilskompetenz im Hinblick auf die lehrende Vermittlung der Inhalte und Fragen des alevitischen Glaubens in traditionellen und modernen Kontexten. Dabei erfolgt eine Orientierung an Inhalt und Deutung des Alevitentums einerseits und an den subjektiven Erfahrungen und Lebenskontexten der Studierenden andererseits. Das Studium leitet vor allem dabei zur kritischen Reflexion alevitischer Identität in Auseinandersetzung mit konkurrierenden Wahrheitsansprüchen im Kontext einer pluralistischen Gesellschaft an. Die durch das Studium erworbenen Universität Hamburg Seite 2
3 Grundfähigkeiten sind daher auch als kommunikative und kulturelle Kompetenzen zu beschreiben, die als Schlüsselqualifikationen für Bildungsprozesse in der Schule und anderen Bildungsinstitutionen gelten können. Das Bachelorstudium Alevitische Religion befähigt am Ende nicht nur zum Masterstudium, sondern bildet auch eine Basis für andere vermittelnde Praxisfelder als die Lehramtstätigkeit. Zu 1 Absatz 6: Durchführung des Studiengangs Die Durchführung des Studiengangs erfolgt durch die Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg, die der Fakultät für Erziehungswissenschaft zugeordnet ist und mit der Fakultät für Geisteswissenschaften und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften kooperiert. Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau, Module und Leistungspunkte (LP) Zu 4 Absatz 3: Das Abschlussmodul besteht aus einer Bachelorarbeit (10 LP). Näheres hierzu regelt die Modulbeschreibung zum Abschlussmodul. Zu 4 Absatz 4: Teilzeitstudium Der Studiengang kann unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze für die Studienplanung im Teilzeitstudium absolviert werden. 1. Bei einem Teilzeitstudium sollen im Regelfall die für das Vollzeitstudium in den Fachspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Module und Leistungspunkte (30 LP) eines Fachsemesters in zwei Hochschulsemestern absolviert werden. Wo im Vollzeitstudium eine verbindliche Abfolge der Module vorgesehen ist, ist sie im Regelfall einzuhalten. 2. Lehrveranstaltungen, die nur im Jahresturnus angeboten werden, sollen bei der ersten Möglichkeit absolviert werden. 3. In besonders begründeten Härtefällen bzw. bei atypischen Studienverläufen können Teilzeitstudierende mit den jeweiligen Studienfachberatern und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses verbindliche individuelle Studienvereinbarungen treffen. Zu 4 Absatz 11: Der Studienaufbau gliedert sich in sechs Module (AR-1 bis AR-5), die in beliebiger Reihenfolge studiert werden können, sodass alle Veranstaltungen im Abstand von zwei Jahren wieder angeboten werden. Näheres hierzu regeln die Modulbeschreibungen. Universität Hamburg Seite 3
4 1. Semester WiSe 2. Semester SoSe 3. Semester WiSe 4. Semester SoSe 5. Semester WiSe 6. Semester SoSe Modul AR-1 Einführung in das theologische Studium Modul AR-2 Alevitentum und Islam Modul AR-4 Religionspraxis und Systematik im Alevitentum Vorlesung: Grundlagen zum Alevitentum (/1 LP) Vorlesung 1: Alevitische Geschichte und Quellen (/) Vorlesung 2: Islam und seine Geschichte (/) Seminar 1: Alevitische Glaubenspraxis und regionale Tradition (/) Seminar 3: Ethik und Spiritualität im Alevitentum (/1 LP) Übung 1: Gelebte Religion (/2 LP) Seminar 1: Theologische Grundfragen aus alevitischer Sicht (/1 LP) Seminar 2: Theologische Grundfragen aus islamischer Sicht (/) Seminar 2: Alevitische Dichtung und Liturgie (/) : 2 LP Übung 2 a/b: Textwelten (/4 LP) : 2 LP Modul AR-5 Alevitentum und andere Religionen im Kontext der Moderne : 2 LP Modul AR-3 Einführung in die Religionswissenschaft und theologische Grundfragen aus christlicher Sicht Vorlesung: Islam im Westen (/) Seminar 1: Alevitentum im Dialog mit anderen Religionen (/1 LP) Seminar 2: Judentum (Buddhismus/Hinduismus) und Dialog (/) Vorlesung 1: Einführung in die Religionswissenschaft (/2 LP) Seminar: Theologische Grundfragen aus christlicher Sicht bzw. : 2 LP Vorlesung 2: Einführung in das Wesen des christlichen Glaubens (/2 LP) Modul AR-6 Abschlussmodul im Teilstudiengang Alevitische Religion 10 LP : 2 LP 6 SWS 9 LP 6 SWS 6 LP 6 SWS 12 LP 6 SWS 9 LP 4 SWS 6 LP 3/1 Universität Hamburg Seite 4
5 Zu 5 Lehrveranstaltungsarten, -sprache und -teilnahmebedingungen Zu 5 Absatz 2: Die Sprache der Lehrveranstaltungen ist in der Regel Deutsch. Näheres regeln die Modulbeschreibungen. Zu 5 Absatz 3: Eine Anwesenheitspflicht gem. 10 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung gilt, sofern und insoweit sie in der Modulbeschreibung in Teil 2 dieser Fachspezifischen Bestimmungen für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls festgelegt ist. Sie gilt nicht für die Zulassung zu Wiederholungsprüfungen. Zu 7 Prüfungsausschüsse Zu 7 Absatz 3: Dem dezentralen Prüfungsausschuss gehört zusätzlich die Studiengangskoordinatorin oder der Studiengangskoordinator mit beratender Stimme an. Zu 9 Studien- und Prüfungsleistungen Zu 9 Absatz 6: Die Sprache der Prüfungsleistungen wird in den Modulbeschreibungen unter II. geregelt Zu 13 Bachelorarbeit Zu 13 Absatz 8: Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Sofern ein berechtigtes Interesse des Studierenden vorliegt, ist nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer eine Abfassung in englischer Sprache möglich. Zu 13 Absatz 9: Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 300 Arbeitsstunden. Die maximale Bearbeitungszeit beträgt vier Monate ab Anmeldung. Zu 14 Bewertung der Prüfungsleistungen Zu 14 Absatz 3: Die Fachnote im Teilstudiengang Alevitische Religion wird aus dem mit den Leistungspunkten gewichteten Mittel der Modulnoten gebildet, wobei die Leistungspunkte der Module AR-4 und AR-5 doppelt gezählt werden. Universität Hamburg Seite 5
6 II. Modulbeschreibungen Studiengang Alevitische Religion Der Bachelor-Teilstudiengang Alevitische Religion im Lehramt der Primar- und Sekundarstufe (LAPS) umfasst folgende Module: Modulkürzel: AR-1 (Einführungsmodul) Modultyp: Pflichtmodul Titel: Einführung in das theologische Studium Qualifikationsziele Inhalte Lehrform Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Die Studierenden haben Grundkenntnisse zum Alevitentum erworben; Grundkenntnisse der differenzierte Kulturgeschichte des Alevitentums; sie haben Kenntnis über die Ausdifferenzierung der Disziplinen; sie bilden ein Bewusstsein für den Zusammenhang der Disziplinen aus; sie sind mit der Rolle des Religionsunterrichtes in der Verfassungsordnung vertraut. Sie verfügen über die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens, auch in der Verwendung einschlägiger Hilfsmittel, und die Fähigkeit zur vergleichenden Textlektüre mit deutschen Ausgaben alevitischer Quellen. Sie haben Grundkenntnisse zur Bibel erworben. Wahrnehmung der historischen und kulturellen Kontextualität biblischer Texte und ihrer Deutung. Die Studierenden haben eine Wahrnehmungskompetenz für Religion in gesellschaftlichen, medialen und individuellen-lebensgeschichtlichen Perspektiven; sie verfügen über die Fähigkeit, theologische und humanwissenschaftliche Perspektiven wahrzunehmen und zu verschränken; sie haben ein Bewusstsein für die Bedeutung von Religion in individueller Lebensgeschichte und Bildungsperspektive. Grundkenntnisse über das Alevitentum; Vorstellung der Disziplinen; enzyklopädische Grundkenntnisse; Einführung in die zentralen Werke des Alevitentums (Entstehungszeiträume, Lesarten, Übersetzungen). Einblick in Literaturformen und Gedankenwelt der Bibel. Bibelkundlich-historische Orientierung über die Schriften(-gruppen) des Alten und Neuen Testaments. Probleme der Interpretation der Bibel (Hermeneutik). Formen von Christentum und Alevitentum in einer multireligiösen Gesellschaft. Populäre Kultur und Religion; Religion und Kunst; Evangelische Religion und alevitische Religion im Kontext urbaner und medialer Kultur; religiöse Bildungsprozesse; Theorien zur Entwicklung moralischer und religiöser Bildung. Vorlesung: Gundlagen zum Alevitentum Übung 1: Gelebte Religion Übung 2a: Textwelten der Bibel oder Übung 2b: Die Welt der Bibel Deutsch Keine Das Modul ist Bestandteil des Teilstudiengangs Alevitische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I Universität Hamburg Seite 6
7 Art, Voraussetzung und Sprache der (zur Vorlesung) Klausur 90 Minuten Prüfungsvoraussetzungen: Die konkreten Studienleistungen (Referate, Essays, Protokolle etc.) entsprechend dem Leistungspunktepapier werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Arbeitsaufwand Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Empfohlenes Semester Prüfungssprache: Deutsch Vorlesung: Übung 1 Übung 2a oder Übung 2b 9 LP Jährlich im Wintersemester Ein Semester 1. Semester 1 LP 2 LP 4 LP 2 LP Universität Hamburg Seite 7
8 Modulkürzel: AR-2 (Aufbaumodul) Modultyp: Pflichtmodul Titel: Alevitentum und Islam Qualifikationsziele Inhalte Die Studierenden kennen alevitische Geschichte und haben einen Überblick über die unterschiedlichen Traditionslinien, über die Kontextualisierung zentraler Persönlichkeiten und zentraler Schriften sowie die Berührungspunkte zum Islam. Sie wissen um die Pluralität der alevitischen und auch islamischen Lehre. Sie haben Grundkenntnisse der Lesart und Deutungen alevitischer Quellen an exemplarischen Texten erlernt und Einblick in die verschiedenen literarischen Gattungen. Sie haben Grundkenntnisse theologischer Grundfragen in der alevitischen und islamischen Religion erworben und sind in die Hermeneutik des Anderen eingeübt; sie finden Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. Ihre kommunikative Kompetenz ist gestärkt und auch die Fähigkeiten zur Präsentation selbstständig erworbener Erkenntnisse. Sie sind in religiöse Sprachkompetenz eingeübt. Vermittlung historischer Kenntnisse über die Entstehungsgeschichte, -epochen und -orte; Vermittlung von Grundkenntnissen der kulturellen Heterogenität und Denominationen im Alevitentum sowie im Islam. Überblick über die zentralen alevitischen Quellen; Vermittlung der Grundbegriffe alevitischer Religionslehre Theologische Grundfragen aus alevitischer und islamischer Sicht: Gottes- und Menschenbild; Gut und Böse; Theodizee; Prädestination versus freier Wille; Fragen nach dem Wesen der Religion, dem Religionsbegriff, dem Verhältnis von Glauben und Wissen. Lehrform 1. Vorlesung 1: Alevitische Geschichte und Quellen 2. Seminar 1: Theologische Grundfragen aus alevitischer Sicht 3. Vorlesung 2: Islam und seine Geschichte 4. Seminar 2: Theologische Grundfragen aus islamischer Sicht Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzung und Sprache der Deutsch Keine Das Modul ist Bestandteil des Teilstudiengangs Alevitische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I Islamische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I (zu Seminar 1): Hausarbeit (ca. 10 Seiten) oder Klausur (90 Min) Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsvoraussetzungen: Die konkreten Studienleistungen (Referate, Essays, Protokolle etc.) entsprechend dem Leistungspunktepapier werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Prüfungssprache: Deutsch Universität Hamburg Seite 8
9 Arbeitsaufwand Vorlesung 1: Seminar 1: Vorlesung 2: Seminar 2: Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Empfohlenes Semester 12 LP Jährlich Zwei Semester 2. und 3. Semester 1 LP 2 LP Universität Hamburg Seite 9
10 Modulkürzel: AR-3 (Aufbaumodul) Modultyp: Pflichtmodul Titel: Einführung in die Religionswissenschaft und theologische Grundfragen aus christlicher Sicht Qualifikationsziele Inhalte Die Studierenden haben Fähigkeiten zum reflektierten Umgang mit Methoden der religionswissenschaftlichen Forschung und mit Methoden zur Wahrnehmung und Gestaltung von religiösem Leben in der Gegenwart innerhalb wie außerhalb institutioneller Lebensvollzüge erworben. Sie haben Kenntnisse religionsgeschichtlicher Grunddaten und die Reflexionsfähigkeit zur Geschichte der ökumenischen Bewegung/interkulturellen Theologie erworben und die Potentiale von Dialog ergründet. Elementare und exemplarische Lebensvollzüge gegenwärtiger Religion/en in Wahrnehmung, Analyse und Gestaltung. Einführung in religionswissenschaftliche, phänomenologische, religionssoziologische und kulturwissenschaftliche Theorien zur Wahrnehmung von Religion. Einführung in das Verhältnis von Religion und A sthetik sowie in rituelle und symbolische Gestaltfindungen von Religion. Einübung in die Hermeneutik des Anderen/Fremden. Einführung in die O kumene. Lehrform Vorlesung 1 Einführung in die Religionswissenschaft Seminar: Theologische Grundfragen aus christlicher Sicht Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzung und Sprache der oder Vorlesung 2: Deutsch Keine Einführung in das Wesen des christlichen Glaubens Das Modul ist Bestandteil der Teilstudiengänge Alevitische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I Islamische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I (zu Vorlesung 1): Hausarbeit (ca. 10 Seiten) oder Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (15-30 Minuten) Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsvoraussetzungen: Die konkreten Studienleistungen (Referate, Essays, Protokolle etc.) entsprechend dem Leistungspunktepapier werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Arbeitsaufwand Vorlesung 1 Prüfungssprache: Deutsch Seminar oder Vorlesung 2 1 LP Gesamtarbeitsaufwand 6 LP 2 LP Universität Hamburg Seite 10
11 Häufigkeit des Angebots Dauer Empfohlenes Semester Jährlich Zwei Semester 2. und 3. Semester Universität Hamburg Seite 11
12 Modulkürzel: AR-4 (Vertiefungsmodul) Modultyp: Pflichtmodul Titel: Religionspraxis und Systematik im Alevitentum Qualifikationsziele Inhalte Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen über die Kernbereiche der alevitischen Lehre und Religionspraxis. Sie haben einen Überblick über die religiösen Handlungen (inklusive Passagerites, religiöse Institutionen usw.) und vertieftes Wissen über das alevitische Ehtikysystem und die gelebte Spiritualität. Sie haben Kenntnis über einschlägige Quellentexte und Traditionen sowie über die Lesart und stilistische Eigenheiten, Inhalt und A sthetik und Kenntnisse zum selbstständigen Umgang mit Forschungsliteratur und unterschiedlichen theologischen Positionen. Sie haben Einsichten in die Rezeption und kritische Diskussion der Religion vertieft. Grundbegriffe der alevitischen Lehre, d.h. Überblick über die alevitischen Gelehrten und deren Auslegungen. Verschränkung von theoretischen Konzepten und religiöser Praxis. Grundwissen in Bereichen der Gesellschaftsstruktur und der Bedeutung von Ethik sowie Spiritualität (Mystik, Frömmigkeit). Lehrform Seminar 1: Alevitische Glaubenspraxis und regionale Traditionen Seminar 2: Alevitische Dichtung und Liturgie Seminar 3: Ethik und Spiritualität im Alevitentum Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzung und Sprache der Deutsch Keine Das Modul ist Bestandteil des Teilstudiengangs Alevitische Religion im Lehramtsstudiengang der Primar- und Sekundarstufe I (zu Seminar 3): Hausarbeit (ca. 10 Seiten) oder Klausur (90 Minuten) Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsvoraussetzung: Die konkreten Studienleistungen (Referate, Essays, Protokolle etc.) entsprechend dem Leistungspunktepapier werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Prüfungssprache: Deutsch Arbeitsaufwand Seminar 1 Seminar 2 Seminar 3 Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Empfohlenes Semester 9 LP Jährlich Zwei Semester 4. und 5. Semester 1 LP 2 LP Universität Hamburg Seite 12
13 Modulkürzel: AR-5 (Vertiefungsmodul) Modultyp: Pflichtmodul Titel: Alevitentum und andere Religionen im Kontext der Moderne Qualifikationsziele Inhalte Die Studierenden haben Kenntnisse über das Alevitentum und andere Religionen im Kontext der Moderne; sie haben Einsichten in die Rezeption, Transformation und kritische Diskussion der Religionen insbesondere auch im Hinblick auf grundlegende Fragen des interreligiösen Dialogs vertieft. Sie haben ihre hermeneutischen Fähigkeiten vertieft. Die Studierenden haben Kenntnisse über die Beziehung von Religion und Staat, Religionen im Dialog mit Wissenschaften, das Alevitentum in der Forschung sowie die Geschichte des Alevitentums in Deutschland. Sie kennen Strukturen und community building, Alevitentum im Religionsunterricht und Ansätze der alevititischen Religionspädagogik. Erwerb vertieften Wissens zu der Thematik Religionen unter der Bedingung der Moderne auch in Bezug auf den Islam und das Judentum sowie auch andere Religionen. Vertiefung der Einsichten in die Darstellung, Rezeption und Wirkung von Religionen in gesellschaftlichen Diskursen. Diskussion von kulturellen und religiösen Heterogenitätsaspekten unterstützt die Ausbildung pluralistischer Einstellungen im Zusammenhang mit religiösen Selbstentwürfen; die Studierenden reflektieren ihre erworbenen Kenntnisse besonders auch mit Blick auf Fragen theologischer Verortung (möglicherweise eigener) religiöser Pluralität. Lehrform Vorlesung: Islam im Westen Seminar 1: Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzung und Sprache der Alevitentum im Dialog mit anderen Religionen Seminar 2: Judentum (Buddhismus/Hinduismus) und Dialog Deutsch oder Englisch Keine Das Modul ist Bestandteil des Teilstudiengangs Alevitische Religion im Rahmen des Lehramtsstudiengangs der Primarstufe und Sekundarstufe 1 (LAPS) (zu Seminar 1): Hausarbeit (ca. 10 Seiten) oder Klausur (90 Minuten). Die Art der Prüfung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Prüfungsvoraussetzung: Die konkreten Studienleistungen (Referate, Essays, Protokolle etc.) entsprechend dem Leistungspunktepapier werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Arbeitsaufwand Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Empfohlenes Semester Prüfungssprache: Deutsch Vorlesung Seminar 1 Seminar 2 9 LP Jährlich Drei Semester Semester 1 LP 2 LP Universität Hamburg Seite 13
14 Modulkürzel: AR-6 (Abschlussmodul) Modultyp: Wahlpflichtmodul im Lehramtsstudiengang LAPS Titel: Abschlussmodul im Teilstudiengang Alevitische Religion Qualifikationsziele Inhalte Lehrform Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzung und Sprache der Einüben des wissenschaftlichen Gesprächs über Themenfindung und Methodik für die BA-Arbeit. Abfassung der BA-Arbeit. Vertiefte Thematik aus einem Teilfach der Theologie. Fächerübergreifende Abschlussorientierung. Selbststudium Deutsch Erfolgreich erbrachte Module im Umfang von 120 LP im gesamten Studiengang, darunter die Module AR-1, AR-2, AR-3 und AR-4 im Fach Alevitische Religion. Das Modul ist Bestandteil des Teilstudiengangs Alevitische Religion im Rahmen des Lehramtsstudiengangs der Primarstufe und Sekundarstufe 1 (LAPS) Prüfung: Bachelor-Arbeit (300 Stunden Bearbeitungszeit, ca. 30 Seiten) Prüfungsvoraussetzungen: Entsprechend den Teilnahmevoraussetzungen zum Abschlussmodul Prüfungssprache: Deutsch Arbeitsaufwand BA-Arbeit: 10 LP Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer 10 LP Jedes Semester Ein Semester Universität Hamburg Seite 14
15 Rahmenvereinbarung zur Vergabe von Leistungspunkten (LP) 1. Vergabe von Leistungspunkten (LP): Grundlage (für Lehrveranstaltungen mit ) Erschließung des Themas durch Veranstaltungsteilnahme und/oder Selbststudium Studienleistungen Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungsthemen 1 Input (z.b. Präsentation) + Moderation 1 Essay 1 Protokoll 1 Exzerpt 1 Rezension 1 Portfolio 1 kommentierende Literaturliste 1 schriftlicher Test 1 Prüfungsleistungen Hausarbeit von ca. 10 Seiten 2 Hausarbeit von Seiten 3 Klausur von Minuten 2 Klausur von Minuten 3 mündliche Prüfung von Minuten 2 mündliche Prüfung von Minuten 3 mündliches Referat und Ausarbeitung von 7-10 Seiten 2 Portfolio (klein) 2 Portfolio (groß) 3 Praktikumsbericht von ca. 10 Seiten 2 Die Vergabe äquivalenter LP ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. LP 1 2. en Im Falle einer mündlichen Prüfung ist ein Beisitzer/eine Beisitzerin erforderlich, die schriftlichen en sind nur durch einen Prüfer/eine Prüferin zu bewerten ( 64 Absatz 7 HmbHG). Zu 22 Inkrafttreten Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2015/2016 aufnehmen. Hamburg, 29. Mai 2015 Universität Hamburg Universität Hamburg Seite 15
Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb. der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
2296 Freitag, den 5. Dezember 2014 Amtl. Anz. Nr. 95 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Katholische Religion innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 9.
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 50 vom 29. September 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 vom 19. Februar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Berufliche Fachrichtung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 40 vom 21. Juli 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Islamische Religion
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 85 vom 5. Dezember 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Alevitische Religion
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 8 vom 15. Januar 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Manuskriptkulturen (Manuscript
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 1 vom 8. Januar 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Vorschlag der Studiengangskommission Physik vom 10.04.12, beschlossen vom Erweiterten Vorstand Physik am 18.04.12; im ALSt am 09.05.12 behandelt; beschlossen vom MIN-FAR am 06.06.12 Fachspezifische Bestimmungen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 82 vom 23. September 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Althebraistik als Nebenfach
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 100 vom 13. Dezember 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Afrikanische
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 65 vom 28. August 2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Islamische Religion
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 13 vom 1. Februar 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Gebärdensprachen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 19 vom 11. März 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Nebenfach
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 10 vom 6. Februar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Griechisch der Lehramtsstudiengänge
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 4 vom 20. Januar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 126 vom 10. Dezember 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 67 vom 29. Oktober 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Nebenfach Studiengang Althebraistik (Vorläufige Fassung vom ) Präambel
Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Nebenfach Studiengang Althebraistik (Vorläufige Fassung vom 1.10.10) Das Präsidium der Universität Hamburg.hat am.. 2010 die vom Fakultätsrat der Fakultät
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Griechisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Amtl. Anz. Nr. 5 Dienstag, den 18. Januar 2011 85 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Griechisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 15. September 2010 Das Präsidium
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 4 vom 10. Mai 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Internationalen Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 66 vom 19. Oktober 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Amtl. Anz. Nr. 92 Freitag, den 23. November 2012 2287 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 6. Juni 2012 Das Präsidium
MehrSprache [AFR-A1, AFR-A2 oder AFR-A3] Syntax [AFR-V4] Lektüreliste (während des gesamten Studiums)
Amtl. Anz. Nr. 75 Dienstag, den 23. September 2008, S. 1867 bis 1876 1867 Fachspezifische Bestimmungen für Afrikanische Sprachwissenschaft als Nebenfach Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 46 vom 24. Mai 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Religionen, Dialog und Bildung
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
38 Dienstag, den 11. Januar 2011 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Latein der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 15. September 2010 Das Präsidium der Universität
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 vom 1. Februar 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für Slavistik als Haupt- und Nebenfach
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 73 vom 15. Dezember 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 50 vom 23. August 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Ethnologie der Fakultät für
MehrFachspezifische Bestimmungen. für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften
2278 Freitag, den 23. November 2012 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Gesundheitswissenschaften für das innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 7. März
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geschichte innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
952 Freitag, den 1. April 2011 Amtl. Anz. Nr. 26 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geschichte innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 14. Juli 2010
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 11 vom 8. April 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Wirtschaftswissenschaften
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 117 vom 19. November 014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 34 vom 21. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 72 vom 20. Oktober 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
Mehr2240 Freitag, den 14. November 2008, S bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89
2240 Freitag, den 14. November 2008, S. 2240 bis 2247 Amtl. Anz. Nr. 89 Fachspezifische Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich und Afrikanische Sprachen
MehrFachspezifische Bestimmungen. für den Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb. innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
4 Dienstag, den 4. Januar 2011 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Sport innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 12. September 2007 Das Präsidium der Universität
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Musik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 13. November 2013 und 08. Juni 2016 Das Präsidium der Hochschule für Musik
MehrStaatsexamen Höheres Lehramt an Gymnasien Ethik/Philosophie
06-003-401 (englisch) Grundlagen der Ethik/Philosophie Introduction to Ethics/Philosophy 1. 2. Semester 2 Semester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und
MehrVom 2. September 2015
Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Lateinamerika-Studien als Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 2. September 2015 Das Präsidium
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 vom 13. März 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Französisch
MehrStaatsexamen Lehramt Sonderpädagogik Ethik/Philosophie
06-003-401 (englisch) Grundlagen der Ethik/Philosophie Introduction to Ethics/Philosophy 1. 2. Semester Institut für Philosophie 2 Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Religionen, Dialog und Bildung
1004 Dienstag, den 19. Juni 2012 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Religionen, Dialog und Bildung Vom 21. März 2012 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 16. April 2012 die
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 5. Juli 06 Nr. 64/06 I n h a l t : Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmung der Bachelorprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Christliche Theologien in ökumenischer
MehrModulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge
Modulhandbuch (60 ECTS-Punkte) Studienbeginn: Winter- und Sommersemester Auf Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/N3/N/2010 Stand: 08.11.2012 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 24 vom 13. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Neogräzistik
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 38 vom 22. Juni 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Business
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Chemie innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
2214 Dienstag, den 13. November 2012 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Chemie innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 7. März 2012/4. Juli 2012 Das Präsidium
Mehr- NICHTAMTLICHE LESEFASUNNG -
- NICHTAMTLICHE LESEFASUNNG - Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Katholische Religionslehre im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs der Universität Siegen Vom 2. Juni 2016 zuletzt geändert
MehrModulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge
MODULHANDBUCH BACHELOR GESCHICHTE Modulhandbuch Nebenfach: Geschichte für Bachelorstudiengänge ( 60 ECTS -Punkte ) Auf der Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/N3/N/2010 Stand:
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geographie der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Geographie der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 19. November 2010 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 11. April 2011
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 69 vom 4. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
Mehrnachgewiesen. 3 Fächerkombination 1
Der Text dieser Fachstudien und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrEvangelische Theologie
Fachspezifische Anlage: und Religionspädagogik Minor-Fach im fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang (50 + [10 + 6 ] = 66 ) Die Zuordnung von regelt der Modulkatalog. Zur Vergabe der Leistungspunkte
MehrFachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft. der Fakultät für Geisteswissenschaften
2654 Freitag, den 24. Dezember 2010 Amtl. Anz. Nr. 101 of Arts bzw. Magistra/Magister Artium (M.A.) vom 5. Juli 2006 und beschreiben die Module für das Fach Historische Musikwissenschaft. I. Ergänzende
Mehroder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS)
Module im Bachelorstudium Pädagogik 1. Überblick 2. Modulbeschreibungen (ab S. 3) Modul ECTS Prüfungs- oder Studienleistung Päd 1 Modul Einführung in die Pädagogik *) 10 1. FS Vorlesung: Einführung in
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Freitag, den 23. September 2011 2081 I. Ergänzende Bestimmungen Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 15. September
MehrBestimmungen für den Masterstudiengang Lateinamerikastudien
578 Dienstag, den 9. April 2013 Abschluss Master of Arts (M.A.) gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 27 vom 5. Juni 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang Sozialwissenschaften
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Mathematik der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
604 Freitag, den 4. März 2011 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Mathematik der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vom 2. Juni 2010 Das Präsidium der Universität Hamburg
MehrVom 16. August 2011 StAnz. S. 1648
Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Türkisch innerhalb der der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
2612 Dienstag, den 21. Dezember 2010 Amtl. Anz. Nr. 100 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Türkisch innerhalb der der Lehramtsstudiengänge Vom 15. September 2010 Das Präsidium
MehrGeorg-August-Universität Göttingen Modul B.RelW.01: Historisches Basismodul Religionsgeschichte
Modul B.RelW.01 Modul B.RelW.01: Historisches Basismodul Religionsgeschichte 1. Kenntnis fachwissenschaftlicher Hilfsmittel und Rechercheprobleme sowie allgemeine Befähigung (Schlüsselkompetenzen) zum
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 52 vom 1. August 2016 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master- Teilstudiengang Kosmetikwissenschaft
MehrWahlfach Ethik (30 LP)
Studienverlaufsplan nach empfohlenen Semestern Wahlfach Ethik (30 LP) Das Studium des Wahlfaches Philosophie erstreckt sich auf folgende Pflichtmodule: Semester Modul-Nr. Modultitel Dauer Modulform LP
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 15 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Medien-
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 14 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Neogräzistik
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 29 vom 22. Dezember 2009 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die amtierende stellvertretende Präsidentin der Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Masterstudiengang
Mehr- NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG -
- NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Fachspezifische Bestimmungen *1 für das Fach Katholische Religionslehre im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen der Universität Siegen
MehrMODULBESCHREIBUNG DES STUDIENGANGS EVANGELISCHE THEOLOGIE IM BACHELOR OF EDUCATION SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG. Stand: 5.
Inhaltsverzeichnis SP_ TEV1 Altes und Neues Testament................................................................... 2 SP_ TEV2 Kirchen-,Theologie- und Religionsgeschichte und Systematische Theologie.........................................
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 3 vom 29. Januar 2009 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Chemie
MehrFachspezifischen Bestimmungen für den Master-Studiengang. Sinologie
Dienstag, den 13. April 2010 637 Fachspezifische Bestimmungen für den Internationalen Master-Studiengang Sinologie Vom 5. September 2007 und 8. Juli 2009 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 1.
MehrWahlfach Philosophie (30 LP)
Studienverlaufsplan nach empfohlenen Semestern Wahlfach Philosophie (30 LP) Das Studium des Wahlfaches Philosophie erstreckt sich auf folgende Pflichtmodule: Semester Modul-Nr. Modultitel Dauer Modulform
MehrModulhandbuch Ev. Theologie Bachelor Nebenfach
handbuch Ev. Theologie Bachelor Nebenfach name 5.01 Biblische Theologie: Grundlagen der Bibelwissenschaften Art des Fähigkeit Orientierung im Kanon der biblischen Schriften Fähigkeit hermeneutischen Reflexion
Mehr(Stand: )
Universität Hildesheim Fachbereich 2 Seite 1 von 9 Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Literatur und ästhetische Kommunikation in dem Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement
MehrStudienaufbauplan zum Studiengang: BA Theologische Studien / Theological Studies als Nebenfach (30 ECTS)
Studienaufbauplan zum Studiengang: BA Theologische Studien / Theological Studies als Nebenfach (30 ECTS) Bibelwissenschaften Kirchengeschichte Systematische Theologie Praktische Theologie Einführung in
MehrEvangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik
Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog
MehrModulhandbuch Bachelorstudiengang: Geschichte
MODULHANDBUCH BACHELOR GESCHICHTE Modulhandbuch ( 120 ECTS -Punkte ) Auf der Basis der Prüfungs- und Studienordnung vom 16.03.2010 83/068/---/H1/H/2010 Stand: 22.07.2015 Stand: 22.07.2015 e100427d / l120619
MehrFachbezogener Besonderer Teil
Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik Der Fachbereichsrat des Fachbereichs
MehrModulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft
Fachbereich Geschichtswissenschaft Wilhelmstr. 36 72074 Tübingen Modulhandbuch für den Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft gültig ab 01. 10. 2010-1 - Vorbemerkungen: Im Hauptfach Geschichtswissenschaft
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 04. August 2014 Nr. 73/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den B.A. Ergänzungsfach Religion in Europe/Religion im europäischen Kontext der Universität Siegen Vom
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 6 vom 7. Februar 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität Recht Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen für Äthiopistik als Nebenfach der Bachelorstudiengänge
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 56 vom 30. Juni 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang Health Economics and Health Care
MehrFachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam
Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium im Fach Kulturwissenschaft an der Universität Potsdam Vom 21. Februar 2018 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
MehrFachspezifische Bestimmungen. für den Masterstudiengang Ethnologie als
2680 Dienstag, den 28. Dezember 2010 Fachspezifische Bestimmungen für den Masterstudiengang Ethnologie Vom 9. Juni 2010 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 27. September 2010 die von der Fakultät
MehrPolyvalenter Bachelor Lehramt Ethik/ Philosophie
06-03-101-1 Pflicht Einführung in die Theoretische Philosophie 1. Semester jedes Wintersemester Vorlesung "Einführung in die Theoretische Philosophie" (2 SWS) = 30 h Präsenzzeit und 70 h Seminar "Philosophische
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 15 vom 14. Februar 2017 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Französisch innerhalb
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 72 vom 15. Dezember 2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 72 vom 21. September 2012 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelor- Teilstudiengang Sport innerhalb
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 25 vom 13. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Medien-
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 21 vom 16. November 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Italienisch
MehrPräambel. I. Ergänzende Bestimmungen zur PO B.Sc. Zu 1 Studienziele und Durchführung des Studienganges
Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (B. Sc.) der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität Hamburg Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 30.01.2017
MehrFachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Spanisch der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
2106 Dienstag, den 27. September 2011 beschlossen worden sind und beschreiben die für das Fach Spanisch. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des
MehrI. Ergänzende Bestimmungen
2218 Freitag, den 14. Oktober 2011 Amtl. Anz. Nr. 81 Fachspezifische Bestimmungen für den Master-Teilstudiengang Russisch für das Lehramt an Gymnasien (LAGym) der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg
Mehr