Kirchenordnung der Protestantischen Kirche in den Niederlanden
|
|
- Heinz Raske
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kirchenordnung der Protestantischen Kirche in den Niederlanden Die Berufung von Kirche und Gemeinde Die Kirche Artikel I 1. Die Protestantische Kirche in den Niederlanden ist in Übereinstimmung mit ihrem Bekennen eine Gestalt der einen heiligen katholischen oder allgemeinen christlichen Kirche, die teilhat an der Israel geschenkten Erwartung indem sie das Kommen des Reiches Gottes erwartet. 2. Die Kirche lebt aus Gottes Gnade in Jesus Christus und erfüllt so den Auftrag ihres Herrn, das Wort zu hören und zu verkündigen. 3. Die Kirche ist an Gottes Zuwendung zur Welt beteiligt und bekennt so im Gehorsam gegenüber der Heiligen Schrift als einziger Quelle und Norm kirchlicher Verkündigung und kirchlichen Dienstes den dreieinigen Gott, Vater, Sohn und Heiligen Geist. 4. Das Bekennen der Kirche geschieht in Gemeinschaft mit dem Bekenntnis voriger Generationen, wie es seinen Ausdruck gefunden hat im Apostolischen Glaubensbekenntnis, dem Glaubensbekenntnis von Nicäa und dem Glaubensbekenntnis von Athanasius durch diese weiß die Kirche sich mit der allgemeinen christlichen Kirche verbunden; in der Unveränderten Augsburger Konfession und dem Katechismus Luthers, durch diese weiß die Kirche sich mit der lutherischen Tradition verbunden; im Heidelberger Katechismus, dem Katechismus von Genf und dem Niederländischen Glaubensbekenntnis mit den Dordrechter Lehrsätzen, durch diese weiß die Kirche sich mit der reformierten Tradition verbunden. 5. Die Kirche erkennt die Bedeutung der Theologischen Erklärung von Barmen für das Bekennen in der Gegenwart. Die Kirche erkennt mit der Leuenberger Konkordie, dass lutherische und reformierte Traditionen durch ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums zusammenkommen. 6. Im Feiern, Sprechen und Handeln bekennt die Kirche immer wieder Jesus Christus als Herrn und Erlöser der Welt. Sie ruft damit auf zur Erneuerung des Lebens in Kultur, Gesellschaft und Staat. Sie legt vor Menschen, Mächten und Regierungen Zeugnis ab von Gottes Verheißungen und Geboten. Sie sucht dabei das Gespräch mit anderen Kirchen. 7. Die Kirche ist berufen, ihrer unaufgebbaren Verbundenheit mit dem Volk Israel Gestalt zu geben. Als Christus bekennende Glaubensgemeinschaft sucht sie das Gespräch mit Israel über das Verstehen der Heiligen Schrift, insbesondere in Bezug auf das Kommen des Reiches Gottes. 8. In die Welt gesandt und zum Dienst der Versöhnung berufen, bezeugt die Kirche in Verkündigung und Dienst allen Menschen und allen Völkern das Kommen des Reiches Gottes. 9. Die Kirche ist gehalten, sich bei ihrem Zeugnis in Wort und Tat auf dem Weg ihres Bekennens zu bewegen. 10. Die Kirche und alle ihre Glieder sind berufen, das Bekennen an der Heiligen Schrift zu prüfen. 11. Die Kirche wehrt allem was ihrem Bekennen widerspricht. Artikel II 1. Die "Protestantse Kerk in Nederland" ist die Fortsetzung der "Nederlandse Hervormde Kerk", der "Gereformeerde Kerken in Nederland' und der "Evangelisch-Lutherse Kerk in het Koninkrijk der Nederlanden". 2. Die Protestantische Kirche in den Niederlanden besteht aus allen ihren Gemeinden, im Einzelnen aus den protestantischen Gemeinden, den hervormden Gemeinden, den gereformeerden Kirchen und den evangelisch-lutherischen Gemeinden.
2 Die Gemeinden Artikel III 1. Auf Grund der Gnade Gottes und kraft seines Bundes werden Gemeinden um Wort und Sakrament versammelt. 2. Zu einer Gemeinde - und damit zur Protestantischen Kirche in den Niederlanden - gehören alle, deren Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche durch die heilige Taufe bekräftigt ist und die so als Glieder der Gemeinde eingeschrieben sind. 3. Diejenigen, die die Taufe empfangen, werden zum Bekenntnis Jesu Christi und zur Verantwortlichkeit in der Gemeinde berufen. 4. Eingedenk der Treue des Bundesgottes zählt die Gemeinde auch ungetaufte Kinder von Gemeindegliedern sowie andere, die ihre Verbundenheit mit der Gemeinde zeigen, zu ihrer Gemeinschaft. 5. Die Kirche kennt Taufglieder und bekennende Glieder. Taufglieder, bekennende Glieder, Gastglieder, ungetaufte Kinder von Gemeindegliedern wie auch diejenigen, die ihre Verbundenheit mit der Gemeinde zeigen, werden solche in die Register der Gemeinde eingeschrieben. Die evangelisch-lutherischen Glieder werden außerdem in ein Register eingetragen, das die Evangelisch-lutherische Synode führt. Artikel IV 1. Die durch den Geist begnadete Gemeinde ist gerufen zum Dienst am Wort Gottes in der Predigt des Evangeliums und der Feier von Taufe und Abendmahl im öffentlichen Gottesdienst, im Dienst der Gebete in der missionarischen Arbeit, im Diakonat, in der Seelsorge, in der geistlichen Zurüstung wie auch in aller anderen Arbeit, die der Erbauung des Leibes Christi dient. 2. Alle Glieder der Gemeinde sind berufen und berechtigt, ihre Gaben anzuwenden zur Erfüllung des Auftrages, den Christus der Gemeinde gibt. 3. Die Gemeinde folgt ihrer Berufung, indem sie unter Leitung des Kirchenrates den Zusammenhang in ihrem Leben und Wirken fördert und alles auf den Lobpreis des Namens Gottes und den Dienst in der Welt ausrichtet. Das Amt und die amtlichen Versammlungen Artikel V 1. Um die Kirche auf das Heil auszurichten und bei ihrem Auftrag in der Welt zu bewahren, hat Christus das öffentliche Amt des Wortes und der Sakramente gegeben. Im Blick auf diesen Dienst unterscheidet die Kirche das Pastorenamt, das Ältestenamt, das Diakonenamt sowie andere Dienste in Kirche und Gemeinde. 2. Die Amtsträger sind gemeinsam verantwortlich für den Aufbau der Gemeinde in der Welt, indem sie Sorge tragen für den Dienst des Wortes und der Sakramente, die missionarische, diakonische und seelsorgerliche Arbeit, die geistliche Zurüstung, die Aufsicht, die Verwaltung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und andere Arbeit zum Aufbau der Gemeinde. 3. Die Pastoren sind insbesondere gerufen zum Dienst des Wortes und der Sakramente, zur Verkündigung des Wortes in der Welt, zu Seelsorge und Aufsicht und zu Unterricht und Zurüstung.
3 Die Ältesten sind insbesondere gerufen zur Sorge für die Gemeinde als Gemeinschaft, zur Mitverantwortung für den Dienst des Wortes und der Sakramente, zu Seelsorge und Aufsicht und zur Zurüstung der Gemeinde, damit diese ihren pastoralen und missionarischen Auftrag erfüllen kann. und diejenigen, die dafür bestimmt sind außerdem für die Verwaltung vermögensrechtlicher nichtdiakonischer Angelegenheiten der Gemeinde. Die Diakone sind insbesondere gerufen zum Dienst am Tisch des Herrn und dem Einsammeln und Austeilen von Liebesgaben, zum Dienst der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit in Gemeinde und Welt, zur Zurüstung der Gemeinde für die Erfüllung ihres diakonischen Auftrages und zur Verwaltung vermögensrechtlicher diakonischer Angelegenheiten der Gemeinde. 4. Die Berufung in das Amt geschieht im Namen Christi, vor Ort durch die Gemeinde und ansonsten durch die von der Kirche dazu befugten Versammlungen. 5. Ein Amt in der Kirche können nur diejenigen innehaben, die dazu nach der Ordnung der Kirche berufen sind, Glaubensbekenntnis abgelegt haben und unter Anrufung des Geistes in das Amt eingeführt sind. Die Einführung in ein Amt findet inmitten der Gemeinde statt unter Benutzung einer Ordnung aus dem Dienstbuch der Kirche. 6. Die anderen Dienste umfassen nach der Ordnung der Kirche als solche zu benennende Dienste und Funktionen, die in Zusammenarbeit mit den Amtsträgern zur Erfüllung der Berufung von Kirche und Gemeinde wahrgenommen werden. Artikel VI 1. Damit nicht das eine Amt über das andere, der eine Amtsträger über den anderen., noch die eine Gemeinde über die andere herrsche, sondern alles sich auf den Gehorsam gegenüber Christus, dem Haupt der Kirche, richte, ist die Leitung der Kirche den amtlichen Versammlungen anvertraut. 2. Diese Versammlungen sind für die örtliche Gemeinde der Kirchenrat, für die zu einer Klassis gehörenden Gemeinden die Klassisversammlung, für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden insgesamt außerdem die Evangelisch-lutherische Synode, für alle Gemeinden zusammen und damit für die ganze Kirche die Generalsynode. 3. Der Kirchenrat setzt sich aus den Pastoren, die der Gemeinde dienen, den Ältesten und den Diakonen zusammen. Die Klassisversammlung setzt sich aus den abgeordneten Amtsträgern der Kirchenräte der zu der Klassis gehörenden Gemeinden zusammen. Die Zusammenstellung der Evangelisch-lutherischen Synode geschieht nach besonderen dafür geltenden Regeln. Die Generalsynode setzt sich aus den abgeordneten Amtsträgern der Klassisversammlungen und den Abgeordneten der Evangelisch-lutherischen Synode zusammen. 4. Der Kirchenrat leitet das Leben und Wirken der Gemeinde. Die Klassisversammlung leitet das Leben und Wirken der Klassis und gibt der Verantwortung der Gemeinden füreinander und für die ganze Kirche sowie der Verantwortung der Kirche für die Gemeinden Gestalt. Die Evangelisch-lutherische Synode leitet das Leben und Wirken der evangelisch-lutherischen Gemeinden insgesamt und sorgt für die Bewahrung der evangelisch-lutherischen Tradition zum Dienste der ganzen Kirche. Die Generalsynode leitet das Leben und Wirken der gesamten Kirche. 5. Der Kirchenrat fasst ohne vorherige Beteiligung und Anhörung der Gemeindeglieder keinen Beschluss in Angelegenheiten, die für das Leben der Gemeinde von wesentlicher Bedeutung sind. 6. Der Kirchenrat kann unter Wahrung seiner letztendlichen Verantwortung, die Sorge für den Aufbau der Gemeinde mit verschiedenen Arbeitsgruppen teilen, die er einsetzt. 7. Die Klassisversammlungen wirken entsprechend den Verordnungen in der gemeinsam zu verrichtenden Arbeit für die Gemeinden zusammen in Allgemeinen Klassisversammlungen. Eine
4 Allgemeine Klassisversammlung besteht aus Mitgliedern der Klassisversammlungen, die in ihr zusammenarbeiten. 8. Die amtlichen Versammlungen lassen im Blick auf die Erfüllung der Berufung von Kirche und Gemeinden von Beistandsorganen unterstützen. Ein Beistandsorgan wird von einer amtlichen Versammlung eingesetzt. Es bleibt dieser Versammlung verantwortlich. Es ist mit dem betraut, was ihm als Arbeitsbereich übertragen wurde. 9. Eine amtliche Versammlung kann aus ihrer Mitte einige Personen ernennen, die gemeinsam ein erweitertes Moderamen bilden. Die amtliche Versammlung kann diesem entsprechend den Verordnungen die Ausübung bestimmter Befugnisse übertragen. 10. Für die Ausführung von Tätigkeiten, die für eine Klassis, für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden insgesamt oder für die Kirche als Ganzer von allgemeiner Bedeutung sind, können die entsprechenden amtlichen Versammlungen Pastoren in den allgemeinen Dienst berufen oder Beauftragte ernennen. Sie werden entweder mit der Klassis, mit den Evangelisch-lutherischen Gemeinden insgesamt oder mit der Gesamtkirche verbunden. 11. In den größeren Versammlungen sollen nur die Punkte behandelt werden, die nach der Ordnung der Kirche zu ihrem Auftrag gehören, oder die in den kleineren Versammlungen nicht abgehandelt werden konnten. Das Leben der Gemeinde und der Kirche Der Gottesdienst Artikel VII 1. Von ihrem Herrn berufen, versammelt sich die Gemeinde zur Lesung der Heiligen Schrift und zur öffentlichen Predigt des Evangeliums, zur Feier von Taufe und Abendmahl, zum Dienst von Lobgesang und Gebet und zum Dienst von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit. Die Gemeinde kommt zusammen zu Buß-, Dank- und Gebetsgottesdiensten, zu Lehr-, Trau-, Trauerund Gedenkgottesdiensten. Darüber hinaus kennt die Kirche tägliche Stundengottesdienste mit Lobpreis und Gebeten. 2. Der Gottesdienst wird von denen geleitet, die nach der Ordnung der Kirche dafür angewiesen sind. Der Kirchenrat legt die Gestaltung des Gottesdienstes fest unter Beachtung der besonderen Verantwortung der Prediger und Kirchenmusiker. Für den Gottesdienst werden von der Generalsynode nach den Verordnungen angeboten oder festgelegt: die Bibelübersetzung, das Psalm- und Gesangbuch und das Dienstbuch mit den Gottesdienstordnungen. 3. Die Kirche feiert den Tag des Herrn. Die Kirche feiert an besonderen Tagen das Kommen, die Geburt und die Erscheinung Christi, sein Leiden, Sterben und Auferstehen, seine Himmelfahrt und die Ausgießung des Heiligen Geistes. Die Kirche feiert den Tag der Dreieinigkeit. Die Kirche gedenkt des Tages der Reformation der Kirche. Die heilige Taufe Artikel VIII 1. Die heilige Taufe wird von einem Pastor inmitten der Gemeinde vollzogen. Er benutzt dabei eine der Ordnungen aus dem Dienstbuch der Kirche. 2. Die Taufe wird an denen vollzogen, für die oder von denen die Taufe angefragt wurde und zwar nach dem Glaubensbekenntnis zusammen mit der Gemeinde. 3. Die Taufe wird vollzogen unter Verantwortung des Kirchenrates und unter Beachtung der Richtlinien, die die Kirche dafür erlässt.
5 Das heilige Abendmahl Artikel IX 1. Das heilige Abendmahl wird von der Gemeinde gefeiert und von einem Pastor ausgeteilt. Dabei wird eine der Ordnungen aus dem Dienstbuch der Kirche benutzt. 2. Zum Mahl des Herrn sind eingeladen, die Jesus Christus bekennen, in den Lobpreis einstimmen und durch Glaubensunterricht zu diesem Geheimnis hingeführt worden sind. 3. Der Kirchenrat bestimmt nach Beratung in der Gemeinde, wie die Glieder auf die Teilnahme am Abendmahl vorbereitet werden und auch, ob sie nur nach dem Öffentlichen Glaubensbekenntnis am Mahl teilnehmen dürfen. 4. Das Mahl des Herrn wird unter Verantwortung des Kirchenrates gefeiert unter Beachtung der Richtlinien, die die Kirche dafür erlässt. Die missionarische, diakonische und pastorale Arbeit Artikel X 1. Die Gemeinde ist durch ihren missionarischen Auftrag in ihrer ganzen Existenz auf Zeugnis und Dienst gegenüber denen ausgerichtet, die das Evangelium nicht kennen oder ihm entfremdet sind, damit auch sie teilhaben am Heil in Jesus Christus. 2. Die Gemeinde erfüllt ihren diakonischen Auftrag in Kirche und Welt, indem sie im Dienst von Barmherzigkeit und Gerechtigkeit teilt, was ihr an Gaben geschenkt worden ist, hilft, wo kein Helfer ist, und die Gerechtigkeit Gottes bezeugt, wo Unrecht geschieht. 3. Die Gemeinde erfüllt ihre pastorale Aufgabe in der Wahrnehmung seelsorgerlichen Dienstes an den Gliedern und an anderen, die diese Sorge benötigen, damit diese einander erbauen in Glauben, Hoffnung und Liebe. 4. Die Gemeinde sucht bei der Erfüllung ihrer missionarischen, diakonischen und seelsorgerlichen Berufung die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen vor Ort. 5. Im Blick auf die Erfüllung ihres Auftrages nutzt die Gemeinde im Geist der Gegenseitigkeit dankbar die Erkenntnisse und Erfahrungen, die sie von den Gemeinden bekommt, deren Glieder aus anderen Kulturen stammen. Die geistliche Zurüstung Artikel XI 1. Die Gemeinde ist berufen, fortwährend eine Lerngemeinschaft zu sein. 2. Die Fortbildung und Zurüstung ihrer Glieder gewinnen Gestalt in Unterricht und Besinnung, in Meditation, und Gebet, in Beratung und tatkräftigem Einsatz. 3. Die geistliche Zurüstung der jungen Glieder findet statt in der Glaubenserziehung zu Hause und in der Gemeinde sowie in der Jugendarbeit. 4. Die Gemeinde hat den Auftrag, in Schulen und anderen Einrichtungen an der geistlichen Zurüstung der Jugendlichen mitzuarbeiten, wo sie zugerüstet und unterrichtet werden. Sie strebt danach, den Glauben im sozialen und kulturellen Umfeld der Jugend zum Ausdruck zu bringen. 5. In der Katechese erhalten die jungen Glieder der Gemeinde und alle, die danach verlangen, kirchlichen Unterricht. 6. Ziele der Katechese sind aus Gottes Verheißungen und nach seinen Geboten leben zu lernen, die Zurüstung zum christlichen Zeugnis in der Welt, Gaben für den Bau der Gemeinde Christi zu entdecken und anwenden zu lernen; die Hinführung zur Feier von Taufe und Abendmahl und die Vorbereitung auf das Öffentliche Glaubensbekenntnis. 7. Die Katechese betrifft das Lesen und Verstehen der Heiligen Schrift; den Gottesdienst, die Lieder und Gebete; das Bekenntnis und die Geschichte der Kirche; das Leben als Christen in der Welt. 8. Das Öffentliche Glaubensbekenntnis wird abgelegt, um die Taufe zu empfangen oder zu bejahen, als Zeichen dafür, dass jemand Zeuge des Herrn sein will, um Mitverantwortung in der Gemeinde Christi zu tragen, um in der Gemeinschaft von Wort und Sakramenten zu bleiben.
6 Das Öffentliche Glaubensbekenntnis findet inmitten der Gemeinde statt. Dabei wird eine der Ordnungen aus dem Dienstbuch der Kirche verwendet. Der Kirchenrat führt ein Gespräch mit denen, die das Bekenntnis des Glaubens ablegen wollen, über ihre Motive und den Inhalt ihres Glaubens. 9. Die Sorge für die Katechese obliegt dem Kirchenrat. Die Aufsicht Artikel XII 1. Die Gemeinde ist berufen, auf dem Weg des Bekennens der Kirche zu bleiben. Die Aufsicht, die in der Barmherzigkeit Christi gegründet ist, geschieht zur Ehre Gottes, zur Bewahrung der Gemeinde und zur Rettung derer, die im Irrtum sind. 2, In der Gemeinde sind die Glieder berufen, seelsorgerlich und liebevoll aufeinander zu achten und einander zu erbauen in Glaube, Hoffnung und Liebe. 3. Die Aufsicht, die von den kirchlichen Versammlungen oder in ihrem Auftrag ausgeübt wird, betrifft das geistliche Leben der Gemeinden, die Erfüllung ihrer Berufung und die Ausübung der Ämter und anderer Dienste; Bekenntnis und Leben von Gliedern, Amtsträgern und derer, die einen besonderen Dienst tun sowie die Verkündigung, Katechese, Ausbildung und Zurüstung der Pastoren. 4. Die Aufsicht über die Gemeinden geschieht in der Visitation und betrifft ihr geistliches Leben, die Erfüllung ihrer Berufung und die Ausübung der Ämter und anderer Dienste. Sie hat den Aufbau der Gemeinde zum Ziel. 5. Die Aufsicht über Bekenntnis und Leben von Gliedern und Amtsträgern und derer, die einen besonderen Dienst ausüben, geschieht im seelsorgerlichen Gespräch und in seelsorgerlicher Ermahnung. 6. Im Blick auf den rechten Umgang mit Wort und Sakramenten führt die Kirche Aufsicht über die Verkündigung und die Katechese wie auch über die Ausbildung und Zurüstung von Pastoren. 7. Wenn nötig, wendet die Kirche entsprechend den Regeln der Verordnungen die kirchliche Zucht an. Sorge für vermögensrechtliche Angelegenheiten Artikel XIII 1. Die Sorge für die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde beruht beim Kirchenrat, der die Ausführung dieser Angelegenheiten delegiert an das Kollegium der Diakone, sofern es sich um diakonische Dinge handelt, und an die eigens dafür bestimmten Ältesten des Kirchenrates, die - falls erwünscht, zusammen mit anderen Gemeindegliedern - das Kollegium der Kirchenverwalter bilden, sofern es die übrigen finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde betrifft. 2. Die Sorge für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Klassis beruht bei der Klassisversammlung. 3. Die Sorge für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten der Evangelisch-lutherischen Synode und die gemeinsamen vermögensrechtlichen Angelegenheiten ihrer Gemeinden insgesamt beruht bei der Evangelisch-lutherischen Synode. 4. Die Sorge für die vermögensrechtlichten Angelegenheiten der Gesamtkirche beruht bei der Generalsynode. 5. Die dafür bestimmten Organe der Kirche beaufsichtigen die Sorge für die vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Beschwerden und Uneinigkeiten Artikel XIV 1. Beschwerden und Uneinigkeiten, für deren Behandlung die Kirchenordnung kein eigenes Organ und keine besondere Behandlungsweise angegeben hat, werden den dafür bestimmten Kollegien vorgelegt. 2. Ungeachtet der Bestimmung in Absatz 1 besteht die Möglichkeit, bei einem kirchlichen Gremium einen Antrag auf Revision seines Beschlusses einzureichen. Die Ausbildung und Zurüstung der Pastoren Artikel XV 1. Die Sorge für die Ausbildung und Zurüstung der Pastoren beruht bei der Generalsynode.
7 2. Die Ausbildung und Zurüstung der Pastoren finden an den von der Kirche gegründeten oder angewiesenen Universitäten und Seminaren statt. 3. Die Generalsynode kann im Fall einer andernorts erfolgten Ausbildung oder bei besonderen Gaben einen anderen Weg zum Pastorenamt eröffnen. 4. Diejenigen. die zum Pastorenamt zugelassen werden wollen, müssen an einer Prüfung auf Eignung, Fähigkeit und Berufung zum Amt mitwirken. 5. Wenn keine Bedenken bestehen, erhalten sie das Recht, sich in den Gemeinden um ein Amt zu bewerben, nachdem sie das dafür vorgesehene Gelöbnis gegeben haben. Leben und Wirken der Kirche in ökumenischer Perspektive Artikel XVI 1. Als eine Gestalt der einen heiligen, katholischen oder allgemeinen christlichen Kirche ist die Kirche berufen, Einheit. Gemeinschaft und Zusammenarbeit mit anderen Kirchen Jesu Christi zu suchen und zu fördern. Die Kirche nimmt an der ökumenischen Arbeit in den Niederlanden und in der Welt teil und stimuliert sie. Sie sucht und unterhält engere Beziehungen mit Kirchen, mit denen sie durch Bekenntnis oder Geschichte besonders verbunden ist. Sie sucht die Vereinigung mit den Kirchen, mit denen in Glauben und Kirchenordnung Einheit oder Verwandtschaft besteht. 2. In der missionarischen Arbeit in den Niederlanden und der Welt erfüllt die Kirche ihren Missionsauftrag. Sie tut dies gemeinsam mit den Kirchen und Gemeinden vor Ort und in gegenseitiger Unterstützung. 3. In der diakonischen Arbeit in den Niederlanden und der Welt erfüllt die Kirche ihren Auftrag, sich für die Leidenden einzusetzen und ihnen in der Suche nach Trost und Gerechtigkeit beizustehen. Sie tut dies gemeinsam mit Kirchen und Gemeinden vor Ort und mit verwandten Instanzen. 4. Die Kirche verrichtet ihre Arbeit von Zeugnis und Dienst im respektvollen Umgang mit anderen Religionen. Die Ordnung der Kirche Die Verordnungen Artikel XVII 1. Die Ordnung der Kirche wird durch Verordnungen näher geregelt. 2. Eine Verordnung wird von der Generalsynode beschlossen oder geändert. 3. Ein Antrag, eine Verordnung zu beschließen oder zu ändern, kann von einer Klassisversammlung, von der Evangelisch-lutherischen Synode, von einem Beistandsorgan der Generalsynode oder von dieser selbst ausgehen. Die Klassisversammlung, die Evangelisch-lutherische Synode oder das Beistandsorgan der Generalsynode können über einen solchen Antrag erst in einer nächsten Versammlung beschließen. 4. Nachdem die Generalsynode eine Verordnung oder eine Änderung in erster Lesung beschlossen hat legt sie diese den Kirchenräten zur Erwägung in den Klassisversammlungen und der Evangelischlutherischen Synode vor. 5. Danach kann die Generalsynode die betreffende Verordnung oder Änderung endgültig beschließen. Änderungen in der Kirchenordnung Artikel XVIII 1. Änderungen der Kirchenordnung werden von der Generalsynode vorgenommen. 2. Ein Antrag auf Änderung der Kirchenordnung kann von einer Klassisversammlung, der Evangelisch-lutherischen Synode oder der Generalsynode selbst eingebracht werden. Die Klassisversammlung, die Evangelisch-lutherische Synode oder das Beistandsorgan der Generalsynode können über einen solchen Antrag erst in einer nächsten Versammlung beschließen. 3. Eine Änderung der Kirchenordnung, die die Evangelisch-lutherischen Gemeinden und die Evangelisch-lutherische Synode betrifft, kann in erster Lesung erst beschlossen werden, nachdem diese Synode zugestimmt hat. 4. Nachdem die Generalsynode eine Änderung der Kirchenordnung in erster Lesung beschlossen hat, legt sie diese den Kirchenräten zur Erwägung in den Klassisversammlungen und in der Evangelischlutherischen Synode vor.
8 5. Danach kann die Generalsynode die Änderung der Kirchenordnung endgültig beschließen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig. Die Ordnung der Kirche in Notzeiten Artikel XIX 1. Falls und soweit außergewöhnliche Umstände in Land und Volk ein normales Funktionieren des kirchlichen Lebens unmöglich machen, treffen die dafür in Frage kommenden kirchlichen Organe oder deren Mitglieder die durch die Umstände zeitlich gebotenen von der Kirchenordnung abweichenden Maßnahmen. Übersetzung G.J. Beuker. November 1992 / März 1994 / Mai 1997/April 2001.Übersetzung an die neueste niederländische Version angepasst Februar
Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein
ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung
MehrKirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen 1953/1999, zuletzt geändert Grundartikel I.
Seite von 5 Auszug betr. Hlg. Abendmahl Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen 953/999, zuletzt geändert 03 Grundartikel I. Die Evangelische Kirche von Westfalen ist gegründet auf das Evangelium
MehrErneuerung des Eheversprechens - Texte. Erneuerung des Eheversprechens als gemeinsames Gebet
Erneuerung des Eheversprechens - Texte Erneuerung des Eheversprechens als gemeinsames Gebet Guter Gott, wir danken Dir, dass Du uns zusammengeführt und begleitet hast auf dem Weg unserer Ehe. Du hast uns
MehrEvangelische Messe anlässlich der Segnung von N.N. und N.N. am. Zu den mit * gekennzeichneten Teilen des Gottesdienstes steht die Gemeinde
Evangelische Messe anlässlich der Segnung von N.N. und N.N. am Zu den mit * gekennzeichneten Teilen des Gottesdienstes steht die Gemeinde Vorspiel Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes
MehrWeihbischof Wilhelm Zimmermann. Ansprache im Gottesdienst der Antiochenisch-Orthodoxen Gemeinde Hl. Josef von Damaskus
Weihbischof Wilhelm Zimmermann Ansprache im Gottesdienst der Antiochenisch-Orthodoxen Gemeinde Hl. Josef von Damaskus in der Kirche St. Ludgerus, Essen-Rüttenscheid Sonntag, 19. Juni 2016 Sehr geehrter,
MehrDIE FEIER DER TAUFERINNERUNG. Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen. (Röm 5,5)
Die Liebe Gottes ist ausgegossen in unsere Herzen (Röm 5,5) DIE FEIER DER TAUFERINNERUNG Abschluss des Ökumenischen Studientages 2011 Hannover Mühlenberg (Version 2: Offiziant Bischof Norbert Trelle) I.
MehrVB1 VB1. LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006)
LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006) Der Dienst des Lektors 1. (1) Zu den Ämtern, die in der Gemeinde zur Erfüllung des ihr anvertrauten Dienstes
MehrVersöhnung - die Liebe Christi drängt uns (vgl. 2 Korinther 5,14)
Versöhnung - die Liebe Christi drängt uns (vgl. 2 Korinther 5,14) Meditation und Andacht für Tag 4 der Gebetswoche für die Einheit der Christen 2017: Das Alte ist vergangen Gebetswoche für die Einheit
MehrEVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IM KANTON SOLOTHURN
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE IM KANTON SOLOTHURN Teilrevision der Kirchenordnung November 1996 TAUFE KIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT KONFIRMATION TAUFE, KIRCHLICHER RELIGIONSUNTERRICHT UND KONFIRMATION
MehrREFORMIERTE EUCHARISTIE nach Zwinglis Liturgie von 1525
REFORMIERTE EUCHARISTIE nach Zwinglis Liturgie von 1525 EINGANGSSPIEL V: GRUß «Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen!»
MehrGEDENKTAG. 28. Oktober - Apostel Simon und Judas
GEDENKTAG 28. Oktober - Apostel Simon und Judas Wie lieblich sind auf den Bergen die Füße der Freudenboten, die da Frieden verkündigen, Gutes predigen und Heil verkündigen. Jes 52,7 Eröffnung [Zum Entzünden
MehrGottes Gnade genügt - 1 -
Gottes Gnade genügt Gott schenkt uns seine Liebe, das allein ist der Grund unseres Lebens und unseres Glaubens. Wir glauben, dass wir Menschen mit dem, was wir können und leisten, uns Gottes Liebe nicht
MehrPredigt des Erzbischofs em. Friedrich Kardinal Wetter beim Gottesdienst zum Fest Peter und Paul in der Münchner Liebfrauenkirche am 29.
Predigt des Erzbischofs em. Friedrich Kardinal Wetter beim Gottesdienst zum Fest Peter und Paul in der Münchner Liebfrauenkirche am 29. Juni 2011 Heute vor 60 Jahren wurde der Heilige Vater Papst Benedikt
MehrLeitbild der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal
BIBEL LIEBE GABEN Leitbild der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal VIELFALT MISSION DIAKONIE HOFFNUNG Gemeinde auf dem Weg Leben wagen Glauben leben SELBST- STÄNDIGKEIT DAS LEITBILD: IN LIEBE VERBUNDEN
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz BGSSG 20 J Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz Vom 6. November 2003 Abl. EKD 2003, S. 407 Inhaltsverzeichnis 1 Abschnitt 1 Grundsätze
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
Mehrengagieren wir uns für das Wohl unserer Mitmenschen.
Leitbild Von Gott geliebt LEBEN! Die Liebe Gottes zu den Menschen ist das feste und unzerstörbare Lebensfundament. Wer auf dieser Basis sein Dasein gestaltet, dessen Leben wird sich in ungeahnten Möglichkeiten
MehrIst denn Christus zerteilt? (1 Kor 1,1-17)
Ist denn Christus zerteilt? (1 Kor 1,1-17) Meditation und Andacht für Tag 3 der Gebetswoche für die Einheit der Christen 2014: Gemeinsam fehlt uns keine geistliche Gabe 3. Tag Gemeinsam fehlt uns keine
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
Kirchengesetz zur Regelung der Ev. Seelsorge im Bundesgrenzschutz BGSSG.EKD 5.9 Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
MehrDie Sakramente der Kirche
Benedetto Testa Die Sakramente der Kirche AMATECA Lehrbücher zur katholischen Theologie Band IX BONIFATIUS Druck Buch Verlag PADERBORN Inhalt Einleitung 11 Erster Teil Das sakramentale Heilsgeschehen I.
MehrGebete: Amen. Daniel Meyer Do Santos. Gott, die Sache des Friedens und der Gerechtigkeit hast du uns ans Herz gelegt.
Gebete: Guter Gott, immer wieder kommt unser Glaube ins Wanken. Wir kämpfen mit unseren Zweifeln oder lassen uns von ihnen unterkriegen. Immer wieder braucht unser Glauben eine Stärkung. Wir bitten dich:
MehrEinführungsgesetz zur kirchlichen Lebensordnung»Die Konfirmation«
LO Konfirmation Konfirmation 220.200 Einführungsgesetz zur kirchlichen Lebensordnung»Die Konfirmation«Vom 17. Oktober 1989 (GVBl. 1990 S. 1) Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
MehrBerufungs-Litanei. Litaneien
Berufungs-Litanei Herr Jesus Christus, du hast versprochen: "Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt." Wir rufen zu dir: V: Unruhig ist unser Herz A: weil du uns rufst. Wir sind Suchende Wir sind
MehrKirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD)
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD 373 Kirchengesetz zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD) Vom 6. November
Mehr2 Wie haben die Apostel es damals geschafft, Menschen für Christus zu gewinnen? Eine erste entscheidende Voraussetzung war ihre tiefe Verbundenheit mi
1 Predigt des Erzbischofs em. Friedrich Kardinal Wetter beim Gottesdienst am Fest Peter und Paul am 29. Juni 2014 im Dom Zu Unserer Lieben Frau in München Gestern wurden in Freising sechs Diakone zu Priestern
MehrLiturgievorschlag zum Fest des Hl. Stephanus 2011
Liturgievorschlag zum Fest des Hl. Stephanus 2011 Beginn Obwohl wir uns noch in der Idylle von Weihnachten bewegen, setzt das heutige Fest einen ganz anderen Schwerpunkt. Wir denken an den leidvollen Tod
MehrVom 2. Dezember 1983 (ABl. 1983 S. 260)
Lektoren- und Prädikantengesetz LektPrädG 780-1984 Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Lektoren und Prädikanten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Lektoren- und Prädikantengesetz)
MehrVom 6. November 2003 (ABl. EKD 2003 S. 407)
Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz der EKD BGSSG.EKD 16.310 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der Evangelischen Seelsorge im Bundesgrenzschutz 1 (Bundesgrenzschutzseelsorgegesetz
MehrAmtseinführung eines Pfarrers
Amtseinführung eines s 1 Hinweise zur Feier Die Amtseinführung fi ndet zu Beginn der Amtszeit im Rahmen einer sonntäglichen Eucharistiefeier statt. Normalerweise wird der zuständige die Amtseinführung
MehrZweijahresplan Kurzübersicht Grundschule 3/4
Zweijahresplan Kurzübersicht Grundschule 3/4 Stand: 12.04.2008 können aus dem Alten Testament die Erzählung von der Befreiung (Exodus) wiedergeben (3.1); entdecken, dass in vielen biblischen Texten Erfahrungen
MehrLEITBILD EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERK INHALTSVERZEICHNIS
LEITBILD EVANGELISCHES GEMEINSCHAFTSWERK INHALTSVERZEICHNIS I Herkunft und Identität unseres Werkes 3 II Jesus Christus ist unser Auftaggeber und Ziel 4 III Wir wir mit Jesus Christus unterwegs sind 5
MehrEinander anvertraut Mit Gottes Segen Informationen zur evangelischen und katholischen Trauung
Einander anvertraut Mit Gottes Segen Informationen zur evangelischen und katholischen Trauung Schön, dass Sie sich für die kirchliche Trauung interessieren! Dieses ökumenische Faltblatt soll Ihnen erste
MehrARCHE-Texte. Taufe in ökumenischen ARCHE-Gottesdiensten
Taufe in ökumenischen ARCHE-Gottesdiensten Taufe ökumenisches Sakrament Verbindendes Sakrament der christlichen Kirchen ist die Taufe. In der ARCHE kommt das besonders dadurch zum Ausdruck, dass Taufen
MehrGebet für die Priester. Maria, Mutter der Priester, bitte für sie. Maria, Mutter der Gnade, bitte für sie.
Gebet für die Priester Maria, Mutter der Priester, bitte für sie. Maria, Mutter der Gnade, bitte für sie. Herr Jesus Christus, ewiger Hoherpriester, bewahre Deine Priester im Schutze Deines Heiligsten
MehrLeitziele unseres Handelns in den Gemeinden St. Johannes der Täufer, Leonberg und St. Michael, Höfingen-Gebersheim
Leitziele unseres Handelns in den Gemeinden St. Johannes der Täufer, Leonberg und St. Michael, Höfingen-Gebersheim Unser Menschen- und Gottesbild Gott und Mensch stehen in enger Beziehung Gott hat den
MehrVom 24. Februar 1991 (ABl. EKD 1991, S. 89) Die Synode hat unter Wahrung der Vorschriften von Artikel 26 Absatz 3 Satz 2 der Grundordnung
Kirchengesetz der EKD zur Regelung von Fragen der Einheit 1.410 Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen
MehrDie Feier der Taufe Einleitung (nach der Predigt)
Taufe Erwachsener und Aufnahme in der Messe 1 Die Feier der Taufe Einleitung (nach der Predigt) Gespräch mit den Taufbewerbern Z: N.N. und N.N., Sie sind heute Abend hierher vor den Altar gekommen. Was
MehrDie Evangelisch Freie Gemeinde. Detmold Nord e.v. stellt sich vor. Georgstraße 20 24, Detmold
Die Evangelisch Freie Gemeinde Detmold Nord e.v. stellt sich vor. Georgstraße 20 24, 32756 Detmold www.detmold-nord.de Inhalt I. Unser Gemeindeverständnis...4 Ziele der Gemeinde...4 Der Name Evangelisch
MehrVereinbarung für die ökumenische Partnerschaft zwischen
Vereinbarung für die ökumenische Partnerschaft zwischen den römisch-katholischen Pfarreien der Seelsorgeeinheit Rauenberg + St. Peter & Paul Rauenberg + + St. Nikolaus Rotenberg + + St. Wolfgang Malschenberg
MehrGottesdienst zum Jahresthema am 1. Advent 2010
Gottesdienst zum Jahresthema am 1. Advent 2010 Einführung zum Gottesdienst Heute zünden wir die erste Kerze auf dem Adventskranz. Denn heute beginnen wir unsere religiöse Vorbereitung auf Weihnachten,
MehrDie Gnade unseres Herrn Jesus Christus und die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. Amen.
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Bischof Dr. Dr. h.c. Markus Dröge, Predigt im Fest- und Familiengottesdienst zum St. Georgsfest und 70 Jahre Kita Daubitz 30. April 2016,
MehrDie Neuapostolische Kirche
Tafel 1 Die Neuapostolische Kirche Die Leitung Die Neuapostolische Kirche ist eine christliche Kirche, die in nahezu allen Ländern der Erde vertreten ist. Die Leitung obliegt dem Stammapostel. Dies ist
Mehr3. Sonntag im Jahreskreis Lj A 22. Januar 2017 Lektionar I/A, 240: Jes 8,23b 9,3 1 Kor 1, Mt 4,12 23 oder 4,12 17
3. Sonntag im Jahreskreis Lj A 22. Januar 2017 Lektionar I/A, 240: Jes 8,23b 9,3 1 Kor 1,10 13.17 Mt 4,12 23 oder 4,12 17 Wenn wir auf unser Verhalten blicken und auch den berichten anderer Glauben schenken,
MehrKIRCHLICHE TRAUUNG. Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stadtschlaining Lange Gasse 54, 7461 Stadtschlaining
KIRCHLICHE TRAUUNG Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Stadtschlaining Lange Gasse 54, 7461 Stadtschlaining Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Ja-Wort für ein gemeinsames Leben vor Gott in unserer Pfarrgemeinde
MehrEinführung von N.N. als Pfarrer der Seelsorgeeinheit XY (DD.MM.YYYY)
Einführung von N.N. als Pfarrer der Seelsorgeeinheit XY (DD.MM.YYYY) Einzug, Liturgen durch das Hauptportal, Ministranten und Konzelebranten gehen zu den Sitzen. Diakon trägt das Evangeliar und legt es
MehrKirchlich heiraten Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung
Traut Euch Dekanat Fulda Nonnengasse 13, 36037 Fulda Tel. 0661 296987-12, fulda@dekanat.bistum-fulda.de www.bistum-fulda.de Kirchlich heiraten Hinweise und Hilfen zur Vorbereitung 1. Sie wollen in einer
MehrON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1. Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche
ON! DVD Religion und Ethik Die Evangelische Kirche Arbeitsmaterialien Seite 1 Aufbau und Organisation der Evangelischen Kirche Einstieg Zu Beginn der Einheit wird die Folie Nachgefragt aufgelegt und die
MehrIn seinem Wort ist er den Menschen nahe und gibt dem Leben Richtung und Hoffnung.
Du aber wähle das Leben Entwurf für eine Fronleichnamsprozession zum Jahresthema der Berufungspastoral 2007 Roter Faden: Gott hat den Menschen aus Liebe ins Leben gerufen. In seinem Wort ist er den Menschen
MehrKirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1
Bundeswehrseelsorgegesetz EKD BwSG 2.221 Kirchengesetz zur Regelung der evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr 1 Vom 8. März 1957 (ABl. EKD S. 257) geändert durch Kirchengesetz vom 7. November 2002
MehrErstkommunionfeier. der Pfarrgemeinden. St. Ägidius und Herz Jesu
Erstkommunionfeier der Pfarrgemeinden St. Ägidius und Herz Jesu Einzug der Kinder : Festliches Orgelspiel 1. Lied: Der Heiland erstand - GL 828 1. Der Heiland erstand, der Heiland erstand, die Nacht ist
MehrNeuapostolische Kirche Leitgedanken zum Gottesdienst
Neuapostolische Kirche Leitgedanken zum Gottesdienst 82. Jahrgang 2008 Unterthemen Allgemeinheit 8.6.08 Anbetung 9./10.7.08 Apostolizität 1.6.08 Auferstehung der Toten 5./6.11.08 Aufnehmen 19./20.12.07
MehrKirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz - KiMuG)
Kirchenmusikgesetz KiMuG 3.710 Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz - KiMuG) Vom 25. Mai 2013 (GVBl. 27. Band, S. 111), zuletzt geändert
MehrDie Feier der Kindertaufe
Allgemeines zu In den zeigt sich die Kirche als Gemeinschaft, die für andere betet und bittet. Anzahl der Es hat sich bewährt, zwischen 4 und 5 zu sprechen. Die Anzahl bestimmen aber die Anliegen, die
Mehr1. Fürbitten. 1. Wir beten in der Stille, dass dieses Kind ein treuer Zeuge des Evangeliums wird.
1. Fürbitten 1. Wir beten in der Stille, dass dieses Kind ein treuer Zeuge des Evangeliums wird. 2. Wir beten, dass es durch ein christliches Leben zur Freude des Himmels kommt. 3. Wir beten für die Eltern
MehrKirchengesetz über die Verwaltung des Sakraments der heiligen Taufe. in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Taufordnung TaufO 215 Kirchengesetz über die Verwaltung des Sakraments der heiligen Taufe in der Evangelischen Kirche von Westfalen Vom 14. November 2002 (KABl. 2002 S. 337) Die Landessynode hat das folgende
MehrZeichen des Heils - Die Sakramente verstehen II BnP am
Zeichen des Heils - Die Sakramente verstehen II BnP am 17.4.2016 Mt 28:16-20 Die elf Jünger gingen nach Galiläa auf den Berg, den Jesus ihnen genannt hatte. Und als sie Jesus sahen, fielen sie vor ihm
MehrLesung: Röm 10,9-17 (=Predigttext)
Lesung: Röm 10,9-17 (=Predigttext) 9 Denn so du mit deinem Munde bekennst, dass Jesus der HERR sei, und glaubst in deinem Herzen, dass ihn Gott von den Toten auferweckt hat, so wirst du selig. 10 Denn
MehrGemeindeforum 2013 Leitbild und Vision
Gemeindeforum 2013 Leitbild und Vision - Ein Jude, ein Christ und ein Moslem sind gemeinsam auf der Reise. Eines Abends gibt es im Quartier nur ein kleines Stück Brot, das am nächsten Morgen nicht für
MehrVon Gott geliebt LEBEN! Leitbild der Evangelisch-methodistischen Kirche Langenthal
Von Gott geliebt LEBEN! Leitbild der Evangelisch-methodistischen Kirche Langenthal Inhaltsverzeichnis Leitsatz... 3 Biblische Grundlage... 4 Visionen - Ziele... 5 Grundwerte... 6 Unsere Glaubensgrundlage...
MehrMonat der Weltmission 2011
Fürbitten (1) (ggf. die Fläche vor dem Altar mit Gegenständen gestalten) P: Gott ist ein Anwalt der Armen und Schwachen. Zu ihm kommen wir voller Vertrauen mit dem, was uns bewegt: Trommel V: Musik spielt
MehrSeelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten
Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-
MehrEvangelische Kirchengemeinde Oestrich-Winkel allgemein: so wenig Regieanweisung wie möglich; ggf. durch Gesten Ankündigen der Lieder nach Bedarf
Gottesdienst (EKHN II B) Evangelische Kirchengemeinde Oestrich-Winkel allgemein: so wenig Regieanweisung wie möglich; ggf. durch Gesten Ankündigen der Lieder nach Bedarf Die Glocken verklingen, KV + Liturgin/Liturg
MehrFamiliensonntag - Dreifaltigkeitssonntag C Familiengottesdienst mit Tauferinnerung,
1 Familiensonntag - Dreifaltigkeitssonntag C Familiengottesdienst mit Tauferinnerung, 22.5.2016 Vorbereitung Plakat zur Vorankündigung Sprecher/innen suchen für Kyrie-Sätze und Fürbitten (Kinder und Eltern)
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus
Satzung des Vereins zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gildehaus 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Kinder- und
MehrGott bekennen mit Mund und Herzen; und: Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl des Schwachen.
Reformierte Kirche Lenk Gott bekennen mit Mund und Herzen; und: Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl des Schwachen. Römerbrief Kapitel 10, Verse 9-18 Predigt von Pfarrerin Theresa Rieder Am 16. September
MehrFürbitten zur Trauung
Fürbitten zur Trauung 1. Vorschlag Jesus Christus ist unser Bruder und Freund der Menschen; er weiß um einen jeden von uns und kennt die Wünsche unseres Herzens. Ihn bitten wir an diesem Hochzeitstag:
Mehr2.1-2.Schuljahr Thema: Miteinander sprechen Mit Gott reden Material: fse 2 Kapitel 1 Die Schülerinnen und Schüler
1. Ich, die Anderen, die Welt und Gott nehmen die Welt um sich herum bewusst wahr entdecken ihre eigenen Fähigkeiten und tauschen sich darüber aus erkennen, dass wir von Gott nur bildhaft sprechen können
MehrFamiliengottesdienst am , dem 6. Sonntag der Osterzeit Zum Thema Freundschaft und Vertrauen
Familiengottesdienst am 30.04.2005, dem 6. Sonntag der Osterzeit Zum Thema Freundschaft und Vertrauen Lied zum Einzug Orgel : Nr. Begrüßung: Viele von uns haben Freunde, gute Freunde, die uns verstehen,
MehrOrdnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
MehrBeschluß der 2. Session der 14. Synode H.B. am in Bregenz
Beschluß der 2. Session der 14. Synode H.B. am 8.11.1999 in Bregenz A) Grundsätze öffentlicher Gottesdienst, der in seiner Wertigkeit einer kirchlichen Trauung entspricht evangeliumsgemäße Verkündigung
MehrVernetzung der Bereiche, Schwerpunkte (*) und Kompetenzen (+) in Ich bin da 4
Vernetzung der Bereiche, Schwerpunkte (*) und Kompetenzen (+) in Ich bin da 4 Ich, die anderen, 1. Gemeinschaft erleben +beschreiben die Einmaligkeit jedes Menschen mit seinen Fähigkeiten, Möglichkeiten
MehrChristlicher Glaube in moderner Gesellschaft
Christlicher Glaube in moderner Gesellschaft Teilband 29 Karl Lehmann Gemeinde Franz-Xaver Kaufmann / Heinrich Fries / Wolfhart Pannenberg / Axel Frhr. von Campenhausen / Peter Krämer Kirche Heinrich Fries
Mehr(Pfarrer Dr. Kurt Reuber, 1943) für ein gutes Leben mit Gott. Tipps und Texte für Erwachsene Zusammengestellt von Helge Korell
(Pfarrer Dr. Kurt Reuber, 1943) B e t e n für ein gutes Leben mit Gott Tipps und Texte für Erwachsene Zusammengestellt von Helge Korell Lützenkirchen 2010 1 Warum beten? Fünf Gründe: 1. Ich bete zu Gott,
MehrAblauf und Gebete der Messfeier
Ablauf und Gebete der Messfeier Text: Pfarrer Martin Piller Gestaltung: Marianne Reiser Bilder: Aus dem Kinderbuch Mein Ausmal-Messbuch ; Bilder von Stefan Lohr; Herder Verlag www.pfarrei-maria-lourdes.ch
MehrKirche sein in bewegten Zeiten
Kirche sein in bewegten Zeiten Die Berner Kirche in der Transformation Matthias Zeindler 1. Die aktuelle Aktualität Abbau von rund 20 Pfarrstellen Last auf viele Schultern verteilen Vollzug bis 2019 Kriterien:
MehrHandreichung zur Ordnung der Gottesdienste und Amtshandlungen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
Gottesdienste und Amtshandlungen Gottesd/Amtshandl 3.012 Handreichung zur Ordnung der Gottesdienste und Amtshandlungen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg 1Ordnungen und Traditionen der
MehrBistum Münster und Bistum Aachen Wortgottesdienst für Januar 2013 Die Hochzeit in Kana (vom 2. Sonntag im Jahreskreis C auch an anderen Tagen möglich)
WGD Januar 2013 Seite 1 Bistum Münster und Bistum Aachen Wortgottesdienst für Januar 2013 Die Hochzeit in Kana (vom 2. Sonntag im Jahreskreis C auch an anderen Tagen möglich) L = Leiter des Wortgottesdienstes
MehrBischof Dr. Gebhard Fürst. Kirche an vielen Orten gestalten
Bischof Dr. Gebhard Fürst DER GEIST MACHT LEBENDIG Kirche an vielen Orten gestalten Hirtenbrief an die Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur österlichen Bußzeit 2015 Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart
MehrAbendmahl mit Kindern erklärt
Abendmahl mit Kindern erklärt Evangelisch-Lutherische Dreifaltigkeitskirche Bobingen Um was geht es, wenn wir Abendmahl feiern? Von Jesus eingesetzt Als Jesus von seinen JÄngern Abschied nahm, stiftete
MehrGestaltungselemente für das Gebet um eine gute Entwicklung der Seelsorgeeinheiten in unserer Diözese
Gestaltungselemente für das Gebet um eine gute Entwicklung der Seelsorgeeinheiten in unserer Diözese GEBET UM GEISTLICHE BERUFUNGEN (Papst Johannes Paul II.) Guter Vater, in Christus, deinem Sohn, offenbarst
Mehr2017 weiter-sehen Initiativen zum Reformationsgedächtnis 2017 in der Erzdiözese München und Freising DR. F. SCHUPPE 1
2017 weiter-sehen Initiativen zum Reformationsgedächtnis 2017 in der Erzdiözese München und Freising DR. F. SCHUPPE 1 Es stimmt hoffnungsvoll, dass mit dem 500. Jahrestag der Reformation erstmals ein Reformationsgedenken
MehrLiturgievorschlag zum Herz Jesu Fest 2015
Liturgievorschlag zum Herz Jesu Fest 2015 Beginn + Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes. Amen. Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes des Vaters und die Gemeinschaft
MehrKatholiken und Evangelikale. Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2
Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede Teil 2 Katholiken und Evangelikale Gemeinsamkeiten und Unterschiede 1. Einführung a. Ziele und Methode der Vortragsreihe b. Quellen c. Was sind
MehrKirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG)
Diakonengesetz DiakG 930 Kirchengesetz über das Amt, die Ausbildung und die Anstellung der Diakoninnen und Diakone in der Evangelischen Kirche der Union (Diakonengesetz-DiakG) Vom 5. Juni 1993 (ABl. EKD
MehrDie heilige Messe (Quelle: Arbeitsmaterial zum katholischen Religions-Unterricht an den Grundschulen in Bobenheim-Roxheim)
Die heilige Messe (Quelle: Arbeitsmaterial zum katholischen Religions-Unterricht an den Grundschulen in Bobenheim-Roxheim) I. Eröffnung 1. Begrüßung Wir stehen P: Im Namen des Vaters und des Sohnes und
MehrVersöhnt mit dem Vater. Über das Geheimnis der Beichte Believe and Pray,
Versöhnt mit dem Vater Über das Geheimnis der Beichte Believe and Pray, 18.9.2016 Schuld und Sünde Was ist Schuld? Ein komplexer Begriff! Verfehlung gegen etwas Gesolltes zwischen Menschen (sittlich, moralisch,
MehrSeptember. Das Glaubensbekenntnis der Bibelgemeinde Schwendi e.v.
September 12 Das Glaubensbekenntnis der Bibelgemeinde Schwendi e.v. G e r b e r w i e s e n 3 8 8 4 7 7 S c h w e n d i Vorbemerkung... 3 A. Die Heilige Schrift... 3 B. Die Dreieinigkeit... 3 C. Die Person
MehrKirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines
MehrChristentum. Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihr ihnen ebenso. Christentum 1
Christentum Alles, was ihr wollt, dass euch die Menschen tun, das tut auch ihr ihnen ebenso. Ingrid Lorenz Christentum 1 Das Christentum hat heute auf der Welt ungefähr zwei Milliarden Anhänger. Sie nennen
MehrDie Gnade unsers Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. Amen.
Die Gnade unsers Herrn Jesus Christus, die Liebe Gottes und die Gemeinschaft des Heiligen Geistes sei mit euch allen. Amen. Aus dem eben gehörten Evangelium lese ich noch einmal zwei Verse. Als er aber
MehrPfarrer: Im Namen unseres Herrn Jesus Christus versammelt, wenden wir uns voll Vertrauen an Gott, unseren Vater.
BEISPIEL 1: Pfarrer: Im Namen unseres Herrn Jesus Christus versammelt, wenden wir uns voll Vertrauen an Gott, unseren Vater. Wir bitten für N. und N., die sich heute einander anvertrauen, dass sie in der
MehrSonntäglicher Wortgottesdienst bei kurzfristigem Ausfall des Priesters ohne Kommunionfeier
Sonntäglicher Wortgottesdienst bei kurzfristigem Ausfall des Priesters ohne Kommunionfeier Vorbemerkungen: Wie in den diözesanen Richtlinien für Sonntägliche Wortgottesdienste grundsätzlich vorgesehen,
Mehr3. Die Feier des Gottesdienstes, Teil I
3. Die Feier des Gottesdienstes, Teil I MATERIAL: Schere, Klebestift, Buntstifte EINFÜHRUNG ZUM THEMA: Wir schauen uns den ersten Teil des Gottesdienstes näher an. Ist dir schon einmal aufgefallen, dass
MehrSMK unterwegs zu Gott und den Menschen
SMK unterwegs zu Gott und den Menschen I. Unsere Ausgangsbasis Jeder Mensch ist Gott wichtig. Darum kam Gott selbst durch seinen Sohn Jesus Christus zu uns in die Welt, um am Leben der Menschen teilzunehmen.
MehrRichtlinien für den Lektorendienst in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg
Lektorendienst 494 Richtlinien für den Lektorendienst in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg Vom 6. April 2001 (KABl.-EKiBB S. 75) Vorspruch Der Lektorendienst ist, wie alle Dienste in der Gemeinde,
MehrDie Ökumene aus apostolischer Sicht
Historischer Abend in Sennestadt Die Ökumene aus apostolischer Sicht NAK Bielefeld-Sennestadt, 21. Februar 2011 M. Eberle Raimond Spekking / Wikimedia Commons / CC-BY-SA-3.0 & GFDL 1 Inhalt Ökumene was
MehrLiebe Schwestern und Brüder,
2 Liebe Schwestern und Brüder, nur wenige Wochen nach meiner Einführung als Ihr Erzbischof hat das Heilige Jahr der Barmherzigkeit begonnen, das auch diese Fastenzeit prägen wird. Mein erstes halbes Jahr
Mehrwie könnten wir unsere Orientierung in dieser Zeit als Christen finden? Kann das Wort Gottes uns helfen und uns unsere Fragen beantworten?
Die Freudenboten 1. Im Jahre 1993 schrieb der amerikanische Schriftsteller Samuel Huntington sein Buch Kampf der Kulturen. Dieses Buch spricht über den Konflikt zwischen den Kulturen als unvermeidliches
Mehr