Anzeigenpreisliste nr. 9-2

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1 Scharf Kalkuliert Anzeigenpreisliste nr gültig ab Metac Medien Verlags GmbH

2 Inhalt 1 Titel 2 Inhaltsverzeichnis Verbreitungsgebiete, Auflagen und Ausgaben 4 Verlagsangaben 5 Ansprechpartner im Verlag 6 Technische Daten, Digitale Anlieferung 7 Verbreitungsgebiet, Anzeigenpreise Gesamtausgabe 8 Verbreitungsgebiet Frankfurt - Taunus 9 Anzeigenpreise Frankfurt - Taunus 10 Verbreitungsgebiet Offenbach - Hanau 11 Anzeigenpreise Offenbach - Hanau 12 Anzeigenpreise Titelseite 1 Anzeigenpreise Sonderformate 14 Anzeigenpreise Rubriken 15 Kombirabatt 16 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen allgemeine Informationen 17 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Preise, Belegungsmöglichkeiten, Planung 18 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Auflagen Wochenmitte und Wochenende nach PLZ 19 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Auflagen Wochenmitte und Wochenende nach PLZ 20 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Lieferbedingungen und Richtlinien 20 Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 21 Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 22 Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 2 Allgemeine u. zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages 24 Geschäftsstellen im Verbreitungsgebiet und Servicebüros nach Nielsengebieten 2

3 Verbreitungsgebiete und Auflagen Gesamtausgabe mit Wetterau* (Ausgabe 24 G mit Wetterauer Wochenpost*) Frankfurt, Stadt und Kreis Offenbach mit Region Dieburg, Taunus, Hanau, Wetterau*, Auflage: Exemplare Frankfurt - (Ausgabe 24 F) Stadt Frankfurt Auflage: Exemplare Offenbach - (Ausgabe 24 OF) Stadt und Kreis Offenbach, Region Dieburg, Mörfelden-Walldorf Auflage: Exemplare Taunus - (Ausgabe 24 TS) Auflage: Exemplare Hanau - (Ausgabe 24 HU) Auflage: Exemplare Wetterau* Auflage: Exemplare Lokalausgaben für Frankfurt, Taunus, Offenbach und Hanau finden Sie auf den Seiten Main Glashütten Kelsterbach Friedrichsdorf Oberursel 8 Kronberg Königstein Steinbach Bad Eppstein Soden Eschborn Kelkheim Schwalbach Sulzbach Liederbach Kriftel Hofheim Hattersheim Flörsheim Hochheim Raunheim Schaafheim Mörfelden- Walldorf Bad Homburg Frankfurt 4 Neu-Isenburg Dreieich Langen Erzhausen 661 Egelsbach Karben Bad Vilbel Schöneck Niederdorfelden Offenbach Karlstein Dieburg a Messel Eppertshausen Münster Roßdorf Niddatal Wöllstadt Maintal Mühlheim Obertshausen Heusenstamm Rodgau Rödermark Groß- Zimmern Reinheim Nidderau Hammersbach 26 Otzberg Neuberg Bruchköbel Erlensee Hanau Hainburg Seligenstadt Mainhausen Babenhausen Stockstadt Darmstadt Wiesbaden Groß- Umstadt Ronneburg Rodenbach Großostheim Langenselbold Großkrotzenburg Kahl Alzenau Rüsselsheim Dietzenbach Aschaffenburg Rosbach Gelnhausen 469 * in Kooperation mit dem Verlag Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft. Platzierung in der Wetterauer WOCHENPOST optional gegen Aufpreis im Berliner Vollformat.

4 Verlagsangaben Verlag: METAC MEDIEN Verlags GmbH, Waldstraße 226, 6071 Offenbach, USt-Id-Nr. DE , St.-Nr Amtsgericht Offenbach HRB Geschäftsführer: Daniel Schöningh, Thomas Kühnlein Bankverbindungen: Städtische Sparkasse Offenbach, BLZ , Konto-Nr. 615 IBAN: DE SWIFT-BIC: HELADEF1OFF Geschäftsbedingungen: Anzeigen und Beilagenaufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Seiten 21, 22 und 2 ausgeführt. Zahlungsbedingungen: einzug auf Wunsch. Vorauskasse: Agenturvergütung: Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug, Bank- Bei Neukunden behält sich der Verlag Vorauskasse vor. 15% für Anzeigen und Beilagen auf die Grundpreise. Ortspreise und Grundpreise: Ortspreise gelten für Kunden aus dem lokalen Handel und Gewerbe bei Direktversand. Grundpreise gelten für Kunden außerhalb des Verbreitungsgebietes und für Agenturen. Erscheinungsweise: EXTRA TIPP Frankfurt Sonntags, in jeden erreichbaren Haushalt. EXTRA TIPP Offenbach Sonntags, in jeden erreichbaren Haushalt. EXTRA TIPP Taunus Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt. Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt. Wetterauer Wochenpost: Samstags, in jeden erreichbaren Haushalt. Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: (Stornierungen bedürfen der Schriftform) EXTRA TIPP Gesamtausgabe: Donnerstag, Uhr. EXTRA TIPP Frankfurt u. Offenbach: Freitag, Uhr. EXTRA TIPP Taunus: Donnerstag, Uhr. Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE: Donnerstag, Uhr. Wetterauer Wochenpost: Freitag, Uhr. Beilagenschlusstermine: Siehe Seite 20 Nachlässe: (Mindestformat 20 mm), bei Jahresabnahme von mindestens: 12 Anzeigen: 10%, 24 Anzeigen: 15%, 52 Anzeigen: 20% oder ab.000 mm: 5% mm: 22% mm: 10% mm: 2% mm: 15% mm: 24% mm: 20% mm: 25% mm: 21% ab mm: erfolgt Einzelkalkulation. Rabatte werden nur bei Vorliegen eines gültigen Jahresabschlusses gewährt. Anzeigen unter 20 mm Gesamtgröße sind nicht rabattfähig. Beilagen sind nicht rabattfähig. Ab Exemplaren erfolgt Einzelkalkulation. Mindestgröße für gewerbliche Anzeigen: 10 mm, kleinere Anzeigen werden zur Mindestgröße abgerechnet. Belegversand: Auf Wunsch erhält der Kunde ab einer Anzeigengröße von 50 mm einen E-Paper-Zugang. Chiffregebühren: Bei Selbstabholung EUR,50 bei Postzustellung EUR 6,50 inkl. MwSt. Privatanzeigen: 50% Nachlass auf die jeweiligen Ortspreise. gewerbliche Fließsatzanzeigen: Preise und Rubriken, siehe Seite 14. 4

5 Ansprechpartner im Verlag Anzeigenabteilung/Druckvorlagen Ute Rebel Tel.: und 0 Fax: Anzeigen@op-online.de Teamleitung und Key-Account Frankfurt/Taunus Uta Werth Tel.: Fax: uta.werth@op-online.de Verkaufsleitung Offenbach Volker Kraft Tel.: Fax: volker.kraft@op-online.de Verkaufsleitung Frankfurt/Taunus Marketingleitung EXTRA TIPP Prospektbeilagen - Planung und Disposition Jenny Lieb Tel.: Fax: jenny.lieb@op-online.de Key-Account national Niclas Weiland Tel.: Fax: niclas.weiland@op-online.de Stefan Fischer Tel.: Fax: stefan.fischer@op-online.de Verkaufsleitung Dieburg Nico Becker Tel.: Fax: nico.becker@da-imnetz.de Anzeigenleitung Achim Pflüger Tel.: Fax: achim.pflueger@op-online.de 5

6 Technische Angaben Zeitungsseiten-Format: (kein Anschnitt möglich) Tabloid/Halbformat: 250 mm breit x 50 mm hoch Satzspiegel: Tabloid/Halbformat: 225,75 mm breit x 22 mm hoch Panoramaseite: 470 mm breit x 22 mm hoch Spaltenbreite: (Zwischenschlag mm) 1sp = 42,75 mm 2sp = 88,50 mm sp = 14,25 mm 4sp = 180,00 mm 5sp = 225,75 mm Gleiche Spaltenbreite für Text- und Anzeigenspalten. Druckverfahren: Rollenoffset Zeitungsdruck (Druckmaschine KBA Anilox Colora) Rasterweite: 48er-Raster Anzeigengrundschrift: 7 Punkt Druckreihenfolge: Cyan - Magenta - Yellow - Schwarz Tonwertumfang für Rasteraufnahmen: Lichtpunkt: 10%; Tiefenpunkt: 85%; eine Tonwertzunahme von 18% ist bis zum 40%igen Rastertonwert zu berücksichtigen. Ab einem Rastertonwert von über 40% ist ein Zuwachs mit 22% zu berücksichtigen. Farbaddition für 4c max. 20%. Format Das Dokument der digitalen Anzeige ist in Höhe und Breite im gleichen Format anzulegen, das später auch gedruckt werden soll. Anzeigenrichtigkeit / Farbwiedergabe / Farbaufbau: Für Farbwiedergabe und Textinhalte kann keine Gewährleistung übernommen werden. Computer-Farbsimulationen entsprechen ggf. nicht den gedruckten Farbstandards. Schmuckfarben werden aus der EURO-Skala aufgebaut. Für die Farbseparation werden die Werte des Farbherstellers verwendet. Geringe Farbabweichungen sind drucktechnisch bedingt und kein Grund zur Reklamation. Fordern Sie gegebenenfalls unseren Musterdruck für die Umsetzung von Schmuckfarben an. Digitale Daten: Standardisierungsbestimmungen der IFRA. Hier: ISO Datenträger: Es können alle gängigen Datenträger verwendet werden. Dateiformate: EPS und PS (Postscript Level II und III) mit eingebundenen Schriften oder alternativ in Pfade umgewandelt. PDF (ab Version 1.6), TIFF. Original- /offene Dateien auf Anfrage. Farbprofil: ISOnewspaper26v4.icc Was Sie noch wissen sollten: EPS: Schriften einbetten oder die Schriften in Kurven (Pfade, Zeichenwege) umwandeln. Postscript: keine separierten Postscript-Dateien, alle Schriften einbetten. Keine JPG-Komprimierung, kein DCS-Format verwenden. PDF-Dateien im Format PDF/X- erzeugen. TIFF: Keine LZW-Komprimierung verwenden. Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise der verwendeten HKS-Farben, diese muss wie folgt sein: HKS 08 Z (bitte genau so angeben, mit Leertaste!) Keine Haarlinien verwenden! Mindestlinienstärke = 0,1 pt Begleitfax: Zu jeder übermittelten Anzeige ist ein Begleitfax erforderlich (Fax-Nr ), mit Angaben zu den folgenden Punkten: Kunde, Auftraggeber, Ausgabe, Erscheinungstermin, Anzeigenformat, Farbigkeit, Art der Datei, Erstellungsprogramm, Ansprechpartner für Rückfragen, Kopie der Anzeige zur Kontrolle. Ohne dieses Begleitfax haftet der Verlag nicht für den ordnungsgemäßen Abdruck der Anzeige. Datenübermittlung anzeigen@extratipp.com Hotline für technische Fragen: Tel , Mo. - Fr. von 8:00 bis 17:00 Uhr Aktuelle Informationen erhalten Sie auf Anfrage oder in unserem Servicebereich unter: /anzeigen/ 6

7 EXTRA TIPP Der Großraum Frankfurt am Wochenende aus einer Hand! Der Wetteraukreis (rot-weiß) ist in Kooperation mit dem Verlag Mittelhessische Druckund Verlagsgesellschaft optional gegen Aufpreis belegbar. Platzierung in der Wetterauer Wochenpost im Berliner Vollformat. Satzspiegel: 6 Spalten (282,5mm) x 40 mm. Spaltenbreiten: 1-sp. = 45mm, 2-sp. = 92,5mm, -sp. = 140mm, 4-sp. = 187,5mm, 5-sp. = 25mm, 6-sp. = 282,5mm Auf eine Kombination mit Wetterau ist kein Kombirabatt möglich. 66 Main Glashütten Kriftel Hofheim 661 Mörfelden- Walldorf Langen Egelsbach Erzhausen Rüsselsheim Kelsterbach Friedrichsdorf Oberursel Kronberg Königstein Steinbach Bad Eppstein Soden Eschborn Schwalbach Kelkheim Sulzbach Liederbach Hattersheim Flörsheim Hochheim Raunheim Bad Homburg 661 Frankfurt Schaafheim 4 Neu-Isenburg Dreieich Karben Bad Vilbel 486 Offenbach Dieburg 26 Groß- Umstadt Groß- Zimmern Messel Eppertshausen Münster Roßdorf Niddatal Wöllstadt Schöneck Niederdorfelden Maintal Rödermark Nidderau Hammersbach 45 Bruchköbel Erlensee Hanau Babenhausen 26 Neuberg Darmstadt Wiesbaden Ronneburg Mühlheim Groß- 4a krotzen- burg Kahl Obertshausen Hainburg 45 Heusenstamm Karlstein Rodgau 45 Seligenstadt Dietzenbach Mainhausen Rosbach Langenselbold Gelnhausen Rodenbach Alzenau Stockstadt Aschaffenburg Großostheim 469 Gesamtausgabe ohne Wetterau EXTRA TIPP, Frankfurt, Offenbach, Taunus, Hanau ET Auflage Grundpreis Aufpreis für Wetterauer Wochenpost: Nur in Kombination mit EXTRA TIPP, kein Kombirabatt möglich Wetterauer Wochenpost ET Auflage Grundpreis Ortspreis Gesamtausgabe 24 W Sa ,10 1,79 Reinheim 426 Otzberg Ortspreis Ausgabe 24 G Sa./So ,0 12,78 Teilausgabe Süd 24 WS Bad Vilbel, Karben, Niddatal, Rosbach, Wöllstadt Sa ,6 1,9 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 7

8 8 Frankfurt Main Offenbach Wiesbaden Kelsterbach Raunheim Rüsselsheim Maintal Hochheim Neu-Isenburg Bad Vilbel Karben Rosbach Bad Homburg Friedrichsdorf Königstein Kronberg Oberursel Steinbach Bad Soden Eschborn Flörsheim Hattersheim Hofheim Kelkheim Kriftel Liederbach Schwalbach Sulzbach Eppstein Glashütten Bornheim Bergen-Enkheim Fechenheim Nieder- Erlenbach Bonames Eschersheim Eckenheim Dornbusch Sachsenhausen Oberrad Niederrad Heddernheim Schwanheim Höchst Nied Zeilsheim Sindlingen Sossenheim Gallus Flughafen Nordweststadt Nieder- Eschbach Seckbach Praunheim Griesheim Gutleut Bockenheim TSN TSS FN FO FS FW FM Verbreitungskarte Frankfurt - Taunus

9 * *Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15. Preise Frankfurt - Taunus EXTRA TIPP, Frankfurt (sonntags) Auflage Grundpreis (Millimeterpreis) Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten. Ortspreis (Millimeterpreis) Bezirksausgabe 24 F Frankfurt Gesamt ,81 5,79 Lokalausgabe 24 FM Frankfurt Mitte - Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch, Europaviertel, Gallus, Gutleut, Innenstadt, Nordend, Nordend-West, Westend Lokalausgabe 24 FN Frankfurt Nord - Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Eschersheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Harheim, Heddernheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederursel, Nordweststadt, Preungesheim, Riedberg Lokalausgabe 24 FO Frankfurt Ost - Bergen-Enkheim, Bornheim, Fechenheim, Nordend-Ost, Ostend, Riederwald, Seckbach Lokalausgabe 24 FS Frankfurt Süd - Goldstein, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen, Schwanheim Lokalausgabe 24 FW Frankfurt West - Griesheim, Hausen, Höchst, Nied, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim ,8 2, ,8 2, ,8 2, ,8 2, ,8 2,02 EXTRA TIPP, Taunus (samstags) Auflage Grundpreis (Millimeterpreis) Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten. Ortspreis (Millimeterpreis) Bezirksausgabe 24 TS Taunus Gesamt ,87,29 Lokalausgabe 24 TSN Vordertaunus - Bad Homburg, Friedrichsdorf, Glashütten, Königstein, Kronberg, Oberursel, Steinbach Lokalausgabe 24 TSS Main-Taunus - Bad Soden, Eppstein, Eschborn, Flörsheim, Hattersheim, Hofheim, Kelkheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach ,8 2, ,8 2,02 9

10 a Darmstadt Frankfurt Offenbach Dieburg Hanau Babenhausen Eppertshausen Erzhausen Groß- Umstadt Groß- Zimmern Messel Münster Otzberg Reinheim Roßdorf Schaafheim Mörfelden- Walldorf Dietzenbach Dreieich Egelsbach Hainburg Heusenstamm Langen Mainhausen Mühlheim Neu-Isenburg Obertshausen Rodgau Rödermark Seligenstadt Bad Vilbel Wöllstadt Aschaffenburg Alzenau Karlstein Großostheim Kahl Stockstadt Bruchköbel Erlensee Hammersbach Maintal Neuberg Nidderau Niederdorfelden Rodenbach Ronneburg Schöneck Langenselbold Großkrotzenburg Gelnhausen OFO OFD OFM OFW HU-Steinheim HU-Klein-Auheim Verbreitungskarte Offenbach - Hanau

11 * *Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15. Preise Offenbach - Hanau EXTRA TIPP, Offenbach (sonntags) Auflage Grundpreis (Millimeterpreis) Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten. Ortspreis (Millimeterpreis) Bezirksausgabe 24 OF Offenbach Gesamt ,47 4,65 Bezirksausgabe 24 OFH Offenbach Hauptausgabe - Stadt und Kreis Offenbach ,86 4,1 Lokalausgabe 24 OFW Offenbach West - Dreieich, Egelsbach, Erzhausen, Langen, Neu-Isenburg, Mörfelden-Walldorf Lokalausgabe 24 OFM Offenbach Mitte - Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen, Offenbach Lokalausgabe 24 OFO Offenbach Ost - Dietzenbach, Hanau-Klein-Auheim, -Steinheim, Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt, Rodgau, Rödermark Lokalausgabe 24 OFD Offenbach Region Dieburg - Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Messel, Münster, Otzberg, Reinheim, Roßdorf, Schaafheim ,8 2, ,8 2, ,8 2, ,68 1,4 Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE (samstags) Platzierung im Anzeigenteil und auf redaktionellen Seiten. Auflage Grundpreis (Millimeterpreis) Ortspreis (Millimeterpreis) Bezirksausgabe 24 HU Hanau Gesamt ,59 2,20 11

12 EXTRA TIPP Titelseitenplatzierung Titelseitenplatzierung (Alle Preise zzgl. MwSt.) Die Titelseiten sind nur für die einzelnen Lokalausgaben buchbar. Festpreise bis 4c, rabattfähig, keine Kombirabatte Titelkopf 70 x 50 mm (BxH) Titelfuß 5-sp./80 mm Titelfuß -sp./80 mm Titelfuß 2-sp./80 mm Titelfuß 1-sp./80 mm 24 FM - Frankfurt Mitte 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 FS - Frankfurt Süd 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 FO - Frankfurt Ost 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 FN - Frankfurt Nord 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 FW - Frankfurt West 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 TSN - Taunus Nord 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 TSS - Taunus Süd 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 OFW - Offenbach West 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 OFM - Offenbach Mitte 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 OFO - Offenbach Ost 06,50 260,5 944,8 802,7 606,90 515,87 445,54 78,71 21,4 196,64 24 OFD - Offenbach Region Dieburg 00,00 255,00 8,28 708,29 504,00 428,40 49,44 297,02 181,44 154,22 Nur in Kombination mit EXTRA TIPP: 24 HU - Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE nicht möglich 1.027,71 87,56 660,45 561,8 484,85 412,12 251,75 21,99 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 12

13 * *Informationen zu unserem Kombirabatt erhalten Sie auf Seite 15. Sonderformate Sonderformate Ausgabe (Alle Preise zzgl. MwSt.) Festpreise bis 4c, rabattfähig 1/1 Seite 5-sp./22mm 1/2 Seite 5-sp./160 mm 1/4 Seite 5-sp./80 mm, 2-sp./200mm Festformate -sp./80 mm, 2-sp./120mm Festformate 2-sp./80 mm 24 G - Gesamtausgabe 16.98, , , , , ,16.066, , ,2 1.89,67 24 F - Frankfurt 7.674, , ,00.47, , ,2 1.89, ,85 980,64 8,54 24 FM - Frankfurt Mitte 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 FS - Frankfurt Süd 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 FO - Frankfurt Ost 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 FN - Frankfurt Nord 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 FW - Frankfurt West 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 TS - Taunus 4.61,49.707, , , , ,64 789,48 671,06 557,28 47,69 24 TSN - Taunus Nord 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 TSS - Taunus Süd 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 OF - Offenbach Gesamt 6.164, ,99.282, , , , ,88 948,50 787,68 669,5 24 OFH - Offenbach Hauptausgabe 5.477, , , , , ,92 991,44 842,72 699,84 594,86 24 OFW - Offenbach West 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 OFM - Offenbach Mitte 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 OFO - Offenbach Ost 2.682, , , ,80 761,60 647,6 485,52 412,69 42,72 291,1 24 OFD - Offenbach Region Dieburg 1.89, , ,00 856,80 57,60 456,96 42,72 291,1 241,92 205,6 24 HU - Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE 2.918, , , ,90 828,80 704,48 528,6 449,11 72,96 17,02 1

14 Rubrikenpreisliste Stellenmarkt (Millimeterpreise) 24 G - Gesamtausgabe 24 F - Frankfurt 24 TS - Taunus 24 OF - Offenbach 24 HU - Hanau* Grundpreis 10,22 5,18 2,94 4,16 2,07 Ortspreis 8,69 4,40 2,50,54 1,76 KFZ-Markt Immobilien Reise, Veranstaltungen (Millimeterpreise) 24 G - Gesamtausgabe 24 F - Frankfurt 24 TS - Taunus 24 OF - Offenbach 24 HU - Hanau* Grundpreis 9,62 4,77 2,71,8 2,07 Ortspreis 8,18 4,05 2,0,26 1,76 Fließsatzanzeigen (sw) (Alle Preise zzgl. MwSt.) Stellenmarkt 24 G - Gesamtausgabe 24 F - Frankfurt 24 TS - Taunus 24 OF - Offenbach 24 HU - Hanau* 4 Zeilen 58,24 49,50 2,5 20,00 2,5 20,00 2,5 20,00 2,5 20,00 jede weitere Zeile 12,94 11,00 5,88 5,00 5,88 5,00 5,88 5,00 5,88 5,00 KFZ- und Immobilienmarkt, Reise, Veranstaltungen, alle weiteren Rubriken 4 Zeilen 51,76 44,00 22,5 19,00 22,5 19,00 22,5 19,00 22,5 19,00 jede weitere Zeile 11,76 10,00 5,88 5,00 5,88 5,00 5,88 5,00 5,88 5,00 In den Rubriken Immobilien und KZF-Markt ist die Veredelung von Fließsatzanzeigen mit Farbbild, farbigem Hintergrund und Rahmen gegen Aufpreis bei Aufgabe über das Internet möglich: * Nur in Kombination mit EXTRA TIPP. 14

15 Kombirabatt Unser Vorteilsangebot für Sie: Auf die günstigeren Ausgaben bekommen Sie einen Rabatt von 0%. Bei einer beliebigen Kombination zwischen der Offenbach-Post, und allen Ausgaben der StadtPost oder des EXTRA TIPP gewähren wir auf alle günstigeren Ausgaben 0% Kombinationsrabatt. Sie zahlen nur die Ausgabe mit dem höchsten Preis nach Liste, alle hinzu kombinierten Ausgaben werden mit 0% rabattiert. Voraussetzung für die Gewährung des Kombirabattes ist die Schaltung eines identischen Motives in allen belegten Ausgaben und das Erscheinen aller belegten Ausgaben innerhalb von 7 Tagen. 15

16 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Von A wie Annahme bis Z wie Zustellung: Wir machen alles noch selbst. Darauf können Sie vertrauen! Unsere Beilagendisposition. Gerhard Michel, Lagerleitung Unsere Versandhalle mit Einsteckanlagen. Eine von über Zustellern bei der Arbeit. Sandra Konrad, Qualitätsmanagement Planung Als Marktführer streuen wir wöchentlich Prospekte von vielen Kunden in Millionenauflage. Ob komplette Ausgaben, Streuung nach PLZ, einzelnen Ortsteilen oder die kleinteilige Streuung nach einzelnen Zustellbezirken - Unser Planungsteam sorgt dafür, dass Ihre Prospekte zum gewünschten Termin am gewünschten Ort beim Verbraucher ankommen. Mit dem führenden Planungsprogramm JJK ist sogar die Selektion nach ausgewählten Zielgruppen möglich. Annahme & Lagerung Immer mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht sorgt unser Lagerleiter dafür, dass Ihre Prospekte mit entsprechender Sorgfalt abgeladen und konfektioniert werden. Eine fachgerechte Lagerung ist für das spätere maschinelle Beilegen in die Zeitung sehr wichtig. Hier spielen die richtige Luftfeuchtigkeit und Temperatur eine große Rolle. Beilegen Auf Straßen mit insgesamt 0 Einsteckplätzen sind wir in der Lage bis zu Zeitungen in der Stunde zu verarbeiten. Bei voller Besetzung arbeiten allein in diesem Bereich bis zu 48 Mitarbeiter. Mit einer maximalen Fehlerquote von 0,1% beim Einstecken und 0,% Ausschuss ist die maschinelle Verarbeitung von Prospekten der Mitverteilung um ein Mehrfaches überlegen. Zustellung Unsere zahlreichen Zusteller sorgen dafür, dass unsere Zeitungen mit Ihren Prospekten zuverlässig im Briefkasten der Verbraucher landen. Als eingespieltes Team in fest zugeordneten Bezirken kennen unserer Zusteller jeden Briefkasten in ihrem Gebiet persönlich und sorgen somit für eine sehr hohe Zustellquote auch bei Werbeverweigerern und Problemhäusern. Qualitätsmanagement Unsere Vertriebsmannschaft ist mit einem großen Stab von Außendienstmitarbeitern und dem hausinternen Call-Center permanent am Ball und bearbeitet zeitnah alle Reklamationen und Wünsche unserer Beilagenkunden. Reklamationen gibt es bei uns auch. Es kommt nur darauf an, wie man damit umgeht! 16

17 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Beilagenpreise je Exemplare Gewicht bis: 20 g 0 g 40 g 50 g 60 g 70 g 80 g je weitere 10g Grundpreis 65,29 74,12 82,94 91,76 100,59 108,82 117,06 8,24 Ortspreis 55,50 6,00 70,50 78,00 85,50 92,50 99,50 7,00 Die Preise gelten für Belegungen kompletter PLZ oder Touren. Mindestauflage Exemplare. Kleinere Auflagen sind per Einzelkalkulation möglich. Zuschlag für Belegungen Zuschlag für Belegungen unterhalb einer Tour: 5,00 pro Tausend für den gesamten Auftrag, mindestens jedoch 50,00. Zuschlag für Belegung nach Geomarketing- oder Umkreis-Planung: 10,00 pro Tausend Belegungsmöglichkeiten Die Belegung ist grundsätzlich auf PLZ-Ebene möglich. Siehe Listen auf Seite 5-8. Viele Orte/Ortsteile sind als feste Tour auch unterhalb der PLZ belegbar. (Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie auf Anfrage.) Umkreisplanung: Die Verteilung erfolgt nach Kundenvorgabe (z.b. feste Auflage pro Standort oder fester Radius um den Standort.) Je nach Vorgabe kann der Zuschlag für Belegung unterhalb einer Tour anfallen. GEO-Marketing Die Verteilung erfolgt auf Basis der Zustellbezirke. Die Selektion der Bezirke erfolgt optimiert nach der gewünschten Zielgruppenquote oder nach Vorgabe der Kundenplanung. Hohe Vertriebsqualität Mit dem Know-How der Tageszeitungsverlage erfolgt die Verarbeitung und die Zustellung komplett in Eigenregie. Durch die Belieferung der Werbeverweigerer und Verteilung von Positivaufklebern an die Haushalte, die auch kostenlose Zeitungen verweigern, wird in unserem Verbreitungsgebiet eine größtmögliche Haushaltsabdeckung erreicht. Planungsunterlagen Ausführliche Unterlagen für die Beilagenstreuung mit entsprechendem Kartenmaterial erhalten Sie auf Anfrage. Gerne auch per als Datei. Tel.: , jenny.lieb@op-online.de Titel am Wochenende: Mit den Ausgaben Frankfurt, Taunus, Offenbach und Dieburg. Titel in der Wochenmitte: StadtPost 20 lokale Titel mit geballter Werbepower: Über die 18 lokalen Heimatzeitungs-Ausgaben der StadtPost und die Hanauer und Wetterauer Wochenpost können über die gleiche Vertriebsstruktur mit fast überall identischen Auflagen auch in der Wochenmitte Beilagen gestreut werden. In Frankfurt können in der Wochenmitte derzeit nur die Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad, Bornheim, Seckbach, Riederwald, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Ostend und Nordend belegt werden und ermöglichen so einen nahtlosen Anschluss an unsere Partnertitel in Hanau und der Wetterau. Hier sind teilweise geänderte Auflagen im Vergleich zum Wochenende zu beachten. Nutzen Sie die Möglichkeit kurzfristig und flexibel Ihre Streutermine je nach Marktsituation zwischen Wochenende und Wochenmitte ohne weiteren Planungsaufwand zu wechseln. Mit der Belegung der hier aufgeführten Titel werden die lokalen Anzeigenzeitungen der führenden Tageszeitungen im Verbreitungsgebiet genutzt. EXTRA TIPP und StadtPost sind Mitglied im BVDA und unterliegen somit der ständigen Auflagenkontrolle der ADA durch unabhängige Wirtschaftsprüfer. hanauer WOCHenpOst Das Wochenblatt des 17

18 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Ausgabe Frankfurt PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenmitte Wochenende 6011 Frankfurt Altstadt F60110 nur WE Frankfurt Innenstadt F6010 nur WE Frankfurt Ostend (ohne Osthafen) F Frankfurt Nordend-Ost F Frankfurt Nordend F Frankfurt Dornbusch F60200 nur WE Frankfurt Nordend-West F60220 nur WE Frankfurt Westend-Nord F6020 nur WE Frankfurt Westend-Süd F60250 nur WE Frankfurt Gallus-West F60260 nur WE Frankfurt Gallus-Ost, Gutleut, Westhafen F60270 nur WE Frankfurt Bahnhofsviertel F60290 nur WE Frankfurt Bornheim/Mitte F Frankfurt Fechenheim, Riederwald F Frankfurt Bergen-Enkheim F Frankfurt Bornheim/Nord, Seckbach F Frankfurt Ginnheim F60410 nur WE Frankfurt Eschersheim, Frankfurter Berg F6040 nur WE Frankfurt Berkersh., Eckenheim, Preungesh. F60450 nur WE Frankfurt Bonames, Harheim, Kalbach, Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach F60470 nur WE Frankfurt Kalbach-Süd F60480 nur WE Frankfurt Heddernh., Niederursel, Nordweststadt F60490 nur WE Frankfurt Bockenheim, Kuhwald, Rebstock F nur WE Frankfurt Bockenheim-Nord, Industriehof F nur WE Frankfurt Hausen, Praunh., Willi-Brundert-Siedl. F nur WE Frankfurt Rödelheim F nur WE Frankfurt Niederrad F nur WE Frankfurt Goldstein, Schwanheim F nur WE Frankfurt Flughafen F nur WE Frankfurt Sachsenhausen/Nord F Frankfurt Sachsenhausen/Nord F Frankfurt Sachsenhausen/Süd, Lerchesberg F Frankfurt Sachsenhausen-Ost, Oberrad F Frankfurt Höchst, Unterliederbach F nur WE Frankfurt Sindlingen, Zeilsheim F65910 nur WE Frankfurt Griesheim, Eberhard-Wildermuth-Siedlung, Niedwald F6590 nur WE Frankfurt Nied, Eisenbahnersiedlung F65940 nur WE Frankfurt Sossenheim, Westerbach Siedlung F65960 nur WE Gesamtauflagen: Ausgabe Offenbach mit Mörfelden-Walldorf und Erzhausen PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenmitte Wochenende 6065 Offenbach Innenstadt OF Offenbach Kaiserlei OF Offenbach Lauterborn, Rosenhöhe OF Offenbach Tempelsee OF Offenbach Bieber, Waldhof OF Offenbach Bürgel, Rumpenheim, Waldheim OF Rodgau mit allen Ortsteilen OF Dietzenbach mit allen Ortsteilen OF Heusenstamm mit allen Ortsteilen OF Mühlheim mit allen Ortsteilen OF Obertshausen mit allen Ortsteilen OF Langen mit allen Ortsteilen OF Neu-Isenburg mit allen Ortsteilen OF Dreieich mit allen Ortsteilen OF Rödermark mit allen Ortsteilen OF Egelsbach mit allen Ortsteilen OF Seligenstadt mit allen Ortsteilen OF Hainburg mit allen Ortsteilen OF Mainhausen mit allen Ortsteilen OF Erzhausen mit allen Ortsteilen DA Mörfelden-Walldorf mit allen Ortsteilen GG nur WE Gesamtauflagen: Ausgabe Dieburg PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenmitte Wochenende 6454 Reinheim mit allen Ortsteilen DA Roßdorf mit allen Ortsteilen DA Messel mit allen Ortsteilen DA Dieburg mit allen Ortsteilen DA Groß-Umstadt mit allen Ortsteilen DA Babenhausen mit allen Ortsteilen DA Münster mit allen Ortsteilen DA Groß-Zimmern mit allen Ortsteilen DA Schaafheim mit allen Ortsteilen DA Otzberg mit allen Ortsteilen DA Eppertshausen mit allen Ortsteilen DA Gesamtauflagen:

19 Prospektbeilagen Anzeigenzeitungen Ausgabe Taunus Belegung nur am Wochenende möglich. PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenende 6148 Bad Homburg mit allen Ortsteilen T HG-Dornholzhausen mit allen Ortsteilen T HG-Obererlenbach mit allen Ortsteilen T Friedrichsdorf mit allen Ortsteilen T Oberursel mit allen Ortsteilen T Steinbach mit allen Ortsteilen T Königstein mit allen Ortsteilen T Kronberg mit allen Ortsteilen T Glashütten mit allen Ortsteilen T Flörsheim mit allen Ortsteilen T Hofheim mit allen Ortsteilen T Eschborn mit allen Ortsteilen T Kelkheim mit allen Ortsteilen T Hattersheim mit allen Ortsteilen T Bad Soden mit allen Ortsteilen T Eppstein mit allen Ortsteilen T Schwalbach mit allen Ortsteilen T Kriftel mit allen Ortsteilen T Liederbach mit allen Ortsteilen T Sulzbach mit allen Ortsteilen T Gesamtauflagen: Ausgabe Hanau PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenmitte Wochenende 6110 Nidderau mit allen Ortsteilen HU Schöneck mit allen Ortsteilen HU Niederdorfelden mit allen Ortsteilen HU Hanau mit allen Ortsteilen HU Hanau mit allen Ortsteilen HU Hanau mit allen Ortsteilen HU Hanau mit allen Ortsteilen HU Hanau mit allen Ortsteilen HU Maintal mit allen Ortsteilen HU Bruchköbel mit allen Ortsteilen HU Langenselbold mit allen Ortsteilen HU Rodenbach mit allen Ortsteilen HU Erlensee mit allen Ortsteilen HU Großkrotzenburg mit allen Ortsteilen HU Neuberg mit allen Ortsteilen HU Hammersbach mit allen Ortsteilen HU Ronneburg mit allen Ortsteilen HU Gesamtauflagen: Ausgabe Wetterau PLZ Ort Stadt-/Ortsteile Tour Wochenmitte Wochenende 5510 Butzbach komplette PLZ FB Rockenberg nur zusammen mit Ober Mörlen FB Bad Vilbel komplette PLZ FB Friedberg komplette PLZ FB Karben komplette PLZ FB Rosbach nur zusammen mit Wöllstadt FB Niddatal komplette PLZ FB Florstadt komplette PLZ FB Wölfersheim komplette PLZ FB Reichelsheim nur zusammen mit Echzell FB Wöllstadt nur zusammen mit Rosbach FB Echzell nur zusammen mit Reichelsheim FB Bad Nauheim komplette PLZ FB Ober-Mörlen nur zusammen mit Rockenberg FB Gesamtauflagen:

20 Lieferbedingungen und technische Angaben für Beilagen Anlieferung und Buchungsschluss: Buchungsschluss ist 5 Werktage vor dem Erscheinungstermin. Spätester Anlieferungsschluss: - Tages- und Abozeitungen: Werktage vor dem Erscheinungstermin, Uhr; - Anzeigenzeitungen Wochenmitte: Freitags vor dem Erscheinungstermin, Uhr; - Anzeigenzeitungen Wochenende: Mittwochs vor dem Erscheinungstermin, Uhr; frühestens jedoch für alle Titel 10 Kalendertage vor dem Erscheinungstermin. Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Kunde, Objekt (Ausgabe/n), Beilagentermin/e, Liefermenge, Palettenzahl, Absender und Empfänger. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die durch nicht termingerechte und unsachgemäße Anlieferung der Beilagen oder Stornierung nach Rücktrittstermin entstehen. Letzter Rücktrittstermin: 5 Werktage vor Erscheinen. Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Erfolgt das Storno nach der Erstellung der Versandpapiere, wird die Beilage komplett berechnet. Hierfür gelten folgende Termine: StadtPost: Mo Uhr, Extra Tipp: Do Uhr, Offenbach-Post und Dieburger Anzeiger: 2 Werktage vor ET 1.00 Uhr. Lagergebühr: Erfolgt die Anlieferung früher als 10 Tage vor dem Erscheinungstermin werden pro Palette und Kalendertag 1,- EUR für die Einlagerung berechnet. Anlieferungsanschrift: Pressehaus Bintz-Verlag (Offenbach-Post, StadtPost und EXTRA TIPP) und Verlag Hanauer Anzeiger (Hanauer Anzeiger, Hanauer Wochenpost, Hanauer Anzeiger - DIE WOCHE): Pressehaus Bintz-Verlag, Waldstraße 226, 6071 Offenbach, Tel.: Anlieferungszeiten: Mo. bis Do. von 8.00 bis Uhr, Fr. von Uhr. Bei einer Anlieferung für beide Verlage müssen die Prospekte je Verlag physikalisch getrennt und mit einem separaten Lieferschein versehen sein. Partnerverlage: Wetterauer Zeitung, Wetterauer Wochenpost: Mittelhessische Druck- und Verlagsgesellschaft mbh, Marburger Str. 20, 590 Gießen, Tel ; Anlieferungszeiten: Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr Uhr. Sonstige Angaben: Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters, das spätestens 5 Werktage vor Erscheinen in 5-facher Ausfertigung vorliegen muss, bindend. Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten und dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung können nicht zugesichert werden und sind somit kein Auftragsbestandteil. Ein Beilagenhinweis erfolgt kostenlos, ist aber kein Auftragsbestandteil. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich entfallen, entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrags vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben. Die ordnungsgemäße Anfertigung und Auszählung der Beilagen liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Fehlmengen und/oder überzählige Mengen bzw. Fehler in der Beschaffenheit werden erst beim Einlegen festgestellt! Bei der Errechnung der Stückzahl ist ein Verarbeitungszuschuss von 1,5% zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende überzählige Beilagen verbleiben nach Auftragsabwicklung bei uns und werden, sofern vom Auftraggeber keine anderweitige Verfügung getroffen wird, Tage nach Auftragsabwicklung vernichtet. Warenproben können nicht beigelegt werden. Werden während der Produktion technische Mängel bei den Prospekten festgestellt, die eine Verarbeitung unmöglich machen, wird dennoch die volle Auflage berechnet. Anlieferung und Verpackung: Auf Europaletten mit Schutzverpackung, nicht gebündelt, lagenweise versetzt. Erfolgt die Anlieferung in anderer Form, wird bei größeren Mengen der erhöhte Aufwand für die Vorbereitung zur Weiterverarbeitung mit einem Stundensatz von 24,- berechnet. Unterscheiden sich die Prospekte einer Anlieferung nur durch verschiedene Adresseindrucke, müssen diese eindeutig erkennbar voneinander getrennt sein. Technische Angaben: Mindestformat: DIN A6 (105x148mm) Formate kleiner DIN A5 müssen an Hand von geeigneten Mustern vorab auf Verarbeitbarkeit geprüft werden. Maximalformat (Falz an der langen Kante): Für Offenbach-Post, Stadt- Post, EXTRA TIPP und Hanauer Anzeiger - Die Woche: (BxH) 245 mm x 45 mm, für Wetterauer Wochenpost: 20 mm x 10 mm. Größere Beilagen sind möglich und müssen auf das Höchstformat gefalzt werden. Preise für Falzen und abweichende Anlieferungstermine auf Anfrage. Einzelblätter im Format A4 müssen ein Papiergewicht von 100 g/m 2 aufweisen. Wird dieses Gewicht unterschritten, muss die Beilage auf A5 gefalzt werden. Beilagen über 100 g auf Anfrage. Angeklebte Produkte (Postkarten u.ä.) sind grundsätzlich innen anzubringen. Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Im Übrigen gelten die technischen Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen des Bundesverbandes Druck e.v. von

21 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen u. Fremdbeilagen in Zeitungen u. Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen- Millimeter einbezogen. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreie Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.s.v. 1 BGB ist, in Textform ( 126b BGB) geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 1. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 50 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechts 21

22 verbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20%, Exemplaren 15%, Exemplaren 10%, bei einer Auflage über Exemplaren 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 20. Erfüllungsort ist Offenbach. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Offenbach. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a) Sämtliche Aufträge werden regelmäßig jeweils im Namen und für Rechnung der Pressehaus Bintz Verlag GmbH & Co. KG angenommen und abgewickelt. Abweichend hiervon kann die Auftragsannahme bei einzelnen Aufträgen und abhängig von der beauftragten Ausgaben-Nummer auch im Namen und für Rechnung der Firma Dieburger Anzeiger GmbH & Co. KG, Mühlgasse, Dieburg oder der Firma Metac-Medien Verlags GmbH, Waldstr. 226, 6071 Offenbach, erfolgen. b) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. c) Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über Score Media oder andere nationale Vermarkter geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig. d) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. e) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. f) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen. g) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt. h) Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet (siehe Karte Seite 2) ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Ortspreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Ortspreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden. i) Für Jahresabschlüsse ab Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlags 22

23 beilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor. j) Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt. k) Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet. l) Datenschutz: Gemäß Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. m) Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.s.v. 1 BGB ist, in Textform ( 126b BGB) mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 5 Werktage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers. n) Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet. o) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbevermittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbevermittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbevermittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Vermittlervergütung nicht bezahlt. p) Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft. q) Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. r) Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin. s) Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsrechte entstehen erst dann, wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt. t) Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.s.v. 1 BGB ist, in Textform ( 126b BGB) geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. u) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind. v) Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.s.v. 1 BGB ist, in Textform ( 126b BGB) widerspricht. w) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Onlinediensten erscheint x) Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. y) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per einverstanden. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a) Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CDROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden. b) Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe Digitale Anzeigenübermittlung in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch. c) Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden. d) Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. e) Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch. f) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. 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