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1 Offenlegungsbericht Offenlegung gemäß CRR zum

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 10 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 11 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 12 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen und notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 17 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 21 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 24 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 31 Anhang 1 Hauptmerkmale und Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente sowie Produktinformationsblätter 35 Anhang 2 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 51 2

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS BaFin BelWertV CLN CRR EBA ECA ECAI EU GuV HGB Instituts- VergV Asset Backed Securities Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Beleihungswertermittlungsverordnung Credit Linked Note Capital Requirements Regulation European Banking Authority Export Credit Agency External Credit Assessment Institution Europäische Union Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KMU KSA KWG NPersVG NSpG OGA RbM SolvV Kleine und mittlere Unternehmen Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz Niedersächsisches Sparkassengesetz Organismus für gemeinsame Anlagen Satzung über risikobegrenzende Maßgaben Solvabilitätsverordnung 3

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union (EU) die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 Instituts- Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Die dargestellten Tabellen und Angaben können rundungsbedingte Abweichungen enthalten. Institute, die aufgrund ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte von erheblicher Bedeutung sind, sind gemäß Art. 450 (2) CRR verpflichtet, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Unsere Sparkasse ist im Sinne des 17 der InstitutsVergV nicht als bedeutend einzustufen. Die Offenlegung entsprechender Informationen ist daher entbehrlich und erfolgt für unsere Sparkasse nicht. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung unserer Sparkasse erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet unsere Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 4

5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Folgende Offenlegungsanforderungen der CRR besitzen aktuell keine Relevanz für unsere Sparkasse: Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Unsere Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 CRR (Unsere Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 CRR (Unsere Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) Unsere Sparkasse macht von der Ausnahmeregelung gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche Informationen von der Offenlegung auszunehmen. So wird in der Tabelle Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen der Gesamtbetrag der Direktabschreibungen sowie der Eingänge auf Forderungen angegeben, auf eine detaillierte Branchenverteilung jedoch verzichtet. Der Betrag liegt deutlich unter 5% der notleidenden Forderungen und die Nichtveröffentlichung der Branchenverteilung hat keine Auswirkungen auf die Darstellung des Risikoprofils unserer Sparkasse. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen hat auch auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens 05/2015 (BA) stattgefunden und wurde entsprechend dokumentiert. 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage unserer Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen finden sich im Lagebericht unserer Sparkasse. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Art. 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Art. 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Art. 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Unsere Sparkasse hat geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Grundlage dieser Prüfung sind die in Art. 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale sowie die für unsere Sparkasse relevanten Leitlinien des BaFin-Rundschreibens 05/2015 (BA). Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. 5

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wird auf der Homepage unserer Sparkasse als Bestandteil des Geschäftsberichts sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie unserer Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter dem Abschnitt Prognose-, Chancen- und Risikobericht den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil unserer Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 6

7 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - - Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - 1 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Niedersächsischen Sparkassengesetz (NSpG) auch in der Satzung unserer Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für die Dauer von längstens fünf Jahren und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Sparkassenzweckverbandes Osnabrück als Träger der Sparkasse erforderlich. In den Neubesetzungsverfahren des Vorstands unterstützen eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung Wert gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Der Verwaltungsrat konkretisiert darüber hinaus weitere Anforderungen an eine Vorstandsposition. Diese Anforderungen werden jeweils in der Stellenausschreibung aufgeführt. Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats unserer Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Sparkassenzweckverband als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Beschäftigtenvertreter) auf der Grundlage des NSpG und des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) durch die Arbeitnehmer gewählt und entsprechend den Bestimmungen des NSpG von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes Osnabrück. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen der Sparkassenakademie Hannover besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter unserer Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat unserer Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungsund Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenhei- 7

8 ten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt Prognose-, Chancen- und Risikobericht, Punkt Berichtswesen, offengelegt. 8

9 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i.v.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalpositionen mit den relevanten Bilanzpositionen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Nachrangige Verbindlichkeiten Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 61,58-5,03 1) , Genussrechtskapital Fonds für allgemeine Bankrisiken 229,75-124,89 2) 104, Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 347,26-347, cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 6,01-6,01 2) Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände -0, Vorsichtige Bewertung von zeitwertbilanzierten Vermögensgegenständen (Art.34 CRR i.v.m. Art. 105 Abs. 1 CRR) Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 451,72-56,54 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Art. 26 (1) Buchstabe f) CRR) Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i.v.m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Unsere Sparkasse hat Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede begeben, die im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen dem Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind inclusive der Produktinformationsblätter dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Dabei erfolgt eine zusammenfassende Dar- 9

10 stellung der Kapitalbriefe im Wesentlichen nach der jeweiligen Kundengruppe ( Mitarbeiter, Privatkunden und Stiftungen und Unternehmen ), da es sich zumeist um kleinteilige Volumina handelt bzw. die Vertragsbedingungen standardisiert sind. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v.m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 2 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 10

11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht (Prognose-, Chancen- und Risikobericht) nach 289 HGB wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für unsere Sparkasse keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Standardansatz Betrag per Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,21 Öffentliche Stellen 0,35 Multilaterale Entwicklungsbanken - Institute 0,11 Unternehmen 159,01 Mengengeschäft 61,11 Durch Immobilien besicherte Positionen 38,47 Ausgefallene Positionen 7,01 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 6,18 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,88 OGA 0,17 Beteiligungspositionen 5,25 Sonstige Posten 5,60 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 24,88 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 11

12 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen kapitalpuffers Sparkasse Osnabrück 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar Mio. EUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Deutschland 5.084, , ,92 1,00 0,00 Summe 5.084, , ,92 1,00 0,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Gesamtforderungsbetrag (in Mio. EUR) 3.866,98 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in Mio. EUR) - Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers 12

13 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Art. 111 CRR, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 7.896,57 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Art. 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 56,90 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 830,11 Öffentliche Stellen 37,87 Multilaterale Entwicklungsbanken 20,18 Institute 280,78 Unternehmen 2.846,12 Mengengeschäft 1.784,32 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.488,66 Ausgefallene Positionen 90,05 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 52,84 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 110,34 OGA 2,52 Sonstige Posten 105,36 Gesamt 7.706,04 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen 13

14 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung unserer Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Mio. EUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken 117,48 3,37 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 819, Öffentliche Stellen 31,68 0,40 - Multilaterale Entwicklungsbanken - 20,18 - Institute 281,05 0,03 0,41 Unternehmen 2.930,40 62,36 - Mengengeschäft 1.784,21 2,71 3,26 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.480,29 1,50 1,10 Ausgefallene Positionen 79,17 0,03 - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 51, Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 110, OGA 3,77 0,16 - Sonstige Posten 111, Gesamt 7.801,07 90,73 4,77 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Unsere Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 14

15 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Sparkasse Osnabrück Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen (ohne Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 116,09-4, ,03-13,97 - Öffentliche Stellen 9,99-11,57-0,59 - Multilaterale Entwicklungsbanken 20, Institute 281, Unternehmen ,15 17,96-2,23 Davon: KMU ,80 - Mengengeschäft ,56 10,45-0,97 Davon: KMU ,45 0,39 Durch Immobilien besicherte Positionen ,49 0,80-0,90 Davon: KMU ,80 0,31 Ausgefallene Positionen ,63 0,33 - Gedeckte Schuldverschreibungen 110, OGA - 3, Sonstige Posten ,61 Gesamt 538,08 3,93 821, ,83 44,09 107,51 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen ohne Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen * Für PWB wurden keine Branchenzuordnungen vorgenommen, die PWB werden unter der Branche Sonstige in den Risikopositionsklassen Unternehmen, Mengengeschäft und durch Immobilien besicherte Positionen verarbeitet. Die Position KMU enthält keine PWB. 15

16 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Sparkasse Osnabrück Mio. EUR Risikopositionen nach Branchen (hier: Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen) - 0, , , Institute Unternehmen 37,62 189,82 439,01 188,59 339,09 103,00 316,13 686,98 631,65 Davon: KMU 37,62 140,62 246,82 106,97 193,78 80,31 285,11 674,23 390,74 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Mengengeschäft 58,23 25,38 122,58 82,72 129,16 22,58 24,59 104,36 232,56 Davon: KMU 58,23 25,38 122,58 82,72 129,16 22,58 24,59 104,36 232,51 Durch Immobilien besicherte Positionen 8,60 1,14 26,60 59,57 52,74 7,98 13,66 125,18 142,02 Davon: KMU 8,60 1,08 26,60 59,57 52,57 7,98 13,66 125,18 138,90 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 2,59 3,32 14,25 5,35 14,93 1,94 0,25 11,00 10, ,42-0,05 Gesamt 116,86 220,28 602,45 336,23 535,92 135,49 406,15 927, ,88 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen hier: Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen 16

17 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 115,83 4,69 0,33 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 159,36 447,34 212,90 Öffentliche Stellen 2,31 10,15 19,61 Multilaterale Entwicklungsbanken - 20,18 - Institute 98,58 164,91 18,00 Unternehmen 797,47 755, ,65 Mengengeschäft 662,28 161,03 966,72 Durch Immobilien besicherte Positionen 43,34 84, ,08 Ausgefallene Positionen 18,64 11,35 49,21 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 3,74 5,00 42,73 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0,00 90,34 20,00 OGA - - 3,93 Sonstige Posten 48,79-62,82 Gesamt 1.950, , ,97 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen und notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Unsere Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. 17

18 Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung wird auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 verwiesen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn unserer Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar oder die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet unsere Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien unserer Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 2,47 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 1,57 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 0,78 Mio. Euro. 18

19 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Direkt in die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene spezifische Kreditrisikoanpassungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse Osnabrück Mio. EUR Organisationen ohne Erwerbszweck 0,32 0, , Privatpersonen 13,58 6, , ,54 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe 83,76 44,60-1,26-2, ,73 3,32 1, , ,68 3,71 1,35-0,12-0, ,65 16,37 10,06-0,11-0, ,25 Baugewerbe 4,53 1,81-0,21-0, ,10 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 26,05 13,60-0,17-0, ,24 1,97 0, , ,56 0,63 0,15-0,24-0, ,70 4,85-0,40-0, ,44 15,47 10, , ,82 Sonstige - - 4, ,57 0,78 - Gesamt 97,66 51,83 4,64 1,26-2,47 1,57 0,78 25,27 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Für PWB, Direktabschreibungen sowie Eingänge auf abgeschriebene Forderungen wurde keine Branchenzuordnung vorgenommen, die entsprechenden Werte werden unter der Position Sonstige verarbeitet. 19

20 Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse Osnabrück Mio. EUR Deutschland 97,66 51,83 1,26 25,25 EWR 0, ,03 Sonstige Gesamt 97,66 51,83 4,64 1,26 25,28 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR 58,27 4,86 6,75 4,58-51,81 Rückstellungen 1,75 0,36 0,78 0,08-1,26 Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 4,80-0, ,64 64,82 5,22 7,69 4,66-57,71 Unsere Sparkasse nutzt keine Vorsorgereserven nach 340f HGB als Ergänzungskapital. 20

21 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet unsere Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Art. 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen OGA Sonstige Posten (regionale oder lokale Gebietskörperschaften, öffentliche Stellen, Institute oder Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung) Benannte Ratingagenturen/ bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Art. 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating zugeordnet. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. 21

22 Risikogewicht in% Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken * , ,50-13, ,99-19, , , Institute 280,44-0, , Unternehmen 119, , Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundenen Positionen , ,23 47, ,46 - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - 110, OGA , Sonstige Posten 41, , Beteiligungen ,94-0,67 Gesamt 1.312,58 110,34 33, ,34 3, , ,92 98,73 0,67 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung *) In dem Risikogewicht von 70,00% sind auch die Risikogewichte von 54, ,60650% enthalten. 22

23 Risikogewicht in% Risikopositionswert in Mio. EUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken * , ,64-13, ,71 19, , , Institute 387,78-6, , Unternehmen 119, , , Mengengeschäft , Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundenen Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen , ,62 41, , , OGA , Sonstige Posten 41, , Beteiligungen ,94-0,67 Gesamt 1.492,62 110,34 39, ,34 41, , ,85 92,79 0,67 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 0,39 Mio. Euro. 23

24 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Informationen zur Zielsetzung der Beteiligungen enthält der Lagebericht im Abschnitt Risikobericht. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Jahresabschluss, Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach CRR. Beteiligungspositionen, die aufgrund von Artikel 128 CRR der Risikopositionsklasse Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen zugeordnet werden, sind in den Tabellen des Abschnitts 6 Kreditrisikoanpassungen berücksichtigt. Die Beteiligungspositionen enthalten neben den direkt bzw. indirekt gehaltenen Beteiligungen auch an die Gesellschaften gewährte Darlehen mit Eigenkapitalcharakter. Latente Neubewertungsreserven wurden für diesen Bereich nicht ermittelt. Darüber hinaus sind zur Deckung der Nachfrage im Kundengeschäft gehaltene Aktienoptionen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Geldanlage stehen, einzubeziehen. Außerdem sind direkt bzw. indirekt gehaltene Kapitalinstrumente aus Aktien von Unternehmen der Finanzbranche zu berücksichtigen. Bei den Wertansätzen wird der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen, der auch dem Zeitwert entspricht. Börsengehandelte Beteiligungspositionen bestanden zum nicht Mio. EUR Buchwert Strategische Beteiligungen 1) 57,11 Funktionsbeteiligungen 2,88 Kapitalbeteiligungen 3,65 Aktienoptionen im Zusammenhang mit einer Geldanlage durch Kunden 0,50 Aktien von Unternehmen der Finanzbranche 2) 0,47 Gesamt 67,61 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 1) In der Position strategische Beteiligungen sind Darlehen zur Beteiligungsfinanzierung in Höhe von 14,98 Mio. EUR enthalten. 2) In der Position Aktien von Unternehmen der Finanzbranche wird der Buchwert anhand des zu Grunde liegenden Fondsvermögens bestimmt und stellt somit zugleich den Zeitwert dar. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Mio. EUR Realisierter Gewinn/ Verlust aus Verkauf/ Liquidation Latente Neubewertungsgewinne/ -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt -0,59-0,30 - Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen 24

25 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht unsere Sparkasse bei gegenseitigen Geldforderungen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen unserer Sparkasse verankert. Die Satzung über risikobegrenzende Maßgaben (RbM) bildet den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft unsere Sparkasse im Kontext der Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Wir nutzen zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und gemäß Art. 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Art. 125 i.v.m. Art. 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der RbM des Sparkassenverbandes Niedersachsen bzw. der Beleihungswertermittlungsverordnung (Bel- WertV) zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen in unserer Sparkasse Kreditderivate (Credit Linked Notes, CLN) 25

26 Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute) Einlagen bei anderen Kreditinstituten An unsere Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben, Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen. Bei den Gewährleistungsgebern für die von unserer Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich im Wesentlichen um inländische Kreditinstitute, die über ein externes langfristiges Rating von A3 (Moody`s) verfügen bzw. Teil des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe sind oder um öffentliche Stellen, denen gemäß der Satzung über Risikobegrenzende Maßgaben im Sinne des 29 Abs. 1 Satz 2 NSpG eine ausreichende Kreditwürdigkeit zugestanden wird. Unsere Sparkasse nutzt Kreditderivate in Form von Credit Linked Notes im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung. Gegenpartei für Kreditderivatetransaktionen sind die jeweiligen Zweckgesellschaften. Diese sind Emittenten der Investoren CLN für Kreditbaskets der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie verfügen über ein DSGV-Rating, welches einem externen langfristigen Rating bei Moody`s vonba1 bis B1 entspricht. Innerhalb der von unserer Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangenen. Diese bestehen gegenüber Adressen aus der Sparkassenorganisation und öffentlichen Haushalten. Aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme sowie der guten Bonität halten wir diese Risiken für vertretbar. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - Öffentliche Stellen - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Institute - - Unternehmen 132,02 177,45 Mengengeschäft 5,11 39,24 Durch Immobilien besicherte Positionen - - Ausgefallene Positionen 0,06 7,48 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - OGA

27 Mio. EUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Beteiligungspositionen - - Sonstige Posten - - Gesamt 137,19 224,17 Tabelle: Besicherte Positionswerte 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwenden wir die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i.s.v. Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Art. 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden bzw. zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Bei unserer Sparkasse steht die GuV-orientierte Methode (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss / vierteljährliche Messung) im Vordergrund. Diese wird im Rahmen aufsichtsrechtlicher Anforderungen ergänzt um die vermögensorientierte Methode (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert / Konfidenzniveau von 95 % / Haltedauer 63 Tage / monatliche Messung). Bei der GuV-orientierten Methode wird das Risiko einer möglichen Veränderung des Erwartungswertes für den Zinsüberschuss betrachtet. Hierbei simulieren wir den Zinsüberschuss in einer rollierenden Jahresbetrachtung unter der Annahme, dass sich das aktuelle Zinsniveau ad hoc um -200 BP reduziert. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Für Annahmen von vorzeitigen Kreditrückzahlungen und über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat unsere Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischen und optionalen Ausübeverhalten im Einsatz. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Die per vorgenommene GuV-orientierte Messung des Zinsrisikos ergab eine negative Abweichung zum Erwartungswert von rd. 16 Mio. EUR. Damit bewegt sie sich im Rahmen der festgelegten Risikotoleranz. In der vermögensorientierten Betrachtungsweise lag der Value at Risk des Zinsbuchs am bei rd. -35 Mio. EUR. Weitere Informationen zum aufsichtlichen Zinsschock sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Abschnitt Risikobericht offengelegt. 27

28 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Unsere Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken und Währungsrisiken ab. Des Weiteren werden Geschäfte mit der Absicht der Prämienerzielung abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird vom Vorstand festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten gehören grundsätzlich zum Haftungsverbund der Sparkassenorganisation. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Für diejenigen Geschäfte, die nicht durch Sicherheiten gedeckt sind und für die zum Bilanzstichtag ein potentieller Verpflichtungsüberhang besteht, wurden nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Risikovorsorgen in Form von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gemäß 249 (1) HGB gebildet. Negativen Zeitwerten aus abgeschlossenen Zinsswapgeschäften zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss bestand bei diesen Geschäften nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Unsere Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung unserer Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 28

29 Mio. EUR 1) Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 20,40-20,40-20,40 Währungsderivate 6,90-6,90-6,90 Aktien- /Indexderivate 0,50-0,50-0,50 Kreditderivate 1,14-1,14-1,14 Warenderivate Sonstige Derivate Gesamt 28,94-28,94-28,94 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte 1) Die Wiederbeschaffungswerte werden ohne anteilige Zinsen dargestellt. Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 56,03 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Wir haben per Kreditderivate in Form von Credit Default Swaps in Höhe von nominal 119,00 Mio. Euro zur Nutzung im eigenen Kreditportfolio abgeschlossen, bei denen wir Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer sind. Vermittlungen von Kreditderivaten wurden nicht vorgenommen. Zum Berichtsstichtag waren 114,00 Mio. Euro als Sicherheit mit ihrem Nominalwert angerechnet, davon 106,45 Mio. Euro bei bilanziellen Positionen und 7,55 Mio. Euro bei außerbilanziellen Positionen. Bei weiteren 5,00 Mio. EUR bestanden zum keine Inanspruchnahmen, so dass technisch keine Sicherheitenanrechnung erfolgte. Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Unter operationellen Risiken verstehen wir die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, von Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken als Folgerisiken ein. Darüber hinaus schließt die Begriffsbestimmung die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 29

30 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei unserer Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten in Form von Weiterleitungsdarlehen bzw. Konsortialdarlehen. Unsere Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung) werden Sicherheiten freigegeben. Bei Belastung der Vermögenswerte durch den Abschluss von Offenmarktgeschäften mit der Deutschen Bundesbank werden die gestellten Sicherheiten auf sogenannten Pool-Konten gesammelt verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden. Das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis vierteljährlicher Meldungen zum Quartalsultimo. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastung ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Konsortialanteile zurückzuführen. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die unsere Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (zum Beispiel Sachanlagen sowie Kasse), beträgt 95,62 Prozent. Medianwerte 2016 Mio. EUR Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 792, , ,68 57, ,27 888,64 0,56-113,23-30

31 Medianwerte 2016 Mio. EUR Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel 1 Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel 1, die zur Belastung infrage kommen - - davon Aktieninstrumente - - davon Schuldtitel - - davon sonstige erhaltene Sicherheiten - - Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS - 2,59 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 Mio. EUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 791,52 792,62 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote auf Basis der CRR informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Unsere Sparkasse hat eine hausinterne Grenze festgelegt. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 6,71 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,12 Prozent. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR 31

32 Zeile LRSum Anzusetzender Wert Mio. EUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 6.098,52 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 56,31 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung 592,74 außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi- kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 17,77 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6.729,80 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 32 Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 6.081,14 0, ,75 27,96 28,34 EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden

33 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 56,31 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und - forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Ver- ordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 1.779,67 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 1.186,93 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 592,74 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 451,72 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 6.729,80 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,71 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) 33

34 Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote Mio. EUR 6.081,14 EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon 6.081,14 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 110,34 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten 862,81 behandelt wer-den EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, 32,15 multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Orga- nisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute 244,10 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.447,19 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 1.090,43 EU-10 Unternehmen 2.065,44 EU-11 Ausgefallene Positionen 69,81 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 158,87 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) 34

35 Anhang 1 Hauptmerkmale und Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente sowie Produktinformationsblätter Ergänzungskapital (Mitarbeiter) ohne außerordentliches Kündigungsrecht Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Osnabrück 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1) 0,09 Mio. EUR 2) 0,81 Mio. EUR 3) 0,80 Mio. EUR 4) 0,75 Mio. EUR 5) 0,74 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 1) 0,88 Mio. EUR 2) 0,81 Mio. EUR 3) 0,80 Mio. EUR 4) 0,75 Mio. EUR 5) 0,74 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 1) 0,88 Mio. EUR 2) 0,81 Mio. EUR 3) 0,80 Mio. EUR 4) 0,75 Mio. EUR 5) 0,74 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 1) 0,88 Mio. EUR 2) 0,81 Mio. EUR 3) 0,80 Mio. EUR 4) 0,75 Mio. EUR 5) 0,74 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum-fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1) ) ) ) ) Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1) ) ) ) ) Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest Nein 35

36 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1) 3,250 % 2) 1,900 % 3) 1,375 % 4) 1,125 % 5) 1,000 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Nein 36

37 Beispiel: Produktinformationsblatt für Ergänzungskapital (Mitarbeiter) 37

38 Ergänzungskapital (Privatkunden) mit außerordentlichem Kündigungsrecht Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Osnabrück 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1) 6,19 Mio. EUR 2) 2,00 Mio. EUR 3) 4,65 Mio. EUR 4) 4,58 Mio. EUR 5) 9,28 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 1) 7,87 Mio. EUR 2) 2,07 Mio. EUR 3) 4,65 Mio. EUR 4) 4,58 Mio. EUR 5) 9,28 Mio. EUR 38

39 9a Ausgabepreis 1) 7,87 Mio. EUR 2) 2,07 Mio. EUR 3) 4,65 Mio. EUR 4) 4,58 Mio. EUR 5) 9,28 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 1) 7,87 Mio. EUR 2) 2,07 Mio. EUR 3) 4,65 Mio. EUR 4) 4,58 Mio. EUR 5) 9,28 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum-fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1) Nov. bis Dez ) Okt. bis Dez ) Sept. bis Dez ) Sept. bis Nov ) Sept. bis Dez Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1) Nov. Bis Dez ) Okt. Bis Dez ) Sept. bis Dez ) Sept. bis Nov ) Sept. bis Dez Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Ja 1) ) ) ) ) Jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, bei Eintritt eines steuerlichen bzw. eines regulatorischen Ereignisses 1) 7,87 Mio. EUR 2) 2,07 Mio. EUR 3) 4,65 Mio. EUR 4) 4,58 Mio. EUR 5) 9,28 Mio. EUR 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Siehe 15 Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1) 4,000 % 2) 3,500 % 3) 2,750 % 4) 2,250 % 5) 2,000 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Nein 39

40 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 40

41 Beispiel: Produktinformationsblatt für Ergänzungskapital (Privatkunden) 41

42 Ergänzungskapital (Privatkunden) ohne außerordentliches Kündigungsrecht Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Osnabrück 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 3,88 Mio. EUR 9 Nennwert des Instruments 5,42Mio. EUR Ausgabepreis 5,42Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5,42 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum-fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Juni bis Sept Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 42

43 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Juni bis Sept Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,110 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Nein 43

44 44

45 Ergänzungskapital (Stiftungen und Unternehmen) mit außerordentlichem Kündigungsrecht Hauptmerkmale des Kapitalinstruments 1 Emittent Sparkasse Osnabrück 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumententyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassen-Kapitalbrief 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 1) 0,24 Mio. EUR 2) 0,19 Mio. EUR 3) 0,35 Mio. EUR 4) 5,00 Mio. EUR 5) 2,50 Mio. EUR 6) 2,50 Mio. EUR 7) 2,50 Mio. EUR 8) 2,50 Mio. EUR 9) 5,00 Mio. EUR 10) 2,00 Mio. EUR 45

46 9 Nennwert des Instruments 1) 0,30 Mio. EUR 2) 0,20 Mio. EUR 3) 0,35 Mio. EUR 4) 5,00 Mio. EUR 5) 2,50 Mio. EUR 6) 2,50 Mio. EUR 7) 2,50 Mio. EUR 8) 2,50 Mio. EUR 9) 5,00 Mio. EUR 10) 2,00 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 1) 0,30 Mio. EUR 2) 0,20 Mio. EUR 3) 0,35 Mio. EUR 4) 5,00 Mio. EUR 5) 2,50 Mio. EUR 6) 2,50 Mio. EUR 7) 2,50 Mio. EUR 8) 2,50 Mio. EUR 9) 5,00 Mio. EUR 10) 2,00 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 1) 0,30 Mio. EUR 2) 0,20 Mio. EUR 3) 0,35 Mio. EUR 4) 5,00 Mio. EUR 5) 2,50 Mio. EUR 6) 2,50 Mio. EUR 7) 2,50 Mio. EUR 8) 2,50 Mio. EUR 9) 5,00 Mio. EUR 10) 2,00 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum-fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 1) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 1) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 46

47 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 1) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, bei Eintritt eines steuerlichen bzw. eines regulatorischen Ereignisses. 1) 0,30 Mio. EUR 2) 0,20 Mio. EUR 3) 0,35 Mio. EUR 4) 5,00 Mio. EUR 5) 2,50 Mio. EUR 6) 2,50 Mio..EUR 7) 2,50 Mio. EUR 8) 2,50 Mio. EUR 9) 5,00 Mio. EUR 10) 2,00 Mio. EUR 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1) 4,000 % 2) 3,500 % 3) 2,250 % 4) 2,250 % 5) 2,500 % 6) 2,500 % 7) 2,350 % 8) 2,500 % 9) 3,000 % 10) 2,460 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Zwingend Zwingend 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 30 Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Nein 47

48 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 48

49 Beispiel: Produktinformationsblatt für Ergänzungskapital (Stiftungen und Unternehmen) 49

50 50

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