Offenlegungsbericht der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 35

2 1.1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 7 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 12 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 20 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 24 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 26 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 28 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 35 Seite: 2 von 35

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 35

4 2 Allgemeine Informationen 2.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 2.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR. Die ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe gem. 10a KWG und erstellt keinen handelsrechtlichen Konzernabschluss. Daher erfolgen keine Angaben über Unterschiede zwischen handelsrechtlicher Konsolidierung und der Zusammenfassung zu einer Institutsgruppe nach 10a KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 2.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Seite: 4 von 35

5 Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, können als "sonstige Posten" ausgewiesen werden. Bei Positionen unterhalb der 5 %- Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind ggf. erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 2.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR wurden auf der Homepage der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 2.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 35

6 3 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 3.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind eindeutig geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikoausrichtung einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikomessung, -steuerung, -überwachung und -kommunikation. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement. Der bankaufsichtsrechtlich geforderten Funktionstrennung zwischen dem Markt- und dem Marktfolgebereich trägt die Sparkasse grundsätzlich in allen erforderlichen Bereichen Rechnung. Im Bereich der Handelsgeschäfte wird die Erleichterungsregel gemäß BTO 2.1 Tz 2 der MaRisk in Anspruch genommen und von einer Trennung der Funktionen Handel, Abwicklung und Kontrolle sowie Risikocontrolling bis in die Ebene des Vorstands abgesehen. Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Risikomanagements werden durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Diese ist organisatorisch von den Marktbereichen getrennt. Hierzu zählen insbesondere das Risikocontrolling inklusive der regelmäßigen Berichterstattung an den Vorstand, den Verwaltungsrat und den Risikoausschuss sowie das Risikomonitoring. Die Steuerung der Risiken auf Kreditnehmerebene ist Aufgabe der Abteilung Marktfolge Kredit, die ebenfalls organisatorisch von den Marktbereichen getrennt ist. Die Risikocontrolling-Funktion nach MaRisk ist für die unabhängige Überwachung und Steuerung der Risiken zuständig. Sie soll den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen unterstützen und ist daher bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen zu beteiligen. Vorrangig wird die Risikocontrolling- Funktion auf Ebene der Gesamtbank und nur in Ausnahmefällen auf Einzelgeschäftsebene tätig. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion übte bis zum der Abteilungsleiter Vorstandsstab aus. Im Rahmen einer Umstrukturierung wurde in 2015 die Abteilung Gesamtbanksteuerung neu geschaffen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion wurde mit Wirkung zum der Abteilungsleiterin Gesamtbanksteuerung übertragen. Die Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion sind auf mehrere Stellen verteilt, die organisatorisch dem Marktfolgevorstand unterstehen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist ggf. unter Einbindung der zuständigen Stellen an folgenden Entscheidungen zu beteiligen: z. B. an der Überarbeitung der Geschäfts- und Risikostrategien inkl. Definition von Risikotoleranzen, der Aufstellung und Anpassung des Limitsystems, der Limiteinräumung, der Festlegung der Wesentlichkeit von Risikoarten im Rahmen der Risikoinventur, der Maßnahmenbeschlüsse im Rahmen der Portfoliosteuerung, der Entscheidungen über neue Geschäftsfelder, der Asset-Allocation im Bereich der Eigenanlagen, das Eingehen von Beteiligungen, den Entscheidungen zur Konzeption des Risikofrüherkennungssystems bei allen wesentlichen Risikoarten, den Abweichungen von der Kreditrisikostrategie im risikorelevanten Bereich und an der Entscheidung über wesentliche Auslagerungen. Zusätzlich nimmt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei Bedarf bei unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Aspekten an Sitzungen teil. Die mit der Wahrnehmung der Risikocontrolling-Funktion betrauten Mitarbeiter haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht sowie uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Seite: 6 von 35

7 Die mit der operativen Ausübung der Aufgaben der Risikocontrolling-Funktion betrauten Mitarbeiter sind u. a. verantwortlich für die Risikoinventur, die Quantifizierung und Erfassung der Risiken und des vorhandenen Risikodeckungspotenzials. Sie überwachen die Einhaltung von Risikolimiten sowie die Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen. Außerdem obliegt ihnen die konzeptionelle Weiterentwicklung des Risikomanagements. Die Sparkasse hat einen Anlageausschuss gebildet, der den Vorstand bezüglich der Eigenanlagen beratend unterstützt. Der Anlageausschuss tagt grundsätzlich zweimonatlich sowie anlassbezogen. Ferner hat die Sparkasse eine interne Kreditrunde implementiert, die das Ziel, verfolgt, durch Voraberörterung von Kreditanträgen ab Gesamtvorstandskompetenz eine Vorabselektion solcher Anträge zu ermöglichen, die der Gesamtvorstand nicht zu begleiten gedenkt. Die interne Kreditrunde tagt grundsätzlich wöchentlich im Rahmen der Vorstandssitzung. Für den Abschluss und die Genehmigung von Geschäften gelten eindeutige Kompetenzregelungen. Um potenzielle Risiken rechtzeitig zu identifizieren, werden vor Einführung neuer Produkte und vor Geschäftsabschluss in neuen Märkten geregelte Einführungsprozesse durchlaufen (Erstellung eines Einführungskonzeptes), sofern mit ihnen wesentliche Prozess- bzw. Strukturveränderungen verbunden sind. Darüber hinaus sind vor wesentlichen Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in den IT-Systemen die Auswirkungen der geplanten Veränderungen auf die Kontrollverfahren und die Kontrollintensität zu analysieren (Auswirkungsanalyse). Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Internen Kontrollsystems in den unterschiedlichen Betriebsund Geschäftsabläufen sowie des Risikomanagements und Risikocontrollings ist Aufgabe der Internen Revision. Die Interne Revision hat direkt an den Vorstand zu berichten. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen eines Gesamtberichtes auch eine vierteljährliche Berichterstattung an den Verwaltungsrat. 3.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein-, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand enthalten. Seite: 7 von 35

8 Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Zweckverbandes als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Schleswig-Holstein (Gleichstellungsgesetz - GstG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband sowie ggf. ein externes Beratungsunternehmen unterstützen den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Zweckverband als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das vom Zweckverband gewählte Mitglied der Vertretung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der aus Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse bestehende Risikoausschuss beschließt über die Zustimmung zu den Kreditentscheidungen des Vorstandes, die außerhalb der Kreditbewilligungsbefugnis des Vorstandes liegen sowie über die Gewährung von Krediten, die ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Beschlussfassung des Risikoausschusses ersetzt nicht die Entscheidung des Vorstandes, sondern tritt der Kreditbewilligung des Vorstandes lediglich im Sinne einer Zustimmung hinzu. Abweichend kann der Vorstand in Eilfällen ohne Beschlussfassung des Risikoausschusses abschließend entscheiden. Die Eilbedürftigkeit ist entsprechend zu dokumentieren und der Risikoausschuss ist in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung zu unterrichten. Darüber hinaus berät der Risikoausschuss den Verwaltungsrat zur aktuellen und zur zukünftigen Gesamtrisikobereitschaft und strategie der Sparkasse und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung und Umsetzung der Strategie durch den Vorstand. Seite: 8 von 35

9 Der Risikoausschuss überwacht des Weiteren, dass die Konditionen im Kundengeschäft mit dem Geschäftsmodell und der Risikostruktur der Sparkasse im Einklang stehen und unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Mitarbeiter der Sparkasse. Der Risikoausschuss tagt grundsätzlich einmal monatlich. Weitere Informationen zum Risikoausschuss sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 4 Chancen- und Risikobericht, Kapitel 4.3 Risikomanagement offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Punkt 4 Chancen- und Risikobericht, Kapitel 4.3 Risikomanagement offengelegt. Seite: 9 von 35

10 4 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 4.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige 0 0,00 1) 0,00 Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 0 0 2) 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital , ,00 3) ,00 a) gezeichnetes Kapital 0,00 0,00 4) b) Kapitalrücklage 0 0 5) c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage ,88 0,00 6) ,88 cb) andere Rücklagen 0 0,00 7) d) Bilanzgewinn , ,46 8) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel CRR): Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR): Immaterielle Vermögensgegenstände: ,25 Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): ,63 0,00 0,00 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) 3) Abzug der Zuführung (1,27 Mio) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 4) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) 5) 6) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR 7) 8) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung Seite: 10 von 35

11 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 4.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang 1 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 11 von 35

12 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 4 Chancen- und Risikobericht, Kapitel 4.3 Risikomanagement wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Standardansatz Betrag per (in ) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 58 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen 0 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Interner Modellansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren 0 Vereinfachtes Verfahren 0 Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 Seite: 12 von 35

13 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Standardansatz 0 Fortgeschrittener Messansatz (AMA) 0 CVA-Risiken CVA Charge 4 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 13 von 35

14 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von setzt sich aus bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der direkten Beteiligungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 339 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen 0 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Seite: 14 von 35

15 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider Deutschland Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 58 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Unternehmen EWR Sonstige Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 15 von 35

16 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Seite: 16 von 35

17 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Industrieunternehmen Unternehmen* Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen *Ausweis ohne unversteuerte Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 113 Seite: 17 von 35

18 Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Unternehmen Davon: KMU Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Seite: 18 von 35

19 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre unbestimmt Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten Seite: 19 von 35

20 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn eine wesentliche Verbindlichkeit eines Schuldners an mehr als 90 aufeinander folgenden Tagen in Verzug ist. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR i. V. m. 16 SolvV für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 232 und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 13, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 50. Seite: 20 von 35

21 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Banken 0 0 k.a Öffentliche Haushalte 0 0 k.a Privatpersonen k.a Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon k.a Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur k.a Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden k.a Verarbeitendes Gewerbe k.a Baugewerbe k.a Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen k.a Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 5 4 k.a Finanz- und Versicherungsdienstleistungen k.a Grundstücks- und Wohnungswesen 0 0 k.a Sonstiges Dienstleistungsgewerbe k.a Seite: 21 von 35

22 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB* Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Organisationen ohne Erwerbszweck 0 0 k.a Sonstige 0 0 k.a Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen * Pauschalwertberichtigungen können nicht einzelnen Kunden und somit Branchen zugerechnet werden und sind daher nur in der Gesamtsumme angegeben Deutschland EWR Sonstige Gesamt Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 22 von 35

23 Entwicklung der Risikovorsorge EURO Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Rückstellungen Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 23 von 35

24 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken regionale oder lokale Gebietskörperschaften öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Benannte Ratingagenturen/bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s Standard & Poor`s, Moody`s keine Unternehmen Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten keine keine Standard & Poor`s, Moody`s keine keine keine Tabelle: Benannte Ratingagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Seite: 24 von 35

25 Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Positionswerte nach Kreditrisikominderung Andere Risikogewichte Kapitalabzug 0 0 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Seite: 25 von 35

26 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten Buchwert Börsenwert Strategische Beteiligungen k.a. davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen k.a. k.a. davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem Seite: 26 von 35

27 hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Buchwert Börsenwert Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von ausgewiesen, wovon börsennotiert sind. Die Differenzen zwischen den in der Tabelle dargestellten Werten und den Werten aus der aufsichtsrechtlichen Meldung resultiert aus indirekten Beteiligungen z.b. aus der Fondsdurchschau. Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Latente Neubewertungsgewinne / -verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Gesamt Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen bleiben in den Eigenmitteln unberücksichtigt. Seite: 27 von 35

28 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Seite: 28 von 35

29 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Seite: 29 von 35

30 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 30 von 35

31 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse hat keine derivativen Finanzgeschäfte abgeschlossen. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate Währungsderivate Aktien-/Indexderivate Kreditderivate Warenderivate Sonstige Derivate Gesamt Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 31 von 35

32 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 32 von 35

33 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten im Kundengeschäft. Die belasteten Vermögenswerte standen hauptsächlich mit Weiterleitungsdarlehen in Verbindung. Die Sparkasse nutzt in diesem Zusammenhang die Sonderregelung für nationale Eigenheiten und verzichtet auf die Einbeziehung der Weiterleitungsmittel in die Gruppe der belasteten Vermögensgegenstände. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Aktieninstrumente Anleihen und Schuldverschreibungen Sonstige Vermögenswerte Summe Vermögenswerte Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten Marktwert belasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1 Marktwert unbelasteter erhaltener Sicherheiten und begebener eigener Schuldverschreibungen 1, die für eine Belastung zur Verfügung stehen Aktieninstrumente 0 0 Anleihen und Schuldverschreibungen Sonstige erhaltene Sicherheiten 0 0 Summe erhaltene Sicherheiten 0 0 Begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 0 0 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten Seite: 33 von 35

34 1) Bei den begebenen eigenen Schuldverschreibungen handelt es sich um eigene Schuldverschreibungen im Bestand, d. h. noch nicht platzierte oder zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen. Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 0 0 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 34 von 35

35 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 35 von 35

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