STUDIENFÜHRER. Pharmazie STAATSPRÜFUNG. Zentrale Studienberatung. Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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1 STUDIENFÜHRER Quelle: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände STAATSPRÜFUNG Pharmazie Zentrale Studienberatung

2 1. STUDIENGANG: PHARMAZIE (Staatsexamen, Diplom) 2. ABSCHLUSS: Staatsexamen, Apotheker (Approbation) Dipl.-Pharm. 3. REGELSTUDIENZEIT: 8 Semester + 2 Semester Praktikum (Diplom +1 Semester) STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: Wintersemester 4. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch und Latein, sind nicht erforderlich, aber wünschenswert. ZULASSUNGSBESCHRÄNKUNG: Zentraler Numerus clausus, Bewerbung über das Studienportal hochschulstart.de. Für die höheren Fachsemester: Örtlicher Numerus clausus, Bewerbung an der Universität Leipzig.* 5. INHALT DES STUDIUMS: Ziel der Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Pharmazie ausgebildete Apotheker, der zur eigenverantwortlichen und selbständigen Berufsausübung befähigt ist. Die Ausbildung soll die grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine umfassende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sowie mit Medizinprodukten, die in den Apotheken in den Verkehr gebracht werden, erforderlich sind. Dies schließt insbesondere auch die umfassende Information und Beratung der Patienten und Angehörigen anderer Heilberufe über die Anwendung und den Einsatz von Arzneimitteln und Medizinprodukten mit ein. Die Ausbildung zum Apotheker wird auf wissenschaftlicher Grundlage Arzneimittel- und Patienten-bezogen durchgeführt. * Informieren Sie sich zeitnah im Internet.

3 Im Verlauf des Studiums werden vermittelt: Kenntnisse - der Pharmazeutischen Chemie, der Pharmazeutischen Biologie, der Pharmazeutischen Technologie, der Pharmakologie und Toxikologie sowie der Klinische Pharmazie - der Herstellung und Eigenschaften von Arzneistoffen - der Einteilung und des Aufbaus von Arzneipflanzen sowie der Entstehung und Isolierung ihrer Inhaltsstoffe - der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in verschiedenen Formen (Tabletten, Tropfen, Salben etc.) - der Prüfung von Arzneistoffen und Arzneimitteln sowie der Verpackungs- und Verbandsmaterialien unter Berücksichtigung der geltenden Arzneibücher und anderer rechtlich wirksamer Bestimmungen - der Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen - der erwünschten und unerwünschten Wirkungen sowie Wechselwirkungen von Arzneimitteln - der Information und Beratung von Ärzten und Patienten über Arzneimittel und angrenzende Produkte - der Arzneimitteltherapiesicherheit und des Medikationsmanagements zur Optimierung der Wirksamkeit und der Prävention vermeidbarer Risiken in der Arzneimitteltherapie - der Pharmakoepidemiologie und der Pharmakoökonomie zur Untersuchung des evidenzbasierten und kosteneffizienten Arzneimitteleinsatzes - der Geschichte der Pharmazie - der Rechtsgebiete für Apotheker Das Studium wird durch die gültige Fassung der AAppO [ Approbationsordnung für Apotheker vom 19. Juli 1989 (BGBl. I S. 1489), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert worden ist"] geregelt. 6. AUFBAU DES STUDIUMS: Das Studium der Pharmazie umfasst 8 Semester, die sich in 4 Semester Grund- und weitere 4 Semester Hauptstudium gliedern. Die ersten vier Semester vermitteln insbesondere Grundlagenkenntnisse in den Fächern: - Allgemeine, Anorganische und Organische Chemie - Physikalische Chemie - Pharmazeutische/Medizinische Chemie - Pharmazeutische Analytik - Biochemie - Allgemeine Biologie für Pharmazeuten - Mikrobiologie - Anatomie und Physiologie

4 - Ernährungslehre - Arzneiformenlehre - Physik - Mathematik und Statistik - Medizinische und Pharmazeutische Terminologie - Geschichte der Naturwissenschaften Eine 8-wöchige Famulatur während der vorlesungsfreien Zeit soll die Möglichkeit eröffnen, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Einblick in die pharmazeutische Tätigkeit des Apothekers sowie in die Organisation und die Betriebsabläufe einer Apotheke zu erhalten. Mindestens 4 Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke zu leisten, die übrige Zeit kann wahlweise in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle abgeleistet werden. Die folgenden vier Semester vermitteln vertiefende Kenntnisse insbesondere in den folgenden Fächern: - Pharmazeutische/Medizinische Chemie - Arzneistoffanalytik und Drugmonitoring - Biochemie und Pathobiochemie - Pharmazeutische Biologie - Immunbiologie - Pharmakologie und Toxikologie - Pharmakotherapie - Krankheitslehre - Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen - Pharmazeutische Technologie - Biopharmazie - Klinische Pharmazie Im achten Semester muss ein Wahlpflichtfach belegt werden. Die Wahl für diesen Kurs kann unter den fünf Fachbereichen Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Klinische Pharmazie getroffen werden. Praktische Ausbildung Die praktische Ausbildung ist kein Teil des Hochschulstudiums. Sie kann nach dem erfolgreich abgelegten Zweiten Teil der Pharmazeutischen Prüfung begonnen werden. Von der einjährigen praktischen Ausbildung sind mindestens 6 Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, zu leisten. Die weiteren 6 Monate können einer öffentlichen Apotheke, einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut oder in anderen geeigneten wissenschaftlichen Institutionen einschließlich solchen der Bundeswehr, einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich

5 solcher der Bundeswehr geleistet werden. Drei Monate dieser Ausbildung können auch auf der Station eines Krankenhauses oder Bundeswehrkrankenhauses abgeleistet werden. Während der ganztätigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Diplomstudiengang Nach dem Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kann auf der Grundlage der gültigen Fassung der Ordnung zur Erlangung des Diploms im Studiengang Pharmazie (Diplomprüfungsordnung) der Universität Leipzig eine Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Pharmazeut/in angefertigt werden. Der Zeitraum für die Erarbeitung der Diplomarbeit beträgt sechs Monate und umfasst die Anfertigung einer schriftlichen Diplomarbeit sowie einer mündlichen Verteidigung der Arbeit. Die Einschreibung in den Diplomstudiengang Pharmazie an der Universität Leipzig ist dazu bis zum erfolgreichen Abschluss erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über die Arbeitsgruppenleiter/innen. Promotion Nach Bestehen des zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann fakultativ mit einem Promotionsstudium zum Anfertigen einer Dissertation zum Erlangen des akademischen Grades Doktor rer. nat. in einem der fünf Fachbereiche (Pharmazeutischen Chemie, der Pharmazeutischen Biologie, der Pharmazeutischen Technologie, der Pharmakologie und Toxikologie sowie der Klinische Pharmazie) begonnen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens 3 Jahre. Die Bewerbung erfolgt über die Arbeitsgruppenleiter/innen. 7. ÜBERSICHT ZU STUDIENABLAUF UND PRÜFUNGEN: Die konkreten Lehrangebote werden im Vorlesungsverzeichnis jedes Semesters veröffentlicht. Die jeweiligen Semester werden mit 14 Wochen berechnet. Das Studium umfasst folgende Module: 1. Semester - Physik für Pharmazeuten und Physikalische Übungen für Pharmazeuten - Pharmazeutische und Medizinische Chemie I sowie allgemeine und analytische Chemie und Toxikologie der anorganischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe - Allgemeine Biologie für Pharmazeuten und zytologische und histologische Grundlagen der Biologie - Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten, pharmazeutische und medizinische Terminologie, Geschichte der Naturwissenschaften

6 2. Semester - Chemie für Pharmazeuten: Organische Chemie und Stereochemie - Pharmazeutische und Medizinische Chemie II sowie quantitative Bestimmungen von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen - Grundlagen der Physikalischen Chemie und physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten - Pharmazeutische Biologie I: Systematische Einteilung und Physiologie der pathogenen und arzneistoffproduzierenden Organismen und Grundlagen der Ernährungslehre 3. Semester - Mikrobiologie - Grundlagen der Anatomie, Physiologie I und Kursus der Physiologie I - Grundlagen der Pharmazeutischen Chemie einschließlich der Nomenklatur, der Analytik und der Toxikologie der organischen Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe - Einführung in die Instrumentelle Analytik - Grundlagen der Biochemie/Biochemie und Molekularbiologie/Biochemische Untersuchungsmethoden 4. Semester - Grundlagen der Anatomie, Physiologie II und Kursus der Physiologie II - Instrumentelle Analytik - Grundlagen der Arzneiformenlehre/rzneiformenlehre - Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen) sowie Arzneipflanzenexkursionen/ Bestimmungsübungen 5. Semester - Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik, Pharmakoepidemiologie und -ökonomie - Pharmazeutische und Medizinische Chemie III und Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte - Pharmakologie und Toxikologie I und Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs I/Krankheitslehre I 6. Semester - Pathophysiologie/Pathobiochemie/Klinische Chemie - Pharmazeutische Technologie und Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln I - Pharmazeutische und Medizinische Chemie IV und Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte - Pharmakologie und Toxikologie II und Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs II/Krankheitslehre II - Wahlpflichtfach (Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie und Toxikologie sowie Klinische Pharmazie)

7 7. Semester - Pharmazeutische Technologie und Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln II - Pharmazeutische Biologie III: Arzneipflanzen, Biogene Arzneistoffe, Phytopharmaka, Biotechnologie und Immunologie, Impfstoffe, Sera - Pharmazeutische und Medizinische Chemie V und Arzneimittelanalytik - Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie I sowie spezielle Rechtsgebiete für Apotheker 8. Semester - Pharmazeutische Technologie und Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln III einschließlich Medizinprodukte - Pharmazeutische Biologie IV: Arzneipflanzen, Biogene Arzneistoffe, Phytopharmaka, Biotechnologie und Immunologie, Impfstoffe, Sera - Pharmazeutische und Medizinische Chemie VI und Arzneimittelanalytik - Klinische Pharmazie und Pharmakotherapie II Im Rahmen des Modellstudiengangs Pharmazie an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig sollen unter anderem folgende zusätzliche Veranstaltungen angeboten werden: - Lehrapotheke - SkillsLab (Übung von praktischen Fertigkeiten beispielsweise in der Arzneimittelanwendung) - Visitenteilnahme - Arzneimittelinformationsseminar - Kommunikationsseminar mit praktischem Training - Seminare zum Medikations- und Schnittstellenmanagement im interdisziplinären Arzt-Apothekerteam, zur evidenzbasierten Selbstmedikation und zur Translation von wissenschaftlichen Erkenntnissen in den Berufsalltag - Seminare zu ethischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zur Pharmakovigilanz, Arzneimittel(therapie)sicherheit, Therapiebewertung und Therapieindividualisierung mit Betonung von Patientenbeispielen (inkl. Präsentationen durch Studierende) - Poster-Session zu Wirkprinzipien von Arzneistoffen - Tandems aus Studierenden der Medizin und Pharmazie für Patientenfallbesprechungen und Tutorien - Öffnung von Wahlfachkursen der Medizin für Pharmaziestudierende Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung liegt am Ende des 4. Semesters. Die Prüfung erfolgt schriftlich in den folgenden Fächern: 1. Allgemeine, anorganische und organische Chemie, 2. Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie,

8 3. Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre, 4. Grundlagen der pharmazeutischen Analytik. Zweiter Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung Der Zweite Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung schließt sich an die Lehrveranstaltungen des 8. Semesters an. Die Prüfung erfolgt mündlich in den Fächern: 1. Pharmazeutische/Medizinische Chemie 2. Pharmazeutische Biologie 3. Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie 4. Pharmakologie und Toxikologie 5. Klinische Pharmazie Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Der Dritte Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung schließt sich an die einjährige praktische Ausbildung an und erfolgt mündlich in den folgenden Fächern: 1. Pharmazeutische Praxis 2. Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker Approbation (staatl. Zulassung) Der Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker ist an die zuständige Behörde des Landes (z.b. Landesdirektion Sachsen) zu stellen, nachdem der Antragsteller den Dritten Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden hat. Die entsprechenden Unterlagen (u.a. Zeugnis über die bestandene Pharmazeutische Prüfung) sind beizufügen. 8. BERUFSEINSATZMÖGLICHKEITEN: Die Berufseinsatzmöglichkeiten für Apotheker sind sehr vielseitig und verschieden, die wichtigsten sind: - Öffentliche Apotheke - Krankenhausapotheke - Auf Station eines Krankenhauses (Stationsapotheker/in) - Arzneimittel-Herstellung - Qualitätsmanagement - Arzneimittelsicherheit - Drug Safety, Pharmacovigilance - Arzneimittelzulassung - Drug Regulatory Affairs - Medizinische Wissenschaft - Marketing und Vertrieb - Market Access, Pricing and Outcome Research - Gesundheitspolitik - Pharma-Projektmanagement - Forschung und Entwicklung

9 - Formulierungs- und Verfahrensentwicklung - Krankenkassen - Prüfungsstellen der Ärzte und Krankenkassen - Gemeinsame Selbstverwaltung - Verbände - Medien - Bundeswehr - Bundesoberbehörde - Überwachungsbehörden und Ministerien - Amtliche Untersuchungseinrichtungen - Universitäten und Hochschulen - Forschung und Lehre - PTA-Lehranstalten - Unterricht 9. STUDIENFACHBERATUNG: Medizinische Fakultät Institut für Pharmazie PD Dr.rer.nat. Michael Hacker Leipzig, Eilenburger Straße 15a Sekretariat: Tel.: mhacker@uni-leipzig.de STUDIENBÜRO: Almut Löhrmann Leipzig, Talstraße 33, Zimmer 118c Tel.: kartha@rz.uni-leipzig.de René Lindenberg Leipzig, Talstraße 33, Zimmer 118c Tel.: rene.lindenberg@uni-leipzig.de Sprechzeiten: Mo 10:00-12:00 Uhr Di 13:30-17:00 Uhr Do 10:00-12:00 Uhr Die Informationen stehen unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen der zugrunde liegenden Dokumente. Redaktion und Layout: Zentrale Studienberatung STAND: APRIL 2017

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