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1 Kurztitel Lehrpläne - technische, gewerbliche u. kunstgewerbliche Fachschulen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 592/1986 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 283/2003 /Artikel/Anlage Anl. 1a Inkrafttretensdatum Außerkrafttretensdatum Text Anlage 1A LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU Ausbildungszweig Fertigungstechnik I. STUNDENTAFEL (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrver- A. Pflichtgegenstände *1) pflich- Klasse tungs Summe gruppe 1. Religion (III) 2. Deutsch (I) 3. Englisch (I) 4. Geschichte (III) 5. Geographie und Wirtschaftskunde (III) 6. Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung III 7. Leibesübungen (IVa) 8. Mathematik und angewandte Mathematik (I) 9. Physik und angewandte Physik (II) 10. Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik II 11. Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung I 12. Mechanik (I) 13. Fertigungstechnik I 14. Maschinenelemente I 15. Betriebstechnik I Seite 1 von 8

2 16. Elektrotechnik I 17. Werkzeugbau I 18. Konstruktionsübungen I 19. Werkstättenlaboratorium III 20. Werkstätte (Va) Gesamtwochenstundenzahl *1) Pflichtpraktikum... mindestens vier Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse. Wochenstunden Lehrver- B. Freigegenstände *1) pflich- Klasse tungs gruppe Darstellende Geometrie (I) Englisch (I) Wochenstunden Lehrver- C. Unverbindliche Übungen *1) pflich- Klasse tungs gruppe Leibesübungen (IVa) Wochenstunden Lehrver- D. Förderunterricht *1) pflich- Klasse tungs gruppe Deutsch... *2) *2) *2) *2) (I) Englisch... *2) *2) (I) Mathematik und angewandte Mathematik... *2) *2) (I) Mechanik... *2) *2) *2) (I) *1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia. *2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände 2. DEUTSCH Seite 2 von 8

3 3. ENGLISCH Siehe den Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache (Englisch) in Anlage 1A. 4. GESCHICHTE 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG Siehe den Pflichtgegenstand Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde in Anlage 1A. 7. LEIBESÜBUNGEN 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK 9. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK 10. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG MECHANIK 13. FERTIGUNGSTECHNIK 1. Klasse: 2. Klasse: Zusätzlich: Verbundstoffe im Themenbereich Werkstoffe. Spannvorrichtungen: Arten und Anwendungsbereiche. Werkzeugmaschinen: Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Maschinen; Sondermaschinen. Verkettung von Bearbeitungsmaschinen: Seite 3 von 8

4 Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Maschinenelemente, Werkzeugbau, Konstruktionsübungen und Werkstätte die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung. Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen Physik und angewandte Physik und Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes Werkstätte erhöht. 14. MASCHINENELEMENTE Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenelemente, Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Elemente der Installationstechnik kennen. 2. Klasse: Fördertechnik: Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel. Getriebe: Arten und Anwendungen. Fördertechnik: Hebemaschinen, Fördermittel. Installationstechnik: Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane; pneumatische und hydraulische Hilfsanlagen BETRIEBSTECHNIK 16. ELEKTROTECHNIK Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten. Elektrische Größen und Einheiten: Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit. Seite 4 von 8

5 Gleichstromtechnik: Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Wechselstromtechnik: Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme. Meßtechnik: Meßgerätearten, Meßzubehör. Elektrische Maschinen: Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen Werkstättenlaboratorium und Werkstätte. Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. 17. WERKZEUGBAU Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Werkzeug für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung auswählen können. Vorrichtungen: Bauarten von Vorrichtungen. Bestimmen, Spannen. Fräs-, Bohr- und Schweißvorrichtungen. Schneidstoffe: Metallische und nichtmetallische. Werkzeuge der spanenden Formgebung: Einschneidige, mehrschneidige Werkzeuge. Standzeit, Verschleiß- und Wärmeverhalten. Werkzeuge der spanlosen Formgebung: Schneiden, Stanzen, Ziehen, Biegen und Prägen. Druck-, Schleuder- und Spritzgußwerkzeuge. Sonderwerkzeuge: Abtragtechnik, Feinstbearbeitung und Beschichtung. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände Fertigungstechnik, Konstruktionsübungen und Werkstätte die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung. 18. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN 1. Klasse: Seite 5 von 8

6 Elemente: Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung; Toleranzen und Passungen. Fertigkeiten: Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei Hauptrissen und in genormter Axonometrie. Werkstattzeichnungen: Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme. Stücklisten. 2. Klasse: Werkstattzeichnungen: Vorrichtungen und einfache Werkzeuge. Zusammenstellungszeichnungen: Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe. Absperrorgane. Werkstattzeichnungen: Entwürfe und Konstruktionen aus dem Werkzeugbau und aus dem Vorrichtungsbau. Pläne: Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen. 19. WERKSTÄTTENLABORATORIUM 20. WERKSTÄTTE Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen. Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten. 1. Klasse: 2. Klasse: Mechanische Werkstätte: Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen. Seite 6 von 8

7 Schweißerei: Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden. Blechbearbeitung: Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion. Werkzeug- und Vorrichtungsbau: Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen. Schleifen von spanabhebenden Werkzeugen, Schnittplatten und Stempeln. Montage: Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW. Mechanische Werkstätte: Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen). Werkzeug- und Vorrichtungsbau: Herstellen von Vorrichtungen für spanabhebende Fertigung. Formenbau. Grundlagen der Senk- und Drahterosion. Härterei: Wärmebehandlung von Stahl, Härteprüfung. Elektrotechnik: Niederspannungsinstallationen (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen). Mechanische Werkstätte: Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen). Werkzeug- und Vorrichtungsbau: Herstellen von Vorrichtungen, Stanz- und Spritzgußwerkzeugen; Räumen, Läppen. Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen. Erodiertechnik (Herstellen von Elektroden, Erodieren von Durchbrüchen und Einsenkungen. Drahterosion mit programmgesteuerten Maschinen). Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik: Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen, Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik. Arbeitsvorbereitung: Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen. 21. PFLICHTPRAKTIKUM Seite 7 von 8

8 B. Freigegenstände DARSTELLENDE GEOMETRIE ENGLISCH Siehe den Freigegenstand Lebende Fremdsprache (Englisch) in Anlage 1A. C. Unverbindliche Übungen LEIBESÜBUNGEN D. Förderunterricht Seite 8 von 8

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