2. Fachtagung "Reform der Psychotherapeutenausbildung" Berlin, Wege-Risiken-Nebenwirkungen
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- Ina Kolbe
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1 2. Fachtagung "Reform der Psychotherapeutenausbildung" Berlin, Wege-Risiken-Nebenwirkungen Das Forschungsgutachten bleibt aktuell: Schritte zur Lösung der aktuell bestehenden Ausbildungsprobleme Steffen Fliegel Gesellschaft für Klinische Psychologie und Beratung GmbH Münster
2 VIELEN DANK Lange ist s her.. Historische Aufnahme ;-)
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4 Beschreibung der Ausbildungslandschaft durch verschiedene Quellen Befragung Studierender Befragung der TeilnehmerInnen Befragung des Lehrpersonals Befragung der Institutsleitungen Befragung der AbsolventInnen Befragung der Praxiseinrichtungen Befragung der LPAs/Aufsichtsbehörden Internationaler Survey Delphibefragung (ExpertInnen) in 2 Wellen Ausführliche Bewertung bisheriger Studiengänge Panel am 28. Januar 2009 in Berlin Wesentliche Quellen
5 Positiv: Verfahrensorientierung Ausbildungsbestandteile, -inhalte Zusammenarbeit der Ausbildungsstätten mit den Aufsichtsbehörden Negativ: Praktische Tätigkeit I/II, insbes. Finanzierung Zugangsvoraussetzungen, insbes. für KJP Umfang der Ausbildungsbausteine Besonders kontrovers KJP und PP: Ein Beruf? Zwei Berufe? Mindestabschlüsse und inhaltliche Voraussetzungen (PP, KJP) Medizinorientierung Qualitätssicherung Bewertungen
6 Einhelliges Votum für einheitliche Zugangsvoraussetzungen: Masterabschluss Gründe: Berufsqualifikation Kompetenzprofile Patientenschutz, ethische Aspekte Gesundheits-/versorgungspolitische Gründe Zugangsvoraussetzungen
7 Präferiertes Modell Modell Grundstudium Hauptstudium Postgraduales Programm A/W Approbation C Bachelor Psychologie / Pädagogik Masterabschluss mit vermehrt Psychotherapiespezifischen grundlegenden Inhalten Theorie PA mit Sup PT SE ggf. Propädeutikum A Ende
8 Keine Minderung der Attraktivität und wissenschaftlichen Breite der grundlegenden Studiengänge Psychotherapie gründet auf vielfältigen klinischen Erfahrungen Breite der Verfahrensorientierung Berufsqualifizierende Approbation am Ende der Gesamtausbildung Genügend Kapazitäten vorhanden Forschungsergebnisse bestätigen ein gut funktionierendes bisheriges Modell Gründe für Modell C
9 Privatisierung einer staatlichen Ausbildung (Marktorientierung) Abhilfe: Staatliche Kontrolle Lange Dauer der Ausbildung Abhilfe: Entlastende Maßnahmen Kosten der Ausbildung Abhilfe: Entlastungen Potentielle Wissenschaftsferne Abhilfe: z.b. Hochschulkooperation Fachliche Redundanzen Abhilfe: Gegliederter Lehrplan Nachteile von Modell C
10 ZWEI BERUFE COMMON TRUNK für gemeinsame Inhalte über den Ausbildungsverlauf bei ABst, die beide Berufsqualifikationen anbieten Zwei APPROBATIONEN möglich APPROBATION APPROBATION KJP C o m m o n T r u n k EPT Zeitlicher Verlauf MASTER- QUALIFIKATION MASTER- QUALIFIKATION
11 Insgesamt sind mindestens nachzuweisen 85 ECTS-Punkte aus dem Bereich allgemein- und nicht-klinisch-psychologischer Kenntnisse 30 ECTS-Punkte aus den Bereichen klinischpsychologische Kenntnisse im engeren Sinne und 35 ECTS aus Abschlussarbeit und Praktikum. Die einzelnen Leistungen sollen von den Ausbildungsinstituten oder anderen fachlichen Instanzen, z.b. zu schaffenden Akkreditierungseinrichtungen überprüft werden. Im Falle der Nichterfüllung können bis zu 35 ECTS-Punkte im Rahmen eines Propädeutikums abgeleistet werden. Vorschlag bezüglich der Inhalte für den Zugang zur PT-Ausbildng
12 Es wird empfohlen, einen weiteren Absatz in den Paragraphen 1 aufzunehmen, nämlich: 1 Abs. 4: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind weiterhin tätig in den Bereichen von Gesundheitsförderung, Prävention sowie Rehabilitation. Mit den entsprechenden Konsequenzen für die Ausbildung in Psychotherapie. Heilkundliche Psychotherapie
13 DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF 1. Schaffung von Zugangskriterien 2. Kostenregelungen
14 ( 5 Abs. 2 Satz 1 PsychThG) (2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist 1. für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten a) ein im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule erworbener Diplom-Abschluss oder konsekutiver Bachelorund Master-Abschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt. VORZUSCHLAGENDE FASSUNG ZUR ÄNDERUNG DES PSYCHTHG FÜR PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPIE
15 ( 5 Abs. 2 Satz 1 PsychThG) 2. für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten a) eine der Voraussetzungen nach Nummer 1, b) der im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworbene Diplom- Abschluss oder konsekutiver Bachelor- und Master-Abschluss in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, VORZUSCHLAGENDE FASSUNG ZUR ÄNDERUNG DES PSYCHTHG FÜR KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE
16 FORSCHUNGSGUTACHTEN: Insgesamt sind mindestens nachzuweisen 85 ECTS-Punkte aus dem Bereich allgemein- und nichtklinisch-psychologischer Kenntnisse 30 ECTS-Punkte aus den Bereichen klinischpsychologische Kenntnisse im engeren Sinne und 35 ECTS aus Abschlussarbeit und Praktikum. Die einzelnen Leistungen sollen von den Ausbildungsinstituten oder anderen fachlichen Instanzen, z.b. zu schaffenden Akkreditierungseinrichtungen überprüft werden. Im Falle der Nichterfüllung können bis zu 35 ECTS-Punkte im Rahmen eines Propädeutikums abgeleistet werden. Vorschlag bezüglich der Inhalte für den Zugang zur PT-Ausbildng
17 In NRW wurden im Auftrag der LPtK federführend u.a. durch Prof. Ulrike Willutzki (damals Uni Bochum) und Désirée Thormann Kriterien entwickelt zur Prüfung der Inhaltlichen und quantitativen Übereinstimmung des absolvierten gestuften Studiums der Psychologie mit dem Anforderungsprofil der Rahmenordnung für den Diplomstudiengang Psychologie (2002) und des absolvierten gestuften Studiums der Sozialpädagogik / Soziale Arbeit mit dem Anforderungsprofil der Rahmenordnung für den Diplomstudiengang Soziale Arbeit (2001)
18 Verschiedene Modelle: BaFöG-Modell (z.b. analog Meister-BaFöG) Darlehensmodell (Bildungsdarlehen) Institutionsförderung Ausbildungsbudgets in Kliniken Umverteilungen in Kliniken Heute zu ergänzen: Mindestlohn Kostenregelungen
19 Die Bundesländer sind nicht mehr gewillt, die Missstände weiter zu akzeptieren. Sie möchten, z.b. in einem Gesetzes- Omnibusverfahren, die aktuell dringendsten Probleme, nämlich die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung, auf Bundesebene über den Bundesrat durch eine geringfügige Gesetzesänderung des PsychThG zu beseitigen.
20 Dieses Anliegen ist ganz aktuell für eine bundesweite Rechtssicherheit uneingeschränkt zu unterstützen, unabhängig von nachfolgenden Neuregelungen. Wer dies nicht unterstützt oder diesen Weg sogar behindert, schadet den Ausbildungsstätten, den Auszubildenden, der Ausbildungsqualität und damit auch den Patienten.
21 Der sich schleichend breitmachenden Angst, dass die Bundesregierung dann das Interesse verlieren könnte, eine grundlegende Reform des PsychThG weiterzuführen, kann beruhigt entgegnet werden: Er hat schon viel Interesse verloren Das Forschungsgutachten hat wissenschaftlich belegt, das die derzeitige Ausbildung mit nur geringen Einschränkungen von hoher Qualität ist.
22 Könnten wir uns nicht einigen, dass diese Veränderungen aktuell notwendig sind und wir gemeinsam darauf hin arbeiten? (1) Regelung der Zulassungskriterien auf einem bundesweit einheitlich hohen fachlichen Niveau. (2) Regelung der Vergütung der Praktischen Tätigkeit auf einem angemessenen Niveau. (3) Integration der veränderten Anforderungen an die psychosoziale Versorgung in die Curricula.
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