SUSERFEST. 20. Jahrgang Freitag, den 22. September 2017 Nummer 38

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1 20. Jahrgang Freitag, den 22. September 2017 Nummer 38 SUSERFEST Am Samstag, den findet wieder das Suser- und Zwiebelkuchenfest der Trachtengruppe Allensbach e.v. auf dem Rathausplatz statt. Alle sind herzlich eingeladen zu Federweißem, Zwiebel- und Flammkuchen. Um 11:30 Uhr spielt der Musikverein Allensbach und um 15:00 Uhr treten die Trachtenkinder zusammen mit den Trachtenkindern der Trachtengruppe Alt Radolfzell e.v. auf. Außerdem gibt eine kleine Tombola für Kinder mit tollen Preisen, Kinderschminken, Glitzertattoos u.v.m. Wir vertrauen auf gutes Wetter und freuen uns auf ein gut besuchtes Fest.

2 Seite 2 Freitag, den 22. September 2017 WICHTIGE ADRESSEN / NOT- UND HILFSDIENSTE APOTHEKEN ÄRZTE Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen Zahnärztliche Notrufnummer 0180/ Rettungsdienst/ Krankentransport/ Wasserrettung 112 NOTRUFE Feuerwehr 112 Notruf 110 Polizeiposten Allensbach nach Dienstschluss über Konstanz 07531/ Wasserschutzpolizei Reichenau 07534/97190 Strom- und Gasversorgung 0800/ Wasserversorgung Störung PFARRÄMTER Ev. Pfarramt 6310 Kath. Pfarramt Kloster Hegne 8070 SOZIALE BERATUNGSSTELLEN DRK-Pflegedienst Frau Bayer Seniorenbetreuung Frau Straub in der Seniorenwohnanlage, Rathausplatz 10 Beratung in allen Fragen der ambulanten Hilfe KULTUR- U. VERKEHRSBÜRO Info und Verkauf MITTEILUNGEN DER GEMEINDE SPRECHZEITEN DER VERWALTUNG Rathaus Allensbach Tel Mo. Fr. 08:00 12:00 Uhr Mi. 16:30 18:30 Uhr Ortsverwaltung Hegne Tel.: Mi. 16:30 18:30 Uhr Ortsverwaltung Kaltbrunn Tel.: Mo. 19:00 20:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung HILFSDIENSTE Hilfesuchenden gibt Frau Ruth Weber, Tel.: gerne Auskunft über die Angebote der ehrenamtlichen Hilfsdienste. Diakoniefonds der Evang. Kirchengemeinde Ruth Weber Sozial-Caritativer Förderverein e. V. Pfarrbüro St. Nikolaus Marijke Sondern 1483 Mein Platz im Alter e.v. Besuchsdienste Frau Lingnau 07531/78028 Alltagsbegleitung und Hauswirtschaftshilfe Frau Wilms-Wintermantel Fragen zur Pflege Frau Schmid-Koopmann 2780 Verfügungen, Anträge, Vorsorge Frau Lingnau 07531/78028 Aktive Lebensgestaltung mit Senioren Tobias Volz / Jugendliche helfen in Allensbach, (Mo bis Fr 9.00 bis Uhr) mit AB DRK-Kreisverband Konstanz Essen auf Rädern, Hausnotruf 07732/94600 Sozialstation St. Konrad 07531/ Ev. Sozialstation 07531/ / Fax: 07531/ Malteser Hilfsdienst Konstanz 07531/ Miteinander sprechen Telefonseelsorge 0800/ / Tierrettung Südbaden (Tierambulanz) Lochgasse 3, Radolfzell 07732/ oder 0160/ Tierschutzverein/Tierschutzheim Konstanz Fundtiere - herrenlose Tiere 07531/79547 oder über Polizei 07531/9950 IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Allensbach, Tel / , Fax / mitteilungsblatt@allensbach.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Stefan Friedrich; Für den Anzeigenteil/Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck Anton Stähle e.k., Messkircher Str. 45, Stockach, Telefon 07771/ , Telefax 07771/ anzeigen@primo-stockach.de Internet: NOTDIENSTE 24 Std. Dienst ab 8.30 Uhr Konstanz: Samstag, Purren (Litzelstetten) Sonntag, Rosgarten (Petershausen) KURZ NOTIERT Mülltermine Do Restmüll + Biomüll Öffnungszeiten Recyclinghof (März bis Oktober): dienstags: Uhr bis Uhr freitags: Uhr bis Uhr samstags: Uhr bis Uhr Allensbacher Wochenmarkt Gemeindebücherei Allensbach Katholische Öffentliche Bücherei St. Nikolaus Rathausplatz 2 Tel / Öffnungszeiten: Dienstag Uhr Freitag Uhr Jeden Donnerstag auf dem Rathausplatz von 8.00 bis Uhr Die Markthändler freuen sich auf Ihren Besuch. Klimaneutrale Kommune Allensbach Lokale Agenda 21 - Energie, Ressourcen, Klimaschutz energie-ressourcen-klimaschutz Anzeigenbuchung Sie möchten eine Anzeige im Amtsblatt Allensbach buchen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Tel / anzeigen@primo-stockach.de Anzeigenschluss ist Mittwoch um 15 Uhr

3 Freitag, den 22. September 2017 Seite 3 3. SKULPTURENAUSSTELLUNG ALLENSBACH, ARTA-SKULPTUREN IN ALLENSBACH Letzte Führung vor der Finissage mit Sabine Hierholzer Mittwoch, 27. September, Uhr Die rote Linie verbindet... Skulpturen und Menschen Kommen, schauen und überlegen Sie, zu welch vielfältigen Werken unser diesjähriges Thema Brücken bilden die Künstler inspiriert hat. Sie sehen Brücken, finden Darstellungen für das Überbrücken von Räumen und Gedanken, ja sogar sozialer, kultureller oder internationaler Bereiche. 17 Uhr, ca. 1 h ab 5 Personen Treffpunkt: im Bahnhof im Kultur- und Verkehrsbüro, 5,00 mit Katalog, (Kinder sind frei) Infos unter Tel AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Satzung über die Abhaltung des Wochenmarktes in der Gemeinde Allensbach Wochenmarktsatzung- Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung und den 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes in der derzeit geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Allensbach in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Satzung beschlossen: I. Abschnitt Allgemeine Regelungen 1 Marktplatz und Marktzeit (1) Die Gemeinde Allensbach betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung. (2) Marktplatz ist der Rathausplatz. Der Wochenmarkt findet jeden Donnerstag statt. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf den Donnerstag, fällt der Wochenmarkt ersatzlos aus. (3) Marktzeit ist von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr. (4) Waren, Verkaufseinrichtungen und sonstige Betriebsgegenstände dürfen frühestens eine Stunde vor Beginn der Marktzeit angefahren, ausgepackt oder aufgestellt werden. Die einzelnen Waren sind deutlich lesbar mit Preisauszeichnungen zu versehen und bei Obst und Gemüse ist zusätzlich die Kennzeichnung nach Handelsklassen anzubringen. Der Abbau der Waren und Verkaufseinrichtungen darf erst ab 12:00 Uhr erfolgen. Sie müssen spätestens bis Uhr vom Marktplatz entfernt sein und können widrigenfalls auf Kosten des Standinhabers zwangsweise entfernt werden. (5) Soweit in dringenden Fällen vorübergehend Tag, Öffnungszeit oder Platz von der Gemeindeverwaltung abweichend festgesetzt werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht. 2 Warenangebot (1) Angeboten werden dürfen gemäß 67 Gewerbeordnung: 1. Lebensmittel im Sinne des 2 Absatz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, durch den Urproduzenten ist zulässig; 2. Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei; 3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs; 4. alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle; (2) Der Handel mit lebenden Tieren ist untersagt. (3) Pilze dürfen nur angeboten werden, wenn den einzelnen Gebinden entweder ein Zeugnis über den Bezug der Pilze oder eine Tagesbescheinigung über Pilzbeschau beigefügt ist. (4) Misteln dürfen nur verkauft werden, wenn eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde vorliegt, soweit die Mistelzweige in Baden-Württemberg entnommen wurden. In anderen Fällen muss eine Einfuhrbescheinigung bzw. ein Herkunftsnachweis vorliegen. Die Unterlagen sind dem Marktmeister oder einem anderen Beauftragten der zuständigen amtlichen Stelle vorzulegen. (5) Verkaufsstände von karitativen Vereinen oder Vereinigungen können zugelassen werden, wenn der Verkaufserlös zu 100 % karitativen oder gemeinnützigen Zwecken dient. Die Zulassung kann nur tageweise erfolgen und soll pro Vereinigung auf maximal 2 Markttage im Jahr und für alle Vereinigungen insgesamt auf 25 Verkaufstage pro Jahr beschränkt sein. (6) Auch können karitative Aktionen sonstiger Art zugelassen werden. Absatz 5 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 3 Standplatz (1) Die Standplätze stehen auf den festgesetzten Flächen zur Verfügung. (2) Auf dem Marktplatz dürfen nur Waren von einem zugewiesenen Standplatz aus angeboten und verkauft werden. (3) Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt nach den marktbetrieblichen Erfordernissen auf Antrag durch die Gemeindeverwaltung für einen be-

4 Seite 4 Freitag, den 22. September 2017 stimmten Zeitraum (Dauererlaubnis) oder für einzelne Tage (Tageserlaubnis). Die Dauererlaubnis gilt von Januar bis Dezember. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines Standplatzes. (4) Die Dauererlaubnis ist schriftlich, mindestens vier Wochen vor dem gewünschten ersten Markttag bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis vier Wochen vor Jahresende abgemeldet wird. Die Tageserlaubnis ist rechtzeitig, spätestens bis Dienstag 16:00 Uhr vor dem beantragten Markttag zu beantragen. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden; die 42a, 71a-71e Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. (5) Die Erlaubnis ist nicht übertragbar. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden. (6) Die Erlaubnis kann von der Gemeindeverwaltung versagt werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die Teilnahme am Wochenmarkt erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, 2. der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht. (7) Die Erlaubnis kann von der Gemeindeverwaltung widerrufen werden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Ein sachlich gerechtfertigter Grund für einen Widerruf liegt insbesondere vor, wenn 1. ein Standplatz wiederholt nicht benutzt wird; 2. der Platz des Wochenmarktes ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt wird; 3. der Inhaber der Erlaubnis oder dessen Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Wochenmarktsatzung verstoßen hat; 4. ein Standinhaber, der seine fälligen Gebühren, trotz Aufforderung nicht bezahlt. Wird die Erlaubnis widerrufen, kann die Verwaltung die sofortige Räumung des Standplatzes verlangen. (8) Änderungen sind der Gemeindeverwaltung schriftlich mitzuteilen, insbesondere ist 1. die Aufgabe des Standplatzes der Gemeindeverwaltung unverzüglich, im Fall der Dauererlaubnis mindestens vier Wochen vor Beendigung der Markttätigkeit schriftlich anzuzeigen. Mit der Aufgabe des Standplatzes erlischt die Erlaubnis. 2. das ein- oder mehrmalige Fernbleiben vom Markt mindestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. 3. beim Wechsel des Inhabers eines Betriebes von dem neuen Inhaber ein Antrag gemäß 3 Abs. 4 zu stellen. Eine automatische Übernahme ist nicht möglich. Es bestehen keinerlei Rechte auf den Standplatz des vorherigen Inhabers. 4 Behandlung der Lebensmittel (1) Obst und Gemüse jeder Art darf nur in Körben oder vergleichbaren Behältnissen auf Tischen und Gestellen, nicht aber unmittelbar vom Boden aus angeboten werden. Unreifes Obst und Fallobst ist als solches zu kennzeichnen. (2) Back-, Käse-, Wurst- und Fischwaren, ausgenommen verkaufsfertig verpackte, sind auf den Verkaufstischen unter Glas- oder Zellophanverschluss zu halten. (3) Im Übrigen gelten die lebensmittelund hygienerechtlichen Bestimmungen. Marktbeschicker die mit den Vorschriften der Lebensmittelhygiene- Verordnung nicht ausreichend vertraut sind, können sich bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde (Landratsamt Konstanz, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Bahnhofplatz 6, Radolfzell) informieren. 5 Weisungsbefugnis Zur Aufrechterhaltung der Marktordnung ist ein Marktmeister bestellt. Den Anordnungen des Marktmeisters ist unbedingt Folge zu leisten. Beschwerden sind zunächst beim Marktmeister, Beschwerden gegen dessen Anordnungen beim Bürgermeister vorzubringen. 6 Verkaufseinrichtungen (1) Verkaufseinrichtungen müssen standfest sein und dürfen nur in der Weise aufgestellt werden, dass die Straßenoberfläche nicht beschädigt wird. Sie dürfen ohne Erlaubnis des Marktmeisters weder an Bäumen und an deren Schutzvorrichtungen, noch an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- o.ä. Einrichtungen befestigt werden. Der Marktmeister entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Verkaufseinrichtungen dürfen nicht höher als 3 m sein, Kisten und ähnliche Gegenstände nicht höher als 1,40 m gestapelt werden. (3) Jeder Standinhaber ist verpflichtet, an der vorderen Seite seiner Verkaufsstelle seinen Vor- und Nachnamen und seine Anschrift in deutlich lesbarer Schrift anzubringen. Standinhaber, die eine Firma führen, haben außerdem ihre Firma in der vorbezeichneten Weise anzugeben. (4) Das Anbringen von anderen als in Absatz 3 genannten Schildern, Anschriften und Plakaten, sowie jede sonstige Werbung, ist nur innerhalb der Verkaufseinrichtungen in angemessenem, üblichem Rahmen gestattet und nur soweit es mit dem Geschäftsbetrieb des Standinhabers in Verbindung steht. Ausnahmen hiervon können von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Ausnahmen sind nur genehmigungsfähig, wenn die genehmigten Gegenstände den leichten Verkehrsfluss und die Sicherheit des Marktverkehrs nicht gefährden oder beeinträchtigen. (5) Sitz- und Stehgelegenheiten können genehmigt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 4 erfüllt sind. 7 Sauberkeit (1) Die Verunreinigung des Marktplatzes ist verboten. (2) Die Standinhaber sind verpflichtet, 1. ihre Standplätze während der Benutzungszeit von Schnee und Eis freizuhalten, 2. dafür zu sorgen, dass Papier und anderes leichtes Material nicht verweht werden, 3. die Standinhaber und deren Verkäufer sind für die Reinhaltung ihrer Plätze, Stände und der nicht belegten, unmittelbar benachbarten Standflächen verantwortlich. Abfälle dürfen nicht auf den Boden geworfen werden, sondern sind in vom Marktbeschicker zur Verfügung zu stellenden Behältnissen zu sammeln, 4. den von Ihnen selbst verursachten Marktmüll mitzunehmen. (3) Die Standinhaber haben den ihnen zugewiesenen Platz besenrein zu verlassen, andernfalls kann die Gemeindeverwaltung die Beseitigung des Abfalls auf Kosten des Standinhabers vornehmen. (4) Auch den Käufern ist das Wegwerfen von Papier und sonstigen Abfällen auf dem Marktplatz und in den Straßen untersagt. (5) Auf die sonstigen abfallrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Abfallsatzung der Gemeinde Allensbach, wird hingewiesen. Insbesondere die Regelungen des 1 Absatz 4 Abfallwirtschaftssatzung, über die Nutzung von Mehrweggeschirr sind zu beachten. 8 Verhalten auf dem Wochenmarkt (1) Alle Teilnehmer des Marktverkehrs haben mit dem Betreten des Wochenmarktes die Bestimmungen dieser Wochenmarktsatzung, sowie die Anordnungen der Gemeindeverwaltung und des Marktmeisters zu beachten. Die allgemein geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisauszeichnungsverordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht sind zu beachten. (2) Jeder hat sein Verhalten auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

5 Freitag, den 22. September 2017 Seite 5 (3) Es ist insbesondere unzulässig: 1. Waren im Umhergehen anzubieten; 2. Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände ohne Genehmigung im Umhergehen zu verteilen; politische Werbung in Wahlzeiten ist längstens 6 Wochen vor dem Wahltermin erlaubt. Durch die Ausgabe von Werbematerialien aller Art, insbesondere politischer Werbung oder sonstigen Gegenständen darf der Marktbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere dürfen Kunden nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. 3. Motorräder, Fahrräder, Mopeds oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen; 4. Tiere auf dem Markt zu schlachten, abzuhäuten oder zu rupfen; 5. Fischgefäße zu reinigen; 6. aggressiv oder belästigend zu betteln oder Minderjährige zum aggressiven oder belästigenden Betteln anzuhalten. (4) Während der Marktzeit darf der Marktplatz nur zum Zweck des Marktverkehrs genutzt und nicht versperrt werden. (5) Mitgebrachte Haustiere sind von den Auslagen der Verkaufsstände fernzuhalten. 9 Haftung Das Betreten und Benutzen des Wochenmarktes geschieht auf eigene Gefahr. Die Gemeinde Allensbach haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Bediensteten. Sie haftet nicht für Schäden, die durch Einschränkungen des Marktes, Ausfall von einzelnen Markttagen, Verlegungen, Veränderungen, Räumungen usw. entstehen. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig, im Sinne von 146 Abs.2 Nr.11 der Gewerbeordnung in der derzeit geltenden Fassung, handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieser Wochenmarktsatzung über 1. den Auf- und Abbau nach 1 Abs.5, 2. das Warenangebot nach 2, 3. den Verkauf vom Standplatz aus nach 3 Abs.2, 4. die Verkaufseinrichtung nach 6 Abs.1 und 2, BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT Lärmaktionsplan Der Lärmaktionsplan ist eine vorgeschriebene Aktions- und Maßnahmenplanung für Städte und Gemeinden mit dem Ziel zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstraßen. Bereits umgesetzte sowie auch geplante Maßnahmen zur 5. das Anbringen von Namen und Anschrift nach 6 Abs.3, 6. die Plakate und Werbung nach 6 Abs.4, 7. die Verunreinigung des Marktplatzes nach 7 Abs.1, 8. die Reinigung der Standplätze nach 7 Abs.2 lit. a bis d, 9. das Verhalten auf dem Wochenmarkt nach 8 Abs.1 und 2, 10. das Anbieten von Waren im Umhergehen nach 8 Abs.3 lit. A, 11. das Verteilen von Werbematerial oder sonstigen Gegenständen nach 8 Abs.3 lit. B, 12. das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen nach 8 Abs.3 lit. c und d, 13. das Schlachten, Abhäuten oder Rupfen von Tieren nach 8 Abs.3 lit. E, 14. das Reinigen von Fischgefäßen nach 8 Abs.3 lit. F, 15. das aggressive und belästigende Betteln nach 8 Abs.3 lit. g verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1000 geahndet werden. II. Abschnitt Gebührenregelungen 11 Erhebungsgegenstand (1) Für die Benutzung des Wochenmarktes werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben. (2) Karitative Vereine und Aktionen sind von der Gebührenerhebung befreit. 12 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Erlaubnisinhaber. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 13 Bemessungsgrundlage Die Standplatzgebühren werden nach der auf dem Marktgelände zur Verfügung gestellten Fläche bemessen. 14 Gebührensatz Die Gebühr beträgt für jeden Markttag pro angefangenen in Anspruch genommen qm Fläche 0, Entstehung der Gebühr Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung des Standplatzes. Lärmminderung werden in diesem Maßnahmen- und Aktionsplan aufgeführt. Für die Hauptverkehrsstraße B33 wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bereits die geforderten Lärmschutzmaßnahmen bzw. Schallschutzmaßnahmen eingearbeitet. Auf die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraße kann 16 Einzug der Gebühren (1) Die Gebühren für den Markttag müssen am Ende des Jahres der Gemeindeverwaltung überwiesen werden. (2) Die Gebühren für die einmalige/ sporadische Teilnahme am Markttag werden während des Marktes durch den Marktaufseher oder einen sonstigen Beauftragten der Gemeindeverwaltung eingezogen. (3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 17 Umfang des Benutzungsrechts (1) Das Benutzungsrecht gilt nur für diejenigen Plätze, die dem Benutzer zugewiesen worden sind. Das Benutzungsrecht ist nicht übertragbar. (2) Die Gebühren werden jeweils für die einzelnen Markttage erhoben. Die Nichtbenutzung oder nur teilweise Benutzung begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren. Insbesondere werden Gebühren auch erhoben wenn der Erlaubnisinhaber das ein- oder mehrmalige Fernbleiben vom Markt nicht mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt hat. (3) Wird der Platz des Wochenmarktes ganz oder teilweise für bauliche Änderungen oder andere öffentliche Zwecke benötigt, kann die Gemeindeverwaltung die Gebühren ganz oder teilweise erlassen. 18 Besondere Leistungen Werden durch den Erlaubnisinhaber zusätzlich besondere Leistungen der Gemeindeverwaltung veranlasst, sind die Kosten hierfür gesondert zu erstatten. 19 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Allensbach, den gez. Friedrich -Bürgermeister- daher verzichtet werden. Bei den Haupteisenbahnstrecken ist die Gemeinde Allensbach hingegen verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Anhand einer Lärm- und Konfliktanalyse durch das beauftragte Büro Planung und Umwelt aus Stuttgart konnten Lärmschwerpunkte auf der Gemarkung Allensbach für die

6 Seite 6 Freitag, den 22. September 2017 Wohnbebauung entlang der Schienen und den Campingplatz sowie im Ortsteil Hegne für Wohngebäude, das Kloster und den Campingplatz festgestellt werden. Als Maßnahmen zur Lärmminderung an den Lärmschwerpunkten auf der Gemarkung Allensbach wird im Lärmaktionsplan die Anbringung von Schienenstegabschirmungen empfohlen. Diese verringern den Schallpegel als aktive Schallschutzmaßnahme direkt an der Quelle und tragen dadurch zur Verminderung des Lärmpegels bei. Als weitere Maßnahme könnte ein Schallschutzfensterprogramm als passive Maßnahme aufgestellt werden. Dabei muss beachtet werden, dass der Lärmaktionsplan keine bindende Wirkung gegenüber Dritten (wie z.b. der DB Netze AG) besitzt, welche eigentlich für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich wären. Das bedeutet, dass die Gemeinde Allensbach auch nach der Aufstellung des Lärmaktionsplans keinen Rechtsanspruch gegenüber der DB Netze AG zur Umsetzung der entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen hat. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Gemeinderatssitzung am einstimmig beschlossen. Im nächsten Schritt folgt eine vier-wöchige Offenlage des Lärmaktionsplans. Im kommenden Mitteilungsblatt werden Sie über den genauen Zeitraum der Offenlage informiert und parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Gemeinde fördert erfolgreiche Jugendhandballerinnen In diesem Jahr spielen die Nachwuchs- Handballerinnen des SV Allensbach erstmalig in der A-Jugend-Bundesliga. Auch MITTEILUNGEN DER GEMEINDE Personelles aus dem Rathaus Auf Empfehlung des Personalausschusses fasste der Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung den Beschluss eine befristete 50 % Stelle für eine Flüchtlingsbeauftragte zu schaffen. Die Stelle soll damit insbesondere die bisher im Flüchtlingswesen tätige Frau Riester vom Ordnungsamt, sowie die weiteren Ansprechpersonen vom Hauptamt und Bauamt entlasten. Nach durchgeführter Stellenausschreibung erfolgte die Vorstellung der geeigneten Bewerber vor dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 25. Juli. Nach geheimer Wahl fiel die Entscheidung auf Frau Petra Tiefenthaler. Frau Tiefenthaler wird ab 1. Oktober für sämtliche Flüchtlingsangelegenheiten zuständig sein und ihr Büro im neu errichteten Flüchtlingsgebäude im Gewerbegebiet beziehen. Ebenfalls zum 1. Oktober erhält der Gemeindevollzugsdienst Verstärkung. Nachdem die Parkraumbewirtschaftung nicht mehr saisonal begrenzt ist und der Verkehrsdruck weiter steigt, wird Wolfram Roser als weiterer Gemeindevollzugsbediensteter am 1. Oktober sein Amt antreten. Auch für das Bürgerhaus Langenrain konnte zum 1. Oktober eine verlässliche Ansprechpartnerin gewonnen werden. Frau Diana Rogg, selbst in Langenrain wohnhaft, wird sich nun um die Belange des Bürgerhauses samt Kegelbahn kümmern. Im September haben 2 neue FSJler ihr Freiwilliges Soziales Jahr angetreten. Jana Scheuch leistet dies in der Schülerbetreuung Allensbach sowie im Kinderhaus am Walzenberg und Ines Geser ist im Kinderhaus Kaltbrunn tätig. Wir heißen alle Neueingestellten herzlich Willkommen und wünschen viel Freude an ihrer Tätigkeit. Straßensperrung und Änderung der SBG-Linie Im Zeitraum vom 25. September bis voraussichtlich zum ist ein Teilbereich der Kapplerbergstraße voll gesperrt. In diesem Bereich werden für die privaten Neubauten die Ver- und Entsorgungsleitungen in die Straße verlegt. Die Sperrung die weibliche B- und C-Jugend (12-16 Jahre) spielen in den jeweils höchsten Spielklassen des Landes Baden-Württemberg. In der Jugendabteilung des SVA Handball sind insgesamt 160 Mitglieder aktiv. Diese spielen in 13 Jugendmannschaften, die von 41 ehrenamtlichen Trainern und Betreuern geführt werden. Die erfolgreiche Förderung und Ausbildung der Talente ist seit Jahren ein besonderes Merkmal der Handball-Jugend in Allensbach. Die sehr gute und nachhaltige Arbeit der Abteilung sichert den regelmäßigen Zuwachs in der 1. und 2. Frauen-Mannschaft und gewährleistet den Spielbetrieb in der Bundesliga sowie der Baden-Württemberg-Oberliga. Ganz besonders ist, dass die weibliche A-Jugend dieses Jahr in der deutschlandweiten Jugendbundesliga antritt. Die ersten beiden Spiele gegen Mainz und Neckarsulm konnten bereits gewonnen werden. Der weitere Weg kann im Saisonverlauf über Spiele gegen Schwerin, Leipzig, Leverkusen oder Buxtehude führen. Dafür rechnet die Handballabteilung mit Betriebskosten für Fahrten, Meldegelder und Schiedsrichterkosten in Höhe von ca Hinzu kommen noch weitere Aufwendungen in Höhe von rund für die in Baden-Württemberg spielenden Teams der B- und C-Jugend. Der Sportverein Jugendabteilung Handball hat daher die Gemeinde um eine Zuwendung gebeten, da nicht alle Kosten über Sponsorengelder und die Abteilungsbeiträge gedeckt werden können. Der Gemeinderat hat darüber in seiner letzten Sitzung beraten. In der Sitzung hat der Abteilungsleiter Handball des SVA, Herr Christian Heinstadt, die Kosten-Situation dargestellt und über die besonderen Umstände berichtet. Begleitet wurde er dabei von zahlreichen Jugendhandballerinnen, die bei dem Tagesordnungspunkt zu Gast im Gemeinderat waren. Das Gremium hat die sehr erfolgreiche und kontinuierliche Entwicklung des Jugendhandballs zum Anlass genommen, eine Förderung zu gewähren. Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte äußerten sich dabei übereinstimmend sehr erfreut und stolz über den erfolgreichen Jugendauftritt. Die Unterstützung der Handball-Jugend fand daher eine breite Zustimmung in der Sitzung. Wichtig war dem Gemeinderat dabei auch die enge Zusammenarbeit zwischen der professionellen Bundesliga-Handballabteilung HSA und der Jugendabteilung. Betont wurde aber, dass es sich bei der Förderung durch die besonders erfolgreiche Situation um eine einmalige Zuwendung handele. Bei weiter anhaltendendem Erfolg der Jugendund Profi-Abteilung müssen langfristigere Konzepte für die Sportförderung abgestimmt werden. Insgesamt ist der Gemeinderat bereit, einen Förderbetrag in Höhe von für die Saison 2017 / 2018 zur Verfügung zu stellen und damit die sehr erfolgreiche und nachhaltige Arbeit der Jugend-Handballabteilung einstimmig zu unterstützen. Besonders hervorgehoben und gelobt wurde das Novum, dass erstmals eine Jugendmannschaft aus Allensbach in der Bundesliga antritt und damit der SV Allensbach in einem Atemzug mit Profi-Vereinen, wie Bayer 04 Leverkusen, Borussia Dortmund oder dem deutschen Frauenhandball-Meister SG BBM Bietigheim, genannt wird. erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde, der Straßenverkehrsbehörde und auch die SBG-Bus-Gesellschaft ist beteiligt. Der Bus wird in diesem Zeitraum einige Haltestellen nicht anfahren können. Diese Haltestellen werden rechtzeitig gekennzeichnet. Der Bus wird über die Holzgasse Höhrenbergstraße fahren. Die Kapplerbergstraße ist ab Günzinger und Reichenaublick voll gesperrt. Eine Durchfahrt ist nicht möglich. Fußgänger können die Sperrung auf dem südlichen Gehweg umgehen. ZU VERSCHENKEN Haben auch Sie etwas, das Sie nicht mehr gebrauchen können? Alles, was zum Wegwerfen zu schade ist, kann hier in einer kostenlosen Kleinanzeige zum Verschenken angeboten werden. Wenden Sie sich bitte an: Bürgermeisteramt, Tel.: oder per an mitteilungsblatt@allensbach.de

7 Freitag, den 22. September 2017 Seite 7 FREIWILLIGE FEUERWEHR ALLENSBACH Termine: Dienstag, , Uhr, Probe Rettungszug + Abt. Langenrain BMA Kloster Hegne Am Abend des um 19:37 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Allensbach, Abteilung Allensbach und Abteilung Hegne, zu der ausgelösten Brandmeldeanlage des Klosters in Hegne gerufen. Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde der Bereich um den ausgelösten Rauchmelder sorgfältige erkundet, jedoch konnte schnell Entwarnung gegeben werden. Der Rauchmelder wurde durch ein Waffeleisen ausgelöst. Die Einsatzstelle wurde an die Polizei übergeben und nach ca. 40 Minuten konnten die 23 Einsatzkräfte wieder einrücken. Baum über Fahrbahn In der Nacht des um 02:42 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Allensbach Abteilung Kaltbrunn alarmiert. Gemeldet wurde ein umgestürzter Baum auf der K6169. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte aber keinen Baum mehr feststellen. Daher wurden die gesamte Straße Richtung Markelfingen und Langenrain abgefahren. Bei dieser Kontrolle wurde ebenfalls kein umgestürzter Baum mehr festgestellt. Nach rund 30 Minuten konnten die Einsatzkräfte wieder einrücken. Ausgelöster Heimrauchmelder Am Morgen des um 07:12 Uhr wurde die Feuerwehr Allensbach, Abteilung Allensbach, zu einem ausgelösten Heimrauchmelder in die Straße Zum Eichelrain gerufen. An der Einsatzstelle angetroffen wurde die betroffene Wohnung schnell ausfindig gemacht. Da niemand Zugang zur Wohnung hatte, wurde diese gewaltsam von den Einsatzkräften geöffnet und die Wohnung erkundet. Dabei konnte jedoch kein schädigendes Ereignis festgestellt werden. Die Wohnung wurde daraufhin an die KIRCHLICHE NACHRICHTEN KATH. PFARRGEMEINDEN ST. NIKOLAUS UND ST. JOSEF Freitag, 22. September Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Allensbach Samstag, 23. September Hl. Pius von Pietrelcina Uhr Trauung von Antje Nesensohn und Stefan Willi in St. Josef, Langenrain Uhr Eucharistiefeier in St. Josef, Langenrain Im Gedenken an: Werner Schrodi Jahrtag für: Anni Schmidt Hl. Messe für verstorbene Stifter Sonntag, 24. September 25. Sonntag im Jahreskreis - Große CARITAS Kollekte Uhr Eucharistiefeier in St. Martin, KN- Wollmatingen Polizei übergeben und die 16 Einsatzkräfte konnten den Einsatz nach 30 Minuten beenden. Überlandhilfe Dehnfugenbrand in Konstanz Am gegen Mittag brach ein Feuer in einer Dehnfuge zwischen zwei Häusern am Konstanzer Stephansplatz aus. Die Feuerwehr Konstanz unternahm die ersten Löschmaßnahmen. Unter anderem bekämpfen sie vom Dach den Brand. Dafür wurde die eigene Höhenrettungsgruppe hinzugezogen. Da absehbar war, dass der Einsatz länger dauern wird, wurde die Höhenrettungsgruppe der Feuerwehr Allensbach um 21:00 Uhr zur Ablösung der Konstanzer Höhenretter alarmiert. Diese lösten die Konstanzer Höhenrettungsgruppe ab. Diese befand sich seit 13:30 Uhr ununterbrochen im Einsatz. Die Allensbacher Höhenretter gingen gesichert unter Atemschutz auf das Gebäudedach vor und löschten von dort aus weiter den Brand. Weiter kontrollierten sie von dort mit einer Wärmebildkamera den Brandherd. Gegen ca. 00:30 Uhr konnten die Allensbacher Einsatzkräfte wieder abrücken. Im Einsatz waren 10 Einsatzkräfte der Feuerwehr Allensbach mit drei Fahrzeugen. Die Konstanzer Feuerwehr war noch bis zum Mittag des nächsten Tages im Einsatz. LOKALE AGENDA 21 ALLENSBACH Familie und Freizeit Warum Laufbus? In der vergangenen Woche war im Mitteilungsblatt ein Hinweis zur Verkehrssicherheit für Schulanfänger abgedruckt. Dort gab es viele Tipps, wie Kinder fit für den Schulweg gemacht werden können. An dieser Stelle Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus, Allensbach Uhr Eucharistiefeier in St. Gallus, KN- Fürstenberg Dienstag, 26. September Uhr Eucharistiefeier in St. Jakobus, Kaltbrunn Im Gedenken an: Hildegard Strobach, Albin Trenkle und Eltern Mittwoch, 27. September Hl. Vinzenz von Paul Uhr Ökumenische Abendandacht in den Kliniken Schmieder Donnerstag, 28. September 9.30 Uhr Eucharistiefeier der Kath. Frauengemeinschaft in St. Nikolaus, Allensbach möchten wir auf den Laufbus hinweisen, den es in Allensbach seit ein paar Jahren gibt. Beim Laufbus gelangen die Schulkinder unter Begleitung eines Erwachsenen zur Schule. Mit Schuljahresbeginn ist dieser Laufbus wieder gestartet und Kinder aus östlicher und westlicher Richtung nutzen diese Möglichkeit, gemeinsam mit ihren Mitschülern zur Schule zu kommen. Vorteil ist übrigens nicht nur, dass die Kinder die Verkehrsregeln quasi nebenher kennenlernen, sondern, dass sie in dieser Zeit auch soziale Kontakte knüpfen können und bereits vor Schulbeginn Bewegung haben. Den genauen Zeitplan mit allen aktuellen Haltestellen und alle wichtigen Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Homepage des Arbeitskreises Familie und Freizeit unter: nähere Infos erhalten Sie auch direkt über die Homepage der Schule. Für die Begleitung der Kinder sind zusätzliche Wegbegleiter immer herzlich willkommen (gerne auch als Springer, die nur ab und zu aushelfen). Kontakt: Anja Egenhofer, Tel.07533/3825, anja.egenhofer@web.de Jung und Alt füreinander Änderung Spanisch-Kurs neue Uhrzeit Bitte beachten Sie, dass der Spanisch-Kurs dienstags künftig bereits um 8.15 Uhr beginnt und um 9.15 Uhr endet. Wenn Sie vorab Fragen zum Spanisch-Kurs haben, können Sie sich unter Tel.: melden. Sitzungen der Arbeitskreise Am Montag, 25. September, Uhr trifft sich der Arbeitskreis Gesundheit zu einer Sitzung im Bürger-Treff, Höhrenbergstr. 15. Am Donnerstag, 28. September, Uhr trifft sich der Arbeitskreis Familie und Freizeit zu einer Sitzung im Weinbrunnen. Gäste und neue Mitglieder sind herzlich eingeladen. Freitag, 29. September Fest der Erzengel Michael, Gabriel und Rafael Uhr Rosenkranzgebet in St. Nikolaus, Allensbach Samstag, 30. September Hl. Hieronymus Uhr Trauung von Malinda Maar und Felix Troester in St. Nikolaus, Allensbach Uhr Taufe von Luis Schrodi in St. Jakobus, Kaltbrunn Uhr Eucharistiefeier gestaltet als Jugendgottesdienst mit den Firmlingen in St. Gallus, KN-Fürstenberg, anschließend Oktoberfest im Gemeindezentrum St. Gallus Sonntag, 01. Oktober 26. Sonntag im Jahreskreis - Erntedanksonntag 9.30 Uhr Eucharistiefeier gestaltet als Familiengottesdienst zum Ernstedank in St. Josef, Langenrain

8 Seite 8 Freitag, den 22. September 2017 Im Gedenken an: Maria und Josef Flechler mit Sohn Josef und verstorbene Angehörige, Maria und Julius Frindt, Maria und Josef Stoffl, Erwin Geisert; Maria und Alfons Klaiber, Johanna und Franz Keller Uhr Eucharistiefeier in St. Martin, KN- Wollmatingen Uhr Rosenkranz-Meditation in St. Nikolaus, Allensbach Ministrantenplan für Allensbach Sonntag, 24. September Uhr Gruppe B KLOSTERKIRCHE ST. KONRAD HEGNE 25. Sonntag im Jahreskreis Samstag, 23. September 8.00 Uhr Eucharistiefeier Uhr Vesper Sonntag, 24. September 7.30 Uhr Laudes 9.30 Uhr Eucharistiefeier - Große CARITAS-Kollekte Uhr Konzert des Mutter-Kind-Chors Die Kängurus Konstanz Nikolaus von der Flüe (Bruder Klaus ) - Texte und Lieder Montag, 25. September 7.00 Uhr Laudes Uhr Eucharistiefeier in der Krypta Uhr Eucharistische Anbetung Uhr Vesper Dienstag, 26. September 7.00 Uhr Laudes Uhr Primiz-Gottesdienst mit Oliver Schmitz (ohne Vesper) Primizsegen (Gedächtnis für Verstorbene) Mittwoch, 27. September - Hl Vinzenz von Paul (G) 7.00 Uhr Laudes Uhr Pilgermesse in der Krypta Uhr Eucharistische Anbetung Uhr Vesper Donnerstag, 28. September 7.00 Uhr Eucharistiefeier mit Laudes Uhr Rosenkranz Uhr Vesper Freitag, 29. September - Fest der Erzengel Michael, Gabriel und Rafael 7.00 Uhr Laudes Uhr Eucharistiefeier mit Vesper (Gedächtnis für Verstorbene und in den Anliegen der Ulrika-Pilger) Samstag, 30. September - Hl. Hieronymus (G) 8.00 Uhr Eucharistiefeier Uhr Vesper Sonntag, 1. Oktober - Erntedanksonntag 7.30 Uhr Laudes 9.30 Uhr Festgottesdienst - mit Segnung der Erntegaben Erneuerung der Versprechen der Mitglieder der Gemeinschaft Lebensbaum Uhr Eucharistische Anbetung Uhr Vesper GEMEINSAME MITTEILUNGEN DER SEELSORGEEINHEIT ALLENSBACH Öffnungszeiten im Pfarrbüro Montag 9.00 bis Uhr Dienstag 9.00 bis Uhr, und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr Mittwoch und Freitag geschlossen Tel: Fax: pfarramt.nikolaus@kath-wa.de Internet: Diakon Martin Beck Telefon: beck@kath-wa.de Sabine Späth (Hausmeisterin Pfarrheim und Kirche St. Nikolaus) Montag Freitag 8.00 Uhr Uhr Telefon: s.spaeth@kath-wa.de Ministrantenlager - Nachtreffen Alle Lagerteilnehmer, Eltern, Verwandte und Freunde sind herzlich zum Lagernachtreffen am Freitag, den 22. September um Uhr ins Pfarrheim St. Nikolaus eingeladen. Anmelden könnt Ihr Euch im Pfarrbüro Allensbach (Tel ). Wir werden Bilder und Videos zeigen und die Woche nochmals Revue passieren lassen. Bitte bringt einen USB-Stick mit, dann könnt Ihr eine Kopie der Bilder bekommen. Nikolaudate Chor Unsere Proben haben wieder begonnen Wir proben immer dienstags, Uhr im Saal des Kath. Pfarrheims. Neue Sängerinnen und Sänger sind zum Schnuppern herzliche willkommen. Weitere Informationen finden Sie unter: Caritas-Sammlung 2017: Hier und jetzt helfen In dieser Woche findet wieder die alljährliche Caritas-Sammlung unter dem Leitwort Hier und jetzt helfen statt. Stärken Sie Familien in unserer Region. Ihre Spende kommt direkt der Arbeit Ihrer Pfarrgemeinde Sozial-Caritative Förderverein Allensbach e. V. (SCFA), dem Caritasverband der Erzdiözese Freiburg und der Caritas Konstanz zugute. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Selbstverständlich erhalten die Spenderinnen und Spender eine Spendenbescheinigung. Ein herzliches DANKE schon im Voraus. Meditation in St. Nikolaus Herzliche Einladung zu einer Meditation mit dem Thema Maria Königin des Friedens am Sonntag, 1. Oktober 2017 um 18 Uhr im Chorraum der St. Nikolaus-Kirche. Betroffen von Unfrieden in nächster Nähe und angesichts der vielfältigen Weltkonflikte suchen wir die Nähe zu Maria, der Mutter Jesu, und bitten sie um ihre Fürsprache bei Jesus Christus, Gottes Sohn. Kommen Sie, beten und singen Sie mit oder verweilen Sie ganz einfach in stillem Gebet. Kloster Hegne - Veranstaltungshinweise Samstag, 7. Oktober 2017, Uhr Mal-Zeit Mal (los)lassen was ist Zeit nehmen zum Kreativsein Frei werden und eintauchen in absichtsloses Malen und Gestalten, dabei sich selbst spüren. Mit Schwester Regina Lehmann Bitte melden Sie sich bis an. Infos unter Tel-Nr oder Samstag, 14. Oktober 2017, Uhr Ich tanze mein Leben, Gott, vor DIR Unser Vater im Himmel... Tanz als Ausdruck und Vertiefung biblischchristlicher Spiritualität. Wir lassen uns von meditativen Tänzen, Gebärden und Tänzen aus der internationalen Folklore in äußere und innere Bewegung bringen mal ruhig und getragen, mal rhythmisch und beschwingt. Dabei werden biblische Impulse in unser Tanzen einfließen und mitschwingen. Mit Petra Gockel Bitte melden Sie sich bis an. Infos unter Tel-Nr oder Von Neun bis Neun Mit Herz und Hand Ein Tag im Kloster Hegne Das Kloster Hegne lädt am Samstag, 21. Oktober 2017 von 9 bis 21 Uhr herzlich ein zu einer Zeit für Barmherzigkeit. Von Neun bis Neun Mit Herz und Hand lautet das Motto dieses Tages. Es ist möglich, einzelne Angebote des Tages wahrzunehmen oder den ganzen Tag dabei zu sein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos unter: Kloster Hegne lädt ein: Texte und Lieder zu Bruder Klaus Mutter-Kind-Chor Die Kängurus, Konstanz Sonntag, 24. September 2017, 17 Uhr, Klosterkirche Die Texte entstanden als Vorbereitung für den Pilgerweg der Gruppe nach Flüeli Ranft und die Gestaltung der Friedensmesse in der unteren Ranftkapelle im November In diesem Jahr jährt sich zum 600. Mal der Geburtstag des Heiligen Nikolaus von der Flüe ( ). Im Konzert, zu dem das Kloster Hegne einlädt, wollen Texte und Lieder diesen Heiligen näher bringen. Eintritt ist frei. Der Chor freut sich über eine Spende.

9 Freitag, den 22. September 2017 Seite 9 ÖKUMENISCHE NACHRICHTEN Ökumenischer Bibelkreis am Mittwoch, 27. September im Katholischen Pfarrheim St. Nikolaus um Uhr. Im 24. Kapitel der Apostelgeschichte erhebt der Hohepriester Ananias Anklage gegen Paulus beim römischen Statthalter Felix. Der Anwalt des Hohenpriesters, Tertullus, beginnt seine Rede mit höchstpeinlichen Höflichkeitsfloskeln über die Fürsorge, den Frieden und die guten Reformen der römischen Herrscher. Tertullus wirft Paulus vor, überall unter den Juden auf der ganzen Erde Unruhe zu stiften. Paulus weist in kurzen Worten die falschen Vorwürfe zurück und spricht ein kurzes klares Bekenntnis aus: Ich glaube alles, was im Gesetz und in den Propheten geschrieben steht... Es könne höchstens der eine Ausruf sein: Wegen der Auferstehung der Toten werde ich heute von euch angeklagt. Sie sind herzlich eingeladen mit uns zu versuchen, die Botschaft unseres Herrn für uns heute in Allensbach zu erfassen. EVANG. KIRCHEN- GEMEINDE ALLENSBACH Am Wochenende Sonntag 24. September Uhr Gottesdienst Pfarrer Frank-Uwe Kündiger SCHULEN & KINDERGÄRTEN Vorschau Mittwoch 27. September Uhr Ökumenischer Bibelkreis im Kath. Pfarrheim Freitag, 29. September Uhr Abendgebet nach Taizé Sonntag 1. Oktober Uhr Gottesdienst für Große und Kleine zum Erntedankfest mit Abendmahl Pfarrer Frank-Uwe Kündiger Es wäre schön, wenn Kinder, auch die Erwachsenen, Erntedankgaben zum Gottesdienst mitbringen. Die Gaben werden anschließend für Bedürftige gespendet. Kliniken Schmieder Mittwoch 27. September Uhr Abendandacht Kirchenmusik Montag 25. September Uhr Jungbläserkurs, Leitung Werner Engelhard Dienstag 26. September Bodanrück in Allensbach Leitung: Werner Engelhard Mittwoch 27. September Uhr Kirchenchor-Probe Leitung Lisa Wolf Donnerstag 28. September Uhr Allensbacher Vokal Ensemble (AVE) Leitung: Philipp Heizmann Pfarramt Das Büro des Pfarramtes ist am Dienstag von Uhr und am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 Uhr Uhr geöffnet. Telefonisch können Sie das Pfarramt unter der Tel.-Nr erreichen. Diakonie Information Beratung Hilfe Die Vorsitzende des Diakonie-Fonds, Frau Ruth Weber, steht für Information und Beratung oder praktische Hilfen bereit und ist telefonisch unter der Nr oder über das Pfarramt zu erreichen. Frau Weber vermittelt gern Kontakte zu Fachberatungsstellen der Evangelischen Kirche. pfarramt@ev-kirche-allensbach.de Homepage: Impuls für die kommende Woche Alle eure Sorge werft auf ihn; denn er sorgt für euch. (1. Petr 5, 7) Sorge nicht, lebe! (Dale Carnegie) KATH. KINDERHAUS ST. NIKOLAUS Abendbasar Allensbach - Alles rund ums Kind Freitag, 22. September Uhr in der Bodanrückhalle Allensbach. Von den Größen werden Herbst- und Winterbekleidung (max. 80 Teile), sowie Schuhe (max.5 Paar), Fasnachtskostüme, Babyausstattung, Kinderwägen, Fahrrad- und Autositze, Spielzeug und Umstandsmode sortiert angeboten. Nach erfolgreichem Einkauf gibt es in unserer Bar herzhaften Fleischkäs-Weckle, Snacks und Drinks sowie Sitzmöglichkeiten zum Verweilen. Warenannahme (nur aktivierte Nummern): Freitag, 22. September 2017 von Uhr Bodanrückhalle Bitte 2,50 für Anteil/Hallenmiete mitbringen Alle Verkäufer haben per Informationen erhalten, wie die Ware zu kennzeichnen ist. Abrechnung/Rückgabe: Samstag, 23. Sptember 2017 von Uhr. 15% des Erlöses gehen an die Allensbacher Kindergärten. Sach- und Geldspenden werden für die Nothilfe Bodensee angenommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage

10 Seite 10 Freitag, den 22. September 2017 DAS KULTUR - UND VERKEHRSBÜRO INFORMIERT Allensbach Hat s Mittwoch, 11. Oktober Håkon Kornstad sax, voc solo Norwegischer Jazz-Saxofonist und Opernsänger 28. Allensbacher Ferienwochen VIELEN DANK! Wir möchten uns nochmals herzlichst bei allen Beteiligten der 28. Allensbacher Ferienwochen bedanken! Es war wieder ein voller Erfolg und wir freuen uns aufs nächste Jahr! Eine außergewöhnliche Mischung, alles andere als skandinavisch unterkühlt. Restkarten: - inkl. einem Glas Wein der 20 Uhr Schloss Freudental Sonntag, 24. September»Vom Drogisten zum Mongolei-Reisenden«MUSIK ERLEBEN Vom Akkordeon, Schlagzeug, Klavier über Trompete, Keyboard, Horn und mehr bis zu verschiedensten Zupfinstrumenten vom Solo- bis zum Gruppenunterricht und von der»musikalischen Früherziehung«bis zum Unterricht für Fortgeschrittene. Unser Angebot ist vielseitig. Alle Informationen zu den verschiedenen Instrumenten, Lehrkräften und den Flyer erhalten Sie bei der Privaten Musikschule im Bahnhof oder unter Tel MuKi-Kurs - Musikkurs für Kinder Führung durch die literarische Ausstellung mit Monika Leister MA. 11 Uhr Museum im Bahnhof - - erm. Anmeldung erwünscht Sonderführungen auf Anfrage (auch mit Apéro möglich) Änderung der Öffnungszeiten: Kultur- und Verkehrsbüro und MÜHLENWEGMUSEUM Allensbach 01. Oktober bis 31. Mai Montag Freitag Uhr und Uhr Kultur- und Verkehrsbüro & MÜHLENWEGMUSEUM Allensbach Private Musikschule Allensbach Konstanzer Straße 12 Tel tourismus@allensbach.de Am Mittwoch, 27. September startet ein neuer Musikkurs für Kinder von 16 bis 36 Monaten. Der Kurs findet nachmittags statt. Im Kurs singen Eltern und Kinder neue und altbekannte Kinderlieder und es werden Fingerspiele, Kniereiter und einfache Tanzspiele vermittelt, die sich im häuslichen Alltag einbringen lassen. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht nötig. Gerne dürfen sich Eltern auch durch Großeltern oder Tagesmütter vertreten lassen. Der Kurs umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Zur genaueren Terminabsprache und für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kursleiterin, Brigitte Bautze, Tel.: PREMIUMWANDERWEG: MODELS VIDEODREH (m/w) GESUCHT Was: Herbstvideodreh für die Bewerbung des Premiumwanderwegs SeeGang Wann: Je nach Wetterlage ein Drehtag in der Zeit vom Wer: Jeder im Alter von 30 55, gesucht werden sportliche Typen, gerne auch Pärchen! PKW und Wanderkleidung/-Ausrüstung sind von Vorteil. Der Auftraggeber erhält uneingeschränkte Nutzungsrechte für die Bild- und Videorechte. Bei Fragen und für die Bewerbung steht Frau Saur unter oder per Mail an team.tagung@konstanz-info.de zur Verfügung.

11 Freitag, den 22. September 2017 Seite 11 TERMINE & MITTEILUNGEN DER VEREINE Veranstaltungskalender Oktober 2017 In der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes wird der Veranstaltungskalender für den kommenden Monat veröffentlicht. Termine bitte bis spätestens Mittwoch, den 27. September, Uhr, beim Rathaus Allensbach, Frau Burger, Tel.: , oder per Mail unter einreichen. AGA ALLENSBACH E.V. HEIMATGESCHICHTSVEREIN Archäologie-Heimatmuseum Rathausplatz 2 Öffnungszeiten: Samstag, 10 bis 12 Uhr Dienstag 17 bis 19 Uhr Während diesen Zeiten halten wir auch den Demoskopie-Raum offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. DLRG ORTSGRUPPE ALLENSBACH DLRG-Schwimmkurs Oktober 2017 überfüllt! Zwar ist eine Anmeldung für den Schwimmkurs für Kinder, den die DLRG-Ortsgruppe nun im Oktober wieder mit freundlicher Unterstützung der Kliniken Schmieder anbietet, noch bis kommenden Freitag, , Uhr möglich - aber nach den bisherigen Anrufen (AB 1255) und Mails (schwimmkurs@allensbach.dlrg.de) gilt diese wohl-bekannte und -gefürchtete Überschrift leider auch wieder für diesen Schwimmkurs! Nach derzeitigem Stand bestehen wohl für alle jüngeren Kinder ab Jahrgang 2011/September kaum noch Chancen, direkt in den Kurs aufgenommen zu werden. Dabei aber bitte beachten: - die ersten 10 Kinder der jeweiligen Gruppe sowie zusätzlich weitere 2 Kinder auf der Warteliste werden danach am / telefonisch informiert. Die Anmeldung selbst ist somit unverbindlich; sie gilt erst nach der telefonischen Bestätigung! - auch in diesem Kurs gilt die altersmäßige Beschränkung bzw. Einordnung als einzig objektives Kriterium (die ältesten Kinder zuerst)! Ob alle Wünsche zu den jeweiligen Ausbildungsgruppen erfüllt werden können, ist derzeit noch offen; die Organisatoren sind natürlich bemüht, die Kinder nach Wohnort oder sonstigen Wünschen auf diese Gruppen zu verteilen, damit Fahrgemeinschaften gebildet werden können. Der Kurs umfasst 10 Ausbildungsstunden á 30 Minuten; er findet 3x in der Woche statt (Montag/Mittwoch/Samstag) und dauert somit exakt 3 Wochen. Die Kurstermine beginnen am und dauern somit bis zum Bitte bei der Anmeldung beachten: Geben Sie Name, Vorname des Kindes, genaues Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer und Adresse (sowie evtl. Uhrzeit-Wünsche) deutlich an. Unvollständige Angaben und Anrufe außerhalb der oben angegebenen Frist können leider nicht berücksichtigt werden! Bitte selbst dann nochmals anmelden, auch wenn das Kind schon einmal zum Frühjahrs- Kurs angemeldet war!! Weitere Trainingsgruppen: Das gewohnte Frühschwimmertraining im Schmieder-Bad beginnt danach erstmalig am Samstag, um Uhr (Anfänger) bzw Uhr (Fortgeschrittene) wie gewohnt erst einmal für alle interessierten Kinder (und Eltern)! Die Kinder, die an diesem Training teilnehmen wollen, sollten das Seepferdchen - Abzeichen schon haben oder zumindest zur baldigen Ablegung der Prüfung befähigt sein! DLRG-Jugendtraining im Herbst Wie bereits gemeldet, wird das Montag-Training in der Traglufthalle an der Therme für - alle kommenden Jugendschwimmer/Gold, Juniorretter und Rettungsschwimmer - alle aktiven Juniorretter sowie aktiven Rettungsschwimmer Bronze/Silber/Gold am Montag, 19. Oktober (19.00 bis Uhr) beginnen Treffen pünktlich um Uhr! EISENBAHN-FREUNDE ALLENSBACH Infos zum Modellbau-Flohmarkt 2017 in der Bodanrückhalle Allensbach bald ist es soweit, am Sonntag, 15. Oktober 2017 startet der 1. Modellbau-Flohmarkt der Eisenbahn-Freunde Allensbach e.v. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass so viele Anmeldungen eingegangen sind; aktuell sind ca. 50 Tische gebucht. So können wir den hoffentlich zahlreichen Besuchern eine gut gefüllte Halle mit tollen Modellbauartikeln anbieten. Danke schon mal an dieser Stelle für das Interesse und die Mitwirkung bei der neuen Veranstaltung hier in dieser Region. Für die Anmeldung ist es wichtig, dass die Tischgebühr (20 /Tisch) spätestens am 06. Oktober 2017 auf unserem Vereinskonto (IBAN: DE ) mit dem Vermerk EFA-Modellbau-Flohmarkt 2017 eingegangen ist. Für den ersten Tisch sind 2 Personen eintrittsmäßig frei. Mit jedem weiteren Tisch ist jeweils 1 weitere Person frei. Der Modellbau-Flohmarkt beginnt um 10:00 Uhr für die Öffentlichkeit. Für die Teilnehmer ist die Halle bereits ab 08:30 Uhr zur Bestückung geöffnet. Die Hallentische sind von der Straße her ebenerdig ohne Stufen erreichbar. Eine Transportkarre ist somit sehr dienlich. Gerne kann ein kleiner Beistelltisch/Tapeziertisch u. dgl. mitgebracht werden, der dann aber nur als Ablage (Lager) im Rückenbereich des Standes dient. Hallenstühle sind ausreichend vorhanden. Nach dem Ausladen vor der Halle/Eingang Foyer bitten wir, die Fahrzeuge umgehend auf den Parkplatz zu fahren, um anderen Teilnehmern das Ausladen ebenfalls zu ermöglichen. Vielen Dank! An der Veranstaltung ist unser EFA-Catering- Team ebenfalls wieder tätig. Kurzfristige Anmeldungen können in diesen Tagen noch angenommen werden. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung Allensbacher Weihnachtsmarkt 2017 In diesem Jahr übernehmen die Eisenbahn- Freunde Allensbach erneut die Ausrichtung des beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser findet am Samstag, den 25. November 2017 von Uhr auf dem Rathausplatz statt. Schon Monate zuvor sind wir mit Zusagen von Marktstandbetreibern überschüttet worden. Inzwischen sind alle 30 Stände vergeben! Die jedes Mal zuvor stattfindende Infoveranstaltung der Händler findet vier Wochen vorher am Donnerstag 26. Oktober 2017 um 19 Uhr im Vereinsheim statt. Nächster EFA Hock Im Oktober findet der nächste EFA-Hock statt. Dieser wird im Hinblick auf den Modellbau-Flohmarkt um eine Woche, auf Donnerstag den vorgezogen. Infos wie immer, Freitagabends im BW oder unter FREIE WÄHLER Mögliche Entwicklungen der Allensbacher Grundschule Kinderbetreuung ist in Allensbach eines der wichtigsten kommunalen Themen. Auch für die Grundschulkinder in Baden- Württemberg ist inzwischen eine Ganztags- Betreuung im Gespräch. Im Mai hat das Kultusministerium neue Leitlinien für die Weiterentwicklung des Ganztags an Schulen skizziert. Die Freien Wähler freuen sich sehr, in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e.v., Frau Irmtraud Bock als Referentin über dieses wichtige Thema gewinnen zu können. Sie wird am Dienstag, den 26. September um h im Vereinsheim (Radolfzeller Straße 25) die neuesten Entwicklungen vorstellen und darüber sprechen, in welche Richtungen sich Grundschulen zukünftig entwickeln können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

12 Seite 12 Freitag, den 22. September 2017 ALLENSBACHER KUNSTSCHAFFENDE Nach der Sommerpause trifft sich die Gruppe der Allensbacher Kunstschaffenden wieder am Mittwoch, den 18. Oktober um Uhr im Vereinsheim der SVGA. Unsere 33. Kunstausstellung wird vom 25. März bis 4. April 2918 wieder in den Räumen der Grund- und Hauptschule Allensbach stattfinden können. Hier gilt es, die ersten wichtigen Vorbereitungen zu treffen. Da unsere Ausstellungsfläche nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausreicht, besteht ab Oktober bereits wieder die Möglichkeit, sich mit unseren neuen Anmeldebögen anzumelden. Gerne können Sie diese auch per unter erhalten. Ferner soll auch das diesjährige 7. Winter- Seh-Fenster im Restaurant Seegarten besprochen werden. Wir freuen uns auf das Wiedersehen und über eine rege Teilnahme. Herzlich eingeladen sind natürlich auch neue Interessierte, die gerne mit ausstellen möchten. MEIN PLATZ IM ALTER FÖRDERVEREIN Jeden Mittwoch Uhr Skatfreunde Uhr Geselliger Spielenachmittag im Vereinsheim Radolfzeller Straße 25 - NACHBARSCHAFTSHILFE - BETREUUNGSGRUPPEN Seniorentreff/ Geselliger Spielenachmittag Mittwoch, 27. September von 14:30 16:30 Uhr Bei dem Seniorentreff jeden Mittwoch handelt es sich um einen geselligen Nachmittag mit Gesprächen und Spielen. Gespielt werden Canasta, Rummy Cup, Skat und andere Spiele Skatfreunde spielen im Vereinsheim Mittwoch, 27. September von 14:00 17:00 Uhr COMPUTERIA jeden Montag für PC, Notebooks, Tablet-Computer und Apple-Computer Montag, 25. September von 15:00 bis 17:00 Die Computeria versteht sich als zentrale Nachbarschaftshilfe. Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir private Unterstützung bei Fragen und Problemen mit Computern und anderen digitalen Medien: Bitte anmelden bei Lothar Rauchfuss Tel COMPUTERIA vor Ort Brauchen Sie Unterstützung bei Computerproblemen bei sich zuhause? Wir vermitteln ihnen einen kompetenten Helfer aus unserem Helferkreis, der bei ihnen Vorort hilft. Bitte anmelden bei Lothar Rauchfuss Tel Muskel und Balancetraining mit Frau Burger, Sportlehrerin Montag, 25. September von 9:00-10 Uhr Singkreis mit Herrn Hermann, Gitarrenlehrer Donnerstag, 28. September von 10:45-12 Uhr im Vereinsheim Infos: Herr Greis, Tel DRK-Sitzgymnastik Mittwoch, 27. September um 10 Uhr in der Seniorenwohnanlage, 3. OG mit Rosi Kleiser, Tel Atem und Bewegung 50+ mit Frau Weinert/ Atempädagogin Dienstag, 26. September um 17:00 Uhr Infos: Frau Weinert, Tel Atem und Bewegung mit Frau Weinert/ Atempädagogin MUSIKVEREIN ALLENSBACH Donnerstag, 28. September um 9:30 Uhr Infos: Frau Beck, Tel JAHRES-AUSFLUG mit dem Bus Auf den Spuren der Hohenzollern Der Ausflug ist ausgebucht und wir haben eine Warteliste angelegt. Falls jemand von denen, die sich angemeldet haben, absehen kann, dass sie oder er verhindert ist, dann bitte bei Herrn Rauchfuss abmelden. Hier nochmals die Abfahrtszeiten: Datum: Freitag, 22. September 2017 Abfahrt: Uhr am Rathausplatz (10:45 alte ARAL-Tankstelle) Rückkehr: gegen 19 Uhr. Teilnehmerbeitrag Mitglieder 19,- EUR Nichtmitglieder 22,- EUR (Bitte mögl. passend mitbringen) Anmeldung/ Abmeldung bei Lothar Rauchfuss Tel Ausflug der Jugend Am vergangenen Samstag lud die Jugendleitung des Musikverein Allensbach die aktiven Musiker/innen der Jungmusik und die Kinder, die sich in einer Instrumenten Ausbildung befinden, zu einem Ausflug nach Eigeltingen zur Lochmühle ein. Nachdem die Gruppe angekommen war, ging es los mit einer Planwagenfahrt. Hoch oben auf der Kutsche konnten sich die Kinder und Jugendlichen erst einmal stärken. Nach der Fahrt waren die Kinder hochmotiviert, die Angebote der Lochmühle zu nutzen. So fuhren einige Kinder mit Traktoren, andere kreisten mit Quads ihre Runden. Auch die freilaufenden Tiere fanden großen Anklang bei den Kindern. Nachdem alle Attraktionen ausprobiert wurden, ging die Fahrt zurück nach Allensbach an den Eichelrain. Dort wurde zum Abschluss gegrillt und Fußball gespielt. Es war ein toller, ereignisreicher Ausflug, bei dem sich die Kinder und die Jugendleitung auch außerhalb des Musizierens besser kennengelernt haben. Termine*Termine*Termine Am Samstag, den musizieren die Jungmusik und die Gesamtkapelle beim Suserfest des Trachtenvereins auf dem Rathausplatz. Um Uhr wird die Jungmusik den Besuchern einige Musikstücke darbieten, im Anschluss daran unterhält die Gesamtkapelle.

13 Freitag, den 22. September 2017 Seite 13 AUS DEM SPORTLEBEN SPORTVEREIN ALLENSBACH 1907 Handball Es geht wieder los mit Handball in Allensbach! Samstag, , 10:00 14:30 Uhr: Große Saisoneröffnung mit Spiel und Spaß 16:00 Uhr: SVA A1w SG Kappel./Steinb. (Oberliga) 18:00 Uhr: SVA Frauen 3 HSG Freiburg 3 (Landesliga Süd) Die Handballabteilung lädt alle Spieler/innen und Trainer/innen, Eltern und Fans herzlich zur Eröffnung der Handballsaison ein. In gemischten Mannschaften (groß und klein) wird ein Spaßturnier (verschiedene Spiele) stattfinden. Für das leibliche Wohl ist mit dem SVA-Burger, Kaffee, Kuchen und Getränken gesorgt. Sonntag, , 14:30 Uhr: SVA B1w TSG Ketsch (Oberliga) 16:30 Uhr: SVA Frauen 2 TuS Ottenheim (Oberliga) Alle Mannschaften freuen sich auf Unterstützung! SVA Frauen 1 TSV Haunstetten 22:29 (10:13) In der ersten Partie mussten die Drittliga- Handballerinnen des SV Allensbach eine Niederlage gegen den Zweitliga-Absteiger TSV Haunstetten hinnehmen. Dabei standen sich die Allensbacherinnen gegen einen gut spielenden Gegner auch mehrfach selbst im Weg. Fehlwürfe und -pässe sowie viele durch Haunstetten abgefangene Bälle sorgten am Ende für eine deutliche 22:29-Niederlage. Wir haben zu viele einfache Fehler gemacht, welche Haunstetten gleich bestraft hat, analysierte Teamchef Oliver Lebherz. Diese Fehlerquote müssen wir minimieren. Mit der Tor-Differenz können wir nicht zufrieden sein, resümierte SVA-Teamchef Lebherz. Aber da hat man den Unterschied gesehen. Haunstetten kommt aus der 2. Liga, da müssen wir uns noch heranarbeiten. Die höhere Fehlerquote und mangelnder Biss im Zweikampfverhalten hätten, so Lebherz, den Ausschlag gegeben. Trainerin Sandra Reichmann suchte das Positive: Die Mannschaft hat nicht aufgegeben und den Kopf oben gehalten. Grund dazu liefert auch die Statistik: In der vergangenen Saison haben die Allensbacherinenn das erste Heimspiel gegen Möglingen auch verloren und danach zuhause kein einziges mehr. HSG Mannheim SVA Frauen 2 28:21 (12:11) Endlich ging es für die Drittliga-Reserve des SVA auch los. Nachdem die Vorbereitung alles andere als Oberliga gerecht war, galt es nun bereits am ersten Spieltag drei verletzte Leistungsträgerinnen zu ersetzen. Das diese Unterfangen bei der ambitionierten HSG Mannheim schwierig werden würde, war Spielerinnen und Trainer klar. Was die Mannschaft dann aber über knapp 55 Minuten auf s Parkett legte, war aller Ehren wert. Aufopferungsvoll in der Abwehr um jeden Ball kämpfend und im Angriff wurde mit intelligenten Lösungen immer wieder die körperlich sehr robuste 6:0 Abwehr der Mannheimerinnen ausgespielt und schöne Tore über Laura Kayser am Kreis erzielt. So war das 12:11 zur Halbzeit und das 24:21 (56.Minute) Zwischenergebnis mehr als verdient. Am Ende fehlten der Mannschaft um die beiden Spielführerinnen Jule Wollny und Johanna Leenen allerdings ein paar Körner, um gegen die vollbesetzte Bank der starken Mannheimerinnen noch dagegenhalten zu können. Drei technische Fehler gegen Ende wurden seitens der HSG gnadenlos mit drei Toren nach Tempogegenstößen bestraft. Somit war die Messe gelesen und die beiden Punkte blieben verdient in der Kurstadt. TSV Birkenau SVA A1w 32:31 (16:15) Obwohl auch auf Allensbacher Seite nicht alles rund lief, führten die Nachwuchshühner nach 5 Minuten mit 0:4. Erst jetzt gelang dem TSV das erste Tor. Die Birkenauerinnen waren jetzt aus dem Rückraum heraus erfolgreicher und konnten Fehler des SVA zu Tempogegenstößen nutzen. Danach entstand ein ausgeglichener Schlagabtausch, der bis zur Halbzeit den glücklicheren Ausgang für Birkenau nahm. Die schlechteste Phase aus Allensbacher Sicht war zu Beginn der 2. Spielhälfte. Birkenau konnte Tore vom Kreis und aus dem Rückraum erzielen. Aber Allensbach kämpfte und konnte in der 54. Minute den Ausgleich zum 27:27 werfen. Die letzten Minuten des Spiels waren für beide Mannschaften aufreibend. In der 58. Spielminute stand es 30:30. Eine Minute später konnte der SVA durch einen Tempogegenstoß mit 31:30 in Führung gehen. Der TSV konterte und traf in der 60. Minute von außen zum 31:31. Im Gegenzug konnten die Allensbacherinnen den Ball eine halbe Minute vor Spielende leider nicht im Tor unterbringen. Dies gelang jedoch den Hessinnen, die 3 Sekunden vor Spielende noch das Siegtor warfen. TV Nellingen - SVA B1w 35:14 (16:4) Gleich zu Spielbeginn war klar, dass die Nellinger Mädels körperlich deutlich überlegen waren. So gingen sie in der Abwehr beherzt zur Sache, und es wurde schnell deutlich, dass es nicht einfach werden würde, an der Nellinger Abwehr vorbeizukommen. Sichtlich beindruckt davon, waren die Allensbacher Mädels im Angriff zu harmlos. Hinzu kamen noch zu viele technische Fehler. Beim Stand von 9:4 sahen sich die Allensbacher Trainer gezwungen, eine Auszeit zu nehmen, um die Mädels nochmal einzuschwören und um klar zu machen, dass sie den Kampf auch annehmen müssen und den einen oder anderen Schritt mehr gehen müssen. Leider hat das nicht viel genutzt: In der Abwehr waren häufig deutliche Abstimmungsschwierigkeiten zu erkennen und so bekam der SVA nur selten Zugriff auf die Gastgeber. So lag man in der ersten Halbzeit bereits mit 12 Toren im Rückstand. Über 21:7 in der 33. Minute und 25:10 in Minute 38 kam es dann zu einer bitteren und deutlichen Niederlage von 35:14. Jugendfußball Spiele vom Wochenende: E1 SC Konstanz/W. SVA 14:0 D Hegauer FV SVA 0:7 D SVA SG Meßkirch 1:1 D2 SG Tengen/Watt. SVA 3:4 C SVA DJK Konstanz 1:8 C SG Owingen SVA 1:9 Spiele am nächsten Wochenende: Samstag, den / Bodanrücksportplatz E1 SVA FC Rielasingen/A. III Uhr E2 SV Litzelstetten SVA Uhr D1 SVA SG Dettingen/Ding Uhr C SV Mühlhausen SVA Uhr B SVA DJK Konstanz Uhr Kinderturnen Das neue Schuljahr 2017/2018 hat begonnen und somit beginnen auch unsere Turnstunden im SV Allensbach. Wir bitten um Beachtung: Ab Freitag, den werden für alle Turnkinder die Gruppeneinteilungslisten und der Beginn der Übungsstunden an der Seiteneingangstüre auf der Südseite der Bodanrückhalle aushängen. Freizeit- und Breitensport Skigymnastik Bald ist es wieder soweit: die Skigymnastik findet ab Dienstag, den (bis Ende März) zu folgenden Zeiten jeweils in der Bodanrückhalle statt: dienstags Uhr dienstags Uhr Kursleiter: Nadine Kimmich (Sportstudentin) Kosten: Kostenlos für aktive SVA-Mitglieder, passive und Nichtmitglieder informieren sich bitte auf der Homepage des SV Allensbach, Abteilung Breitensport, über die Kosten (redaktionelle Gründe). Bitte melden Sie sich per unter nadine.kimmich@uni-konstanz.de unter Angabe ihres Mitgliedstatus an. In jede Gruppe können maximal 18 Teilnehmer aufgenommen werden. KRAFTSPORTVEREIN ALLENSBACH KSV Allensbach gewinnt auswärts souverän Auch im ersten Auswärtskampf konnte der KSV Allensbach überzeugen und einen deutlichen 31:8 Erfolg erkämpfen. Hiermit bleiben die Allensbacher weiterhin ungeschlagen und setzen sich zunächst als Tabellenführer in der Spitzengruppe der Bezirksliga fest. Mit acht Einzelerfolgen war der Gesamterfolg zu keiner Zeit des Kampfes gefährdet und auch in dieser Höhe verdient. Am kommenden Samstag beim Heimkampf

14 Seite 14 Freitag, den 22. September 2017 gegen die KG Wurmlingen-Tuttlingen wird den KSV Allensbach nun aber eine deutlich schwerer zu lösende Aufgabe erwarten. Die Kämpfe im Einzelnen: 57 kg: Alexander Tonn stand im Kampf gegen Michael Fader nach einer 5:0 Punkteführung bereits nach 22 Sekunden als Schultersieger fest. (4:0) 130 kg: Auch Tim Buck legte im Kampf gegen Nicolai Schmidt wie die Feuerwehr los und hatte bereits nach gut einer Minute die Punkte zum 16:0 Überlegenheitssieg erkämpft. (8:0) 61 kg: Matthias Köhne diktierte gegen den stets gefährlichen Benjamin Muske das Kampfgeschehen und führte zur Pause mit 10:0. In der zweiten Kampfhälfte konnte er eine gute Aktion seines Gegners kontern und hieraus einen Schultersieg erkämpfen. (12:0) 98 kg: Zu einem Blitzsieg nach bereits 11 Sekunden kam Krzysztof Granda im Kampf gegen Alexander Hezel. (16:0) 66 kg: Markus Köhne zeigte gegen Swen Richter einen spannenden und engen Kampf. Ende der zweiten Kampfminute geriet Köhne in die gefährliche Lage, aus der er sich trotz starker Gegenwehr leider nicht mehr befreien konnte. (16:4) 86 kg: Christof Mönch geriet gegen Manuel Trick zu Beginn schnell mit 0:6 in Rückstand. Doch dann bekam er den Kampf in den Griff und konnte bis zur Pause mit sehenswerten Würfen eine 12:6 Führung erkämpfen. Nach der Pause baute er diese in einen 23:6 Überlegenheitssieg aus und gewann noch vorzeitig. (20:4) 71 kg: Den spannendsten Kampf des Abends zeigten Armin Kratzer und Rico Hezel. Kratzer stellte sich gut auf seinen Gegner ein und konnte so in der ersten Kampfhälfte eine 8:0 Führung erkämpfen. Nach einem spannenden zweiten Kampfabschnitt war Kratzer verdienter 14:6 Punktsieger. (23:4) 80 kg: Nicolai Rothmund beherrschte im Kampf gegen Kevin Preuss von Beginn an das Kampfgeschehen und konnte immer wieder punkten. Ende der zweiten Minute kam er nach einer 12:0 Führung zum sicheren Schultersieg. (27:4) 75 kga: Maximilian Gerneth wurde erneut kampflos Sieger, da Sulgen keinen Gegner stellte. (31:4) 75 kgb: Matthias Fix hatte mit Andreas Moosmann den stärksten Sulgener zum Gegner. Nach einer kurzen Phase des Abtastens ließ sich Fix von einer sehenswerten Aktion seines Gegners überraschen und verlor leider bereits früh entscheidend. (31:8) Erster Härtetest beim Heimkampf gegen die KG Wurmlingen-Tuttlingen Am kommenden Samstag, den empfängt der KSV Allensbach ab 20:00 Uhr in der Allensbacher Bodanrückhalle die KG Wurmlingen-Tuttlingen. Nach drei sehr deutlichen Erfolgen zum Saisonauftakt erfolgt in diesem Kampf der erste Härtetest. Denn zum einen verfügen die Gäste über sehr starke Einzelringer und zum anderen liegt erfahrungsgemäß die Gästestaffel unserer Mannschaft nicht. So musste man im Meisterjahr 2015 eine der zwei Saisonniederlagen gegen die KG Wurmlingen-Tuttlingen hinnehmen. Nichts desto trotz wird der KSV mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung versuchen die Punkte am See zu behalten und weiterhin ungeschlagen zu bleiben. Hierbei hofft die Mannschaft natürlich auch wieder auf die zahlreiche und lautstarke Unterstützung des heimischen Publikums. Im Vorkampf ab 19:15 Uhr startet die Jugendmannschaft gegen den KSV Taisersdorf II in die neue Verbandsrunde. Zu diesem sicherlich spannenden Kampfabend laden wir alle Fans und Freunde des Ringkampfsports recht herzlich in die Allensbacher Bodanrückhalle ein. SEGLERVEREINIGUNG GNADENSEE ALLENSBACH Mittwochsregatta am 13. September 2017 Bei guten Wetterbedingungen fand am 13.September 2017 die letzte Mittwochsregatta auf dem Gnadensee statt.12 Schiffe waren am Start und in drei Läufen wurde der Gesamtsieger 2017 ausgefahren. Im Anschluss an die Regatta wurde im Clubheim der SVGA e.v. der Sieger, Lother Baron vom YCIR mit seiner Vorschoterin, geehrt und erhielt den diesjährigen Wanderpokal. Absegeln am 16. September 2017 Der gute Wind aus Süd-Ost hat sicherlich alle Segler überrascht; 13 Boote starteten am 16. September 2017 zum traditionellen Absegeln der SVGA. Besonders erfreut waren wir über die Teilnahme der Jugendabteilung mit 4 Booten. Mit viel Spaß wurde eine Regatta auf dem Gnadensee ausgerichtet, bei der die Jugend nach zwei Läufen ihr Können zeigte. Platz 1 belegte Niki Kutter auf einem Laser gefolgt von Alex Kutter, Open BIC und Platz 3 belegte Laureen-Marie Stader, Open BIC. Erst dann folgte mit Peter Müller, Wolfgang Plößl und Burkhard Grobbel die Erwachsenenabteilung. In fröhlicher Runde und bei leckerem Essen ließen die Teilnehmer den Abend im Clubheim der SVGA ausklinge TZA-NACHRICHTEN WISSENSWERTES IM TZA Kurs-Nr: 3050 Windows Explorer - Kein Chaos mehr mit Ordnern und Dateien Lernen Sie in diesem Kurs, Ihre Dateien übersichtlich zu verwalten. Erstellen Sie Ihre persönliche Ordnerstruktur, erfahren Sie, wie man Dateien sinnvoll benennt, kopiert, verschiebt, löscht oder umbenennt. Ebenso, wie man seine Daten am besten sichert. Suchen von Dateien, Sortieren, verschiedene Ansichten oder Diashow sind ebenfalls Gegenstand des Kurses. Termin: Fr Uhr Kurs-Nr: 2577 Übertragung, Verwaltung und einfache Weiterverarbeitung digitaler Fotos am Computer In diesem Kurs erfahren Sie, wie Sie Ihre Bilder von der Digitalkamera auf den PC übertragen und wie Sie die Bilder auf dem PC strukturiert verwalten und einfach bearbeiten können. Ebenso wird vermittelt, wie Sie Bilder auf DVD brennen oder auf USB-Sticks übertragen können. Termin: Fr Uhr Kurs-Nr: 3018 Systemoptimierung, Beschleunigen des Computers und Schutz vor schädlichen Programmen Gegenstand dieses Seminars sind nützliche kostenlose Tools aus dem Internet. Sie können unter anderem damit Ihren Rechner wieder schneller machen durch Aufräumen und Optimieren von System, Festplatte und Internet-Browser oder schädliche Software (Malware, Trojaner und andere) aufspüren und entfernen bzw. von Ihrem PC fernhalten. Sie erhalten auch Hinweise zum Download der Tools und zur Installation. Termin: Mo Uhr Kurs-Nr: 6257 Hilfe bei Computerproblemen In diesem Kurs wird Ihnen individuell geholfen, wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem PC haben. Beispielsweise, wenn Sie Probleme mit der haben, Dateien zu ordnen oder zu finden, Bilder von Ihrer Digitalkamera auf den PC zu übertragen, sich im Internet zurechtzufinden oder andere Fragen, sind Sie hier an der richtigen Adresse. Sie können auch gerne Ihren eigenen Laptop mitbringen. Termin: Fr Uhr Kurs-Nr: 2685 Word - Grundlagen Sie erlernen im Kurs die Grundlagen der Textverarbeitung mit Word. Themenschwerpunkte dabei sind einfache Texteingabe, Formatierungen, Öffnen und Speichern von Dateien, Tabstopps, Formatvorlagen, Silbentrennung, Verzeichnisse, Kopf- und Fußzeilen, Fuß- und Endnoten, Drucken, Rechtschreibprüfung und grafische Gestaltungsmöglichkeiten Termine: Mo und Di jeweils 9 13 Uhr

15 Freitag, den 22. September 2017 Seite 15 Kurs-Nr: 2975 Excel - Grundlagen Sie lernen die grundlegende Tabellenbearbeitung mit Excel kennen, Zellformatierungen, einfache Formeln und Funktionen, relative und absolute Bezüge, Datums- und Uhrzeitfunktionen, Erzeugen von Diagrammen, Formatvorlagen, Einbinden von Grafik- und Zeichenobjekten. Termine: Mo und Di jeweils Uhr Weitere Kurse und Termine richten wir auf Wunsch ein. Alle Veranstaltungen finden im Schulungsraum der digikomp im Technologiezentrum Allensbach, Kaltbrunner Str. 24 statt. Sie können gerne Ihren Laptop zu den Kursen mitbringen. Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, da das Platzangebot begrenzt ist. Anmeldung unter Telefon oder oder beim Dozenten info@cboeckh.de LANDWIRTSCHAFT & WISSENSWERTES Finanzielle Unterstützung für Frostschäden in der Landwirtschaft Die Spätfröste in den Nächten vom 19. bis 22. April 2017 haben zu großflächigen Frostschäden in der Landwirtschaft, insbesondere im Obstbau, geführt. Für betroffene landwirtschaftliche Betriebe besteht nun die Möglichkeit, finanzielle Hilfen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der betriebliche Gesamtschaden mindestens Euro beträgt. Für den finanziellen Teilausgleich der frostbedingten Ertragsausfälle wird bei der Schadensermittlung jede einzelne Kulturart eines landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt, bei der dieses Jahr mehr als 30 Prozent Ertragseinbußen gegenüber der Normalerzeugung (Durchschnitt aus den Jahren 2014 bis 2016) aufgetreten sind. Anträge auf Frosthilfe können bis 30. Oktober 2017 beim Amt für Landwirtschaft, Winterspürer Str. 25, Stockach, gestellt werden. Dort erhalten Antragsteller weitergehende Auskünfte sowie Unterstützung bei der Antragstellung. Erforderlich ist hierfür eine Terminvereinbarung unter Tel.: Alle Obst- und Weinbaubetriebe, die dem Amt für Landwirtschaft bekannt sind, wurden inzwischen angeschrieben. Betriebe, die kein Anschreiben erhalten haben, werden gebeten, sich mit dem Amt für Landwirtschaft in Verbindung zu setzen. Auf der Infodienstseite des Ministeriums Ländlicher Raum unter finden Antragsteller weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen. Die Antragsunterlagen liegen auch im Amt für Landwirtschaft zur Selbstabholung bereit. WEITERE MITTEILUNGEN Hotel des Kloster Hegne ausgebaut Gruppen und Veranstaltungen mit bis zu 150 Personen. Großzügige Glasfronten lassen den barrierefreien Schritt nach draußen zu und viel natürliches Licht herein. Das Sonnenlicht erhellt, erhitzt die Tagungsräume jedoch nicht. Seit Anfang des Jahres ist das Drei-Sterne- Superior-Haus klimatisiert. Die Erweiterung des Restaurants und des Zimmerkontingents auf insgesamt 67 Komfort- und 17 Pilgerzimmer waren logische Konsequenz auf eine steigende Nachfrage: Das macht uns für größere Gruppen, aber auch für Veranstaltungsorte wie das Bodenseeforum in Konstanz zu einem attraktiven Partner, so Christoph Strobel, der seit 2013 das Hotel St. Elisabeth leitet. Bürgermeister Stefan Friedrich beglückwünschte stellvertretend für den Ortschafts- und Gemeinderat die Provinzoberin Schwester Benedicta Maria für den Mut, in der heutigen Zeit diesen Schritt gegangen zu sein es sei der richtige Für das Kloster, aber auch der richtige für Hegne und Allensbach gewesen. Ebenso nahm er die scherzhafte Bemerkung des Geschäftsführers des Klosters, Herrn Thomas Scherrieb auf. Dieser spielte auf den Erholungsort Hegne an, der bei der Ortseinfahrt derzeit noch etwas hübsche gemacht werden könnte. Das Geschenk der Gemeinde passte daher wie die Faust aufs Auge: ein symbolischer Bonsai, Gras und Blümchen im Topf symbolisieren eine neue Bepflanzung des Ortseinganges. Ortsvorsteher Pius Kininger, Herr Böhler vom Bauamt, Bürgermeister Friedrich und der Herr Scherrieb vom Kloster werden im Herbst zusammensitzen und gemeinsam Ideen für eine Verschönerung der Ortseinfahrt besprechen. Gut ein Jahr nach Spatenstich ist der zweistöckige Anbau an das jetzige Tagungs- und Hotelgebäude Haus Florentini in Hegne fertiggestellt. Er bietet Raum für 16 komfortabel ausgestattete Doppelzimmer mit edlen Bädern und Seesicht je nach Stockwerk von Balkon oder Terrasse aus. Das hoteleigene Restaurant wurde zeitgleich einem Facelift unterzogen und von 80 auf 150 Plätze erweitert. Sitznischen und ein ausgeklügeltes Lichtdesign schaffen zeitgemäße Gemütlichkeit. Eine Frontcooking-Station sorgt für Entertainment und die Erkenntnis bei den Gästen, dass im Hotel St. Elisabeth tatsächlich mit regionalen und frischen Produkten gekocht wird. Die Terrasse des Restaurants ist Kernstück der neu gebauten Hotelbereiche. Wie selbstverständlich verbindet sie Grünflächen und Rückseite des Neubaus mit dem Ursprungsbau und allen acht Tagungsräumen. Diese sind mit modernster Technik ausgestattet. Sie bieten Platz für kleine Landratsamt am 29. September wegen Betriebsausflug geschlossen Die Dienststellen des Landratsamtes Konstanz (einschließlich des Straßenverkehrsamtes und der Zulassungsstellen in Konstanz, Singen und Stockach sowie der Führerscheinstelle Konstanz) bleiben am Freitag, 29. September 2017 aufgrund des Betriebsausfluges der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes geschlossen. Von der Schließung nicht betroffen ist der Wertstoffhof Singen-Rickelshausen. Ende des redaktionellen Teils

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