AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen

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1 AmtsblAtt Verbandsgemeinde rheinauen mit den Ortsgemeinden Altrip Neuhofen Otterstadt Waldsee Hrsg.: Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee, Rathaus, Tel / , Fax / , amtsblatt@vg-rheinauen.de. Redaktionsschluss: montags, 12 Uhr. Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Otto Reiland, Bürgermeister. Verlag und Vertrieb: Printart GmbH, Kirchenstr. 8, Dannstadt-Schauernheim, Tel. ( ) , Fax ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Gunter Berg und Hans Bischof, geschäftsführende Gesellschafter. Anzeigen-Annahmeschluss jeweils montags, 9 Uhr. Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushaltungen verteilt. Anzeigenannahme nur unter Tel / , rheinauen@printart.de 2. Jahrgang Freitag, 27. Oktober Woche Sprechstunden Bürgermeister und Erster Beigeordneter Die Sprechstunden des Bürgermeisters Otto Reiland und des Ersten Beigeordneten Dr. Wolfgang Kühn finden nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Strebel, Tel.-Nr / Abfuhr von Restabfall/Wertstoffe und Hecken- und Baumschnitt Folgende Änderungen aufgrund der Feiertage: Ortsgemeinde Altrip , Restabfall/Wertstoffe , Bioabfall , Hecken- und Baumschnitt Ortsgemeinde Neuhofen , Restabfall/Wertstoffe , Hecken- und Baumschnitt , Bioabfall Ortsgemeinde Otterstadt , Restabfall/Wertstoffe , Bioabfall Ortsgemeinde Waldsee , Bioabfall , Hecken- und Baumschnitt Kriegsgräberfürsorgesammlung Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, seit fast sieben Jahrzehnten führt der Landesverband Rheinland-Pfalz des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge seine jährliche Haus- und Straßensammlung durch. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihnen für Ihre große, bisher gewährte Hilfe zu danken. Mit Ihrer Unterstützung haben Sie dazu beigetragen, dass für die unvorstellbar große Zahl der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft würdige Ruhestätten im Ausland erbaut und erhalten werden konnten. Auch in diesem Jahr bitte ich Sie, den Volksbund bei seiner Hausund Straßensammlung tatkräftig zu unterstützen. Die Deutsche Kriegsgräberfürsorge leistet sehr wichtige Arbeit: Sie erhält die bestehenden Grabanlagen und erbaut neue, würdevolle Grabanlagen in den mittel- und osteuropäischen Staaten für die gefallenen deutschen Soldaten und zivilen Kriegsopfer. Der Volksbund möchte mit seiner Arbeit den Toten ihre Namen zurückgeben. Dies ist ein bedeutsames Stück Gedenkarbeit. Die Erinnerung an die Vergangenheit wach zu halten, über Geschehnisse aufzuklären und Präventionsarbeit zu leisten, ist notwendig für die Gestaltung eines stabilen und friedlichen Europas. Darüber hinaus betreut der Landesverband Rheinland-Pfalz die Angehörigen der Opfer, unterstützt die Schulen in ihrer Friedensarbeit und organisiert Jugendbegegnungen im In- und Ausland. Er bietet den jungen Menschen die Chance zum Abbau von Vorurteilen und trägt so zur Versöhnung und Verständigung bei. Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen, der Volksbund benötigt Ihre Hilfe. Mit Ihrer Unterstützung wird es gelingen, die Verpflichtung gegenüber allen Opfern einzulösen: sie nicht zu vergessen, ihnen würdige Gräber zu geben und an diesen Gräbern zum Frieden zu mahnen. Ich bitte Sie daher, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bei der Haus- und Straßensammlung vom bis mit einer Spende zu unterstützen. Allen Spendern und Spenderinnen danke ich ganz herzlich für ihre Spende. Mein besonderer Dank für das vorbildliche Engagement geht an die Sammler und Sammlerinnen, die sich ehrenamtlich für diese gute Sache einsetzen. Malu Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Hinweis: Bürgerinnen und Bürger können ihre Spende jederzeit direkt auf das Konto des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge IBAN: DE mit dem Verwendungszweck: "HS 2017 Ort:..." überweisen. Anmerkung der Verbandsgemeindeverwaltung: In der Ortsgemeinde Otterstadt findet wieder eine Sammlung durch die Pfadfinder Otterstadt, unterstützt von Herrn Bach, statt. In den Ortsgemeinden Altrip, Neuhofen und Waldsee werden wieder Sammelkassen in den Bürgerbüros aufgestellt. Nähere Infos folgen unter den Bekanntmachungen der Ortsgemeinden. Stellenausschreibungen Sachbearbeitung Bürgerbüro (m/w) Vollzeitstelle, befristet bis Sachbearbeitung Einwohnerwesen, Gewerbewesen, Soziales Bauingenieur (m/w) mit Schwerpunkt Tiefbau als technischer Leiter (m/w) des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung

2 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 2 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Notrufe Allgemeiner Notruf Tel. 112 Feuerwehr Tel. 112 Polizei Tel. 110 Polizeiinspektion Schifferstadt Tel Polizeiinspektion Speyer Tel Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen Tel Rettungsleitstelle/Krankentransporte Tel (mit Mobil-Telefon bitte Ortsvorwahl vorwählen) Giftinformationszentrum Mainz Tel Kreisverwaltung Ludwigshafen Tel Ökum. Sozialstation Limburgerhof e.v. Tel Pflegestützpunkt Tel o. -51 o avendi Rhein-Pfalz-Stift Waldsee Tel Pro Seniore Residenz Neuhofen Tel Waldparkresidenz Altrip Tel Evang.-Kath. Telefonseelsorge rund um die Uhr Tel gebührenfrei vertraulich und RUFTAXI (Linie Waldsee Otterstadt Speyer) Tel oder RUFTAXI (Linie Otterstadt Waldsee Limburgerhof Neuhofen Rheingönheim) Tel RUFTAXI (Linie Altrip Rheingönheim) Tel o Bereitschaftsdienste Bei Störungen im Leitungsnetz vor der Zähleinrichtung: Wasserversorgung Altrip, Neuhofen, Otterstadt, Waldsee Pfälzische Mittelrheingruppe Schifferstadt Tel Stromversorgung Altrip und Neuhofen Pfalzwerke Netz AG Maxdorf Tel Otterstadt Stadtwerke Speyer Tel Waldsee Stadtwerke Schifferstadt Tel Gasversorgung Thüga Schifferstadt Tel Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, inkl. Verbandsgemeindekasse und -werke im Rathaus Altrip und Bürgerbüro Waldsee (Tel ): Montag Freitag Montag Donnerstag Uhr Uhr Öffnungszeiten der Bürgerbüros Altrip und Neuhofen: Mo. Di. Do. Fr. Mittwoch Uhr geschlossen Alle Bürgerbüros zusätzlich: Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde: Wertstoffhof Altrip, Bauhofgelände, Am Waldpark 6 samstags Uhr mittwochs Uhr (März Mai & Sept. Nov.) Wertstoffhof Neuhofen, Gelände im Außenbereich, Bachstadenweg samstags Uhr mittwochs Uhr (März Mai & Sept. Okt.) Wertstoffhof Waldsee, Bauhofgelände, In den Fahrgärten 14 samstags Uhr mittwochs Uhr (April bis Oktober wöchentlic Wertstoffhof Otterstadt, Bauhofgelände, Schulstraße 15 samstags Uhr (April bis Oktober wöchentlich) (Nov., Jan. bis März monatl. 1. Sa.) mittwochs Uhr (April bis Oktober wöchentlich) Weitere Informationen: Wertstoffhöfe Ärztliche Notfalldienstzentralen: (falls der Hausarzt nicht erreichbar ist) Bereitschaftsdienstzentrale Ludwigshafen, Steiermarkstr. 12a, Ludwigshafen-Gartenstadt, Tel Öffnungszeiten: Montag, Uhr, bis Dienstag, Uhr Dienstag, Uhr, bis Mittwoch, Uhr Mittwoch, Uhr, bis Donnerstag, Uhr Donnerstag, Uhr, bis Freitag, Uhr Freitag, Uhr, bis Montag, Uhr Tag vor Feiertag, Uhr, bis zum nächsten Werktag, Uhr Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Hilgardstr. 26, Speyer, Tel Öffnungszeiten: Mittwoch, Uhr, Freitag, Uhr, Samstag, Uhr, Sonntag, Uhr, Feier- und Brückentage: Uhr Das aktuelle Ärzteverzeichnis finden Sie in den örtlichen Telefonbüchern. Zahnarzt-Notfalldienst (Sa., Uhr, So. u. Feiertage Uhr) Notdienstkreis Speyer: / ZÄ Gabriele Stark, Zeppelinstr. 41, Speyer, Tel / Dr. Ernst-Alfred Leyh, Holzgasse 21, Römerberg, Tel Notdienstkreis Schifferstadt: / Dr. Kerstin Eichenlaub, Salierstr. 43, Schifferstadt, Tel / Dr. Marion Liptow, Rheingönheimer Str. 33, Altrip, Tel Apotheken-Notfalldienst Fr., , Easy-Apotheke Mutterstadt, Tel Paracelsus-Apotheke Speyer, Tel Sa., , Apo. am Burgunderpl. Limburgerhof, Tel Ludwig-Apotheke Speyer, Tel So., , Apo. im Haus der Gesundheit Lu., Tel Cura-Apotheke Speyer, Tel Mo., , Pelikan-Apotheke Schifferstadt, Tel Apotheke Nord Speyer, Tel Di., , Sonnen-Apotheke Speyer, Tel Kurpfalz-Apotheke Dannstadt, Tel Mi., , Hilgard-Apotheke Speyer, Tel Sonnen-Apotheke Limburgerhof, Tel Do., , Apotheke am Bahnhof Speyer, Tel Easy-Apotheke Schifferstadt, Tel Apothekennotdienst wichtige Änderung Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min. Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 /Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr.

3 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 3 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Erzieher (m/w) Friedrich-Fröbel-KiTa Altrip: 1 Teilzeitstelle 50% befristet Geschwister-Scholl-KiTa Altrip: 1 Teilzeitstelle 50% unbefristet KiTa Tausendfüßler Waldsee: 1 Teilzeitstelle 50% unbefristet Die vollständigen Stellenausschreibungen finden Sie auf unserer Homepage / Stellenausschreibungen Weitere Informationen unter ( ) , -121, -122 (Personalstelle) Kleiderkammer der Verbandsgemeinde Rheinauen in Waldsee Anschrift: Franz-Schubert-Straße (alter Wasgau-Markt), Waldsee Öffnungszeiten immer dienstags in der Zeit von Uhr Abgabe von Kleidern und anderen Gebrauchsgegenständen ist immer montags von Uhr bis Uhr möglich. Am Dienstag, (Feiertag), bleibt die Kleiderkammer geschlossen. Die Kleiderkammer steht für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Zur Zeit benötigen wir in der Kleiderkammer keine Kleidung, Schuhe und Haushaltsgegenstände mehr. Bei Bedarf werden wir wieder an dieser Stelle einen Aufruf starten. Wir bedanken uns ganz herzlich für die bisher geleisteten Spenden. Ferner möchten wir nochmals "dringend" bitten, keine Kleidung außerhalb der Öffnungszeiten vor der Kleiderkammer im Außenbereich abzustellen. Netzwerk Asyl Ortsgemeinde Altrip Café Nova Öffnungszeiten: alle 14 Tage am Montag ab Uhr Das nächste Treffen im Café Nova findet am Montag, , statt. Dietrich-Bonhoefer-Haus der Prot. Kirchengemeinde Ortsgemeinde Neuhofen Café International Öffnungszeiten: jeden ersten Mittwoch im Monat ab Uhr NOVA, Ludwigshafener Straße 7 Ortsgemeinde Otterstadt Café International im Haus Naturspur e. V. Speyerer Straße 67 a, Otterstadt, Öffnungszeiten: alle 14 Tage am Mittwoch von Uhr Das nächste Treffen im Café International findet am Mittwoch, , statt. Das Treffen am Mittwoch, , findet wegen des Feiertages nicht statt. Ortsgemeinde Waldsee Café Asyl Öffnungszeiten: montags in der Zeit von Uhr Kath. Pfarrzentrum, Kirchstraße Nachhilfe gesucht Zwei Erwachsene benötigen dringend Unterstützung bei ihrem Sprachkurs (B 1). Die Nachhilfe müsste ehrenamtlich erfolgen, nachmittags, 1-2 mal pro Woche, ca. 2 Stunden. Wer ist bereit, die beiden beim Erlernen unserer Sprache zu unterstützen? Kontakt: Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Stuffrein, Tel Fahrradwerkstatt der Verbandsgemeinde am Pumpwerk Waldsee, neben dem ASV Rasenplatz Öffnungszeiten: jede Woche Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr und Freitag zwischen 16 und 18 Uhr. Wir benötigen dringend Fahrräder und sind für jede Fahrradspende sehr dankbar. Das Team der Fahrradwerkstatt wäre auch sehr glücklich, wenn sich mehr freiwillige Helfer oder Helferinnen zur Unterstützung während der Öffnungszeiten oder für andere Aufgaben bereit fänden. Bitte besuchen Sie uns doch einmal! Verloren/Gefunden Ortsgemeinde Altrip Gefunden: Schlüsselbund mit gelbem Anhänger Schlüsselbund mit schwarzem Band Näheres zu erfragen im Bürgerbüro Altrip, Tel oder Ortsgemeinde Neuhofen Es wurden gefunden: - einzelner Schlüssel (Fundort: Rathaus) - Handy (Fundort: Rehbachwanderweg) - Schlüssel mit BASF-Clip (Fundort: Kerweplatz) - schwarzes Schlüsselmäppchen mit 4 Schlüssel, Autoschlüssel und Anhänger (Fundort: Parkplatz Otto-Dill-Straße - vor Treff 3000) - Mountainbike, Marke Prophete Hill 1000, (Fundort: Ecke Rott-/Freiligrathstraße) Zu erfragen im Bürgerbüro Neuhofen, Tel Ortsgemeinde Otterstadt Auf dem Spielplatz in der Guidostraße wurde eine Plüschfigur (Biene Willi) gefunden. Zu erfragen im Bürgerbüro Otterstadt, Tel Ortsgemeinde Waldsee Es wurde ein Hundehalsband (rot) gefunden (Fundort: Am Damm/Altrheinklause). Zu erfragen im Rathaus Waldsee, Tel / Immer aktuelle Informationen rund um Ihre Verbandsgemeinde Rheinauen!

4 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 4 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Sprechzeiten der Bezirksbeamten Die Sprechstunde des Bezirksbeamten Herrn Auer findet jeden Donnerstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Altrip, Zimmer 101, EG, statt. Am Donnerstag, , fällt die Sprechstunde im Rathaus Altrip aus. Die Sprechstunden des Bezirksbeamten Herrn Cranz finden jeden Dienstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Waldsee und jeden Mittwoch in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus Neuhofen, Zimmer 4 (EG), statt. In dringenden Fällen bitten wir die Polizeiinspektion in Schifferstadt, Tel.: /49 50, anzurufen. Behindertenbeauftragter der VG Rheinauen Die Sprechstunden des Behindertenbeauftragten Klaus Günter Hört finden jeden letzten Dienstag eines Monats von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Rathaus Waldsee - Zimmer E.04 statt. In dringenden Fällen können Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Termin vereinbaren, Tel.: Die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches Gemäß 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann die zuständige Verwaltungsbehörde (für die Verbandsgemeinde Rheinauen ist das der Rhein-Pfalz-Kreis) einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Halter eines Fahrzeuges ist in der Regel, derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Nicht möglich ist die Feststellung des Fahrzeugführers, wenn die Behörde nach den Umständen des Falles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat. Art und Umfang der Ermittlungen dürfen sich an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten. Als Halter sind Sie dabei grundsätzlich verpflichtet, den Fahrzeugführer anzugeben oder aber den Kreis der in Frage kommenden Fahrer zu benennen. Tun Sie dies nicht, sind der Behörde zeitraubende und wenig Erfolg versprechende Ermittlungen nicht zumutbar. Keine Angaben zum Fahrzeugführer brauchen Sie zu machen, wenn Sie in Bezug auf diesen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Dies ist z.b. der Fall bei einem nahe verwandtschaftlichen Verhältnis. Es muss ein wesentlicher Verkehrsverstoß vorliegen; dabei gilt, dass es sich bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen grundsätzlich um solche wesentlichen Verstöße handelt. Nach der Rechtsprechung kann damit eine Fahrtenbuchauflage auch bei einer geringen Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt sein und dies auch dann, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß mit dem betroffenen Fahrzeug handelt. Die Dauer der Fahrtenbuchauflage liegt im Ermessen der Behörde und orientiert sich an der Schwere des konkreten Verstoßes. So hat des Bundesverwaltungsgericht etwa eine einjährige Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h als rechtmäßig bewertet Gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage können Sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss einlegen und, wenn dieser den Widerspruch zurückweist, das Verwaltungsgericht Neustadt anrufen. Aus der Praxis: Berufen Sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, bleiben Sie, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht ermitteln kann, zwar von einem Bußgeld und einem Punkteeintrag verschont, können aber ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Der Einwand, dass Sie damit bestraft werden, obwohl Sie von einem gesetzlich vorgesehenen Recht Gebrauch machen, ist rechtsunerheblich; denn bei der Fahrtenbuchauflage handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern eine Maßnahme der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Keine gute Idee ist es, ein Zeugnisverweigerungsrecht geltend zu machen, um dann, wenn die Behörde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt hat oder die Tat verjährt ist, doch den Fahrer zu benennen, mit der Argumentation die Fahrtenbuchauflage sei rechtswidrig, weil der Fahrzeugführer jetzt ja feststehe; dazu sagt die Rechtsprechung, dass es ein doppeltes Recht einerseits die Aussage zu verweigern, andererseits von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, nicht gibt; dies widerspräche dem Zweck des 31a StVZO. Im übrigen gilt, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung bei Verkehrsverstößen im Anwendungsbereich des 31a StVZO der Eintritt der Verfolgungsverjährung ist (i.d.r 3 Monate). Danach erfolgende Fahrerbenennungen sind insoweit grds. unbeachtlich. Wenn Sie behaupten, dass eine der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Geschwindigkeitsüberschreitung gar nicht begangen wurde, etwa, weil die Messung nicht korrekt gewesen sei, müssen Sie das beweisen, da es sich beim Messprotokoll um eine öffentliche Urkunde handelt, die grds. den vollen Beweis über die Funktionsfähigkeit des Messgerätes und die Ordnungsgemäßheit der Messung und Auswertung erbringt. Die Fahrtenbuchauflage kann sich auf alle Fahrzeuge beziehen, deren Halter Sie sind, also nicht nur auf das Fahrzeug, mit welchem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Dr. Wolfgang Kühn Erster Beigeordneter VG Rheinauen Feiertage verschieben Abfuhrtermine Bedingt durch mehrere Feiertage kommt es Anfang November zu planmäßigen Terminverschiebungen bei der Abfallentsorgung. Hierdurch werden einige Abfuhrtermine an anderen Wochentagen stattfinden. Die geänderten Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallkalender, wo sie zusätzlich rot markiert sind. Erinnerungs-Service Wer Terminversäumnisse vermeiden möchte, kann sich auf der Internetseite des Eigenbetriebs für einen kostenlosen Erinnerungs-Service anmelden. Danach wird man automatisch per an die rechtzeitige Bereitstellung der jeweiligen Abfallbehältnisse erinnert. Abfuhrdaten im ical-format Zusätzlich werden auf der Internetseite die Abfuhrtermine aller Kreisgemeinden im ical-format angeboten. Diese Daten können in die Terminkalender von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tablets) importiert werden und melden den Nutzern rechtzeitig und zuverlässig, wann Tonne und Sack mal wieder vor die Tür müssen. Den Abfallkalender mit beiden Funktionen finden Sie im Internet unter in der Rubrik Service und Beratung oder auf Ihrem Smartphone mit Hilfe eines QR-Codes, der sich auf den Namensaufklebern der neuen Abfallbehälter befindet. Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Kreishaus Europaplatz Ludwigshafen 0621 / 5909 Tel.-555 / Fax

5 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 5 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Sprechstunden Kreisjugendamt Die Sprechstunde der Sozialarbeiterin in Altrip, Frau Lehmann-Westermann, wird jeden ersten Montag eines Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus Altrip stattfinden. Außerhalb der Sprechzeiten bitte direkt an das Jugendamt der Kreisverwaltung, Tel. 0621/ , wenden. Die Sprechstunden im Rathaus Neuhofen, Zimmer 4 finden wie folgt statt: - Sprechstunde der Sozialarbeiterin Tabea Schotsch (Tel ) jeden 2. Donnerstag in den Monaten Januar, März, Mai, Juli, September und November von Uhr. - Sprechstunden der Sozialarbeiterin Theresia Bitsch (Tel ) jeden 2. Donnerstag in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember von Uhr. Frau Theresia Bitsch vom Kreisjugendamt wird jeden 3. Dienstag im Monat in der Zeit von Uhr im Rathaus Waldsee zur Verfügung stehen. Außerhalb der Sprechzeiten ist sie tel. bei der Kreisverwaltung Ludwigshafen, Kreisjugendamt, Tel.: , erreichbar. Katholische Pfarrei Hl. Christophorus Gottesdienstordnung , Freitag 18:00 Otterstadt Rosenkranz 18:00 Limburgerhof Rosenkranzandacht 18:30 Waldsee Hl. Messe, zu Ehren des Hl. Judas Thaddäus, in besonderemgedenken an Ewald Schotthöfer , Samstag Altrip Trauung des Paares Tinka Ankert & Martin Schempp 18:00 Limburgerhof Vorabendmesse 18:30 Altrip Vorabendmesse, in besonderem Gedenken an Adeline Blach zum Jahrgedächtnis , 30. Sonntag im Jahreskreis 09:30 Waldsee Hl. Messe, für die Pfarrei 09:30 Neuhofen Hl. Messe, in besonderem Gedenken an die Verstorbenen der Familien Kusch, Ochudlo und Slotosch 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas Altenzentrum St. Bonifatius 11:00 Otterstadt Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Peter Hamm zum Jahrgedächtnis, gleichzeitig Kinderwortgottesdienst, Beginn in der Kirche, anschließend im Saal des Kindergartens 11:00 Limburgerhof Taufe der Kinder Linnea Anna Maier, Sofie Luisa Schorstädt und Elena Anna Elisabeth Reibold 17:00 Limburgerhof Hl. Messe und Lichterprozession des Lourdes-Pilger-Verein , Montag 10:30 Altrip Hl. Messe in der Waldparkresidenz , Dienstag 13:30 Otterstadt Taufe des Kindes Florian Spindler 18:00 Limburgerhof Vorabendmesse, musikalisch mitgestaltet von Alpha & Omega 18:30 Altrip Vorabendmesse , Allerheiligen 09:30 Waldsee Hl. Messe, mitgestaltet vom Kirchenchor, für die Pfarrei,anschließend Gang zum Friedhof mit Gräbersegnung 09:30 Neuhofen Hl. Messe 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas Altenzentrum St. Bonifatius 11:00 Otterstadt Hl. Messe 15:00 Altrip Gräbersegnung mit Totengedenken, mitgestaltet vom gemischten Chor des MGV 15:00 Limburgerhof Gräbersegnung mit Totengedenken, mitgestaltet von der Chorgemeinschaft 15:00 Neuhofen Gräbersegnung mit Totengedenken 15:00 Otterstadt Vesper in der Kirche, mitgestaltet vom Kirchenchor, anschließend Gräbersegnung mit Totengedenken , Allerseelen Türkollekte für die Priesterausbildung in Mittel- und Osteuropa 19:00 Waldsee Hl. Messe 19:00 Limburgerhof Hl. Messe , Freitag 10:30 Limburgerhof Konventsmesse im Altenzentrum St. Bonifatius 15:30 Neuhofen Wortgottesfeier in Pro Seniore 18:00 Otterstadt Rosenkranz , Samstag 18:00 Neuhofen Vorabendmesse 18:30 Otterstadt Vorabendmesse, in besonderem Gedenken an Eduard und RuthAckermann zum Jahrgedächtnis , 31. Sonntag im Jahreskreis 09:30 Waldsee Hl. Messe, für die Pfarrei, gleichzeitig Kinderwortgottesfeier "Lichtsein - wie St. Martin", Beginn in der Kirche, anschließend im Pfarrzentrum,anschließend Kuchenverkauf der Firmlinge 09:30 Altrip Hl. Messe, in besonderem Gedenken an Eugen Kubica 10:30 Limburgerhof Hl. Messe im Caritas Altenzentrum St. Bonifatius 11:00 Limburgerhof Hl. Messe 11:00 Otterstadt Taufe der Kinder Moritz Weber, Jonah David Riente und Alicia Wittmann Sprechstunden Pfarramt Waldsee Grabengasse 42, Tel , Fax: pfarramt.waldsee@bistum-speyer.de Di Uhr Do & Uhr Gemeindebüro Altrip Parkstraße 34, Tel Mo , Mi Uhr Gemeindebüro Limburgerhof Dekan-Finck-Platz 1, Tel Mo , Mi Uhr geschlossen bis Gemeindebüro Neuhofen Goethe-Straße 2, Tel Mo , Fr geschlossen am Gemeindebüro Otterstadt Luitpoldstraße 1 a, Tel Mo , Fr Seelsorger Dekan Aschenberger Donnerstags von Uhr in Waldsee entfällt am , , , , Pfarrer Geiger Montags von Uhr in Otterstadt Kaplan Ott Nach Vereinbarung Pastoralreferentin Heiner Dienstags von Uhr in Neuhofen

6 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 6 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Donnerstags von Uhr in Limburgerhof Pastoralreferentin Jung-Kasper Nach Vereinbarung Past.Ref. Doris Heiner, Past.Ref. Barbara Jung-Kasper, Pfarrer Dominik Geiger & Dekan Frank Aschenberger erreichen Sie im gemeinsamen Pfarramt, per Vorname.Nachname@Bistum-Speyer.de oder in einer der Sprechstunden, während der Ferien nur nach Vereinbarung. Informationen aus der Pfarrei FIRMUNG Am Sonntag, 12. November 2017 um 10 Uhr feiern wir Firmung in St. Bonifatius Limburgerhof. Weihbischof Otto Georgens spendet 44 Jugendlichen aus Altrip, Neuhofen und Limburgerhof das Sakrament der Firmung. Nach dem Festgottesdienst besteht die Möglichkeit zur Begegnung. Am Sonntag, 19. November 2017 um 10 Uhr feiern wir Firmung in Mariä Himmelfahrt Otterstadt. Weihbischof Otto Georgens spendet 28 Jugendlichen aus Waldsee und Otterstadt das Sakrament der Firmung. Nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit zur Begegung. St. Peter und Paul Altrip MESSDIENERPLAN Samstag, , 15:00 Uhr Trauung Samstag, , 18:30 Uhr, Gruppe B St. Nikolaus Neuhofen MESSDIENERGRUPPEN Unsere Messdiener treffen sich immer freitags an Schultagen von Uhr an der Kirche. Alle Termine lassen sich auch in unserem Onlinekalender finden: STILLE STUNDE Jeweils mittwochs von Uhr Treffpunkt Uhr vor der Kirche Wortgottesfeier in der Pro Seniore Residenz Neuhofen Freitag, 03. November 2017 um Uhr Alle sind ganz herzlich zur Mitfeier eingeladen. Pfarrei Hl. Christophorus Pfarrgemeinde St. Nikolaus Neuhofen Mariä Himmelfahrt Otterstadt Jeden Dienstag von Uhr Sitztanz im Jugendhauskeller Otterstadt KIRCHENCHOR trifft sich donnerstags bis Uhr zur Chorprobe im Pfarrheim St. Martin Waldsee "Cafe-Asyl" immer montags von Uhr im Pfarrzentrum Dienstag, Uhr Erzählcafe im Pfarrzentrum Mittwoch, Uhr Singstunde Kirchenchor im Pfarrzentrum Es ergeht herzliche Einladung an alle, die in diesem Jahr, 50/60/70/80 und darüber hinaus, Kommunionjubiläum feiern.sie sind eingeladen, den Gottesdienst am Sonntag, 12. November um 9:30 Uhr mitzufeiern. Anschließend Umtrunk im Pfarrzentrum. Sie werden vor dem Haupteingang der kath. Kirche abgeholt und es werden die vorderen Bänke für Sie reserviert. Anmeldung im Pfarramt Waldsee, Tel.-Nr.: 06236/ bis spätestens 07. November Herzliche Einladung an den Jahrgang 1941/42 Auch in diesem Jahr möchte das Seniorenteam des Gemeindeausschusses die Geburtstagskinder, welche in diesem Jahr ihren 75. Geburtstag gefeiert haben und bis zum Jahresende noch feiern werden, zu einem gemeinsamen Treffen ins Pfarrzentrum einladen. Es erwartet Sie ein gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen oder auch etwas Herzhaftem am 14. November 2017 ab Uhr. Selbstverständlich gilt die Einladung für den ganzen Schülerjahrgang. Wir freuen uns Sie als Gast begrüßen zu können. Um planen zu können, bitten wir Sie, sich bei Beate Claus, Tel.-Nr anzumelden. Auf Ihr Kommen freut sich Dekan Frank Aschenberger und das Seniorenteam des Gemeindeausschusses Waldsee. Kfd Waldsee Achtung! Geänderter Termin Morgenlob Das nächste Morgenlob findet am Mittwoch, 8. November, um 8.30 Uhr im Pfarrzentrum statt. Kath. Kindertagesstätte Casa Vincentina Wir sagen: DANKE DANKE DANKE an alle, die so tatkräftig gespendet haben, an alle, die sich Karten kauften und dabei waren, an Lotto Rheinland-Pfalz, die das organisiert haben, an unsere Eltern, die die Bewirtung übernommen haben, an unser Team, das im Vorder- & Hintergrund mitgeholfen hat, und vor allem an unsere Kinder, die einen wunderschönen Auftritt hatten!!! und last but not least an Django Reinhardt und seine Band, der für Lotto als Benefizer unterwegs ist. Es war ein toller Abend!!! Danke vom gesamten Team der Casa Vincentina Protestantische Kirche Wochenspruch: Es ist dir gesagt, was gut ist und was der Herr von dir fordert, nämlich Gottes Wort halten und Liebe üben und demütig sein vor deinem Gott. Micha 6,8 Protestantische Kirche Altrip Das protestantische Gemeindebüro mit Pfarrsekretärin Frau Berg ist Montag und Donnerstag von bis Uhr und Mittwochnachmittag von bis Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ludwigstr. 13, Telefon Fax , geöffnet. Sprechzeiten mit Pfarrer Ebel nach Vereinbarung. Pfarramt.Altrip@evkirchepfalz.de Gottesdienste - in der Prot. Kirche Altrip Sonntag, 29. Oktober 2017, Uhr Gottesdienst (Prädikant Siegfried Gleich) Dienstag, 31. Oktober 2017, Uhr Festgottesdienst - Reformationsfest 500 Jahre - in der Waldparkresidenz Dienstag, 31. Oktober 2017 um Uhr (Lektorin Luise Meier) Der Gottesdienst am 1. November 2017 entfällt. Weitere Veranstaltungen und Termine M o n t a g Frauen im Gespräch Uhr - Treffen im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kontakt: Frau Engelland, Tel. 2086, Frau Feuerhack, Tel. 2802

7 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 7 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 S a m s t a g D a n k e - Grünpflegetage Für den unermüdlichen Einsatz der Helferinnen und Helfer am 14. und 21. Oktober 2017 auf dem Kirchen- und Kindergartengelände möchten wir uns auf diesem Weg recht herzlich bedanken. Danke auch an alle, die entsprechende Vorbereitungen für die Grünpflegetage getätigt haben. Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für das leibliche Wohl sorgten, gilt unser Dank. Erntedankgaben - Herzlichen Dank Unser besonderer Dank geht an das Einkaufscenter Kotter sowie an die Familien Haug, Lindow, Schäfer, Berg, Weickert und Pfister für die Gaben, mit denen wir wieder den Altarraum schmücken konnten. Alle regelmäßigen Gruppen und Kreise treffen sich zu den gewohnten Zeiten. Die Probezeiten unserer Chöre und des Musikkreises finden Sie auf unserer Homepage. Pfarramt: Pfarrer Ralph Gölzer, Kirchgäßl 1, Tel pfarramt.neuhofen.1@evkirchepfalz.de Gemeindebüro im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Kirchgäßl 1 a, Tel Fax: gemeindebuero.neuhofen@evkirchepfalz.de Gemeindesekretärin Frau Eva Ehrhardt. Öffnungszeiten: dienstags und freitags Uhr jeden ersten Donnerstag im Monat Uhr Homepage: Krabbelgruppen Montag Uhr Krabbelgruppe für bis August 2016 geborene Kinder Leitung: Anja Da Silva Donnerstag Uhr Krabbelgruppe für bis September 2015 geborene Kinder Leitung: Melanie Rosenthal, / Ansprechpartnerin für alle Krabbelkreise: Christiane Warg, Tel Blumen für den Altar Wir freuen uns, wenn Sie Blumensträuße auch aus dem Garten für den Altarschmuck spenden können. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Kirchendienerin Frau Helga Weickert, Tel auf. Raumvermietung im Dietrich-Bonhoeffer-Haus Wir vermieten unseren großen Saal einschließlich Küchennutzung zum Preis von 90 Euro (+ Kaution: 100 Euro) für Feierlichkeiten. Ansprechpartnerin: Frau Schleinkofer, Tel Protestantische Kirche Neuhofen Sonntag, Uhr Gottesdienst (Lektor Ulrich Keinath) Uhr "Kirche für die Kleinen" (siehe Besondere Hinweise) Dienstag, Uhr Reformationsgottesdienst der Kooperationsregion, prot. Kirche Mutterstadt Uhr Lutherfest, Dietrich-Bonhoeffer-Haus (ausverkauft!)

8 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 8 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Protestantische Kirche Waldsee-Otterstadt bis Gottesdienst Sonntag, , 20. Sonntag nach Trinitatis Uhr Gottesdienst im Prot. Gemeindezentrum Otterstadt (Pfarrer Buchholz) Uhr Gottesdienst in der Prot. Kirche Waldsee (Pfarrer Buchholz) Reformationstag, Dienstag, Uhr Zentraler Gottesdienst mit Abendmahl in der Prot. Kirche Mutterstadt Wer eine Mitfahrgelegenheit benötigt, meldet diese bitte im Gemeindebüro Waldsee an. Termine und Veranstaltungen Montag, Uhr Frauenkreis Otterstadt im Gemeindezentrum Wäre es nicht eine schöne Geste mit dem Verteilen von Lutherbonbons an den evangelischen Reformationstag zu erinnern?! Lutherbonbons in Tüten mit 75 g oder 500 g können zum Preis von 1,75 bzw. 4,50 zu den Öffnungszeiten im Gemeindebüro bezogen werden. Anschriften: Pfarramt Waldsee, Pfarrer Andreas Buchholz, Jahnstr. 2 a, Waldsee, Tel , Fax: , pfarramt.waldsee@evkirchepfalz.de Sprechzeiten jederzeit, am besten anzutreffen nach telefonischer Vereinbarung. Gemeindezentrum Otterstadt, Huttenstraße 1, Handynummer Die Sprechstunde von Pfarrer Buchholz in Otterstadt findet dienstags von Uhr bis Uhr im Gemeindezentrum statt. Ökumenische Spalte Limburgerhof: Exerzitien im Alltag 2017 (ökumenisches Angebot) Sie wollen... Ihr Christsein neu entdecken und in Ihrem Alltag vertieft leben im Gebet auf Gott hinhören, der Ihnen möglicherweise neue Wege in Ihrem Leben zeigt... Sie sind bereit... sich über vier Wochen hinweg jeden Tag etwa 30 Minuten Zeit zum persönlichen Beten zu nehmen (dafür gibt es schriftliche Hilfen) und am Abend 10 Minuten für die Rückbesinnung auf den Tag; sich einmal in der Woche mit den anderen Teilnehmenden zu treffen, um in der Gruppe verschiedene Weisen des Betens einzuüben, sich über Erfahrungen auszutauschen und Impulse für die Woche zu erhalten; mindestens einmal in den vier Wochen ein Einzelgespräch mit einem der beiden Exerzitienbegleiter zu führen. Melden Sie sich zu den Exerzitien im Alltag an. Die Treffen finden im November im kath. Pfarrheim Limburgerhof jeweils donnerstags um 19:30 Uhr statt, und zwar vom Donnerstag, bis Donnerstag Für die Teilnahme entstehen Kosten in Höhe von 15 EUR, die beim ersten Gruppenabend zu entrichten sind. Besondere Hinweise: Lutherbonbons für Halloween Wussten Sie, dass am 31. Oktober nicht nur Halloween sondern auch Reformationstag ist? An diesem Tag im Jahr 1517 hat der Mönch Martin Luther 95 Thesen an die Kirchentür der Schlosskirche in Wittenberg geschlagen. In diesen Thesen hat seine Kritik an der damaligen Kirche formuliert. Eigentlich wollte er die Kirche reformieren, verändern, aber daraus ist die evangelische Kirche entstanden. In manchen Bundesländern ist deshalb der 31. Oktober gesetzlicher Feiertag. Bei uns gewinnt der Tag als "Halloween" zunehmend an Bedeutung. Kinder und Jugendlich gehen in den Abendstunden von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Krippenkurrende 2017 Alle Jahre wieder sind große und kleine Sängerinnen und Sänger, die Freude am Singen haben, herzlich eingeladen, in unserem ökumenischen Projektchor mit unserem Chorleiter Peter Steiger ein mittelalterliches Weihnachtssingspiel einzustudieren. Mit einstimmigen und mehrstimmigen Chorsätzen wird die ganze Weihnachtsgeschichte in etwa 20 Minuten inszeniert. In das Spiel lassen sich auch gut Kinder von Sängerinnen und Sängern in verschiedenen Rollen integrieren. Zum Singen sind auch die herzlich eingeladen, die an der Aufführung nicht teilnehmen können oder wollen und einfach gerne singen. Die Aufführung wird am Samstagabend vor dem 3. Advent stattfinden. Probentermine: Mittwoch, 25. Oktober, 19.30, im Gemeindezentrum Otterstadt, Huttenstr. 1 Montag, 6. November, 19.30, im Gemeindezentrum Otterstadt

9 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 9 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Samstag, 18. November, Uhr Uhr, im Gemeindehaus Waldsee, Goethestr. 35 Dienstag, 5. Dezember, Uhr, im Gemeindehaus Waldsee Nähere Informationen und Termine gibt es bei Pfarrer Buchholz Tel / Über neue Mitsänger/innen würden wir uns sehr freuen. Pflegestützpunkt Limburgerhof Im Pflegestützpunkt erhalten Menschen und deren Angehörige, die pflegebedürftig, krank oder behindert sind, die Möglichkeit, sich umfassend, trägerneutral und kostenlos über alle Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Folgende Sprechstunden finden statt: - Montag, , im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Altrip, von bis Uhr - Mittwoch, , im Rathaus in Otterstadt, von bis Uhr - Montag, , im Rathaus (Zimmer E 18) in Waldsee, von bis Uhr Weiterhin besteht das Angebot, jederzeit Termine für Hausbesuche oder Beratung im Pflegestützpunkt, Kirchenstraße 29, Limburgerhof zu vereinbaren. Ihre Ansprechpartnerinnen: Ulrike Babelotzky, Telefon: 06236/ Elisabeth Schwarz, Telefon: 06236/ Britta Schwarz, Telefon: 06236/ Stadtmission Ludwigshafen Im Monat Oktober feiern wir in unserer Gemeinde folgende Gottesdienste , 10:00 Uhr Gottesdienst mit Gemeindeversammlung Predigt: Jens Scholz. An den 10 Uhr-Gottesdiensten haben die Kinder parallel zum Gottesdienst ein eigenes Programm: Schatzsucher und Bibelclub. Die Ev. arabische Gemeinde ist in unseren Räumen zu Gast. Genauere Information zu Gottesdienstzeiten erhalten Sie bei Pastor Danial Danial, Telefon: Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Neuhofen Freitag, Uhr Jungschar Uhr Jugend Sonntag, Uhr Gottesdienst Predigt: Pastor Jörg-Michael Grassau Kindergottesdienst Gemeindeunterricht für Teens ab 13 Montag, Uhr Hauskreis Dienstag, Uhr Teenie Hauskreis Uhr Hauskreise Haben Sie Fragen zu unserern Veranstaltungen? Unter der Telefonnummer 06236/41096 erhalten Sie Auskunft. Zu allen unseren Veranstaltungen sind Gäste herzlich eingeladen. Besuchen Sie uns doch einmal! Wenn nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in der Benzstraße 3 statt (Ausnahme Hauskreise). Die EFG im Internet unter Mennonitengemeinde Limburgerhof-Kohlhof (evangelische Freikirche) Gemeindehaus, Kohlhof 2a, Gottesdienst im Gemeindehaus Sonntag, 29. Oktober 10:00 Uhr: Gottesdienst im Gemeindehaus Predigt: Heiko Prasse Kindergottesdienst im Gemeindehaus Alle Interessierten sind stets herzlich eingeladen! Zeugen Jehovas Neuhofen Samstag, 28. Oktober 2017, 17:30-19:15 Uhr: Öffentlicher Vortrag und Wachtturmstudium: Vortrag: "Hast du den Geist eines Evangeliumsverkündigers?" Donnerstag, 02. November 2017, 19:00-20:45 Uhr: Schätze aus Gottes Wort: Bibellesen: Joel 1 bis 3 Unser Leben als Christ: "Jehova hilft uns auszuharren" Bibelstudium: Aus dem Buch: "Gottes Königreich regiert" Kap. 20 Abs u. Kasten auf Seite 216, Jehovas Zeugen haben den Wunsch, dass Sie besser mit der Bibel vertraut werden. Bitte besuchen Sie uns in unserer Versammlungsstätte. Kontakt: Königreichssaal der Zeugen Jehovas Speyerer Straße Neuhofen, Tel.: Internet: jz.lu.rheing@gmail.com Nationaltheater Mannheim/ Regionalabo/ Gruppe Limburgerhof-Rheinauen Neue Saison Do., , Schauspiel Wallenstein von F. Schiller Sa., , Schauspiel Für immer schön von N. Haidle mit Ulrike Folkerts Sa., , Oper Aida von G.Verdi So., , Oper Herkules von G. F. Händel März 2018 Tanz Let's beat, Choreografien von M. Goeke, G. Spota, S. Thoss April/Mai 2018 Schauspiel Birdland von Simon Stephens Juni/Juli 2018 Schauspiel Der Alpenkönig und der Menschenfeind (Ferdinand Raimund) Frau Cristina Tarrús engagiert sich fürs Nationaltheater Mannheim als Gruppenleiterin des Regioabo und organisiert Fahrt, Karten und Bezahlung. Sie begleitet die Gruppe ins Nationaltheater und ist für die neuen Anmeldungen zuständig. Tel oder

10 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 10 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Halloween- Ausstellung am Dienstag, , von Uhr Kürbisse geschnitzt mit gruseligen Motiven von außergewöhnlicher Art in fantasievoller Umgebung. Zu besichtigen in Otterstadt, Friedhofstraße 4. Lichterfest am Zeitrahmen: 18-19:30 Uhr. Treffpunkt: Naturei Otterstadt. Beitrag: Was leckeres für's Buffet. Brennen und Kochen wie in der Steinzeit am für Kinder ab 6 Jahren Zeitrahmen: Uhr. Ort: Naturei Otterstadt. Bitte mitbringen: wetterfeste Kleidung, die schmutzig werden darf, Getränk und Vesper. Beitrag: 15. Info und Anmeldung: Naturspur e.v., NEUE Tel oder info@naturspur.de Kürbisfeuer statt Halloween am für Kinder und Erwachsene Zeitrahmen: Uhr. Ort: Naturei Otterstadt. Beitrag: kulinarische Köstlichkeit für das Büffet. Kochen über der Feuerstelle am für Mädchen und Jungen ab 6 Jahren Zeitrahmen: Uhr. Treffpunkt: Naturei Otterstadt. Bitte mitbringen: wetterfeste Arbeitskleidung, die schmutzig werden darf. Getränk, Vesper. Beitrag: 12. Holzwerkeln am für Erwachsene mit Kindern ab 10 Jahren Zeitrahmen: Uhr. Treffpunkt: Naturei Otterstadt. Bitte mitbringen: Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Getränk und Vesper. Beitrag: Erwachsene 20, Kinder 10. Frühstück und Nachmittagscafé am Beitrag: Erwachsene 10, Kinder ab 5 Jahren 5, Jüngere Kinder 1 pro Lebensjahr, inkl. Kaffee und Tee. Anmeldung für Frühstück erforderlich! Bewegte Tischspiele , Uhr Tisch- und Brettspiele einmal anders spielen! Wir bewegen uns weg vom Tisch in den ganzen Raum. Die Kursleiterin Anika Sohn zeigt euch Varianten für drinnen und draußen und gibt euch Tipps für regnerische Tage. Somit kann alles zu Hause nachgespielt werden. Die Kursleiterin ist Erzieherin und Psychomotorikerin. für Kinder ab 4 Jahren mit ihren Eltern oder Elternteil Mitglieder 13,00 /Nichtmitglieder 15,00 / Familie Anmeldung schriftlich per Mail bis Filzwerkstatt - wolligwarme Eierwärmer, Zusammen (Elternteil/Kind ab 4 Jahren) filzt Ihr mit Nassfilztechnik süße Eierwärmer. Bitte bringt ein Handtuch mit. von bis Uhr Mitglieder 21,--; Nichtmitglieder 24,- pro Paar; Materialkosten: 5,00 Anmeldung per Mail bis Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage oder auf Facebook! NOVA FamilienZentrum Neuhofen e.v. Ludwigshafener Str. 7, Neuhofen, Tel (mittwochs von bis Uhr - sonst AB) nova.familienzentrum@gmx.de Vorzimmer geschlossen Das Vorzimmer des Ortsbürgemeisters ist am Montag, dem 30. Oktober 2017 geschlossen. Wir bitten um Beachtung! Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Jürgen Jacob findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Heike Firlus, Tel Öffnungszeiten des Vorzimmers Das Vorzimmer des Ortsbürgermeisters ist von dienstags bis donnerstags in der Zeit von bis Uhr, sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von bis Uhr geöffnet. Wir bitten um Beachtung! Wir gratulieren Geburtstage , Doris Schulmeyer, 70 Jahre , Michael Villanova, 70 Jahre Die Verwaltung gratuliert allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die in der kommenden Woche Geburtstag oder ein Ehejubiläum feiern. Jürgen Jacob, Ortsbürgermeister

11 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 11 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Wir gratulieren Achtung! Neue Regelungen für die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten. Ab sofort können nur noch Jubilare veröffentlicht werden, die das bei der Ortsgemeinde anmelden (s. Titelseite des Amtsblattes vom ). Anmeldung: Tel oder -21. Alle älteren Regelungen sind daher außer Kraft. Wir bitten um Beachtung! Do Uhr und Uhr Fr Uhr Sa Uhr Tel Kriegsgräberfürsorgesammlung vom 31. Oktober bis 25. November 2017 In der Zeit der Sammlung wird im Bürgerbüro im Rathaus Altrip eine Spendenkasse aufgestellt, in die Spenden für die Pflege der Kriegsgräberstätten eingeworfen werden können. Außerdem können Sie Ihre Spende auf folgendes Konto überweisen: IBAN: DE BIC: LUHSDE6AXXX Verwendungszweck: Spende Kriegsgräberfürsorge (Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!) Der insgesamt in der Verbandsgemeinde Rheinauen gesammelte Betrag wird dann an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge weitergeleitet. Jacob, Ortsbürgermeister Friedrich-Fröbel-Kita Herbstspaziergang unserer Jüngsten Am Mittwoch, dem lockte uns die Sonne aus unserer Kita. Bepackt mit Proviant und Spielzeug machten wir uns auf den Weg zum neuen Spielplatz im Junkergewanne. Dort entdeckten und eroberten wir die Spielgeräte für die Kinder und Senioren. Gerne schauten wir auch den Bauarbeitern mit ihrem Kran, den großen LKW s und Bauwerkzeugen zu. Den Rückweg schafften dann alle Kinder zu Fuß. Ohne den Turtle Bus zu benutzen machten wir uns auf den Heimweg. Alle waren sich einig das war ein toller Ausflug. Altriper Rheinfinken e. V. Die Chorproben am fallen wegen der Feiertage ( und ) aus. Athletenclub 1923 e. V. Verlängerte Öffnungszeiten am Wochenende ab dem Liebe Mitglieder, auf vielfachen Wunsch ist samstags und sonntags der AC dann ab 08:00 Uhr für Euch geöffnet. Wir gehen davon aus, dadurch die Attraktivität unseres Angebotes weiter zu verbessern. Geschlossen wird weiterhin um 15:00 Uhr. Mit sportlichem Gruß, die Vorstandschaft Gemeindebücherei Maxschule Öffnungszeiten: Mo. geschlossen Di Uhr und Uhr Mi Uhr Neu: Langhanteltraining im AC unter professioneller Anleitung Einführung in die Grundlagen olympisches Gewichtheben für alle Altersklassen im Rahmen des "Funktional Fitness". Besonderen Wert legen wir auf die ganzheitliche athletische und funktionelle Ausbildung auch von Kindern und Jugendlichen. Ausbildung im Reißen (Snatch) Ausbildung im Umsetzen und Stoßen (Clean and Jerk) Kniebeugen (Squats)

12 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 12 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Front/ Back Kreuzheben (Deadlift) Drücken (Power Press) Schwungdrücken (Push Press) und vieles mehr... Durchgehend qualifizierte Betreuung ist gewährleistet durch ein Team bestehend aus DOSB Trainern, Sportleiter der Bundeswehr, erfahrenen Betreuern mit Bundesligaerfahrung, sowie Deutschen Meistern und ehemaligen Nationalmannschaftshebern. Weitere Infos und Kontakt unter: bzw Über das gesamte weitere Kursangebot unseres Vereines informieren Sie sich bitte unter dann einfach mit Klick auf "Abteilungen" Schauen Sie nach vorheriger Anmeldung doch einfach einmal unverbindlich vorbei bzw. vereinbaren Sie bei konkretem Interesse ein kostenfreies Schnuppertraining. Man sieht sich; wir freuen uns auf Sie. Mit sportlichem Gruß, der Vorstand Federbetten. Bitte stellen Sie die Sammelware, in Kartons oder Säcke verpackt, am Sammeltag bis 8.30 Uhr sichtbar, jedoch nicht verkehrsbehindernd an den Straßenrand. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit des DRK. Vielen Dank! Am Dienstag, dem , um Uhr, Eröffnung mit Ansprache von Ortsbürgermeister Jürgen Jacob. Großer Jubiläumsball Am kommenden Samstag, lassen wir anlässlich unseres 150-jährigen MGV-Jubiläums die alte Tradition eines großen Tanzball mit Live-Musik wieder aufleben. Der Ball findet im Reginozentrum statt und ist öffentlich: Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist herzlich willkommen! Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Der Eintritt kostet 20 Euro pro Person. Kartenvorverkauf mit Platzreservierung unter / (A. Sommer). ab Uhr (Einlass ab 19 Uhr) Deutsches Rotes Kreuz e. V. Ortsverein Altrip Das Deutsche Rote Kreuz Ortsverein Altrip e.v. veranstaltet am Samstag, dem , eine Kleidersammlung. Gesammelt wird tragfähige Kleidung, Schuhe und Neue Tanzkurse ab 8. November Wer auf die Frage, ob er zum Ball gehen möchte, die Antwort geben muss: "Ich würde gerne, kann aber nicht (mehr) tanzen", dem können wir helfen: Ab 8. November bieten wir mittwochs um Uhr im Edith-Stein-Haus einen neuen Anfängerkurs Gesellschaftstänze an. Hier könnt Ihr Walzer, Tango, Cha-Cha- Cha und all die anderen schönen Tänze lernen, die so viel Spaß machen! Wer lieber ohne Partner tanzt, ist im neuen EasyLineDance Anfängerkurs richtig, der um Uhr ebenfalls mittwochs im Edith-Stein-Haus stattfindet. Getanzt wird in Reihen und Linien vor- und nebeneinander. Anmeldung und Information bei Vera Walter, Tel oder per tanz@mgv-altrip.de Young Voices Wir haben mit den Proben für unser nächstes Konzert begonnen.

13 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 13 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Das der ideale Zeitpunkt, bei uns einzusteigen. Wir freuen uns über neue (oder auch altbekannte) Sängerinnen und Sänger, die unsere Leidenschaft teilen! Kommt einfach in eine der nächsten Chorproben und schaut, ob es euch bei uns gefällt: Dienstags, 20 Uhr in der Maxschule, Saal 4. Neugestalteter Internetauftritt Wir haben unsere Website renoviert und modernisiert: Schaut doch mal rein! Die Adresse ist gleichgeblieben: de nächste Termine: , 20 Uhr Tanzball Reginozentrum Altrip, Einlass ab 19 Uhr 1.11., 15 Uhr Trauerhalle auf dem Friedhof Altrip, Gedenken der Verstorbenen - es singt der Gemischte Chor Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Altrip Hallo liebe Mitglieder und Freunde des PWV, unsere nächste Planwanderung am Sonntag, 05. Nov. 2017, steht unter der Überschrft "Wandern am Rhein" und läuft zum großen Teil am Rhein entlang - von Petersau/Frankenthal in die Domstadt Worms. Wir starten zu den üblichen Zeiten: 8:00 h ab Messplatz und 8:05 h ab VR-Bank. Es werden wieder 3 Möglichkeiten angeboten: eine große, eine kleine und eine Mini-Tour. Die große Tour - geführt von Helmut Hertzler und Adalbert Huck - beginnt ihre Wanderung beim Hofgut Petersau/Frankenthal und hat bis zur Mittagsrast ca. 10 km zu laufen. Die kleine Tour wird von Sonja Huck und Marion Haupt geleitet und startet ab dem "Rheinufer 2" (Freilichtbühne). Sie wandert bis zum Mittag ca. 6 km auf einem schönen Weg direkt am Rhein entlang. Der Weg verläuft zwar eben - aber der Jahreszeit entsprechend ist festes Schuhwerk empfhohlen. Zum gemeinsamen Mittagessen kehren wir im "Alten Ruderhaus" (ehem. Naturfreundehaus) in Worms ein. Nach einer angemessenen Pause haben die "Laufwilligen" Gelegenheit, eine "Verdauungswanderung" von ca. 5 km zu absolvieren. Dabei überqueren wir die Rheinbrücke und landen in Hessen. Zum gemütlichen Abschluss bei Kaffee und Kuchen treffen wir uns alle gemeinsam im Gasthaus Hagenbräu in Worms. Die Mini's erfahren im Bus, wie sie den Tag gestalten werden. Wer bei dieser Wanderung der eher gemütlichen Kategorie dabei sein möchte, melde sich bitte rechtzeitig an bei unserer Wanderfreundin Christa Hook, Maxburgstr. 1, Tel Wir freuen uns auch immer über die Teilnahme von Gästen. Für heute freundliche Grüße Gerda Dyckhoff, Schriftführerin Abteilung Fußball Aktive Fußball-Vorschau: So, TuS II - SG Limburgerhof II 2. Mannschaft TuS I - Phönix Schifferstadt II 1. Mannschaft Die Termine der AH und Jugend sowie ausführliche Spielberichte finden Sie auf unserer Homepage Um unseren Mitarbeitern den Ausbau der Wasserzähler und das Ablesen der Stromzähler zu erleichtern, bitten wir Sie dafür zu sorgen, dass die Zähler frei zugänglich sind. Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ralf Marohn findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich im Vorzimmer, Tel.: / Die Gartenwasserzähler werden ausgebaut und die Stromzähler abgelesen! Wir machen alle Gartenpächter im Kleingartengebiet Woogstraße darauf aufmerksam, dass die Gartenwasserzähler am Montag, dem 06. November 2017, ausgebaut werden. Außerdem werden gleichzeitig die Stromzähler abgelesen. Anschlagtafeln Die Ortgemeinde Neuhofen stellt in ihrem Gemeindegebiet Anschlagtafeln - die sogenannten schwarzen Bretter - für kostenlose Veröffentlichungen von Vereinen, Kirchen oder Privatpersonen zur Verfügung. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt. Beim Plakatieren sind im Interesse aller Nutzer gewisse Regeln und Hinweise zu beachten. - Jede Veröffentlichung muss vorher von der Ortsgemeinde mittels Stempel bestätigt werden.

14 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 14 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Nicht gestempelte Plakate werden entfernt. - Auf jede Plakattafel darf nur EIN Plakat in der Größe von höchstens DIN A 2 angebracht werden. - Plakate für noch nicht stattgefundene Veranstaltungen dürfen nicht verdeckt werden. - Es ist auf platzsparende Plakatierung zu achten. - Neuhofener Veranstaltungen haben Vorrang vor Auswärtigen. - Plakate müssen nach Ablauf des Termins wieder abgenommen und selbst entsorgt werden. Wenn durch Missachtung der oben genannten Punkte der gemeindliche Bauhof eingreifen muss, berechnen wir den Verursachern die entstehenden Kosten. Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten, damit auch zukünftig gewährleistet ist, dass interessante Informationen für Bürger von Neuhofen auf diesem Wege möglich sind. Ralf Marohn Ortsbürgermeister Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neuhofen vom Der Ortsgemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: INHALTSVERZEICHNIS 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ausschüsse des Gemeinderates 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister 5 Beigeordnete 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen 8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters 9 Aufwandsentschädigung der / des Beigeordneten 10 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter 11 In-Kraft-Treten 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Neuhofen erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von 8 Abs. 4 DVO zu 27 GemO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus Neuhofen, Rottstraße 1 befindet, bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die sich am Rathaus Neuhofen, Rottstraße1, befindet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. 2 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse: a) Haupt- und Finanzausschuss, b) Bau- und Grundstücksausschuss, c) Ausschuss für Landwirtschaft sowie für Umwelt, Naturund Landschaftsschutz, d) Rechnungsprüfungsausschuss, e) Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur und f) Schulträgerausschuss g) Umlegungsausschuss (nach Bedarf) (2) Die Ausschüsse gemäß Abs. 1 haben neun Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 haben folgende Ausschüsse eine andere Anzahl von Mitgliedern: a) Rechnungsprüfungsausschuss - 5 Mitglieder b) Umlegungsausschuss- 4 Mitglieder sowie den Leiter des Katasteramtes als Vorsitzenden c) Schulträgerausschuss - 7 Mitglieder, sowie zusätzlich eine Lehrkraft und ein/eine Elternvertreter/Elternvertreterin (3) Die Mitglieder und Stellvertreter folgender Ausschüsse werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt: a) Haupt- und Finanzausschuss, b) Bau- und Grundstücksausschuss, c) Rechnungsprüfungsausschuss und d) Umlegungsausschuss (4) Die folgenden Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet: a) Ausschuss für Landwirtschaft sowie für Umwelt, Naturund Landschaftsschutz, b) Ausschuss für Jugend, Sport und Kultur und c) Schulträgerausschuss Mindestens die Hälfte der Mitglieder und der Stellvertreter dieser Ausschüsse müssen Ratsmitglieder sein. 3 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse (1) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angelegenheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinderates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates soweit die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt. (2) Soweit einem Ausschuss die Beschlussfassung über Angelegenheiten nicht übertragen ist, hat der Ausschuss innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Beschlüsse des Ortsgemeinderates vorzuberaten. Berührt eine Angelegenheit den Zuständigkeitsbereich mehrerer Ausschüsse, so obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Federführung. (3) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie

15 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 15 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 der Abschluss von Vergleichen; 2. die Zustimmung zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von ,-, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 3. die Genehmigung von Verträgen der Gemeinde mit dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten bis zu einem Betrag von ,- ; 4. die Verfügung über das Ortsgemeindevermögen bis zur Werthöhe von ,- ; 5. die Hingabe von Darlehen der Ortsgemeinde bis zur Werthöhe von ,- ; 6. die Gewährung von Zuwendungen an Dritte bis zu einer Höhe von ,-, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 7. Stundung, Niederschlagung und den Erlass gemeindlicher Forderungen bis ,- im Einzelfall, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 8. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten (mit Ausnahme von Bau- und Planungsaufträgen) bis zu einem Wert von ,-, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 9. Entscheidung über Vermittlungen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 Satz 5 GemO ohne Wertgrenzenbeschränkung, die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß 94 Abs. 3 Satz 5 GemO bis zu einer Wertgrenze von 5.000,-- im Einzelfall. Die Entscheidung gemäß Satz 1 Nr. 9 hinsichtlich der Vermittlung und der Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt im Falle von Kleinbeträgen bis zu 1.000,-- je Einzelfall einmal halbjährlich durch verbundenen Beschluss. (4) Der Bau- und Grundstücksausschuss ist zuständig zur Vorberatung von Bau- und Grundstücksangelegenheiten sowie Fragen der Bauleitplanung. Er entscheidet abschließend über 1. Rangrücktritte und Löschungsbewilligungen; 2. die Vergabe von Bau- und Planungsaufträgen bis zu einem Wert von ,-, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 3. das Einvernehmen der Ortsgemeinde a) in den Fällen des 14 Abs. 2 BauGB, b) bei Zurückstellung von Baumaßnahmen gem. 15 BauGB, c) zu Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. 31 BauGB, d) in der Frage der Zulässigkeit von Vorhaben gem. 33 bis 35 BauGB und e) in der Frage der Zulässigkeit von Vorhaben gem. 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist; 4. der Erlass von Benutzungsordnungen sowie die Festsetzung von Miet- und Pachtzinsen für öffentliche Einrichtungen. 4 Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf den Ortsbürgermeister Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von ,- im Einzelfall; 2. Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Ortsgemeinderats; 3. Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000,- ; 4. Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung; 5. Stundung und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis 5.000,- im Einzelfall sowie Erlass gemeindlicher Forderungen bis 1.000, Vermietung und Verpachtung gemeindeeigener Wohnungen, Grundstücke und öffentlichen Einrichtungen sowie die Festsetzung der Miet- und Pachtpreise für gemeindeeigene Wohnungen und Grundstücke 7. Erklärung zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. 24 und 25 BauGB. 8. das Einvernehmen der Ortsgemeinde in den Fällen des 14 Abs. 2 und 36 BauGB und in den Fällen des 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden 5 Beigeordnete (1) Die Ortsgemeinde hat bis zu 2 Beigeordnete. (2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebildet, der auf den Ersten Beigeordnete zu übertragen ist. 6 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderats eine Entschädigung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 9. (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines monatlichen Grundbetrages in Höhe von 33,- und eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,-. Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrages wird um 50 v.h. gekürzt, wenn das Ortsgemeinderatsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Ortsgemeinderatssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der Teilnahme ausgeschlossen war. Das Sitzungsgeld entfällt bei Nichtteilnahme an einer Sitzung. (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Sitzungsort erstattet. (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Gemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der nur durch die Inanspruchnahme einer bezahlten Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2. (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Vorschriften des Landesreisekostengesetzes. (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. (7) Die Vorsitzenden der im Ortsgemeinderat gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe des monatlichen Grundbetrages nach Absatz 2. (8) Die Aufwandsentschädigung ist vierteljährlich nachträglich und längstens bis Ende des Monats zu zahlen, in dem das Mandat endet.

16 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 16 Ausgabe 43/27. Oktober Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,- ; es entfällt bei Nichtteilnahme an einer Sitzung. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 6 Abs. 3 bis 6 und 9 entsprechend. 8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters Dem Ortsbürgermeister, der ehrenamtlich tätig ist, wird die gem. 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehende Aufwandsentschädigung gewährt. 9 Aufwandsentschädigung der / des Beigeordneten (1) Der/die ehrenamtliche Beigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach 12 Abs. 1 KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung gemäß 12 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. 13 Abs. 2 KomAEVO. (3) Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Ortsgemeinderatsmitglied sind und denen keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderats, der Ausschüsse und an den Besprechungen mit dem Ortsbürgermeister ( 50 Absatz 7 GemO) ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00. (4) Sofern nach den steuerlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschalsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. (5) 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend. 10 Aufwandsentschädigung für weitere Ehrenämter (1) Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Neuhofen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages wie folgt: a) der/die Büchereileiter/in 300,- b) der/die stellvertretende Büchereileiter/in 200,- c) der/die Mitarbeiter/innen 100,- d) weitere Hilfskräfte 30,- (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohnsteuer nach einem Pauschalsteuersatz möglich ist, wird die pauschale Lohnsteuer von der Gemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteuer und pauschale Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge werden auf die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet. 11 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom , zuletzt geändert durch Satzung vom , außer Kraft. Neuhofen, den gez. Marohn Ortsbürgermeister Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Neuhofen, den gez. Marohn Ortsbürgermeister Satzung der Ortsgemeinde Neuhofen über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 20. Oktober 2017 Der Gemeinderat Neuhofen hat in seiner Sitzung am aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 153) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom (GVBl. 21) in Verbindung mit 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 77) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1 Voraussetzung und Wirkung der Ablösung (1) Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich oder ist sie aufgrund einer Satzung nach 88 Abs. 3 LBauO (Gestaltungssatzung) untersagt oder eingeschränkt, so kann die Bauherrin oder der Bauherr, wenn die Ortsgemeinde zustimmt, die Stellplatzverpflichtungen nach 47 Abs. 1-3 LBauO auch dadurch erfüllen, dass an die Ortsgemeinde ein Geldbetrag (Ablösebetrag) nach Maßgabe dieser Satzung gezahlt wird. Die Ortsgemeinde wird den Ablösebetrag für die Bereitstellung öffentlicher Stellplätze und Parkplatzeinrichtungen an geeigneter Stelle verwenden. (2) Ein Anspruch der Bauherren auf Ablösung ihrer Stellplatzverpflichtungen besteht nicht. (3) Im Falle der Ablösung erwirbt die Bauherrin oder der Bauherr durch Zahlung des hierfür festgesetzten Geldbetrages keine Nutzungsrechte an bestimmten Stellplätzen. 2 Festsetzung und Fälligkeit der Ablösebeträge (1) Zur Ablösung der Stellplatzverpflichtungen gemäß 1 Abs. 1 erhebt die Ortsgemeinde einen Geldbetrag (Ablösebetrag) in Höhe von 60 v. H. der durchschnittlichen Herstellungskosten der Stellplätze einschließlich der Kosten des Grunderwerbs. Der Ablösebetrag wird auf 8.000,00 Euro je Stellplatz festgesetzt. (2) Die Zahlung des Ablösebetrags wird mit Erteilung der Baugenehmigung fällig. 3 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom in der derzeit gültigen Fassung außer Kraft.

17 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 17 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Neuhofen, den Ortsgemeinde Neuhofen gez. Ralf Marohn Ortsbürgermeister Kriegsgräberfürsorgesammlung vom 31. Oktober bis 25. November 2017 In der Zeit der Sammlung wird im Bürgerbüro im Rathaus Neuhofen eine Spendenkasse aufgestellt, in die Spenden für die Pflege der Kriegsgräberstätten eingeworfen werden können. Außerdem können Sie Ihre Spende auf folgendes Konto überweisen: IBAN: DE BIC: LUHSDE6AXXX Verwendungszweck: Spende Kriegsgräberfürsorge (Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!) Der insgesamt in der Verbandsgemeinde Rheinauen gesammelte Betrag wird dann an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge weitergeleitet. Marohn, Ortsbürgermeister Halloween-Party im JuZ ElternBabyTreff des Netzwerkes Kindeswohl Die Termine für das ElternBabyTreff sind am Freitag, 03. und 11. November von bis Uhr in den Räumen des NOVA, Ludwigshafener Str. 7. Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Baisch, Tel Sprechstunden Schiedsmann Die Sprechstunde des Schiedsmannes Hubert Wystrichowski erfolgt nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich im Vorzimmer des Ortsbürgermeisters Tel Gemeindebücherei Neuhofen Ludwigshafener Str. 2 Tel. (06236) buecherei@neuhofen.de Stöbern Sie bequem von zuhause aus oder mobil auf ihrem Smartphone in unserer Mediensuche im Internet FINDUS. Sie finden hier auch unser Angebot an digitalen Medien der ONLEIHE, die Sie kostenlos mit Ihrem Büchereiausweis ausleihen können: buecherei-neuhofen.de Unsere Öffnungszeiten: Montag Uhr Mittwoch Uhr Die Bücherei bleibt am Mittwoch, (Allerheiligen), und am Montag, (Umbaumaßnahme) geschlossen. KOMM UND GRUSEL DICH MIT UNS BEI UNSRER SCHAURIG SCHÖNEN HALLOWEEN PARTY Die Bücherei wird 60! Am letzten Freitag (13. Oktober) feierte die Bücherei auf den Tag genau 60-jähriges Doppeljubiläum, denn genauso lang steht sie unter der ehrenamtlichen Leitung von Herrn Ernst Bein, seit Oktober 2016 gemeinsam mit der in das Amt berufenen langjährigen Leiterin Frau Daniela Rößler. Als Rheinland-Pfalz größte ehrenamtlich geführte Bücherei wurde sie und Herr Bein durch Ortsbürgermeister Marohn und weitere Ehrengäste (Landrat Clemens Körner, Verbandsbürgermeister Otto Reiland) mit warmen Worten geehrt. Wir bedanken uns bei allen Gästen für eine schönen Abend im kleinen Kreis. PS: Zum diesjährigen Jubiläum erwartet unsere kleinen Leser ab

18 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 18 Ausgabe 43/27. Oktober November eine große Überraschung in der Bücherei! Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern viel Spaß beim Lesen und Eintauchen in spannende, gruselige, herzerweichende, traurige, fantastische... Geschichten. Daniela Rößler, Ernst Bein (Büchereileitung) Fotogruppe Gut Licht Neuhofen-Kalender 2018 Alle Vereine, Organisationen, Kirchen bzw. Kindergärten, die ihre Veranstaltungstermine im Neuhofen-Kalender veröffentlichen wollen, werden gebeten, diese bis zum 30. Oktober 2017 zu melden. oder per Telefon: Ursula Kirschall (415155) Hans Geiger (53179) Helmut Karl (53876) Die Fotogruppenleitung Pfälzerwald-Verein Neuhofen e. V. 12. Planwanderung am 05. November 2017 Unser Ausgangspunkt ist Deidesheim. Von dort geht es zunächst durch die Weinberge und dann relativ steil hoch zur Michaelskapelle. Weiter führt der Weg über die Heidenlöcher und die Grüne Bank in weitem Bogen zur Wachtenburg. Dann laufen wir hinunter nach Wachenheim, wo wir erst um Uhr zum Essen in der Gaststätte "Luginsland" angemeldet sind. Die Kurzwanderer wandern von Deidesheim durch die Weinberge direkt nach Wachenheim und essen bereits früher. Die Tour wird geführt von Kurt Gehres. Abfahrt: 9.00 Uhr Löwen-Apotheke. Anmeldung: Montag, bis Freitag, ab Uhr bei Wanderwart Franz Kaltz, Hauptstraße 21, Tel Fahrpreis: Erwachsene 10,-, Jugendliche 2,50. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Turn- und Sängervereinigung Neuhofen e. V. Vereins- und Krönungsball mit Tanzturnier Am 11. November 2017, Uhr, lädt die Turn- und Sängervereinigung zu ihrem diesjährigen Vereins- und Krönungsball mit Tanzturnier ins Bürgerhaus Neuer Hof recht herzlich ein. Wir konnten die Tanz & Showband "Limelights" engagieren, die uns eine gelungene Veranstaltung verspricht. Traditionsgemäß findet an diesem Abend die Krönung der neuen Lieblichkeit der TUSNESIA statt. Die noch amtierende Prinzessin Maria I. wird mit ihrer Abschiedsrede ihren Rücktritt erklären und ihrer Nachfolgerin Krone und Zepter übergeben. Die festliche Eröffnung des Abends erfolgt wie in den vergangenen Jahren mit einer Polonaise, die vom Ehepaar Zach angeführt wird. Besonders weisen wir auf die gesonderte Veröffentlichung unserer Tanzsportabteilung hin, die sich auch in diesem Jahr wieder nachmittags und abends mit einem Tanzturnier präsentieren wird. Kartenvorbestellungen werden ab sofort vom 1. Vorsitzenden und Ehrenpräsidenten der TUSNESIA Herrn Hauke Jahn (Tel ) entgegengenommen. Der Eintritt beträgt 12,-- pro Person. Der Kartenvorverkauf findet am Freitag, dem 03. und 10. November 2017 von bis Uhr in der TuS-Gaststätte statt. Abt. Handball Spieltermine Samstag, :30 Uhr Männliche E-Jugend - HSG Dudenhofen/ Schifferstadt 17:00 Uhr Männliche C-Jugend - jsg 1FCK/TSG KL/Wfb 18:30 Uhr Männliche A-Jugend - HSG Landau/Land Sonntag, :00 Uhr TuS Damen 2 - SV Meckenheim 16:00 Uhr TuS Damen 1 - TuS KL-Dansenberg 18:00 Uhr TuS Herren 1 - MSG TSG/1. FCK 20:00 Uhr TuS Herren 2 - MSG TSG/1. FCK 3 Abt. Tusinesia Komitee-Sitzung Unsere nächste Komitee-Sitzung findet am Montag, dem 30. Oktober 2017, Uhr, im oberen Nebenzimmer der TuS-Gaststätte statt. VfL Neuhofen Einladung zur Jahreshauptversammlung am , Uhr, im Nebenzimmer der VfL-Gaststätte Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden 4. Mitgliederehrung 5. Kassenbericht 6. Berichte der Abteilungen 7. Revisionsbericht 8. Aussprache zu den Berichten 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahl eines Wahlleiters 11. Neuwahlen 12. Satzungsänderung 13. Anträge 14. Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung sind bis an die Geschäftsstelle des VfL Neuhofen, Jahnstr. 20, zu richten. Laut Satzung erfolgt keine persönliche Einladung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Die Vorstandschaft Abteilung Leichtathletik Leichtathletik-WINTER-TRAININGSZEITEN 2017/2018 Ab (Trainingstag ist der Dienstag) gelten folgende Winter-Trainingszeiten: Jahrgänge jünger: Training in der Rehbachhalle Neuhofen, von 15:30-17:00 Uhr Jahrgänge älter: Training in der Leichtathletik-Halle in Ludwigshafen, von 17:00-18:30 Uhr. Weitere Infos und Auskünfte erhalten sie unter Tel /51228 oder helmut.rottmueller@t-online.de Carolin Brunn an 4. Stelle der Pfalzbestenliste 2017 In der jetzt erschienen Pfalzbestenliste 2017, konnte sich Carolin Brunn, in ihrer Specialdisziplin Weitsprung, mit 4,85 m, auf dem hervorragenden 4. Platz placieren. Schülerstammtisch Jahrgang 1949/50 Zu unserem Herbststammtisch am Freitag, den , um Uhr, TuS-Gaststätte in der Jahnstaße 25, Neuhofen laden wir recht herzlich ein. Der Schülerausschuss

19 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 19 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Die Sprechstunde von Ortsbürgermeister Bernd Zimmermann findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich im Rathaus, Tel (nur vormittags) bei Frau Krieg oder Frau Flory. Haben Sie Anregungen oder Kritik? Diese können Sie auch gerne telefonisch oder per mitteilen ( Sprechstunde der Beigeordneten Die Sprechstunden der Beigeordneten Birgit Reichert finden nach Absprache statt. Bitte melden Sie sich unter Tel (vormittags) oder per Mail: um einen Termin zu vereinbaren. Das Gartenwasser wird abgestellt! Wir machen alle Gartenpächter der Gartengebiete Brückenweg, Fahrlache und Ottmargewanne darauf aufmerksam, dass das Gartenwasser am Freitag, den 03. November 2017 abgestellt wird. Bitte drehen Sie nach dem 03. November Ihre Wasserhähne auf, damit das restliche Wasser in den Leitungen abfließt und ein Wasserrohrbruch vermieden werden kann. Außerdem bitten wir Sie, Ihre Leitung, die aus dem Boden herausragt, abzudichten, um ein Platzen der Wasserleitung zu vermeiden. 183, 2049/88, 2049/87, 2049/86, 244/1, 184, 2049/52, 2049/50, 2049/85, 2049/60, 2049/71, 2049/63, 230, 240/2, 240/1 Weiter ergibt sich der Geltungsbereich durch den beigefügten Lageplan. Im Bereich des Ortskerns in Otterstadt ist bislang noch kein gültiger oder qualifizierter Bebauungsplan vorhanden. Die Beurteilung der baurechtlichen Vorhaben richtet sich in diesem Bereich nach 34 BauGB. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans beabsichtigt die Gemeinde, die planerische und rechtliche Grundlage für die Sicherung der bestehenden, schützenswerten städtebaulichen Situation und den Erhalt des kleinteilig strukturierten Ortsbilds im zentralen Bereich von Otterstadt zu schaffen sowie verträgliche Erweiterungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Gebäudebestand zu untersuchen und ggf. zu legitimieren. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung und auf die Erstellung eines Umweltberichts verzichtet. Weiter ist zwar eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nicht erforderlich, die Bürger werden jedoch frühzeitig und umfassend am bauleitplanerischen Verfahren beteiligt. Zimmermann, Ortsbürgermeister Geltungsbereich: Einladung zur Sportlerehrung 2017 Auch in diesem Jahr haben Otterstadter Sportler und Sportlerinnen große Leistungen gezeigt und wichtige Wettbewerbe gewonnen. Dies möchte die Gemeinde im Rahmen einer Sportlerehrung anerkennen. Sie sind herzlich dazu eingeladen am Donnerstag, dem 9. November 2017, um Uhr, im Remigiushaus. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen allen Aktiven in unseren Vereinen weiterhin viel Erfolg und Freude bei der Ausübung Ihres Sports. Ihr Bernd Zimmermann, Ortsbürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung des Bebauungsplanes Mitte A der Ortsgemeinde Otterstadt gem. 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB Im Vollzug des 2 Abs. 1 BauGB wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Mitte A gefasst hat. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke: 2049/45, 2049/41, 2049/23, 2049/36, 2049/35, 2049/10, 2049/6, 177, 235, 232, 228/3, 242/2, 228/2, 226, 224, 231, 230/2, 175, 182, 228/4, 178, 2049/98, 2049/97, 2049/96, 2049/92, 2049/54, 2049/66, 2049/56, 2049/68, 2049/91, 2049/82, 2049/64, 2049/12, 2049/49, 2049/81, 2049/32, 2049/101, 2049/103, 2049/102, 2049/44, 2049/43, 2049/42, 2049/24, 2049/20, 2049/19, 2049/11, 176, 2049/38, 2049/99, 2049/83, 2049/65, 2049/95, 2049/53, 2049/51, 2049/61, 2049/75, 2049/73, 2049/59, 2049/72, 2049/58, 2049/57, 2049/69, 2049/80, 2049/62, 2049/13, 2049/39, 2049/18, 2049/100, 181, 179, 2049/55, 2049/48, 2049/31, 236, 227, 174, 2049/67, 2049/40, 2049/22, 2049/21, 2049/5, 239/1, 2049/25, Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet Bebauungsplan Mitte A Aufgrund von 14, 16, 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) - jeweils in der derzeit gültigen Fassung - hat der Gemein-

20 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 20 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 derat der Ortsgemeinde Otterstadt am in öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen: 1 Anordnung der Veränderungssperre Der Gemeinderat hat beschlossen, für das in 2 bezeichnete Gebiet Mitte A einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für das Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und ergibt sich abschließend aus dem Übersichtsplan in der Fassung vom Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Gemäß 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB (Veränderungssperre) dürfen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre 1. Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Ausnahmen Gemäß 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 2. nach 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs beim Zustandekommen dieser Satzung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründende Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Nach 24 Abs. 6 GemO gelten Satzungen - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung zustande gekommen sind - ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister den Beschluss nach 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit ausgesetzt hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Dettenheim unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hinweise: Außerdem wird auf die Vorschriften des 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung und Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und des 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgerechter Geltendmachung hingewiesen. Otterstadt, Ortsgemeinde Otterstadt gez. Bernd Zimmermann, Ortsbürgermeister Anlage: Übersichtsplan Geltungsbereich in der Fassung vom 10. Oktober In Kraft Treten (1) Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach 16 Abs. 2 i.v.m. 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. (2) Gemäß 17 Abs. 1 BauGB tritt sie nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich ist. Bekanntmachungshinweise: Einsichtnahmemöglichkeit: Jedermann kann die Satzung über die Veränderungssperre und den Plan über den räumlichen Geltungsbereich während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 4 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen) Ludwigstraße 99, Waldsee, gebührenfrei einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und Abwägungsmängeln: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

21 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 21 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze der Ortsgemeinde Otterstadt vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 88 Abs. 1 Nr. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Bei Wohngebäuden bestimmt sich der Stellplatzbedarf nach der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Im Übrigen bestimmt sich die Zahl der notwendigen Stellplätze nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen vom 24. Juli 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge in der jeweils geltenden Fassung; das gilt auch für Wohngebäude, die nicht in der Anlage aufgeführt sind. 2 Soweit Bebauungspläne Festsetzungen über die Anzahl der Stellplätze enthalten, gehen diese vor. 3 Diese Satzung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn dieser nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Otterstadt, den Ortsgemeinde Otterstadt gez. Bernd Zimmermann, Ortsbürgermeister GV Germania Otterstadt 1904 mit Voice Garden Liebe Sängerinnen und Sänger, liebe Freunde des GV Germania und Voice Garden, zur Zeit haben wir keine aktuellen Termine, für kurzfristig festgelegte Ereignisse bitte die Ansagen in den Singstunden beachten. Auch deshalb: Kommt regelmäßig in die Singstunden, denn Singen hält fit und erhöht die Lebensfreude. Nächste Ausschuss-Sitzung am Di., um Uhr Bitte schon vormerken: Am Sonntag, um 9.00 Uhr Singen am Kriegerdenkmal (Volkstrauertag) Verein für Heimatpflege und Naturschutz Otterstadt e. V. Abgeflogen mit den Abenteurern Andreas Zmuda und Doreen Kröber Am Freitag, 10. November 2017, präsentiert der VHNO die Multivisionsshow "Abgeflogen" mit Andreas Zmuda und Doreen Kröber ab Uhr im Remigiushaus Otterstadt. Seit vielen Jahren leben und lieben Andreas Zmuda und Doreen Kröber das Abenteuer gaben beide ihr Zuhause auf und starteten ohne große Vorplanung mit einem offenen Ultraleichtflugzeug zu einer Reise rund um die Welt. Ihr "fliegendes Motorrad" brachte sie zu einem km langen Weltrekordflug durch 101 Länder und sie haben auf ihrem Weg inzwischen ganz Nord-, Mittel- und Südamerika sowie die traumhafte Inselwelt der Karibik überflogen. Anlage zu 1: Kriegsgräberfürsorge - Haussammlung In der Zeit vom führen die Pfadfinder aus Otterstadt in Zusammenarbeit mit Herrn Rainer Bach die diesjährige Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge in Otterstadt durch. Die Pfadfinder sind an Ihrer Kluft zu erkennen. Ich bitte, den Pfadfindern freundlich zu begegnen und nach Möglichkeit auch für die gute Sache zu spenden. Herzlichen Dank! Bernd Zimmermann Ortsbürgermeister Jugendhaus Otterstadt Öffnungszeiten Montag, Mittwoch und Freitag von bis Uhr Das kleine Flugzeug trägt sie über Dschungel, Salzwüsten, Goldminen und rauchende Vulkane. Stürme lassen sie mehrmals notlanden, Kampfjets holen sie in Kolumbien zurück auf den Boden und in einem spektakulären Weltrekordflug überqueren sie die schneebedeckten Anden Patagoniens. Mit Flügen um die Freiheitsstatue und die Wolkenkratzer von Manhattan sowie um den Zuckerhut von Rio haben sie weltweit Bewunderung erregt und die Betrachter in Erstaunen versetzt. Sie scheuen nicht die Auseinandersetzung mit einer fremden Welt und treffen auf Menschen, die ihnen immer wieder helfen, dem Ziel ihres Weltrekordflugs näher zu kommen - es bis nach Sydney in Australien zu schaffen. Dass aber nicht alles wie geplant verläuft, erlebten sie auf ihrem Flug nach Iqaluit zu den Eskimos um von dort über Grönland nach Europa zu fliegen. Die beiden fliegenden Nomaden verstehen ihr Flugabenteuer nicht nur als "Reise", es ist vielmehr ihre Lebensphilosophie geworden. Das spürt man in jeder Szene ihres Vortrags. In einer rasanten Multimediashow berichten die beiden Extremabenteurer mit spektakulären Bildern und Filmaufnahmen über unsere Erde von oben, geben Einblicke in die Fliegerei, das Leben in Mittel- und Südamerika und über die Abenteurer selbst. Traumhaften Filmaufnahmen und spannenden Erzählungen von ihren Erlebnissen lassen den Vortrag für die Besucher unver-

22 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 22 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 gesslich werden. Karten gibt es zu je 16 Euro bei der Otterstadter Volksbank, bei Ingrid Hoock, Mittelgasse 6 (Tel / ) sowie online unter tickets.vhno.de Turn- und Rasensportverein Otterstadt e. V. Musikverein Otterstadt Jahreskonzert der Big Band Backbeat Company Es ist wieder soweit. Die Backbeat Company lädt alle Freundinnen und Freunde der Bigband-Musik zu einem Konzertabend in das Remigiushaus ein. Am , ab 18 Uhr, erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm, gemischt aus Swing-, Latinund modernen Bigbandkompositionen. Der aus Venezuela stammende Percussionist Jose Vargas wird die Band mit heißen Rhytmen bei den südamerikanischen Stücken wie Bellavia von Chuck Mangione oder einen Medley mit bekannten Melodien von Tito Puente (Oye Como Va) unterstützen. Die Mannheimer Sängerin Elke Singer wird Swing-Klassiker wie It don't mean a thing oder Cry me a River interpretieren. Ein Höhepunkt kann auch das fast 8 Minuten lange Instrumentalstück Every Summer Night von Pat Metheny werden. Auch wir sind gespannt, wie es uns gelingen und es beim Publikum ankommen wird. Karten gibt es ab Ende Oktober bei der Volksbank in Otterstadt oder direkt bei den Musikern. Der Eintritt beträgt 15, Euro, für Jugendliche unter 18 Jahren 5, Euro. Die Bewirtung übernimmt dankenswerterweise unser Generationenorchester. Sprechstunde Ortsbürgermeister Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Otto Reiland findet nach Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich bei Frau Strebel, Tel Sprechstunde Beigeordneter Die Sprechstunde des Beigeordneten Rudi Fuchs findet jeden Donnerstag in der Zeit von bis Uhr im Rathaus Waldsee statt (Tel dienstlich). Termine außerhalb dieser Zeiten können nach Absprache stattfinden. Bitte melden Sie sich telefonisch (Tel privat) oder per Mail rudi.fuchs@gmx.de. Kriegsgräberfürsorgesammlung vom 31. Oktober bis 25. November 2017 In der Zeit der Sammlung wird im Bürgerbüro im Rathaus Waldsee eine Spendenkasse aufgestellt, in die Spenden für die Pflege der Kriegsgräberstätten eingeworfen werden können. Außerdem können Sie Ihre Spende auf folgendes Konto überweisen: IBAN: DE BIC: LUHSDE6AXXX Verwendungszweck: Spende Kriegsgräberfürsorge (Verwendungszweck bitte unbedingt angeben!) Der insgesamt in der Verbandsgemeinde Rheinauen gesammelte Betrag wird dann an den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge weitergeleitet. Reiland Ortsbürgermeister Wertstoffhof Waldsee Der Wertstoffhof Waldsee ist ab November 2017 mittwochs geschlossen. Über die Wintermonate ist samstags von bis Uhr geöffnet. Das Gartenwasser wird abgestellt! Wir machen alle Gartenpächter im Gartengebiet Im Neuroth darauf aufmerksam, dass das Gartenwasser am Freitag, den 03. November 2017 abgestellt wird. Bitte drehen Sie nach dem 03. November Ihre Wasserhähne auf, damit das restliche Wasser in den Leitungen abfließt und ein Wasserrohrbruch vermieden werden kann. Außerdem bitten wir Sie, Ihre Leitung, die aus dem Boden herausragt, abzudichten, um ein Platzen der Wasserleitung zu vermeiden. Ich will jo nix saache... aber schreiben. Mit spitzer Feder, einem deftigen Schuss Humor und einer Prise Hintersinn nimmt der Waldseeer Mundartautor Lothar Sattel in seiner neuesten Sammlung pfälzischer Gedichte und Kurzgeschichten menschliche Schwächen und Befindlichkeiten "aufs Korn" und macht dabei nicht einmal vor sich selbst halt. Das Buch, das gebunden und illustriert ist und 96 Seiten umfasst, ist für 12,50 Euro im Rathaus Waldsee oder direkt beim Verfasser (Tel /53136), ab sofort auch über den Buchhandel erhältlich. Ich will jo nix saache Lothar Sattel

23 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 23 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Seniorennachmittag Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir weisen nochmals auf unseren Seniorennachmittag am Sonntag, 05. November 2017, Uhr, in der Kulturhalle Waldsee hin. Öffnung der Kulturhalle: Uhr. Für diese Veranstaltung sind noch Eintrittskarten erhältlich (für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Waldsee). Otto Reiland Ortsbürgermeister Seniorenbeirat Rudi Fuchs Ortsbeigeordneter am Freitag, , ab Uhr, im "Alten Rathaus". Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich eingeladen. Der Erlös ist für soziale Projekte in Waldsee bestimmt. Wir freuen uns, Herrn Lechnauer mit seiner Drehorgel begrüßen zu dürfen. Vorschau: Sitzungen des Seniorenbeirats immer am 2. Mittwoch eines Monats um 14:00 Uhr. Der nächste Termin ist der Ab Uhr erfolgt ein Vortrag der Polizei zum Thema "Einkauf im Internet". Jugendhaus Waldsee Öffnungszeiten: Dienstag, Uhr ASV Waldsee 1946 e. V. ASV Fußball Aktive I und II Vorschau: Sonntag, :30 Uhr ASV Waldsee II - ASV Speyer Die 1. Mannschaft ist spielfrei! ASV Aktive Frauen Vorschau: Samstag, : 00 Uhr ASV Waldsee - SG Blau-Weiß Oppau Abteilung Tischtennis Vorschau: Am kommenden Wochenende stehen folgende Begegnungen auf dem Spielplan: 1. Herrenmannschaft Bezirksklasse Nord Freitag, Uhr ASV Waldsee 1 - TTC Diedesfeld 1 2. Herrenmannschaft Kreisliga Nord Freitag, Uhr VfB Hochstadt 1 - ASV Waldsee 2 3. Herrenmannschaft Kreisklasse - Nord A Freitag, Uhr FSV Freimersheim 1 - ASV Waldsee 3 4. Herrenmannschaft Kreisklasse - Nord A Freitag, Uhr ASV Waldsee 4 - FSV Freimersheim 2 1. Schülermannschaften - Kreisliga Nord Samstag, Uhr TTV Albersweiler - ASV Waldsee 1 2. Schülermannschaften - Kreisliga Nord Samstag, Uhr TSG Haßloch - ASV Waldsee 2 Training: Schulsporthalle Waldsee Dienstag, Uhr: Schüler und Jugend Freitag, Uhr: Schüler und Jugend Dienstag und Freitag, Uhr: Aktive Abteilungsleitung: Friedhelm Seyb - Tel.: AL-TT@asv-waldsee.de Weiterer Ansprechpartner Philip Prax - Tel.: philipprax@web.de Angelsportverein Waldsee Vereinsheim am geschlossen Unser Vereinsheim bleibt am kommenden Mittwoch, geschlossen. Ab Mittwoch, begrüßen wir Sie wieder ab Uhr. Internet: Bitte beachten, denn hier werden auch kurzfristig notwendige Terminänderungen bekanntgegeben. Arbeiterwohlfahrt Waldsee Spielenachmittag und gemütliche Kaffeestunde bei der AWO Waldsee Liebe Seniorinnen und Senioren, wir dürfen Sie wieder am 2. November zu unserem gemütlichen Spielenachmittag ins Alte Rathaus einladen.

24 AMTSBLATT Verbandsgemeinde Rheinauen Seite 24 Ausgabe 43/27. Oktober 2017 Ortskartell Waldsee Veranstaltungen im Monat November 2017 Datum Uhrzeit Art der Veranstaltung Veranstalter Veranstaltungsort Spielenachmittag AWO Altes Rathaus # Bürgerfrühstück Seniorenbeirat Altes Rathaus 04. od Hanami-Cup ASV Rheinauenhalle Seniorennachmittag Gemeinde Kulturhalle Wanderung am IsenachwPfälzerwaldverein Seniorenbeiratssitzung Seniorenbeirat Altes Rathaus Tanz AWO Turnerheim Gedächtnistraining AWO Prot. Kirche Gedächtnistraining AWO Altes Rathaus Nostalgiekino AWO Rhein-Pfalz-Stift Eröffnung der KampagneKV UNO Kulturhalle Naschuwa-Konzert Prot. Kirche Prot. Kirche Martinszug Gemeinde / Schule Spielenachmittag AWO Altes Rathaus Wellfleischessen Verein d. HundefreVereinsgelände Saisonabschlussfest Tennisverein TV-Heim Volkstrauertag Gemeinde / Kath. KFriedhof Gedächtnistraining AWO Prot. Kirche Gedächtnistraining AWO Altes Rathaus Ehrungsabend TG Kulturhalle Spielenachmittag AWO Altes Rathaus Wir treffen uns um 14:30 Uhr bei Kaffee und selbstgebackenen Kuchen. Anschließend werden die Spiele ausgepackt. Wer abgeholt werden möchte darf sich zum kostenlosen Fahrdienst anmelden. Tel Fam. Schramm oder Fam. Bernhart. Je mehr kommen, desto schneller sind wir fertig. Zum Mittag gibt es, auch wie jedes Jahr, etwas warmes zu essen. Es muss also keiner Hunger oder Durst leiden. Für alles ist gesorgt. Die Vorstandschaft Nostalgie Kino im Rhein-Pfalz Stift am 10. November 2017 Beginn Uhr Eintritt zum Nostalgie Preis 2 gezeigt wird der Film: Hokuspokus oder wie lasse ich meinen Mann verschwinden Darsteller: Liselotte Pulver als Agda Kjerulf Angeklagte Heinz Rühmann als Anwalt Peer Bille Joachim Teege als Zeuge Handlung: Agda Kjerulf (Liselotte Pulver) wird beschuldigt ihren Ehemann den erfolglosen Maler bei einer Bootsfahrt umgebracht zu haben. Nachdem ihr Anwalt sein Mandat niederlegt, springt der mysteriöse sprachgewandte Peer Bille (Heinz Rühmann) ein. Er wird als der Geliebte der Angeklagten entlarvt und gesteht den Mord. Schließlich nimmt der Prozess eine ungeahnte weitere Wendung. Sind Sie neugierig wie es weiter geht? Dann kommen Sie am 10. Oktober um Uhr ins Rhein-Pfalz Stift. Männergesangverein Concordia 1861 Waldsee e. V. Wie jedes Jahr!! Am wird die Sommerfesthalle wieder in ihren normalen Zustand zurückverwandelt, also ausgeräumt. Wer Zeit hat, oder nicht so genau weiß, was er machen soll, ist herzlich eingeladen zu helfen.

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