NEUERUNGEN AM ATEMSCHUTZSEKTOR 2008
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- Dennis Heidrich
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1 LANDESFEUERWEHRSCHULE KÄRNTEN Neuerungen am Atemschutzsektor, 2008 Version: 1.1 NEUERUNGEN AM ATEMSCHUTZSEKTOR 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Austausch von Atemschutzgeräten Begründung und Hintergründe Grundsatzbeschlüsse durch den Hauptausschuss Ablauf des Austausches Förderungsmodalitäten Übersicht Überdrucktechnik Gegenüberstellung Normal- / Überdrucktechnik Aufbau des Lungenautomaten Atemschutzmaske Prüftechnik Änderungen in der Ausbildung Atemschutzüberwachung Hintergründe Aufbau des PÖLZ-Systems (CHECKBOX 5+1) Taktischer Einsatz Einsatz auf Gruppen- und Zugsebene Einsatz bei größeren Ereignissen Erstellt von: OBI Ing. Tschabuschnig OBI Kribitz Kenntnisnahme: BR RR Debriacher ATS_BezAbschn_ Neuerungen2008.doc
2 Geräteaustausch Diese Lehrunterlage wurde aufbauend auf das Weiterbildungsseminar für Bezirksund Abschnittsatemschutzbeauftragte an der Landesfeuerwehrschule im Jänner 2008 als Grundlage für Informations- und Wissensweitergaben in den einzelnen Bezirken entwickelt. 1. Austausch von Atemschutzgeräten 1.1 Begründung und Hintergründe Der Atemschutzbereich ist einer jener Bereiche im Feuerwehrwesen, der sich laufend weiterentwickelt, nicht zuletzt um auch die Sicherheit für die Einsätzkräfte immer weiter zu optimieren. Die Gerätetype PA 80 von der Firma Dräger bzw. die Geräte BD 73, BD 89 sowie BD 79/83 der Firma Auer stehen bereits seit über 24 Jahren bei den Kärntner Feuerwehren im Dienst. Die gegenwärtige Situation ist jene, dass der PA 80 und ein Teil der BD-Geräte nicht mehr den letzt gültigen Normen (EN 137: Baunorm für Atemschutzgeräte; Neuauflage ) und dem Stand der Technik entspricht. D. h. dass vorhandene Gerätebestände selbstverständlich weiter zu verwenden sind, jedoch Neuanschaffungen entsprechend der neuen EN 137 ausgeführt sein müssen. Seitens der Herstellerfirmen ist die Ersatzteilversorgung für die o. a. Typen nicht mehr gewährleistet bzw. wurde diese offiziell mit dem Jahr 2007 eingestellt. Restbestände an Ersatzteilen die noch vorhanden sind, werden weiter vertrieben. Zusammengefasst bedeutet diese Situation, dass die existenten PA 80 und BD Atemschutzgeräte der Kärntner Feuerwehren ausgetauscht werden müssen. Dies war auch die Grundlage für die Beratungen im Haupt- und Landesfeuerwehrausschuss. 2
3 Geräteaustausch 1.2 Grundsatzbeschlüsse durch den Hauptausschuss Nach eingehender und sorgfältiger Informationssammlung und Datenaufbereitung durch die Atemschutzwerkstätte und der zuständigen Gremien im Kärntner Landesfeuerwehrverband war zu erkennen, dass der generelle Marktrend in Europa stark in Richtung Überdrucktechnik tendiert. So sind bereits der Großteil der Bundesländer Österreichs sowie viele Länder Europas mit dieser Technik ausgestattet. Diesen Fakten folgend, traf der Hauptausschuss in der Sitzung vom und folgenden Beschluss: - Atemschutzgeräteanschaffung erfolgt ausschließlich in Überdrucktechnik - Mischsysteme (Normal- und Überdruckgeräte innerhalb einer Feuerwehr) sind zulässig - die Ausschreibung der Geräte erfolgt durch den Kärntner Landesfeuerwehrverband 1.3 Ablauf des Austausches PA 80 und BD Geräte welche ab dem Jahr 2008 zur Grundüberholung fällig sind (Intervall 6 Jahre) werden aufgrund der zuvor angeführten Problematik (Ersatzteile, Normenkonformität, etc.) nicht mehr repariert sondern durch neue Überdruckatemschutzgeräte ausgetauscht. Für diesen Geräteaustausch hat der Landesfeuerwehrausschuss in der Sitzung vom 26. November 2007 eine Förderung beschlossen, welche im folgenden Punkt erläutert ist. Die Atemschutzgeräte der Type PA 80 und der BD-Serie werden in Kärnten im Jahr 2013 auslaufen. Die Pressluftflaschen sind von diesem Austausch nicht betroffen und können unabhängig von der Gerätetechnik weiterverwendet werden, sofern sie auch weiterhin über die notwendigen TÜV-Prüfzertifikate verfügen. 3
4 Geräteaustausch Verfügt eine Feuerwehr z. B. über 6 Atemschutzgeräte (3 x PA 80, 3 x PA 94) so besteht die Möglichkeit neben dem Austausch der PA 80 Geräte (wie oben beschrieben) auch die PA 94 Pressluftatmer auf Überdrucktechnik umzurüsten. Das bedeutet, dass das Grundgerät das gleiche bleibt, jedoch der Lungenautomat sowie die Masken neu angeschafft werden müssen. Dafür ist keine Förderung vorgesehen. 1.4 Förderungsmodalitäten 1 Austauschgerät in Überdruckausführung bei Austausch eines zur Grundüberholung fälligen PA 80 oder BD Gerätes. (Grundgerät, Lungenautomat, 2 Masken) 800,-- 1 Neugerät in Überdruckausführung Neuanschaffung, nach Beschluss im Landesfeuerwehrausschuss, von zusätzlichen Geräten (Komplettgerät inklusive Flaschen) 1.000,-- 4
5 Geräteaustausch 1.5 Übersicht Austausch der Atemschutzgeräte in Kärnten zwischen 2008 und 2013 (insgesamt 610 Atemschutzgeräte): Jahr FF BTF FF FF BTF BTF BTF Stk. Stk. Stk. BD Gesamt Stk. BD Stk. IS Gesamt PA80 PA Gesamt
6 Überdrucktechnik 2. Überdrucktechnik 2.1 Gegenüberstellung Normal- / Überdrucktechnik Das Grundgerät (Tragplatte, Druckminderer, Pneumatik mit Manometer) ist bei Atemschutzgeräten in Normal- und Überdruckausführung identisch. Die Schnittstelle stellt die Mitteldruckkupplung dar, d. h. die Unterschiede zwischen einem Normal- und einem Überdruckatemschutzgerät werden ab dieser sichtbar. Wichtig: Pressluftflaschen sind bei Normal- und Überdruckatemschutzgeräten gleich und können auch nach einem Austausch weiterverwendet werden! Abbildung: Bis zur Mitteldruckkupplung bestehen keine Unterschiede zwischen einem Normalund Überdruckgerät. Der grundsätzliche technische Unterschied zwischen Normal- und Überdruckgeräten besteht darin, dass bei Überdruckgeräten ein permanenter, geringer Überdruck in der Atemschutzmaske vorherrscht. Die Vorteile dieses Systems liegen darin, dass der beim Normaldrucksystem bestehende Einatemwiderstand durch die federbelastete Membrane unterbunden wird und das bei Auftreten einer Undichtheit im Maskenbereich, bedingt durch den Überdruck, keine Schadstoffe in die Maske eintreten können. Jedoch hat dies auch einen raschen Verbrauch der mitgeführten Pressluft zur Folge haben. 6
7 Überdrucktechnik 2.2 Aufbau des Lungenautomaten Überdruckgeräte sind fast ausschließlich mit einem Steckanschluss an der Maske verfügbar. D. h. der Lungenautomat wird nicht wie bisher (Normaldrucksystem) über einen Rundgewindeanschluss mit der Maske verbunden sondern über eine Steckverbindung. Dies hat auch zur Folge, dass der Lungenautomat schneller und komfortabler anzubringen ist. Weiters verfügt der Lungenautomat über eine federbelastete Membrane, die für den permanenten Einlass eines Überdruckes in die Maske verantwortlich ist. Die Federwirkung wird durch den so genannten Ausschaltknopf unterbunden, sodass nach Abnehmen des Lungenautomaten von der Maske das Ausströmen der Luft verhindert wird. Abbildung: Überdrucklungenautomat mit Feder und Ausschaltknopf 7
8 Überdrucktechnik 2.3 Atemschutzmaske Der wesentliche Unterschied bei den Atemschutzmasken zwischen Normal- und Überdrucktechnik besteht darin, dass Masken mit Überdrucksystem über ein federbelastetes Ausatemventil verfügen. Das Ausatemventil weist somit einen Öffnungsdruck von ca. 4,5 mbar auf. Abbildung: links Normaldruckmaske ohne Feder; rechts: Überdruckmaske mit federbelastetem Ausatemventil 8
9 Überdrucktechnik 2.4 Prüftechnik Zur Prüfung der Atemschutzgeräte, unabhängig ob Normal- oder Überdrucktechnik, kann der existierende Prüfkoffer für beide Gerätetechniken auch künftig weiterverwendet werden. Für Atemschutzgeräte in Überdruckausführung muss lediglich ein Prüfadapter (Rundgewindeanschluss auf Stecksystem) für Masken und Lungenautomaten angeschafft werden (siehe Abbildung unten). Bei Überdruckgeräten müssen zwei zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden: - Schließdruck des Lungenautomaten (mit Federn) - Öffnungsdruck des Ausatemventils (mit Federn) 2.5 Änderungen in der Ausbildung Mit Auslieferung der ersten Überdruckatemschutzgeräte wird die diesbezügliche Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule (Atemschutzlehrgang, Atemschutzbeauftragtenlehrgang) angepasst sein. Eine Weiterbildung für Ortsatemschutzbeauftragte für die Themenbereiche Überdrucktechnik, Geräteprüfung und Atemschutzüberwachung wird in der zweiten Jahreshälfte 2008 in Form von Abendveranstaltungen durchgeführt werden. 9
10 Atemschutzüberwachung 3. Atemschutzüberwachung 3.1 Hintergründe Nicht zuletzt aufgrund der Neuauflage des ÖBFV Heft 6 Atemschutz, welches eine Atemschutzüberwachung bei jeder Einsatzdurchführung mit Atemschutz vorsieht, ist es notwendig geworden, im Sinne der Sicherheit der eingesetzten Kräften ein kärntenweit einheitliches Atemschutzüberwachungssystem zu entwickeln und ins Förderprogramm des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes mitaufzunehmen. Den diesbezüglichen Auftrag zur Auslieferung der Atemschutzüberwachungsgeräte erhielt die Firma Pölz Industrieelektronik, welche aus der Ausschreibung als Bestbieter hervorging. Entsprechend dem Beschluss des Landesfeuerwehrausschusses liegen folgende Förderungsmodalitäten (Förderausmaß 500,-- pro Gerät) vor: Gemeinden mit 6 Feuerwehren Gemeinden mit 7 12 Feuerwehren Gemeinden mit Feuerwehren 1 Gerät 2 Geräte 3 Geräte Auf eine diesbezüglich durchgeführte Bedarfserhebung wird hingewiesen. 10
11 Atemschutzüberwachung 3.2 Aufbau des PÖLZ-Systems (CHECKBOX 5+1) Die Checkbox bietet Sicherheit in der Überwachung von Atemschutzgeräteträgern durch ein elektronisches Registriersystem und besteht auf folgenden Hauptkomponenten: - Echtzeituhr - Persönlicher Namensschlüssel (über diesen Schlüssel ist jeder Geräteträger auf jedem Gerät in Kärnten identifizierbar; d. h. die Datenspeicherung der persönlichen Informationen, wie Name, Feuerwehr, etc. erfolgt direkt am Schlüssel) - Einsatzüberwachung bis zu 6 Trupps - Serielle Schnittstelle zum Auslesen der Daten über einen PC. Die Grundausstattung beinhaltet folgende Komponenten: Checkbox 5+1 inklusive Tragetasche, 50 Codeträger, 10 Gast-Codeträger, Einhängehaken (z. B. für die Aufstiegsleiter beim TLF), Softwarepaket, serielles Kabel, USB Adapter. Nähere Informationen zur Verwendung des Gerätes bzw. dessen Handhabung befinden sich auf der PÖLZ CD. 11
12 Atemschutzüberwachung 3.3 Taktischer Einsatz Folgende Punkte sind beim Einsatz der Atemschutzüberwachung zu beachten: - Das Atemschutzüberwachungsgerät wird in der Erstphase prinzipiell vom Maschinisten jenes TLF bedient, welches über das Atemschutzüberwachungsgerät verfügt. - Feuerwehren, die in den Erstatemschutzeinsatz gehen und über kein Atemschutzüberwachungsgerät verfügen, werden vorerst schriftlich registriert und in weiterer Folge von jener Feuerwehr der Gemeinde, welches über ein PÖLZ- Gerät verfügt, in diesem nachgetragen. - Die Atemschutzüberwachung erfolgt in der Regel am Einsatzort und nicht am Atemschutzsammelplatz, zumal dieser meistens dezentral eingerichtet wird. - Je nach Einsatzgröße sind weitere Atemschutzüberwachungsgeräte einzusetzen, wobei ein Gerät für maximal 4 Atemschutztrupps eingesetzt werden sollte. Ansonsten würde die Übersicht verloren gehen. Die weiteren 2 Trupps, die das PÖLZ-Gerät überwachen kann, sind für die Rettungstrupps vorgesehen. - Bei größeren Einsätzen hat der verantwortliche Einsatzleiter einen Verantwortlichen für die Atemschutzüberwachung einzuteilen. 12
13 Atemschutzüberwachung Einsatz auf Gruppen- und Zugsebene 13
14 Atemschutzüberwachung Einsatz bei größeren Ereignissen 14
15 Atemschutzüberwachung 15
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