St. Josef, Frankfurt-Ost

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1 Gründun gsvereinb arung für die Pfarrei neuen Typs St. Josef, Frankfurt-Ost

2 ,,Injener Zeit sagte Jesus zu seinen Jüngem: Meine Kinder, ich bin nur noch kurze Zeit bei euch. Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieberr Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt." (Joh 13,31a.33a-35) Mit diesen Versen aus den Abschiedsreden Jesu im Johannesevangelium haben wir am 27. AptiI 2013 die Auftaktveranstaltung begonnen, von der aus unser geme in samer Weg der vier Pfarrgemeinden Herz Jesu, F.-Fechenheim Maria Rosenkranz, F.-Seckbach zu dieser vorli genden Gründungsvereinbarung gefühfi hat. Heilig Geis! F.-Riederwald St. Josel F.-Bomheim Die Abschiedsrede Jesu will eine Antwort auf die Frage geben: Wie soll es weitergehen? Wie soll es weitergehen, wenn Er - nach Tod, Auferstehung und Himmelfahrt - nicht mehr so unter seinen Jüngednncn und Jüngem ist, wie sie es bisher erlebt hatteu und gewohnt waren? Jesus sagt ihnen zu:,,ich werde den Vater bitten, und er wird euch einen anderen Beistand geben, der fiir immer bei euch bleiben soll." (Joh 14,16) Ohne diesen,,beistand", den Heiligen Geist, geht nichts! Jesus legt seine Jüngerinnen- und Jüngergemeinschaft fest auf ein,,neues Gebot":,,Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben." (Joh 13,34b.) Das ist das radikal Neue. Das ist die immer wieder neue Herausforderung an uns alle, dieses,,wie-er-geliebt hat" in unseren Versuchen Kirche zu gestalten und Kirche ftir die Menschen zu sein als unverzichtbares Kriterium in den Blick zu nehmen und uns wenigstens dem,,wie-er-geliebt-hat" zu nähem. Diese Annäherung wollen wir dort finden, wo wir in unseren zukünftigen Kirchorten, in den Orten kirchlichen Lebens und in der Pfarrgemeinde miteinander danach suchen, unseren Glauben zu leben und zu feiem.,,daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid". (Joh 13,35.) Darum geht es, dass wir zu erkennen, zu identifizieren sind, als diejenigen, die in seinem Aufuag unterwegsind zu den Menschen.

3 L Die neue Pfarrei 1 Die neugegündete Pfarrei und ihr Name Die Plarreien St. Josel Bomheim; Maria Rosenkranz, Seckbach, Hl. Geist. Riederwald und Herz Jesu, Fechenieim, die im Bezug auf die Rechtsfühigkeit im weltlichen Rechtsverkehr I(örperschaften des öffentlichen Rechts sind und diesbezüglich die Bezeichnung,,Ifirchengemeinden" tragen, sollen aufgelöst werden. Der Bischof wird mit Wirkung ztm eine neue Pfarei errichten. Die neue Pfanei führt den Namen'St. Josef, Frankfilrt-Ost. 2. Pfangebiet Das Pfarrgebiet der neuen Pfarrei St. Josel Frankfurt-Ost, umfasst die Gebiete der bisherigen Pfarreien St. Josef, Bomheim; Maria Rosenkraaz, Seckbacll Hl. Geist. Riedelwald und Herz Jesu. Fechenheim 3. Kirch n Pfarrkirche der neuen Pfanei ist die Kirche St. Josef. Die Kirchen Maria Rosenkranz, Hl. Geist und Herz Jesu sind somit weitere Kirchen der neuen Pfanei. Auf dem Gebiet der Pfarrei befinden sich die Kirchen St. Michael und Hl. Kreuz, Bornheim. 4. Räumlichkeiten für pastorale Arbeit An folgenden Kirchorten sollen, soweit der laufende Betdeb und der Bauunterhalt gesichert ist, die Gemeindezentren bestehen bleiben: Hl. Geist, Riederwald, Schäfflestraße 19 Herz Jesu, Fechenheim, AIt Fechenheim 54 Maria Rosenkrarz, Seckbach, Wilhelmshöher Str. 67 St. Josef, Bomheim, Eichwaldstraße 41

4 5. Zentrales Pfanbüro und Kontaktstellen Das Zentralbüro wird im Pfarrhaus St. Josef, Eichwaldstr.4l Frankfurt am Main eingerichtet. Die Öffnungszeiten sollten wöchentlich 30 Stunden vormittags und nachmittags sein. Die Kontaktstellen in den Kirchorten (Heilig Geist, Herz Jesu, Maria Rosenkranz) sollen weiterhin die Kirche vor Ort präsentieren und als Anlaufstelle flir die direkten Belange der Menschen vor Ort agieren. Die öffirungszeiten der Kontaldstellen sollen wöchentlich einmal vormittags und einmal nachmittags mindestens mit je zwei Stunden gewährleistet werden, die in der Außenstelle Heilig Kreuz bleiben bis auf weiteres rnit je zwei Stunden erhalten. Die Umsetzung der Vorschläge soll am l. Januar 2015 beginnen. Im Prozess der Umsetzung körnen neue Anpassungen an die darl festgestellten Bedarfe erkennbar werden, die dam von den Verantwortlichen umges werden sollten. Außerhalb der Öf&nngszeiten einer Kontaktstelle werden die Anrufe in das Zentralbüro weitergeleitet und bearbeitet. Der bisher bestehende Beschäftigungsumfang / die Arbeitsstundenzahl der Seketariatsmitarbeiter/innen müssen mindestens erhalten bleiben. Hardware und Software im Zeriralen Pfarrbüro und in den Kontaktstellen werden so aufeinander abgestimmt, dass ein vemetztes Arbeiten ermöglicht wird und ein optimaler Zugang fir ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmunsen sewlibrleistet wird- 6. Kirchenbücher 6.1 Kirchenbücher Die Kirchenbücher der neuen Pfanei werden im Zentralen Pfarrbüro von St. Josef geflihrt. Die bisherigen Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien werden geschlossen und wie alle Kirchenbücher trn Zentalen Plarrbüro aufbewahrt. Abgeschlossene Matrike auf die kein Zugriff mehr notwendig ist, werden gemäß bischöflicher Empfehlung (vgl. Amtsblatt 6/2008, S. 49) dem Diölesanarchiv Limburg a1s Depositum übergeben

5 6.2 Registratur und Altregistratur Zt:m l. Ianuar 2015 wird eine neue Registratur ingerichtet und der verbindliche Rahmenaktenplan wird eingefüh1. Im Zugriffsbereich des Zentalen Pfarrbüros wird eine Altegistatur eingerichtet, die das Scbriftgut enthäl! das für die aktuelle Arbeit nicht mehr benötigt wird, jedoch noch nicht durch das Diözesanarchiv bewertet wurde und ggf. Aufbewahrungsfristen unterliegt. Die Altregistraturen dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind voneinander abgegren^ zu la9em. 6.3 Archiv Das Archiv der neuen Pfarrei wird vollständig im Zentralen Pfarrbüro St. Josef aufbewahfi. Die Pfarrarchive der ehemaligen Pfarreien verbleiben am bisherigen Ort, solange dort Betreuung und Aufsicht gewä.hrleistet werden kann. Die Betreuung und der Zugang zu den Archiven wird nach Maßgabe der Kirchlichen Archivordnung (KAO:,,Anordnung über die Sichemng und Nutzung derarchive der katholischen Kirche") festgelegt. 6.4 Chronik Die neue Pfarei legt eine neue Chronik an, in der der Verbleib der bisherigen Chroniken festgehalten wird. Die vorhandenen Chroniken der Pfaneien werden mit Termin der Errichtung der neuen Pfarrei geschlossen und verbleiben in den Archiven der Ursprungspfarreien. 7. Pfarrsiegel Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiesel mit der Außchrift: Katholische Pfarei St. Josef. Frankfurt-Ost.

6 8. Synodale Gremien Der P farrgemeinderat Der Übergangs-Pfarrgemeinderat fut die Zeit vom bis zur Waht des Pfargemeinderates für die XIII. Amtszeit im November 2015 wird der bestehende Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes Ost. Er übernimmt die Funktion und Aufgaben des Pfargemeinderates Pfanei Neuen Typs. Die vier im November 2013 gewfilten Jugendsprecher bestimmen aus ihren Reihen den Vertreter, der die ihm zugeteilten Aufgaben im Übergangs-PGR wahmimmt. Die Alzahl des im November 2015 neu zu wählenden Pfarrgemeinderates Großpfarrei soll l6 Personen betragen. Die Wahl erfolgt nach Gebietsteilen. Dem Ubergangs-PGR wird empfohlen, die aus den jeweiligen Gebietsteilen zu w?ihlenden Mitglieder wie folgt festzulegen: Aus der Orlsgemeinde Heilig Geist Riederwald 3 Personen Herz Jesu Fechenheim 3 Personen Maria Rosenkranz Seckbach 3 Personen St. JosefBomheim 7 Personen Die Ortsausschüsse Für die Übergärgszeit vom bis zur Konstituierung der neuen Ortsausschüsse übemehmen die bestehenden Pfarrgemeinderäte die Funktion der Ortsausschüsse in den jeweiligen Kirchorten. Diese beraten und legen f st, wie sich die zuküntigen Ortsausschüsse (nach der Wahl 2015) zusurnunensetzen und bilden (ggf. Gemeindeversammlung). Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sich in ihnen die Vielfalt des Gemeindelebens vor Ort widerspiegelt. Es ist sinnvoll, dass folgende Personen im Ortsausschuss verketen sind: - Hauptamtliche Kontaktperson der Ktchorte (oder Verheter aus dem Pastoralteam) - e!tl. vom KWR mit Gattungsvollmachten ausgestattete Personen für den j eweiligen Kirchort

7 ein Verteter der jeweiligen Ortsgemeinde im Pfarrgemeinderat Frauen und Männer, die das kirchliche Leben vor Ort mitgestalten und Verantwortung ti agen wollen. Der Ortsausschuss wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n, der damit Mitglied des Pfangemeinderates - jedoch ohne Stimmrecht, aber mit Redeund Antuagsrecht - wird. Der Ortsausschuss handelt im Aufuag des Pfangemeinderates. Seine Beratungsergebnisse werden mit Beschlussfassung durch den Pfarrgemeinderat wirksam, es sei dem, dass der Pfarrgemeinderat einem Ausschuss iur Einzelfall Vollmacht zur Beschlussfassung in eigener Verantwortung erleilt hat ($ 22 SynO). Unter Beachtung des Subsidiadtätsprinzips soll der zuküntige Pfarrgemeinderat den Ortsausschüssen flir die den Kirchort betreffenden Angelegenheiten möglichst Handlungsfreiheit gewzihren. Die Ortsausschüsse sollen die Möglichkeit behalten, selbstzindige Entscheidungen über den hhalt des Gemeindelebens vor Ort zu trefen, soweit diese Entscheidungen die anderen Kkchorte nicht beeinträchtigen. Ein regelm?ißiger Informationsaustausch zwischen Ortsausschüssen und Pfarrgeneinderat (mit seinen Sachausschüssen) ist unbedingt notwendig. Dazu gehört es u.a., dass Protokolle der Ortsausschüsse den Pfarrgemeinderat rechtzeitig zugestellt werden. KVVR Der neu zu wfilende KWR für die Zeit ab besteht aus 10 Personen. Nach Unterzeichlung der Grtindungsvereinbarung 2014 soll der bestehende Pastoralausschuss (zukünftiger ÜbergangsPGR) diesen wählen, damit der KWR ab Januar 2015 handlungsfühig ist. Die einzelnen Ktchorte sollen im KV\rR- angemessen vertreten sein (über Kandidaten - suche und - benennung).

8 9. Gottesdienst / Gottesdienstordnung Auf Grundlage der bestehenden Pastoralkonzepte wird die derzeitige Praris weitergeführt und zu gegebener Zeit der Situation in der neuen Pfarrei angepassr. 10. MinistranVinn/en, Lektor/inn/en, Kommunionhelfer/inn/en Hier wird die bestehende Pmxis an allen Ktchorten weitergeflihrt auf Grundlage der Pastoralkonzepte und gegebenenfalls weiterentwickelt auf die Gegebenhelten der neuen Plarrei hin. I 1. Sakramentenpastoral Hier wird die bestehende Praxis an allen Kfuchorten weitergeftibrt auf Grundlage der Pastoralkonzepte und gegebenenfalls weiterentwickelt auf die Gegebenheiren der neuen Plarrei hin. 12. Eine Welt - Arbeit Zunächst wird die Arbeit an den Kirchorten weitergefühd und weiterentwickelt auf die Gegebenleiten der neuen Pfarrei hin. I 3. Icndertageseinrichtungen Die neue Pfarrei St. Josef tritt in die Trägerschaft der Kindertagesstätten der bisherigen Kirchengemeinden St. Josef Bomheim, Maria Rosenkranz, Heilig Ceisr und Herz Jesu Fechenheim ein. Die Kindertagesstätten müssen weiterhin ihr individuelles Profil bewahren, ausüben und weiterentwickeln, um dem Charakter der einzelnen Kirchorte gerecht zu werden und den daraus resultierenden Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Eine intensive Zusammenarbeit und I(ooperation der Eiffichtungen ist gewünscht und wird entwickelt.

9 Es wird eine enge Anbindung der Kindertagesstätten an die Pfarrgemeinde und die jeweiligen Kirchorte angestrebt, die durch ehrenamtliche Beauftragte, die auch mit Gattungsvollmacht ausgestattet werden können, unterstützt werden soll. Zur Entlastung des Verwaltungsrats im Hinblick auf die Wahmehmung der Trägeraufgaben wird ein Koordinator eingesetzt. Die Aufgaben des Kitakoordinators werden vom Verwaltungsrat festgelegt und mit dem Plarrgemeinderat und mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen. 14. Kirchenmusik Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeftihrt und weiterentwickelt aufdie Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. I ). Uneff lrcnkeltsardell Öffentliches Erscheinungsbild Die neue Pfarrei sov'ie die Ktchorte haben ein aufeinarder abgestimmtes Erscheinungsbild. Bestandteil dieses Erscheinungsbildes ist ein gemeinsames Pfarrei-Logo. Die Kirchorte können ihr eigenes Symbol erhalten und dieses mit dem übergeordneten Pfaffei-Logo kombinieren. Dies soll die eigene Identität vor Ort wahren, gleichzeitig das Gemeinsame betonen. Mitteilungs-Medien HOMEPAGE: Startseite der Webseite ist ein gemeinsames Portal mit Informationen aus der gesamten Pfarrei. Darüber hinaus haben die vier Kirchorte eigene Unterseiten. Die Webseite soll stets aktuell sein. Die Pfanei ist offen für Neue und Soziale Medien. SCHRIFTEN: Die Pfanei informiert regelmäßig in einer gemeinsamen Scbrift über die Gottesdienstordnung und Veranstaltungen. Darüber hinaus sollen die Schriften auch Informationen über eigene Termine der Kkchorte enthalten. öffentlichkeitsarbeit VOR ORI: DiE KirChOTtE KöNNEN ZUSätZIiCh eigene Kommunikationswege durch Schriften oder Online-Angebotergänzen.

10 PRESSEARBEIT Die Pressearbeit ist für die Pfarrei von zentraler Bedeutung. Öffentlichkeitsrelevante Themen, Venrstaltungen und Angebote der Pfanei werden aktiv bekannt gemacht. NEIIE KOMMTINIKATIONSWEGE Die Pfarrei ist offen fijr die Nulzung neuer Kommunikationswege. I 6. Muttersprachliche Gemeinden Die Frage der Muttersprachlichen Gemeinden wird eigens geregelt. (zrn Zeit englischsprachige Gemeinde in Hl. Kreuz, Bomheim) 17. Kinder- und Jugendarbeit Auf Grundlage der Pastoralkonzepte wird die Arbeit vor Ort weitergeftihrt und im Hinblick auf die neue Pfarrei weiterentwickelt. 18. Seniorenarbeit Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonz epte weitergefi.ibrt und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. 19. Sozialpastoral / Caritas Sie wird auf Grundlage der Pastotalkonzepte weitergeflihrt und weiterentwickelt aufdie Gegebenheiten der neuen Pfanei hin. 20. Kultur Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeftihd und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfanei hin. 21. Ökumene Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeff.ihrt und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. l0

11 II. Die neue Pfarrei als ICrchengemeinde nach weltlichem Recht 1. Name und Rechtscharakter Die Katholischen Kirchengemeinden Heilig Geist (fuederwald), Herz Jesu (Fechenheim), St. Josef(Bomheim) und Maria Rosenkranz (Seckbach) werden mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 aufgehoben. Mit Enichtung det neuen Pfarrei enlsteht zum 1. Januar 2015 eine neue Kirchengemeinde. Sie fiihn den Namen: Katholische Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Ost Die neue Kirchengemeinde wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit juristische Person. 2. Gesamtrechtsnachfolge Die neue Pfarrgemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen Pfarrgerneinden Heilig Geist (fuederwald), Herz Jesu (Fachenleim), St. Josef (Bomheim) und Maria Rosenkranz (Seckbach). Das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Pfarrgemeinden wird mit Inkrafttreten der Errichtungsurkunde des Bischofs von Limburg auf die neue Pfangemeinde übergehen. Dabei bleiben die bisherigen Zweckbindungen von Vermögensmassen bestehen. Die neue Pfarrgemeinde tritt ilr alle Verträge der ftüheren Pfarrgemeinden ein. Entsprechend gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auch alle bestehenden Mitarbeiterverträge der bisherigen Pfarrgemeinden auf die neue Pfarrgemeinde über Die Crundbücher sind zu berichtigen. Vorbehaltlich einer ggf. einzuholenden Zustimmung durch das Bischöfliche Ordinariat werden dem künftigen Verwaltungsrat die in den Baulisten 2015 der Verwaltungsräte der bisherigen Pfarrgemeinden ausgewiesenen Maßnahmen (vgl. Anlage 2) als vordringlich durchzuführen genannt. Ftir das noch nicht genau spezifizierte Immobilienprojekt der bisherigen Pfangemeinde Maria Rosenkranz in Seckbach, Wilhelmshöher Straße 67 (Gemeinderäume und Kirche,,,Haus im Haus") wird der neuen Pfarrgemeinde das unter Anlage 3 dargestellte Vorgehen zur Verfolgung empfohlen.

12 3. Verwaltungsrat der P falrgemeinde Nach Enichtung der Gemeinde wählt der Übergangs-Pfarrgemeinderat den Verwaltungsrat ftir die neu errichtete Pfarrgemeinde. Die nächste Wahl des Verwaltungsrats erfolgt nach regulärer Neuwahl des Pfarrgemeinderats der neu errichteten Pfarrgemeinde flir die XIII. Wahlperiode Die Anzahl der gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats für die neue Pfangemeinde soll zehn beüagen. Dem Übergangs-Pfarrgemeinderat wird empfohlen, bei der Aufstellung der Wahlliste fi.ir den Verwaltungsrat Kandidatenliste und Wahlordnung so zu festzulegen, dass jeder Kirchort mit mindestens zwei Mitgliedem im Verwaltungsrat vertreten ist. Zum Zwecke der Diskussion spezifischer Themen können entsprechende Veftreter (Kita-Beaufuagte, Mitglieder der Ortsausschüsse,...) zu den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden Gattungsvollmachten Die bestehenden Gattungsvollrnachten, die durch Neuenichtung der neuen Pfarrgemeinde erlöschen, sollen durch den neu gewählten Verwaltungsrat weitergeführt und gegebenenfalls angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats der neuen Pfarrgemeinde. Der neu gewählte Verwaltungsrat wird die Neustrukturierung der Gattungsvollmachten entsprechender neuen Bediirfttisse vomehmen. Der Verwaltungsrat kann darüber hinaus auf Vorschlag des jeweiligen Ortsausschusses oder aus eigener Initiative einzelnen Personen Gattungsvollmachten für einzelne Bereiche oder fest umschriebene Projekte innerhalb fest umschriebener finanzieller Grenzen erteilen. 3.2 Barkkonten Dem neu gewählten Verwaltungsrat wird empfohlen, innerhalb der ersten Wahlperiode eine Vereinheitlichung des Konteffahmens für alle Kirchorte durchzuführen. 12

13 4. Verwaltungsratssiegel Die neue Pfarrgemeinde führt ifu Velwaltungsratssiegel mit der Umschrift: im Innenkreis:,,I(atholische Pfarrgemeinde St. Josef, Frarkftrt-Ost",,,Der Verwaltungsrat". 5. Trägerschaft der Kindertagesstäften Für die Kindertagesstatten in Trägerschaft der bisherigen Pfangemeinden Heilig Geist, Herz Jesu, St. Josefund Maria Rosenk;anz werden aufgrund des Trägenrechsels zum 1. Januar 2015 die Anderungen der Betriebserlaubnisse nach Unterzeichrrung der Gdindungsvereinbarung für die neue Pfarrgemeinde in 2014, spätestens jedoch bis zum , beantragt, um elnen reibungslosen Betriebsübergang sicher zu stellen. Entsprechend gehen die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Kindertagesstätten im Wege der Gesamüechtsnachfolge auf die neue Pfargemeinde St. Josef über Zur Unterstützung der Betreuung der Kindedagesstätten wird ein Kita- Koordinator beim Bischöflichen Ordinariat beantragt. Die Beauftragung des Koordinator erfolgt durch den Verwaltungsrat. 6. Mitarbeitervertretung Die Mitarbeiter/innen sind bis zum 30.I1.201'4 über das Zusammengehen der Pfarrgemeinden zum zu informieren. Diese Information umfasst auch die Möglichkeiten zur Bildung einer Mitarbeitervertretung. l3

14 7. Unterstülzungsfunktionen ftir die neue Plargemeinde Zur Unterstützung der Verwaltungsaufgaben in der neu gegründeten Pfarrgemeinde mit vier Kirchofien wird seitens des Bischöflichen Ordinariats eine Unterstützungskraft ( Navigator) zur Verff.igung gestellt. Diese unte$tützt den Pfarrer sowie die gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats dabei, ihrer Verantworhrng gerecht zu werden 8. Ergänzende Festlegungen Die vier bisherigen Pfarrgemeinden haben zu speziellen Themenbereichen ergänzende Absichtserklärungen formuliert, die in der Anlage zusammengefasst sind und dem Verwaltungsrat der neuen Pfarrgemeinde als Aufträge zur Umsetzung mit auf den Weg gegeben werden. Diese umfassen die folgenden Themenbereiche und sind dieser Vereinbarung in Anlagen beigefligt;.ar age 1: Verteilung der bestehenden technischen Personalausstatturg (Küster/Ilausmeister) auf die Kirchorte.Anlage 2: Bauliste der neuen Pfarrgemeinde St. Joseffür das Jahr 2015.Arlage 3: ProjeKvorschlag für das Immobilienprojekt der Pfarrgemeinde Maria Rosenkranz in Seckbach, Wilhelmshöher Straße 67 (Gemeinderäume und Kirche,,,Haus im Haus"). In diesen Anlagen ist der,,ist-zustand" beschrieben. t4

15 Nach ausführlicher Beratung erfolgte im Zeihaum von bis die Anhorung aller beteiligter Pfangemeinde- und Verwaltungsräte gemäß $ 13 Synodalordnung- Frankfurt, Pfaner Michael Metzler Pdesterlicher Leiter für St. Josef: Martin Hütter PGR-Vorsitz ende/r Richard Steiffnetz stellv. VRK-Vorsitzender fft Hl. Geist: Robefi Landwehr PGR-Vorsitzende/r Harald Berger stellv. VRK-Vorsitzender flir Herz Jesu: Eva-Maria Wömer PGR-Vorsitzende/r Cbristof Schiederig VRK-Vorsitzender ftir Maria Rosenkanz: Gabriele Fengler PGR-Vorsitzende/r Michael Griebel stellv. VRK-Vorsitzender l5

16 Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Orclinariates nehme ich diese Vereinbarung zur Kerurtnis und empfehle auf dieser Grundlage dem Herm Apostolischen Adminishalor die beabsichtigte Erichtung der neuen Pfarrgemeinde. Limburg, Wolfgang Rösch St.aindiger Vertreter l6

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