St. Josef, Frankfurt-Ost
|
|
- Karoline Lang
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gründun gsvereinb arung für die Pfarrei neuen Typs St. Josef, Frankfurt-Ost
2 ,,Injener Zeit sagte Jesus zu seinen Jüngem: Meine Kinder, ich bin nur noch kurze Zeit bei euch. Ein neues Gebot gebe ich euch: Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieberr Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt." (Joh 13,31a.33a-35) Mit diesen Versen aus den Abschiedsreden Jesu im Johannesevangelium haben wir am 27. AptiI 2013 die Auftaktveranstaltung begonnen, von der aus unser geme in samer Weg der vier Pfarrgemeinden Herz Jesu, F.-Fechenheim Maria Rosenkranz, F.-Seckbach zu dieser vorli genden Gründungsvereinbarung gefühfi hat. Heilig Geis! F.-Riederwald St. Josel F.-Bomheim Die Abschiedsrede Jesu will eine Antwort auf die Frage geben: Wie soll es weitergehen? Wie soll es weitergehen, wenn Er - nach Tod, Auferstehung und Himmelfahrt - nicht mehr so unter seinen Jüngednncn und Jüngem ist, wie sie es bisher erlebt hatteu und gewohnt waren? Jesus sagt ihnen zu:,,ich werde den Vater bitten, und er wird euch einen anderen Beistand geben, der fiir immer bei euch bleiben soll." (Joh 14,16) Ohne diesen,,beistand", den Heiligen Geist, geht nichts! Jesus legt seine Jüngerinnen- und Jüngergemeinschaft fest auf ein,,neues Gebot":,,Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben." (Joh 13,34b.) Das ist das radikal Neue. Das ist die immer wieder neue Herausforderung an uns alle, dieses,,wie-er-geliebt hat" in unseren Versuchen Kirche zu gestalten und Kirche ftir die Menschen zu sein als unverzichtbares Kriterium in den Blick zu nehmen und uns wenigstens dem,,wie-er-geliebt-hat" zu nähem. Diese Annäherung wollen wir dort finden, wo wir in unseren zukünftigen Kirchorten, in den Orten kirchlichen Lebens und in der Pfarrgemeinde miteinander danach suchen, unseren Glauben zu leben und zu feiem.,,daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid". (Joh 13,35.) Darum geht es, dass wir zu erkennen, zu identifizieren sind, als diejenigen, die in seinem Aufuag unterwegsind zu den Menschen.
3 L Die neue Pfarrei 1 Die neugegündete Pfarrei und ihr Name Die Plarreien St. Josel Bomheim; Maria Rosenkranz, Seckbach, Hl. Geist. Riederwald und Herz Jesu, Fechenieim, die im Bezug auf die Rechtsfühigkeit im weltlichen Rechtsverkehr I(örperschaften des öffentlichen Rechts sind und diesbezüglich die Bezeichnung,,Ifirchengemeinden" tragen, sollen aufgelöst werden. Der Bischof wird mit Wirkung ztm eine neue Pfarei errichten. Die neue Pfanei führt den Namen'St. Josef, Frankfilrt-Ost. 2. Pfangebiet Das Pfarrgebiet der neuen Pfarrei St. Josel Frankfurt-Ost, umfasst die Gebiete der bisherigen Pfarreien St. Josef, Bomheim; Maria Rosenkraaz, Seckbacll Hl. Geist. Riedelwald und Herz Jesu. Fechenheim 3. Kirch n Pfarrkirche der neuen Pfanei ist die Kirche St. Josef. Die Kirchen Maria Rosenkranz, Hl. Geist und Herz Jesu sind somit weitere Kirchen der neuen Pfanei. Auf dem Gebiet der Pfarrei befinden sich die Kirchen St. Michael und Hl. Kreuz, Bornheim. 4. Räumlichkeiten für pastorale Arbeit An folgenden Kirchorten sollen, soweit der laufende Betdeb und der Bauunterhalt gesichert ist, die Gemeindezentren bestehen bleiben: Hl. Geist, Riederwald, Schäfflestraße 19 Herz Jesu, Fechenheim, AIt Fechenheim 54 Maria Rosenkrarz, Seckbach, Wilhelmshöher Str. 67 St. Josef, Bomheim, Eichwaldstraße 41
4 5. Zentrales Pfanbüro und Kontaktstellen Das Zentralbüro wird im Pfarrhaus St. Josef, Eichwaldstr.4l Frankfurt am Main eingerichtet. Die Öffnungszeiten sollten wöchentlich 30 Stunden vormittags und nachmittags sein. Die Kontaktstellen in den Kirchorten (Heilig Geist, Herz Jesu, Maria Rosenkranz) sollen weiterhin die Kirche vor Ort präsentieren und als Anlaufstelle flir die direkten Belange der Menschen vor Ort agieren. Die öffirungszeiten der Kontaldstellen sollen wöchentlich einmal vormittags und einmal nachmittags mindestens mit je zwei Stunden gewährleistet werden, die in der Außenstelle Heilig Kreuz bleiben bis auf weiteres rnit je zwei Stunden erhalten. Die Umsetzung der Vorschläge soll am l. Januar 2015 beginnen. Im Prozess der Umsetzung körnen neue Anpassungen an die darl festgestellten Bedarfe erkennbar werden, die dam von den Verantwortlichen umges werden sollten. Außerhalb der Öf&nngszeiten einer Kontaktstelle werden die Anrufe in das Zentralbüro weitergeleitet und bearbeitet. Der bisher bestehende Beschäftigungsumfang / die Arbeitsstundenzahl der Seketariatsmitarbeiter/innen müssen mindestens erhalten bleiben. Hardware und Software im Zeriralen Pfarrbüro und in den Kontaktstellen werden so aufeinander abgestimmt, dass ein vemetztes Arbeiten ermöglicht wird und ein optimaler Zugang fir ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmunsen sewlibrleistet wird- 6. Kirchenbücher 6.1 Kirchenbücher Die Kirchenbücher der neuen Pfanei werden im Zentralen Pfarrbüro von St. Josef geflihrt. Die bisherigen Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien werden geschlossen und wie alle Kirchenbücher trn Zentalen Plarrbüro aufbewahrt. Abgeschlossene Matrike auf die kein Zugriff mehr notwendig ist, werden gemäß bischöflicher Empfehlung (vgl. Amtsblatt 6/2008, S. 49) dem Diölesanarchiv Limburg a1s Depositum übergeben
5 6.2 Registratur und Altregistratur Zt:m l. Ianuar 2015 wird eine neue Registratur ingerichtet und der verbindliche Rahmenaktenplan wird eingefüh1. Im Zugriffsbereich des Zentalen Pfarrbüros wird eine Altegistatur eingerichtet, die das Scbriftgut enthäl! das für die aktuelle Arbeit nicht mehr benötigt wird, jedoch noch nicht durch das Diözesanarchiv bewertet wurde und ggf. Aufbewahrungsfristen unterliegt. Die Altregistraturen dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind voneinander abgegren^ zu la9em. 6.3 Archiv Das Archiv der neuen Pfarrei wird vollständig im Zentralen Pfarrbüro St. Josef aufbewahfi. Die Pfarrarchive der ehemaligen Pfarreien verbleiben am bisherigen Ort, solange dort Betreuung und Aufsicht gewä.hrleistet werden kann. Die Betreuung und der Zugang zu den Archiven wird nach Maßgabe der Kirchlichen Archivordnung (KAO:,,Anordnung über die Sichemng und Nutzung derarchive der katholischen Kirche") festgelegt. 6.4 Chronik Die neue Pfarei legt eine neue Chronik an, in der der Verbleib der bisherigen Chroniken festgehalten wird. Die vorhandenen Chroniken der Pfaneien werden mit Termin der Errichtung der neuen Pfarrei geschlossen und verbleiben in den Archiven der Ursprungspfarreien. 7. Pfarrsiegel Die neue Pfarrei führt ein Pfarramtssiesel mit der Außchrift: Katholische Pfarei St. Josef. Frankfurt-Ost.
6 8. Synodale Gremien Der P farrgemeinderat Der Übergangs-Pfarrgemeinderat fut die Zeit vom bis zur Waht des Pfargemeinderates für die XIII. Amtszeit im November 2015 wird der bestehende Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes Ost. Er übernimmt die Funktion und Aufgaben des Pfargemeinderates Pfanei Neuen Typs. Die vier im November 2013 gewfilten Jugendsprecher bestimmen aus ihren Reihen den Vertreter, der die ihm zugeteilten Aufgaben im Übergangs-PGR wahmimmt. Die Alzahl des im November 2015 neu zu wählenden Pfarrgemeinderates Großpfarrei soll l6 Personen betragen. Die Wahl erfolgt nach Gebietsteilen. Dem Ubergangs-PGR wird empfohlen, die aus den jeweiligen Gebietsteilen zu w?ihlenden Mitglieder wie folgt festzulegen: Aus der Orlsgemeinde Heilig Geist Riederwald 3 Personen Herz Jesu Fechenheim 3 Personen Maria Rosenkranz Seckbach 3 Personen St. JosefBomheim 7 Personen Die Ortsausschüsse Für die Übergärgszeit vom bis zur Konstituierung der neuen Ortsausschüsse übemehmen die bestehenden Pfarrgemeinderäte die Funktion der Ortsausschüsse in den jeweiligen Kirchorten. Diese beraten und legen f st, wie sich die zuküntigen Ortsausschüsse (nach der Wahl 2015) zusurnunensetzen und bilden (ggf. Gemeindeversammlung). Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass sich in ihnen die Vielfalt des Gemeindelebens vor Ort widerspiegelt. Es ist sinnvoll, dass folgende Personen im Ortsausschuss verketen sind: - Hauptamtliche Kontaktperson der Ktchorte (oder Verheter aus dem Pastoralteam) - e!tl. vom KWR mit Gattungsvollmachten ausgestattete Personen für den j eweiligen Kirchort
7 ein Verteter der jeweiligen Ortsgemeinde im Pfarrgemeinderat Frauen und Männer, die das kirchliche Leben vor Ort mitgestalten und Verantwortung ti agen wollen. Der Ortsausschuss wählt aus seinen Reihen eine/n Vorsitzende/n, der damit Mitglied des Pfangemeinderates - jedoch ohne Stimmrecht, aber mit Redeund Antuagsrecht - wird. Der Ortsausschuss handelt im Aufuag des Pfangemeinderates. Seine Beratungsergebnisse werden mit Beschlussfassung durch den Pfarrgemeinderat wirksam, es sei dem, dass der Pfarrgemeinderat einem Ausschuss iur Einzelfall Vollmacht zur Beschlussfassung in eigener Verantwortung erleilt hat ($ 22 SynO). Unter Beachtung des Subsidiadtätsprinzips soll der zuküntige Pfarrgemeinderat den Ortsausschüssen flir die den Kirchort betreffenden Angelegenheiten möglichst Handlungsfreiheit gewzihren. Die Ortsausschüsse sollen die Möglichkeit behalten, selbstzindige Entscheidungen über den hhalt des Gemeindelebens vor Ort zu trefen, soweit diese Entscheidungen die anderen Kkchorte nicht beeinträchtigen. Ein regelm?ißiger Informationsaustausch zwischen Ortsausschüssen und Pfarrgeneinderat (mit seinen Sachausschüssen) ist unbedingt notwendig. Dazu gehört es u.a., dass Protokolle der Ortsausschüsse den Pfarrgemeinderat rechtzeitig zugestellt werden. KVVR Der neu zu wfilende KWR für die Zeit ab besteht aus 10 Personen. Nach Unterzeichlung der Grtindungsvereinbarung 2014 soll der bestehende Pastoralausschuss (zukünftiger ÜbergangsPGR) diesen wählen, damit der KWR ab Januar 2015 handlungsfühig ist. Die einzelnen Ktchorte sollen im KV\rR- angemessen vertreten sein (über Kandidaten - suche und - benennung).
8 9. Gottesdienst / Gottesdienstordnung Auf Grundlage der bestehenden Pastoralkonzepte wird die derzeitige Praris weitergeführt und zu gegebener Zeit der Situation in der neuen Pfarrei angepassr. 10. MinistranVinn/en, Lektor/inn/en, Kommunionhelfer/inn/en Hier wird die bestehende Pmxis an allen Ktchorten weitergeflihrt auf Grundlage der Pastoralkonzepte und gegebenenfalls weiterentwickelt auf die Gegebenhelten der neuen Plarrei hin. I 1. Sakramentenpastoral Hier wird die bestehende Praxis an allen Kfuchorten weitergeftibrt auf Grundlage der Pastoralkonzepte und gegebenenfalls weiterentwickelt auf die Gegebenheiren der neuen Plarrei hin. 12. Eine Welt - Arbeit Zunächst wird die Arbeit an den Kirchorten weitergefühd und weiterentwickelt auf die Gegebenleiten der neuen Pfarrei hin. I 3. Icndertageseinrichtungen Die neue Pfarrei St. Josef tritt in die Trägerschaft der Kindertagesstätten der bisherigen Kirchengemeinden St. Josef Bomheim, Maria Rosenkranz, Heilig Ceisr und Herz Jesu Fechenheim ein. Die Kindertagesstätten müssen weiterhin ihr individuelles Profil bewahren, ausüben und weiterentwickeln, um dem Charakter der einzelnen Kirchorte gerecht zu werden und den daraus resultierenden Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Eine intensive Zusammenarbeit und I(ooperation der Eiffichtungen ist gewünscht und wird entwickelt.
9 Es wird eine enge Anbindung der Kindertagesstätten an die Pfarrgemeinde und die jeweiligen Kirchorte angestrebt, die durch ehrenamtliche Beauftragte, die auch mit Gattungsvollmacht ausgestattet werden können, unterstützt werden soll. Zur Entlastung des Verwaltungsrats im Hinblick auf die Wahmehmung der Trägeraufgaben wird ein Koordinator eingesetzt. Die Aufgaben des Kitakoordinators werden vom Verwaltungsrat festgelegt und mit dem Plarrgemeinderat und mit den Einrichtungsleitungen abgesprochen. 14. Kirchenmusik Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeftihrt und weiterentwickelt aufdie Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. I ). Uneff lrcnkeltsardell Öffentliches Erscheinungsbild Die neue Pfarrei sov'ie die Ktchorte haben ein aufeinarder abgestimmtes Erscheinungsbild. Bestandteil dieses Erscheinungsbildes ist ein gemeinsames Pfarrei-Logo. Die Kirchorte können ihr eigenes Symbol erhalten und dieses mit dem übergeordneten Pfaffei-Logo kombinieren. Dies soll die eigene Identität vor Ort wahren, gleichzeitig das Gemeinsame betonen. Mitteilungs-Medien HOMEPAGE: Startseite der Webseite ist ein gemeinsames Portal mit Informationen aus der gesamten Pfarrei. Darüber hinaus haben die vier Kirchorte eigene Unterseiten. Die Webseite soll stets aktuell sein. Die Pfanei ist offen für Neue und Soziale Medien. SCHRIFTEN: Die Pfanei informiert regelmäßig in einer gemeinsamen Scbrift über die Gottesdienstordnung und Veranstaltungen. Darüber hinaus sollen die Schriften auch Informationen über eigene Termine der Kkchorte enthalten. öffentlichkeitsarbeit VOR ORI: DiE KirChOTtE KöNNEN ZUSätZIiCh eigene Kommunikationswege durch Schriften oder Online-Angebotergänzen.
10 PRESSEARBEIT Die Pressearbeit ist für die Pfarrei von zentraler Bedeutung. Öffentlichkeitsrelevante Themen, Venrstaltungen und Angebote der Pfanei werden aktiv bekannt gemacht. NEIIE KOMMTINIKATIONSWEGE Die Pfarrei ist offen fijr die Nulzung neuer Kommunikationswege. I 6. Muttersprachliche Gemeinden Die Frage der Muttersprachlichen Gemeinden wird eigens geregelt. (zrn Zeit englischsprachige Gemeinde in Hl. Kreuz, Bomheim) 17. Kinder- und Jugendarbeit Auf Grundlage der Pastoralkonzepte wird die Arbeit vor Ort weitergeftihrt und im Hinblick auf die neue Pfarrei weiterentwickelt. 18. Seniorenarbeit Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonz epte weitergefi.ibrt und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. 19. Sozialpastoral / Caritas Sie wird auf Grundlage der Pastotalkonzepte weitergeflihrt und weiterentwickelt aufdie Gegebenheiten der neuen Pfanei hin. 20. Kultur Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeftihd und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfanei hin. 21. Ökumene Sie wird auf Grundlage der Pastoralkonzepte weitergeff.ihrt und weiterentwickelt auf die Gegebenheiten der neuen Pfarrei hin. l0
11 II. Die neue Pfarrei als ICrchengemeinde nach weltlichem Recht 1. Name und Rechtscharakter Die Katholischen Kirchengemeinden Heilig Geist (fuederwald), Herz Jesu (Fechenheim), St. Josef(Bomheim) und Maria Rosenkranz (Seckbach) werden mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 aufgehoben. Mit Enichtung det neuen Pfarrei enlsteht zum 1. Januar 2015 eine neue Kirchengemeinde. Sie fiihn den Namen: Katholische Kirchengemeinde St. Josef, Frankfurt-Ost Die neue Kirchengemeinde wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist damit juristische Person. 2. Gesamtrechtsnachfolge Die neue Pfarrgemeinde wird Gesamtrechtsnachfolgerin der bisherigen Pfarrgerneinden Heilig Geist (fuederwald), Herz Jesu (Fachenleim), St. Josef (Bomheim) und Maria Rosenkranz (Seckbach). Das gesamte Vermögen einschließlich aller Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Pfarrgemeinden wird mit Inkrafttreten der Errichtungsurkunde des Bischofs von Limburg auf die neue Pfangemeinde übergehen. Dabei bleiben die bisherigen Zweckbindungen von Vermögensmassen bestehen. Die neue Pfarrgemeinde tritt ilr alle Verträge der ftüheren Pfarrgemeinden ein. Entsprechend gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auch alle bestehenden Mitarbeiterverträge der bisherigen Pfarrgemeinden auf die neue Pfarrgemeinde über Die Crundbücher sind zu berichtigen. Vorbehaltlich einer ggf. einzuholenden Zustimmung durch das Bischöfliche Ordinariat werden dem künftigen Verwaltungsrat die in den Baulisten 2015 der Verwaltungsräte der bisherigen Pfarrgemeinden ausgewiesenen Maßnahmen (vgl. Anlage 2) als vordringlich durchzuführen genannt. Ftir das noch nicht genau spezifizierte Immobilienprojekt der bisherigen Pfangemeinde Maria Rosenkranz in Seckbach, Wilhelmshöher Straße 67 (Gemeinderäume und Kirche,,,Haus im Haus") wird der neuen Pfarrgemeinde das unter Anlage 3 dargestellte Vorgehen zur Verfolgung empfohlen.
12 3. Verwaltungsrat der P falrgemeinde Nach Enichtung der Gemeinde wählt der Übergangs-Pfarrgemeinderat den Verwaltungsrat ftir die neu errichtete Pfarrgemeinde. Die nächste Wahl des Verwaltungsrats erfolgt nach regulärer Neuwahl des Pfarrgemeinderats der neu errichteten Pfarrgemeinde flir die XIII. Wahlperiode Die Anzahl der gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats für die neue Pfangemeinde soll zehn beüagen. Dem Übergangs-Pfarrgemeinderat wird empfohlen, bei der Aufstellung der Wahlliste fi.ir den Verwaltungsrat Kandidatenliste und Wahlordnung so zu festzulegen, dass jeder Kirchort mit mindestens zwei Mitgliedem im Verwaltungsrat vertreten ist. Zum Zwecke der Diskussion spezifischer Themen können entsprechende Veftreter (Kita-Beaufuagte, Mitglieder der Ortsausschüsse,...) zu den Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden Gattungsvollmachten Die bestehenden Gattungsvollrnachten, die durch Neuenichtung der neuen Pfarrgemeinde erlöschen, sollen durch den neu gewählten Verwaltungsrat weitergeführt und gegebenenfalls angepasst werden. Dies erfolgt durch entsprechenden Beschluss des Verwaltungsrats der neuen Pfarrgemeinde. Der neu gewählte Verwaltungsrat wird die Neustrukturierung der Gattungsvollmachten entsprechender neuen Bediirfttisse vomehmen. Der Verwaltungsrat kann darüber hinaus auf Vorschlag des jeweiligen Ortsausschusses oder aus eigener Initiative einzelnen Personen Gattungsvollmachten für einzelne Bereiche oder fest umschriebene Projekte innerhalb fest umschriebener finanzieller Grenzen erteilen. 3.2 Barkkonten Dem neu gewählten Verwaltungsrat wird empfohlen, innerhalb der ersten Wahlperiode eine Vereinheitlichung des Konteffahmens für alle Kirchorte durchzuführen. 12
13 4. Verwaltungsratssiegel Die neue Pfarrgemeinde führt ifu Velwaltungsratssiegel mit der Umschrift: im Innenkreis:,,I(atholische Pfarrgemeinde St. Josef, Frarkftrt-Ost",,,Der Verwaltungsrat". 5. Trägerschaft der Kindertagesstäften Für die Kindertagesstatten in Trägerschaft der bisherigen Pfangemeinden Heilig Geist, Herz Jesu, St. Josefund Maria Rosenk;anz werden aufgrund des Trägenrechsels zum 1. Januar 2015 die Anderungen der Betriebserlaubnisse nach Unterzeichrrung der Gdindungsvereinbarung für die neue Pfarrgemeinde in 2014, spätestens jedoch bis zum , beantragt, um elnen reibungslosen Betriebsübergang sicher zu stellen. Entsprechend gehen die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter der Kindertagesstätten im Wege der Gesamüechtsnachfolge auf die neue Pfargemeinde St. Josef über Zur Unterstützung der Betreuung der Kindedagesstätten wird ein Kita- Koordinator beim Bischöflichen Ordinariat beantragt. Die Beauftragung des Koordinator erfolgt durch den Verwaltungsrat. 6. Mitarbeitervertretung Die Mitarbeiter/innen sind bis zum 30.I1.201'4 über das Zusammengehen der Pfarrgemeinden zum zu informieren. Diese Information umfasst auch die Möglichkeiten zur Bildung einer Mitarbeitervertretung. l3
14 7. Unterstülzungsfunktionen ftir die neue Plargemeinde Zur Unterstützung der Verwaltungsaufgaben in der neu gegründeten Pfarrgemeinde mit vier Kirchofien wird seitens des Bischöflichen Ordinariats eine Unterstützungskraft ( Navigator) zur Verff.igung gestellt. Diese unte$tützt den Pfarrer sowie die gewählten Mitglieder des Verwaltungsrats dabei, ihrer Verantworhrng gerecht zu werden 8. Ergänzende Festlegungen Die vier bisherigen Pfarrgemeinden haben zu speziellen Themenbereichen ergänzende Absichtserklärungen formuliert, die in der Anlage zusammengefasst sind und dem Verwaltungsrat der neuen Pfarrgemeinde als Aufträge zur Umsetzung mit auf den Weg gegeben werden. Diese umfassen die folgenden Themenbereiche und sind dieser Vereinbarung in Anlagen beigefligt;.ar age 1: Verteilung der bestehenden technischen Personalausstatturg (Küster/Ilausmeister) auf die Kirchorte.Anlage 2: Bauliste der neuen Pfarrgemeinde St. Joseffür das Jahr 2015.Arlage 3: ProjeKvorschlag für das Immobilienprojekt der Pfarrgemeinde Maria Rosenkranz in Seckbach, Wilhelmshöher Straße 67 (Gemeinderäume und Kirche,,,Haus im Haus"). In diesen Anlagen ist der,,ist-zustand" beschrieben. t4
15 Nach ausführlicher Beratung erfolgte im Zeihaum von bis die Anhorung aller beteiligter Pfangemeinde- und Verwaltungsräte gemäß $ 13 Synodalordnung- Frankfurt, Pfaner Michael Metzler Pdesterlicher Leiter für St. Josef: Martin Hütter PGR-Vorsitz ende/r Richard Steiffnetz stellv. VRK-Vorsitzender fft Hl. Geist: Robefi Landwehr PGR-Vorsitzende/r Harald Berger stellv. VRK-Vorsitzender flir Herz Jesu: Eva-Maria Wömer PGR-Vorsitzende/r Cbristof Schiederig VRK-Vorsitzender ftir Maria Rosenkanz: Gabriele Fengler PGR-Vorsitzende/r Michael Griebel stellv. VRK-Vorsitzender l5
16 Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Stellen des Bischöflichen Orclinariates nehme ich diese Vereinbarung zur Kerurtnis und empfehle auf dieser Grundlage dem Herm Apostolischen Adminishalor die beabsichtigte Erichtung der neuen Pfarrgemeinde. Limburg, Wolfgang Rösch St.aindiger Vertreter l6
Gründungsvereinbarung der Pfarrei St. Martin - Idsteiner Land 1
Gründungsvereinbarung der Pfarrei St. Martin - Idsteiner Land 1 Seite 1 von 14 Präambel Mit dem Beschluss des Pastoralausschusses vom 30. Januar 2014 begann für die Pfarrgemeinden des Pastoralen Raumes
MehrOrdnung für die Gemeindeteams
1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien,
MehrHerzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN. 18. Mai 2014
Herzlich Willkommen zur Pfarrversammlung ZUKUNFT GESTALTEN 18. Mai 2014 Agenda Begrüßung Ziel der Pfarrversammlung Vorstellung der Podiumsteilnehmer Erklärung Fusion/Rückführung Warum eine Zusammenführung
MehrMeine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Pfarrgemeinde,
Rede des Vorsitzenden des Verwaltungsrats Martin Leister anlässlich der Gemeindeversammlung am Samstag, 11.02.2006, in der Pfarrkirche zum Thema Sparen und Erneuern im Bistum Limburg Meine sehr geehrten
MehrRichtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates
Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse
MehrS a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel
S a t z u n g Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte Präambel Seit der Reformationszeit trug die Gesamtheit der lutherischen Pfarrer in Frankfurt
MehrStatut. der Mindelheimer Stephanuskonzerte. Freundeskreis Kirchenmusik
Statut Mindelheimer Stephanuskonzerte. Freundeskreis Kirchenmusik - rechtlich unselbständige Zustiftung - der kath. Pfarrkirchenstiftung St. Stephan mit Sitz in 87719 Mindelheim (im Folgenden Freundeskreis
MehrGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1349 Landtag 18. Wahlperiode 08.04.2014 Mitteilung des Senats vom vom 8. April 2014 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande
MehrBUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG
BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
MehrKirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche
Kirchengesetz über die Frauenarbeit 7.710 Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 18. November 1993 in der Fassung vom 27. November 2015 1 (GVBl. Bd.
MehrOrdnung des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Ordnung des Zentrums Oekumene der EKHN und der EKKW OZentrOek 254 Ordnung des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und
MehrVereinbarung* über die Bildung einer Pfarrei neuen Typs im Pastoralen Raum Oberursel/Steinbach
Beschluss des Pastoralausschusses am 11. April 2011 1 Vereinbarung* über die Bildung einer Pfarrei neuen Typs im Pastoralen Raum Oberursel/Steinbach *: Diese Vereinbarung stellt eine vom Bischöflichen
MehrKirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung / 1 Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung - 2 / Satzung - Kirche in der City von Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsperson, Geschäftsjahr 1. Der
MehrSatzung für das Jugendamt der Region Hannover. Satzung für das Jugendamt der Region Hannover
Satzung für das Jugendamt der Region Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 11. Dezember 2001 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 27. August 2002 Amtsblatt für die Region Hannover
MehrSYNODALORDNUNG FÜR DAS BISTUM LIMBURG
SYNODALORDNUNG FÜR DAS BISTUM LIMBURG X A 1 (SynO) in der Fassung vom 23. November 1977 (Amtsblatt 1977, Seite 539 559) zuletzt geändert am 16. März 2016 (Amtsblatt Nr. 4/2016, Seite 475f) Mit Geltung
Mehrauf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume...
Handreichung der kfd für die Neuen Pastoralen Räume - Seite 1 auf dem Weg in die neuen Pastoralen Räume... Die Datei dieser PowerPoint-Präsentation gibt es auf der Seite der Pastoralen Informationen zum
MehrKatholische Kirche. Frankfurt Nordwest. Auf dem Weg zu einer neuen Pfarrei. An Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit. Absender
Absender Für Anregungen oder Rückfragen: Diakon Hans-Jürgen Braun Tel.: 069 50 12 01 E-Mail: pfarramt@st-bonifatius-ffm.de An Projektgruppe Öffentlichkeitsarbeit Pfarrgemeinden Katholische Kirche Frankfurt
MehrKirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines
MehrDer Bischof von Augsburg
- 98 - Der Bischof von Augsburg Ordnung für die Berufsgruppe der Pfarrhelfer/-innen in der Diözese Augsburg Präambel Der Beruf des Pfarrhelfers/der Pfarrhelferin bezeichnet einen hauptberuflich ausgeübten
MehrS a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau
S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
MehrPfarrei Liebfrauen Trier. Leitbild. der Kindertagesstätten der katholischen Kirchengemeinde Liebfrauen Trier
Leitbild der Kindertagesstätten der katholischen Kirchengemeinde Liebfrauen Trier Pfarrei Liebfrauen Trier Miteinander Leben lernen Mit Gottes Begleitung Hand in Hand der Zukunft entgegengehen Grußwort
MehrVermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien
Vermögensverwaltung in den 70 neuen Pfarreien Vorbemerkungen 1. Was ist die Kirche? Wer sind wir? Die Gemeinschaft der Gläubigen unterwegs zum Reich Gottes. 2. Welchen Zweck hat das Kirchenvermögen? Die
Mehrbo nr Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN
bo nr. 898 26.10.2016 Amtliche Bekanntmachungen BULLETIN 1. Ordnung des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau der Hochschule Bochum vom 7. Juni 2016 Seiten 3-12 ªº Hochschule Bochum 07.06.2016 Fachbereich
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrSatzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
MehrSatzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz
Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz Die Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz tritt die Rechtsnachfolge
MehrGottesdienste und Informationen im Pastoralen Raum Februar 2016
Pastoraler Raum Frankfurt-West Katholische Gemeinden in Bockenheim, Hausen, Praunheim, Rödelheim BOCKENHEIM Pfarrkirche Sankt Elisabeth Elisabethenplatz 5 U 6, U 7: Leipziger Straße; S 3,4,5,6: Westbahnhof;
MehrSYNODALORDNUNG FÜR DAS BISTUM LIMBURG
X A 1 SYNODALORDNUNG FÜR DAS BISTUM LIMBURG (SynO) in der Fassung vom 23. November 1977 (Amtsblatt 1977, Seite 539 559) zuletzt geändert am 1. Dezember 2006 (Amtsblatt, Seite 309) Seite PRÄAMBEL Artikel
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten
Ortsrecht 5/2 S a t z u n g der Stadt Eckernförde für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 58) in der
MehrStatut. vom. 6. Oktober 2011
Statut vom 6. Oktober 2011 Stand: 19. Januar 2012 - 2 - Statut des Kirchenvorstandes der Katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius Düsseldorf - verabschiedet in der KV-Sitzung vom 6. Oktober 2011; zuletzt
MehrSATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN
SATZUNG DER EVANGELISCHEN KIRCHENGEMEINDE LÜNEN Die Evangelische Kirchengemeinde Lünen gibt sich aufgrund des Artikels 77 der Kirchenordnung der Ev. Kirche von Westfalen (KO) für die Ordnung ihrer Arbeit
MehrVom 22. September (GVOBl. M-V S. 1026), in Kraft am 4. November GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg Vom
MehrElternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung
Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Wie kann ich mich einbringen Wegweiser des STEB Erfurt für Elternvertreter und alle die es werden möchten Liebe Eltern, bei jedem Wechsel der aktiven Eltern
MehrGeschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums
Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei
MehrVom 2. Dezember 1983 (ABl. 1983 S. 260)
Lektoren- und Prädikantengesetz LektPrädG 780-1984 Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Lektoren und Prädikanten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Lektoren- und Prädikantengesetz)
Mehrfür eine lebendige und die Pastoral fördernde Erwachsenen- und Familienbildung im Pastoralen Raum Vorbemerkung:
Konzept für eine lebendige und die Pastoral fördernde Erwachsenen- und Familienbildung im Pastoralen Raum Vorbemerkung: Dies ist ein Konzept kein Patentrezept! Die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung
MehrDER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,
CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften
MehrRichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein
ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung
MehrSeelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt. Leitbild. der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten
Seelsorgeeinheit Karlsruhe-Hardt Leitbild der katholischen Kindertagesstätten und Kindergärten 1. Unser christliches Menschenbild Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf und Ebenbild Gottes, das achtens-
MehrAustausch zum Thema Fusion 2015 am 05. und 06. November 2014 in der VST Durmersheim
Inhaltsverzeichnis Theoretische Einführung - was bedeutet Fusion der Kirchengemeinden?... 2 Arbeitsverhältnisse... 2 Konten... 2 Monatsabrechnungen... 2 EDV - zentrale Datenverwaltung... 3 Pfarrgemeinderat
MehrKirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November
Mehrder Katholischen Kindertagesstätten St. Peter, Grünstadt und St. Nikolaus, Neuleiningen
der Katholischen Kindertagesstätten St. Peter, Grünstadt und St. Nikolaus, Neuleiningen Christliches Menschenbild Jedes einzelne Kind ist, so wie es ist, unendlich wertvoll! 2 Wir sehen in jedem Kind ein
MehrPfarrbüro Kobern geschlossen! Das Pfarrbüro in Kobern ist vom August 2013 wegen Urlaub geschlossen.
23.8.2013 Abschied und neuer Anfang von Herrn Kooperator Thomas Schabo Am Freitag, dem 30. August, verabschieden wir Herrn Kooperator Thomas Schabo nach der heiligen Messe um 18:00 Uhr in Trimbs. Herr
MehrDurchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der EKHN MilSDB 132 Durchführungsbestimmungen für die Militärseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 8. Juli 1968 In der Fassung
Mehr(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
MehrSATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)
JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag
Mehr(2) Er nimmt alle Schriftstücke für den Kirchenvorstand in Empfang und vermerkt den Tag des Eingangs.
Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Vermögens in den Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden der Erzdiözese Köln (Geschäftsanweisung 2009) 1 (Amtsblatt Erzbistum Köln 2009, S. 194 ff., Nr. 178) Aufgrund
MehrBerufung. Aufbruch. Zukunft. Beiträge des Erzbischofs (13) Hirtenbrief des Erzbischofs zum Diözesanen Forum 2014
Beiträge des Erzbischofs (13) Berufung. Aufbruch. Zukunft. Hirtenbrief des Erzbischofs zum Diözesanen Forum 2014 Das Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn Berufung. Aufbruch. Zukunft. Das Zukunftsbild
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrS A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.
S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...
MehrBestimmung des Dienstleistungsprofils
Inhalt 1. Beantragung und Genehmigung der Änderung des Leistungsangebotes beim Bischöflichen Ordinariat 2. Beantragung und Bewilligung der Änderung der Betriebserlaubnis (BE) 3. Beantragung von Mitteln
MehrKreis der Aktiven. Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit
Perspektiven zur ehrenamtlichen Gemeindearbeit Präsentation - Strukturwandel im Bistum Fulda - Bistumsstrategie 2014 - Perspektiven für Herz Mariä Strukturwandel im Bistum Fulda Strukturwandel im Bistum
MehrSatzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow
Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung 4.506-524 M Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung (KABl 2008 S. 5) 13.10.2014 Nordkirche 1 4.506-524
MehrAnlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
MehrArt. 3 Leitung und Gremien des Katholischen Universitäts- und Hochschulzentrums (1) Das KUHZ wird durch den vom Bischof eingesetzten Leiter2 geführt.
In: Kirchlicher Anzeiger für das Bistum Hildesheim Nr. 7, vom 13. August 2002, 141 ff. Satzung für die Katholischen Universitäts- und Hochschulzentren (KUHZ) im Bistum Hildesheim - sie führen nach ihrer
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrOrdnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO)
Ordnung der Notfallseelsorge in der EKHN NfSVO 118 Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO) Vom 2. März 2006 (ABl. 2006 S. 120), geändert am 19. April 2007
MehrDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gemeinschaft führt den Namen Ars Inveniendi. (2) Der Sitz der Gemeinschaft ist Frankenthal, bei Vereinsgründung ist die Gemeinschaft beim Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrPEP Sankt Laurentius in 5 Minuten Sachstand für die Katholische Stadtkirche Essen
PEP Sankt Laurentius in 5 Minuten Sachstand für die Katholische Stadtkirche Essen Dirk Haske 1 2016-11-04 PEP Sankt Laurentius in 5 Minuten, Sachstand f. Katholische Stadtkirche Essen Dirk Haske PEP Sankt
MehrAnlage 1. Hilfenetz Unterliederbach Sossenheim Höchst
Liste der beteiligten Kirchengemeinden an der Rahmenvereinbarung über die Geschäftsbesorgung zum Betrieb der Hilfenetze der Kirchengemeinden in Frankfurt am Main Anlage 1 Hilfenetz Unterliederbach Sossenheim
MehrS a t z u n g. des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland in Weener. Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins
S a t z u n g des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland in Weener 1 Name, Sitz und Gerichtsstand des Vereins Der Verein führt den Namen Allgemeiner Krankenhausverein für das Rheiderland. Dem
MehrDas Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St.
Das Leitbild unserer katholischen Kindertageseinrichtungen St. Marien, Herz Jesu, St. Vincenz, Neunkirchen. Katholischer Kindergarten St. Vincenz Kath. Kindertagesstätte St. Marien Marienstrasse 5 66538
MehrSATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
MehrSatzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen
1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister
MehrSATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ
SATZUNG für die CARITAS-KONFERENZ Entsprechend der Satzung der Caritas-Konferenzen Deutschlands e.v. vom 11.05.1971, letztmalig geändert und ergänzt durch den Beschluss des Diözesanrates der Caritas- Konferenzen
MehrRechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen
Kollektenordnung KollO 602-1 Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen Vom 23. Juni 2003 KABl. 2003, S. 69 1 Geltungsbereich Inhaltsverzeichnis 1 I. Allgemeine Bestimmungen 2 Verantwortlichkeit
MehrOrdnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn
45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden
MehrOrdnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) PRÄAMBEL GELTUNGSBEREICH...2
Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) Inhalt PRÄAMBEL...2 I. GELTUNGSBEREICH...2 1 GELTUNGSBEREICH...2 II. PERSONALAUSWAHL...2 2 PERSÖNLICHE EIGNUNG...2
MehrSatzungsentwurf einer nichtrechtsfähigen kirchlichen Stiftung, die bei einer Kirchengemeinde geführt. Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung
Satzungsentwurf einer nichtrechtsfähigen kirchlichen Stiftung, die bei einer Kirchengemeinde geführt wird. Satzung der nichtrechtsfähigen Stiftung, (Ort) Präambel Herr / Frau. hat am (Datum) für kirchliche
Mehrseit dem 1. Juli 2014 hat der Seelsorgebereich Neusser Süden keinen leitenden
Sperrfrist bis 18. Mai 2016 An alle Gemeindemitglieder der Pfarreien in den Seelsorgebereichen Neusser Süden und Rund um die Erftmündung sowie die Pastoralen Dienste und die kirchlichen Angestellten Köln,
MehrSATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom
SATZUNG des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom 21. November 2001 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein Südliche Weinstrasse Büro für Tourismus Maikammer
MehrSatzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum
Satzung Stiftung Ev. Kirchengemeinde Beckum SaStBeckum 3560 Satzung für die Evangelische Stiftung Beckum kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Beckum Vom 12. Februar 2007
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrLeitbild der katholischen Kindertagesstätten st. Franziskus st. hildegard guter hirte
Leitbild der katholischen Kindertagesstätten st. Franziskus st. hildegard guter hirte in trägerschaft der katholischen kirchengemeinde st. Jakobus der ältere, bad iburg-glane st. Franziskus st. hildegard
MehrVB1 VB1. LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006)
LEKTORENORDNUNG (Kirchengesetz der Evangelischen Kirche A.B., ABl. Nr. 92/2005 und 62/2006) Der Dienst des Lektors 1. (1) Zu den Ämtern, die in der Gemeinde zur Erfüllung des ihr anvertrauten Dienstes
MehrWeihbischof Wilhelm Zimmermann. Ansprache im Gottesdienst der Antiochenisch-Orthodoxen Gemeinde Hl. Josef von Damaskus
Weihbischof Wilhelm Zimmermann Ansprache im Gottesdienst der Antiochenisch-Orthodoxen Gemeinde Hl. Josef von Damaskus in der Kirche St. Ludgerus, Essen-Rüttenscheid Sonntag, 19. Juni 2016 Sehr geehrter,
MehrJuli Gefährlicher Irrtum. Katholische Pfarrgemeinden im Pastoralen Raum Frankfurt-Nordwest. Eine stachlige Raupe sprach zu sich selbst:
Katholische Pfarrgemeinden im Pastoralen Raum Frankfurt-Nordwest St. Bonifatius St. Lioba Juli 2015 Gefährlicher Irrtum Eine stachlige Raupe sprach zu sich selbst: Was man ist, das ist man ganz einfach.
MehrDienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung
Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und
MehrSatzung. Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v.
Satzung Förderverein Theologisches Studienzentrum Berlin e.v. Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Gnadauer Theologischen Seminars Falkenberg e.v. am 24. November 2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrFörderung des kulturellen und sozialen Zusammenlebens und. Unterstützung der Integration der in Frankfurt und Umgebung lebenden Slowaken
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Deutsch-Slowakischer Kulturklub Frankfurt. Es soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz
MehrAmtseinführung eines Pfarrers
Amtseinführung eines s 1 Hinweise zur Feier Die Amtseinführung fi ndet zu Beginn der Amtszeit im Rahmen einer sonntäglichen Eucharistiefeier statt. Normalerweise wird der zuständige die Amtseinführung
MehrGeschäftsordnung. Geschäftsordnung des Kirchengemeinderates St. Paulus Sulzbach in der Fassung vom 19.01.2011
Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Kirchengemeinderates St. Paulus Sulzbach in der Fassung vom 19.01.2011 Der Kirchengemeinderat St. Paulus Sulzbach gibt sich nach 59 KGO die folgende Geschäftsordnung.
MehrRB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)
RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der
MehrSATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v.
Seite 1 SATZUNG CARITASVERBAND OBERLAUSITZ e.v. 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verband führt den Namen Caritasverband Oberlausitz und wird beim Amtsgericht Bautzen in das Vereinsregister eingetragen.
MehrREGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses
MehrGrundordnung des Reformierten Bundes in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Grundordnung des Reformierten Bundes in der Evangelischen Kirche in Deutschland Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben
MehrSatzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.
Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V. 1 Name,Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 3.10.1953 gegründete Schützenverein Diele und Umgebung e.v. mit Sitz in der Schützenstraße 30, 26826 Weener, Ortschaft
MehrJAHRESPLANUNG Schulstufe 1
JAHRESPLANUNG Schulstufe 1 INHALT / THEMEN Themenschwerpunkte Wer bin ich? Wer ich für andere bin LP / Kompetenzen 1 Das eigene Selbst- und Weltverständnis sowie den persönlichen Glauben wahrnehmen und
MehrSatzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm
Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
MehrOrdnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel
Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft
MehrVerbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.
Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages
MehrGeschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Gemeinde Ritterhude 1 Zweck 1. In der Gemeinde Ritterhude wird zur Wahrnehmung der besonderen Belange der Seniorinnen/Senioren ein Seniorenbeirat gebildet. 2.
MehrÖkumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim
Ökumenische Partnerschaftserklärung für Bad Dürkheim gegeben zum Pfingstfest 2006 Präambel Im Wissen um das Wort Jesu: Alle sollen eins sein: Wie du, Vater in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie
Mehr[EJH] Evangelische Jugend Hamburg
Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
Mehr