Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Ledertechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) für Ledertechnik setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: naturwissenschaftliche Fächer, z.b. Mathematik, Experimentalphysik, Informatik technische Grundlagen, z.b. Technische Mechanik, Elektrotechnik, Werkstofftechnik Wirtschaft und Sprachen, z.b. Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprivatrecht, Fremdsprachen, Arbeitswissenschaften Textilien und Leder - Rohstoffe und Herstellung, z.b. Chemische Grundlagen, Konfektionstechnik, Nähtechnik, Produktmanagement, Technische Textilien Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefung der Grundlagenfächer Pflichtfächer aus dem gewählten Studienschwerpunkt, z.b. Technische Textilien - Produkte und Anwendungen, Konfektion Textil/Leder, Heimtextilien Wahlpflichtfächer aus dem Studium generale Projekte und Praktika, praktisches Studiensemester Projektarbeiten, Praktika und das praktische Studiensemester bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in der Textil- und Lederindustrie, bei Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, aber auch in Forschung, Kunden- und Prüfdienst vor. Angaben zum Inhalt und

2 zum Ablauf der Praktika und praktischen Studiensemester sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Diese werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Fachhochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Praxissemester arbeiten sie in Unternehmen der Textil- und Lederindustrie und der Zulieferindustrie. Gern wird empfohlen, ein Praxissemester im Ausland zu studieren. Bei dualen, ausbildungsintegrierten Studiengängen findet die Ausbildung abwechselnd an der Hochschule und im Ausbildungsbetrieb statt. Ausbildungsstätten Allgemeine Fachhochschulen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (Computerräume) Labors Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten mit und im Labor. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Industriebetrieb um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Ausbildungsziele und Organisation sind in der Praktikumsordnung der Fachhochschule näher ausgeführt. In der Regel werden die Studierenden bei der Suche und Auswahl von Kooperationspartnern beraten. Ein Vertrag mit dem Praktikumsbetrieb regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen der Ledertechnik sind jedoch auch bis zu 30 SWS und mehr möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Während der Praxissemester gilt die in den Unternehmen übliche tägliche Arbeitszeit. Zudem finden an der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Finanzielle Aspekte Noch ist ein Studium an öffentlichen Hochschulen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem konsekutiven Studiengang gebührenfrei, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit weggefallen ist, ist davon auszugehen, dass in manchen Bundesländern schon ab dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erhoben werden. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge oder Einschreibungsgebühren. Auch fallen Lebenshaltungskosten an, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sind. Förderungsmöglichkeiten bestehen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG

3 oder durch den Bildungskredit und durch Stipendien. Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Bei dualem Studium erhält man eine Ausbildungsvergütung für die begleitende Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2004 schlossen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich nach 10,0 Fachsemestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2004 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig.

4 Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Dieser Studiengang an Fachhochschulen wird durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika und Praxissemester außerhalb der Hochschule vor. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Fachhochschulstudiengang Ledertechnik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Mathematik (einschließlich Statistik) Experimentalphysik Grundlagen der Informatik Elektrotechnik Werkstofftechnik Technische Mechanik Konstruktion/Maschinenelemente Technische Thermodynamik Klima-/Trocknungstechnik Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Betriebliches Rechnungswesen Wirtschaftsprivatrecht Fremdsprachen Arbeitswissenschaften Textile Faserstoffe und Leder - 3 5

5 Chemische Grundlagen Textil/Leder Garnherstellung Konfektionsherstellung Nähtechnik Produktmanagement Umweltschutz/Recycling Technische Textilien Studienarbeit Summe Hauptstudium am Beispiel der Studienrichtung Konfektion Textil/Leder Semester, das 6. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Fächer 4. Semester 5. Semester 7. Semester Finanzierung und Marketing Unternehmensführung Wirtschaftsenglisch Gewebeherstellung Maschenwarenherstellung Bindungskonstruktion Vliesstoffe Textilveredlung/Lederzurichtung Qualitätsprüfung Textil/Leder Lederherstellung und -verarbeitung Logistik/Controlling Kreative Produktionsgestaltung Qualitätsmanagement Erzeugnisentwicklung Studienarbeit 2 2 2

6 Hochleistungsfaserstoffe Spezielle Flächengebilde Faserverbunde und Fügetechniken Faserverbundkunststoffe Modifikation Textil/Leder Automobil- und Polsterleder Allgemeines Wahlpflichtfach Schwerpunkt: Konfektion Textil/Leder Grundlagen der Gestaltung Schnittkonstruktion CAD-Schnitttechnik Summe Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Ledertechnik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Teilnahme an den praktischen Studiensemestern Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in Prüfungsblöcken oder studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise generell studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind dabei 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus der Textil- und Ledertechnik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. Im anschließenden Kolloquium präsentiert und verteidigt man seine Diplomarbeit.

7 Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur (Fachhochschule)/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Kurzform: Dipl.-Ing. (FH)) Die Bezeichnung des Studiengangs wird in die Diplomurkunde mit aufgenommen oder - gegebenenfalls zusammen mit der Studienschwerpunktbezeichnung - im begleitenden Diplomzeugnis ausgewiesen. Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Ledertechnik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Ledertechnik studieren möchte, sollte zum Teil vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum dauert zwölf Wochen. Dieses muss bis spätestens zum Ende des Grundstudiums absolviert sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung beziehungsweise einschlägige Praxiserfahrungen können vom Vorpraktikum befreien. Hierzu gehören auch Praxiserfahrungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fachhochschulreife zum Beispiel an einer Fachoberschule für Technik. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Für die Zulassung zu dualen Hochschulausbildungen, in die eine gewerbliche Berufsausbildung integriert ist, braucht man in der Regel keine Vorpraxis. Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich weit mehr Frauen als Männer ein. Im Wintersemester 2004/2005 waren rund 81 Prozent der Studierenden im Bereich Textil- und Bekleidungstechnik/-gewerbe weiblich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2004/2005 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Ledertechnik.

8 Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen üblicherweise örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für ein Studium mit integrierter gewerblicher Berufsausbildung muss man vor Studienbeginn einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben. An den Fachhochschulen kann das Studium in der Regel nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium sind Ingenieure und Ingenieurinnen für Ledertechnik in erster Linie in Leder herstellenden Betrieben, also Gerbereien, tätig. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie aber auch in der zuliefernden Industrie, beispielsweise in Chemiebetrieben, die Gerbereichemikalien herstellen, oder im Gerbereimaschinenbau. Dabei übernehmen sie Aufgaben in der Produktentwicklung, in der Anwendungstechnik, der Fertigungsplanung und -steuerung, im Prüfwesen, im Vertrieb oder in der technischen und kaufmännischen Leitung. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Ingenieure und Ingenieurinnen der Ledertechnik jedoch nicht beendet. Nicht nur die Launen der Mode, auch ständige Neuerungen im Bereich der Gerbereihilfsstoffe und -techniken kennzeichnen die Branche. Ingenieure und Ingenieurinnen für Ledertechnik müssen daher ihre Kenntnisse immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Das tun sie in erster Linie durch das Studium der Fachliteratur und von Fachveröffentlichungen im Internet sowie durch den Besuch von Kongressen und Tagungen. Abhängig vom jeweiligen Aufgabenbereich bietet sich ihnen darüber hinaus eine Vielzahl von Bildungsangeboten. So kommen Themen wie Herstellung und Verarbeitung von Leder und Pelzen, Schnittkonstruktion oder computertechnische Weiterbildungen in Frage. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich durch das gesamte Berufsleben ziehen. Ledertechnikingenieure und -ingenieurinnen können auch Fortbildungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, z.b. als Qualitätsfachingenieur/in, Qualitätsmanagementbeauftragte/r oder REFA-Ingenieur/in. Wer seine beruflichen Kompetenzen darüber hinaus noch weiterentwickeln möchte, kann auch ein Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium, z.b. in den Bereichen Technologie- und Innovationsmanagement, Wirtschaftsingenieurwesen oder Kunststoff- und Textiltechnik-Maschinenbau, in Betracht ziehen. Auch die Promotion ist unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nachweis besonderer Qualifikationen möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Mit der entsprechenden Berufserfahrung ist auch der Schritt in die Selbstständigkeit möglich, beispielsweise durch Gründung oder Übernahme eines Zulieferbetriebs oder Lohnfertigungsunternehmens. Ledertechnikingenieure und -ingenieurinnen können sich auch mit einem Handwerksbetrieb selbstständig machen, beispielsweise mit einem Betrieb im Gerber- oder Schuhmacherhandwerk. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Ledertechnik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Ledertechnik gibt es Alternativen in den Bereichen: Fertigungstechnik Textilingenieurwesen, Bekleidungsingenieurwesen Papieringenieurwesen In den hier genannten Bereichen werden Arbeitsverfahren und Fertigungstechniken eingesetzt, die denen der Lederherstellung ähnlich sind. Die Beschäftigten befassen sich mit Fragen der Fertigungssteuerung, -optimierung und -technik, mit dem Qualitätswesen, dem Vertrieb/Marketing oder dem Umweltschutz. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Ledertechnik auf: Bereich Fertigungstechnik Insbesondere wenn das Berufsziel eine Tätigkeit in der Fertigung ist, finden sich Gemeinsamkeiten zu den hier genannten Berufen. Schon im Studium spielt die Fertigungstechnik eine große Rolle. In der Berufstätigkeit geht es um die Planung und Optimierung von Fertigungsabläufen, die Erprobung, Inbetriebnahme und Instandhaltung technischer Einrichtungen und die Umsetzung von Produktionsvorgaben. Interesse an der Technik, Verantwortungs- und Qualitätsbewusstsein sind wichtige Voraussetzungen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Fertigungstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) in BERUFENET Bereich Textilingenieurwesen, Bekleidungsingenieurwesen In beiden Bereichen geht es um die Herstellung und Weiterverarbeitung von Produkten zu Bekleidungsstücken, (Polster)Möbeln, Fahrzeugsitzen, technischen Hilfsmitteln wie Förderbändern oder Antriebsgurten. Hier wie dort sind die Betriebe hochtechnisiert. Eine Gemeinsamkeit, insbesondere der Textilveredlung und der Lederherstellung, ist die Verwendung chemischer Hilfsmittel. Die Leder- und die Textilverarbeitung bzw. Bekleidungstechnik haben teilweise ähnliche Maschinen (z.b. Nähmaschinen) und Arbeitsverfahren gemeinsam. Alternativberufe:

9 Dipl.-Ing. (FH) - Textil in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Bekleidungstechnik in BERUFENET Bereich Papieringenieurwesen Vergleichbare Aufgabengebiete wie in der Lederindustrie bieten sich in der papierherstellenden und -verarbeitenden Industrie. Auch hier sind die Betriebe hochtechnisiert. Insbesondere in der Lederherstellung und der Papiererzeugung sind viele Arbeitsabläufe vergleichbar: Hier wie dort wird nach Rezepten gearbeitet bzw. werden neue Rezepturen ausgetüftelt und chemische Hilfsmittel eingesetzt. Arbeitsabläufe, Druck- und Mischungsverhältnisse sowie Warenqualitäten sind zu überwachen und zu optimieren. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Papiertechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Verarb./Verfahrenstech. (Papiertechnik) in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (z.b. Erlernen, Fertigungs- und Entwicklungsprozesse zu organisieren und optimieren) Interesse an Chemie Interesse an Mathematik (betriebswirtschaftliche Berechnungen) Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen (Planung der Ausstattung von Werkhallen im Textilbereich) Vorliebe für Umgang mit weichem Material (Leder) Neigung zum Umgang mit Formen und Farben Innovationsfreude (Vorliebe für konzeptionelles Arbeiten, für das Entwickeln von Ideen, Entwürfen und Plänen) Je nach angestrebtem Tätigkeitsbereich: Neigung zum kaufmännischen, am wirtschaftlichen Erfolg orientierten Denken (bereits im Praktikum notwendig) Neigung zu planender, organisierender Tätigkeit (bereits im Praktikum notwendig) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Seminararbeiten, Klausuren) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate, auch im Rahmen von Prüfungen) Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) (z.b. Erschließen von Vorlesungs- oder Seminarinhalten durch kontinuierliches Nachbereiten) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Aneignen des Stoffes in Arbeitsgruppen, Projekte, Mitarbeit in Betrieben im Rahmen von Praktika) Planvolle, systematische Arbeitsweise Ausreichende Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungen; Handeln in spannungsreichen Situationen teils auch schon im Praktikum) Förderlich: Keine Angaben Nachteilig: Keine Angaben

10 Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. Verstehen von Diagrammen und Tabellen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Wissen aus den Bereichen Ökonomie, Modetrends, Technik, und Verstehen der bestehenden Zusammenhänge) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. beim Anfertigen von Seminararbeiten bzw. Vortragen von Referaten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche visuelle Fähigkeiten (räumliches Vorstellungsvermögen, Formensinn, visuelles Gedächtnis, visueller Einfallsreichtum) (z.b. Gestalten von neuen Lederprodukten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (z.b. betriebswirtschaftliche Berechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis kaufmännische Befähigung Förderlich: Einfallsreichtum im technischen Bereich Ästhetisches Urteilsvermögen im visuellen Bereich (Unterscheidungsvermögen für Stilnuancen) Zeichnerisches Darstellungsvermögen (Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen) Kenntnisse und Fertigkeiten Grundlegende Faktoren wie breites Grundwissen, Arbeitseinstellung und Interesse für die Thematik des Studienfaches sind für jedes Studium äußerst wichtig. Hohe Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Ausdauer, gute Selbstorganisation, selbstständiges Arbeiten, das Begreifen von Inhalten und das Erkennen von Strukturen sind unerlässlich. Darüber hinaus können gute Kenntnisse in folgenden Schulfächern bedeutsam und günstig sein für das Studium zum/zur Diplom-Ingenieur/in (FH) - Ledertechnik: Wichtige Schulfächer: Schulfach: Begründung: Physik: Ingenieurmäßiges Arbeiten basiert auf den physikalischen Zusammenhängen. Wichtig für den Bereich Ledertechnik sind z.b. die Themen Mechanik und Thermodynamik. Mathematik: Gute Schulkenntnisse - etwa aus eine Grundkurs Mathematik - werden u.a. bei der Schnittkonstruktion und der statistische Prüfung benötigt. Chemie: Gute Schulkenntnis des Periodensystems der Elemente, über chemische Reaktionen sowie Grundzüge der anorganischen und organischen Chemie bilden eine gute Grundlage für den Einstieg ins Studium. Darüber hinaus relevante Schulfächer: Schulfach: Begründung: Informationstechnische Grundausbildung: Studierende sollten in der Lage sein, mit Standardprogrammen zu arbeiten und Hausarbeiten oder Referate mit dem Computer zu erstellen. Zu den Studieninhalten gehört z.b. das Arbeiten mit ingenieurmäßigen Anwendungen oder die Auswertung und Darstellung von Messdaten, z.b. mit einem Tabellenkalkulationsprogramm.

11 Kunst: Zeichnerische Grundlagen sind für die Studienfächer Technisches Zeichnen und Gestaltung/Entwurf nützlich. Betriebswirtschaftslehre/Rech t: Das Studium bereitet auch auf eine eventuell spätere Führung eines Leder verarbeitenden Betriebs vor. Schulisches Grundlagenwissen aus Betriebswirtschaftslehre, Buchhaltung und Recht sind deshalb nützlich. Englisch: Fundierte Englischkenntnisse sollten zu Studienbeginn vorhanden sein, da diese in Studienfächern wie Wirtschaftsenglisch benötigt werden. Quelle: Befragungen von Fachbereichsvertretern und -vertreterinnen an Fachhochschulen. Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Studium der Ledertechnik Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Ledertechnik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen

12 Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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