Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig. Wahlausschreibung

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1 Der Übergeordnete Wahlausschuss der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig An die Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig h i e r Wahlausschreibung Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig im Wintersemester 2016/17 Der Übergeordnete Wahlausschuss (ÜGWA) gibt gemäß 10 der Wahlordnung der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig vom (Hochschulöffentliche Bekanntmachung Nr. 1111) bekannt, dass an der Technischen Universität Braunschweig für das Anlage 1: Auszug aus der Wahlordnung Anlage 2: Zuordnung der Fachgruppen zu Fachschaften Sommersemester 2017 die nachstehend aufgeführten Organe der Studierendenschaft zu wählen sind: Studierendenparlament die Fachschaftsräte die Fachgruppenräte Die zu wählenden Vertreter und Vertreterinnen in den vorstehend aufgeführten Organen werden je gesondert in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl gewählt. I. Wahlzeitraum Der ÜGWA hat in seiner Sitzung am folgenden Wahlzeitraum festgelegt: Montag, 16. Januar bis Donnerstag, 19. Januar

2 II. Wählbarkeit, Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis 1. Wählen und gewählt werden darf nur, wer ordnungsgemäß an der Technischen Universität Braunschweig immatrikuliert und in das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis eingetragen ist. a) Wählbarkeit: Das festgestellte Wähler- und Wählerinnenverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit. Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist immatrikuliert wird, ist nicht wählbar ( 7 Abs. 10 WO). Das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis wurde mit dem Stand vom ausgedruckt. Kommilitoninnen und Kommilitonen, die nicht im Wähler- und Wählerinnenverzeichnis eingetragen sind, oder deren Eintragung nicht richtig ist, oder die erst nach dem an der Technischen Universität Braunschweig immatrikuliert werden, können bei der Wahlleitung (Wahlamt) bis zum 22. November 2016, Uhr schriftlich Einspruch einlegen ( 7 Abs. 7). b) Wahlberechtigung: Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts wird das festgestellte Wähler- und Wählerinnenverzeichnis von Amts wegen oder aufgrund von Anträgen durch nachträgliche Eintragungen fortgeschrieben ( 8 Abs. 1 WO). Die Frist für die nachträgliche Eintragung in das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis endet am 10. Januar 2017, Uhr. 2. Das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis liegt ab sofort zusammen mit der Wahlordnung der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig wie folgt aus und kann dort bis zum 22. November 2016, eingesehen werden: Montags bis Freitags zwischen Uhr und Uhr. Ihr werdet hiermit aufgefordert, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen! In diesem Zusammenhang wird besonders auf 7 Abs. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 sowie auf 8 Abs. 1 der Wahlordnung (siehe Anlage zur Wahlausschreibung) hingewiesen. Das Wähler- und Wählerinnenverzeichnis ist nach Fachschaften und innerhalb dieser namentlich alphabetisch zu gliedern. Es muss den Familien- und Vornamen, die Matrikelnummer, die Fakultät und den Studiengang bzw. die Studiengänge inklusive der Fachgruppennummern der Wahlberechtigten nennen

3 3. Nachweis der Wahlberechtigung (TUcard) Der Nachweis der Wahlberechtigung erfolgt durch den vom Immatrikulationsamt zur Verfügung gestellten elektronischen Studentenausweis, die TUcard. Wer Mitglied mehrerer Fachschaften bzw. Fachgruppen ist, kann durch eine Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung bestimmen, in welcher Fachgruppe und für welche Fachschaft er sein bzw. sie ihr Wahlrecht ausüben möchte. Solange eine Zugehörigkeitserklärung nicht vorliegt, wird die vorläufige Zuordnung für die Fachschaft bzw. Fachgruppe gemäß der Eintragung in der Immatrikulationbescheinigung vorgenommen. Diese richtet sich nach dem in der Immatrikulationsbescheinigung zuoberst genannten Studienfach. Ein Antrag auf nachträgliche Eintragung gilt als Zugehörigkeitserklärung. Gegen den Inhalt der Eintragung oder gegen eine Nichteintragung in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte oder jede Wahlberechtigte schriftlich Einspruch bei der Wahlleitung einlegen. Der Einspruch soll eine Begründung, insbesondere Angaben zu der gewünschten Zugehörigkeit enthalten. Die Einspruchsfrist für das aktive Wahlrecht endet am, 10. Januar Wahlausschreibung 4. Briefwahl Jede und jeder Wahlberechtigte kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, wenn er oder sie dies bei der Wahlleitung bis zum 10. Januar 2017, persönlich oder schriftlich beantragt. Für die Beantragung von Briefwahl steht den Studierenden im QIS-Portal der TU Braunschweig ein Antragsformular als online-service zur Verfügung

4 III. Wahlvorschläge Die Studierenden der Technischen Universität Braunschweig werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge für die Wahlen einzureichen. a) zum Studierendenparlament b) zu den Fachschaftsräten c) zu den Fachgruppenräten Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge beginnt am und endet am 07. November 2016 um Uhr 22. November 2016 um Uhr. Die Wahlvorschläge sind in den Geschäftsräumen des ÜGWA (beim AStA, Katharinenstr. 1) in der Zeit von Uhr bis Uhr oder im Wahlamt der Technischen Universität Braunschweig in der Abt-Jerusalem-Str. 6, im 3.OG, Raum Nr. 310 in der Zeit von 9.00 bis Uhr möglichst persönlich durch die Vertrauensperson oder, sofern keine benannt worden ist, durch den Bewerber oder die Bewerberin, der/die unter der laufenden Nr. 1 des Wahlvorschlags aufgeführt ist, abzugeben. Vordrucke für die Wahlvorschläge stehen unter als Download zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Vorschriften gemäß 11 Abs. 1, 2, 4 bis 7 und 12 Abs. 1 und 3 der Wahlordnung über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen hingewiesen (siehe Anlage zur Wahlausschreibung). Bewerberinnen und Bewerber um einen Sitz in den Organen der Studierendenschaft sollen nicht in einem Wahlausschuss tätig sein. Sie dürfen dies nur, wenn sich für ihn/sie kein Ersatz findet und das Studierendenparlament seine Zustimmung gegeben hat

5 IV. Anzahl der auf die Organe entfallenden Sitze a) PARLAMENT DER VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT Wahlkreis-Nr. Fachschaft Anzahl der Sitze 01 Mathematik, Informatik und 6 Sitze Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 02 Lebenswissenschaften 6 Sitze 03 7 Sitze 04 Maschinenbau 8 Sitze 05 Elektrotechnik, 4 Sitze Informationstechnik und 06 6 Sitze b) FACHSCHAFTSRÄTE Wahlkreis-Nr. Fachschaft Anzahl der Sitze 010 Mathematik, Informatik und 11 Sitze Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 020 Lebenswissenschaften 7 Sitze Sitze 040 Maschinenbau 9 Sitze 050 Elektrotechnik, 9 Sitze Informationstechnik und Sitze c) FACHGRUPPENRÄTE Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0110, 0114, 0115, 0117, 0119, Mathematik 4 Sitze , 0116, 0123 Informatik 6 Sitze 0120, 0122 Wirtschaftinformatik 5 Sitze 0125 Techn. Orient. Management 3 Sitze 0118, 0126, 0196 Integr. Sozialw./ 8 Sitze Org.Kult./Politik/Soziol. 0127, 0197 Medienwissenschaften 4 Sitze 0199 Personalentwicklung im Betrieb 3 Sitze - 5 -

6 Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0234, 0242 Psychologie 5 Sitze 0235, 0237, 0238, 0239, 0250 Chemie/Lebensmittelchemie 5 Sitze 0236 Pharmazie 5 Sitze 0240, 0245, 0247 Biologie 5 Sitze 0243 Psychol. Psychotherapie 3 Sitze 0246, 0248 Biotechnologie 7 Sitze Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0312 CSE 3 Sitze 0325, 0326, 0327, 0328, 0329 Geoökologie/ 5 Sitze Umweltnaturwissenschaften 0350, 0351, 0352, 0353, 0369, Architektur 5 Sitze 0360, 0361, 0364, 0365, 0366, Bauingenieurwesen/ 5 Sitze 0367 Wirtschaftsing.-Bau 0362, 0368 Umweltingenieurwesen 3 Sitze 0363 Man. u. Schutz v. Gew. 3 Sitze 0373, 0374 MoVe 5 Sitze Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0470, 0476, 0478, 0479, 0480, Maschinenbau 5 Sitze , 0477, 0482 Wirtschaftsing. Maschbau 5 Sitze 0472, 0473, 0474, 0475, 0481, 0483 Bioingenieurwesen/BCPI 7 Sitze Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0520, Sitze 0580, 0583, 0584, 0588, 0589 Elektrotechnik 5 Sitze 0581, 0585, 0586, 0592 Wirtschaftsing. E-technik 3 Sitze 0582, 0587 Informationssystemtechnik 5 Sitze Wahlkreis-Nr. Fachgruppe Anzahl der Sitze 0610, 0613, 0614, 0615, 0617, Lehramt GHR 5 Sitze , 0625, 0631 / 8 Sitze Pädagogik 0628, F Biologie 3 Sitze 0629, F Chemie, 3 Sitze - 6 -

7 0632, 0655, 0663 Ev. Theologie/ 3 Sitze Religionspädagogik 0635, 0656, 0695 Geschichte 5 Sitze 0637, 0660, 0666 Sport 3 Sitze 0638, 0657, 0664 Mathematik und ihre 3 Sitze Vermittlung 0639, 0658, 0665 Musik 3 Sitze 0640, 0653, 0661, 0697 Germanistik 3 Sitze 0647 Darst. Spiel 3 Sitze 0648, 0659 u.i.vermittlung 3 Sitze 0654, 0662, 0693 Anglistik 5 Sitze 0691 Kunstgeschichte+ 8 Sitze Kunstwissenschaft 0698 KTW 3 Sitze Zuordnung der Studiengänge zu Fachgruppen und Fachschaften nach 7 Abs. 4 siehe Anlage - 7 -

8 V. Organisatorisches Nachfolgend werden die Geschäftsräume und Geschäftszeiten bekanntgegeben: ÜGWA: Postanschrift: Der Übergeordnete Wahlausschuss Katharinenstraße 1 (AStA-Geschäftsräume), Braunschweig uegwa@tu-bs.de Wahlleiter: Hauptberuflicher Vizepräsident der Technischen Universität Braunschweig Beauftragte des Wahlleiters: Petra Eimbeck Wahlamt: Abt-Jerusalem-Str. 6, im 3. OG, Raum Nr. 310 Geschäftszeit: Mo Fr Uhr bis Uhr Telefon: (0531) Telefax: (0531) wahlamt@tu-bs.de AStA der TU: Der Allgemeine Studentische Ausschuss der TU Braunschweig Geschäftsraum: Katharinenstraße 1, Zimmer 101 Geschäftszeit: Mo - Fr Uhr bis Uhr Telefon: (0531) Telefax: (0531) Diese Wahlausschreibung wird an der nachstehend aufgeführten zentralen Aushangstelle der Wahlausschüsse und des Wahlleiters bekanntgemacht: Forum, Pockelsstraße 14, Erdgeschoss, Die öffentliche Bekanntmachung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem der Aushang an der zentralen Aushangstellen erfolgt ist. ÜgWa Ausgehängt am: Ablauf der Aushangfrist:

9 Auszug aus der Wahlordnung Anlage 1 zur Wahlausschreibung vom der Studierendenschaft der TU Braunschweig vom (Hochschulöffentliche Bekanntmachung Nr.1111) 7 Aufstellung des Wählerverzeichnisses (1) Wählen und gewählt werden darf, wer ordnungsgemäß immatrikuliert und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. (2) Die Wahlleitung hat zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, in dem eine Wahl stattfindet, alle Studierenden, die nach Abs. (1) zu dieser Wahl wahlberechtigt sind, in ein Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Das Wählerverzeichnis kann in einem automatisierten Verfahren geführt werden. (3) Das Wählerverzeichnis ist nach Fachschaften und innerhalb dieser namentlich alphabetisch zu gliedern. Es muss den Familien- und Vornamen, die Matrikelnummer, die Fakultät und den Studiengang bzw. die Studiengänge inklusive der Fachgruppennummern der Wahlberechtigten nennen. (4) Die Wahlleitung erstellt als Anhang zum Wählerverzeichnis eine Übersicht über die Studiengänge und deren Zuordnung zu Fachgruppen und Fachschaften. Diese Übersicht ist als Anlage mit der Wahlausschreibung bekannt zu machen. (5) Wer Mitglied mehrerer Fachschaften bzw. Fachgruppen ist, kann durch eine Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung bestimmen, in welchem Wahlkreis für die Wahl zum FGR er oder sie das Wahlrecht ausüben will. Der jeweilige Wahlkreis für die Wahl zum StuPa und zum FSR ergibt sich aus der Fachschaftszugehörigkeit des Fachgruppenwahlkreises. Existiert für einen Studiengang keine Fachgruppe, so ist diesem trotzdem eine Wahlkreisnummer zugeordnet, die eine Option nach Satz 1 und 2 ermöglicht. Zunächst erfolgt die Zuordnung der Fachschaft und der Fachgruppe im Wählerverzeichnis nach dem Studiengang, der zuoberst in der Immatrikulationsbescheinigung angegeben ist. Der ÜGWA kann unter Fristsetzung zur Abgabe einer Zugehörigkeitserklärung gegenüber der Wahlleitung auffordern. Liegt nach Ablauf der Frist eine Zugehörigkeitserklärung nicht vor, verbleibt es bei der im Wählerverzeichnis bezeichneten Zuordnung. Ein Antrag auf nachträgliche Eintragung nach 8 gilt als Zugehörigkeitserklärung. (6) Das Wählerverzeichnis ist zusammen mit dem Text der Wahlordnung im Wahlamt zur Einsichtnahme auszulegen. Eingesehen werden können grundsätzlich nur die Daten, die die eigene Person betreffen. Bei der Einsichtnahme von Daten Dritter können nur Familien- und Vornamen sowie die Fachgruppennummer eingesehen werden. In der Wahlausschreibung sind die Wahlberechtigten unter Mitteilung des Auslegungszeitraumes und der Auslegungsorte zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis aufzufordern; dabei ist auf die Absätze (1), (4), (5), (6), (7), (8), (9), (10) und (11) sowie auf 8 Abs. (1), die in einer Anlage zur Wahlausschreibung abzudrucken sind, hinzuweisen. Der Auslegungszeitraum - 9 -

10 muss mindestens die Woche nach Bekanntgabe der Wahlausschreibung umfassen. (7) Gegen den Inhalt der Eintragung oder gegen eine Nichteintragung in das Wählerverzeichnis kann jede wahlberechtigte Person schriftlich Einspruch bei der Wahlleitung einlegen. Wird gegen die Eintragung Dritter Einspruch erhoben, sind diese vom ÜGWA über den Einspruch zu unterrichten und im weiteren Verfahren zu beteiligen. (8) Die Einspruchsfrist sowie der Auslegungszeitraum enden mit dem Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge. Sie sind mit der Stelle, bei denen der Einspruch einzureichen ist, in der Wahlausschreibung bekannt zu geben. Legt eine wahlberechtigte Person wegen einer Eintragung, die sie selbst betrifft, Einspruch ein, so kann die Wahlleitung dem Einspruch durch eine vorläufige Entscheidung abhelfen. (9) Der ÜGWA soll spätestens am dritten Vorlesungstag nach Ablauf der Einspruchsfrist zur endgültigen Entscheidung über die Einsprüche zusammentreten. Die Entscheidungen sind den Einsprucherhebenden sowie den zu beteiligenden Dritten durch die Wahlleitung mitzuteilen, wenn die vorläufige Entscheidung, die dem Einspruch abgeholfen hatte, nicht bestätigt wird. (10) Nach der Entscheidung über die Einsprüche stellt der ÜGWA das Wählerverzeichnis fest. Das festgestellte Wählerverzeichnis ist die maßgebliche Grundlage für den Nachweis der Wählbarkeit. Wer nach Ablauf der Einspruchsfrist immatrikuliert wird, ist nicht wählbar. (11) In das Wählerverzeichnis kann auch nach Beendigung der Auslegungsfrist jedes Mitglied der Studierendenschaft der Technischen Universität Braunschweig Einblick nehmen. Abs. (6) Satz 2 und 3 gilt entsprechen. 8 Nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis (1) Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts ist das festgestellte Wählerverzeichnis von der Wahlleitung oder auf Grund von Anträgen, die bis zu einem in der Wahlbekanntmachung festgesetzten Zeitpunkt eingehen, durch nachträgliche Eintragungen fortzuschreiben. Die Frist für nachträgliche Eintragungen darf frühestens mit dem vierzehnten Tage vor Beginn des Wahlzeitraumes enden. Wer nach Ablauf dieser Frist immatrikuliert wird, ist nicht wahlberechtigt. Nachträgliche Eintragungen in das Wählerverzeichnis können auch die Änderung der Fachschafts- oder Fachgruppenzugehörigkeit betreffen. (2) Über die nachträgliche Eintragung entscheidet die Wahlleitung. Sie hat den ÜGWA darüber zu unterrichten. Dieser kann die Entscheidung durch eine eigene Entscheidung aufheben und ersetzen. (3) Über die nachträgliche Eintragung in das Wählerverzeichnis kann die Wahlleitung den betreffenden Wahlberechtigten einen Wahlschein erteilen, wenn das für den Nachweis der Wahlberechtigung bei der Abstimmung zweckmäßig ist. Der Wahlschein muss die Gruppe und die Fakultät sowie alle übrigen Angaben des Wählerverzeichnisses über die beziehungsweise den Wahlberechtigten enthalten

11 (4) Das Wählerverzeichnis kann von der Wahlleitung jederzeit berichtigt werden, wenn es unwesentliche Fehler, Unstimmigkeiten oder Schreibversehen enthält. Die Berichtigung ist als solche kenntlich zu machen und mit Datum und Namenskürzel zu versehen. 10 Wahlausschreibung (1) Der ÜGWA hat die Wahl durch eine Wahlausschreibung nach Absprache mit der Wahlleitung hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Wahlausschreibung muss angeben: 1. Die zu wählenden Organe der Studierendenschaft. 2. Den vom ÜGWA festgelegten Wahlzeitraum. 3. Die Aufforderung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, auf die Einspruchsfrist sowie auf Ort und Zeit für die Abgabe von Einsprüchen. 4. Die Frist für nachträgliche Eintragungen nach 8 Abs. (1). 5. Eine Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen nach 11 Abs. (2) unter Angabe der auf die Wahlkreise der einzelnen Organe der Studierendenschaft entfallenden Sitze. 6. Die Einreichungsfrist bzw. den Einreichungszeitraum und die Stellen für die Einreichung von Wahlvorschlägen. 7. Die Geschäftsräume des ÜGWA. 8. Die Institution, den Ort und den Zeitraum für die Abholung der Vordrucke für die Wahlvorschläge und die Internetseite, auf der die Formulare als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt werden 9. Eine Übersicht über die Studiengänge und deren Zuordnung zu Fachgruppen und Fachschaften. 10. Einen Hinweis auf die Vorschriften des 11 und des 12 Abs. (1) und (3) über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen. 11. Den Hinweis auf die Möglichkeit der Briefwahl sowie die Frist, innerhalb der diese beantragt werden kann. (2) Die Wahlausschreibung kann in Teilen nacheinander veröffentlicht werden. Alle nach Abs. (1) notwendigen Bekanntmachungen müssen spätestens 4 Wochen vor dem ersten Tag des Wahlzeitraumes hochschulöffentlich bekannt gemacht sein. Das StuPa kann durch Beschluss, der mit 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder zu fassen ist, die in Satz 2 festgelegte Frist verkürzen. (3) Alle wahlberechtigten Studierenden der TU Braunschweig sollen am Tag nach Veröffentlichung der Wahlausschreibung durch den ÜGWA über die Wahlausschreibung persönlich informiert werden. Über den Inhalt im Einzelnen und über die Art und Weise der Übermittlung dieser Information entscheidet der ÜGWA. 11 Einreichung von Wahlvorschlägen (1) Alle Wahlvorschläge gelten als Listenwahlvorschläge. Jeder Wahlvorschlag darf sich nur auf die Wahl eines Organs und auf einen Wahlkreis beziehen. (2) Die Wahlvorschläge sind beim ÜGWA oder bei der von der Wahlleitung beauftragten

12 Person einzureichen. Die Einreichungsfrist darf nicht vor Ablauf einer Woche nach Bekanntmachung der Wahlausschreibung und nicht später als 10 Tage vor dem ersten Tag des Wahlzeitraums enden. (3) Der ÜGWA hat in der Wahlausschreibung zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern. Dabei ist die Einreichungsfrist und die Stelle für die Einreichung von Wahlvorschlägen anzugeben. Auf die Vorschriften dieses und des 12 Abs. (1) und (3) über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen, die in einer Anlage zur Wahlausschreibung abzudrucken sind, ist hinzuweisen. (4) Die Bewerber und Bewerberinnen müssen in den Wahlkreisen, in denen sie kandidieren, wahlberechtigt sein. Die Wahlberechtigung kann nur durch das festgestellte Wählerverzeichnis nachgewiesen werden. Jeder Bewerber und jede Bewerberin darf für die Wahl desselben Organs nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Bewerbung eines mit seinem oder einer mit ihrem Einverständnis auf mehreren Wahlvorschlägen seines oder ihres Wahlkreises genannten Bewerbers oder Bewerberin gilt nur für den von ihm oder ihr bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bezeichneten Wahlvorschlag, sonst für den zuletzt eingereichten Wahlvorschlag. Bei gleichzeitigem Eingang der Wahlvorschläge entscheidet das Los entsprechend 15 Abs. (2). (5) Ein Wahlvorschlag muss den Wahlkreis sowie das Organ, auf das sich der Vorschlag bezieht enthalten. Die Bewerber und Bewerberinnen sind in einer deutlichen Reihenfolge aufzuführen mit folgenden Angaben:. : 1. Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift und -Adresse und, falls vorhanden, Telefonnummer, 2. Fachschafts- und ggf. Fachgruppenzugehörigkeit, 3. Erklärung, dass im Falle einer Wahl diese angenommen wird, 4. eigenhändige Unterschrift. (6) Es kann ein Listenname angegeben werden, unter dem der Wahlvorschlag in der Wahlbekanntmachung und auf dem Stimmzettel geführt werden soll. (7) In jedem Wahlvorschlag soll eine Vertrauensperson unter Angabe ihrer Anschrift und möglichst auch ihrer Telefonnummer und -Adresse benannt werden. Diese muss Mitglied der Studierendenschaft, nicht aber selbst Bewerber oder Bewerberin sein. Falls keine besondere Benennung erfolgt, gilt der oder die in der Reihenfolge an erster Stelle genannte Bewerber oder Bewerberin als Vertrauensperson des Wahlvorschlages. Die Vertrauensperson ist als Vertretung aller Bewerber und Bewerberinnen zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen gegenüber dem ÜGWA oder der Wahlleitung berechtigt

13 Anlage 2 zur Wahlausschreibung vom Anlage zum Wählerverzeichnis für die Wahlen zu den Organen der Studierendenschaft im WS 2016/ Mathematik Fach- Studiengangsbezeichnung gruppen- Nr. Zusammenschluss Fachgr. zu einem FGR Bezeichnung FGR 110, 114, 115, 117, 119, 121 Mathematik Master Informatik 113,116,123 Informatik Bachelor 2 F Mathematik 115 B. Sc. Mathematik 110, 114, 115, 117, 119, 121 Mathematik 1 110, 114, 115, 117, 119, 121 Mathematik B. Sc. Informatik 113,116,123 Informatik 1 110, 114, 115, 117 Master Mathematik 117, 119, 121 Mathematik Org.kult +Wissenstransfer 118, 126, 196 B. Sc.Finanzu.WirtsMathematik B. Sc. Wirtschaftsinformatik 120, 122 MA Finanz + Wirtsch.Mathematik MA Wirtschaftsinformatik 120, 122 Integr. Sozialw./Org.Kult. /Politik/Soziol , 114, 115, 117, 119, 121 Mathematik 1 Wirtschaftsinformatik 1 110, 114, 115, 117, 119, 121 Mathematik 1 Wirtschaftsinformatik 1 MA Internet Tech.&Inf.Sys 113,116,123 Informatik 1 MA Techn.orient. Management Org., Governance, Bild. 118, 126, 196 2F BA Medienwiss. o. 127 LA 127, Politologie / Soziologie 118, 126, Medienwissenschaften 127, 197 Personalentw. im 199 Betrieb 199 Techn.-orient. Management 1 Integr. Sozialw./Org.Kult. /Politik/Soziol. 1 Medienwissenschaften 1 Integr. Sozialw./Org.Kult. /Politik/Soziol. 1 Medienwissenschaften 1 Personalentw. i. Betrieb 1 Fachschaft Bezeichnung Fachschaft 234 Kinder- u. Jugendpsych. 234, 242 Psychologie 2 Lebenswissenschaften Chemie/Lebensmittelch 235 emie 235, 237, 238, 239, 250 Chemie/Lebens mittelchemie 2 Lebenswissenschaften 236 Pharmazie 236 Pharmazie 2 Lebenswissenschaften 235, 237, 238, Chemie/Lebens 237 B. Sc. Chemie 239, 250 mittelchemie 2 Lebenswissenschaften

14 238 Promotion Chemie 239 Master Chemie Fach- Studiengangsbezeichnung gruppen- Nr. Zusammenschluss Fachgr. zu einem FGR 235, 237, 238, 239, , 237, 238, 239, 250 Bezeichnung FGR Chemie/Lebens Fachschaft Bezeichnung Fachschaft mittelchemie 2 Lebenswissenschaften Chemie/Lebens mittelchemie 2 Lebenswissenschaften 240 Biologie 240, 245, 247 Biologie 2 Lebenswissenschaften 242 Psychologie 234, 242 Psychologie 2 Lebenswissenschaften Psychol. Psychol. 243 Psychotherapie 243 Psychotherapie 2 Lebenswissenschaften 245 B. Sc. Biologie 240, 245, 247 Biologie 2 Lebenswissenschaften 246 B. Sc. Biotechnologie 246, 248 Biotechnologie 2 Lebenswissenschaften 247 Master Biologie 240, 245, 247 Biologie 2 Lebenswissenschaften 248 MA Biotechnologie MA 246, , 237, 238, Biotechnologie Chemie/Lebens 2 Lebenswissenschaften 250 Biochemie/Chem.Biolog 239, 250 mittelchemie 2 Lebenswissenschaften 312 CSE 312 CSE Geoökologie 325, 326, 327, 328, 329 Geoökologie/ Umweltnaturw B. Sc. Geoökologie 325, 326, 327, 328, 329 Geoökologie/ Umweltnaturw MA Geoökologie 325, 326, 327, 328, 329 Geoökologie/ Umweltnaturw B.Sc. Umweltnaturwiss. 325, 326, 327, 328, 329 Geoökologie/ Umweltnaturw MA Umweltnaturwiss. 325, 326, 327, 328, 329 Geoökologie/ Umweltnaturw Architektur 350, 351, 352, 353, 369 Architektur B. Sc. Architektur 350, 351, 352, 353, 369 Architektur Master Architektur 350, 351, 352, 353, 369 Architektur B. Sc. Architektur+ 350, 351, 352, 353, 369 Architektur Bauingenieurwesen 360, 361, 364, 365, 366, 367 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 360, 361, 364, 361 Wirtschaftsing.-Bauing. 365, 366, 367 B.Sc.Umweltingenieurw 362 esen 362, 368 Nachh.Man.u.Schutz 363 v.gew B. Sc. Bauingenieurwesen Erstellt von Petra Eimbeck (Beauftragte des Wahlleiters) 360, 361, 364, 365, 366, 367 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 Umweltingenieurwesen 3 Man.u.Schutz v. Gewässern. 3 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 Stand: Seite 2 von 5

15 365 B. Sc. Wirts-Bauing. 365 B. Sc. Wirts-Bauing. Tz 366 MA Bauingenieurwesen Fach- Studiengangsbezeichnung gruppen- Nr. Zusammenschluss Fachgr. zu einem FGR 360, 361, 364, 365, 366, , 361, 364, 365, 366, , 361, 364, 365, 366, 367 Bezeichnung FGR Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Bau 3 Bauingenieurw. /Wirtschaftsing.- Fachschaft Bezeichnung Fachschaft 367 MA Wirts-Bauing. 360, 361, 364, 365, 366, 367 Bau 3 MA Umweltingenieurwesen 368 Umweltingenieurwesen 362, , 351, 352, 369 MA Sustainable Design 353, 369 Architektur 3 B.Sc. Mobilität 373 u.verkehr 373, 374 MoVe MA Mobilität u. Verkehr 373, 374 MoVe 3 470, 476, 478, 470 Maschinenbau 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau Wirtschaftsing.- Wirtschaftsing. 471 Maschbau 471, 477, 482 Maschinenbau 4 Maschinenbau 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 472 Bioingenieurwesen 475, 481, Maschinenbau B. Sc. Bio-, Che.- 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 473 u.pha 475, 481, Maschinenbau 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 474 MA Bio-, Chemieing. 475, 481, Maschinenbau B. Sc. 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 475 Bioingenieurwesen 475, 481, Maschinenbau 470, 476, 478, 476 B. Sc. Maschinenbau 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau B. Sc.WirtIng- Wirtschaftsing. 477 Masch.bau 471, 477, 482 Maschinenbau 4 Maschinenbau 470, 476, 478, 478 Master Maschinenbau 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau MA 470, 476, 478, 479 Kraftfahrzeugtechnik 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau MA Luft- 470, 476, 478, 480 u.raumfahrttech. 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 481 MA Bioingenieurwesen 475, 481, Maschinenbau Wirtschaftsing. 482 MA WirtIng.Maschbau 471, 477, 482 Maschinenbau 4 Maschinenbau MA 472, 473, 474, Bioingenieurwesen 483 Pharmaingenieurwesen Messtechnik und 475, 481, , 476, 478, 4 Maschinenbau 484 Analytik 479, 480, 484 Maschinenbau 4 Maschinenbau Erstellt von Petra Eimbeck (Beauftragte des Wahlleiters) Stand: Seite 3 von 5

16 Erstellt von Petra Eimbeck (Beauftragte des Wahlleiters) Fach- Studiengangsbezeichnung gruppen- Nr. Zusammenschluss Fachgr. zu einem FGR Bezeichnung FGR , MA 520, , 583, 584, 580 Elektrotechnik 588, 589 Elektrotechnik 5 Wirtschaftsing.-E- 581, 585, 586, Wirtschaftsing. 581 Technik 592 Elektrotechnik 5 Informations- Informationssyst 582 Systemtechn. 582, 587 emtechnik 5 580, 583, 584, 583 B. Sc. Elektrotechnik 588, 589 Elektrotechnik 5 580, 583, 584, 584 Master Elektrotechnik 588, 589 Elektrotechnik 5 581, 585, 586, Wirtschaftsing. 585 B. Sc. Wirts.-Etechnik 592 Elektrotechnik 5 581, 585, 586, Wirtschaftsing. 586 Master Wirts.-Etechnik 592 Elektrotechnik 5 MA Inform.- Informationssyst 587 Systemtechn. 582, 587 emtechnik 5 580, 583, 584, 588 MA Elektromobilität 588, 589 Elektrotechnik 5 580, 583, 584, 589 Elektr.Fahrz.-,Luft-u.Ra 588, , 585, 586, Elektrotechnik Wirtschaftsing.E MA Wirts.-Etechnik Tz 592 lektrotechnik 5 610, 613, 614, 610 Anglistik 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 610, 613, 614, 613 Erdkunde / Geschichte 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 Theologie Ev. / 610, 613, 614, 614 Kath.GHR 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 610, 613, 614, 615 Deutsch 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 Mathematik 610, 613, 614, 617 Grd+Haupt+Real 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 610, 613, 614, 618 Musik 615, 617, 618 Lehramt GHR 6 Erziehungsw./ , 625, 631 Pädagogik 6 Bachelor Erziehungsw./ 625 Erziehungswiss. 622, 625, 631 Pädagogik Bachelor 2 F Biologie 628, 651 2F Biologie Bachelor 2 F Chemie 629, 652 2F Chemie 6 Erziehungsw./ 631 Bachelor Pädagogik 622, 625, 631 Pädagogik 6 Ev. Theologie 632 Bachelor Ev. Theologie 632, 655, 663 Religionspädag Bachelor Geschichte 635, 656, 695 Geschichte Bachelor Sport 637, 660, 666 Sport 6 Fachschaft Bezeichnung Fachschaft Stand: Seite 4 von 5

17 638 Fach- Studiengangsbezeichnung gruppen- Nr. Zusammenschluss Fachgr. zu einem FGR Bachelor Mathe.u.i.Verm. 638, 657, 664 Bezeichnung FGR Mathem. u. ihre Vermittlung Bachelor Musik 639, 658, 665 Musik 6 Bachelor 640, 653, 661, 640 Philo./German. 697 Germanistik 6 Darstellendes 647 Bachelor Darst. Spiel 647 Spiel 6 Bachelor u. ihre 648 u.i.verm. 648, 659 Vermittlung M.Ed. Hpt/Real Biologie 628, 651 2F Biologie M.Ed. Hpt/Real Chemie 629, 652 2F Chemie 6 640, 653, 661, 653 M.Ed. Hpt/Real Germ. 697 Gemanistik 6 M.Ed. Hpt/Real 654 EnglStudie 654, 662, 693 Anglistik 6 M.Ed. Hpt/Real Ev. Theologie 655 Ev.Theol. 632, 655, 663 Religionspädag. 6 M.Ed. Hpt/Real 656 Geschichte 635, 656, 695 Geschichte 6 M.Ed. Hpt/Real Mathem. u. ihre 657 Mathematik 638, 657, 664 Vermittlung M.Ed. Hpt/Real Musik 639, 658, 665 Musik 6 u. ihre 659 M.Ed. Hpt/Real 648, 659 Vermittlung M.Ed. Hpt/Real Sport 637, 660, 666 Sport 6 640, 653, 661, 661 M.Ed. Grd.Germanistik 697 Gemanistik M.Ed.Grd.EnglStudies 654, 662, 693 Anglistik 6 Ev. Theologie 663 M.Ed.Grd.Ev.Theologie 632, 655, 663 Religionspädag. 6 Mathem. u. ihre 664 M.Ed.Grd.Mathematik 638, 657, 664 Vermittlung M.Ed.Grd.Musik 639, 658, 665 Musik M.Ed.Grd.Sport 637, 660, 666 Sport 6 Kunstgesch.+ Kunstw. / 691 Kunstwiss. 691 Kunstgesch Anglistik 654, 662, 693 Anglistik Geschichte 635, 656, 695 Geschichte 6 640, 653, 661, 697 Magister Philosophie 697 Germanistik Kultur d.techn.wiss.welt 698 KTW 6 Fachschaft Bezeichnung Fachschaft Erstellt von Petra Eimbeck (Beauftragte des Wahlleiters) Stand: Seite 5 von 5

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