Bewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003)
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- Heike Beltz
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1 Bewerbung für ein Erweiterungsstudium für das Lehramt (PO 2003) Bewerbungszeitraum: zum Wintersemester: ; zum Sommersemester: Studierendensekretariat: Anschrift: Sprechzeiten: PH Freiburg, KG II Zi , Kunzenweg 21, Freiburg Mo, Di, Do, Fr: Uhr; Mi: Uhr Telefon: 0761/682-0 (Zentrale) 0761/ A G lehramt.a-g@vw.ph-freiburg.de H K lehramt.h-k@vw.ph-freiburg.de L Mi lehramt.l-mi@vw.ph-freiburg.de Mo - Schl lehramt.mo-schl@vw.ph-freiburg.de Schm Z lehramt.schm-z@vw.ph-freiburg.de Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund- und Hauptschulen oder außerhalb Baden-Württembergs eine bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Grundschulen oder Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, Haupt- und Realschulen oder für die Sekundarstufe I oder Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Realschulen, an Grund- und Hauptschulen oder an Sonderschulen in Baden- Württemberg. Parallelstudium: Wenn Sie bereits im grundständigen Lehramtsstudiengang an der PH Freiburg eingeschrieben sind, können Sie eine Zulassung zu einem Parallelstudium erst beantragen, wenn alle Prüfungsleistungen für die Akademische Zwischenprüfung erbracht und im Durchschnitt mindestens mit gut benotet sind. Grund: Sie müssen gem. 60 Abs. 2 Nr. 4 LHG für ein Parallelstudium auf Grund bisheriger Studienleistungen nachweisen, dass Sie befähigt sind, die Parallelstudiengänge innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich zu beenden. Dieser Nachweis ist in der Regel erbracht, wenn die bisherigen Studienleistungen im Durchschnitt mit mindestens der Note gut bewertet sind. Für die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium als Parallelstudium sind folgende Unterlagen beizufügen: Bescheinigung über die bestandene Akademische Zwischenprüfung im grundständigen Lehramtsstudiengang, Seminar- und Hauptseminarscheine, falls solche erworben wurden, mit Note, Unterschrift und Siegel, Studienbuch mit Auflistung der im laufenden Semester besuchten Lehrveranstaltungen, Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters. Der Prorektor für Studienangelegenheiten entscheidet über die Genehmigung eines Parallelstudiums. Gewichtung im Erweiterungsfach: Sie schreiben sich für das Erweiterungsfach gemäß GHPO bzw. RPO I 2003 ein. Bei der Wahl der Gewichtung (Haupt-, Leit oder affines Fach) gelten die Bestimmungen dieser Prüfungsordnungen und ihrer Studienordnungen. Wenn Sie Ihr Erweiterungsfach als Leit- oder affines Fach studieren wollen, muss es aus dem Fächerverbund des bereits im grundständigen Studium studierten Leit- und affinen Faches stammen. Sind Sie nach der GHPO I 1998 bzw. RPO I 1999 im grundständigen Studium eingeschrieben, müssen Sie das Erweiterungsfach als Hauptfach nach der neuen GHPO bzw. RPO I 2003 studieren. Prüfungen im Erweiterungsfach: Im Erweiterungsfach wird auf eine Akademische Zwischenprüfung verzichtet. Erweiterungsprüfungen werden während der Prüfungsperioden der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt abgenommen. Eine Erweiterungsprüfung kann auch zusammen mit der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Bewerbungsunterlagen: Nur vollständig ausgefüllte und mit den geforderten Nachweisen belegte Anträge, die fristgerecht eingegangen sind, können bearbeitet werden. Eine Verweisung auf Unterlagen, die sich bei früheren Bewerbungen oder anderen Akten der Pädagogischen Hochschule befinden, ist unzulässig. Bewerbungsunterlagen gehen in das Eigentum der Hochschule über und werden nicht zurückgegeben! Bitte fügen sie daher keine Originalunterlagen bei, sondern immer amtlich beglaubigte Kopien! Feststellungsbescheid: Wenn Sie das Erweiterungsstudium nach Abschluss der Ersten Staatsprüfung beginnen, erhalten Sie einen Studiengebühren- Darlehensanspruch für weitere zwei Semester. Auf Antrag stellt Ihnen das Studierendensekretariat dafür einen erneuten Feststellungsbescheid aus.
2 Lehramt an Grund- und Hauptschulen Lehramt an Realschulen Erweiterungsfächer: 1) Für diese Fächer sind fachspezifische Eignungs- oder Aufnahmeprüfungen erforderlich (siehe rechte Spalte)! 2) Für diese Fächer ist kein Tagespraktikum erforderlich. 3) Geht nicht als Hauptfach. Im Schwerpunkt Grundschule nicht möglich 4) Mit Schwerpunkt Grundschule nicht möglich. Im Schwerpunkt Hauptschule nur als Leit- oder affines Fach innerhalb des Fächerverbundes möglich. Erweiterungsfach Beratung 1), 2) Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik 3) Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil Informatik 4) Internat. und Interkult. vgl. Erziehungswissenschaft (IIVE) Kunst 1) Mathematik Medienpädagogik Musik 1) Physik Politikwissenschaft Sport 1) Technik Theologie/Religionspäd., evangelisch Theologie/Religionspäd., katholisch Wirtschaftslehre Sport: Für das Studium des Faches Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Ein spezielles Merkblatt und der Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Befreiung von der Prüfung sind anzufordern beim Institut für Sportpädagogik und Sport, Sportsekretariat im Hochschulsportzentrum, Raum 210, Schwarzwaldstr. 175, Freiburg, Tel.: 0761/ Kunst, Musik: Für das Studium der Fächer Kunst oder Musik wird das Bestehen einer Aufnahmeprüfung vorausgesetzt. Ein spezielles Merkblatt und der Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bzw. Befreiung sind anzufordern beim Institut der Künste, KG V Raum 224, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ Beratung: Für das Fach Beratung kann nur zugelassen werden, wer seine Eignung in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachgewiesen hat. Nähere Informationen und den Antrag auf Teilnahme am o.g. Verfahren erhalten Sie im Studierendensekretariat auf einem speziellen Infoblatt. Den Antrag müssen Sie zum Sommersemester bis zum 15. Dezember bzw. zum Wintersemester bis zum 15. Juni im Institut für Psychologie, KG IV Raum 205, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ einreichen. Regelstudienzeit: 2 Semester (als Hauptfach, Leitfach oder Affines Fach) Prüfungsordnung: RPO I vom 24. August 2003 bzw. GHPO I vom 22. Juli 2003 Schulpraxis: Abschluss: richtet sich nach dem jeweils gewählten Fach Erweiterungsprüfung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen bzw. an Grund- und Hauptschulen O:/Bewerbungsunterlagen/Antrag auf Zulassung zum Erweiterungsstudium Lehramt Mai 2008
3 An die Pädagogische Hochschule Freiburg Kunzenweg 21, Freiburg Antrag auf Zulassung zum Erweiterungsstudium für das Lehramt O zum SS 20 O zum WS 20 /20 Angaben zur Person Sind oder waren Sie bereits an der PH Freiburg immatrikuliert? O ja: Matrikelnummer: O nein Nachname: Vorname: Geschlecht: O weiblich O männlich Geb.datum: Geburtsort: Geb.name: Staatsangeh.: Konfession: O evangelisch O römisch-katholisch O sonstige oder keine Korrespondenzanschrift: Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Angaben zu bisherigen Studien (sind zwingend erforderlich!) Sind oder waren Sie bereits an einer Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland als Studierende(r) eingeschrieben? Wenn ja, wie viele Semester haben Sie bisher studiert? (Immatrikulationsbescheinigung beifügen): Name der Hochschule Studiengang Fächer von - bis einschließlich Anzahl d. Semester Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z.b. Allgemeine Hochschulreife: Art der HZB lt. Zeugnis: Datum: Note:, Wo haben Sie Ihre HZB erworben? Land: Stadt: ggf. Zeugins über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an: Datum: ggf. Akademische Zwischenprüfung für das Lehramt an Datum:
4 - 2 - Gewünschtes Erweiterungsstudium: O Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit O Schwerpunkt Grundschule O Schwerpunkt Hauptschule O Lehramt an Realschulen Erweiterungsfach: Gewichtung: O Hauptfach O Leitfach O Affines Fach im 1. Fachsemester (bei höherem Fachsemester muss ein Einstufungsbescheid vorliegen) Für die Fächer Internat. und Interkulturelle. vgl. Erziehungswissenschaften, Beratung, Medienpädagogik gibt es im Studierendensekretariat spezielle Infoblätter. Für alle anderen Fächer gilt die RPO I 2003 für den Studiengang Lehramt an Realschulen bzw. die GHPO I 2003 an Grundund Hauptschulen sowie die zugehörigen Studienordnungen (erhältlich bei der Zahlstelle der PH Freiburg). Besondere Erklärungen (unbedingt angeben!): ja nein a) Haben Sie bereits ein Hochschulstudium im Geltungsbereich des Grundgesetzes erfolgreich abgeschlossen? O O b) Haben Sie sich bereits Hochschulprüfungen unterzogen? O O wenn ja: Haben Sie eine Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden? O O wenn ja, in welchem Studiengang? Haben Sie bereits einmal den Prüfungsanspruch verloren? O O wenn ja, in welchem Studiengang? c) Stehen Sie während des Studiums in einem Arbeits-, Dienst-, oder Ausbildungsverhältnis oder sind Sie sonst berufstätig? O O wenn ja: wieviele Stunden pro Woche? (Nachweise vorlegen) Hinweis: Während des Referendariats ist ein Studium grundsätzlich nicht zulässig!!! Besitzen Sie noch eine PHCard von einem bisherigen oder früheren Studium an der PH? O O Sie werden gem. 11 des Landesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass die von Ihnen im Zulassungsantrag gemachten Angaben (personenbezogene Daten) EDV-mäßig bearbeitet werden. Ich versichere, dass die in vorliegendem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Mir ist bekannt, dass falsche und unvollständige Angaben zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen und dass ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, von der Hochschule zurückzunehmen ist. Ort, Datum Unterschrift Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: O eine beglaubigte Kopie des Ersten Staatsexamens oder bei Parallelstudium: O Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters O Studienbuch und alle bisherigen Studienleistungen O benotete Sammelscheine und/oder Akad. Zwischenprüfungszeugnis O bei Beratung: Nachweis über ein erfolgreiches Eignungsgespräch O bei Bilinguales Lehren und Lernen bzw. Bilinguales Unterrichten: Nachweis Spracheingangsprüfung O bei Kunst, Musik oder Sport: Nachweis über Kunst- oder Musikeignungsprüfung bzw. Sporteingangsprüfung O ggf. Einstufungsbescheid O Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis
5 - 3 - Diese Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn Sie die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium als Parallelstudium beantragen: Bescheinigung zum Antrag auf Zulassung zum Erweiterungsstudium als Parallelstudium Die bisherigen Studienleistungen zeigen, dass die/der Studierende Name, Vorname Matrikelnummer O befähigt ist, die beiden Studiengänge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich zu beenden. Eine Bescheinigung über die bestandene Akademische Zwischenprüfung wurde vorgelegt. Sie/er kann somit zum Erweiterungsstudium, sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen, zugelassen werden. O noch nicht befähigt ist, die beiden Studiengänge innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich zu beenden. Freiburg, den Prorektorin/Prorektor für Lehre und Studium
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