Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
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- Leonard Kneller
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1 Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/ Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrgott (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Ausländer in Thüringen Die Kleine Anfrage 1291 vom 29. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ausländer lebten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 im Freistaat Thüringen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsbeginn, Aufenthaltsstatus/-titel, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? 2. Wie viele der in Thüringen lebenden Ausländer sind jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 Asylantragsteller im laufenden Asyl- und Folgeverfahren (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsbeginn, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? 3. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer lebten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 geduldet in Thüringen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsbeginn, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? 4. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer lebten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015, 31. Januar 2016, 29. Februar 2016, 31. März 2016, 30. April 2016, 31. Mai 2016, 30. Juni 2016 und 31. Juli 2016 in Thüringen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsbeginn, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? 5. Wie viele der in Thüringen aufhältigen Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4, 4a und 5, 23a, 104a und 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz () lebten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 in Gemeinschaftsunterkünften (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsbeginn, Aufenthaltsstatus/-titel, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? 6. Wie viele der in Thüringen aufhältigen Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4, 4a und 5, 23a, 104a und 23 Abs. 1 waren jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 in Wohnungen untergebracht (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Aufenthaltsstatus/-titel, Geschlecht und den Altersstufen 0 bis 18 Jahre und über 18 Jahre)? Druck: Thüringer Landtag, 1. Dezember 2016
2 Drucksache 6/2979 Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 7. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4, 4a und 5, 23a, 23 Abs. 1 lebten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 in Thüringen (aufgeschlüsselt nach Landkreis/kreisfreier Stadt, Aufenthaltsstatus/- titel und den Altersstufen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre und 19 bis 25 Jahre)? 8. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Aufenthaltsgestattung, Duldung, Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4, 4a und 5, 23a, 23 Abs. 1 besuchten jeweils zum Stand 31. Dezember 2015 und 30. Juni 2016 eine Thüringer Kindertagesstätte, eine Grundschule, eine Regelschule, eine Gesamtschule, eine Förderschule, ein Gymnasium oder eine berufsbildende Schule (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten und den Altersstufen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre und 19 bis 25 Jahre)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 3. November 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Anlagen 1 bis 4 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 2.: Es wird auf die Anlagen 1 und 2 (jeweils Zeile "Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt") verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 3.: Es wird auf die Anlagen 1 und 2 (jeweils Zeile "Aussetzung der Abschiebung [Duldungen]") verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 4.: Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 5.: Es wird auf die Anlagen 6 und 7 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 6.: Es wird auf die Anlagen 8 und 9 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 7.: Es wird auf die Anlagen 1, 2 und 6 bis 9 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Zu 8.: Im schulischen Bereich wird bei zugewanderten Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache nicht unterschieden, welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Bei statistischen Erhebungen wird der Aufenthaltsgrund nicht erfasst. Im Übrigen wird auf die Anlagen 10 und 11 verwiesen. Weitergehende statistische Angaben liegen nicht vor. Anlagen* Lauinger Minister * Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: eingesehen werden. 2
3 Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 1291 (Ausländer in Thüringen) GESAMTÜBERSICHT Geschlecht Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren) nach Geschlecht und k.a. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.a. Bis Ab 65 Altersgruppen ausländische Personen im Bundesgebiet (ohne Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist) Staatsangehörigkeiten EU-Staaten EWR-Staaten ohne EU- Staaten Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet unter 1 Jahr unter 4 Jahre unter 6 Jahre unter 8 Jahre unter 10 Jahre unter 15 Jahre unter 20 Jahre unter 25 Jahre unter 30 Jahre und mehr Jahre Seite 1 von 12
4 Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (neues Recht) Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl. Daueraufenthalt EG) nach 18b (Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen) nach 19 Abs. 1 (Hochqualifizierter ohne Zuordnung nach Abs. 2) nach 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hochqualifizierter Wissenschaftler) nach 19 Abs. 2 Nr. 2 (Hochqualifizierte Lehrperson) nach 19 (Hochqualifizierte) nach 19a Abs. 6 (Inhaber Blaue Karte EU) (gültig bis ) nach 19a Abs. 6 Satz 1 (Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens 33 Monaten) nach 19a Abs. 6 Satz 3 (Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens 21 Monaten) nach 21 Abs. 4 (3 Jahre selbstständige Tätigkeit) nach 23 Abs. 2 (besondere Fälle) nach 26 Abs. 3 (Asyl/GfK nach 3 Jahren) Seite 2 von 12
5 nach 26 Abs. 4 (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) nach 28 Abs. 2 (Familienangehörige von Deutschen) nach 31 Abs. 3 (eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehegatten) nach 35 (Kinder) nach 38 Abs. 1 Nr. 1 (ehemalige Deutsche) nach 9 (allgemein) nach 9a (Daueraufenthalt-EU) nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizern nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizer Sonstige auf Grund der Übergangsregelung gem. 20 AZRG-DV noch nicht erkennbare Rechtsgrundlage für die NE Seite 3 von 12
6 Aufenthaltserlaubnisse insgesamt Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt nach 16 Abs. 1a (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach 16 Abs. 4 (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach 16 Abs. 5 (Sprachkurse, Schulbesuch) nach 16 Abs. 6 (innergemeinschaftlich mobiler Student) nach 16 Abs.1 (Studium) nach 17 Abs. 1 (sonstige betriebliche Ausbildungszwecke) nach 18 Abs. 3 (keine qualifizierte Beschäftigung) nach 18 Abs. 4 Satz 1 (qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung) nach 18 Abs. 4 Satz 2 (qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Interesse) nach 18 (Beschäftigung) nach 18c (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) Seite 4 von 12
7 nach 19a i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV (Blaue Karte EU, Regelberufe) nach 19a i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU, Mangelberufe) nach 20 Abs. 1 (Forscher) nach 21 Abs. 1 (selbstständige Tätigkeit - wirtschaftliches Interesse) nach 21 Abs. 2 (selbstständige Tätigkeit - völkerrechtliche Vergünstigung) nach 21 Abs. 2a (selbständige Tätigkeit - Absolvent inländischer Hochschule) nach 21 Abs. 5 (freiberufliche Tätigkeit) nach 21 (selbstständige Tätigkeit) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt nach 22 Satz 1 (Aufnahme aus dem Ausland) nach 22 Satz 2 (Aufnahme durch BMI) nach 23 Abs. 1 (Aufnahme durch Land) nach 23 Abs. 2 (besondere Fälle) nach 23a (Härtefallaufnahme durch Länder) Seite 5 von 12
8 nach 24 (vorübergehender Schutz) nach 25 Abs. 1 (Asylberechtigter) nach 25 Abs. 2 (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) nach 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) gewährt nach 25 Abs. 3 (Abschiebungshindernisse) nach 25 Abs. 4 Satz 1 (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) nach 25 Abs. 4 Satz 2 (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) nach 25 Abs. 5 (rechtliche oder tatsächliche Gründe) nach 25a Abs. 1 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) nach 25a Abs. 2 Satz 1 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) nach 25a Abs. 2 Satz 2 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) Seite 6 von 12
9 familiäre Gründe insgesamt nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Ehegattennachzug zu Deutschen) nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Kindesnachzug zu Deutschen) nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Familiennachzug zu Deutschen: sorgeberechtigter Elternteil) nach 28 Abs. 1 Satz 4 (Familiennachzug zu Deutschen: nicht sorgeberechtigter Elternteil) nach 28 Abs. 4 (Sonstiger Familiennachzug zu Deutschen) nach 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3g (Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) nach 30 (Ehegattennachzug) ohne Abs. 1 S. 1 Nr 3g nach 32 Abs. 1 (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer AERL, NE oder Erlaubnis z. Daueraufenth.- EU) nach 32 Abs. 1 (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) nach 32 Abs. 1 i.v.m. Abs. 2 Satz 1 (Kindesnachzug über 16 Jahre zu einem Inh. einer AERL, NE Seite 7 von 12
10 o. Erlaubnis z. Daueraufenth.- EU) nach 32 Abs. 1 Nr. 1 (Kindesnachzug zu Asylberechtigten) nach 32 Abs. 1 Nr. 2 (Kindesnachzug im Familienverband) nach 32 Abs. 2a (Kind eines langfristig Aufenthaltsberechtigten) nach 32 Abs. 3 (Kindesnachzug unter 16 Jahren) nach 32 Abs. 4 (Kindesnachzug im Härtefall) nach 33 (Geburt im Bundesgebiet) nach 36 Abs. 1 (Nachzug von Eltern) nach 36 Abs. 2 (Nachzug sonstiger Familienangehörige) Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt Aufenthaltserlaubnis für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizern nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz Aufenthaltserlaubnis für freizügigkeitsberechtigte Schweizer nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz nach 23 Abs. 1 i.v.m. 104a Abs. 1 Satz 2 (Altfallregelung) Seite 8 von 12
11 nach 23 Abs. 1 i.v.m. 104a Abs. 2 Satz 2 (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) nach 31 Abs. 1, 2, 4 (eigenständiges Ehegattenaufenthaltsrecht) nach 34 Abs. 2 (eigenständiges Aufenthaltsrecht für Kinder) nach 37 Abs. 5 (Wiederkehr Rentner) nach 38 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 5 (ehemaliger Deutscher) nach 38a (langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU- Mitgliedstaat) nach 4 Abs. 5 (Assoziationsrecht EWG/Türkei) nach 7 Abs. 1 Satz 3 (sonstige begründete Fälle) Sonstige auf Grund der Übergangsregelung gem. 20 AZRG-DV noch nicht erkennbare Rechtsgrundlage für die AE Sonstiges / Befreiungen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (Altfall bis ) Seite 9 von 12
12 Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Heimatloser Ausländer Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (ab ) Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht EU- /EWR-Bürger Aufenthaltskarte (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) Daueraufenthaltskarte (Angehörige von EU-/EWR- Bürgern) EU/EWR-Bürger ohne erfassten Aufenthaltsstatus Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt davon Personen in einem Asylerstverfahren davon Personen in einem Asylfolgeverfahren ohne offenes Asylverfahren Seite 10 von 12
13 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) ohne Aufenthaltsrecht Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt Aufenthaltstitel erloschen Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen (gültig bis ) Aufenthaltstitel zurückgenommen kein Aufenthaltsrecht bisherige Rechtsgrundlagen nach Ausländergesetz insgesamt Aufenthaltserlaubnis befristet Aufenthaltserlaubnis unbefristet Aufenthaltsberechtigung Aufenthaltsbewilligung EU-Recht (bis ) insgesamt Abs. 2 (Aufenthaltserlaubnis/EU unbefristet) 5 Abs. 2 (Aufenthaltserlaubnis/EU befristet) nach /EWG (bis ) Aufenthaltserlaubnis EG befristet Seite 11 von 12
14 Aufenthaltserlaubnis EG unbefristet Zusatzinformationen Ausreisepflichtige insgesamt zu abgeschlossenen Asylverfahren Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs. 4 AsylVfG subsidiärer Schutz nach 4 Abs. 1 AsylVfG gewährt Asylantrag abgelehnt Asylverfahren eingestellt Asylverfahren auf andere Weise erledigt Anerkennung widerrufen/zurückgenommen Anerkennung erloschen Flüchtlingseigenschaft erloschen zu anhängigen Asylverfahren Asylantrag gestellt Asylantrag erneut gestellt Asylantrag vor Einreise gestellt Quelle: Ausländerzentralregister Stand: Seite 12 von 12
15 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 1291 (Ausländer in Thüringen) GESAMTÜBERSICHT Geschlecht Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren) nach Geschlecht und k.a. Männlich Weiblich Unbek. Gesamt k.a. Bis Ab 65 Altersgruppen ausländische Personen im Bundesgebiet (ohne Personen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist) Staatsangehörigkeiten EU-Staaten EWR-Staaten ohne EU- Staaten Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nicht berechenbar unter 1 Jahr unter 4 Jahre unter 6 Jahre unter 8 Jahre unter 10 Jahre unter 15 Jahre unter 20 Jahre unter 25 Jahre unter 30 Jahre und mehr Jahre Seite 1 von 13
16 Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (neues Recht) Niederlassungserlaubnisse insgesamt (einschl Daueraufenthalt EG) Bescheinigung nach 51 Abs. 2 Satz nach 18b (Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen) nach 19 Abs. 1 (Hochqualifizierter ohne Zuordnung nach Abs. 2) nach 19 Abs. 2 Nr. 1 (Hochqualifizierter Wissenschaftler) nach 19 Abs. 2 Nr. 2 (Hochqualifizierte Lehrperson) nach 19 (Hochqualifizierte) nach 19a Abs. 6 (Inhaber Blaue Karte EU) (gültig bis ) nach 19a Abs. 6 Satz 1 (Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens Monaten) nach 19a Abs. 6 Satz 3 (Inhaber Blaue Karte EU nach frühestens Monaten) nach 21 Abs. 4 (3 Jahre selbstständige Tätigkeit) nach 23 Abs. 2 (besondere Fälle) nach 26 Abs. 3 (Asyl/GfK nach 3 Jahren) Seite 2 von 13
17 nach 26 Abs. 4 (aus humanitären Gründen nach 7 Jahren) nach 28 Abs. 2 (Familienangehörige von Deutschen) nach 31 Abs. 3 (eigenständiges Aufenthaltsrecht der ausländischen Ehegatten) nach 35 (Kinder) nach 38 Abs. 1 Nr. 1 (ehemalige Deutsche) nach 9 (allgemein) nach 9a (Daueraufenthalt-EU) nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizern nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizer Sonstige auf Grund der Übergangsregelung gem. 20 AZRG-DV noch nicht erkennbare Rechtsgrundlage für die NE Seite 3 von 13
18 Aufenthaltserlaubnisse insgesamt Ausbildung/Erwerbstätigkeit insgesamt nach 16 Abs. 1a (Aufenthalt zur Studienbewerbung) nach 16 Abs. 4 (Arbeitsplatzsuche nach Studium) nach 16 Abs. 5 (Sprachkurse, Schulbesuch) nach 16 Abs. 5b (Arbeitsplatzsuche nach schulischer Berufsausbildung) nach 16 Abs. 6 (innergemeinschaftlich mobiler Student) nach 16 Abs.1 (Studium) nach 17 Abs. 1 (sonstige betriebliche Ausbildungszwecke) nach 18 Abs. 3 (keine qualifizierte Beschäftigung) nach 18 Abs. 4 Satz 1 (qualifizierte Beschäftigung nach Rechtsverordnung) nach 18 Abs. 4 Satz 2 (qualifizierte Beschäftigung im öffentlichen Interesse) nach 18 (Beschäftigung) Seite 4 von 13
19 nach 18c (Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche) nach 19a i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. a) BeschV (Blaue Karte EU, Regelberufe) nach 19a i.v.m. 2 Abs. 1 Nr. 2 Bst. b) oder 2 Abs. 2 BeschV (Blaue Karte EU, Mangelberufe) nach 20 Abs. 1 (Forscher) nach 21 Abs. 1 (selbstständige Tätigkeit - wirtschaftliches Interesse) nach 21 Abs. 2 (selbstständige Tätigkeit - völkerrechtliche Vergünstigung) nach 21 Abs. 2a (selbständige Tätigkeit - Absolvent inländischer Hochschule) nach 21 Abs. 5 (freiberufliche Tätigkeit) nach 21 (selbstständige Tätigkeit) völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe insgesamt nach 22 Satz 1 (Aufnahme aus dem Ausland) nach 22 Satz 2 (Aufnahme durch BMI) nach 23 Abs. 1 (Aufnahme durch Land) nach 23 Abs. 2 (besondere Fälle) Seite 5 von 13
20 nach 23a (Härtefallaufnahme durch Länder) nach 25 Abs. 1 (Asylberechtigter) nach 25 Abs. 2 (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) nach 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) gewährt nach 25 Abs. 3 (Abschiebungshindernisse) nach 25 Abs. 4 Satz 1 (dringende persönliche oder humanitäre Gründe) nach 25 Abs. 4 Satz 2 (Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte) nach 25 Abs. 5 (rechtliche oder tatsächliche Gründe) nach 25a Abs. 1 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) nach 25a Abs. 2 Satz 1 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Eltern) nach 25a Abs. 2 Satz 2 (Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden: Geschwister) Seite 6 von 13
21 familiäre Gründe insgesamt nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Ehegattennachzug zu Deutschen) nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Kindesnachzug zu Deutschen) nach 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 (Familiennachzug zu Deutschen: sorgeberechtigter Elternteil) nach 28 Abs. 1 Satz 4 (Familiennachzug zu Deutschen: nicht sorgeberechtigter Elternteil) nach 28 Abs. 4 (Sonstiger Familiennachzug zu Deutschen) nach 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3g (Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) nach 30 (Ehegattennachzug) ohne 30 Abs. 1 S. 1 Nr 3g nach 32 Abs. 1 (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer AERL, NE oder Erlaubnis z. Daueraufenth.- EU) nach 32 Abs. 1 (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU) nach 32 Abs. 1 i.v.m. Abs. 2 Satz 1 (Kindesnachzug über 16 Jahre Seite 7 von 13
22 zu einem Inh. einer AERL, NE o. Erlaubnis z. Daueraufenth.- EU) nach 32 Abs. 1 Nr. 1 (Kindesnachzug zu Asylberechtigten) nach 32 Abs. 1 Nr. 2 (Kindesnachzug im Familienverband) nach 32 Abs. 2a (Kind eines langfristig Aufenthaltsberechtigten) nach 32 Abs. 3 (Kindesnachzug unter 16 Jahren) nach 32 Abs. 4 (Kindesnachzug im Härtefall) nach 33 (Geburt im Bundesgebiet) nach 36 Abs. 1 (Nachzug von Eltern) nach 36 Abs. 2 (Nachzug sonstiger Familienangehörige) Besondere Aufenthaltsrechte insgesamt Aufenthaltserlaubnis für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizern nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz Aufenthaltserlaubnis für freizügigkeitsberechtigte Schweizer nach dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz Seite 8 von 13
23 nach 23 Abs. 1 i.v.m. 104a Abs. 1 Satz 2 (Altfallregelung) nach 23 Abs. 1 i.v.m. 104a Abs. 2 Satz 2 (Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge) nach 23 Abs. 1 i.v.m. 104b (integrierte Kinder von Geduldeten) nach 31 Abs. 1, 2, 4 (eigenständiges Ehegattenaufenthaltsrecht) nach 34 Abs. 2 (eigenständiges Aufenthaltsrecht für Kinder) nach 37 Abs. 5 (Wiederkehr Rentner) nach 38 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 5 (ehemaliger Deutscher) nach 38a (langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU- Mitgliedstaat) nach 4 Abs. 5 (Assoziationsrecht EWG/Türkei) nach 7 Abs. 1 Satz 3 (sonstige begründete Fälle) Sonstige auf Grund der Übergangsregelung gem. 20 AZRG-DV noch nicht erkennbare Rechtsgrundlage für die AE Seite 9 von 13
24 Sonstiges / Befreiungen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (Altfall bis ) Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt (ab ) Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) ausgestellt EU-Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU insgesamt Bescheinigung des Daueraufenthaltsrecht EU- /EWR-Bürger Aufenthaltskarte (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern) Daueraufenthaltskarte (Angehörige von EU-/EWR- Bürgern) EU/EWR-Bürger ohne erfassten Aufenthaltsstatus Ausländer mit Aufenthaltsgestattung insgesamt davon Personen in einem Asylerstverfahren davon Personen in einem Asylfolgeverfahren ohne offenes Asylverfahren Seite 10 von 13
25 Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) Duldung nach 60a (alt) Duldung nach 60a Abs. 1 Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis ) Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 2 Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 3 Duldung nach 60a Abs. 2b Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 wegen fehlender Reisedokumente Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 (fam. Bindungen zu Duldungsinh. fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 aus sonstigen Gründen Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 1 aus medizinischen Gründen ohne Aufenthaltsrecht Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt Aufenthaltstitel erloschen Aufenthaltstitel widerrufen Seite 11 von 13
26 Aufenthaltstitel widerrufen/erloschen (gültig bis ) kein Aufenthaltsrecht bisherige Rechtsgrundlagen nach Ausländergesetz insgesamt Aufenthaltserlaubnis befristet Aufenthaltserlaubnis unbefristet Aufenthaltsberechtigung Aufenthaltsbewilligung EU-Recht (bis ) insgesamt Abs. 2 (Aufenthaltserlaubnis/EU unbefristet) 5 Abs. 2 (Aufenthaltserlaubnis/EU befristet) nach /EWG (bis ) Aufenthaltserlaubnis EG befristet Aufenthaltserlaubnis EG unbefristet Zusatzinformationen Ausreisepflichtige insgesamt Seite 12 von 13
27 zu abgeschlossenen Asylverfahren Als Asylberechtigter anerkannt Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs. 4 AsylG subsidiärer Schutz nach 4 Abs. 1 AsylG gewährt Asylantrag abgelehnt Asylverfahren eingestellt Asylverfahren auf andere Weise erledigt Anerkennung widerrufen/zurückgenommen Anerkennung erloschen Flüchtlingseigenschaft erloschen zu anhängigen Asylverfahren Asylantrag gestellt Asylantrag erneut gestellt Asylantrag vor Einreise gestellt zu Asylgesuch geäußert Quelle: Ausländerzentralregister Stand: Seite 13 von 13
28 Anlage 3 zur Kleinen Anfrage 1291 (Ausländer in Thüringen) GESAMTÜBERSICHT Geschlecht Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren) k. Männliclicbeksamt A Weib- Un- Ge- k. Bis nach Staatsangehörigkeiten A. 65 Albanien Bosnien und Herzegowina Belgien Bulgarien Dänemark u. Färöer Estland Finnland Frankreich Kroatien Slowenien Serbien und Montenegro (ehemals) Serbien (ehemals) Griechenland Irland Island Italien Jugoslawien (ehemals) Lettland Montenegro Liechtenstein Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldau (Republik) Ab 65 Seite 1 von 6
29 Niederlande Norwegen Kosovo Österreich Polen Portugal Rumänien Slowakische Republik Schweden Schweiz Sowjetunion (ehemals) Russische Föderation Spanien Tschechoslowakei (ehemals) Türkei Tschechische Republik Ungarn Ukraine Großbritannien mit Nordirland Weißrussland Serbien Zypern Europa Algerien Angola Eritrea Äthiopien Lesotho Benin Elfenbeinküste (Côte d'ivoire) Nigeria Simbabwe Gabun Gambia Seite 2 von 6
30 Ghana Mauretanien Kap Verde Kenia Kongo Kongo, Dem. Republik Liberia Libyen Madagaskar Marokko Mauritius Mosambik Niger Malawi Sambia Burkina-Faso Guinea-Bissau Guinea Kamerun Südafrika Ruanda Namibia Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Äquatorialguinea Sudan (ehemals) Sudan (ohne Südsudan) Tansania Togo Tschad Tunesien Uganda Seite 3 von 6
31 Ägypten Zentralafrikanische Republik Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten Afrika Barbados Argentinien Bolivien Brasilien Chile Dominica Costa Rica Dominikanische Republik Ecuador El Salvador Guatemala Haiti Honduras Kanada Kolumbien Kuba Mexico Nicaragua Jamaica Panama Paraguay Peru Uruguay Venezuela Vereinigte Staaten von Amerika Trinidad und Tobago Amerika China (Hongkong) Jemen Seite 4 von 6
32 Armenien Afghanistan Bahrain Aserbaidschan Myanmar Georgien Sri Lanka Vietnam Korea, Dem. Volksrepublik Indien Indonesien Irak Iran, Islamische Republik Israel Japan Kasachstan Jordanien Kambodscha Katar Kuwait Laos, Dem. Volksrepublik Kirgisistan Libanon Malediven Oman Mongolei Nepal ohne Bezeichnung Bangladesch Pakistan Philippinen Taiwan Korea (Republik) Vereinigte arabische Emirate Seite 5 von 6
33 Tadschikistan Turkmenistan Saudi Arabien Singapur Syrien, Arabische Republik Thailand Usbekistan China Malaysia Britisch abhängige Gebiete in Asien Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten Asien Australien Fidschi Neuseeland Tonga Samoa Australien Staatenlos Ungeklärt Ohne Angabe Sonstiges Staatsangehörigkeiten gesamt Quelle: Ausländerzentralregister Stand: Seite 6 von 6
34 Anlage 4 zur Kleinen Anfrage 1291 (Ausländer in Thüringen) GESAMTÜBERSICHT Geschlecht Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren) k. Männliclicbeksamt A Weib- Un- Ge- k. Bis nach Staatsangehörigkeiten A. 65 Albanien Bosnien und Herzegowina Belgien Bulgarien Dänemark u. Färöer Estland Finnland Frankreich Kroatien Slowenien Serbien und Montenegro (ehemals) Serbien (ehemals) Griechenland Irland Island Italien Jugoslawien (ehemals) Lettland Montenegro Liechtenstein Litauen Luxemburg Mazedonien Malta Moldau (Republik) Ab 65 Seite 1 von 6
35 Niederlande Norwegen Kosovo Österreich Polen Portugal Rumänien Slowakische Republik Schweden Schweiz Sowjetunion (ehemals) Russische Föderation Spanien Tschechoslowakei (ehemals) Türkei Tschechische Republik Ungarn Ukraine Großbritannien mit Nordirland Weißrussland Serbien Zypern Europa Algerien Angola Eritrea Äthiopien Lesotho Benin Elfenbeinküste (Côte d'ivoire) Nigeria Simbabwe Gabun Gambia Seite 2 von 6
36 Ghana Mauretanien Kap Verde Kenia Kongo Kongo, Dem. Republik Liberia Libyen Madagaskar Mali Marokko Mauritius Mosambik Malawi Sambia Burkina-Faso Guinea-Bissau Guinea Kamerun Südafrika Ruanda Namibia Senegal Seychellen Sierra Leone Somalia Äquatorialguinea Sudan (ehemals) Sudan (ohne Südsudan) Tansania Togo Tschad Tunesien Uganda Seite 3 von 6
37 Ägypten Zentralafrikanische Republik Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten Afrika Barbados Argentinien Bolivien Brasilien Chile Dominica Costa Rica Dominikanische Republik Ecuador El Salvador Guatemala Haiti Honduras Kanada Kolumbien Kuba Mexico Nicaragua Jamaica Panama Paraguay Peru Uruguay Venezuela Vereinigte Staaten von Amerika Trinidad und Tobago Amerika China (Hongkong) Jemen Seite 4 von 6
38 Armenien Afghanistan Bahrain Aserbaidschan Myanmar Georgien Sri Lanka Vietnam Korea, Dem. Volksrepublik Indien Indonesien Irak Iran, Islamische Republik Israel Japan Kasachstan Jordanien Kambodscha Kuwait Laos, Dem. Volksrepublik Kirgisistan Libanon Malediven Oman Mongolei Nepal ohne Bezeichnung Bangladesch Pakistan Philippinen Taiwan Korea (Republik) Vereinigte arabische Emirate Tadschikistan Seite 5 von 6
BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE
Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594
MehrLand Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer
C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua
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