Satzung (Seite 1-7) Bezirksturnierordnung (Seite 8-13) Geschäftsordnung JHV (Seite 14-16) Geschäftsordnung Vorstand (Seite 17-18)

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1 Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg e.v. Satzung (Seite 1-7) Bezirksturnierordnung (Seite 8-13) Geschäftsordnung JHV (Seite 14-16) Geschäftsordnung Vorstand (Seite 17-18) Ehrenordnung (Seite 19) bearbeitet von Stefan Dzierzenga August 2012 ergänzt durch W. Zukunft am zur Turnierordnung Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) S A T Z U N G 1 N A M E, S I T Z U N D A U F G A B E N 1.1 Der Bezirk führt den Namen "Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg", im folgenden Text "Bezirk" genannt. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Zusatz e. V Der Sitz des Bezirks ist Bonn. Der Bezirk stellt eine organisatorische Zusammenfassung der in der Stadt Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ansässigen Schachvereine dar. 1.3 Er ist über den Schachverband Mittelrhein e. V. und dem Schachbund Nordrhein-Westfalen e. V. dem Deutschen Schachbund e. V. angeschlossen und erkennt deren Satzungen an. 1.4 Der Bezirk sieht seine Aufgabe in der Pflege und Förderung des Schachspiels als charakterbildende und sportliche Disziplin. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung und betrachtet es als sein vornehmstes Ziel, hierfür die Jugend zu gewinnen und insbesondere die Schachjugend im Schachbezirk Bonn zu fördern. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Austragung von Schachturnieren, Schachmannschaftskämpfen und Schachlehrgängen verwirklicht. 1.5 Der Bezirk ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 1.6 Mittel des Bezirkes dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Bezirks. 1.7 Es darf kein Mitglied durch Ausgaben, die dem Zweck des Bezirkes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2 M I T G L I E D S C H A F T I M B E Z I R K 2.1 Mitglieder des Bezirkes sind a) Ehrenmitglieder b) ordentliche Mitglieder 2.2 Ehrenmitglieder sind natürliche Personen und werden auf Vorschlag durch Beschluss in der Hauptversammlung ernannt. 2.3 Ordentliche Mitglieder sind die Schachvereine im Bereich des Bezirkes und deren Mitglieder. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand

2 2.4 Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch: a) Austritt eines Vereins b) Auflösung eines Vereins c) Ausschluss eines Vereins zu a) Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes/Vereins kann nur zum Ende des Geschäftsjahres ( 7) erfolgen. Die Kündigung ist dem Vorstand gegenüber schriftlich ein ½ Jahr vor Beendigung des Geschäftsjahres zu erklären. Bei Fristversäumnis verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr. zu c) Der Vorstand kann durch Beschluss Vereine - nach ihrer Anhörung - aus dem Bezirk ausschließen, wenn diese 1. trotz einer Abmahnung unter Hinweis auf die Ausschlussfolge sich einen weiteren schweren Verstoß gegen diese Satzung zu Schulden kommen lassen; 2. schuldhaft gegen die Interessen des Bezirkes in grober Weise verstoßen oder sein Ansehen erheblich mindern. Der Ausschluss ist dem betreffenden Verein durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen und in Kurzform zu begründen. Der ausgeschlossene Verein kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vorgenannten Einschreibebriefes beim Bezirksvorsitzenden schriftlich Einspruch erheben, der zu begründen ist. Über diesen Einspruch entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Der Entscheid ist in schriftlicher Form zu begründen. Gegen diesen Entscheid des Vorstandes kann innerhalb eines Monats erneut Einspruch in schriftlicher Form beim Bezirksvorsitzenden erhoben werden, um eine Entscheidung der Hauptversammlung zu erwirken. Die Einsprüche haben aufschiebende Wirkung. Die Hauptversammlung entscheidet dann endgültig. 2.5 Der Paragraph 2.4, Absatz c, kann auch sinngemäß für Einzelmitglieder in angeschlossenen Vereinen angewandt werden. O R G A N E D E S B E Z I R K E S 3 Organe des Bezirkes sind a) die ordentliche oder außerordentliche Hauptversammlung b) der Vorstand c) der Spielausschuss 3 4 H A U P T V E R S A M M L U N G 4.1 Der Bezirk tritt jährlich mindestens einmal zu einer Hauptversammlung zusammen. Außerordentliche Hauptversammlungen müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten einberufen werden, wenn a) der Vorstand es für notwendig hält b) dies mindestens 1/3 der dem Bezirk angeschlossenen Vereine unter Angabe der Gründe schriftlich beantragt. 4.2 Die Einberufung der Hauptversammlung ergeht durch den Vorstand. Die schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung und etwaiger Anträge des Vorstandes hat mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Versammlungstermin zu erfolgen. Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. 4.3 Für die unter 4.1 einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung erfolgt eine schriftliche Einladung mit Angabe der Tagesordnung vier Wochen vor dem Versammlungstermin. 4.4 Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse werden, sofern die Satzung nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorsieht mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. 4.5 Bei allen Abstimmungen und Wahlen ist die Mehrheit nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Für Satzungsänderungen ist 2/3 Mehrheit erforderlich. 4.6 Die Stimmenzahl der Vereine richtet sich nach ihren dem Bezirk gemeldeten Mitgliederzahlen. Jeder Verein hat pro angefangene 10 Mitglieder eine Stimme. Mitglieder des Bezirksvorstandes haben eine Stimme. Übt ein Mitglied im Bezirksvorstand mehrere Funktionen aus, so erhöht sich dadurch nicht seine Stimmenzahl. Ehren- und Vorstandsmitglieder haben kein besonderes Stimmrecht. 4.7 Anträge an die Hauptversammlung sind mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand ist gehalten, diese Anträge spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin an die Vereine weiterzuleiten

3 5 V O R S T A N D U N D S P I E L A U S S C H U S S 5.1 Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem oder den Ehrenvorsitzenden, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Rechnungsführer, dem Spielleiter für Mannschaftsturniere, dem Spielleiter für Einzelturniere, dem Wertungsreferenten dem Jugendwart. 5.2 Der Vorstand regelt alle Bezirksangelegenheiten, sofern sie nicht durch Satzung ausdrücklich der Hauptversammlung oder durch Satzung oder Ordnung einem anderen Organ des Bezirkes vorbehalten sind. Er hat die Beschlüsse der Hauptversammlung durchzuführen. 5.3 Im Vorstand hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit ( 4.5) gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 5.4 Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. 5.5 Die Verleihung von ehrenden Auszeichnungen obliegen dem Vorstand. 5.6 Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Vorstandsmitglied von seinem Amt entbinden, wenn 1. Es sich trotz einmaliger schriftlicher Abmahnung unter Hinweis auf diese Regelung Verstöße gegen diese Satzung zu Schulden kommen lässt.; 2. es schuldhaft gegen die Interessen des Bezirkes verstößt oder sein Ansehen mindert oder 3. es die mit seinem Vorstandsamt verbundenen Arbeiten und Tätigkeiten nicht ordnungsgemäß erledigt und durchführt. Der Ausschluss ist dem betreffenden Vorstandsmitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen und in Kurzform zu begründen Das ausgeschlossene Vorstandsmitglied kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vorgenannten Einschreibebriefes beim Bezirksvorsitzenden schriftlich Einspruch erheben, der zu begründen ist. Über diesen Einspruch entscheidet der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. Der Entscheid ist in schriftlicher Form zu begründen. Gegen diesen Entscheid des Vorstandes kann innerhalb eines Monats erneut Einspruch in schriftlicher Form beim Bezirksvorsitzenden erhoben werden, um eine Entscheidung der Hauptversammlung zu erwirken. Die Einsprüche haben aufschiebende Wirkung. Die Hauptversammlung entscheidet dann endgültig. 5.7 Die Wahl des Jugendwartes erfolgt durch die Jugendversammlung. 5.8 Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die ordentlichen Mitglieder auf der jährlichen Hauptversammlung. Die Amtszeit endet mit der jährlichen Hauptversammlung. Eine Wiederwahl ist zulässig. 5.9 Die Hauptversammlung wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Jährlich soll nur ein Kassenprüfer neu gewählt werden. Eine direkte Wiederwahl ist nicht zulässig. Die Kassenprüfer haben der Hauptversammlung über die durchgeführte Kassenprüfung Bericht zu erstatten Geschäftsführender Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Rechnungsführer. Vertretungsberechtigt sind davon zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus seinem Amt aus, so ist der Vorstand berechtigt, kommissarisch diesen Posten bis zur nächsten Hauptversammlung zu besetzen. Der Vorstand kann in einem solchen Falle auch mit einfacher Mehrheit beschließen, dass ein anderes Mitglied des Vorstandes diesen freien Posten übernimmt. In einem solchen Falle hat dieses Vorstandsmitglied bei Abstimmungen jedoch nur eine Stimme Der Spielausschuss setzt sich aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern sowie einem von der Jugendversammlung zu wählenden Vertreter zusammen. Der Spielausschuss wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Weiter werden drei Ersatzmitglieder von der Hauptversammlung in fester Reihenfolge gewählt. Sie werden vom Vorsitzenden im Verhinderungsfall oder bei Befangenheit eines Spielausschussmitgliedes zu den betreffenden Tagesordnungspunkten eingeladen. 6 P R O T O K O L L F Ü H R U N G Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen

4 Protokollführer ist der Bezirksschriftführer oder bei seiner Abwesenheit ein anderes vom Vorstand zu bestimmendes Vorstandsmitglied. Die Protokolle sind vom Protokollführer und dem Vorsitzenden bzw. vom entsprechenden Versammlungsleiter zu unterschreiben und den Vereinen innerhalb von drei Monaten zuzustellen. 7 G E S C H Ä F T S J A H R Das Geschäftsjahr des Bezirkes ist das Kalenderjahr. 8 B E I T R Ä G E 8.1 Die Vereine zahlen für jedes gemeldete Mitglied einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe durch die Hauptversammlung beschlossen wird. 8.2 Maßgebend für die Beitragserhebung ist die Mitgliederzahl der Vereine zum des laufenden Jahres. Der Beitrag ist halbjährlich an den Bezirk zu entrichten und zwar 50 % bis zum und 50 % bis zum des laufenden Jahres 8.3 Für Vereine, die mit Zahlungen mehr als zwei Monate in Rückstand sind, erlöschen alle Rechte und Ansprüche einschließlich der ihrer Mitglieder für die Dauer des Zahlungsverzuges. Der Vorstand kann auf Antrag Ausnahmen beschließen. 11 A U F L Ö S U N G D E S B E Z I R K E S 11.1 Die Auflösung des Bezirkes kann nur auf einer Hauptversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die Tagesordnung darf nur als einzigen Punkt: Auflösung des Bezirkes enthalten Im Falle der Auflösung oder bei Wegfall fließt das nach Regelung aller Verbindlichkeiten vorhandene Bezirksvermögen dem Schachbund Nordrhein- Westfalen e. V. zu. Dieser ist gehalten, das übertragene Vermögen fünf Jahre aufzubewahren und einem eventuell neu gegründeten gemeinnützigen Schachbezirk Bonn/Rhein- Sieg zu übertragen. Nach diesem Zeitraum kann der Schachbund Nordrhein- Westfalen das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden. 12 I N K R A F T R E T U N G D E R S A T Z U N G 12.1 Diese Satzung wurde am 10. Januar 2000 auf der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen und tritt ab dem nächsten Kalendertag in Kraft Diese Satzung wurde am auf der ordentlichen Bezirks- Hauptversammlung in 5 geändert. 9 E R G Ä N Z E N D E B E S T I M M U N G E N Neben der Satzung haben folgende Ordnungen Gültigkeit: a) die Geschäftsordnung b) die Turnierordnung 10 M I T G L I E D S C H A F T B E I D E R S P O R T H I L F E E. V. I N N R W Die Mitglieder des Bezirkes sind verpflichtet, sich der Sporthilfe e. V. in Nordrhein-Westfalen anzuschließen und die sich daraus ergebenden Meldeund Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen

5 Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) T U R N I E R O R D N U N G Vorbemerkung Der Spielbetrieb im Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) wird durch die Turnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e. V. (BTO) geregelt, soweit die Turnierordnung des SBRS nicht etwas Abweichendes bestimmt oder Erweiterungen und Ergänzungen festlegt. Die BTO und ihre Anlagen sind Bestandteil dieser Turnierordnung. A L L G E M E I N E S 1 S P I E L B E T R I E B 1.1 Im SBRS werden jährlich nachfolgende Turniere ausgetragen: Einzelmeisterschaft, Einzelmeisterschaft der Frauen, Mannschaftsmeisterschaft, Pokaleinzelmeisterschaft (Dähnepokal), Blitzeinzelmeisterschaft, Blitzmannschaftsmeisterschaft. 1.2 Den Jugendspielbetrieb regelt eine eigene Jugendspielordnung. 2 B U ß E N Die Bußen im Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg betragen in der Regel: 2.1 bei unvollständiger oder verspäteter Berichterstattung 5, dto., nach Erinnerung jeweils weitere 7, nicht ausreichend begründetes Nichtantreten während eines Einzelturniers 12, Rücktritt während eines Einzelturniers 25, Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf: in der Bezirksliga, in der Bezirksklasse und in der 1. Kreisklasse je: 50,-- in der 2. Kreisklasse: 35, Zurückziehen einer Mannschaft während der Spielzeit: in der Bezirksliga, in der Bezirksklasse und in der 1. Kreisklasse je: 60,-- in der 2. Kreisklasse: 40, fehlerhafte Reihenfolge in einem Mannschaftskampf 10, nicht ausreichend begründetes Freilassen eines Bretts in einem Mannschaftskampf 5,-- E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T E N 3 E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T 3.1 Die Bezirkseinzelmeisterschaft gliedert sich in zwei Klassen: Das Meisterturnier, das Bezirkshauptturnier. 3.2 Am Meisterturnier sind teilnahmeberechtigt: Die sechs Erstplazierten des letzten Meisterturniers, weitere vier Spieler, die sich den Aufstieg im letzten Bezirkshauptturnier erkämpft haben, der Bezirkspokalsieger, der Meister der A-Jugend, Spieler, die aus dem letzten Verbandsmeisterturnier abgestiegen sind und Spieler, die im Verbandsmeisterturnier spielberechtigt sind, alle Spieler, die im vorangegangenen Spieljahr in einem Einzelturnier mit mindestens sieben Partien eine DWZ-Turniererfolgszahl von 2150 oder besser erzielt haben Ferner können durch den Spielleiter mit Zustimmung des Spielausschusses Spieler von allgemein über die Grenzen des Bezirkes anerkannter Qualifikation zu dem Turnier zugelassen werden. 3.3 Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar. Nimmt der Berechtigte am Turnier nicht teil, kann der Spielleiter die Teilnahmeberechtigung auf den Nächstplatzierten des Hauptturniers übertragen Auf Antrag kann die Teilnahmeberechtigung auf das nächste Meisterturnier übertragen werden. Nimmt der Spieler jedoch auch an der nächsten Meisterschaft nicht teil, ist er abgestiegen. 3.4 Die Platzierung ist für die Reihenfolge der Spieler maßgebend, die die Berechtigung haben, den Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg auf Verbandsebene zu vertreten

6 3.5 Das Bezirkshauptturnier wird jährlich, gleichzeitig mit dem Meisterturnier durchgeführt. 3.6 Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschränkt. 3.7 Das Hauptturnier wird möglichst in Gruppen zu je 7 bis 10 Spielern durchgeführt, auf die die Spieler gleicher Vereinszugehörigkeit und gleicher Spielstärke gleichmäßig zu verteilen sind. 3.8 Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 40 Züge in 2 Stunden. Danach müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer halben Stunde ausgeführt werden. Es gelten die FIDE-Bestimmungen, Anhang D, Endspurtphase ohne Anwesenheit eines Schiedsrichters. 4 E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T D E R F R A U E N 4.1 Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschränkt. 4.2 Die Art der Durchführung richtet sich nach den gegebenen Möglichkeiten und nach der Teilnehmerzahl. 4.3 Die Platzierung ist für die Reihenfolge der Spielerinnen maßgebend, die die Berechtigung haben, den Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg auf Verbandsebene zu vertreten. B L I T Z M E I S T E R S C H A F T E N 5 B L I T Z E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T 5.1 Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschränkt. 5.2 Die Platzierung ist für die Reihenfolge der Spieler maßgebend, die die Berechtigung haben, den Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg auf Verbandsebene zu vertreten. 6 B L I T Z M A N N S C H A F T S M E I S T E R S C H A F T 6.1 Jeder Verein des Schachbezirkes Bonn/Rhein-Sieg kann mit einer oder mehrerer Mannschaften teilnehmen. 6.2 Die Rangfolge der laufenden Mannschaftsmeisterschaft braucht nicht eingehalten zu werden. 6.3 Jede Mannschaft muss zwei komplette Spielsätze (Figuren, Brett, Uhr) mitbringen. Andernfalls besteht kein Recht auf Teilnahme. P O K A L M E I S T E R S C H A F T E N 7 P O K A L E I N Z E L M E I S T E R S C H A F T (Dähnepokal) 7.1 Die Bezirkspokaleinzelmeisterschaft wird im K.O.-System durchgeführt. 7.2 Die Teilnahmeberechtigung ist unbeschränkt. 7.3 Der Sieger des Pokalturniers ist berechtigt, den Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg im Verbandspokalturnier zu vertreten M A N N S C H A F T S M E I S T E R S C H A F T 8 M A N N S C H A F T S S T Ä R K E 8.1 Die Mannschaftsstärke beträgt: in der Bezirksliga 8 Spieler in der Bezirksklasse 7 Spieler in der 1. Kreisklasse 6 Spieler in der 2. Kreisklasse 5 Spieler. 8.2 Eine Mannschaft gilt nach Einsatz von mindestens der Hälfte der Spieler als angetreten. 9 S P I E L E R G E B N I S gestrichen. 10 S P I E L K L A S S E N, A U F- U N D A B S T I E G 10.1 Die Mannschaftsmeisterschaft wird in vier Spielklassen ausgetragen. Diese Spielklassen sind: Die Bezirksliga, bestehend aus in der Regel 10 Mannschaften, die Bezirksklasse, bestehend aus in der Regel 10 Mannschaften, die 1. Kreisklasse, bestehend aus einer oder mehrerer Staffeln. Alles nähere regelt der Spielausschuss die 2. Kreisklasse, bestehend aus einer oder mehrerer Staffeln. Alles nähere regelt der Spielausschuss Sinkt die Stärke einer Staffel unter die Mindestzahl, so wird die Staffel durch vermehrten Aufstieg auf die Mindestzahl aufgestockt Vor Beginn des Spieljahres werden vom Bezirksspielleiter gemeinsam mit dem Spielausschuss: die Staffeln zusammengestellt, die Spielpläne erstellt und die Spielpaarungen ausgelost, die Auf- und Abstiegsregelung ergänzt Grundsätzlich steigen aus jeder Klasse des Schachbezirkes Bonn/Rhein-Sieg zwei Mannschaften auf und zwei Mannschaften ab. Der letzte einer Spielklasse steigt in jedem Falle ab. Aufstiegskandidaten für evtl. freie Plätze sind der vorletzte der höheren Klasse sowie der dritte der niedrigeren Spielklasse, ggf. nach Stichkampf Wird in einer Klasse in zwei oder mehr Staffeln gespielt, so steigen aus der niedrigeren Klasse die Erstplatzierten auf; aus der höheren Klasse steigt die entsprechende Anzahl Mannschaften ab. Die Zweitplatzierten erhalten (evtl. über Entscheidungsspiele) eine Aufstiegsmöglichkeit. Näheres regelt der Spielausschuss

7 10.5 Steigt die Stärke der Bezirksliga durch mehrere Absteiger aus der Verbandsliga auf mehr als 10 Mannschaften, so wird eine Spielzeit mit mehr als 10 Mannschaften gespielt Für das nächste Spieljahr werden dann alle betroffenen Staffeln durch vermehrten Abstieg wieder auf 10 Mannschaften verringert Sinkt die Stärke einer Staffel auf weniger als 8 Mannschaften, so wird die Staffel durch vermehrten Aufstieg aus der nächst niedrigeren Klasse auf 8 Mannschaften aufgestockt Bei Gleichstand in den Mannschaftspunkten entscheidet über Aufstieg und Abstieg das Ergebnis der Kämpfe der punktgleichen Mannschaften untereinander. Führt dies bei einem Teil der Mannschaften immer noch zu Punktgleichheit, so wird der direkte Vergleich unter den verbleibenden Mannschaften nochmals angewendet (auch mehrfach hintereinander). Sind nach dem direkten Vergleich mehr als zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet unter diesen Mannschaften zuerst die Brettpunktwertung, danach das Los. Sind nach dem direkten Vergleich noch zwei Mannschaften punktgleich, wird ein Stichkampf durchgeführt. Endet dieser Kampf unentschieden, entscheidet die Berliner Wertung des Stichkampfes, danach das Los. 14 S P I E L B E D I N G U N G E N 14.1 Die Heimmannschaft hat dafür zu sorgen, dass zu Spielbeginn spätestens aber 30 Minuten danach - im Spiellokal eine Raumtemperatur von mindestens 20 C und höchstens 24 C herrscht; andernfalls gilt der Mannschaftskampf als verloren. Beweispflichtig ist die Mannschaft, die eine abweichende Temperatur behauptet. S C H L U S S B E S T I M M U N G E N 15 I N K R A F T T R E T E N 15.1 Die Turnierordnung ist auf der ordentlichen Hauptversammlung des Schachbezirkes Bonn/Rhein-Sieg am 6. Februar 2012 beschlossen worden. Änderungen wurden auf der Hauptversammlung am 04. Februar 2013 beschlossen. Sie tritt am 07. Februar 2012 in Kraft. Die geänderten/eingefügten Paragraphen 8.1, 11 und 3.8 treten am 1. Juli 2012 in Kraft. Die geänderten/eingefügten Paragraphen 8.1.2, 8.1.3, und 13.1 treten am 1. Juli 2013 in Kraft. 11 S P I E L D A U E R U N D B E D E N K Z E I T 11.1 Die Bedenkzeit beträgt in der Bezirksliga und der Bezirksklasse je Spieler 40 Züge in 2 Stunden. Danach müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde ausgeführt werden. Es gelten die FIDE-Bestimmungen, Anhang D, Endspurtphase ohne Anwesenheit eines Schiedsrichters In der 1. Kreisklasse und der 2. Kreisklasse ist die Partie nach Ablauf von 2 Stunden Bedenkzeit eines Spielers beendet. S P I E L W E I S E 12 L E I T U N G V O N M A N N S C H A F T S K Ä M P F E N 12.1 Grundsätzlich bilden die beiden Mannschaftsführer die Kampfleitung und übernehmen alle Aufgaben der Turnierleitung gemäß BTO. Der Bezirksspielleiter kann von sich aus die Leitung einzelner Kämpfe übernehmen oder einen Schiedsrichter einsetzen. 13 S P I E L B E G I N N 13.1 Bei Mannschaftskämpfen ist Spielbeginn sonntags 11 Uhr Eine Partie bzw. ein Mannschaftswettkampf gelten als verloren, wenn der Spieler bzw. die Mindestzahl von Mannschaftsmitgliedern nicht spätestens 30 Minuten nach festgesetztem Spielbeginn am Brett sitzt bzw. sitzen

8 Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) G E S C H Ä F T S O R D N U N G H A U P T V E R S A M M L U N G 1 H A U P T V E R S A M M L U N G Die Hauptversammlung wird entsprechend des 4 der gültigen Satzung des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg e. V. - nachstehend Bezirk genannt - vom Vorstand einberufen. 2 D U R C H F Ü H R U N G 2.1 Die Hauptversammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. 2.2 Für jede Hauptversammlung ist eine Anwesenheitsliste in Umlauf zu setzen. 2.3 Teilnahmeberechtigt sind Ehrenmitglieder und ordentliche Mitglieder (bzw. ihre Vertreter). 2.4 Die Hauptversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom Stellvertreter oder von einem vom Vorsitzenden zu bestimmenden Mitglied des Vorstandes, geleitet. 2.5 Vor Eintritt in die Tagesordnung ist die Hauptversammlung vom Versammlungsleiter zu befragen, ob die Einladung fristgerecht erfolgt ist und ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen. 2.6 Den Ablauf der Hauptversammlung bestimmt die jeweilige Tagesordnung; die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann durch Beschluss (einfache Mehrheit) jederzeit geändert werden. 2.7 Teilnehmer, die sich ungebührlich verhalten, kann der Versammlungsleiter zur Ordnung rufen. Bei weiterem ungebührlichen Verhalten kann er sie von der weiteren Teilnahme ausschließen. Zu diesem Zweck kann er die Hauptversammlung unterbrechen. 3 A N T R Ä G E 3.1 Anträge, die bei der Hauptversammlung erst eingebracht werden, können nur behandelt werden, wenn sie mit 2/3 Mehrheit als Dringlichkeitsantrag angenommen worden sind Satzungsänderungsanträge können nicht als Dringlichkeitsantrag eingebracht werden. (Siehe $ 4.2 der Bezirkssatzung). 3.3 Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit gestellt und vordringlich behandelt werden. Dies gilt auch für Anträge auf Schluss der Debatte. 4 W O R T M E L D U N G E N U N D R E D E Z E I T E N 4.1 Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt der Versammlungsleiter das Wort. 4.2 Wortmeldungen werden vom Versammlungsleiter entgegengenommen; er ruft die Redner in der Reihenfolge der Wortmeldungen auf. 4.3 Liegt ein Beschluss auf Schluss der Debatte vor, können Wortmeldungen zur Sache nicht mehr berücksichtigt werden. 4.4 Zu einem erledigten Antrag darf das Wort nicht mehr erteilt werden. 4.5 Redner, die nicht zur Sache sprechen, kann der Versammlungsleiter ermahnen. Bei einem weiteren Verstoß kann er ihnen das Wort entziehen. Das gleiche gilt, wenn Redner, die sich zur Geschäftsordnung gemeldet haben, nicht zur Sache sprechen. 5 A B S T I M M U N G E N 5.1 Die vorliegenden Anträge sind vom Versammlungsleiter grundsätzlich in der Reihenfolge zur Abstimmung zu stellen, in der sie eingebracht worden sind. Aus Zweckmäßigkeitsgründen kann der Versammlungsleiter jedoch eine andere Reihenfolge bestimmen. 5.2 Bei allen Abstimmungen ist 4.5 der Bezirkssatzung zu beachten. 5.3 Ist ein Antrag zur Abstimmung gestellt, sind lediglich noch Vorschläge zur Verbesserung des Wortlautes dieses Antrages und Bemerkungen zur Geschäftsordnung zulässig. 5.4 Während einer Abstimmung kann das Wort, auch zur Geschäftsordnung, nicht mehr erteilt werden. 6 P R O T O K O L L F Ü H R U N G 6.1 Über den Ablauf jeder Hauptversammlung ist ein Protokoll zu fertigen. In diesem Protokoll ist alles wesentliche in Kurzform darzustellen; alle Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden bzw. vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer (siehe 6 der Bezirkssatzung) zu unterzeichnen

9 6.2 Einwände gegen das Protokoll sind schriftlich beim Bezirksvorsitzenden innerhalb eines Monats nach Zustellung bzw. Veröffentlichung zu erheben. Ist ein Einwand berechtigt, ist eine Protokollberichtigung vorzunehmen. Wird die Berechtigung des Einwandes vom Versammlungsleiter im Benehmen mit dem Protokollführer in Frage gestellt, ist der Einwand bei der nächsten Hauptversammlung zu behandeln. 6.3 Werden Einwände gegen das Protokoll nicht erhoben, gilt es einen Monat nach Absendung bzw. Veröffentlichung als genehmigt. 7 G Ü L T I G K E I T Diese Geschäftsordnung ist für alle Hauptversammlungen des Bezirkes bindend. 8 I N K R A F T T R E T E N Die Geschäftsordnung wird in dieser Fassung beschlossen und tritt am in Kraft und setzt die bisherige Geschäftsordnung außer Kraft. Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) G E S C H Ä F T S O R D N U N G D E S V O R S T A N D S Gem. 5.1 der Satzung besteht der Vorstand aus dem oder den Ehrenvorsitzenden, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Rechnungsführer, dem Spielleiter für Mannschaftsturniere, dem Spielleiter für Einzelturniere, dem Wertungsreferenten dem Jugendwart. [beschlossen auf Vorstandssitzung vom ] 1.1. Die Ehrenvorsitzenden sind Mitglieder des Vorstands und stimmberechtigt. Spezielle Aufgaben übernehmen sie nicht Der Vorsitzende führt die Geschäfte des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg und vertritt ihn nach außen in Abstimmung mit dem Vorstand. Er leitet die Vorstandssitzungen und die Jahreshauptversammlung (JHV), mit Ausnahme der Entlastung des Vorstands und der Wahl des Vorsitzenden Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt die Aufgaben des Vorsitzenden im Verhinderungsfall Der Schriftführer protokolliert sämtliche Sitzungen des Vorstands sowie die Jahreshauptversammlung des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg. Er verteilt die Protokolle der Vorstandssitzungen an die Mitglieder des Vorstands und das Protokoll der JHV an die Vereine. Außerdem übermittelt er den Vereinen allgemeine Mitteilungen des Vorsitzenden/Vorstands Der Rechnungsführer führt die laufenden finanziellen Geschäfte und verwaltet das Vermögen des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg. Es ist insbesondere für die Beitreibung und Entrichtung der anfallenden Mitgliedsbeiträge zuständig. Er macht auch die Steuererklärung des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg Der Spielleiter für Mannschaftsturniere organisiert sämtliche Mannschaftsturniere des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg. Hierzu gehören insbesondere die Bezirksmannschaftsmeisterschaften im Turnier- und Blitzschach. Er erteilt die vorläufigen Spielgenehmigungen. Außerdem stellt er die Veröffentlichung der Spielergebnisse sicher

10 1.7. Der Spielleiter für Einzelturniere organisiert sämtliche Einzelturniere des Schachbezirks Bonn/Rhein-Sieg. Hierzu gehören insbesondere die Bezirkseinzelmeisterschaften im Turnier-, Senioren- und Blitzschach sowie der Bezirkspokal. Außerdem stellt er die Veröffentlichung der Spielergebnisse sicher Der Wertungsreferent wertet sämtliche Turniere des Bezirks aus Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugend im Bezirk Sollte die Aufgabenteilung nicht abschließend geregelt sein und Streitfragen hierüber bestehen, entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit, in welchen Bereich diese streitige Aufgabe gehört. Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (SBRS) E H R E N O R D N U N G 1 Ehrentitel, Ehrennadel Der Schachbezirk Bonn/Rhein-Sieg (im folgenden: Schachbezirk) verleiht Personen, die sich in besonderer Weise um den Schachsport, den Schachbezirk oder seine Vereine verdient gemacht haben, die Ehrentitel,,Ehrenvorsitzende/r" und,,ehrenmitglied" oder die,,ehrennadel und Ehrengabe des Schachbezirkes Bonn/Rhein-Sieg. 2 Ehrenvorsitzende/r, Ehrenmitglied Zum/Zur Ehrenvorsitzenden können Personen ernannt werden, die im Schachbezirk langjährig als Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r gewirkt haben. Zum Ehrenmitglied können Personen ernannt werden, die im Schachbezirk langjährig als Vorstandsmitglied gewirkt haben. Die jeweilige Ernennung erfolgt durch die Jahreshauptversammlung auf Antrag. Die Ernennung kann erst nach dem Ausscheiden aus' dem Vorstand erfolgen. 3 Rechte und Pflichten Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben in der Jahreshauptversammlung ein persönliches Stimmrecht. An Vorstandssitzungen können sie mit beratender Stimme teilnehmen. Im Falle eines Wiedereintrittes in den Vorstand ruhen Ehrenvorsitz oder Ehrenmitgliedschaft. 4 Ehrennadel Die Ehrennadel wird an ein Mitglied eines dem Schachbezirk angehörigen Vereins verliehen, das sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit oder anderweitiges langjähriges besonderes Engagement auf Vereins-, Bezirks-, Verbands- oder Bundesebene um den Schachsport verdient gemacht hat. Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt durch den Vorstand auf Beschluss. 5 Ehrengabe Eine Ehrengabe wird an ein Mitglied eines dem Schachbezirk angehörigen Vereins verliehen, das sich mit herausragenden sportlichen Leistungen um den Schachsport des Bezirks verdient gemacht hat. Die Verleihung der Ehrengabe erfolgt durch den Vorstand auf Beschluss. 6 Aberkennung von Ehrungen Im Falle besonders verwerflicher Handlungen können vorgenommene Ehrungen aberkannt werden. Die Aberkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Vorstandes durch die Jahreshauptversammlung, nachdem dem/r Betroffenen Gehör gewährt wurde - jedoch ohne Aussprache der Versammlung - mit 2/3 Mehrheit. 7 Inkrafttreten Diese Ehrenordnung tritt am 01. Mai 2012 in Kraft. [Beschluss des Vorstandes vom ]

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