Reglement Schiedsrichterwesen
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- Reinhardt Bastian Busch
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1 Schiedsrichterkommission SCHIKO Reglement Schiedsrichterwesen vom 1. Juni 2015 reglement_schiedsrichterwesen_15 Mai
2 Seite 2 von 9 1 Grundlagen Grundlagen zu diesem Reglement bilden: - Vertrag zwischen dem Schweizerischen Turnverband (STV), der Sport Union Schweiz (SUS) und dem SATUS über die offizielle Führung von Swiss Faustball vom 1. Januar Geschäftsordnung von Swiss Faustball (GO10) vom 1. Juni Wettspielreglement von Swiss Faustball (WR 04) vom 1. April 2004 (mit Revisionen) - Aktuelle Weisungen zum Wettspielbetrieb 2 Gegenstand Dieses Reglement regelt die Organisation des gesamtschweizerischen Schiedsrichterwesens. Die Aufgaben des Schiedsrichters im Einsatz sind in den offiziellen Spielregeln der International Fistball Association (IFA), in der Schulungsmappe der IFA und im Wettspielreglement von Swiss Faustball (WR04) festgehalten. 3 Organisation 3.1 Schiedsrichterkommission (SCHIKO) Für das gesamte Schiedsrichterwesen ist grundsätzlich der Zentralvorstand von Swiss Faustball (nachfolgend ZV-SF") verantwortlich. Er ernennt zu diesem Zweck eine Schiedsrichterkommission (SCHIKO). 3.2 Zusammensetzung Die Schiedsrichterkommission (SCHIKO) setzt sich zusammen aus: - dem Ressortchef "Schiedsrichterwesen" (Vorsitz) - 2 bis 4 weiteren Mitgliedern 3.3 Bildung und Mitglied Die SCHIKO wird vom ZV-SF gebildet und ist dem Ressort "Schiedsrichterwesen" in der Abteilung "Spielbetrieb" von Swiss Faustball unterstellt. 3.4 Aufgaben Der ZV-SF überträgt die folgenden Aufgaben an die SCHIKO: - Einsatz von Schiedsrichtern im Spielbereich der Nationalliga und der übrigen nationalen Wettbewerbe - Nominierung der internationalen Schiedsrichter für die internationalen Wettbewerbe - Durchführung von Kursen zur Erlangung des offiziellen nationalen Schiedsrichterbrevets - Aus- und Fortbildung, Promotion und Relegation von nationalen Schiedsrichtern
3 Seite 3 von 9 - Aus- und Fortbildung der Schiedsrichterchefs Regionen und Zonen - Koordination und Unterstützung der regionalen Faustballkommissionen (REG- FAKOs) bei der Ausbildung von regional brevetierten Schiedsrichtern und Erstellung von entsprechenden fachtechnischen Weisungen - Beschaffung und Verwaltung der offiziellen Schiedsrichterausrüstung - Regelinterpretation - Führung von Protokollen/Aktennotizen von SCHIKO-Sitzungen (zuzustellen allen Sitzungs-Teilnehmern und den Mitgliedern des ZV-SF) - Führung einer eigenen Kasse - Erstellung einer jährlichen Abrechnung zuhanden des Ressortchefs Finanzen 3.5 Zusammenarbeit Die SCHIKO koordiniert ihre Tätigkeit mit den Ressorts "Spielbetrieb Männer", "Spielbetrieb Frauen" und "Spielbetrieb Nachwuchs" sowie den FAKOs Zonen und den REG-FAKOs. 3.6 Schiedsrichterchefs Zonen und Regionen Pro Zone ist durch die entsprechende FAKO Zone zwingend ein Schiedsrichterchef zu bestimmen. Der "Schiedsrichterchef Zone" ist verantwortlich für das gesamte Schiedsrichterwesen im interregionalen Spielbetrieb (1. Liga etc.). Pro Region ist durch die entsprechende REG-FAKO zwingend ein Schiedsrichterchef zu bestimmen. Der "Schiedsrichterchef Region" ist verantwortlich für das gesamte Schiedsrichterwesen im regionalen Spielbetrieb. 4 Konzept Schiedsrichterwesen 4.1 Allgemeines Die offiziellen Wettbewerbe sämtlicher Wettspielbehörden sollen grundsätzlich durch ausgebildete offiziell brevetierte Schiedsrichter geleitet werden. 4.2 Bezeichnung der Schiedsrichter Grundsätzlich wird unterschieden zwischen: - regionalen Schiedsrichtern (Einsatz im regionalen Spielbetrieb) - nationalen Schiedsrichtern (Einsatz im nationalen und im interregionalen Spielbetrieb) - internationalen Schiedsrichtern (Einsatz im internationalen Spielbetrieb) 4.3 Anforderungsprofile für Schiedsrichter Als Kriterien für die Selektion von Schiedsrichteranwärtern gelten: - gute Auffassungsgabe und geistige Beweglichkeit sowie ein ausgeglichener Charakter - Kenntnisse der jeweils aktuellen Fassungen der folgenden Reglemente/ Weisungen: - Spielregeln der IFA, inkl. Schiedsrichter-Schulungsmappe der IFA - Wettspielreglement (WR)
4 Seite 4 von 9 - Weisungen zum Wettspielbetrieb - Reglement Schiedsrichterwesen - Merkblatt Konzept Schiedsrichterwesen - Ehrenkodex der Faustball-Schiedsrichter - gute physische Verfassung - Spielerfahrung Die Zulassungsbedingungen der einzelnen Stufen sind im Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" detailliert ersichtlich. 5 Schiedsrichtergrundausbildung Pro Region wird in der Regel jährlich durch die zuständigen Ressortchefs ein Grundausbildungskurs für Schiedsrichteranwärter durchgeführt. 6 Schiedsrichter-Brevetierung 6.1 Für regionale Schiedsrichter Die regionalen FAKOs führen regelmässig Prüfungen zur Erlangung des regionalen Brevets durch. Der Prüfungsstoff richtet sich nach den fachtechnischen Weisungen der SCHIKO. Er soll grundsätzlich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil bestehen. 6.2 Für nationale Schiedsrichter Die SCHIKO führt jährlich einen Brevetierungskurs zur Erlangung des nationalen Brevets durch. Die Prüfung besteht aus drei Teilen: - Theoretische Prüfung: Spielregeln und Schulungsmappe der IFA Wettspielreglement (Kapitel Rechtspflege) - Mündliche Prüfung: mündliche Abfrage aus den Spielregeln und der Schulungsmappe der IFA, Spielsituationen und Prüfungsfragen - Praktische Prüfung: praktische Spielleitung Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann im darauf folgenden Jahr wiederholt werden. Ansonsten muss die ganze Prüfung wiederholt werden. 6.3 Für internationale Schiedsrichter Die SCHIKO kann jährlich einen nationalen Schiedsrichter beim Schiedsrichterreferenten der IFA als internationalen Schiedsrichter nominieren. Dazu führt die SCHIKO bei Bedarf einen Anwärterkurs durch.
5 Seite 5 von 9 Der Anwärterkurs besteht in der Regel aus drei Teilen: - Theoretischer Teil: Spielregeln und Schulungsmappe der IFA - Mündlicher Teil: mündliche Abfrage aus den Spielregeln und Schulungsmappe der IFA, Spielsituationen, neue Auslegungen - Praktischer Teil: mindestens zwei Beurteilungen bei NL A-Spielen Bei einer Gruppe Kandidaten entscheidet die SCHIKO über die Nomination und teilt dies den Kandidaten mündlich mit. 6.4 Teilnahmeberechtigung Die Voraussetzungen (Alter, Ausbildung, Praxis etc.) sind im Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" festgehalten. Für die regionalen Prüfungen können die REG-FAKOs - im Rahmen des Detailkonzepts - weitere Teilnahmebedingungen festlegen. An den nationalen Prüfungen sind grundsätzlich die von den REG-FAKOs gemeldeten regionalen Schiedsrichter teilnahmeberechtigt, sofern sie die Bedingungen gemäss Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" erfüllen. Die Prüfung ist grundsätzlich auf maximal 18 Teilnehmer beschränkt, wobei jede Region Anrecht auf zwei Plätze hat, welche sie an eine andere Region abtreten kann. 7 Schiedsrichterfortbildung 7.1 Für regionale Schiedsrichter Die REG-FAKOs führen alle zwei Jahre einen obligatorischen Wiederholungskurs für regionale Schiedsrichter durch. An diesen Wiederholungskursen wird das Brevet für die nächsten zwei Jahre verlängert. 7.2 Für nationale und internationale Schiedsrichter Nationale und internationale Schiedsrichter verpflichten sich, ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten und einen der beiden Schiedsrichter- Wiederholungskurse zu besuchen. Dazu führt die SCHIKO in der Regel jährlich zwei Wiederholungskurse (SR-WK Ost und West). An diesen Wiederholungskursen wird das Brevet für das nächste Jahr verlängert.
6 Seite 6 von 9 8 Schiedsrichtereinsatz 8.1 Grundsatz Für den internationalen Spielbetrieb werden internationale Schiedsrichter eingesetzt. Für den nationalen und interregionalen Spielbetrieb (Meisterschaften Nationalliga, 1. Liga) werden in der Regel nationale Schiedsrichter eingesetzt. Für nationale Nachwuchsmeisterschaften können nationale und regionale Schiedsrichter eingesetzt werden. Für den regionalen Spielbetrieb (ab 2. Liga) können regionale Schiedsrichter eingesetzt werden Einsatzverpflichtungen nationaler und internationaler Schiedsrichter Nationale und internationale Schiedsrichter verpflichten sich, mit dem Erwerb des nationalen Schiedsrichterbrevets mindestens einen Einsatz pro Saison Feld / Halle zu leisten. In Ausnahmefällen können die zwei Pflichteinsätze in der Feldsaison geleistet werden. Massgebend sind die entsprechenden Ausschreibungen Feld / Halle mit den nationalen Einsätzen. Schiedsrichter, welche sich auf die Ausschreibung hin nicht melden, können von der SCHIKO verpflichtet werden, Einsätze zu übernehmen. Für internationale Schiedsrichter gilt der obige Abschnitt analog Einsatzverpflichtungen regionaler Schiedsrichter Die REG-FKOs können eigene, ihren Bedürfnissen entsprechende Anforderungen/Verpflichtungen erlassen. 8.2 Stufen Der Schiedsrichtereinsatz ist in fünf Stufen vorgesehen: - Stufe 1: Einsatz bis 2. Liga (regionaler SR, Stufe R) - Stufe 2: Einsatz bis 1. Liga (nationaler SR, Stufe Z) - Stufe 3: Einsatz bis NLB (nationaler SR, Stufe B) - Stufe 4: Einsatz bis NLA (nationaler SR, Stufe A) - Stufe 5: Einsatz bis internationale Anlässe (internationaler SR, Stufe I) Alle nationalen Schiedsrichter können auch für nationale Nachwuchswettbewerbe eingesetzt werden. Die SCHIKO und die Zonen-Schiedsrichterchefs können in Ausnahmefällen die Schiedsrichter auch in einer höheren Stufe einsetzen. 8.3 Promotion Jeder Schiedsrichter kann - wenn die formalen Voraussetzungen gemäss Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" erfüllt sind - aufgrund konstant guter Leistungen durch die SCHIKO und die Zonen-Schiedsrichterchefs für die nächsthöhere Stufe empfohlen werden.
7 Seite 7 von Relegation Gründe für die Relegation sind: - mangelnde Leistungen - mangelnde Einsatzdisziplin (zwei Jahre keinen Einsatz) - grobe Verstösse gegen den Ehrenkodex der Schiedsrichter - Wunsch des Schiedsrichters - Erreichen der Altersgrenze gemäss Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" Der Relegationsentscheid wird dem betroffenen Schiedsrichter schriftlich mitgeteilt. 8.5 Streichung Nimmt ein Schiedsrichter (unentschuldigt) am obligatorischen Wiederholungskurs nicht teil oder liegen andere schwere Verfehlungen vor, so kann ein Schiedsrichter durch die SCHIKO bzw. REG-FAKO von seiner Tätigkeit ausgeschlossen werden. Der betroffene Schiedsrichter hat das Recht, an die zuständige Rekursinstanz gemäss WR Rekurs einzureichen. Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben am Wiederholungskurs sind: Militär, Krankheit, Unfall und berufsbedingte Unabkömmlichkeit. 9 Schiedsrichter-Beurteilung Die Beurteilung ist ein Ausbildungsmittel für den inspizierten Schiedsrichter und schafft eine Grundlage zur Promotion bzw. Relegation. Jeder nationale Schiedsrichter wird periodisch beurteilt. Nach jeder Beurteilung wird dem Schiedsrichter seine Bewertung mitgeteilt und besprochen. 10 Besonderes 10.1 Offizielle Schiedsrichterausrüstung Die Schiedsrichterausrüstung der nationalen Schiedsrichter wird vorgeschrieben. Sie besteht aus: - einem offiziellen (kurz- oder langarmigen) Schiedsrichtertrikot - einer schwarzen kurzen Sport- oder Schiedsrichterhose - Trainingsanzug - Sportschuhen Auf das Trikot wird bei den nationalen Schiedsrichtern das offizielle Schiedsrichterabzeichen von Swiss Faustball, bei internationalen Schiedsrichtern das offizielle Abzeichen der IFA (auf linker Brustseite) aufgenäht bzw. aufgedruckt. Die nationalen Schiedsrichter sind verpflichtet, die offizielle Schiedsrichterausrüstung - wenn nötig auf eigene Kosten - anzuschaffen und an allen offiziellen Wettbewerben von Swiss Faustball zu tragen. Der Trainingsanzug wird nur in Ausnahmefällen (spezielle Witterungsverhältnisse) zur Spielleitung getragen. Für regionale Schiedsrichter können die REG-FAKOs analoge Tenue-Vorschriften erlassen.
8 Seite 8 von Schiedsrichterauszeichnungen Auszeichnungen für die Schiedsrichter gibt es nach erreichen der folgenden Anzahl Einsätze: - nach 50 Einsätzen - nach 100 Einsätzen - nach 150 Einsätzen - nach 200 Einsätzen - nach 250 Einsätzen - nach 300 Einsätzen Gezählt werden Einsätze des internationalen und nationalen Spielbetriebs (Schweizer Meisterschaften Nationalliga Männer, Frauen, Jungsenioren/Senioren/Veteranen und Nachwuchs, Schweizer Cup, 1. Liga inkl. Aufstiegsspiele 1.Liga/NLB und 2./1. Liga). Die Ehrung wird in der Regel am nächstmöglichen Fortbildungskurs durch die SCHIKO vorgenommen. Massgebend ist die Zahl der Einsätze Ende Feldsaison. Für regionale Schiedsrichter können die REG-FAKOs analoge Auszeichnungen vornehmen Schiedsrichterentschädigungen Für den Einsatz im internationalen Spielbetrieb (IFA-Einsätze) werden den Schiedsrichtern die Fahrkosten (öffentliches Verkehrsmittel 2. Klasse) sowie die Unterkunftskosten entschädigt. An allen Aufenthaltstagen werden sie zudem kostenlos durch den Organisator verpflegt. Für den Einsatz im nationalen Spielbetrieb (NL A/B Männer/Frauen etc.) werden die Schiedsrichter mit einem Taggeld und der Vergütung der Fahrkilometer (einfacher Weg) entschädigt. An allen Spieltagen wird zusätzlich eine Zwischenverpflegung, an ganztägigen Spieltagen auch eine Mittagsverpflegung durch den Organisator abgegeben. Für den Einsatz im interregionalen Spielbetrieb (1. Liga etc.) sind Sonderbestimmungen der LIKO möglich. Für den Einsatz im regionalen Spielbetrieb (ab 2. Liga) werden die Entschädigungen durch die REG-FAKOs bestimmt. 11 Richtlinien Die von der SCHIKO herausgegebenen Richtlinien in Form von Merkblättern sind verbindlich. 12 Änderungen Änderungen dieses Reglements können durch den ZV-SF vorgenommen werden.
9 Seite 9 von 9 13 Inkrafttreten Anhang Dieses Reglement ist durch den ZV-SF am 19. Mai 2015 genehmigt worden und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. - Merkblatt "Konzept Schiedsrichterwesen" - Ehrenkodex der Faustball-Schiedsrichter
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