Entschädigungsreglement
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- Nora Franke
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1 GEMEINDE METTAUERTAL KANTON AARGAU Entschädigungsreglement
2 Entschädigungsreglement Seite 1 Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite Inhaltsverzeichnis 1 1. Geltungsbereich 2 1 Geltungsbereich 2 2. Besoldung, Pauschale und Entschädigungen Gemeinderat 2 2 Festlegung der Besoldung 2 3 Pauschale Besoldung 2 4 Entschädigungen 2 5 Pensum Gemeindepräsident 2 6 Pensum Vizepräsident Schulpflege 3 7 Festlegung der Pauschale 3 8 Pauschale Besoldung 3 9 Entschädigungen Kommissionen 3 10 Entschädigungen 3 3. Allgemeines 3 11 Dienstfahrten 3 12 Dienstfahrtenkasko 3 13 AHV Abrechnungspflicht 4 14 Weiterbildung 4 15 Auszahlung 4 16 Besondere Regelungen 4 17 Anhang 4 18 Inkrafttreten 4 19 Aufhebung bisherigen Rechts 4 Anhang 6
3 Entschädigungsreglement Seite 2 Der Gemeinderat Mettauertal, beschliesst gestützt auf 37 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978 das nachfolgende Entschädigungsreglement. 1. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich Dieses Reglement hat zum Zweck, die Spesen inkl. Vergütungen zwischen der Einwohnergemeinde Mettauertal und dem Gemeinderat, der Schulpflege und allen Kommissionen zu regeln. 2. Besoldung, Pauschale und Entschädigungen 2.1 Gemeinderat 2 Festlegung der Besoldung Die Gemeinderatsbesoldung wird durch die Gemeindeversammlung festgelegt. 3 Pauschale Besoldung 1 In der Gemeinderatsbesoldung sind die Leistungen gemäss Anhang inbegriffen. 2 In der Gemeinderatsbesoldung nicht inbegriffen und separat vergütete Leistungen sind ebenfalls im Anhang geregelt. 4 Entschädigungen 1 Der Gemeinderat erhält bei dienstlichen Verrichtungen für die nicht inbegriffenen Leistungen Sitzungs-/Taggelder. Diese Ansätze werden jeweils mit dem Budget durch die Gemeindeversammlung bestimmt. 2 Die jährlichen Auslagen für Korrespondenzarbeiten, Fahrspesen innerhalb der Gemeinde, Telefongebühren und Portokosten werden nicht entschädigt. Sie sind Bestandteil der Gemeinderatsbesoldung und werden separat ausgewiesen. 5 Pensum Gemeindepräsident Im Pensum des Gemeindepräsidenten ist die jährliche Anwesenheit von 50 Arbeitstagen auf der Gemeindeverwaltung vorgesehen. Alle Tätigkeiten, welche an diesen Tagen ausgeführt werden, sind in der Gemeinderatsbesoldung enthalten.
4 Entschädigungsreglement Seite 3 6 Pensum Vizepräsident Im Pensum des Vizepräsidenten ist die jährliche Anwesenheit von 8 Arbeitstagen auf der Gemeindeverwaltung vorgesehen. Alle Tätigkeiten, welche an diesen Tagen ausgeführt werden, sind in der Gemeinderatsbesoldung enthalten. Festlegung der Pauschale 2.2 Schulpflege 7 Die Schulpflegeentschädigung wird jeweils automatisch dem im Budget festgelegten Tarif angepasst. 8 Pauschale Besoldung 1 In der Schulpflegeentschädigung sind die Leistungen gemäss Anhang inbegriffen. 2 In der Schulpflegeentschädigung nicht inbegriffen und separat vergütete Leistungen sind ebenfalls im Anhang geregelt. 9 Entschädigungen Die Schulpflege erhält bei dienstlichen Verrichtungen für die nicht inbegriffenen Leistungen Sitzungs- bzw. Taggeldentschädigung. Die Ansätze werden jeweils mit dem Budget durch die Gemeindeversammlung bestimmt. 2.3 Kommissionen 10 Entschädigungen Die Kommissionen erhalten für alle dienstlichen Verrichtungen eine Sitzungs- bzw. Taggeldentschädigung. Die Ansätze werden jeweils mit dem Budget durch die Gemeindeversammlung bestimmt. 3. Allgemeines 11 Dienstfahrten Nur für Fahrten ausserhalb des Gemeindegebietes werden Reisespesen vergütet. Die Kilometerentschädigung für die Benützung eines Personenwagens wird mit dem Budget festgelegt. Beim öffentlichen Verkehr werden die Fahrkosten für das Billet der 2. Klasse vergütet. 12 Dienstfahrtenkasko Für Dienstfahrten besteht eine Kaskoversicherung. Die Kosten dafür werden von der Gemeinde bezahlt.
5 Entschädigungsreglement Seite 4 13 AHV Abrechnungspflicht Die Entschädigungen an Gemeinderat und Schulpflege sind AHVabrechnungspflichtig. Es gelten die Weisungen der SVA Aargau "Entschädigungen an Behörden- und Kommissionsmitglieder". 14 Weiterbildung Die Kosten für Aus- und Weiterbildungen werden in der Regel im Budget ausgewiesen. 15 Auszahlung Gemeinderat und Schulpflege werden vierteljährlich abgerechnet. Bei den Kommissionen werden Sitzungslisten geführt und mit Stichtag 20. November abgerechnet. Die Einreichung der Listen an die Abteilung Finanzen hat bis spätestens 1. Dezember zu erfolgen. 16 Besondere Regelungen Der Gemeinderat ist berechtigt, in besonderen Fällen Regelungen zu treffen, die von den Vorschriften dieses Reglements abweichen. 17 Anhang Der Anhang bildet einen integrierenden Bestandteil zu diesem Reglement. 18 Inkrafttreten Dieses Reglement wurde an der Sitzung vom 21. Februar 2011 durch den Gemeinderat beschlossen. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2011 in Kraft. 19 Aufhebung bisherigen Rechts Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle, diesem Reglement widersprechenden kommunalen Entscheide oder Erlasse, aufgehoben.
6 Entschädigungsreglement Seite 5 GEMEINDERAT METTAUERTAL Der Gemeindepräsident Peter Weber Der Gemeindeschreiber Florian Wunderlin Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2011
7 Entschädigungsreglement Seite 6 Anhang Entschädigungen Behörden und Kommissionen Behörden / Kommissionen Besoldung Leistungen Gemeinderatsbesoldung Gemeindepräsident Vizepräsident weitere Mitglieder Fixer Spesenanteil pro Gemeinderat (in der Entschädigung enthalten) Fr. 40' Fr. 20' Fr. 15' % der Besoldung (mind. Fr. 2' oder maximal Fr. 3' sind AHV-frei) Inbegriffene Leistungen: Ordentliche Sitzungen mit Aktenstudium Teilnahme an Gemeindeversammlungen inkl. Vorbereitung Repräsentationsaufgaben innerhalb der Gemeinde / Teilnahme an Vereinsveranstaltungen: - Feuerwehrschlussprobe - Jungbürgerfeier - Bundesfeier - Schulschlussfeier - Neuzuzügertreffen - Neujahrsapéro - Gratulationsbesuche Nicht inbegriffene Leistungen (Entschädigung gemäss Budget): Besprechungen, Augenscheine oder Abklärungen im Hinblick auf die Behandlung von Geschäften an Gemeinderatssitzungen oder Gemeindeversammlungen Repräsentationsaufgaben ausserhalb der Gemeinde Weiterbildungsanlässe Informationsveranstaltungen und Orientierungsversammlungen die Vorbereitungen werden separat ausgewiesen Sitzungen oder Versammlungen in gewählten Kommissionen, Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Verbände (sofern keine Entschädigung direkt ausbezahlt wird) Besprechungen und Augenscheine mit offiziellem Charakter
8 Entschädigungsreglement Seite 7 Schulpflege Präsident weitere Mitglieder Fr. 2' Fr. 1' Inbegriffene Leistungen: Ordentliche Sitzungen mit Aktenstudium (inkl. Sitzungen mit dem Gemeinderat und der Schulleitung) Vorbereitung der Sitzungen Auslagen für Korrespondenzarbeiten, Telefongebühren und Portokosten Nicht inbegriffene Leistungen (Entschädigung gemäss Budget): Sitzungen oder Versammlungen in gewählten Kommissionen, Arbeitsgruppen, Ausschüssen oder Verbände (sofern keine Entschädigung direkt ausbezahlt wird) Schulbesuche, Schulanlässe Weiterbildungsanlässe Informationsveranstaltungen
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