2' DerVerein hatseinen Sitz in 72072Tübingen, Mirabeauweg 6 und soll in dasvereinsregister beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen w >rden.
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- Kristian Möller
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1 Stzung für: Europäische Gesellschft für Trumtherpie und EMDR e.v. $ 1 Nme, Sitz und Geschäftsjhr 1. DerVerein führt den Nmen: Europäische Gesellschft für Trumtherpie und EMDR e.v. 2' DerVerein htseinen Sitz in 72072Tübingen, Mirbeuweg 6 und soll in dsvereinsregister beim Amtsgericht Stuttgrt eingetrgen w >rden. 3. Ds Geschäftsjhr ist ds Klenderjhr $ 2 Zweckbestimmung (1) Der Verein verfolgt usschließlich und unmittelbr gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgbenordnung. Der Verein ht den Zweck, die öffentliche Gesundheitspflege und ds öffenliche Gesundheitswesen zu fördern. Ziel des Vereins ist die Unterstützung trumtisierter Menschen und Menschen mit chronischen Krnkheitsbildern durch Informtionen über Trumtisierungen und chronischer ErkrnKungen, einer regionlen und überregionlen Auflistung von Trumther[euten und Informtionsvernstältung für Betroffene. Der Verein leistet einen Beitrg im Prozess der Hilfe für betroffene Menschen. (2) Der Verein setzt sich zur Aufgbe, Behndlungsmethoden zum Them Trum beknnt zu mchen, insbesondere die Wirkungsweise und Behndlungsmethode mit EMDR (Eye Movement Desensitiztion nd Reprocessing). (!) Oie Stzungszwecke werden verwirklicht durch die usführlichen Drstellungen der Krnkheitsformen, Behndlungsmöglichkeiten und die Heilbehndlung mit EMDä. Vernstltungen, Ötfentlichkeitsrbeit und Zusmmenrbeit mit gleicä gesinnten Vereinigungen sollen der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. (4) Der Verein ist selbstlos tättg. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschfliche Zwecxe. Mittel des Vereins dürfen nur für die stzungsgemäßen Zwecke venryendet werden. Die Mitglieder erhlten keine Zuwendungen us Mitteln des Vererns. (5) Es drf keine Person durch Ausgben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.!6) Für stzungsmäßige Tätigkeiten im Dienste des Vereins knn eine ngemessene Vergütung im Rhmen der hushltsrechtlichen Möglichkeiten nch g 3 Nr. 26 EStG r.isgezhlt werden. (7) Der Verein ist politisch und konfessionell neutrl. $ 3 Mitgliedschft Der Verein besteht us:. ordentlichenmitgliedern(ntürlichepersonen) o ußerordentlichen Mitgliedern (juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine) Enrverb der Mitg liedschft g er
2 (2) Der Beginn der Mitgliedschft eines ußerordentlichen Mitglieds wird durch eine besonoere Vereinbrung zwischen dem ußerordentlichen Mitglied und dem Vorstnd des Vereins festgelegt. Beendigung der Mitgliedschft Die Mitgliedschft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. (1) Der Austritt ist dem Vorstnd gegenüber zu erklären. (2) Er ist unter Einhltung einer Frist von drei Monten und nur zum Schluss eines Geschäftsjhres zulässig. (3) Ein Mitglied knn us dem Verein usgeschlossen werden. wegen erheblicher Verletzung stzungsmäßigerverpflichtungen. wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins über den Ausschluss entscheidet der Vorstnd. Vor der Entscheidung ht er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist ds Mitglied unter Einhältung einei Mindestfrist von zehn Tgen schriftlich ufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung n Oie Mitgliederversmmlung 1ulässig; sie muss schriftlich und binnen dreiwochen nch Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversmmlung entscheidet endgültig. (4) Ein Mitglied knn des Weiteren usgeschlossen werden, wenn es trotz zweimliger schriftlicher Mhnung durch den Vorstnd mit der Zhlung von Beiträgen oder Umlgen in HohJvon mehr ls einem Jhresbeitrg im Rückstnd ist. Der Ausschluss knn durch den Vorstnd erst onn beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mhnschreibens, ds den Ausschluss enthlten ht, drei Monte vergngen sind. (5) Mitglieder, deren Mitgliedschft erloschen ist, hben keinen Anspruch uf Anteile us dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monten nch Erlöschen der Mitgliedschft durch eingeschriebenen Brief geltend gemcht und begründet Mitglied knn jede ntürliche oder juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Stzungszwecke des Vereins nchhltig zu fördern. Innerhlb der Mitgliedschft können sich ktive Mitglieder den im Verein direkt mitrbeitenden Mitgliedern nschließen. Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwr nicht ktiv innerhlb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und uch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen. $ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind berechtigt, n llen ngebotenen Vernstltungen des Vereins teilzunehmen. Sie hben drüber hinus ds Recht, gegenüber dem Vorstnd und der Mitgliederversmmlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversmmlung knn ds Stimmrecht nur persönlich usgeübt werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - uch in der öffenflichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen. $ 5 Mitgliedsbeiträge Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnhmegebühren/Umlgen ist die jeweils gültige Beitrgsordnung mßgebend, die von der Mitgliederversmmlung beschlossen wird. lndenklenderjhren20l4l20l6wirdeinjährlicher MitgliedsbeitrgfürEinzelpersonenvon40, erhoben. Für Institute, die trumtherpeutisch orientiert sind, wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrg von 100, erhoben.
3 $ 6 Rechnungsprüfung Die Rechnungsprüfung des Vereins erfolgt jährlich durch gewählte Mitglieder ußerhlb oes Vorstndes. $ 7 Orgne des Vereins Orgne des Vereins sind - die Mitgliederversmmlung - der Vorstnd. Der Gesmtvorstnd besteht us Einem / einer 1. Vorsitzenden Einem / einer 2. Vorsitzenden Einem / einer Kssenwrt Einem / einer Schriftführerin o sowie vier Beisitzer Sie werden von der Mitgliederversmmlung für die Duer von 3 Jhren gewählt. Die unbegrenzte Wiederuvhl von Vorstndsmitgliedern ist zulässig. Nch Fristbluf bleiben die Vorstndsiritglieder bis zum Amtsntritt ihrer Nchfolger im Amt. o Der Vorstnd leitet verntwortlich die Vereinsrbeit. Er knn sich eine Geschäftsordnung geben und knn besondere Aufgben unter seinen Mitgliedern verteilen oder AusschüsÄe für deren Berbeitung einsetzen. o Vorstnd sind der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende, der/die Kssenwrt und der/die Schriftführer/in. Jeweils zweivorstndsmitglieder oder der 1. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und ußergerichflich. $ 8 Mitgliederversmmlung Oberstes Orgn des Vereins ist die Mitgliederversmmlung, sie ht insbesondere folgende Aufgben: Die Jhresberichte entgegenzunehmen und zu berten, Entlstung des Vorstnds, (im Whljhr) den Vorstnd zu wählen, über die Stzung, Anderungen der Stzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen, die Kssenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstnd noch einem vom Vorstnd berufenen Gremium ngehören und nichtangestellte des Vereins sein dürfen. 1. Eine ordentliche Mitgliederversmmlung wird vom Vorstnd des Vereins nch Bedrf, mindestens ber einml im Geschäftsjhr, nch Möglichkeit im ersten Hlbjhr des Geschäftsjhrs einberufen. Die Einldung erfolgt 1 Mont vorher schriftlich durch den Vorstnd mit Beknntgbe der vorläufig festgesetzten Tgesordnung n die dem Verein zuletzt bekn nte M itg I iedsd resse. 2 Die Tgesordnung der ordentlichen Mitgliederversmmlung ht insbesondere folgende punkte zu umfssen: Bericht des Vorstnds, Bericht des Kssenprüfers, Entlstung des Vorstnds, Whl von Kssenprüfer/innen, sofern sie nsteht, Genehmigung des vom Vorstnd vorzulegenden Hushltsvornschlgs für ds lufende Geschäftsjhr,
4 $ 6 Rechnungsprüfung Die Rechnungsprüfung des Vereins erfolgt jährlich durch gewählte Mitglieder ußerhlb des Vorstndes. $ 7 Orgne des Vereins Orgne des Vereins sind - die Mitgliederversmmlung - der Vorstnd. Der Gesmtvorstnd besteht us Einem / einer 1. Vorsitzenden Einem / einer 2. Vorsitzenden Einem / einer Kssenwrt Einem / einer Schriftführerin o sowie vier Beisitzer Sie werden von der Mitgliederversmmlung für die Duer von 3 Jhren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwhl von Vorstndsmitgliedern ist zulssig. Nch Fristbluf bleisen die Vorständsmitglieder bis zum Amtsntritt ihrer Nchfolger im Amt. o Der Vorstnd leitet verntwortlich die Vereinsrbeit. Er knn sich eine Geschäftsoronung geben und knn besondere Aufgben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Berbeitung einsetzen. o Vorstnd sind der/die erste Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende, der/die Kssenwrt und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstndsmitglieder oder der 1. Vorsitzenoe vertreten den Verein gerichflich und ußergerichflich. $ 8 Mitgliederversmmlung Oberstes Orgn des Vereins ist die Mitgliederversmmlung, sie ht insbesondere folgende Aufgben: Die Jhresberichte entgegenzunehmen und zu berten, Entlstung des Vorstnds, (im Whljhr) den Vorstnd zu wählen, über die Stzung, Anderungen der Stzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen, die Kssenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstnd noch einäm vom Vorstnd berufenen Gremium ngehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen. 1 om Vorstnd des Vereins nch Bedrf, Möglichkeit im ersten Hlbihr des gt 1 Mont vorher schrifflich'durch den etzten Tgesordnung n die dem Verein 2 Die Tgesordnung der ordentlichen Mitgliederversmmlung ht insbesondere folgende punkte zu umfssen: Bericht des Vorstnds, Bericht des Kssenprüfers, Entlstung des Vorstnds, Whl von Kssenprüfer/innen, sofern sie nsteht, Genehmigung des vom Vorstnd vorzulegenden Hushltsvornschlgs für ds lufenoe Geschäftsjhr,
5 ' Festsetzung der Beiträge/Umlgen für ds lufende Geschäftsjhr bzw. zur Verbschiedung von Beitrgsordnungen,. Beschlussfssung über vorliegende Anträge. 1. Anträge der Mitglieder zur Tgesordnung sind spätestens zweiwochen vor der Mitgliederversmmlung beim Vereinsvorstnd schriftlich einzureichen. Nchträglich eingereichte Tgesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversmmlung mitgeteilt werden. Spätere Anträge - uch während der Mitgliederversmmlung gestellte Anträge - müssen uf die Tgesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversirirlung die Meh-rheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behndlung där Anträge zustimmt (Dringlichkeitsnträge). 2. Der Vorstnd ht eine ußerordentliche Mitgliederversmmlung unverzüglich einzuberufen, wenn es ds Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung-von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schrifflich u-nter Angbe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstnd verlngi wird. 3. Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen leitet die Mitgliederversmmtung. Auf Vorschlg des/dervorsitzenden knn die Mitgliederversmmlung e-ine/n besonderen Versmmlungsleiter/in bestimmen. Beschlüsse der Mitgliederversmmlung werden in einem Protokoll innerhlb von zwei Monten nch der Mitgliederversmmlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstndsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet. Ds Protokoll knn von ledem wlitglleo uf der Geschäftsstelle eingesehen werden. $ 9 StimmrechUBeschlussfähigkeit 1' Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder (ktive Mitglieder/Fördermitglieder) und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied ht mit Vollendung Oei to. Lebensjhrjeine Stimme, die nur persönlich usgeübt werden drf. Eine Stimmrechtsübertrgung ist usgeschlossen. 2' Die Mitgliederversmmlung ist ohne Rücksicht uf die Anzhl d-er erschr=enenen Mitglieder beschlussfähig. 3' Die Mitgliederversmmlung fsst ihre Beschlüsse mit einfcher Mehrheit. Stimmenthltungen und ungültige Stimmen bleiben ußer Betrcht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte An'trg ls bgelehnt. 4' Abstimmungen in der Mitgliederversmmlung sind nur dnn schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies uf Verlngen der Mehrheit der n der Beschlusöfssung teilnehmenden Mitglieder usdrücklich verlngt wird. 5. Für Stzungsänderungen und Beschlüsse zuiauflösung des Vereins ist eine Dreiviertel- Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich, bei Zweckänderung des Vereins ist die Zustimmung ller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung nicht erschienäner Mitglieder ist schriftlich einzu holen. 6. Stzungsänderungen werden llen Vereinsmitgliedern schrifflich mitgeteilt. $ 10 Auflösung des Vereins Bei Auflösung des Vereing gder bei Wegfll steuerbegünstigter Zwecke fällt ds Vermögen n den Verein zur Hilfe und Aufbu Burkin Fso / Afrik: Songtb e.v., der es unmittelbr und usschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hi.
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