Ausschreibung des Stadtfachverbandes Fußball Magdeburg für das Spieljahr 2014 / 2015

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1 Ausschreibung des Stadtfachverbandes Fußball Magdeburg für das Spieljahr 2014 / 2015 Für die Durchführung des gesamten Pflichtspielbetriebes finden die gültige Satzung, die Ordnungen des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt, die Beschlüsse des Stadtfachverbandes, die Anweisungen der Staffelbeauftragten sowie die nachstehende Ausschreibung ihre Anwendung. Insbesondere für den Freizeit- und Breitensport kann der SFV Magdeburg abweichende Regelungen treffen. 1. Mannschaftsbeiträge Nach 10 Ziffer 2 der Finanz- und Wirtschaftsordnung erhebt der Stadtfachverband für jede gemeldete Mannschaft jährlich (Saison) einen Mannschaftsbeitrag. Die Höhe der Beiträge wurde am nach schriftlicher Wahl durch die Abteilungsleiter beschlossen. Mannschaftsbeiträge sind entsprechend der terminlichen Festlegungen auf das Konto des Stadtfachverbandes Fußball Magdeburg einzuzahlen. Eine Rückerstattung ist nach Erstellung der Spielpläne ausgeschlossen. Beschluss: Mannschaftsbeiträge sind als Pauschale an den Stadtfachverband abzuführen. Sie betragen: Stadtoberliga Herren 275,- Euro Stadtliga Herren 200,- Euro Alte Herren / Herren Kleinfeld 150,- Euro Im Jugendbereich werden keine Mannschaftsbeiträge erhoben. 2. Spielplanung Elektronisches Postfach: Das Postfachsystem des DFB zur Versendung von Informationen aller Art an die Vereine hat amtlichen und rechtsverbindlichen Charakter. Bei der Versendung von Nachrichten sind Dateianhänge (Office-Dokumente, Bilder, PDF-Dateien oder nur Text) erlaubt, die auch ohne Unterschrift/Stempel gültig sind. Als elektronisch versendbare Nachrichten gelten: Ansetzungen - Neuansetzung von Spielen / Spielabsetzungen Amtliche Mitteilungen / Anträge / Einladungen / Rechnungen / Verwaltungsvorgänge / Informationen im Zusammenhang mit der Eröffnung von Sportgerichtsverfahren / Ergebnisse von Sportgerichtsverfahren Jeder Verein ist im Besitz der Zugangskennung für sein elektronisches Postfach. Anmeldung zum Postfach: pv64+vereinsnummer und Eingabe des Kennwortes. Der Verein ist für eine eventuelle rechtswidrige Nutzung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Eine Nachrichtenübermittlung ist nur innerhalb des elektronischen Postfachsystems möglich. Für die regelmäßige Abfrage eingehender Nachrichten ist der Inhaber des Postfaches verantwortlich. Spielverlegungen sind u.a. auf Antrag von Vereinen möglich, die dann genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Der schriftliche Antrag ist einschließlich der Zustimmung des Spielpartners spätestens 2 Wochen vor dem angesetzten Spiel beim zuständigen Staffelleiter einzureichen. (siehe Spielordnung 18, Ziffer 2). Die Spielverlegungsgebühr beträgt: für den gesamten Herrenbereich 30,- Euro für den gesamten Jugendbereich 15,- Euro Eine Kopie des Einzahlungs- bzw. Abbuchungsbeleges der Spielverlegungsgebühr ist mit Antragstellung vorzulegen. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Bearbeitung. Bei Nichtgenehmigung einer Spielverlegung ist die Spielverlegungsgebühr zur Hälfte zurück zu zahlen.

2 Am jeweiligen Staffeltag wird im Herrenbereich in allen Alters-/Spielklassen eine Terminbörse durchgeführt, auf der kostenfreie Verlegungen von Pflichtspielen mit Einverständnis des Gegners möglich sind. Alle weiteren Spielverlegungsanträge von Vereinen sind gebührenpflichtig. Spielverlegungsanträge der letzten beiden Spieltage werden nicht genehmigt. Spielverlegungen, auch uhrzeitliche, sind ohne Zustimmung des Staffelleiters nicht statthaft und ziehen für beide beteiligte Mannschaften Sanktionen entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung nach sich. Über die Bespielbarkeit der gemeldeten Sportplätze entscheidet im Regelfall der für das Spiel angesetzte Schiedsrichter. Eine Konsultation mit den Vertretern beider Mannschaften und dem zuständigen Rechtsträger ist im Zweifelsfalle erforderlich. Bei winterlichen Platzverhältnissen oder bei entsprechenden Witterungslagen sind die Vereine verpflichtet, über die Bespielbarkeit des Platzes zu entscheiden und den zuständigen Staffelleiter rechtzeitig zu informieren. Nur er ist berechtigt Pflichtspiele auch kurzfristig aufgrund äußerer Umstände abzusetzen. 2.1 Hallenmeisterschaften Der Stadtfachverband führt für die laufende Saison Hallenmeisterschaften für die Bereiche Herren, Alte Herren und Herren-Kleinfeld durch. Die Meldung der Teilnahme bzw. Nichtteilnahme hat schriftlich bis zum auf dem Postweg an Michael Fischer, Moldenstr. 33a, Magdeburg oder als Nachricht über das elektronische Postfachsystem des DFB an zu erfolgen. Die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften wird durch den Spielausschuss in Abhängigkeit der jeweiligen Tabellenplatzierung festgelegt. Die Staffeleinteilungen, die Höhe der Startgebühren, die konkreten Spieltermine, die entsprechende Ausschreibung sowie weitere Festlegungen gehen den teilnehmenden Vereinen rechtzeitig zu. 3. Spielbetrieb Alte Herren (Freizeit- und Breitensport) Die Spielzeit beträgt 2 x 40 Min. bzw. 2 x 10 Min. Verlängerung bei Pokalspielen. Spielberechtigt sind Spieler, die das 35. Lebensjahr vollendet haben. Entgegen der Spielordnung 5 entfällt für den Bereich Alte Herren die Wartefrist von Spielern nach einem Einsatz in anderen Mannschaften ihres Vereins. Bis zu sieben Spieler können eingewechselt werden. Alte Herren-Mannschaften gelten nicht als aufstiegsberechtigte Mannschaften für den Spielbetrieb des Landes im Sinne der Spielordnung. Die Schiedsrichter werden vom Stadtfachverband angesetzt. Die beteiligten Mannschaften sind berechtigt für Punkt- oder Pokalspiele die Ansetzung von Schiedsrichterassistenten zu beantragen. Der schriftliche Antrag hat spätestens 2 Wochen vor dem angesetzten Pflichtspiel dem zuständigen Schiedsrichteransetzer vorzuliegen. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die Schiedsrichterassistenten trägt der beantragende Verein. Der verantwortliche Staffelleiter ist zu informieren. Trifft ein angesetzter Schiedsrichter bis zur Anstoßzeit nicht ein, hat der gastgebende Verein einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) zu stellen. Eine beiderseitige Einigung auf einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) der gegnerischen Mannschaft ist möglich. Wollen beide Mannschaften einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) stellen, entscheidet das Los. Tritt eine Mannschaft nachweislich schuldhaft nicht zum Punkt- oder Pokalspiel an, erfolgt die Wertung des Spiels durch die spielleitende Stelle und es wird eine Geldstrafe erhoben (siehe Pkt. 10.). Sollte im laufenden Spieljahr eine Mannschaft ein drittes Mal nicht zu einem Punktspiel antreten, wird beim Sportgericht des SFV Magdeburg die Eröffnung eines Verfahrens beantragt. Werden Pflichtspiele entsprechend 23 Ziff. 4 SpO abgebrochen, erfolgt auch hier die Wertung durch die spielleitende Stelle. Die Wertung gelber und gelb/roter Karten erfolgt gem. 16 a Spielordnung. 4. Spielbetrieb Herren-Kleinfeld (Freizeit- und Breitensport) Spielregeln wie Großfeld mit Ausnahmen: Kein Abseits, Mindestentfernung beim Freistoß: 5m Die Bestimmungen der Regel XII - absichtliches Zuspiel zum Torwart Rückpassregel gilt auch im SFV - Herren - Kleinfeldbereich.

3 Der Abstoß, der Abschlag aus der Hand oder der Abwurf des Torwartes darf die Mittellinie nicht überschreiten; Verstöße werden mit indirektem Freistoß geahndet. Spielfeldmaße entsprechend der Kleinfeldregel des Fußballverbandes Sachsen- Anhalt. Die Spielzeit beträgt 2 x 30 Min. bzw. 2 x 5 Min. Verlängerung bei Pokalspielen. Die Spielstärke beträgt 7 Spieler (1 Torwart / 6 Feldspieler). Eine Mannschaft ist ab 5 Spielern (einschließlich Torwart 1/4) spielfähig. Ein ständiges Auswechseln in Höhe der Mittellinie ist bei Spielruhe und mit Zustimmung des Schiedsrichters erlaubt. Die Schiedsrichter werden vom Stadtfachverband angesetzt. Trifft ein angesetzter Schiedsrichter bis zur Anstoßzeit nicht ein, hat der gastgebende Verein einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) zu stellen. Eine beiderseitige Einigung auf einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) der gegnerischen Mannschaft ist möglich. Wollen beide Mannschaften einen Schiedsrichter (auch ungeprüft) stellen, entscheidet das Los. Am Spielbetrieb dürfen nur Spieler teilnehmen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Maximal vier Auswechselspieler je Mannschaft können vor dem Spiel benannt und müssen auf dem Spielformular eingetragen werden, nur diese dürfen am Spiel teilnehmen. Spieler, die im Großfeldbereich der Herren (außer Bereich Alte Herren) zum Einsatz kamen, sind erst nach 2 tägiger Wartefrist für Punktspiele bzw. nach 10-tägiger Wartefrist für Pokalspiele im Kleinfeldbereich spielberechtigt. Spieler der Herren (außer Bereich Alte Herren), die ab der Landesliga aufwärts eingesetzt wurden, sind für den Kleinfeldbereich für die laufende Saison nicht mehr spielberechtigt. Tritt eine Mannschaft nachweislich schuldhaft nicht zum Punkt- oder Pokalspiel an, erfolgt die Wertung des Spiels durch die spielleitende Stelle und es wird eine Geldstrafe erhoben (siehe Pkt. 10.). Sollte im laufenden Spieljahr eine Mannschaft ein drittes Mal nicht zu einem Pflichtspiel antreten, wird beim Sportgericht des SFV Magdeburg die Eröffnung eines Verfahrens beantragt. Werden Pflichtspiele entsprechend 23 Ziff. 4 SpO abgebrochen, erfolgt auch hier die Wertung durch die spielleitende Stelle. Die Wertung gelber und gelb/roter Karten erfolgt gem. 16 a Spielordnung. 5. Spielformulare / Sonstiges Ab der Saison 14/15 können in allen Spielklassen und Altersbereichen der Herren auf schriftlichen Antrag der Vereine Spielgemeinschaften durch den Spielausschuss zugelassen werden (siehe Voraussetzungen sowie gesonderte Regelungen im Downloadbereich unter Für jedes angesetzte Spiel ist ein Spielbericht zu erstellen und an die zuständige spielleitende Stelle zu versenden, dies gilt auch im Falle des Nichtantritts einer Mannschaft oder des Schiedsrichters. Bei Nichtantreten von angesetzten Schiedsrichtern, hat der Schiedsrichter, der die Spielleitung übernommen hat, das ausgefüllte Spielformular unverzüglich an den zuständigen Staffelleiter zu senden. Die Nutzung des elektronischen Spielberichtsbogens (ESB) ist für die Stadtoberliga und Stadtliga der Herren sowie für die Bereiche der Alten Herren (Stadtliga/Stadtklasse) verbindlich. Im Bereich Herren-Kleinfeld kann der ESB mit Beginn der Pflichtspiele eingesetzt werden. Nach Spielschluss ist der ordnungsgemäß ausgefüllte ESB von allen Beteiligten digital zu signieren. Die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen (Internetzugang / Drucker) sind von den Vereinen zu schaffen. Bei Ausfall des DFB-Net oder Störung der Internetverbindung ist der Ersatzspielberichtsbogen auszufüllen. Der Ersatzspielberichtsbogen ist unter im Downloadbereich unter der Rubrik Vordrucke eingestellt und zu Saisonbeginn auszudrucken bzw. als Offlinedatei zu speichern. Sonderberichte sind entsprechend den terminlichen Vorgaben durch den Schiedsrichter als Word- oder PDF-Datei dem elektronischen Spielberichtsbogen beizufügen. Die Nutzung des Spielberichtsbogens des FSA (Durchschlagbogen) bzw. des SFV Magdeburg ist nicht mehr zulässig. Für den Freizeit- und Breitensport erhalten die Vereine die Berechtigung, den ESB nach Spielende selbständig auszufüllen (z.b. bei Nichterscheinen eines Schiedsrichters). Bei allen Spielen sind bis 30 Minuten vor Spielbeginn der ausgefüllte ESB bzw. der handschriftlich gefertigte Ersatzspielberichtsbogen mit der namentlichen Aufstellung und die Spielerpässe dem Schiedsrichter unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

4 Dem zuständigen Staffelleiter sind vor Beginn eines Spieljahres auf den stattfindenden Staffeltagen Mannschaftsmeldelisten (Name, Vorname, Geb. Datum, Spielerpassnummer) zu übergeben. Für alle Spielklassen gilt grundsätzlich, dass die Spielberechtigung generell durch Vorlage des Spielerpasses nachzuweisen ist. Kann der Spielerpass eines zum Einsatz kommenden Spielers nicht vorgelegt werden, ist durch einen Vereinsvertreter und durch den Spieler die bestehende Spielerlaubnis schriftlich auf dem Spielformular zu bestätigen. Innerhalb von 3 Tagen muss der Spielerpass bzw. eine Kopie beim zuständigen Staffelleiter nachgereicht werden. Die Kontrolle der Spielerpässe erfolgt vor dem Spiel durch die Mannschaftskapitäne oder andere verantwortliche Funktionäre der am Spiel beteiligten Mannschaften in Gegenwart des Schiedsrichters. Auf Verlangen sind die Spielerpässe von den Spielern persönlich zur Kontrolle vorzulegen. Weitere Voraussetzung für den Einsatz eines Spielers in den Spielklassen, in denen der ESB zum Einsatz kommt, ist, dass eine elektronisch erfasste Spielberechtigungsliste geführt wird. Diese Liste ist entsprechend der terminlichen Vorgaben der spielleitenden Stelle durch die Vereine zu erstellen. Nach Ablauf des vorgegebenen Termins wird diese Liste durch den zuständigen Staffelleiter überprüft. In der elektronischen Spielberechtigungsliste können im Verlauf der Saison durch die Vereine eigenständig Spielernachmeldungen vorgenommen werden. In den Spielklassen, in denen der ESB nicht verwendet werden kann, ist vor dem Spiel dem Schiedsrichter ein ausreichend frankierter Umschlag mit der Anschrift des Staffelleiters sowie den Absenderangaben zu übergeben. Hierbei ist zu beachten, dass bei Feldverweisen oder sonstigen Sonderberichten des Schiedsrichters erhöhte Portokosten entstehen können (evtl. wird auch ein zweiter Briefumschlag erforderlich sein). Das Tragen von Rückennummern auf der Spielkleidung aller am Pflichtspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften ist Pflicht. Die zum Einsatz vorgesehenen Spieler und Ersatzspieler sind entsprechend der von ihnen auf der Kleidung getragenen Nummern im Spielbericht durch den Verein anzugeben. Der Einsatz von Spielern, die nicht auf dem Spielberichtsbogen vor dem Spiel vermerkt worden sind, ist unzulässig. Korrekturen/Ergänzungen sind bis zum Spielbeginn im Beisein des Schiedsrichters und beider Vereine möglich. Sämtliche Freundschaftsspiele und Turniere sind dem zuständigen Staffelleiter zu melden. Für alle Freundschaftsspiele sind Schiedsrichter anzufordern. Dabei können auch vereinseigene Schiedsrichter angefordert werden. Die Anforderung kann mit dem den Vereinen zur Verfügung gestellten Formular erfolgen. Die endgültige Entscheidung über den Schiedsrichter, der mit der Leitung der Freundschaftsspiele beauftragt wird, obliegt jedoch dem Schiedsrichterausschuss. Pflichtspiele des Landesverbandes haben Vorrang vor Spielen auf Stadtebene. Innerhalb der Spielklassen der Stadt besteht keine Vorrangigkeit. Das Tragen von Werbeträgern regelt der 32 SpO. Durch den SFV Magdeburg werden hierfür derzeit keine Gebühren erhoben. Sofern Spielkleidung mit Werbeträgern getragen wird, ist dieses auf dem Spielformular in der vorgegebenen Zeile einzutragen. 6. Fehlende Schiedsrichter Nach 13 Ziffer 6 der Spielordnung des FSA hat grundsätzlich jeder Verein bei der Meldung seiner Mannschaften für jede Herrenmannschaft, jede erste A- und B- Juniorenmannschaft und Damenmannschaft je einen einsatzfähigen Schiedsrichter zu stellen. Für Mannschaften im Herren-Kleinfeldbereich gilt dies nicht für die ersten Mannschaften von Vereinen, die auch Mannschaften im Spielbetrieb der Herren, Alten Herren, Frauen, A- oder B- Junioren im Großfeldbereich gemeldet haben Für Herrenmannschaften, die ab der Landesklasse aufwärts spielen, erhöht sich die Zahl auf drei Schiedsrichter. Als einsatzfähige Schiedsrichter werden Sportkameraden anerkannt, die im laufenden Spieljahr mindestens 15 durch den zuständigen Schiedsrichterausschuss angesetzte Pflichtspiele als Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent oder Beobachter wahrgenommen haben. Sportkameraden, die ausschließlich als Schiedsrichterbeobachter tätig sind werden als Schiedsrichter anerkannt, wenn Sie mindestens 8 angesetzte Einsätze wahrgenommen haben. Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn der Schiedsrichter oder Beobachter die angesetzten

5 Spiele für den SFV Magdeburg oder soweit er auf Verbands-, Regional- oder Bundesebene aktiv ist, für den FSA, NOFV oder DFB erbringt. Neben der vorgeschriebenen Anzahl der Schiedsrichtereinsätze gilt die Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen gem. 7 der Schiedsrichterordnung des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt als weiteres Kriterium für die Feststellung der Einsatzfähigkeit als Schiedsrichter. Entsprechend der Festlegung des Schiedsrichterausschusses gelten nur die Schiedsrichter als einsatzfähig, die an mindestens 5 der angebotenen Lehrabende, die in diesem Ansetzungsheft unter der Rubrik Termine für Schiedsrichter aufgeführt sind, teilgenommen haben. Schiedsrichter unter 18 Jahren haben an mindestens 5 der angebotenen Jung-Schiedsrichter-Lehrabende teilzunehmen. Beschluss des Stadtfachverbandes vom Im 1. Jahr je fehlender Schiedsrichter Im 2. Jahr je fehlender Schiedsrichter Im 3. Jahr je fehlender Schiedsrichter Im 4. Jahr je fehlender Schiedsrichter Ausfallgebühr = 80,- Euro Ausfallgebühr = 160,- Euro Ausfallgebühr = 240,- Euro Ausfallgebühr = 240,- Euro Ab dem 5. Jahr je fehlender Schiedsrichter Geldstrafe bis 2.500,00 Euro oder Weitergabe an das Sportgericht zur Entscheidung nach den Bestimmungen des 37 RuVO FSA. Die Schiedsrichterausfallgebühren werden vor Beginn eines Spieljahres den Fußballabteilungen in Rechnung gestellt. Erfüllen die gemeldeten Schiedsrichter ihre Schiedsrichtereinsätze in Pflichtspielen (15) oder die Teilnahmen an den Lehrabenden im Spieljahr nicht, so wird nachträglich die Schiedsrichterausfallgebühr erhoben. Bei Nachmeldungen von einsatzfähigen Schiedsrichtern wird die ausgesprochene Schiedsrichterausfallgebühr nach Erfüllung der Kriterien der Einsatzfähigkeit entsprechend zurückbezahlt. Wechselt ein Schiedsrichter während des Spieljahres den Verein, wird er für den aufnehmenden Verein erst im darauf folgenden Spieljahr für die Erfüllung des Schiedsrichtersolls laut Spielordnung wirksam. 7. Meldung der Spielergebnisse Jeder Heimverein hat die erzielten Spielergebnisse seiner gesamten Mannschaften zu melden. Sofern der elektronische Spielbericht zum Einsatz kommt, ist die Meldung entbehrlich. Die Ergebnisse sind bis 1 Stunde nach Spielschluss im DFB-Net zu melden. Bei Nichteinhaltung wird laut RuVO 42a Ziffer 7 eine Verwaltungsstrafe von 10,00 Euro je nicht gemeldetes Ergebnis ausgesprochen. Möglichkeiten der Ergebnismeldungen im DFBnet 1. per SMS 2. per Internet 3. per Telefon 4. App: DFBnet 1:0 Weitere Informationen über die Ergebnismeldung unter: oder 8. Feldverweise mit roter Karte Herrenbereich Für den Herrenbereich Großfeld (Stadtoberliga, Stadtliga) obliegt die Bearbeitung eines Feldverweises mit der roten Karte gem. 28 RuVO dem zuständigen Sportgericht. Ein auf Dauer des Feldes verwiesener Spieler ist bis zur Entscheidung des Gerichtes gesperrt. Die Einzahlung einer Bearbeitungsgebühr ist nicht erforderlich. Die Kostenentscheidungen ergehen durch das Sportgericht. Für alle anderen Herrenmannschaften gilt: Eine Bearbeitung der Sperrfrist erfolgt durch den zuständigen Staffelleiter erst nach Zusendung der Einzahlungskopie der Bearbeitungsgebühr. Der Strafbescheid wird den Vereinen schriftlich zugestellt. Für die Überwachung der Sperrfrist ist der Verein voll verantwortlich.

6 Ist spätestens 14 Tage nach dem Feldverweis (der Tag nach dem Spiel zählt als erster Tag) die Einzahlungskopie, unter Mithaftung des Vereins, beim zuständigen Staffelleiter nicht eingegangen, erfolgt die Bearbeitung der Sperrfrist mit einer Gebühr von 30,- Euro. 9. Stadtpokal Der Stadtpokal wird in allen drei Herren-Wettbewerben ausgespielt: 1. Sporthaus Sudenburg-Pokal der Herren 2. Alte Herren 3. Herren Kleinfeld Der jeweilige Endspieltermin ist dem Rahmenterminplan zu entnehmen. Pokalspiele sind Pflichtspiele und werden von der spielleitenden Stelle nach öffentlicher Auslosung angesetzt. Ein Verzicht auf die Austragung eines Pokalspieles ist nicht statthaft. Kann eine Mannschaft sein zugelostes/zustehendes Heimrecht nicht wahrnehmen, findet die Begegnung auf des Gegners Platz statt, ohne dabei das Heimrecht an den dann platzbauenden Verein zu übertragen. Sämtliche Rechte und Pflichten (z.b. Schiedsrichterkosten u.ä.) aber auch die Einnahmen durch Kassierung verbleiben beim ursprünglichen Gastgeber. 9.1 Herren Laut Vorstandsbeschluss des FSA vom und gem. 14 Ziffer 4 SpO (in der gültigen Fassung vom ) sind zur Teilnahme am Pokal des FSA nur erste Mannschaften eines Vereins zugelassen. Spielgemeinschaften sind dort nicht startberechtigt. Für die Ermittlung des Siegers des Sporthaus Sudenburg-Pokal sind gemäß Beschluss des SFV Fußball Magdeburg vom teilnahmeberechtigt: Mannschaften der Landesklasse Mannschaften der Stadtoberliga Mannschaften der Stadtliga Dabei nehmen am Sporthaus Sudenburg-Pokal auch alle zweiten und dritten Mannschaften sowie Spielgemeinschaften der genannten Spielklassen teil. Wird eine zweite oder dritte Mannschaft bzw. eine Spielgemeinschaft Sieger des Sporthaus Sudenburg-Pokal, bekommt der andere Finalteilnehmer das Recht zur Teilnahme am Pokal des FSA. Wenn der andere Finalist auch eine zweite-, dritte Mannschaft oder eine Spielgemeinschaft ist, kann keine Mannschaft des SFV Fußball Magdeburg für den Pokal des FSA gemeldet werden. Unterklassige Mannschaften haben bis einschließlich Halbfinale Heimvorteil. Haben sich zwei Mannschaften aus einem Verein für das Viertelfinale qualifiziert, werden diese dann gegeneinander angesetzt. Der Sieger des Sporthaus Sudenburg-Pokal bzw. die den SFV vertretende Mannschaft im Pokal des FSA erhält in der 1. Runde des Pokals des neuen Spieljahres ein Freilos. Die Heimmannschaft behält die Einnahmen durch Kassierung und trägt die SR Kosten. 9.2 Alte Herren und Herren Kleinfeld Die Spiele finden wie ausgelost statt. Den unterklassigen Mannschaften wird hierbei kein Heimrecht zugeteilt. Mehrere Mannschaften eines Vereins werden im Viertelfinale gegeneinander angesetzt. Befinden sich im Halbfinale immer noch zwei Mannschaften eines Vereins, werden diese gegeneinander angesetzt. 10. Sanktionen Verstöße gegen bestehende Satzungen und Ordnungen des FSA sowie gegen die Ausschreibung des SFV Magdeburg ziehen eine Verwaltungsstrafe entsprechend der jeweils gültigen Rechts- und Verfahrensordnung sowie der Finanz- und Wirtschaftsordnung nach sich bzw. werden zur Entscheidung an das zuständige Sportgericht abgegeben.

7 Weitere Verwaltungsgebühren/Geldstrafen: Bearbeitungsgebühr Feldverweis: Alte Herren / Herren Kleinfeld Juniorenbereich 20,- Euro 10,- Euro Geldstrafen bei roter Karte pro Mannschaft im Bereich Herren, Alte Herren und Herren Kleinfeld: 1. Karte und 2. Karte: - keine - 3. Karte: 25,- Euro jede weitere rote Karte: 35,- Euro Zurückziehen von gemeldeten Mannschaften: Herrenbereich Jugendbereich 50,- Euro 30,- Euro Geldstrafen bei Gelb-Roter Karte pro Mannschaft im Bereich Herren, Alte Herren und Herren Kleinfeld: 1. bis 3. Karte: - keine - 4. Karte: 15,- Euro jede weitere gelb/rote Karte: 25,- Euro Unentschuldigtes Nichtantreten von Mannschaften im Bereich Alte Herren und Herren Kleinfeld 1. Nichtantreten 35,- Euro 2. Nichtantreten 50,- Euro Unentschuldigtes Nichtantreten von Schiedsrichtern: 1. Nichtantreten 10,- Euro 2. Nichtantreten 20,- Euro jedes weitere Nichtantreten 30,- Euro 11. Rechtsmittel Gegen Entscheidungen des Spiel-, Jugend- und Schiedsrichterausschusses ist gemäß 14 der Rechts- und Verfahrensordnung des FSA die gebührenfreie Anrufung des Sportgerichtes des SFV Magdeburg zulässig. Vereine, die Einspruch bzw. Berufung einlegen, haben den zuständigen Staffelleiter sowie den Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses und den Schatzmeister zu informieren. Die anfallenden Gebühren sind gem. 9 der RuVO erst auf Aufforderung des Gerichtes zu zahlen. Regelungen des Auf- und Abstieges Die Bildung entsprechender Spielklassen ist abhängig von der Anzahl der für die Saison gemeldeten Mannschaften. Je nach Anzahl der Mannschaftsmeldungen für das Spieljahr 2015/2016 können die nachfolgenden Auf- (außer für die Herren Stadtoberliga) und Abstiegsregelungen noch Änderungen unterzogen werden. Die Anzahl der Staffeln wird durch den Stadtfachverband Fußball Magdeburg festgelegt. 1. Herren 1.1 Aufstieg Der Stadtmeister bzw. die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft der Stadtoberliga steigt automatisch in die Landesklasse auf. Der 13 Ziffer 4 und 8 SpO sind dabei zu beachten. Aus der Stadtliga steigt die erste aufstiegsberechtigte Mannschaft in die Stadtoberliga auf. Stehen für die Saison 15/16 weitere Aufstiegsplätze in die Stadtoberliga zur Verfügung, können aufstiegsberechtigte Mannschaften entsprechend der Reihenfolge der erreichten Tabellenplätze als Nachrücker berücksichtigt werden.

8 1.2 Abstieg Die Mannschaft, die nach Abschluss des laufenden Spieljahres den 14. Tabellenplatz in der Stadtoberliga belegt, steigt in die Stadtliga ab. Belegt eine Spielgemeinschaft einen Abstiegsplatz, steigt diese Spielgemeinschaft in die Stadtliga ab (trennen sich beide Vereine, steigen beide in die Stadtliga ab). Beim Abstieg von Landesklassemannschaften kann sich die Anzahl der Absteiger aus der Stadtoberliga entsprechend erhöhen. Ist für das Spieljahr 2015/2016 die Bildung einer 3. Spielklasse (Staffel) notwendig, entscheidet der SFV Magdeburg über deren Zusammensetzung bzw. über mögliche Herabstufungen /Umgruppierungen von Mannschaften aus der Stadtliga entsprechend des erreichten Tabellenplatzes. 2. Alte Herren Der Tabellenerste der Stadtliga ist Stadtmeister des laufenden Spieljahres. Die Mannschaft, die nach Beendigung des laufenden Spieljahres in der Stadtliga den 10. Tabellenplatz belegt, steigt in die Stadtklasse ab. Aus der Stadtklasse steigt der Staffelsieger in die Stadtliga auf. Ein Verzicht auf den Aufstieg ist nicht möglich. 3. Herren Kleinfeld Der Tabellenerste der Stadtliga ist Stadtmeister des laufenden Spieljahres. Die beiden letztplatzierten Mannschaften der Stadtliga des laufenden Spieljahres steigen in die Stadtklasse ab. Aus der Stadtklasse steigen jeweils der Staffelsieger und der Staffelzweite in die Stadtliga auf. Ein Verzicht auf den Aufstieg ist nicht möglich. Bleiben 2 Staffeln bestehen, wird die Staffelstärke so angeglichen, dass die Differenz maximal 2 beträgt. Wichtige Termine Spieljahr 2014/ Meldung Teilnahme/Nichtteilnahme Hallenmeisterschaften 2014/2015 Herren/Alte Herren/Herren Kleinfeld (siehe 2.1) Abgabe statistischer Fragebogen späteste Abgabe Mannschaftsmeldungen Saison 2015/2016 Weitere wichtige Termine im Herrenbereich 2014/2015 sind auf unserer Internetseite im Rahmenterminplan unter veröffentlicht. An allen Pokalspieltagen, nach der Punktspielhinrunde und vor der -rückrunde sowie an Ostern, an Himmelfahrt und Pfingsten sowie am Maifeiertag können Nachholpunkt- und -pokalspiele angesetzt werden. Nachholpunkt- und -pokalspiele haben absoluten Vorrang vor Freundschaftsspielen oder Turnieren, auch an den Tagen, die nicht ausdrücklich als Nachholspieltage genannt sind.

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