Informationen zur Meisterprüfung und den Meistervorbereitungslehrgängen
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- Ingeborg Morgenstern
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1 Informationen zur Meisterprüfung und den Meistervorbereitungslehrgängen Meisterprüfung Die Meisterprüfung ist Voraussetzung für die Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks und der Ausbildung von Lehrlingen. Daneben eröffnet sie aber auch beste Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk. Die Bezeichnung Meister in Verbindung mit einem Handwerk darf nur führen, wer nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Der Meistertitel ist gesetzlich geschützt. Selbstverständlich gilt: Sie lernen nicht nur, um eine Prüfung zu bestehen sondern um sich im späteren Berufsleben zu bewähren - als Führungskraft in einem Betrieb, als selbstständige/r Unternehmer/in und als Ausbilder/in für einen qualifizierten Berufsnachwuchs. Die Meisterprüfung gliedert sich nach der Verordnung übergemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk (AMVO) vom folgendermaßen: Teil I Teil ll Praktische Prüfung Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse Teil lll Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse Teil IV Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse Wie funktioniert eine Meisterprüfung? Jeder, der eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung nachweist, kann zur Meisterprüfung zugelassen werden. Die vier Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Der Meisterprüfungsausschuss, der je nach Handwerk entweder von der Bezirksregierung oder direkt von der Handwerkskammer berufen wird, spricht die Zulassung zur Prüfung sowie die Anerkennung erfolgreich abgelegter Prüfungsteile aus, bestimmt den Prüfungsort und die Prüfungszeit und gibt das Prüfungsergebnis bekannt.
2 Die Prüfungsabteilung der Handwerkskammer organisiert die Prüfung, fordert zur Prüfungsanmeldung auf, nimmt die Anmeldeunterlagen entgegen und prüft sie auf Vollständigkeit, erledigt die Verwaltungsangelegenheiten und dokumentiert das Prüfungsgeschehen. Sie steht auch für alle Fragen zur Verfügung. Die Prüfungsgebühr ist in den Kosten der Meistervorbereitungslehrgänge nicht enthalten. Die Gebühren für die Ablegung der Meisterprüfung betragen einheitlich für alle Handwerksberufe: Teil I Teil ll 280,- Euro 230,- Euro Teil lll 170,- Euro Teil IV 170,- Euro Für die praktische Prüfung (Teil I) fallen in der Regel zusätzliche Werkstattbenutzungs- und Materialkosten an. Diese werden gem. 13 Meisterprüfungsordnung gesondert in Rechnung gestellt. Ansprechpartnerinnen in der Meisterprüfungsabteilung der Handwerkskammer Hannover: Anette Alberti Tel.: (05 11) alberti@hwk-hannover.de Christel Werner Tel. (05 11) werner@hwk-hannover.de Petra Russanow Tel. (05 11) russanoff@hwk-hannover.de
3 Meistervorbereitungslehrgänge Die Handwerkskammer Hannover bietet ein breit gefächertes Angebot an Vorbereitungslehrgängen für die Ablegung der Meisterprüfung an: Vollzeitmaßnahmen sind Vorbereitungslehrgänge in Form eines Vollzeitunterrichtes für die fachtheoretischen und fachpraktischen Lehrgänge (Teile I und ll) oder die allgemeintheoretischen Kurse (Teile lll und IV bzw. Studiengang Technische/ r Fachwirt/in (HWK) oder Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) und Ausbildung der Ausbilder ). Teilzeitmaßnahmen erlauben eine berufsbegleitende Vorbereitung auf die Meisterprüfung durch Unterricht an zwei bis drei Wochentagen abends oder je nach Handwerk am Wochenende. Das Lehrgangsangebot ist so flexibel gestaltet, dass es meist auch eine Kombination von Teilzeit- und Vollzeitunterricht erlaubt. So können z.b. die Teile I und ll als Vollzeitmaßnahme und die Teile lll und IV als Teilzeitmaßnahme belegt werden oder umgekehrt. In den Handwerkszweigen, für die die Handwerkskammer Hannover keine fachlichen Vorbereitungskurse und Prüfungen abhält, können dennoch die Teile lll und IV in Teilzeit oder Vollzeit besucht und die Prüfungen abgelegt werden. Bitte beachten Sie: - Der Studiengang Technische/r Fachwirt/in (HWK) wird als Teil III der Meisterprüfung anerkannt - Die Fortbildungsmaßnahme Ausbildung der Ausbilder (AdA) wird als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt - Der Studiengang Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) wird als Teil III und IV der Meisterprüfung anerkannt Sollten Sie Fragen zu Lehrgangsteilen haben, die nicht durch die Handwerkskammer Hannover angeboten werden, so beraten wir Sie gerne über Vorbereitungsmöglichkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Tel. (051 31) (Frau Pardow), info@fbz-garbsen.de
4 Wichtiger Hinweis: Mit der Anmeldung und Durchführung eines Vorbereitungslehrganges auf die Meisterprüfung wird kein Anspruch auf die Zulassung zur Meisterprüfung begründet! Ansprechpartnerinnen für die Meistervorbereitungslehrgänge der Handwerkskammer Hannover: Heidi Brechtel Tel. ( ) Brigitte Nolte Tel. ( ) Vanessa Schachtebeck Tel. ( ) Sprechzeiten: Mo. - Do.: Freitags: Uhr Uhr weitere Termine nach Vereinbarung
5 Fortbildungsprüfungen: Formal unabhängig von der Meisterprüfung sind die anerkannten Fortbildungsprüfungen über den Nachweis der Ausbildereignung bzw. zum/zur Technischen Fachwirt/in (HWK) oder zum/zur. Kaufmännischen Fachwirt/in (HWK). Grundlage hierfür sind die Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum/zur Technischen Fachwirt/in (HWK) bzw. Kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) bzw. die Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (AdA). Nach 46 HWO werden diese Prüfungen (formal als Einzelfallentscheidung) bei der Meisterprüfung anerkannt. Im Beratungs-Center des FBZ erhalten Sie ausführliche Informationen zu allen Fragen der Meistervorbereitung.
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