FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN

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1 FUSSBALL- UND LEICHTATHLETIK-VERBAND WESTFALEN e. V. KREIS ISERLOHN Durchführungsbestimmungen für den Junioren/Juniorinnenspielbetrieb in der Saison 2013/2014 A. Allgemein 1. Zuständigkeiten: Zuständig für die Durchführung der Wettbewerbe für die Juniorinnen und Junioren im Fußballkreis Iserlohn ist der Kreis-Jugend-Ausschuss (KJA). Vorsitzender KJA Koordinator Spielbetrieb Horst Reimann Horst Reimann Als Staffelleiterin / Staffelleiter und Pokalspielleiterin / Pokalspielleiter werden eingesetzt: Juniorinnen: B-, C- und D-Juniorinnen Maria Schnurbus Junioren: A- und B-Junioren Klaus Behr C-Junioren Ulrich Unkhoff D-Junioren Michael Lange E-Junioren Matthias Coerdt F- und G-Junioren Christina Wilcoch (keine Pokalrunden) Spielerpass - Angelegenheiten Juniorinnen/Junioren Martina Röttgers Schiedsrichter - Angelegenheiten Juniorinnen/Junioren (kreislich) Juniorinnen/Junioren (überkreislich) Artur Gatzke Lars Lehmann Sportplatz - Kommission: Andreas Joswig, Horst Reimann, Dieter Woltermann, Klaus-Jürgen Behr Der Verbands-Jugend-Ausschuss (Fußball) ist für die Durchführung der Wettbewerbe für den überkreislichen Jugendspielbetrieb zuständig. Näheres regeln die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Jugendspielbetrieb 2013/2014 (siehe auch Stand: Seite 1 von 9

2 2. Elektronisches Postfach: Jeglicher verkehr zwischen den Kreismitarbeitern/Kreismitarbeitern, den Kreismitarbeitern/Vereinen und den Vereinen/Vereinen ebenso zu und von der Kreisjugendspruchkammer ist über das Elektronische Postfach abzuwickeln. Hierzu steht jedem Verein ein elektronisches Postfach zu Verfügung. Eine Kennung (PV2117XXXX) sowie ein Kennwort haben alle Vereine erhalten. Einladungen zu Kreisarbeitssitzungen bzw. Ausschusssitzungen, Einladungen zu Spruchkammerverhandlungen, Einsprüche, Zahlungsaufforderungen/Rechnungen, Spielansetzungen/-verlegungen und sonstiger Schriftverkehr, der den Spielbetrieb betrifft müssen über das elektronische Postfach erfolgen. Durch die Nutzung des Systems der elektronischen Postfächer entfällt die Einschreibepflicht für die Prozesshandlungen gem. 27 Abs. 2 RuVO und für die Verwaltungsangelegenheiten gemäß 2 RuVO. Als Nachweis über die Einhaltung der Frist dient die Vorlage der automatisch erstellten Empfangsbestätigung gem. 27 Abs. 3 RuVO. Die Kreisjugendspruchkammer ist über folgendes EPostfach zu erreichen: uwe.wiemhof@flvw.evpost.de Eine gesonderte adresse wird noch vom Verband bekannt gegeben. Die Einspruchsfristen und -gebühren können der RuVO entnommen werden. 3. Mannschaftsmeldungen (Juniorinnen und Junioren): Die Mannschaften sind für die Saison 2013/2014 über den DFBnet- Vereinsmeldebogen zu melden. Hierbei sind die einzelnen Zeitfenster für die Eingabe zu beachten. Der DFBnet-Vereinsmeldebogen kann nur mit einer gesonderten Kennung aufgerufen werden. Hierzu hat jeder Verein eine Kennung PV2117XXXX (siehe elektronisches Postfach) erhalten. Für alle gemeldeten Mannschaften müssen folgende Einträge vorhanden sein: - Spielgemeinschaften (wenn erforderlich; Eingabe nur vom Hauptverein) - Wunschanstoßzeiten und Wunschspieltag - Mannschaftsstärke - Teilnahme Pokalwettbewerb und Hallenrunde (nur bei 1. Mannschaften) - Spielbekleidung - Mannschaftsverantwortliche (Trainer und Mannschaftsverantwortlicher) Nachmeldungen und Zurückziehen von Mannschaften können nach Ende der Eingabemöglichkeit (Zeitfenster) durch den Verein im DFBnet - Vereinmeldebogen nicht mehr erfasst bzw. gelöscht werden. Änderungen müssen schriftlich (per ) über den VKJA und der/die zuständigen Staffelleiter/innen erfolgen und werden dann durch die Superuser des Kreises Iserlohn eingegeben. 4. Spielerpässe: Spielerpässe müssen nach Eingang von der Passstelle (Duisburg) oder wenn das Passbild erneuert werden muss mit eingeklebtem aktuellem Passbild, der Stand: Seite 2 von 9

3 Spielerpassbeauftragten, zwecks Rändeln, vorgelegt werden. Die Meldung über die erteilte Spielberechtigung erfolgt von der Spielerpassbeauftragten an den/die jeweiligen Staffelleiter/innen. Der Spielerpass ist nur mit eingeklebtem und mit einem Vereinsstempel abgestempeltem aktuellem Passbild sowie den erforderlichen Unterschriften (Verein und Spielerin / Spieler) gültig. Fehlt Passbild, Vereinsstempel oder die Unterschriften hat ein Eintrag im Spielbericht durch den Schiedsrichter zu erfolgen. Der Staffelleiter wird ein Ordnungsgeld für Spielen ohne Spielerpass erheben. 5. Spielermeldeliste/Spielerberechtigungsliste: Vereine melden ihre Spielerinnen / Spieler für die B-Juniorinnen bis D- Juniorinnen und A-Junioren bis G-Junioren mit der Spielberechtigungsliste über DFBnet Spielplus - Spielbericht. Die Eingabe hat bis spätestens 8 Tage vor dem ersten Spiel (Pokal- oder Meisterschaftsspiel) zu erfolgen. Das Erstellen von Spielerberechtigungslisten ist erst möglich, wenn der Spielplan im DFBnet aufgebaut und freigegeben bzw. die Staffeln für die neue Spielzeit angelegt wurden. Nachmeldungen von Spielerinnen / Spielern können jederzeit erfolgen. Hierzu ist die Spielerin / der Spieler rechtzeitig vor ihrem / seinem Einsatz der Spielerberechtigungsliste zuzuordnen. Der Verein hat die Spielberechtigungsliste aus dem elektronischen Spielbericht des DFBnet um die Spielerin / den Spieler zu ergänzen. Eine Vorlage des Spielerpasses erfolgt nur noch nach Aufforderung durch den VKJA bzw. der/dem Staffelleiterin/Staffelleiter. Hierbei sind die Vorlagefristen der JSpO zu beachten 6. Elektronischer Spielbericht: Die Spielberichte für die Meisterschaftsspiele und Pokalspiele sowie Freundschaftsspielen der Jugend-Mannschaften (Juniorinnen und Junioren) sind mit dem Modul aus dem DFBnet Spielplus Spielbericht verpflichtend zu fertigen. Das Ausfüllen eines Spielberichtes (Papier oder elektronisch) ist PFLICHT. B. Spielbetrieb 1. Einladung Einladungen für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele an den Gastverein müssen nicht erfolgen. Eine Ansetzung erfolgt durch die Staffelleiterin / den Staffelleiter über das DFBnet bzw. bei Freundschaftsspielen über den Verein. Der Gastverein ist verpflichtet zu der im DFBnet (nicht Fussball.de) angegebe- Stand: Seite 3 von 9

4 nen Anstoßzeit anzutreten. Sollte keine Anstoßzeit im DFBnet angegeben sein, ist dieser verpflichtet, die Anstoßzeit beim Heimverein zu erfragen. Eine Mitteilung an die Staffelleiterin / den Staffelleiter sollte hierüber erfolgen. 2. Schiedsrichter/Spielleiter: Die Ansetzung der Schiedsrichter für Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele der B-, und C-Juniorinnen und den A- bis D-Junioren erfolgt über das DFBnet - Spielplus. Sollten Schiedsrichter verfügbar sein, erfolgt auch eine Ansetzung für die D-Juniorinnen. Der Spielleiter für Spiele der D-Juniorinnen sowie den E- bis G-Junioren sind grundsätzlich vom Gastverein zu stellen. Schiedsrichter können jedoch bei Bedarf bei dem jeweils zuständigen Ansetzer von Schiedsrichter angefordert werden. Bei allen kreislichen und überkreislichen Freundschaftsspielen ist darauf zu achten, dass der Schiriansetzungsmodus Ansetzung aus Kreis Heimverein gewählt wird. Für Turniere erfolgt die Anforderung von Schiedsrichtern per über das EPostfach nach der Genehmigung durch den VKJA an den zuständigen Ansetzer für Schiedsrichter unter Hinzufügen des Spielplanes. Der Versand einer Kopie des (Papier)Spielberichtes an den zuständigen Ansetzer für Schiedsrichter muss grundsätzlich nicht erfolgen. Die abzurechnenden Schiedsrichterkosten (Spesensätze) werden vom Kreisschiedsrichterausschuss festgesetzt. Unstimmigkeiten bei der Abrechnung sind unmittelbar mit dem SR zu klären. Später festgestellte Unstimmigkeiten sind dem zuständigen Ansetzer für SR mitzuteilen, um eine Rückerstattung zu erhalten. 3. Anstoßzeiten im DFBnet: Die Anstoßzeiten müssen vor Beginn der jeweiligen Hin- bzw. Rückrunde geprüft, ggf. eingegeben oder geändert werden. Dies ist nach Erstellung und Freigabe der Spielpläne im DFBnet möglich. Der Verein hat die Möglichkeit Anstoßtage und zeiten für die Wochenendspiele (Freitag bis Sonntag) der Meisterschaftsspiele und die Anstoßzeiten der Pokalspiele der Mannschaften in den Kreisligen bis 10 Tage vor dem Spiel über das DFBnet-Ergebniseingabe selbst zu ändern. Überkreislich spielende Mannschaften sind hiervon ausgenommen. Spätere Änderungen von Anstoßzeiten und Spielverlegungswünschen gelten als Spielverlegungen (siehe Punkt B. 7. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch). Spieltage, die während der Woche stattfinden sollen (Wochenspiele in der Zeit vom Montag bis Donnerstag) können nur dem Rahmenterminplan entnommen werden. Im DFBnet kann eine Woche nicht dargestellt werden. Alle Vereine müssen daher die betroffenen Spieltage prüfen und entsprechend ihrer Platzbelegung Spieltag und Anstoßzeit der/dem zuständigen Staffelleiterin / Staffelleiter mitteilen. Stand: Seite 4 von 9

5 Damit eine Buchung des Sportplatzes vorgenommen werden kann, müssen bei der Spielplanung folgende Zeiten zu berücksichtigen: - G-Jugend 40 Minuten - F-Jugend 50 Minuten - E-Jugend 60 Minuten + ggf. Verlängerung 20 - D-Juniorinnen/D-Junioren 70 Minuten + ggf. Verlängerung 20 - C-Juniorinnen/C-Junioren 80 Minuten + ggf. Verlängerung 20 - B-Juniorinnen/B-Junioren 90 Minuten + ggf. Verlängerung 30 - A-Jugend 105 Minuten + ggf. Verlängerung 40. Sollten für Jugendspiele Anstoßzeiten an Samstagen vor 10:00 Uhr und an Sonntagen nach 11:00 Uhr eingetragen werden, ist eine Einverständniserklärung des jeweilig betroffenen Vereins erforderlich. Für alle Jugendspiele gelten am Sonntag die Anstoßzeiten 9:00 Uhr bzw. 11:00 Uhr (8:30/11:00 Uhr). Grundsätzlich besteht in der Saison 2013/2014 für alle Spiele in den Kreisligen die Möglichkeit am Wochenende Spiele auf Freitag, Samstag oder Sonntag zu verlegen (flexibel Spieltaggestaltung). Hier muss vor Änderung des Anstoßtages eine Absprache mit dem Gegner erfolgen. 4. Wartezeit Verzögert sich der Spielbeginn wegen Fehlen des Schiedsrichters bzw. der Gastmannschaft, beträgt die Wartezeit bei Spielen der Juniorinnen sowie bei den Junioren grundsätzlich die Hälfte der regulären Spielzeit. Jugendspiele in den Kreisligen Iserlohn müssen am angesetzten Spieltag ausgeführt werden. Bei Nichtantritt des angesetzten Schiedsrichters hat der Gastverein das Vorrecht einen Schiedsrichter zu stellen. Ist ein amtlicher Schiedsrichter vor Ort, muss dieser das Spiel leiten. Spiele, die wegen Fehlens eines Schiedsrichters nicht ausgetragen werden, werden durch die / den Staffelleiterin / Staffelleiter für beide Vereine als verloren gewertet. Wird eine Platzanlage durch den Eigentümer kurzfristig oder mehrfach gesperrt, ist der Staffelleiter berechtigt, die Durchführung des Meisterschaftsspiels auf einen von ihm festgesetzten Platz anzuordnen. Dieses kann auch kurzfristig außerhalb der vorgeschriebenen Frist geschehen. Für die Spiele der überkreislich spielenden Mannschaften gilt eine gesonderte Durchführungsbestimmung (siehe A. 1. Zuständigkeiten). 5. Spielbericht/Spielerpass Die Spielerin, deren / Der Spieler dessen Spielerpass noch zur Bearbeitung in Duisburg ist, muss im Spielbericht mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Namen, Vornamen, Geburtsdatum eingetragen werden. Dieses gilt auch dann, wenn der Spielerpass aus anderen Gründen zum Spiel nicht vorgelegt werden kann. Auf dem Papier-Spielbericht ist im Feld Bemerkungen der Name, Vorname und Stand: Seite 5 von 9

6 das Geburtsdatum einzutragen. Neben dem Geburtsdatum hat eine Unterschrift der /des Spielerin / Spielers zu erfolgen. Beim Einsatz des elektronischen Spielberichts ist die /der Spielerin / Spieler, deren / dessen Spielerpass noch zur Bearbeitung in Duisburg ist, mit Rückennummer (bzw. Lfd-Nr., wenn keine Rückennummer vorhanden), Name, Vorname und Geburtsdatum in das vorgesehene Feld einzutragen (siehe auch Anweisung zum elektronischen Spielbericht im Downloadbereich auf unser Homepage). Der Schiedsrichter muss nach dem Spiel unter Bericht zum Spiel den Name, Vorname und das Geburtsdatum der / des Spielerin / Spielers eintragen, deren Spielerpass zum Spiel nicht vorgelegt werden konnte. Eine Unterschrift der / des Spielerin / Spielers erfolgt im elektronischen Spielbericht nicht. Durch die elektronische Bestätigung bzw. Freigabe im Elektronischen Spielbericht, wird der Einsatz der / des Spielerin / Spielers durch den Mannschaftsverantwortlichen / Schiedsrichter bestätigt. 6. Ergebniseingabe Bei dem Einsatz des elektronischen Spielberichtes erfolg die Ergebnismeldung automatisch über den DFBnet - Spielbericht. Sollte keine Meldung über den elektronischen Spielbericht erfolgen können, ist das Ergebnis wie im Folgenden Beschrieben (s.u.), zu melden. Die Eingaben von Spielergebnissen der Freundschaftsspiele erfolgt weiterhin über das Modul im DFBnet Ergebniseingabe. Das Ergebnis muss unmittelbar nach dem Spiele mit der DFBnet - Ergebniseingabe eingegeben werden, auch dann, wenn der elektronische Spielbericht nicht bis zur Freigabe und der elektronischen Bestätigung erstellt werden kann. Es ist zu beachten, dass alle Ergebnisse bis spätestens 18:00 Uhr im DFBnet gemeldet werden müssen. Ergebnisse von Spielen, die nach 18:00 Uhr enden, müssen spätestens 1 Stunde nach Spiel Ende im DFBnet eingegeben werden. 7. Spielverlegungen/-absagen/-ausfälle/-abbruch: Spielverlegungen können nur mit der Einverständniserklärung beider Vereine und nach vorn vorgenommen werden. Hier müssen sich vorab die betroffenen Vereine (Geschäftsführung/Vorstand) telefonisch oder per einigen. Sogenannte Trainerabsprachen sind zu unterlassen und werden nicht bearbeitet! Die Spielverlegung muss danach über das Modul im DFBnet Spielverlegungsanträge (PV-Kennung) erfolgen. Der Spielverlegungsantrag muss spätestens 5 Tage vor dem alten Spieldatum im DFBnet Spielverlegungsantrag von beiden Vereinen bestätigt sein, damit der Staffelleiter/die Staffelleiterin die Verlegung im DFBnet vornehmen kann. Begründete Spielabsagen (auch kurzfristige) sind nur über die Geschäftsführer / den Vorstand an die jeweilig beteiligten Geschäftsführer / Vorstand und der /den zuständigen Staffelleiterin / Staffelleiter per (EPostfach) mitzuteilen. Zusätzlich ist bei kurzfristigen Absagen eine telefonische Mittelung an die /den Staffelleiterin / Staffelleiter und dem Schiedsrichter zu erfolgen. Platzsperren durch die Stadt sind schriftlich nachzuweisen. Stand: Seite 6 von 9

7 Bei witterungsbedingten Spielabsagen/-ausfällen/-abbrüchen von Meisterschafts- und Pokalspielen haben sich beide Vereine noch am ursprünglichen Spieltag auf einen Nachholtermin zu einigen und diesen im Feld Bemerkungen des Spielberichtes bzw. im elektronischen Spielbericht unter sonstige Vorkommnisse einzutragen. Das Spiel muss in der nachfolgenden Woche ausgetragen werden. Die Begründung für ein Spiel, das wegen widriger Witterungs-/Platzverhältnisse durch den Schiedsrichter/Spielleiter abgesagt oder abgebrochen wird, ist immer im Spielbericht unter Bemerkungen bzw. sonstige Vorkommnisse einzutragen. Spieltage, die witterungsbedingte durch den KJA abgesagt wurden, werden durch den KJA bzw. Staffelleiter/In neu angesetzt. Generalabsagen gelten für alle Fußballspiele (Meisterschafts-/Pokal- und Freundschaftsspiele) in den überkreisliche und kreisliche Ligen. Die Durchführungsbedingungen für den überkreislichen Spielbetrieb sind zu beachten. Der letzte Spieltag hat grundsätzlich an einem Spieltag zu erfolgen. Hierzu wird auf die überkreislichen Durchführungsbestimmungen und der Verbandssatzung verwiesen. 8. Vereinspokalspiele Teilnahmeberechtigt sind nur die 1. Mannschaften, die am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen ( 57 SpO). Bei Zuwiderhandlung kann der Ausschluss aus dem Vereinspokal erfolgen. Die klassenniedrigere Mannschaft hat immer Heimrecht. Vereine können Pokalspiele bei schriftlicher Einigung nur zu einem früheren Termin, der Genehmigung durch den Pokalspielleiter vorausgesetzt, austragen. Die Pokalrunde der A, B, und C-Junioren sowie B-, und C-Juniorinnen werden im K.O-System ausgetragen. Die Endspiele der A-, B- und C-Juniorinnen und B-Juniorinnen finden gemeinsam an einem Tag statt. Bei den D- und E-Junioren sowie D-Juniorinnen wird ein K.O.-System mit anschließendem Endrundenturnier ausgetragen. Das Endspiel der C-Juniorinnen findet am Endrundenturniertag der D-Juniorinnen satt. 9. Freundschaftsspiele (FS): Die Eingabe aller Freundschaftsspiele für die B- bis D-Juniorinnen sowie A- bis G-Junioren erfolgt über das DFBnet-Modul Freundschaftsspiele (Anweisung zur Eingabe von Freundschaftsspielen beachten). Bei Freundschaftsspielen ist der elektronische Spielbericht verpflichtend auszufüllen. Sollte der Elektronische Spielbericht nicht möglich sein (Systemausfall, Fehler bei dem Anlegen usw.) ist ein Papier-Spielbericht auszufüllen und an die jeweilige Staffelleiterin / den jeweiligen Staffelleiter der Heimmannschaft zu senden. Spielberichte mit Beteiligung einer überkreislich spielenden Mannschaft und/oder einer Mannschaften aus einem anderen Kreis sind nur an den VKJA des Heimvereins zu senden. FS müssen mindestens 10 Tage vor dem Spiel im DFBnet eingegeben werden. Stand: Seite 7 von 9

8 Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt dann wie in Punkt B. 2 Schiedsrichter/Spielleiter beschrieben. Kurzfristig abgesprochene FS müssen auch im DFBnet eingegeben werden, hier ist aber zusätzlich der Ansetzer der Schiedsrichter per zu informieren und ein Schiedsrichter anzufordern. Ist für das Spiel ein Schiedsrichter angesetzt, ist es untersagt, das Spiel zu löschen. Fällt das Spiel aus oder tritt der Gegner nicht an, ist eine dementsprechende Meldung Ausfall bzw. Nichtantritt rechtzeitig vorzunehmen. Nach dem Spiel ist das Ergebnis (siehe auch Punkt B. 3. Ergebniseingabe) zu melden. 10. Turniergenehmigungen: Anträge zur Genehmigung von Turnier sind bis spätestens 6 Wochen vor Turnierbeginn zu stellen. Sie sind über das elektronische Postfach per an den VKJA zu senden. Dem Antrag ist ein vorläufiger Spielplan mit Gruppeneinteilung und Zeitplan beizufügen. Eine Schiedsrichteranforderung erfolgt ebenfalls über den Antrag. Die gewünschte Anzahl von Schiedsrichtern ist auf dem Antrag zu vermerken. Wird es gewünscht, dass eigene SR angesetzt werden sollen, dann ist dies ebenfalls im Antrag mitzuteilen. Innerhalb von 5 Tagen nach Ende des Turnieres sind der ausgefüllte Spielplan und die vollständig ausgefüllten Spielberichte (inkl. der Feldverweise) an die zuständige Staffelleiterin / den zuständigen Staffelleiter zu senden. Sind Vereine (kreislich und überkreislich) dem Turnier ferngeblieben oder haben kurzfristig abgesagt, dann ist dies auf dem Spielbericht für Turniere zu vermerken. Die schriftliche Zusage muss im Original den Unterlagen beigefügt werden. 11. Teilnahme an Spielen / Turnieren im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung: Spiele und Turniere im Ausland oder mit ausländischer Beteiligung sind genehmigungspflichtig. Ein vorgefertigter Antrag (von der Homepage des Kreises Iserlohn unter Download/Service herunter zu laden) ist an den VKJA zu senden. Hierzu sind ausreichend frankierter Briefumschlag beizufügen, an: an: Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v. Jakob-Koenen-Str Kamen und DFB Hermann-Neuberger-Haus Otto-Fleck-Schneise Frankfurt Stand: Seite 8 von 9

9 und einen Rückumschlag an den Verein 12. Spiel-/Aufstiegsregeln Regelungen zum Aufstieg in die Bezirksliga (B-Juniorinnen, A-, B- und C- Junioren) erfolgen gesondert. Sie können den Spielregeln im Kreis Iserlohn entnommen werden und sind Bestandteil dieser Durchführungsbestimmung. Die Spielregeln können von den Regelungen aus der JSpO/WFLV abweichen und sind maßgebend. 13. Ordnungsgelder Verstöße und Nichtbefolgen der Durchführungsbestimmungen sowie der Regelungen in der JSpO/WFLV ziehen Ordnungsgelder, die nach der Rechts- und Verfahrensordnung geahndet werden, nach sich. 14. JSpO/WFLV Die Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen für den Juniorenspielbetrieb in der Saison 2013/2014 des Kreises Iserlohn sind gegeben. In allen hier nicht näher beschriebenen Fällen ist die Jugendspielordnung des WFLV (JSpO/WFLV) anzuwenden und ist verbindlich. Die Durchführungsbestimmungen für den überkreislichen Jugendspielbetrieb 2013/2014 sind für die überkeislichen Jugend-Liegen des FLVW bindend. Horst Reimann Vorsitzender Kreisfußballausschuss Koordinator Spielbetrieb Iserlohn, Wilcoch, Behr, Unkhoff, Lange, Coerdt Staffelleiterin / Staffelleiter Stand: Seite 9 von 9

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