Rundschau. Zahlungserinnerung. Stellenausschreibung. für das Glan- und Lautertal. Mit dem AMtsblAtt der. eine/n Erzieher/in.

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1 Rundschau Mittwoch, 4. März 2015 für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 16 Ausgabe 10/ Zahlungserinnerung Die Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein weist darauf hin, dass bis zum folgende Steuern, Abgaben und sonstige Forderungen fällig waren: Grund- und Gewerbesteuern, Kirchensteuern, Wegebaubeiträge Landwirtschaftskammerbeiträge Hundesteuern, Wassergebühren, Schmutzwasser- und Oberflächenwassergebühren, Beiträge für Abwasserbeseitigung, alle sonstigen Abgaben, Kindergartenbeiträge, Beiträge Ganztagsschule, Mieten und Nebenkosten sowie alle sonstigen Forderungen. Die Steuer- und Abgabepflichtigen und sonstige Zahlungspflichtigen, die mit der Zahlung der genannten Steuern usw. im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände umgehend an die oben bezeichnete Verbandsgemeindekasse zu zahlen. Ansonsten werden die fällig gewesenen Steuern, Abgaben usw. im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge festgesetzt. Lauterecken, den Verbandsgemeindekasse Lauterecken-Wolfstein Arendt, Kassenleiter Stellenausschreibung Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sucht für ihren 3-gruppigen Kindergarten in Hefersweiler zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung in Teilzeitbeschäftigung (zurzeit 30 Std./W.; ab mindestens 24 Std./W.). Die Stelle ist vorerst befristet gem. 21 BEEG bis längstens Eine Verlängerung der Befristung für die Dauer einer Elternzeit ist möglich. Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis spätestens zu richten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Sachgebietsgruppe Organisation Schulstraße 6 a, Lauterecken Eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Schicken Sie uns daher bitte keine Originale sowie Schnellhefter, Sichthüllen usw. zu.

2 Rundschau Ausgabe 10/2015 Bereitschaftsdienst Öffnungszeiten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Tel /791-0; Fax: 06382/ , info@vg-lw.de Derzeit ist die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein nicht in der Lage, verschlüsselte bzw. mit elektronischer Signatur versehene Dokumente entgegenzunehmen. Hierzu ist ausschließlich der Postweg zu verwenden. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Im Bereich des Bürgerbüros einschl. Beantragung und Verlängerung von Fischereischeinen, Gewerbean-, -um- und -abmeldungen. Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Erreichbarkeit der Verbandsgemeindewerke Während der üblichen Dienstzeiten sind die Mitarbeiter der Verbandsgemeindewerke wie folgt telefonisch erreichbar: Verwaltung Gerhard Grub (techn. Werkleiter)... Tel / ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)... Tel / ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel / ; Kläranlage Lauterecken...Tel /8071 Kläranlage Wolfstein...Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken...Tel /1260 Schwimmbad Wolfstein...Tel /7808 Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit: Bereich Abwasserbeseitigung / Ehemaliger Bereich der VG Lauterecken Bereich Wasserversorgung / Ehemaliger Bereich der VG Wolfstein Bereich Wasserversorgung / Rufbereitschaft Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr. 2, Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: (gebührenpflichtig) Gasversorgung Pfalzgas GmbH für die Ortsgemeinde Hohenöllen und die Stadt Lauterecken. Bei Störungen in der Gasversorgung Tel. 0800/ Dienst der Bezirksbeamten der Polizei Polizeioberkommissar Gerhard Basters und Polizeihauptkommissar Dieter Drumm: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein: dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung, in Lauterecken, Polizeidienststelle: montags und mittwochs Uhr bis Uhr, freitags Uhr bis Uhr, oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststelle in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 12, Lauterecken, 06382/6561, annette.junkes@vg-lw.de Öffnungszeiten: Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 21:00 Uhr Freitag... 17:00 bis 22:00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (2.OG), Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Lauterecker Tafel e.v. Saarbrücker Str. 61, Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstag...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße 2) Beratungszeiten: Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit in der Regel zwischen Uhr: 06304/ oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 72, Kusel, Tel.: 06381/ Tierheim im Landkreis Kusel Ansprechpartner: Herr Paul Endres Tel.: 06385/ Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel Telef.-Nr. 1. Vors. Christine Fauß 0175/ Schatzmeister Jutta Keller 0160/ Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Bereitschaftsdienst Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein an Wochenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 112 Bereitschaftsdienstzentrale Glan, in der Glantal-Klinik, Meisenheim, Hinter der Hofstadt 8, im 1. Stock des Krankenhausen, Tel.-Nr oder , bzw. Dienstzeiten: freitags ab Uhr bis montags, Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Die Bereitschaftsdienstzentrale Glan versorgt folgende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Glanbrücken, Ginsweiler, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach- Kaulbach, Langweiler, Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d.lauter, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Wolfstein. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr Dienstzeiten: freitags ab Uhr bis montags, Uhr, mittwochs von Uhr bis donnerstags um Uhr sowie an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages Uhr bis zum Folgewerktag Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: Uhr und Uhr In jedem Erkrankungsfall wird um telefonische Vorankündigung gebeten. Der Notdienst versorgt die Ortsgemeinde St. Julian mit allen Ortsteilen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,42 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 10/2015 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Mittwoch, 4. März 2015 Ausgabe 10/2015 Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO), beide in der zur Zeit gültigen Fassung, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die folgenden Aufgabengebiete der Verbandsgemeinde werden im Eigenbetrieb nach der EigAnVO und den Bestimmungen dieser Satzung geführt: a die Wasserversorgung b die Abwasserbeseitigung c das Freibad Rüllberg d das Freibad Wolfstein (2) Zweck des Eigenbetriebes ist a Die Versorgung im Verbandsgemeindebereich mit Trinkund Brauchwasser sowie mit Wasser für öffentliche Zwecke sicherzustellen b c d Die Sorge für eine unschädliche Ableitung und Beseitigung der Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) im Verbandsgemeindebereich die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Schwimmbades Rüllberg die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Schwimmbades Wolfstein. (3) Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. (4) Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. 2 Name des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein. 3 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt: Lauterecken Wolfstein für die Wasserversorgung , ,58 für die Abwasserbeseitigung , ,41 für das Freibad , ,61 4 Aufgaben des Verbandsgemeinderates Der Verbandsgemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und die EigAnVO vorbehalten sind und die nicht übertragen werden können; Das sind insbesondere: 1. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes 2. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes 3. die Zustimmung zur Bestellung der Werkleitung 4. der Abschluss von Verträgen, die im Einzelfall , übersteigen 5. die Rückzahlung von Eigenkapital 6. die Satzungen 7. die Festsetzung der allgemeinen Tarife 8. die mittel- und langfristigen Planungen 5 Werksausschuss (1) Der Verbandsgemeinderat wählt für den Eigenbetrieb einen Werksausschuss, der aus Ratsmitgliedern und weiteren wirtschaftlich besonders sachkundigen und erfahrenen Bürgern besteht, wobei die Zahl der Ratsmitglieder überwiegen muss. (2) Der Bürgermeister führt im Werksausschuss mit Stimmrecht den Vorsitz. (3) Die Werkleitung nimmt an den Beratungen des Werksausschusses teil. Sie ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, Ihre Ansicht zu einem Beratungsgegenstand darzulegen. 6 Aufgaben des Werksausschusses (1) Der Werksausschuss berät die den Eigenbetrieb betreffenden Beschlüsse des Verbandsgemeinderates vor. Er ist von der Werkleitung über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes zu unterrichten. (2) Der Werksausschuss legt die allgemeinen Grundsätzefür die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung des Eigenbetriebes fest. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, für die nicht nach 4 der Verbandsgemeinderat zuständig ist oder die nicht zum Aufgabenbereich des Bürgermeisters oder der Werkleitung gehören. Der Werksausschuss entscheidet insbesondere über 1 Die Zustimmung zu erfolggefährdenden Mehraufwendungen nach 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach 17 Abs. 5 EigAn- VO, wenn letztere im Einzelfall 5 v.h. der Ausgaben des Vermögenshaushaltes überschreiten. 2 Die Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lieferungen und Leistungen, soweit es sich um allgemeine Tarife handelt und soweit die Bedingungen nicht in Satzungen festgelegt werden 3 die Zustimmung zur Ernennung der Beamten des höheren und des gehobenen Dienstes sowie zur Entlassung der Beamten auf Probe dieser Laufbahngruppen gegen deren Willen, zur Einstellung und Eingruppierung der dem höheren und dem gehobenen Dienst vergleichbaren Angestellten sowie zur Kündigung gegen deren Willen sowie zu Anträgen auf Hinausschiebung des Ruhestandsbeginns 4 den Abschluss von Verträgen, insbesondere von Sonderverträgen, soweit nicht der Verbandsgemeinderat zuständig ist oder soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören 5 die Stundung von Zahlungsverpflichtungen und den Erlass von Forderungen, soweit sie nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören 6 den Verzicht auf Ansprüche aller Art 7 die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen. 7 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Eigenbetriebes sowie Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der Werkleitung. (2) Der Bürgermeister kann der Werkleitung Einzelanweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit, für wichtige Belange der Verbandsgemeinde, der Einheit der Verwaltung oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind. (3) Der Bürgermeister hat vor Eilentscheidungen nach 48 GemO, die den Eigenbetrieb betreffen, die Werkleitung zu hören.

4 Rundschau Ausgabe 10/ Werkleitung (1) Der Bürgermeister bestellt mit Zustimmung des Verbandsgemeinderates die Werkleitung, dieaus einem kaufmännischen und einem technischen Werkleiter mit gegenseitiger Vertretung im Verhinderungsfall besteht. (2) Die Werkleitung leitet den Eigenbetrieb aufgrund der EigAnVO, dieser Satzung, der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates und des Werksausschusses und der Entscheidungen des Bürgermeisters in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung. Dazu gehören 1. die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge 2. der Einsatz des Personals 3. die Anordnung von Instandsetzungsarbeiten 4. die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung 5. die Erteilung des Zwischenberichts gemäß 21 EigAnVO zum 30. September 6. die Aufstellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 7. der Abschluss von Verträgen über Leistungen, deren Wert im Einzelfall 7.000, nicht übersteigt. Nicht zu Verträgen im Sinne dieser Bestimmung gehören Verträge über Grundstückserwerb und -veräußerung 8. Die Stundung der Forderungen bis zu 2.500, und den Erlass von Forderungen bis zu 250,. (3) Die Werkleitung ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebes verantwortlich. Diese hat dem Bürgermeister den Entwurf des Wirtschaftsplanes des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Selbstkostenrechnung vorzulegen und im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach Abs. 4 zum über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen schriftlich zu berichten. Der Zwischenbericht ist auch dem Werksausschuss schriftlich vorzulegen. (4) Die Werkleitung hat den Bürgermeister über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten. 9 Vertretung des Eigenbetriebes (1) Die Werkleitung vertritt den Eigenbetrieb gerichtlich und außergerichtlich. (2) Die Werkleitung unterzeichnet unter dem Namen des Eigenbetriebes ohne Angabe eines Vertretungsverhältnisses. (3) Der Bürgermeister macht den Kreis der für den Eigenbetrieb Vertretungsberechtigten und etwaigen Beauftragten einschließlich der Werkleitung sowie den Umfang ihrer Vertretungsmacht und die neben der zur Vertretung Befugten und zur Zeichnung Beauftragten öffentlich bekannt. 10 Bedienstete des Eigenbetriebs (1) Die Werkleitung legt für jedes Wirtschaftsjahr den Entwurf einer Stellenübersicht derbediensteten des Eigenbetriebes vor, die als Teil des Wirtschaftsplanes der Feststellung durch den Verbandsgemeinderat bedarf. Die beim Eigenbetrieb beschäftigten Beamten werden in den Stellenplan der Verbandsgemeinde aufgenommen und in die Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich angegeben. (2) Der Bürgermeister entscheidet als Dienstvorgesetzter über die Ernennung, Einstellung,Höherstufung, Eingruppierung, Entlassung und Kündigung der Beamten und tariflich Beschäftigten im Rahmen der Stellenübersicht, dabei ist die vorherige Zustimmung des Werksausschusses nach Maßgabe des 6 Abs.2 Nr. 3 einzuholen und in jedem Falle die Werkleitung zu hören. Die durch Gesetz oder Dienstvereinbarung vorgesehenen Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bleiben von den Bestimmungen dieser Satzung unberührt. 11 Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan (1) Das Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebes ist das Kalenderjahr. (2) Der von der Werkleitung aufgestellte Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Jahres über den Bürgermeister nach Beratung im Werksausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen. (3) Für den Eigenbetrieb wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist. 12 Jahresabschluss Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, den Anlagennachweis sowie den Lagebericht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und dem Werksausschuss vorzulegen. 13 Leistungsausgleich (1) Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen des Eigenbetriebes an die Verbandsgemeinde oder an sonstige Eigenbetrieben und Eigengesellschaften sind angemessen zu vergüten. (2) Abweichend von Abs. 1 kann Wasser für Löschzwecke, für Zwecke der Reinigung von Straßen und Abwasseranlagen sowie für öffentliche Zier- und Straßenrinnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 14 Inkrafttreten (1) Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Lauterecken vom sowie die Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Wolfstein vom i.d.f. vom , außer Kraft. Lauterecken, den Jung, Bürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lauterecken, den Jung, Bürgermeister Satzung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. 1 Steuergegenstand 1. Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein erhebt eine Vergnügungssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. 2. Der Vergnügungssteuer unterliegen das Halten von Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Unterhaltungsgeräten (einschließlich der Geräte zum Ausspielen von Geld und Gegenständen sowie Musikboxen), die in a. Spielhallen, b. Schank- und Speisewirtschaften c. Internetcafés, Kantinen- und Vereinsräumen und d. an anderen Orten aufgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich sind, mit Ausnahme von Jahrmärkten, Volksfesten u.ä. Veranstaltungen. Zu den genannten Geräten zählen: 1. Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit 2. Sonstige Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit 1. Als Spielgeräte gelten insbesondere auch Personalcomputer oder ähnliche Geräte, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. 2. Als öffentlich im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z.b. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen. 2 Steuerschuldner 1. Steuerschuldner ist der Halter der Geräte (Aufsteller). 2. Als Halter der Geräte gilt auch der Inhaber der Räume, in denen die Geräte aufgestellt sind, wenn er an den Einnahmen oder dem Ertrag aus dem Betrieb der Geräte beteiligt ist. 3. Personen, die nebeneinander die Steuer schulden oder für sie haften, sind Gesamtschuldner. 3 Erhebungsformen 1. Für Geräte nach 1 Abs. 2 Nr. 1 (Geldspielgerät) wird die Vergnügungssteuer nach dem Maßstab Einspielergebnis erhoben. 2. Für Geräte nach 1 Abs. 2 Nr. 2 (Unterhaltungsgerät) wird die Vergnügungssteuer nach dem Pauschalmaßstab erhoben. 4 Besteuerung nach dem Einspielergebnis 1. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist bei Geräten mit Gewinnmöglichkeitmit manipulationssicherem Zählwerk das Einspielergeb-

5 Rundschau Ausgabe 10/2015 nis. Das Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse (Kasseninhalt) zuzüglich Röhrenentnahme, abzüglich Röhrenauffüllung, Fehlgeld und Prüftestgeld. 2. Bei Geräten mit manipulationssicheren Zählwerken handelt es sich um Geräte, in denen Manipulationssichere Programme eingebaut sind, die insbesondere Daten lückenlos und fortlaufend ausweisen, die zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nötig sind, wie - Hersteller - Geräteart/Gerätetyp - Aufstellort - Gerätenummer - Zulassungsnummer - Fortlaufende Nummer des jeweiligen Ausdrucks - Datum der letzten Kassierung - Elektronisch gezählte Kasse - Röhreninhalte - Auszahlungsquoten - Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele - Freispiele usw. 1. Besitzt ein Gerät mehrere selbständige Spielstellen, die unabhängig voneinander und zeitlich ganz oder teilweise nebeneinander bedient werden können, so gilt jede dieser Spielstellen als ein Gerät. 2. Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes im Austausch ein gleichartiges Gerät, so gilt die Gesamtsumme der Einspielergebnisse aus beiden Geräten als Bemessungsgrundlage für die Steuer. 5 Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) 1. Der Steuersatz beträgt für die Inbetriebnahme eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit für jedem angefangenen Kalendermonat 1. in Spielhallen, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen 12 % des Einspielergebnisses mindestens jedoch 60,00 Euro je Gerät 2. in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen, sowie an anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen 12 % des Einspielergebnisses, mindestens jedoch 30,00 Euro je Gerät. 2. Ein negatives Einspielergebnis eines Gerätes im Kalendermonat ist mit dem Wert 0,00 Euro anzusetzen. 3. Geräte, an denen Spielmarken (sogenannte Token o.ä.) ausgeworfen werden, gelten als Geräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn die Spielmarken an diesen bzw. anderen Geräten mit Gewinnmöglichkeit eingesetzt werden können oder eine Rücktauschmöglichkeit in Geld besteht oder sie gegen Sachgewinne eingetauscht werden können. Die Benutzung der Geräte durch Weiterspielmarken (Token) steht einer Benutzung durch Zahlung eines Entgeltes gleich. Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen. 4. Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben 6 Steuersatz nach der Anzahl der Geräte (Unterhaltung) 1. Bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit erfolgt die Besteuerung nach der Zahl der Geräte. 2. Der Steuersatz beträgt für die Inbetriebnahme eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit je angefangenem Kalendermonat 1. In Spielhallen, Internetcafés oder ähnlichen Unternehmen 45,00 Euro je Gerät 2. in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen oder ähnlichen Räumen, sowie an anderen Öffentlichkeit zugänglichen Räumen 15,00 Euro je Gerät 3. In Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften, und den sonstigen unter 1 Abs. 2 genannten Aufstellorten für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 1.000,00 Euro je Gerät Die Voraussetzungen für die Steuererhebung nach 6 Abs. 2 Nr. 3 ist grundsätzlich gegeben, wenn das auf dem Apparat installierte Spiel von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Jugendfreigabe nach 14 Jugendschutzgesetz erhalten hat oder von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurde. 7 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Erhebungszeitraum 1. Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das (die) Gerät(e) zur Inbetriebnahme aufgestellt wird / werden. 2. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das / die Gerät(e) endgültig entfernt wurden. 3. Erhebungszeitraum für die Steuer ist der Kalendermonat. 8 Steuererklärung 1. Der Steuerpflichtige hat in geeigneter Form Aufzeichnungen zu führen, aus denen die für die Besteuerung erheblichen Tatbestände hervorgehen. 2. Der Steuerpflichtige hat für den jeweiligen Erhebungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben. Sie ist nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres anhand des von der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein vorgegebenen Vordrucks einzureichen und zwar jeweils zum 10. April für das 1. Quartal (Januar bis März) zum 10. Juli für das 2. Quartal (April bis Juni) zum 10. Oktober für das 3. Quartal (Juli bis September) zum 10. Januar für das 4. Quartal (Oktober bis Dezember) 3. Den Erklärungen für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind Zählwerkausdrucke beizufügen. Als Auslesetag ist der letzte Tag des jeweiligen Kalendermonats zu Grunde zu legen. 4. Macht der Steuerschuldner glaubhaft, dass während eines vollen Kalendermonats die öffentliche Zugänglichkeit des Aufstellortes nicht gegeben (z.b. Betriebesruhe, Betriebsferien) oder eine Benutzung des Steuergegenstandes aus anderen Gründen nicht möglich war, wird dieser Kalendermonat bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. 9 Festsetzung und Fälligkeit Die Steuer wird nach Vorlage der Quartalsmeldung mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. 10 An- und Abmeldung, Verspätungszuschlag und Steuerschätzung 1. Der Halter von Geräten hat die erstmalige Aufstellung, jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Geräte an einem Aufstellort innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Gerätes gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs. 2. Die Verbandsgemeinde ist befugt, von den Finanzbehörden Auskünfte über die zur Berechnung der Vergnügungssteuer notwendigen betrieblichen Zahlenangaben, insbesondere die betrieblichen Einnahmen des Steuerpflichtigen einzuholen. 1. Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, kann sie sie schätzen. Dies erfolgt nach der Vorschrift des 162 Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. 2. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei Nichtabgabe oder nicht fristgerechter Abgabe einer Steuererklärung (Steueranmeldung) erfolgt nach der Vorschrift des 152 Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung. 11 Steueraufsicht und Prüfungsvorschriften 1. Beauftragte Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein sind berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Aufstellorte zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen oder deren Vorlage zu verlangen. Es gilt 147 Abgabenordnung (AO) entsprechend. 2. Bei der Besteuerung nach dem Einspielergebnis können jederzeit Zählwerk- ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefordert werden. 12 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von 24 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 10 Abs. 1 die aufgestellten Geräte nicht anmeldet, entgegen 8 Abs. 1 keine Aufzeichnungen führt, aus denen die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände hervorgehen, entgegen 8 Abs. 2 es unterlässt, bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres eine entsprechende Steuererklärung einzureichen. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu ,00 Euro geahndet werden. Daneben kommen die Regelungen des 15 und 16 Kommunalabgabengesetz (KAG) zur Anwendung. 13 Inkrafttreten Diese Vergnügungssteuersatzung tritt in Kraft. Gleichzeitig treten die Vergnügungssteuersatzung der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein vom 25 November 2011 und der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken vom 23. April 2012 außer Kraft. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Jung, Bürgermeister

6 Rundschau Ausgabe 10/2015 Hinweis auf die Rechtsfolge des 24 Abs. 6 GemO Rheinland-Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lauterecken, den Jung, Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung der VG Lauterecken-Wolfstein Betr.: Renovierungsarbeiten Grundschule St. Julian Gewerk Bodenbelagsarbeiten im 1. OG Der vollständige Bekanntmachungstext der öffentlichen Ausschreibung ist im Submissionsanzeiger, Hamburg (Fax 0 40/ ), im Subreport, Köln (Fax 02 21/ ), bei bi medien GmbH, Kiel (Fax 04 31/ ) sowie auf der Homepage de veröffentlicht. Er kann kostenlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken- Wolfstein, Tel.: / , Fax / oder per bei info@vg-lw.de angefordert werden. Lauterecken, den gez. Jung, Bürgermeister Adenbach Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Adenbach Am Donnerstag, dem 5. März 2015, Uhr findet im Bürgerhaus Adenbach, Mühlstrasse 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Adenbach statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Verpflichtung eines Ratsmitgliedes 3. Wahl einer/eines ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung 4. Teilnahme Unser Dorf hat Zukunft 5. Anpassng der Verbrauchsgebühren Strom im Bürgerhaus 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Personalangelegenheit Jürgen Klein, Ortsbürgermeister Einöllen Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach der Ortsgemeinde Einöllen; Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Einöllen hat in seiner Sitzung am die Aufstellung eines Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach beschlossen. Gegenstand des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach ist die Festsetzung eines Sondergebietes Windenergie im Sinne des 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Aufstellung eines Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach der Ortsgemeinde Einöllen; Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

7 Rundschau Ausgabe 10/2015 Das vorgesehene Sondergebiet Windpark Einöllen/Roßbach liegt südlich der Ortslage Einöllen an der Grenze zur benachbarten Gemarkung Roßbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im beigefügten Lageplan umgrenzten Grundstücke und Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Einöllen. Der Lageplan bildet einen Bestandteil des Planaufstellungsbeschlusses. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer weiteren Konkretisierung und eventuellen Änderung bzw. Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren. Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Erfordernis, die Darstellungen zu Flächen für Windenergienutzung im vorbereitenden Bauleitplan Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein in verbindliches örtliches Baurecht der Ortsgemeinde Einöllen umzusetzen um auf diese Weise die Errichtung von Windenergieanlagen in geordnete Bahnen zu lenken. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des sachlichen und räumlichen Teilplans Windenergie für den Teilraum der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein und soll etwa binnen 30 Monaten abgeschlossen sein. Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Einöllen, den Für die Ortsgemeinde Einöllen: gez. Berndt, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Einöllen über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan Windpark Einöllen/Roßbach ; Bekanntmachung der Veränderungssperre durch die Gemeinde gemäß 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat von Einöllen hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2015 eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach beschlossen. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut: Zur Sicherung des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Windpark Einöllen/Roßbach beschließt der Ortsgemeinderat von Einöllen aufgrund der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153, BS Rh-Pf ) in der derzeit gültigen Fassung den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre entsprechend des dieser Nieder-schrift beigefügten Textes. Die Aufstellung des Bebauungsplans Windpark Einöllen/Roßbach wurde vom Ortsgemeinderat in der heutigen Sitzung unter dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt 2 beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die in dem beigefügten Lageplan umgrenzten Grundstücke und Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Einöllen. Der Lageplan bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung. Gemäß 16 Abs. 2 Satz 2 des BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 des BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung wird der Beschluss der Veränderungssperre durch die Gemeinde hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft ( 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Satzung der Ortsgemeinde Einöllen über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach vom kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein, Bergstraße 2, Zimmer 217, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt der Veränderungssperre auch Auskunft verlangen. Die Veränderungssperre umfasst den gesamten Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach. Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach ist aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu ersehen. Die Satzung hat folgenden Wortlaut: Satzung der Ortsgemeinde Einöllen über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Windpark Einöllen/Roßbach vom Auf Grund der 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. l Seite 2.414) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 24 der Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153, BS Rh-Pf ) in der derzeit gültigen Fassung hat der Ortsgemeinderat Einöllen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Zu sichernde Planung Der Ortsgemeinderat Einöllen hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2015 beschlossen, für das in 2 dieser Satzung bezeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Windpark Einöllen/Roßbach aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen. 2 Räumlicher Geltungsbereich (1) Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die in der beigefügten Planurkunde umgrenzten Grundstücke und Grundstücksteilflächen der Gemarkung Einöllen. (2) Die Planurkunde ist Bestandteil dieser Satzung. 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1 Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des 29 BauGB sind: a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten; 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich abgeschlossen ist. Einöllen, den Für die Ortsgemeinde Einöllen: gez. Berndt, Ortsbürgermeister Die einen Bestandteil der Satzung bildende Planurkunde (siehe 2 Abs. 2 der Satzung) ist zu großformatig, um im Amtsblatt veröffentlicht werden zu können. Aus diesem Grund wird die Satzung über die Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Wege der so genannten Ersatzverkündung nach Maßgabe des 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB in Kraft gesetzt. Auf folgende Vorschriften wird hingewiesen: a 18 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung (1) Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach 15 Abs. 1 hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Die Vorschriften über die Entschädigung im Zweiten Abschnitt des Fünften Teils sowie 121 gelten entsprechend; dabei ist der Grundstückswert zugrunde zu legen, der nach den Vorschriften des Zweiten Abschnitts des Dritten Teils zu entschädigen wäre. (2) Zur Entschädigung ist die Gemeinde verpflichtet. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der

8 Rundschau Ausgabe 10/2015 Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Kommt eine Einigung über die Entschädigung nicht zustande, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Für den Bescheid über die Festsetzung der Entschädigung gilt 122 entsprechend. (3) Auf das Erlöschen des Entschädigungsanspruchs findet 44 Abs. 4 mit der Maßgabe Anwendung, dass bei einer Veränderungssperre, die die Sicherung einer Festsetzung nach 40 Abs. 1 oder 41 Abs. 1 zum Gegenstand hat, die Erlöschensfrist frühestens ab Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans beginnt. In der Bekanntmachung nach 16 Abs. 2 ist auf die Vorschriften des Absatzes 2 Satz 2 und 3 hinzuweisen. b 215 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeich-neten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. c 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS ) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Aus- fertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Einöllen, den Für die Ortsgemeinde Einöllen: gez. Berndt, Ortsbürgermeister Hinweis auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen gemäß 24 Absatz 6 Gemeindeordnung Rheinland -Pfalz: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, 1. bei Verletzung der Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung, die Bekanntmachung der Satzung oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Ver- bandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, Lauterecken, unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Impressum Wochenzeitung für den Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Erscheint in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf Herausgeber - Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax: 06502/7240 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de

9 Rundschau Ausgabe 10/2015 Ginsweiler Bekanntmachung Am Freitag, dem 6. März 2015, Uhr findet im Gemeindehaus Ginsweiler, Hauptstraße 42, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Ginsweiler statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Informationen Bau Grillplatz 3. Friedhofsangelegenheiten 4. Vorausschau Brückenfest und Kerwe 5. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 6. Kinderspielplatz 7. Bauwerksprüfung Brücke Naumburgerhof Wolfgang Neu, Ortsbürgermeister Homberg Bekanntmachung Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Homberg Der Ortsgemeinderat Homberg hat in seiner Sitzung am nachstehenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß 41 Abs. 5 GemO öffentlich bekannt gemacht wird: Die Ortsgemeinde Homberg hat die Gemeindestraße Im Unterdorf ausgebaut. Der Ausbau dieser Straße, einschließlich der Straßenbeleuchtung etc., hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für die öffentlichen Verkehrsanlagen zur Folge. Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen. Straßenausbaukosten ,73 EUR Zu verteilendes Beitragsaufkommen: ,73 EUR Der Gemeindeanteil beträgt gemäß 5 der Ausbaubeitragssatzung 30 % = ,62 EUR Summ der beitragspflichtigen Grundstücksflächen im Abrechnungsgebiet m 2 Beitrag je Quadratmeter Grundstücksfläche ,11 EUR : m 2 0, EUR 0,82 EUR Der wiederkehrende Beitrag wird somit auf 0,82 EUR je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt. Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Homberg vom wurde ein Vorausleistungsbeitrag in Höhe von 0,70 EUR eingehoben. Aufgrund der endgültigen Festsetzung von 0,82 EUR je m 2 sind 0,12 EUR nachzuerheben. Anita Gräßer, Ortsbügermeisterin Lauterecken Bekanntmachung Am Dienstag, dem 10. März 2015, Uhr findet im Stadthaus, Hauptstraße 49, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Lauterecken statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde 2. Anlegung eines neuen Urnenfeldes auf dem Friedhof 3. Informationen II. Nichtöffentlicher Teil 4. Vertragsangelegenheiten 5. Informationen Heinrich Steinhauer, Stadtbürgermeister Unterjeckenbach Öffentliche Ausschreibung Maßnahmeträger: Ortsgemeinde Unterjeckenbach Betr.: Tiefbauarbeiten der Ortsgemeinde Unterjeckenbach Gewerk: Wirtschaftswegereparaturarbeiten und Einbau von 3 Querabschlägen Der vollständige Bekanntmachungstext der öffentlichen Ausschreibung ist im Submissionsanzeiger, Hamburg (Fax 0 40/ ), im Subreport, Köln (Fax 02 21/ ), bei bi medien GmbH, Kiel (Fax 04 31/ ) sowie auf der Homepage de veröffentlicht. Er kann kostenlos bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Tel.: / , Fax / oder per bei info@vg-lw.de angefordert werden. Unterjeckenbach, den gez. Michel, Ortsbürgermeister Wolfstein Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 11. März 2015, Uhr findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße 2, Wolfstein, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. I. Öffentlicher Teil 1. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windenergienutzung; Planaufstellungsbeschluss Windpark Wolfstein (Roßbach)/ Einöllen 2. Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Windpark Wolfstein (Roßbach)/Einöllen 3. Anschaffung eines Rasenmähers für den Friedhof 4. Internetseite der Stadt Wolfstein 5. Ärztliche Versorgung 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7. Änderung der Hauptsatzung: Vorberatung 8. Personalangelegenheit 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Anfragen und Auskünfte Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Jagdgenossenschaft Cronenberg Bekanntmachung Am Montag, dem um Uhr findet im Gemeindehaus in Cronenberg die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Cronenberg statt. 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Genehmigung der Jahresrechnung Entlastung des Jagdvorstandes 4. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 und Verwendung der Jagderträge Neuwahlen 6. Jagdpachtangelegenheit 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Walter Eckel, Hauptstraße 13, Cronenberg, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Der Vorstand würde sich über zahlreiches Erscheinen freuen Cronenberg, den gez. Walter Eckel, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Glanbrücken-Deimberg Bekanntmachung Am Freitag, dem um Uhr findet in Deimberg im Dorfgemeinschaftshaus die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Glanbrücken-Deimberg statt. 1. Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung Entlastung des Vorstandes 3. Verwendung des Jagdpachtertrages Genehmigung des Haushaltsplanes Verschiedenes, Anträge, Wünsche Alle Grundstückseigentümer im Jagdbezirk Glanbrücken-Deimberg sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Deimberg, den Reidenbach, Jagdvorsteher

10 Rundschau Ausgabe 10/2015 Jagdgenossenschaft Grumbach Bekanntmachung Am Mittwoch, dem um Uhr findet im Nebenzimmer des Gasthauses Strobel in Grumbach die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grumbach statt. 1. Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorstand 2. Genehmigung der Jahresrechnungen 2012 bis Entlastung des Jagdvorstandes 4. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015 und Verwendung der Jagderträge Neufassung der Satzung 6. Jagdpacht Windhof 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Werner Kreischer, Weierdamm 2, Grumbach, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Der Vorstand würde sich über zahlreiches Erscheinen freuen Grumbach, den gez. Werner Kreischer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Hoppstädten Bekanntmachung Am Montag, dem um Uhr findet im Rathaus in Hoppstädten die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hoppstädten statt. 1. Genehmigung der Jahresrechnungen 2013 und Entlastung des Jagdvorstandes 3. Genehmigung des Haushaltsplanes 2015und Verwendung der Jagderträge Neuwahlen 5. Neufassung der Satzung 6. Verschiedenes Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab dem bis einen Tag vor der Versammlung in der Wohnung des Jagdvorstehers, Herrn Otmar Schneider, Meisenheimer Straße 5, Hoppstädten, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächenverzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen Hoppstädten, den gez. Otmar Schneider, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Kappeln Bekanntmachung Am Freitag, dem um Uhr findet im Gemeinschaftshaus Kappeln die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kappeln statt. 1. Begrüßung und Jahresbericht Kassenbericht Entlastung des Jagdvorstandes 4. Verwendung des Jagdertrages Genehmigung des Haushaltsplanes Verschiedenes, Wünsche, Anträge. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des Jagdbezirkes Kappeln sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab sofort bis einen Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Bernhard Mäurer, Sportplatzweg 3, zur Einsichtnahme für die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächen-verzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Kappeln, Bernhard Mäurer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Reipoltskirchen Bekanntmachung Am Montag, dem findet um Uhr in der Johann-Heinrich-Roos-Halle in Reipoltskirchen eine Jagdversammlung statt. Alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Reipoltskirchen gelegenen, bejagbahren Grundstücke werden hiermit eingeladen. Für den Fall, dass sich ein Jagdgenosse vertreten lässt, hat der Vertreter eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Kassenbericht Jagdjahr 2013/ Entlastung des Jagdvorstandes 4. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2015/ Anfragen und Auskünfte, Verschiedenes Das Jagdkataster, sowie die Niederschrift der letzten Jagdversammlung, können ab sofort, bis einschließlich , nach Absprache beim Schriftführer Herrn Johannes Theobald Hauptstr. 54 in Reipoltskirchen eingesehen werden. Reipoltskirchen, im Februar 2015 gez. Pfleger Günter, Jagdvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Ab März: Neuer Rentenzahlbetrag für viele Rentner Für Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, kann sich ab März die Höhe der ausgezahlten Rente geringfügig ändern. Grund dafür ist der neue allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Überweisung der März- Rente wird auf dem Kontoauszug der Bank über den neuen Zahlbetrag informiert. Bereits zum Januar ist der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent gesunken. Für Rentner gilt dies zeitversetzt erst ab März. Gleichzeitig können die Krankenkassen seit Januar einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag festlegen. Dieser liegt in Rheinland-Pfalz je nach Krankenkasse zwischen 0,4 und 1,2 Prozent. Den allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung tragen Rentenversicherung und Rentner je zur Hälfte. Der Zusatzbeitrag ist vom Rentner alleine zu zahlen. Ab März berücksichtigt die Rentenversicherung diese Änderungen automatisch, der Rentner muss also nicht aktiv werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,4 Millionen Versicherte, Arbeitgeber und zahlt Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit. Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, Speyer, Postanschrift: Speyer Telefon , Pressesprecher Hans-Georg Arnold Telefon: , Telefax: , presse@drv-rlp.de Informationsveranstaltungen in Speyer und Kaiserslautern Rente & Steuern - was muss ich wissen? Über alles Interessante zum Thema Rente und Steuern, wer als Rentner Steuern zahlen muss und welche Freibeträge es gibt - darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz bei Veranstaltungen am 18. März 2015 um Uhr in Speyer, Eichendorffstraße 4-6 und am 19. März 2015 um Uhr in Kaiserslautern, Auskunfts- und Beratungsstelle, Schubertstraße 17 a.

11 Rundschau Ausgabe 10/2015 Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich: Für Speyer unter Telefon , Fax oder aub-stelle-speyer@drv-rlp.de. Für Kaiserslautern unter Telefon , Fax oder aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,4 Millionen Versicherte, Arbeitgeber und zahlt Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich und Luxemburg auch bundesweit. Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2015/16 an den Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein Seit dem Schuljahr 2012/13 haben in Rheinland-Pfalz auch die Eltern/ Erziehungsberechtigten von Grundschulkindern die Möglichkeit, bei der Anschaffung von Lernmitteln für Ihre Kinder Kosten zu sparen. Das Gutscheinsystem, das in der Vergangenheit nur einen Teil der Anschaffungskosten abdeckte, wurde durch ein Ausleihsystem abgelöst, bei dem es zwei unterschiedliche Ausleihen gibt: die unentgeltliche und die entgeltliche Ausleihe. Für Eltern, die über ein geringes Einkommen verfügen (es gelten die bisherigen Einkommensgrenzen für die Lernmittelfreiheit - siehe unten) ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe unentgeltlich. Hierfür muss bis spätestens 16. März 2015 ein Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit beim Schulträger (VG Lauterecken-Wolfstein) gestellt werden. Die Anträge für die unentgeltliche Ausleihe wurden (zusammen mit einem Merkblatt) im Januar 2015 durch die Grundschulen in Jettenbach, Lauterecken, Nußbach, St. Julian und Wolfstein verteilt und können bei den Grundschulen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Fachbereich 3, abgegeben werden. Falls Sie keinen Antrag erhalten haben, besteht die Möglichkeit, einen Antragsvordruck über das Internetportal www. lmf-online.rlp.de auszudrucken. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Ausschlussfrist handelt. Eine Fristverlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Liegt das Einkommen über der jeweiligen Einkommensgrenze, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (entgeltliche Ausleihe). Die Einkommensgrenze beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt der Eltern* eines Elternteils bei einem Kind bei zwei Kindern bei drei Kindern bei vier Kindern *oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt (eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft) Die Leihgebühr hängt davon ab, wie lange ein Schulbuch genutzt wird. Die Gebühr beträgt pro Schuljahr für einjährig verwendete Schulbücher ein Drittel des Ladenpreises, für zwei- oder dreijährig verwendete Schulbücher wird ein Sechstel berechnet. Wer Lernmittel gegen eine Gebühr ausleihen möchte, muss im Zeitraum vom 2. Juni bis 3. Juli 2015 über das Internetportal www. lmf-online.rlp.de verbindlich seine Teilnahme erklären und eine Bank- Einzugsermächtigung für die Leihgebühr erteilen. Rechtzeitig vorher erhalten dazu alle Schülerinnen und Schüler einen Infobrief mit dem Freischaltcode für das Internetportal sowie ein weiteres Merkblatt (auch diejenigen, die bereits an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen, da die Schulen keine Kenntnis von der Teilnahme haben). Wenn Ihr Antrag auf Lernmittelfreiheit abgelehnt wird, können Sie an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen. Diese Möglichkeit sollten Sie unbedingt nutzen, da Sie sonst alle Schulbücher auf eigene Kosten beschaffen müssen! Sollten Sie Fragen zur Schulbuchausleihe (unentgeltliche oder entgeltliche Ausleihe) haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Auskünfte erhalten Sie bei den Grundschulen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Wolfstein, Bergstraße 2: Andrea Kissel, Tel.: , andrea.kissel@vg-lw.de Kornelia Krennrich, Tel.: , kornelia.krennrich@vg-lw.de Lauterecken, den Jung, Bürgermeister Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Kaiserslautern Frauen haben s drauf - Telefonaktionstag zum Thema Wiedereinstieg in den Beruf Die Kinder sind aus dem Gröbsten heraus, die Pflege von Familienangehörigen ist beendet oder es geht einfach darum, Karriere und Privatleben miteinander zu kombinieren. Das sind nur drei von vielen Lebenssituationen, in denen Frauen eine auf ihre ganz persönlichen Belange zugeschnittene Beratung brauchen. Ansprechpartnerinnen in der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens sind Nadja Schäfer und Christina Walter, die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen in Rheinland-Pfalz und im Saarland bieten sie nun zusätzlich zu ihrem regelmäßigen Service wieder einen speziellen Telefon-Beratungstag an. Am Donnerstag, 5. März 2015 werden die Expertinnen zwischen Uhr und Uhr Fragen zur Beschäftigung in Teilzeit, zur Rückkehr ins Berufsleben, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu Unterstützungsangeboten der Agentur für Arbeit beantworten. Für Schäfer und Walter zielt diese Telefonaktion auf eine besonders wichtige Personengruppe: Trotz guter Ausbildung spielen Frauen am Arbeitsmarkt noch immer keine wirklich gleichberechtigte Rolle. Das von ihnen erwirtschaftete Einkommen ist niedriger als das von Männern. Rentenansprüche fallen dementsprechend geringer aus und das Risiko von Altersarmut ist größer. Eine Situation, die weder für die Frauen noch für Gesellschaft und Wirtschaft gut ist. Denn keine andere Personengruppe kann den Fachkräftebedarf schneller decken. Oft fehlt nur ein wenig Unterstützung, damit der Wiedereinstieg ins Berufsleben für alle Beteiligten ein Erfolg wird. Mit der Telefonaktion wolle man Frauen motivieren, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen und die eigene Zukunft aktiv mitzugestalten. Wer sich während dieser Aktion beraten lassen will, erreicht Nadja Schäfer unter der Telefonnummer 0631 / und Christina Walter unter / Kreisverwaltung Kusel Kreiskindertag gemeinsam mit der Kinder- und Jugendolympiade am Samstag, 20. Juni 2015 in Kappeln; Vorbesprechung am Am Donnerstag, dem findet im Dorfgemeinschaftshaus in Kappeln um Uhr ein Vortreffen statt, zu dem wir Sie herzlich einladen. Sie werden an diesem Abend über die Organisation und Abläufe der Kinder- und Jugendolympiade und den Kreiskindertag informiert und erhalten Anregungen, wie Sie sich an der Gestaltung des Tages beteiligen können. Der Kreiskindertag ist besonders in der Kombination mit der Kinderund Jugendolympiade ein herausragendes Ereignis mit viel Publikum und gibt Ihnen Gelegenheit, sich kreisweit zu präsentieren. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche Bekanntmachungen, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Egbert Jung, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken, Schulstraße 6 a Druck und Verlag: Druck + Verlag Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel / oder -240 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gegen Entgelt. Ende des amtlichen Teils

12 Rundschau Ausgabe 10/2015 Gemeindenachrichten Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stellenausschreibung Im Jugendtreff Lauterecken ist die Bundesfreiwilligendienststelle ab neu zu besetzen Unser Team vom Jugendtreff wünscht sich für die Arbeit im Jugendtreff die Unterstützung durch eine/n Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst. Die Stelle ist ab zu besetzen. Überwiegend unterstützt der/die Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst die Mitarbeiterinnen mit handwerklichen Tätigkeiten als Hausmeister/in. Des Weiteren hilft er/sie die Veranstaltungen (Ferienspiele, Fußballturniere, Sport-AG) des Jugendtreffs mit zu organisieren und durchzuführen. Die Bewerbung mit Lebenslauf, Nachweis der Schul- bzw. Berufsausbildung sowie Passbild, ist bis zum zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken, Fachbereich 3, Schulstr. 6a, Lauterecken. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein gez. Jung, Bürgermeister Altersjubiläen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Wir gratulieren Geburtstag Walter Michel, Am Heidchen 14, Hohenöllen Geburtstag Frau Gertrud Over, Am Kellerhäuschen 18, Nußbach Geburtstag Frau Marianne Emrich, Hauptstr. 71, Hinzweiler Geburtstag Oswald Ginkel, Mühlstr. 2, St. Julian Geburtstag Herr Hans Hack, Hauptstr. 4, Offenbach-Hundheim Geburtstag Frau Maria Wendel, Schulstr. 8, Medard Geburtstag Werner Bogen, Im Tauchental 4, Wolfstein Egbert Jung, Bürgermeister Aschbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Verlängerung des Gaskonzessionsvertrages mit den Pfalzwerken Der Gemeinderat beschließt, für den weiteren Betrieb des Gasversorgnungsnetzes in Aschbach, einen Gaskonzessionsvertrag nach dem vorliegenden Entwurf abzuschließen. Forstwirtschaftspläne 2015 Der Wirtschaftsplan für den Forsthaushalt 2015 wurde in der vom Forstamt erarbeiteten und vorgelegten Fassung beschlossen. Er weist aus: Ertrag: 8.922,00 und Aufwand: ,00 Ergibt ein Defizit von: 1.418,00. Die Brennholzpreise bleiben unverändert. Buborn Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler Motorradfahrer im Jagdrevier In letzter Zeit sind wiederholt Motorradfahrer im Jagdrevier Buborn- Hausweiler gesichtet worden. Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass das Motorradfahren im Wald und auf der Feldflur verboten ist. Wir bitten dies künftig zu beachten, vor allem in Hinblick auf den vorhandenen Wildbestand. Sollten sich die Motorradfahrer auch weiterhin nicht an das Verbot halten, wird Anzeige erstattet. Buborn, Für die Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler: Philipp Kreischer, 2. Beisitzer Essweiler Dorfmoderation Eßweiler Der Termin für das nächste Treffen der Dorfmoderation ist der Dienstag, 10. März 2015 um Uhr im Buchtreff im Alten Rathaus in Eßweiler. Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen. Gemeinsame Seniorenfeier der Ortsgemeinden Eßweiler und Rothselberg An alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren und deren Lebensgefährtin/Lebensgefährten Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie recht herzlich ein zu unserer diesjährigen 2. gemeinsamen Seniorenfeier der Ortsgemeinden Eßweiler und Rothselberg am Sonntag, dem 8. März 2015, Uhr in der Selberghalle Rothselberg. Wir würden uns freuen, Sie und Ihren Lebensgefährten begrüßen zu können. Wer einen Fahrdienst benötigt, meldet sich bitte bei Peter Gilcher, Tel.: 5266, Rudi Riesinger, Tel.: 647 oder Rainer Mohr, Tel.: Abholung ab Uhr von zuhause. Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Peter Gilcher, Ortsbürgermeister Myrielle Müller, Pfarrerin Stefan Müller, Pfarrer Reklamationen wegen Nichtzustellung der Wochenzeitung nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , -336, -713 und -716 Die neue -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

13 Rundschau Ausgabe 10/2015 Straßenbeleuchtungsanlage; Abschluss eines Stromlieferungsvertrages Bekanntgabe einer Eilentscheidung Der Ortsbürgermeister traf im Benehmen mit den Beigeordneten der Ortsgemeinde folgende Eilentscheidung: Dem Abschluss des Stromlieferungsvertrages für die Straßenbeleuchtung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler Motorradfahrer im Jagdrevier In letzter Zeit sind wiederholt Motorradfahrer im Jagdrevier Buborn- Hausweiler gesichtet worden. Es wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass das Motorradfahren im Wald und auf der Feldflur verboten ist. Wir bitten dies künftig zu beachten, vor allem in Hinblick auf den vorhandenen Wildbestand. Sollten sich die Motorradfahrer auch weiterhin nicht an das Verbot halten, wird Anzeige erstattet. Buborn, Für die Jagdgenossenschaft Buborn-Hausweiler: Philipp Kreischer, 2. Beisitzer Hoppstädten Grumbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Rechnungslegung und örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2010 a) Feststellung des Jahresabschlusses Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr b) Entlastungserteilung Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, gemäß 114 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 zu erteilen. Beratung Verkehrsänderung Auf dem Vogelheerd Von Seiten der Bevölkerung wurde angeregt, die Verkehrsregelung rechts vor links an der Einfahrt Vogelheer aufzuheben. Problematisch ist diese Verkehrsregelung im Winter. Es entstand eine kurze Diskussion unter den Ratsmitgliedern. Sollte die Verkehrsänderung erfolgen, müssten zusätzliche Schilder im Neubaugebiet aufgestellt werden. Die Ratsmitglieder waren der Auffassung, die Verkehrsregelung nicht zu ändern. Evtl. soll das Schild 30er Zone auf der linken Seite der Einfahrt zum Vogelheerd ein wenig nach hinten versetzt werden, sodass es besser sichtbar ist. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte nicht. Hausweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2015 Der zuständige Revierförster erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Forstwirtschaftspläne Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht! Am Samstag, dem um Uhr soll in einem freiwilligen Arbeitseinsatz auf dem neuen Friedhof, und am Bürgerhaus ein Rückschnitt der Sträucher und die Säuberung der Wege vorgenommen werden. Heckenscheren, Verlängerungskabel, Schubkarren, Astscheren, Rechen, Hacke, usw. bitte ich nach Möglichkeit mitzubringen. Ich würde mich über einen recht zahlreiche Beteiligung seitens der Bevölkerung sehr freuen. Treffpunkt ist um Uhr am Bürgerhaus. Für Essen und Trinken wird gesorgt. Denzer, Ortsbürgermeister Oberweiler im Tal Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 2015 Der zuständige Revierförster erläuterte den Mitgliedern des Ortsgemeinderates die Forstwirtschaftspläne Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Forstwirtschaftspläne Verabschiedung eines ausgeschiedenen Ratsmitgliedes Ortsbürgermeister Harry Kelemen verabschiedete das ausgeschiedene Ratsmitglied Monika Neurohr und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit. Oberweiler-Tiefenbach Haushaltsbefragungen Mikrozensus 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, auch in diesem Jahr werden im Rahmen einer bundesweiten Stichprobenerhebung Haushaltsbefragungen nach dem Mikrozensusgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1350) durchgeführt. Auch Haushalte Ihres Zuständigkeitsbereichs sind in die Erhebung einbezogen. Die Auswahlbezirke und damit auch die Gemeinden bzw. Stadtteile, in denen die Befragungen stattfinden, sind regional und zeitlich über das ganze Jahr verteilt. Die Interviewerinnen und Interviewer, die besonders ausgebildet sind und einen Ausweis des Statistischen Landesamtes mit sich führen, informieren die ausgewählten Haushalte vorab schriftlich über Sinn und Zweck der Erhebung. Zur Unterstützung dieser Aufgabe hat es sich jedoch als vorteilhaft erwiesen, in den amtlichen Mitteilungsorganen der örtlich zuständigen Verwaltungen auf die beabsichtigte Befragung des Statistischen Landesamtes hinzuweisen. Ich bitte Sie deshalb um Veröffentlichung bzw. inhaltliche Wiedergabe der beigefügten Presseerklärung unseres Hauses im amtlichen Teil Ihres Mitteilungsorgans, möglichst unter Nennung der betroffenen Gemeinden oder Stadtteile sowie der Monate, in denen die Befragung durchgeführt wird. Ggf. wäre auch ein vierteljährlicher Hinweis auf die in den jeweiligen Monaten laufenden Erhebungen sinnvoll.

14 Rundschau Ausgabe 10/2015 Die Pressemitteilung und eine Datei der Befragungszeiträume der betroffenen Gemeinden ist im Anhang enthalten. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Mikrozensus unter Offenbach-Hundheim Urlaubsvertretung Offenbach-Hundheim Dr. Roland Alt befindet sich vom bis in Urlaub. Seine Amtsgeschäfte übernimmt der 1. Bgo. Peter Stein, Tel.Nr: Reipoltskirchen Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Dorfmoderation/Sachstand Die Vorsitzende informierte über den Sachstand der Dorfmoderation. Die zweite Veranstaltung wurde gut besucht, es wurden Schwerpunkte der Dorfmoderation festgelegt und entsprechende Gruppen gebildet. Besprechung Arbeiten 2015; Ausarbeitung Beschlussvorlagen Folgende Arbeiten sollen im Jahr 2015 angegangen werden: - Die Sanierung/Herstellung eines Jugendraums soll angegangen werden, die Arbeiten sollen im Zuge der Dorfmoderation erfolgen. - Am gemeindeeigenen Gebäude, Ortsmitte mit integrierter Feuerwehrhalle besteht Sanierungsbedarf. - Die Neu- und Umgestaltung des Friedhofs soll in Abstimmung mit der Dorfmoderation aufgenommen werden. An der Friedhofshalle muss das Dach und die Regenrinne saniert werden. - Das Geländer an der Brücke in Höhe der Hauptstraße 44 wurde beschädigt. Hier ist die Eigentümerfrage noch zu klären - Die Beleuchtung am Durchgangsweg zum Spiel- und Grillplatz (Amalienweg) soll einheitlich auf Natriumdampflicht umgestellt werden. Rothselberg Gemeinsame Seniorenfeier der Ortsgemeinden Eßweiler und Rothselberg An alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren und deren Lebensgefährtin/Lebensgefährten Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie recht herzlich ein zu unserer diesjährigen 2. gemeinsamen Seniorenfeier der Ortsgemeinden Eßweiler und Rothselberg am Sonntag, dem 8. März 2015, Uhr in der Selberghalle Rothselberg. Wir würden uns freuen, Sie und Ihren Lebensgefährten begrüßen zu können. Wer einen Fahrdienst benötigt, meldet sich bitte bei Peter Gilcher Tel.: 5266, Rudi Riesinger Tel.: 647 oder Rainer Mohr Tel.: Abholung ab Uhr von zuhause. Rainer Mohr, Ortsbürgermeister Peter Gilcher, Ortsbürgermeister Myrielle Müller, Pfarrerin Stefan Müller, Pfarrer Relsberg Bestandsaufnahme im Rahmen der Dorferneuerung Mit der Bestandsaufnahme beginnen die Arbeiten für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Relsberg. Mitarbeiter des Kaiserslauterer Planungsbüros Wolf werden Nutzungen, Dachformen, Geschosszahlen, Bausubstanz, Verkehrssituation, Parkplatzsituation, Grün- und Freiflächen kartieren und den heutigen Zustand im Bild festhalten. Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme hoffen die Planer auf Mitarbeit und Unterstützung durch die Bürger. Sie bitten, ihnen bei Bedarf Zutritt zu Ihrem Privatgrundstück zu gewähren. Sie versichern, dass sie bei ihrer Arbeit nicht weiter in Ihre Privatsphäre eindringen werden, als für die sachgerechte Planung unbedingt erforderlich ist. Der Zeitraum für die Bestandsaufnahme wird ab der 10. Kalenderwoche, ab dem 2. März 2015 vorgesehen. Kirchliche Nachrichten Ev. Pfarramt Offenbach, Niederalben, Niedereisenbach, Medard und Wiesweiler Freitag, Offenbach Uhr Weltgebetstagsfeier im Ev. Gemeindehaus Medard: Uhr Feier des Weltgebetstages Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Freitag, dem (Weltgebetstag) Uhr Grumbach, Ev. Gemeindehaus Sonntag, dem Uhr Deimberg, Gottesdienst Uhr Hoppstädten, Taizéandacht in der Kirche Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Mittwoch, Uhr Frauenkreis (Aschbach; Dorfgemeinschaftshaus) Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Treffen zum Weltgebetstag (Hinzweiler; Kirche) Freitag, Uhr Weltgebetstag der Frauen (Gastland: Die Bahamas) Gottesdienst in Hinzweiler (Kirche), anschließend herzliche Einladung zum gemütlichen Beisammensein und Probieren landestypischer Speisen! Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hundheim Uhr Kindergottesdienst (Jugendheim; Hinzweiler) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde Uhr Präparandenstunde Mittwoch, Uhr Seniorenkreis in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Faschingsdienstag in Reipoltskirchen Am Faschingsdienstag haben sich die Gemeindemitglieder, der katholischen Gemeinde St. Johannes Nepomuk nach dem Gottesdienst im Pfarrhaus getroffen und glücklich gemacht mit zu feiern. Bei Kaffee und Kuchen, lustigen Vorträgen und Büttenreden kam der Spaß nicht zu kurz. Anschließend bedankten sich die Teilnehmer, dass sie die Möglichkeit hatten, das Leben der Gemeinde auch mal von der humorvollen Seite erleben durften.

15 Rundschau Ausgabe 10/2015 Prot. Pfarramt Lauterecken Freitag, 6. März Weltgebetstag Uhr Ökum. Gottesdienst im Prot. Gemeindehaus Sonntag, 8. März Uhr Heinzenhausen Uhr Lauterecken Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Gottesdiensttermine Freitag, Weltgebetstag der Frauen Uhr Prot. Gemeindehaus Niederkirchen Samstag, Uhr Konfirmanden 2016er Sonntag, Gottesdienst Uhr Morbach mit Abendmahl Uhr Niederkirchen Montag, Uhr Kindergruppe Hefersweiler Dienstag, Uhr Turnen für Frauen Kath. Pfarrei St. Peter + Paul Offenbach-Hundheim Samstag, Uhr Vorabend-Messe Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionsausteilung Prot. Kirchengemeinde Rothselberg Dienstag, Uhr Seniorennachmittag im Bürgerhaus Eßweiler Mittwoch, Uhr Präparandenunterricht im Jugendraum Rothselberg Donnerstag, Uhr Seniorennachmittag im Jugendraum Rothselberg Freitag, Uhr Weltgebetstag in der Kirche Eßweiler Sonntag, Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg Uhr Gottesdienst im Sängersaal Kreimbach-Kaulbach Uhr Chorprobe Ton in Ton im Kindergarten Rothselberg Dienstag, Uhr Stuhlkreisgymnastikgruppe im Jugendraum Rothselberg Prot. Kirchengemeinden St. Julian und Gumbsweiler Freitag, Uhr Weltgebetstagsgottesdienst in St. Julian Sonntag, Uhr Valentinskapelle Glanbrücken, Uhr St.Julian Mittwoch, Uhr Passionsandacht in Glanbrücken Faschingsgottesdienst in Wolfstein Am Faschingssonntag feierten die Kinder auf Einladung der katholischen Gemeinde St. Philippus und Jakobus den Sonntagsgottesdienst verkleidet in Kostümen. Sie haben auf den Moment gewartet, wann sie ihre Kleider den Leuten präsentieren können. Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Donnerstag, Uhr Präparandenstunde (Pfarrsaal) Samstag, Uhr Gottesdienst in Rutsweiler (Bürgerhaus) Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Taufe (Wolfstein; Pfarrsaal) Montag, Uhr Kinderkirche (Pfarrsaal) Dienstag, Uhr Chorprobe (Wolfstein; Pfarrsaal) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal) Kath. und Evang. Frauengemeinschaften laden ein Am Freitag, dem 6. März 2015, Uhr findet im Evang. Pfarrsaal in Wolfstein der Weltgebetstag der Frauen statt. Hierzu ergeht eine herzliche Einladung an alle Christinnen und Christen in Wolfstein. Thema des Weltgebetstages sind die Bahamas. Die Veranstaltung, die von den katholischen und evangelischen Frauen gestaltet wird, beginnt um Uhr. Die Frauen reichen Speisen aus den Bahamas. Termine Vereine Veranstaltungen Radsportverein Blitz e.v. März / St. Julian (RP), Düppenweiler (Saar) 14./ Grolsheim */JWT 21./ Kirn-Sulzbach (RP) JWT, Aschbach (Saar) 28./ Kirchberg (RP), Rodenbach (RP) */JWT JWT = Young Walkers Tour * = Kinderwagengerechte Strecke Landfrauen Ortsverein Eßweiler Donnerstag, Uhr Angebot auf Kreisebene in Konken Hygienevorschriften bei Vereinsfesten s. Info im Landfrauenmagazin

16 Rundschau Ausgabe 10/2015 Kerniges Dorf! Wettbewerb 2015 ist angelaufen Zum zweiten Mal führt die Agrarsoziale Gesellschaft e. V. den bundesweiten Wettbewerb Kerniges Dorf! durch. In diesem Wettbewerb werden Dörfer ausgezeichnet, die sich mit ihrer baulichen Gestaltung an Veränderungen in der Bevölkerung anpassen und dabei nachhaltig mit ihren Flächen und Gebäuden umgehen. Das kann ebenso die Stärkung von Innenentwicklung sein wie auch ein mutiger Rückbau und die Gestaltung neuer Freiflächen. Das wichtigste Kriterium ist ein erkennbares Ziel für die Gestaltung des gesamten Dorfes oder abgegrenzter Dorfteile. Umsetzungsbeispiele, Kreativität und Bevölkerungsbeteiligung sind weitere Aspekte, die bei der Gewinnerauswahl eine wichtige Rolle spielen. Der Wettbewerb startete am 21. Januar 2015 und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Eine Fachjury mit Vertretern aus Praxis, Politik, Wissenschaft und Verbänden nimmt die Auswahl der Gewinner vor. Es werden fünf gleichwertige Preise in Höhe von insgesamt vergeben. So können die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Strukturen der Dörfer berücksichtigt werden. Die Preisgelder stiftet die Landwirtschaftliche Rentenbank. Anfang 2016 zeichnet das BMEL die Sieger im Rahmen der Internationalen Grünen Woche Berlin offiziell aus. Über ein Teilnahmeformular können sich Gemeinden oder Ortsteile mit weniger als Einwohnern bewerben. Es steht im Internet unter zur Verfügung oder kann schriftlich angefordert werden bei: Agrarsoziale Gesellschaft e.v., Kurze Geismarstraße 33, Göttingen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April Kontakt: Agrarsoziale Gesellschaft e. V. Kurze Geismarstraße 33, Göttingen Telefon: 0551 / ; Fax: 0551 / claudia.busch@asg-goe.de

17 Rundschau Ausgabe 10/2015 Osterferienprogramm Osterbäckerei I Jugendtreff Lauterecken + Jugendbüro Wolfstein Termin: Montag, , Uhr Aktion: Diesmal gibt es in der Osterbäckerei so manche Leckerei. Wir backen hübsche Osternester aus Hefeteig. Alter: ab 6 Jahren, max. 12 Teilnehmer Treffpunkt: Jugendtreff Lauterecken, Schulstraße 12 Kosten: 3 Sonstiges: Bitte Kochschürze mitbringen. 2. Osterbäckerei II Jugendtreff Lauterecken + Jugendbüro Wolfstein Termin: Dienstag, , Uhr Aktion: Diesmal gibt es in der Osterbäckerei so manche Leckerei. Wir backen hübsche Osternester aus Hefeteig. Alter: ab 6 Jahren, max. 12 Teilnehmer Treffpunkt: Jugendbüro Wolfstein, Am Rathausplatz 1 Kosten: 3 Sonstiges: Bitte Kochschürze mitbringen. 3. Kreativer Ostertag I Isabell Liesmann (Schulsozialarbeit Grundschule) Termin: Mittwoch, , Uhr Aktion: Voller Vorfreude auf das Osterfest werden wir zusammen basteln, spielen und kochen. Lasst Euch überraschen Alter: 6-10 Jahre, max. 12 Teilnehmer Treffpunkt: Jugendbüro Wolfstein, Am Rathausplatz 1 Kosten: 6 Sonstiges: Bitte Kleidung anziehen, die schmutzig werden darf. 4. Kreativer Ostertag II Isabell Liesmann (Schulsozialarbeit Grundschule) Termin: Donnerstag, , Uhr Aktion: Voller Vorfreude auf das Osterfest werden wir zusammen basteln, spielen und kochen. Lasst Euch überraschen Alter: 6-10 Jahre, max. 15 Teilnehmer Treffpunkt: Jugendtreff Lauterecken, Schulstraße 12 Kosten: 6 Sonstiges: Bitte Kleidung anziehen, die schmutzig werden darf. 5. Kino-Fahrt Jugendbüro Wolfstein + Jugendtreff Lauterecken Termin: Dienstag, Abfahrt Lauterecken: Uhr Ankunft Lauterecken: Uhr Abfahrt Wolfstein: Uhr Ankunft Wolfstein: Uhr (Zustieg in Lauterecken oder Wolfstein möglich. Bitte 10 min vor Abfahrt am jeweiligen Bahnhof sein.) Aktion: Mit dem Zug geht s Richtung Kaiserslautern. Nach einem kurzen Fußmarsch in die Innenstadt schauen wir uns einen tollen Film im Kino an. Alter: ab 8 Jahren, max. 25 Teilnehmer Treffpunkt: Bahnhof Lauterecken oder Wolfstein Kosten: 10 Sonstiges: etwas Taschengeld für z.b. Popcorn. 6. Handtaschen-Workshop Karin Haas (Nußbach) Termin: Donnerstag, , Uhr Aktion: Du wolltest Dir schon immer einmal deine eigene Handtasche gestalten? Dann bist Du hier genau richtig. Mit historischen Nähmaschinen nähen wir uns ein tolles Designerstück. Alter: ab 1,40 m Körpergröße, max. 6 Teilnehmer Treffpunkt: Historisches Museum Nußbach (Ortsmitte), Bachstraße 2 Kosten: 3 Sonstiges: Bitte ein altes T-Shirt zum Verschneiden mitbringen. Anmeldebeginn: Freitag, , ab Uhr unter folgender Telefonnummer: VG Lauterecken-Wolfstein

18 Rundschau Ausgabe 10/2015 Nachtübung Einladung zur Nachtübung am Treffen ab Uhr beim Hundeverein SV Hefersweiler Jeder Hundefreund ist herzlich willkommen Die Startgebühr pro Team beträgt 5 Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt Anmeldung unter Pfälzerwald-Verein Jettenbach Sonntag, Wanderung zur Selberghütte mit Kurzwanderung. Dorfplatz mit PKW Uhr. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Landfrauen Kappeln Mittwoch, um Uhr DGH Kappeln Kurs in Nahrungszubereitung: Thailändische Küche Referentin: Omjai Gutensohn Förderverein SV Kaulbach - Kreimbach Vorankündigung Am 15. März 2015 findet in Kreimbach- Kaulbach wieder der Basar rund ums Kind in der Gemeinschaftshalle statt. Von Uhr bis Uhr kann wie immer nach tollen Schnäppchen Ausschau gehalten werden. Sie können in Ruhe einkaufen und dabei Kaffee und Kuchen genießen. Tischreservierungen unter Tel. Nr.: 06308/ fv.svkk@gmail.com Ökumenischer Krankenpflegeverein Kreimbach-Kaulbach e.v. Einladung Am Mittwoch, dem 4. März 2015 findet um Uhr im Singsaal unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Kassenführerin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassenführer Schriftführer 1 Beisitzer 2 Kassenprüfer 7. Anfragen und Auskünfte ASV Langweiler/Merzweiler Termine 1. Mannschaft: Sonntag, Uhr in Sien: SG Oberreidenbach/Sien - ASV 2. Mannschaft: spielfrei Hallo Alterskameraden Die Alterskameraden der Feuerwehren treffen sich am Freitag, dem um Uhr in Langweiler im Gemeindehaus. Es werden die Unkosten für den Ausflug kassiert pro Person 30,. Anmeldung bis bei Gerd Bollenbacher, Tel.: Eisstock-Club Lauterecken Am , Uhr findet die diesjährige Generalversammlung statt. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen. Café Kultur e.v. Lauterecken Frühjahrsveranstaltung Café Kultur am Die erste Veranstaltung in 2015 von Café Kultur Lauterecken, findet am Sonntag, dem statt. Wie immer beginnen wir um Uhr im Bürgersaal des Dienstleistungszentrums Lauterecken in der Schulstraße. Marc und Tanja Winter aus Ulmet stellen uns ihre handgefertigten Schmuckteile aus Aludraht vor. Die Bilderausstellung - Naive Malerei - Surrealismus- gestaltet die Hobbymalerin Sylke Kirchner aus Deimberg. Frau Kirchner malt seit ihrem 15. Lebensjahr. Ihre Bilder malt sie mit Filzstiften. Nachwuchsmusiker umrahmen das Programm und wie immer, gibt es Kaffee und selbstgebackener Kuchen. Umwelttag 2015 Weg mit dem Dreck Samstag, 21. März 2015 Unsere Landschaft liegt voller Müll - sagen die einen Weg mit dem Dreck - sagen die anderen Da die Übeltäter meistens nicht zu erwischen sind, packen die Medarder Bürgerinnen und Bürger selbst an. Treffpunkt: Samstag, 21. März 2015, Uhr an der Fischerhütte in der Mühlgasse Anmeldung: erwünscht bei: Franz Grill, Tel.:1654 Kurt Hoffmann-Rollauer, Tel.: 8095, horoku@gmx.de Im Anschluss an die Sammelaktion sind alle Teilnehmer herzlich zum gemeinsamen Mittagessen in die Fischerhütte eingeladen. Merzwiller Bachstelze e.v. Jahreshauptversammlung Die Merzwiller Bachstelze e.v. laden herzlich zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, dem um Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus in Merzweiler ein. - Bericht der Vorsitzenden - Bericht der Kassenwartin - Entlastung des Vorstandes - Ausblick auf 2015, geplante Veranstaltungen - Neuwahlen des Vorstandes - Verschiedenes Wünsche und Anträge bitte vorab an die Vorstandschaft. Wir freuen uns auf rege Teilnahme. Landfrauen Offenbach-Hundheim Liebe Bürgerinnen und Bürger von Offenbach-Hundheim, Wie wird man älter und bleibt dennoch jung? Dieses Geheimnis möchten wir am Sonntag, dem 8. März 2015 ab Uhr im Gemeinde- und Feuerwehrhaus Offenbach-Hundheim lüften. Wir laden Sie daher ganz herzlich zu unserer traditionellen Seniorenfeier ein. Bei Kaffee und selbst gebackenem Kuchen möchten wir gerne mit Ihnen einen gemütlichen und kurzweiligen Nachmittag verbringen. Sie sehen - für Verpflegung aber auch für Unterhaltung ist wieder gesorgt. Wir freuen uns, dass uns - der Gesangverein Hundheim - Wiesweiler, - das Gesangsduo Gerdi Klein und Willi Kolter - unsere engagierten Mitbürgerinnen und Emmi Fauss und Christine Alt - sowie Herr Pfarrer Hülser mit ihren Vorträgen den Tag bereichern. Wie heißt es immer so schön? Für den Spaß und eine angenehme Gemütlichkeit ist jeder selbst verantwortlich. Es besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit ab Uhr einen Fahrservice zu nutzen. Einstiegsmöglichkeiten bestehen am Marktplatz im Ortsteil Offenbach und der Bushaltestelle im Ortsteil Hundheim. Wenn Sie zu Hause abgeholt werden möchen, wenden Sie sich einige Tage vorher an den Ortsbürgermeister Dr. Roland Alt (Tel.: 7412) oder die Beigeordneten Peter Stein (Tel.: 3179) und Udo Reichel (Tel.: 6546). Wir freuen uns schon jetzt auf einen fröhlichen und interessanten Nachmittag. Vorbereitung für die Seniorenfeier Am Donnerstag, treffen wir uns um Uhr im Gemeinde- und Feuerwehrhaus zur Vorbereitung für die Seniorenfeier. Die Seniorenfeier findet am Sonntag, ab Uhr, statt.

19 Rundschau Ausgabe 10/2015 Brunnenclub e.v. Oberweiler-Tiefenbach präsentiert: Polizeiwache 007 Ein Schwank in 3 Akten von Beate Irmisch Samstag, 28. März 2015 Samstag, 11. April 2015 Beginn 19:30 Uhr im Bürgerhaus Oberweiler-Tiefenbach Kartenvorverkauf: Erich Bernhardt, Flurstr. 10, Oberweiler-Tiefenbach Telefon Eintritt 6,- M. Korz Transporte, Recycling & Containerdienst Enkenbach - Alsenborn Der Feuerwehrförderverein Rothselberg präsentiert: Alles Paletti 21. März 2015 Selberghalle Einlass: 19:00 Uhr Beginn: 20:00 Uhr Vorverkauf: Eintritt: 6,- Euro ( freie Platzwahl ) Bäckerei Walg Rothselberg Mitteldorfstraße 15 Karin Wilking Carmen Schmitt Rothselberg Rothselberg Mitteldorfstraße 6 Eßweilerstraße 11 Tel Tel Landfrauenverein Rothselberg Wir laden herzlich ein zu einem Reisebericht über Israel und jüdisches Leben. Referent: Pfarrer Müller Am Donnerstag, dem um Uhr im Bürgermeisteramt. Pfälzerwald-Verein Rutsweiler e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Liebe Wanderfreundinnen und Wanderfreunde, am Samstag, dem 21. März 2015 um Uhr findet unsere diesjährige Mitgliederversammlung in der PWV-Hütte Rutsweiler statt. Hiermit ergeht an alle Mitglieder der Ortsgruppe Rutsweiler herzliche Einladung. 1. Bericht 1. Vorsitzender und Wirtschaftswart 2. Bericht Wanderwartin 3. Bericht Rechnerin 4. Bericht Kassenprüferinnen 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Anfragen, Wünsche, Auskünfte Landfrauen Ortsverein Rutsweiler an der Lauter Kurs in Kreatives Gestalten: Thema: Taschen aus Tetra Pack 25 Stk. Tetra Packs sammeln Am: Freitag, dem Abend Beginn: Uhr Thema: Vorbereitung und Scheiden Am: Freitag, dem Abend Beginn: Uhr Thema: Flechten und Fertigstellen Ort: Bürgerhaus Rutsweiler Kursleiterin: Fr. Rosemarie Schreck Veranstaltung für Interessenten offen Begrenzte Teilnehmerzahl (max. 10 Personen) Anmeldung erwünscht unter Tel. Nr.: 06304/5041 Partnerschaftsverein Wolfstein e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Freitag, dem 13. März Uhr Rathauskeller 1. Begrüßung 2. Tätigkeits- und Jahresbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht des/r Kassenprüfer/s 5. Rechnungsprüfung und Entlastung 6. Ausblick 7. Anfragen und Auskünfte Tagesfahrt nach Ischgl am 14. März 2015 Der Skiclub Königsland e.v. veranstaltet eine Tagesfahrt in die Ski- und Aprés Ski Hochburg Ischgl. Die Abfahrtszeit in Wolfstein ist am Freitag, 13. März 2015 um Uhr. Die Rückfahrt in Ischgl ist für Uhr vorgesehen. Der Reisepreis inkl. Skipass beträgt für Erwachsene 98. Verbindliche Anmeldungen bis zum 8. März 2015 unter oder per an sck@skiclub-koenigsland.de. MGV Wolfstein - Männerchor & Frauenchor Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 20. März 2015 um Uhr im Gasthaus Alte Schenke. 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Werner Eifert 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit 3. Jahresberichte des Vorstandes 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahlen des Gesamtvorstandes und der Rechnungsprüfer - Wahl eines Wahlausschusses - Neuwahl des MGV-Gesamtvorstandes - Neuwahl der Rechnungsprüfer 7. Veranstaltungen / Termine Verschiedenes, Wünsche und Anträge Anträge an die Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden.

20 Rundschau Ausgabe 10/2015 Angelfreunde Unteres Lautertal Wolfstein Die Angelfreunde Unteres Lautertal Wolfstein laden ein zu ihrem traditionellen Schlachtfest am in die Rudi Walg Huette nach Rothselberg. Begin ab Uhr Etappe für Etappe Geführte Wanderungen Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, die Teilnahme vorab anzumelden. Um zu gewährleisten, dass die Zahl der Anmeldungen die Kapazität nicht übersteigt, sollte die Anmeldung online erfolgen unter: (Pflanze Pflanzenschutz-Sachkunde Fort-und WeiterbildungenTermine). Sollten Sie nicht über die Voraussetzungen für eine online-anmeldung verfügen, können Sie sich auch an Frau Jung (0671/ ) oder Herrn Norvell (0671/ ) wenden. Seminargebühr: 11. Weitergehende Informationen zur neuen Sachkunde-Regelung finden sich im Internet unter der vorgenannten Adresse. Bei Bedarf wird eine weitere Veranstaltung angeboten. Großes Volkerball-Turnier am Aschermittwoch auf den Prädikatswanderwegen 2015 Liebe Wanderfreunde, der 112 km lange Pfälzer Höhenweg führt von Winnweiler im Donnersbergkreis nach Wolfstein im Landkreis Kusel. Eine unberührte, offene Hügellandschaft mit weiten Ausblicken und kleinen Wäldern charakterisiert die Strecke, hübsche Kleinstädte und die Bergmassive des Donnersbergs (687 m) und des Königsbergs (568 m) setzen markante Punkte. Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Weg - denn es geht nirgendwo so hoch in der Pfalz. Ab dem Frühjahr 2015 bieten wir unsere Wanderserie mit geführten Etappenwanderungen entlang des gesamten Pfälzer Höhenweges und auf weiteren prädikatisierten Wegen an. Diesmal geht es im Landkreis Kusel los. Egal ob Sie nur bei einer Tour mitwandern oder Etappe für Etappe mit dabei sind - wir laden Sie ein, Natur und Landschaft im Wandel der Jahreszeiten zu erleben. Unterwegs warten kleine Überraschungen und für den Rücktransfer zum jeweiligen Startpunkt der Wanderung ist ebenfalls gesorgt. Wanderschuhe schon geschnürt? - Wir freuen uns auf Sie! Remigius Wanderweg - geführte Wanderung im Rahmen des Wanderauftaktes, Potzberg bis Kusel Sonntag: 29. März 2015, Uhr (Bahnhof Kusel) Länge: 12,5 km, Aufstieg 587 m, Abstieg 257 m Achtung: Treffpunkt Uhr Kusel Bahnhof, gemeinsame Hinfahrt mit Bus zum Wildpark Potzberg, dort Beginn der Wanderung ca Uhr, Einkehr nach der Wanderung beim Wanderauftakt in Kusel Wanderführer: Roger Schmitt Kosten pro Person 6 inkl. Rücktransfer, Anmeldung bei der Tourist-Information Kusel, Tel: / , touristinformation@kv-kus.de Wir haben noch weitere Wanderveranstaltungen für Sie im Angebot - freuen Sie sich auf ein schönes Wanderjahr * 22. März 2015 Hinkelstein-Trail und Wandermarathon * März 2015 Pfälzer BerglandTrail * 29. März 2015 Pfälzer Wanderauftakt * 9. Mai 2015 Wandermarathon am Donnersberg Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hohenöllen e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Sonntag, dem , Uhr in der neuen Schule Hohenöllen 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Wehrführers 4. Bericht des Kassenwartes 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes Einladung ergeht nur auf diesem Wege. Rebschutzseminar am Am Mittwoch, dem findet in der Aula des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimerstr. 68, von Uhr eine anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz statt. Nach 9 (4) PflSchG sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fort-und Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Der erste Fortbildungszeitraum endet am Das traditionelle Völkerball-Turnier für alle Klassenstufen des Veldenz Gymnasiums fand in diesem Jahr am Mittwoch, den 18. Februar 2015 statt. Bei diesem Turnier Jeder gegen Jeden zwischen den recht gleichstarken Gruppen, die nach Klassenstufen eingeteilt wurden, entwickelte sich ein spannender Wettkampf von vielen Spielerinnen und Spielern. Die Mannschaften kämpften auch im diesjährigen Turnier mit großem Einsatz, aber immer fair Nach mehreren hitzigen Kämpfen in spannenden Vorrundenspielen, die von den Zuschauern lautstark unterstützt wurden, und mehreren KO Siegen verschiedener Klassen wurden die Klassen 6c für die Orientierungsstufe, die Klasse 8b für die Mittelstufe und die Jahrgangsstufe 13 als Turniersieger ermittelt und durften die hart erkämpften Urkunden in Empfang nehmen. Die Platzierungen wurden mit kräftigem Applaus der übrigen Mannschaften bedacht. Hier die Turnierergebnisse: Orientierungsstufe: 1. 6c 2. 7b 3. 7a 4. 6a 5. 5a 6. 6b 7. 5b Mittelstufe: 1. 8b 2. 10b 3. 9b 4. 10a 5. 9a 6. 8a Oberstufe: 1. MSS MSS MSS 11 Obermuseumsrat Lothar Schwinden, Rheinisches Landesmuseum Trier Moselschiffahrt zur Römerzeit - die Mosella als Lebensader für das antike Trier, Gallien und Germanien Niemals später wieder hatte der Schiffsverkehr auf der Mosel unter den Transportformen eine solche Bedeutung wie zur Römerzeit. Die Mosel öffnete Transportwege, die in außerordentlich großem Umfang mit einmaliger Reichweite genutzt wurden. Auf diesem Wege wurden auch die germanischen Rheinprovinzen versorgt. Unter den gallischen Völkern sind die Treverer offensichtlich die aktivsten Kaufleute, die durch Inschriften jedenfalls am häufigsten belegt sind. Händler und Spediteure erlebten einen einmaligen sozialen und gesellschaftlichen Aufstieg. Ehrenerweisungen durften sie auch fern der Heimat erfahren. Die Mosel ist der Garant für die einmalige Rangstellung Triers in der Antike und für die heute noch bedeutenden Baudenkmäler der ältesten Stadt Deutschlands. Öffentlicher Abendvortrag (Eintritt frei) Mittwoch, 4. März 2015 Beginn: Uhr Zehntscheune (Kammermusikraum, 3. OG) Terra Magica das wissenschaftliche Forum des Urweltmuseums GEOSKOP

21 Rundschau Ausgabe 10/2015 Polizeibesuch in der Kita Piepmatz/Grumbach Schon länger wusste ich, dass ein Polizist aus Lauterecken kommt, aber als es heute endlich soweit war, wurde ich doch etwas hippelig. Alle Vorschulkinder und eine Betreuerin stellten einen Stuhlkreis. Der Polizist stellte sich mit Herr Lerner vor. Das kann ich mir gut merken, weil der Name so klingt, wie das Lernen in der Schule. Auch lernten wir Hugo, den Polizei-Teddy kennen. Dieser war ziemlich neugierig und wollte von uns wissen, wie wir heißen und wo genau wir wohnen. - neue Erfahrungen sammeln und deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen lernen möchtest - die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz sinnvoll nutzen möchtest dann absolvier doch einen Freiwilligendienst im Sportverein/-verband! Ob als Unterstützung in der sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen als Co-Trainer oder eigenständige Übernahme von Übungsleitertätigkeiten. Ob Kooperationen mit Schulen, Kindergärten und anderen Vereinen oder Projekt-und Veranstaltungsmanagement im eigenen Verein. Ob Organisation und Begleitung von Freizeiten und Ferienmaßnahmen oder verschiedene Aufgaben im Bereich Geschäftsstellentätigkeit, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Beim Freiwilligen Sozialen Jahr im Sport warten vielfältige Einsatzmöglichkeiten auf Dich. Neben den praktischen Erfahrungen die Du sammelst erhältst Du 300 Taschengeld im Monat, hast Anspruch auf 26 Tage Urlaub bei einer 39 Stunden-Woche, absolvierst 25 Seminartage mit anderen Freiwilligen im Sport und hast zusätzlich die Möglichkeit Fortbildungen (Übungsleiterlizenzen, Vereinsmanager, etc.) zu besuchen. Dabei wird dir das FSJ im Sport als Wartezeit auf einen Studienplatz angerechnet und alle Sozialversicherungsleistungen, Kindergeld und Waisenrente laufen weiter. Zudem wirst Du durch qualifizierte Anleiter und pädagogische Betreuer während des Jahrs begleitet. Neugierig geworden? Dann findest Du hier alle weiteren Informationen und die Kontaktdaten aller möglichen Einsatzstellen (Verlinkung einstellen zu: Fragen?! Dann stehen wir Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite Kontakt Kim Zimmermann, Tel.: zimmermann@sportjugend.de Hugo hatte sich sein Knie, während einer starken Bremsung im Auto verletzt, weil er im Auto ohne Sitz und ohne Anschnallgurt saß. Deswegen sagte Hr. Lerner, dass wir uns auch bei kurzen Strecken anschnallen müssen. Dann lernten wir an einem Beispiel, was wir machen sollen, wenn wir etwas Schlimmes gesehen haben, wie einen Unfall bspw. Der Polizist erzählte uns dazu eine Geschichte, die wir uns gut merken mussten. Ich konnte mir alles vorstellen und gut merken. Deshalb durfte ich dann wirklich die 110 anrufen und dem Polizisten am anderen Ende alles Wichtige erklären: Was, wie und wo es passiert ist, wie ich heiße und wohne. Herr Lerner hatte natürlich den Telefonpolizisten vorher informiert, dass wir das nur üben und es kein echter Notfall ist. Danach übten wir vor dem Kindergarten die Straße zu überqueren und Hugo war auch dabei. Wir lernten, am Bordstein nach links, rechts und wieder nach links zu schauen und Handzeichen zu geben, bevor wir die Straße zügig überqueren. So sollen wir das auch an einer Verkehrsinsel machen: auf der Insel stehen bleiben, wieder das Schauen nicht vergessen, das Handzeichen machen und dann den Rest der Straße überqueren. Zum Abschluss hat uns Hr. Lerner sehr gelobt und wir durften mit dem Polizei-Playmobil ein Polizeirevier nach unserer Vorstellung aufbauen. Das war cool. Bewirb dich jetzt für dein FSJ im Sport 2015! Zum 1. April 2015 starten wir wieder mit einem neuen Frühjahrs-Jahrgang des Freiwilligen Sozialen Jahrs im Sport. Die Anmeldung dafür befindet sich zurzeit in der heißen Phase. Nutz auch Du jetzt deine Chance und bewirb dich bei einer der über 300 Einsatzstellen in ganz Rheinland-Pfalz. Wenn Du - nach der Schule etwas Praktisches machen und dich beruflich erst einmal orientieren möchtest - Einblicke in die Berufsfelder Sport, Lehramt oder Pädagogik allgemein erhalten möchtest - dich für Sport begeistern kannst - gerne mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeitest Zeitzeugen im Gespräch 70. Jahrestag der Zerstörung von Mainz - Bombenangriff auf Mainz 1945 Zeitzeugen im Gespräch: 70. Jahrestag der Zerstörung von Mainz - Bombenangriff auf Mainz 1945 Anlässlich des 70. Jahrestages der Zerstörung von Mainz berichten drei Zeitzeugen des Bombenangriffs vom 27. Februar 1945 von ihren individuellen Erfahrungen und Erinnerungen. Die Veranstaltung findet am 27. Februar um 19:00 Uhr im Foyer des Willigis-Gymnasiums Mainz (Willigisplatz 2, Mainz) statt. Am Nachmittag des 27. Februar 1945 fand einer der schwersten Bombenangriffe auf Mainz im Zweiten Weltkrieg statt. In knapp 20 Minuten wurden von über 400 Bombern der britischen Royal Air Force über 1500 Tonnen Bomben auf Mainz abgeworfen, welche die Stadt in ein brennendes Inferno verwandelten. Zeitzeugen berichteten, dass noch

22 Rundschau Ausgabe 10/2015

23 Rundschau Ausgabe 10/ Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen! Erhöhter Einbruchschutz: GAYKO SafeGA das zertifizierte Sicherheitsfenster Ausstellung Idar-Oberstein: Weierbacher Straße 1 Ausstellung Mainz: Kaiserstraße Idar-Oberstein Tel: (06784) Mainz Tel: (06131) wenz@schmaeler-wenz.de Schlosserei Kleinstahlbau Balkonkonstruktion Geländer Treppen Türen Einfahrts- u. Garagentore Wir beraten Sie gerne! Friedhofstr. 6 Tel. (06385) 870, Fax Fockenberg-Limbach Anzeige aus der Region für die Region Kaufen Verkaufen Vermietung Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme / Wolfstein Schlossgasse 44 schöne sonnige 3 ZKB-Wohnung 2. OG, mit Balkon, 65 m 2, in 6-Familienhaus. Komplett renovierte Wohnung mit neuem Bad und Laminatböden, großer Einbauschrank. Einbauküche kann auf Wunsch gestellt werden. 370,- KM (ohne Einbauküche) + Nk, 3 MM Kaution von privat. Telefon: / ZIelgenAu......zu Ihrer Wunschimmobilie mit IMMOBILIENWelT Bildung Beruf Erfolg Zukunft Stellen Anzeigenannahme / Karriereorientierte Mitarbeiter Combined Insurance, einer der größten Zusatzversicherer weltweit, sucht für Rheinland- Pfalz und das Saarland Bezirksdirektor(inn)en. Zieleinkommen: Aufgaben: Mitarbeiterführung, Bestandskundenpflege, Kundengewinnung. Fundierte Ausbildung ist gewährleistet. Kontakt: Steffen Schulz , steffen.schulz@de.combined.com Foto: MEV Verlag GmbH, Germany.de Wir bringen zusammen, was zusammenpasst!

24 Rundschau Ausgabe 10/2015 Inh. Oliver Kaupp Inh. Oliver Kaupp Breitenbachstraße Lützenhardt Nördlicher Schwarzwald Telefon / Fax / Idylle im Schwarzwald Im idyllischen Breitenbachtal, zwischen zwei kleinen Seen, nur ein paar Schritte vom Wellnesswald entfernt, liegt unser familiär geführtes 3-Sterne-Hotel Breitenbacher Hof. In unserem urgemütlichen Restaurant finden Sie eine anheimelnde Atmosphäre gehobenen Niveaus. Unsere Pluspunkte sind unsere frische, abwechslungsreiche Küche, mit kalt-warmem Frühstücksbüfett und täglich großem Salatbüfett. Außerdem freut sich mit uns ein freundlicher, zuvorkommender Service auf Sie. Weitere Annehmlichkeiten in unserem Haus: - Kaminzimmer - Gartenterrasse - großzügige Liegewiese - Lift - kostenloser Parkplatz - Sauna (teilweise gegen Gebühr) - Massage im Kräuterstüble - Kosmetikoase - Computerecke - kostenloser WLAN-Zugang

25 Rundschau Ausgabe 10/2015 von Gonsenheim und Hechtsheim aus das brennende Mainz die ganze Nacht als roter Schein am Himmel zu sehen war. Das war das Ende von Mainz - so beschrieb Dr. Anton Maria Keim, ehem. Kulturdezernent der Stadt, seine Erinnerung an dieses Ereignis, das er als junger Mann im Hauseingang einer Bank in der Nähe des Schillerplatzes er- und überlebt hat. Am nächsten Tag war Mainz, das bereits 1942 das Zeil eines schweren Angriff geworden war, zu großen Teilen zerstört. Die historischen Fakten dieses Bombardements sind gut dokumentiert und von der Forschung in vielen Details recherchier und aufgearbeitet worden. Das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.v. möchte in Kooperation mit dem Institut für Mediengestaltung der Hochschule Mainz im Rahmen von Gedenken - Mahnen - Handeln. 70. Jahrestag der Zestörung von Mainz an dieses Ereignis erinnern. Im Zentrum der Veranstaltung stehen die individuellen Erinnerungen der drei Zeitzeugen Gisela Matzkowsky, Philipp Münch und Willi Matthes, die den 27. Februar 1945 als junge Menschen aus unmittelbarer Nähe er- und überlebten. Sie berichten und diskutieren mit dem Auditorium über ihre Erinnerungen an diesen Tag und ihre Erfahrungen aus diesem Erleben. Eine historische Einführung und Filmsequenzen ergänzen die Erinnerungsberichte der Zeitzeugen. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Ende der Veranstaltung ist gegen Uhr. Idar gewinnt Konfi-Cup 2015 Das diesjährige Konfi-Cup-Turnier des Evangelischen Kirchenkreises Obere Nahe fand am Samstag, 21. Februar 2015 in der Stadenhalle in Tiefenstein statt. Teilgenommen haben 13 Mannschaften aus den Kirchengemeinden des Kirchenkreises. In spannenden Spielen wurde in vier Gruppen um den Einzug in die KO- Runde gekämpft. Acht Mannschaften erreichten diese KO-Runde, aus der sich die Finalisten aus Birkenfeld und Idar die Teilnahme am Endspiel sicherten. Nach spannendem Spiel stand es am Ende der zehnminütigen Spielzeit Unentschieden, und ein Elfmeterschießen musste die Entscheidung bringen. Hier zeigte sich, dass auch junge Damen hervorragende Elfmeterschützinnen sein können. Angelina Keil verwandelte den entscheidenden Elfmeter und sicherte ihrem Team aus Idar den Wanderpokal und die Teilnahme am Turnier auf Landeskirchenebene am 20. / 21. März 2015 in Mönchengladbach. Der Fairness-Preis ging an die Mannschaften aus Leisel und Oberstein. Sie werden sich zu einem gemeinsamen Pizzaessen treffen. Gute Organisation leistete das Jugendreferat mit dem Leiter des Jugendreferates, Diakon Gerold Lofi und Diakon Wilfried Ulrich, in Zusammenarbeit mit der Synodalbeauftragten für Konfirmandenarbeit, Pfarrerin Angelika Röske (Idar). Die Turnierleitung lag wie immer in den Händen des Jugendreferates. Wilfried Ulrich und Gerold Lofi brachten das Turnier zu einem guten Abschluss. Der Wanderpokal und die Siegerpokale wurden von Superintendentin Jutta Walber überreicht. Jugendreferat Obere Nahe Und sie bewegt sich doch - wie entsteht eine Sonnenfinsternis? Martin Bertges, Dr. Bertges Vermessungstechnik, Neunkirchen am Potzberg Am 20. März wird, passendes Wetter vorausgesetzt, in der Westpfalz eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen sein. Wie entsteht eine Sonnenfinsternis? Warum ist eine totale Sonnfinsternis selten zu beobachten? Und was hat eine Sonnenfinsternis mit einer Mondfinsternis zu tun? Die Antworten auf diese Fragen sind leicht zu finden, wenn man sich nur etwas mit der Himmelsmechanik befasst. An diesem Abend wird der Referent das Miteinander der drei Himmelskörper Erde, Sonne und Mond erläutern und damit die Grundlagen für das Verständnis des Himmelsschauspiels am 20. März vermitteln. Öffentlicher Abendvortrag (Eintritt frei) Mittwoch, 11. März 2015 Beginn: Uhr Urweltmuseum GEOSKOP AK Astronomie am GEOSKOP Wir greifen nach den Sternen. Frauengruppe A, G und O treffen sich sowieso Wir wandern um Uhr nach Meisenheim ins Brauhaus. Treffpunkt wie immer Kinderspielplatz Odenbach, am 13. März Abendessen mit Country Musik. Wir sind angemeldet. Wird bestimmt ein schöner Abend. Countrymusik und mehr Am Freitag, 13. März 2015 um Uhr tritt die Mark-Merritt-Band im Brauhaus in Meisenheim auf. Die drei Musiker (Saxofon, Gitarren, Banjo, Geige, Drums, Gesang) spielen mitreißend Country, Rhythm n Blues, Rock, Folk, Pop Classics - mit cooler Moderation. Kartenvorbestellung (8 Euro) empfohlen unter Tel.: Bürgersprechstunde mit Gustav Herzog MdB Am Mittwoch, dem 11. März 2015 findet die nächste Bürgersprechstunde des SPD-Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog im Landkreis Kusel von Uhr im Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Jochen Hartloff, Marktstraße 12 in Kusel statt. Es wird um Voranmeldung im Wahlkreisbüro Kaiserslautern unter der Rufnummer gebeten Grundlagen Smartphone für Senioren Was kann ich mit meinem Smartphone alles machen? Sie haben sich ein modernes Smartphone mit allen erdenklichen Funktionen zugelegt und stehen nun ratlos davor? In diesem Einsteigerkurs lernen Sie die grundlegenden Funktionen Ihres Gerätes kennen (Android und iphone). Sie lernen, wie man Fotos macht, im Internet surft oder s abruft. Eine Einführung in die wichtigsten Apps rundet den Grundkurs ab. Leitung: Christian Nickel Termine: Freitag, dem 6. März Nachmittag von 13:00-16:00 Uhr Ort: ehem. Feuerwehrsaal (am Rathausplatz) Am Rechtenberg 4, Wolfstein Kursgebühr: 17,00 Euro (gültig bis 10 Teilnehmer) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www. kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel Computer Einführungskurs (PC 2) Erste Schritte und Lernen am eigenen Laptop Sie haben noch keine oder nur wenige Computerkenntnisse? Dieser Kurs vermittelt Ihnen einen leichteren Einstieg in die Computerwelt. Der Kurs führt Sie systematisch an das Thema Computer heran und macht Sie mit den wichtigsten Grundbegriffen vertraut. Er beinhaltet eine Einführung in die grundlegenden Funktionen von Windows, Microsoft Word und in das Internet. Leitung: Termine: Christian Nickel 8 Abende, , jeweils Dienstag und Donnerstag von 19:30-21:30 Uhr (letzter Abend bis 20:30 Uhr) Ort: ehemaliger Feuerwehrsaal (am Rathausplatz) Am Rechtenberg 4, Wolfstein Kursgebühr: 83, Euro (gültig bis 10 Teilnehmer) Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage www. kvhs-kusel.de oder telefonisch unter 06381/ Alle Anmeldungen bitte schriftlich an die KVHS-Geschäftsstelle, Trierer Straße 49-51, Kusel. Vorträge des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Vorträge des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Geplante Vorträge 2015 Vorsorgende Verfügungen Termin: , Uhr Ort: Schellweiler, Dorfgemeinschaftshaus Träger: Frauencreaktiv e.v. Schellweiler Termin: , Uhr Ort: Jettenbach, Höhstr. 2, (Rathaus) Träger: Landfrauen OV Jettenbach

26 Rundschau Ausgabe 10/2015 Sprechstunden des Betreuungsvereins der AWO in der Verbandsgemeindeverwaltung Der Betreuungsverein der AWO Kreis Kusel e.v., bietet nicht nur Beratungsgespräche in der Geschäftsstelle in Kusel (Triererstr. 60), sondern Außensprechstunden und Hausbesuche in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken an. Dies bedeutet, dass alle gerichtlich bestellte Betreuer oder Personen, die sich für eine ehrenamtliche Betreuung interessieren, im Landkreis direkt vor Ort beraten werden können. Der Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins (Matthias Becker) gibt aber auch Personen, die sich über die individuelle Ausgestaltung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung informieren wollen, wichtige Hilfestellungen und Anregungen. Jedwede Leistungen des Vereins sind kostenlos, eine Mitgliedschaft nicht erforderlich. Konkrete Terminabsprachen können unter der Telefon-Nummer / vereinbart werden. Sprechstunden am Standort Lauterecken Jeweils von Uhr (jeder 2. und 4. Donnerstag im Monat) am Donnerstag, dem Sprechstunden am Standort Wolfstein Jeweils von Uhr (jeder 2. und 4. Donnerstag im Monat) am Donnerstag, dem Wettbewerb»HolzProKlima 2015«Die Initiative»HolzProKlima«veranstaltet gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Kommunalwettbewerb. Bis zum können Gemeinden, Städte und Kreise aus Rheinland- Pfalz am Wettbewerb teilnehmen. Ihre Konzepte und Projekte sollen vorbildliches kommunales Engagement durch einen verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit dem Wald und dem wertvollen Roh-, Werk- und Baustoff Holz zugunsten des Klimaschutzes thematisieren. Gesucht werden Ideen und Beispiele der Holzverwendung aus allen kommunalen Bereichen, z.b. Bauen, Modernisieren, Stadtmöblierung, Wohn- oder Verkehrsraumgestaltung. Dabei muss ein bewusster Umgang mit der nachwachsenden (und dennoch endlichen) Ressource Holz nachgewiesen werden. Die Bewerbungsunterlagen und der Ausschreibungstext können unter de bezogen werden.

27 Rundschau Ausgabe 10/2015

28 Rundschau Ausgabe 10/2015 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's CONTAINERDIENST UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK ENTSORGUNG ALLER ABFÄLLE I ABBRUCH ABFLUSSREINIGUNG I TV-UNTERSUCHUNG KANALREINIGUNG I ROHRREINIGUNG ÖL- I FETTABSCHEIDERREINIGUNG SONDERABFALLWIRTSCHAFT VERKAUF VON RECYCLINGSCHOTTER UND MUTTERBODEN Mehlingen An der Heide 10 Tel info@jakob-becker.de Farbe macht gute Laune!!! EntspannenWandern RelaxenStrand SonneURLAUB CampingGenießen Lauterecken- Wolfstein FreudeDEUTSChLAnD FeiernMuseen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Krankenfahrten Norbert Krennrich seit 2006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3 Autohaus Nahetal GmbH & Co. KG Käseicher Weg Idar-Oberstein Tel.: 06784/ Fax: 06784/ info@autohaus-nahetal.de 5Zahnriemenwechsel 50 Gutschrift* Gutschrift* * Bei Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie eine Gutschrift von 50 Euro auf ihren nächsten Zahnriemenwechsel im Autohaus Nahetal. Aktion gilt für Benzin- und Dieselmotoren ab dem 5. Betriebsjahr. Das Angebot hat eine Gültigkeit bis zum und ist nicht kombinierbar mit weiteren Sonderaktionen.

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