Der erste Kanal Ihre erste Wahl!

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1 neu! agrar-fernsehen BEI smart-tv Der erste Kanal Ihre erste Wahl! Der erste Agrar-Sender auf Smart-TV! Erstmals bezahlbare TV-Werbung Zielgruppengerechte Werbung direkt beim Kunden! Zukunftsorientierte Formate!

2 smart-tv das Format mit ZukunFt was ist smarter Fernsehen? Smarter Fernsehen bedeutet vor allem: Fernsehen mit Mehrwert. Der wichtigste Unterschied zum herkömmlichen TV liegt in der Anbindung der Geräte an das Internet. Diese ermöglicht die Nutzung online-basierter Anwendungen auf dem Fernseher und bietet wesentliche Vorteile von smarter Fernsehen: Mediatheken, Video on Demand, Apps, Skype, Facebook und vieles mehr kann nun direkt auf dem Fernseher genutzt werden. das»wann-ich will-fernsehen«: n Youtube jederzeit anschauen n Mediatheken und Video on Demand n eigene Fotos verwalten und ansehen n Facebook, Twitter, Social Media Sind Sie als erstes Landtechnik-Unternehmen mit dabei? Z i e l G r u P P e traktor tv das internetportal Schon jetzt steht in über 34% der deutschen Haushalte ein Smart-TV- Gerät das entspricht heute schon ca. 16 Millionen Haushalte. Davon nutzen bereits über 8 Millionen Smart-TV. Gigantischer trend: Versechsfachung der Nutzung von 2012 zu 2013! Zielgruppe landwirtschaft: n erste und einzige Smart-TV-App im D-A-CH-Gebiet: traktor tv n eingebunden in regionale TV-Sender, insbesondere in den Neuen Bundesländern n Fokus auf Landtechnik

3 traktor tv das sendeformat magazin mähdrescher spezial: drei gegen einen reportage traktorgiganten Intro / JIngle traktor tv an reportage moderne landtechnik Im einsatz BeItrag oldtimer-traktoren dokumentation traktor-tv Vor ort reportage landwirtschaft In aller welt n Moderiertes Magazin im Live-Format n Rubrik»Moderne Landtechnik im Einsatz«n Rubrik»oldtimer Traktoren n Rubrik»Traktor TV vor ort«n Rubrik»Historische Traktor-Filme«

4 smart-tv die reichweite Verbreitung über smart-tv: n Bereits über Zuschauer (Stand: November 2014) n mind Zuschauer bis Ende 2015 n durchschnittliche Sehdauer 5,34 Minuten n 21% der Zuschauer bleiben länger als 7 Minuten dabei n 80% der Zuseher kommen aus Deutschland, gefolgt von Österreich, Russland, Schweiz und Türkei Genutzte Fernsehgeräte: Philipps, TechniSat, Medio, Metz, Smart, VK mobile, LG. Schleswig-Holstein 2,9% Mecklenburg- Vorpommern 1,6% seit 09/2014 bei: Hamburg 2,9% Bremen 0,6% Niedersachsen 9,7% Sachsen- Anhalt 3,1% Brandenburg 1,2% Berlin 4,9% Nordrhein- Westfalen 21,4% Thüringen 4% Sachsen 4,4% Hessen 7,6% Rheinland- Pfalz 4,5% Saarland 1 % Baden- Württemberg 9,5% Bayern 10,4% Verbreitung über lokalsender: mv1 der neue sender für mecklenburg-vorpommern n insgesamt werden dort Haushalte erreicht (ca Zuschauer) n 15% davon schauen den Sender an 7 Tagen der Woche n Traktor TV läuft eine Woche lang mit täglich 16 Wiederholungen Mindestens drei regionalsender kommen in 2015 hinzu! Beliebteste sendungen: n Die moderierten Sendungen werden überproportional angesehen n Sehr stark sind auch Traktoren-/ Landtechnikmarken, Pflanzenschutz und Themen aus den Neuen Bundesländern

5 GünstiG BeZaHlBare FernseHwerBunG tipp! dokumentation und reportage: nutzen sie ihre vorhandenen Bewegtbilder! Bewegtbilder werden stärker denn je genutzt: im Internet, auf Tablets und jetzt auf Smart-TV. Nutzen Sie Ihre aufwendig produzierten Produktfilme, Unternehmensreportagen und Vertriebsvideos. PREISE 1 0 S E K U N D E N B E W E G T B I L D E R I M L I V E-M A G A Z I N 10 Einblendungen im Monat einführungsaktion: Belegung komplett 12 Monate M I N. D o K U M E N TAT I o N E N I N D E N R U B R I K E N Verfügbarkeit 1 Monat einführungsaktion: Belegung komplett 12 Monate , , , ,- S P o N S o R I N G D E S L I V E-M A G A Z I N S 10 Einblendungen im Monat (»Diese Sendung wird Ihnen präsentiert von «) 2.500,- VIDEoEINSTELLUNGEN Codec: H264 Profil: Baseline level: 3.0 modus: PAL Frames/s: 25 seitenverhältnis: 4:3 (640 x 480, progressiv) seitenverhältnis: 16:9 (640 x 360, progressiv) Pixelverhältnis: 1:1 (quadratisch) Bitrate: kbps AUDIoEINSTELLUNGEN Codec: AAC Channels: 2 (Stereo) samplerate: Hz Bits/sample: 16 Frames/s: 25 Bitrate typ: Konstant Bitrate: max. 128 kbps anmerkungen: a) Bei der Anlieferung ist jeweils das verwendete Schnittsystem anzugeben. b) Videos können nach dem Encodieren mit einer lizenzfreien Software (wie Mediainfo) inspiziert werden. download unter: Dazu ziehen Sie die Videodatei in die Software und rufen unter dem Menüpunkt»Debug«und»Details 5«auf. weitere Formate nach rücksprache.

6 allgemeine GesCHäFtsBedinGunGen Ziffer 1 Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Schaltungen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in der Smart-TV-App zum Zweck der Verbreitung. Ziffer 2 Schaltungen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Schaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Schaltungen abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Schaltungen abzurufen. Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewahrten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Ziffer 5 Aufträge für Schaltungen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Rubriken veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Ziffer 6 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ziffer 7 Für die rechtzeitige Lieferung des Videoclips ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Formate fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Sendequalität im Rahmen der durch die Smart-TV-App gegebenen Möglichkeiten. Ziffer 8 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Schaltung Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzkampagne erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Schaltung zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Ziffer 9 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Kampagne übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Ziffer 10 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen lt. Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Kampagnen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Kampagnenabschlusses das Erscheinen weiterer Kampagnen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ziffer 11 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Bedingungen des Verlages: a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife bei Preisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft; dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss abgewickelt werden sollen. b) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Schaltung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. c) Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen von Größe, Formaten und der Wechsel von Farben nicht mehr möglich. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen haftet der Verlag nicht für die Richtigkeit der Wiedergabe. d) Abbestellungen müssen schriftlich bis spätestens zum Anzeigenschluss erfolgen. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich. e) Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung des Videoformates vereinbarte Platzierungen nicht eingehalten werden können und eine Minderung der Bildqualität eintritt. f) Platzierungs-Angaben können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung angenommen werden. g) Für Videoformate jeglicher Art erlischt nach 8 Wochen die Aufbewahrungspflicht, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. h) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale erreichten Zuschauerzahl vom Verlag veröffentlicht worden ist. Bei nachgewiesener geringerer Werbereichweite (bedingt etwa durch technische Störungen) wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die in der Auftragsbestätigung zugesagte Reichweite zur tatsächlich erreichten Reichweite steht. Es erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Kampagnen geleistet. Herausgeber / Verlag w k & f Kommunikation GmbH Albert-Einstein-Straße 10 D Kempten Tel.: / Fax: / info@wkf-kommunikation.de Chefredakteur Peter Felser Formate buchen Agrar-Media Medien Service Runge GmbH Westring 3 D Verl Tel Mobil / Fax smart@agrar-media.de

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