EWE NETZ GmbH. Stellungnahme Marktstammdatenregister (MaStR) Oldenburg,
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- Adolf Kalb
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1 EWE NETZ GmbH Stellungnahme Marktstammdatenregister (MaStR) Oldenburg,
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Bündelung von behördlichen Registrierungspflichten Stammdatenerfassung im MaStR Akteursbezogene Stammdaten Anlagenbezogene Stammdaten Nutzung der Stammdaten durch den Markt Unterstützung von Unternehmensfunktionen Technische Ausgestaltung Schnittstellen und Datenaustausch Nummerierungskonzept Vollständigkeit und Aktualität Verfahren zur Verbesserung der Datenqualität Weiteres Vorgehen Kein Big Bang... 9
3 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Einleitung Wir nehmen die Möglichkeit einer Stellungnahme zur geplanten Ausgestaltung des MarktMark stammdatenregisters (MaStR) gerne wahr und begrüßen ausdrücklich die zwei ZielsetzunZielsetzu gen der Bundesnetzagentur: I. II. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu identifizieren und Empfehlungen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu erarbeiten Darüber hinaus begrüßen wir den Vorschlag der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur, im Frühjahr 2015 geg sondert die Frage der Datendefinitionen als wesentlichen Bestandteil der Datenqualität zu behandeln sowie und die Ausführungen, nach denen das neu eingeführte EEGEEG Anlagenregister im M MaStR R aufgehen soll. Im Kontext der Erarbeitung von Empfehlungen erlauben wir uns dara darauf uf hinzuweisen, dass EWE NETZ bereits am in der Unterarbeitsgruppe DAM der AG Intelligente Netze und Zähler beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u.a. die Schwachstellen der deutschen Registerlandschaft für den Strommarkt aufgezeigt hat. Vor diesem Hintergrund unterstützt EWE NETZ die Zielsetzung, durch eine Zusammenführung der diversen Register im MaStR Synergien (z.b. durch das Vermeiden von Doppelmeldungen) sowohl für DatenlieDatenli feranten als auch Datennutzer zu heben. Eine Erweiterung des FunktionsFunktions bzw. AufgabenAufgabe spektrums des MaStR bis hin zur Abwicklung von Marktprozessen als zentrale Einheit lehnt EWE NETZ ab. Für diese Zielsetzung halten wir aus diversen Gründen (vgl. Kriterien gem. Abb. 1) eine Datenmanagement-Struktur Datenmanagement Struktur mit dezentralen dezentralen Elementen für unabdingbar. Unsere vollständige Präsentation fügen wir als Anlage unserer Stellungnahme bei, da diese den aktuellen Schritt der Bundesnetzagentur als ersten Schritt einer weiterführenden Diskussion um die künftige Datenverarbeitung und D Datenweitergabe atenweitergabe im intelligenten Netz der Zukunft als notwendigen Entwicklungspfad in Deutschland darstellt. Besonders hinweisen möchten wir auf den von uns entwickelten qualitativen Kriterienkatalog, Kriterienkatalog, anhand dessen wir zunächst die bestehende Registerlandschaft in Deutschland bewertet haben (vgl. Abb. 1). Abbildung 1 Analyse Anal se der deutschen Registerlandschaft (Quelle: EWE NETZ 2013) 2
4 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Aus Sicht von EWE NETZ wird mit jeder weiteren Einführung eines zusätzlichen Registers in Deutschland (z.b. zuletzt durch die Einführung des EEG-Anlagenregisters) maximal die in Abbildung 1 dargestellte Bewertung erreicht werden können. Wir begrüßen daher, dass gem. Diskussionspapier der Bundesnetzagentur einzelne Aspekte des MaStR über die geltendee Gesetzeslage hinausgehen. Dies gilt sinngemäß auch für den von uns dargestellten Entwicklungspfad. Im Kern muss es gelingen, die aktuellen Schwachstellen aller Register durch die Einführung des MaStR zumindest in Bezug auf Datenqualität, Marktprozesse, Erweiterbarkeit und Kosten-Nutzen zu verbessern und idealerweise auch bei den weiteren oben genannten Kriterien, wie Vollständigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und gesetzlicher Rahmen eine Verbesserung herbeizuführen. Bevor wir nun auf ausgewählte Fragen gesondert eingehen, möchten wir noch besonders darauf hinweisen, dass mit der Einführung neuer Messsystemee in Deutschland die einmalige Chance besteht, auch den automatisierten Stammdatenexportt sowie die Stammdate enplausibilisierung und änderung über den verantwortlichen Messstellenbetreiber und Gateway- Daten- administrator zu automatisieren. Dementsprechend können Register als potentiellee empfänger und nicht nur als eigentlichee Datenquelle genutzt werden, um den Zusammen- hang mit intelligenten Netzen und einem intelligenten Energiemarkt der Zukunft herzustel- len. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu weitere Informationen wünschen. Wir sind fest davon überzeugt, dass im Zusammenhang mit der Einführung des Markt- stammdatenregisters ein effizienter Pfad gefunden werden muss, um Datendrehschei- als zwei be/marktpartnerkommunikation und behördliche Informationsbedürfnisse langfristig Seiten einer Medaille weiterzuentwickeln. Dies setzt jedoch voraus, dass interessierte und kompetente Netzbetreiber die notwendigen finanziellen Anreizee erhalten, dieses Innovations- Bei der Beantwortung der Fragen haben wir die Nummerierung der Fragen der Bundesnetz- agentur beibehalten. feld in der Anreizregulierung im Interessee der beteiligten Behörden zum Erfolg zu führen. 3
5 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Zu den Diskussionsfragen im Einzelnen 1. Bündelung ündelung von behördlichen Registrierungspflichten Registrierungspflichten 1. An welche behördlichen Register müssen Sie derzeit Stammdaten übermitteln? Die Stellungnahme des Bundesverbandes Bundesverbandes der EnergieEnergie und Wasserwirtschaft (BDEW) vom 08. August 2013 mit dem Titel Register zur zentralen zentralen Stammdatenhaltung im deutschen Stromerzeugungsmarkt enthält eine detaillierte Auflistung der zahlreichen behördlichen und nicht-behördlichen behördlichen Register, auf die wir an dieser Stelle verweisen möchten und deren InI tegration im MaStR wir darüber hinaus unter unterstützen. stützen. Die folgende Abbildung 2 enthält eine Übersicht, welche Marktrollen derzeit Daten für die Register bereitstellen. Abbildung 2 Stammdatenübermittlung der Marktrollen (Quelle: EWE NETZ 2013) 2. Welche Register können und sollen mittelfristig mittelfrist durch das MaStR abgelöst werwe den? Ein wesentliches Ziel des Marktstammdatenregisters muss es sein, neben der InformationsInformation bereitstellung für behördliche und nicht-behördliche nicht behördliche Zwecke, eine tatsächliche EntbürokratiEntbürokrat sierung durch die Zusammenführung der deut deutschen schen Registerlandschaft zu erreichen. Das MaStR darf somit kein weiteres Register sein, sondern sollte zum führenden Register in Deutschland für Stammdaten entwickelt werden. Durch die Vereinigung der diversen RegisRegi ter unter dem Dach des MaStR kann zum ei einen nen die Datenqualität deutlich verbessert werden und zum anderen der Datenbereitstellungsaufwand für die verschiedenen Marktakteure Marktakte reduziert werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, perspektivisch alle Register entweder 4
6 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister im MaStR zu vereinen, oder aber zumindest über das MaStR als Masterregister befüllen zu lassen. 3. Mit welchen energiedatenhaltenden Behörden muss licht werden? der Datenaustausch ermög- 5. Welche Marktakteuree sollen aus welchen Gründen nicht registriert werden? Grundsätzlich sollte mit allen Behörden, die entweder eigene Register führen oder aber Intemöglich resse an energiewirtschaftlichen Daten haben, ein Datenaustau usch über das MaStR sein. 2. Stammdatenerfassung im MaStR 2.1 Akteursbezogene Stammdaten Aufgrund der frühen Phase, in der sich die MaStR-Diskussion aktuell befindet und insbeson- Inhalte und Ausgestaltungen bekannt sind, erscheint ein Ausschluss von Marktakteuren zu dere vor dem Hintergrund, dass noch keine konkreten Informationen über die zukünftigen diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll. 2.2 Anlagenbezogene Stammdaten Grundsätzlich sollte über ein entsprechendes Berechtigungsmanagement sichergestellt werund Be- den, dass ausschließlich berechtigte Akteure, wie z.b. Unternehmen, Institutionen hörden, einen Zugriff auf das MaStR erhalten. Über das Berechtigungsmanagement sollte mitunter sichergestellt werden, dass Informatio- vor dem nen, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden, entsprechend Zugriff von Unbefugten geschützt sind 3. Nutzung der Stammdaten durch den Markt 10. In welchen Fällen müssen anlagenbezogenen Stammdaten als vertraulich einge- stuft werden und welche Gründe bestehen für die Vertraulichkeit?? 12. In welcher Weise könnte das MaStR zur Vereinfachung energie-wirtschaftlicher Prozesse beitragen? Die Daten im Marktstammdatenregister können bei ausreichend der Sicherstellung der von der Branche zum Abgleich mit den energiewirtschaftlichen Datenaustauschen werden. Dies kannn beispielsweise folgende Prozesse betreffen: Qualität genutzt 5
7 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Datenmeldeverpflichtungen gemäß 64e EEG (alt) i.v und 77 EEG 2014 (ehemals und 52 EEG 2012) (EEG Anlagenstammdaten) Monitoring nach 35 EnWG (u.a.. Kraftwerksliste der BNetzA nach Absatz 12) Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes nach 55 EEG Stammdatenaustausch im Energieinformationsnetz nach 12 Abs. 4 EnWG Datenmeldung gemäß der Systemstabilitätsverordnung (u.a. 6-9 SysStabV) Datenabfrage der Übertragungsnetzbetreiber für den Leistungsbilanzbericht gem. 12 Abs. 4 EnWG Datenaustausch zur Durchführung der Netzbetreiber-Kaskade BLE-Anlagenregister (u.a. BioSt-NachV, 24 Biokraft-NachV bzw. BioSt-NachV) Bei erfolgreicher Umsetzung des MaStR ist für diese Datenaustausche zu prüfen, ob Daten- kön- schnittmengen mit dem MaStR auch über dieses abgewickelt und bereitgestellt werden nen. Dabei kann eine doppelte Meldung gleicher Daten vermieden werden. Grundvorausset- bei ver- zung dafür ist, dass Stammdaten, die in mehreren Registern heute bis zu achtfach schiedenen Marktakteuren abgefragt werden nur noch einmal erhoben werden Unterstützung von Unternehmensfunktionenn Erfahrungen aus der GPKE / GeLi Gas zeigen, dass eine automatische Datenbereit tstellung mittels Stammdatenänderungs- und Geschäftsdatenanfrage-Prozessen möglich ist. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich unseres Erachtens, auf bekannte bzw. bestehende Prozesse und Formate zurückzugreifen, um entsprechende Synergien kostenwirksam nutzen zu kön- nen. Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung etwaiger automatisierte Datenaustausch- prozesse sollte jedoch berücksichtigt werden, dasss nicht jeder Datenlieferant bzw. Marktak- verarbeiten bzw. bedienen können. Um einen unverhältnismäßig hohen Investitionsa aufwand teur (z.b. Einspeiser) über Quellsystemee verfügt, die einen automatisierten Datenaustausch zu vermeiden, sollten die Datenlieferungen ins MaStR primär von den Akteuren abgewickelt werden, die bereits heute marktkommunikationsfähige IT-Systeme im Einsatz und entspre- chende Erfahrung in der Abwicklung von Massendatenprozessen haben. Die Anschlussnetzbetreiber können bei der Bereitstellung von Daten z. B. von Erzeugungs Sollen verschiedenee unternehmensinternee Funktionen vom MaStR unterstützt werden? Perspektivisch ist eine Unterstützung unternehmensinterner Funktionen vom MaStR in Be- zug auf Stammdaten wünschenswert. Hierzu wäre es aber erforderlich einen Entwicklungs- wann zur Verfügung steht. pfad zu beschreiben aus dem hervorgeht wann welche Funktion für welchen Marktakteur 4. Technische Ausgestaltung 4.1 Schnittstellenn und Datenaustausch 21. Welche Anforderungen sind an die Schnittstelle zu automatisiert abgerufen werdenn können? stellen, damit MaStR-Daten
8 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister anlagen einen wertvollen und qualitativ hochwertigen Beitrag liefern. Bereits heute verfügen diese Netzbetreiber durch die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens von AnlagenbetreiAnlagenbetre bern über eine Vielzahl von Daten, bei denen die Netzbetreiber Netzbetreiber ein starkes Eigeninteresse Eigen nteresse (Gewährleistung der Einspeiseverfügbarkeit und Systemstabilität) an einer hohen DatenquaDatenqu lität haben. Zwar kann der Anschlussnetzbetreiber den Anlagenbetreiber nicht von seiner Verantwortung für die Bereitstellung Bereitstellung korrekter und aktueller Daten entlasten - denn diese Verantwortung muss auch zukünftig beim Dateneigentümer verbleiben - aber der DatenmelDatenme de- und Plausibilisierungsprozess könnte wesentlich verbessert werden (vgl. Abbildung 3). 3) Abbildung 3 Möglicher cher Meldeprozess MaStR (Quelle: EWE NET NETZ) In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des MaStR und der spezifischen DateninDateni halte sollte konkret geprüft werden, ob die Anschlussnetzbetreiber eine vollumfängliche Rolle als Datenaggregator und Datenplausibilisierer wahrnehmen sollten oder ob für einzelne DaD teninhalte andere Akteure einbezogen werden müssen. Sofern ofern beim Anschlussnetzbetreiber Zusatzaufwand durch für Plausibilisierung und Abgleich weiterer Daten entsteht der de bisher nicht in der Verantwortung der Anschlussnetzbetreiber liegt, sind zusätzliche Kosten entsprechend anzuerkennen. Wir sind der Überzeugung, dass hinsichtlich hinsichtlich des optimalen langfristige langfristigen n EntwicklungsproEntwicklungspr zesses bis zur Einbeziehung von Bewegungsdaten und und Marktprozessen einige wenige regireg onale Datenaggregatoren die Quelldaten bündeln und über gemeinsame Portale transparent transparen zur Verfügung stellen sollten sollten. 22. Welche Datenaustauschformate (z.b. xml, xml, csv) csv) sollte sollte das das MaStR MaStR unterstützen? unterstützen? Es sollten die bewährten Datenaustauschformate aus den Prozessen GPKE, MPES, MaBiS, etc. zur Anwendung kommen, da diese den meisten Marktakteuren bekannt sind bzw. durch diese angewendet w werden. Siehe Antwort Frage Welche Standardstruktur (z.b. ED EDIFACT, IFACT, XÖV) sollte für den DatenaustauschDatenaustausc verwendet werden? 7
9 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Siehe hierzu Frage 22. Es sollten die bewährten Strukturen aus den MPEST, MaBiS, etc. übernommen werden. Prozessen GPKE, 24. Welche Anforderungen sind an die Verfügbarkeit des MaStR zu stellen? Die Verfügbarkeit des MaStR muss sich nach den Fristen tauschprozesse richten. der vorgegebenen Datenaus- 25. Welches Nummerierungskonzept soll im MaStR M verwirklicht werden? Eine Abweichung von marktüblichen Fristen erscheint nicht sinnvoll, da in diesem Fall Synergieeffekte bei den IT-Systemen der bereits Marktkommunikation betreibenden Marktak- teure verloren gehen. 5. Nummerierungskonzept Unabhängig von der zukünftigen Ausgestaltung des MaStR ist es für die Abwicklung von Marktprozessen zwingend erforderlich, dass eindeutige Identifikationsmerkmale/-nummern gegeben sind. Welches Nummerierungskonzept gegebenfall ls am Sinnvollsten erscheint, sollte im weiteren Verlauf der Diskussionen zum MaStR insbesonderee wenn Inhalte und Datenlieferanten klarer sind betrachtet werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dasss sprechende Nummern auf der einen Seite zwar die Möglichkeit bieten, Informationen für den geneigtenn Leser auf einen Blick zu erfassen, auf der anderen Seite jedoch bei Veränderungen und wer weiß, welche Veränderungen in den nächsten Jahren auf die Energiebranche noch zukommen? - eine große Herausforderung sowohl für die Methodik als auch die praktische Umsetzung darstellen. Vor diesem Hinter- Infor- grund sollte auf eine sprechende Nummernsystematik verzichtet werden. Zusätzliche mationen sollten vielmehr über separate Stammdaten gespeichert werden. Unumgänglich für eine funktionierende Marktkommunikation mit automatisierten Prozessen ist es aber, dass eindeutigee Identifikationsmerkmale/-nummern (z.b. Zählpunkt, Betriebs- nummern, Anlagenschlüssel etc.) zur Anwendung kommen. 6. Vollständigkeitt und Aktualität 6.1 Verfahren zur Verbesserung der Datenqualität 26. Welche Informationen sollten sich ggf. aus den sprechenden Nummern ergeben? 27. Welche Verfahren sollen eingesetzt werden, um die Datenqualität zu optimieren? 8
10 EWE NETZ Stellungnahme Marktstammdatenregister Grundsätzlich sollte bei der Festlegung der im MaStR zu meldenden Daten eine entspreerfolgen. chende Zuordnung der jeweiligen Stammdaten zu einem Datenverantwortlichen Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, bei einer Änderung eines Stammdatums umgehend alle berechtigten Marktrollen zu z Informieren. Auf diese Weise werden die Stammdatenände- eine ent- rungen schnell und effizient am Markt verteilt und können auch im MaStR durch sprechende Meldung aktuell gehalten werden. 7. Weiteres Vorgehen 7.1 Kein Big Bang 29. Wie soll bei der Einführung des MaStR vorgegangenn werden? Aufgrund der Tatsache, dasss sich die Diskussionen zur Ausgestaltung und zum Inhalt des MaStR noch in einem frühen Stadium befinden, gestaltet sich die Empfehlung für ein konkre- tes Vorgehen schwierig. EWE NETZ begrüßt aber ausdrücklich die Position der Bundesnetzagentur, dass die Einfüh- Vorgehen, eine entsprechende Übergangsphase einzuplanen. Ziel muss es dabei sein, dasss mit Abschluss der Übergangsphase die Meldepflichten gegen- rung des MaStR nicht in einem Urknall erfolgen sollte und unterstützt das vorgeschlagene über den Registern, die im MaStR aufgegangen sind, entfallen. Das MaStR darf nicht zu ei- werden - ansonsten können die d Ziele einer Entbürokratisierung und Reduzierung des Melde- nem zusätzlichen Register in der bereitss heute umfangreichenn Registerlandschaft entwickelt und Informationsbeschaffungsaufwandess nicht erreicht werden. 9
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