Endgültige Bedingungen Nr. 29 vom 5. Dezember 2016 DEUTSCHE BANK AG

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1 Endgültige Bedingungen Nr. 29 vom 5. Dezember 2016 DEUTSCHE BANK AG Emission von bis zu ,00 Marktzinsanleihen Pur mit Mindestzins und Maximalzins (entspricht Produkt-Nr. 37 im Basisprospekt) zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR ,00 bezogen auf den 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz (die "Wertpapiere") im Rahmen des -Programms für die Emission von Schuldverschreibungen Emissionspreis: anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung. Nach der Emission der Wertpapiere wird der Emissionspreis kontinuierlich angepasst. WKN/ISIN: DE04WK / DE000DE04WK6 Die Emittentin hat unter den Endgültigen Bedingungen Nr. 100 vom 7. März 2016 (die "Ersten Endgültigen Bedingungen") zum Basisprospekt vom 26. November 2015 in der Fassung etwaiger Nachträge (der "Erste Basisprospekt") Schuldverschreibungen der WKN DE04WK / ISIN DE000DE04WK6 (die "Wertpapiere") begeben, deren Angebot nach Ablauf der Gültigkeit der Ersten Endgültigen Bedingungen fortgesetzt wird. Dieser Basisprospekt enthält gemeinsam mit diesen Endgültigen Bedingungen eine Beschreibung der Ausgestaltung der Wertpapiere. Diese Beschreibung ist prospektrechtlich verbindlich; Verweise in den in diesen Basisprospekt per Verweis einbezogenen Allgemeinen Bedingungen zu dem Basisprospekt vom 26. November 2015 auf die Produktbedingungen sind insoweit als Bezugnahme auf diese Endgültigen Bedingungen zu verstehen. Jedoch sind im Hinblick auf die Ansprüche aus den Wertpapieren die Produktbedingungen, die Bestandteil der in den Ersten Endgültigen Bedingungen enthaltenen Emissionsbedingungen (die "Ersten Emissionsbedingungen") sind, maßgebend. Der Erste Basisprospekt und die Ersten Endgültigen Bedingungen sind gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, in elektronischer Form auf der Webseite der Emittentin ( veröffentlicht und am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich.

2 Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen für die hierin beschriebenen Wertpapiere dar und enthält folgende Teile: Übersicht über das Wertpapier Emissionsbedingungen (Produktbedingungen) Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere Emissionsspezifische Zusammenfassung Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 (4) der Prospektrichtlinie erstellt und müssen in Verbindung mit dem Basisprospekt vom 9. September 2016 (einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente), wie durch die Nachträge vom 19. September 2016, 13. Oktober 2016 und 14. November 2016 ergänzt (der "Basisprospekt") gelesen werden. Begriffe, die in diesem Dokument nicht anderweitig definiert sind, haben die ihnen in den Allgemeinen Bedingungen der Wertpapierbedingungen zugewiesene Bedeutung. Die vollständigen Informationen über die Emittentin und die Wertpapiere enthält nur der kombinierte Inhalt dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts. Eine Zusammenfassung der einzelnen Emission ist diesen Endgültigen Bedingungen angehängt. Der Basisprospekt vom 9. September 2016, etwaige Nachträge, zusammen mit Übersetzungen der Zusammenfassung werden gemäß Artikel 14 (2)(c) der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG in der geänderten Fassung), wie sie durch die jeweiligen Bestimmungen der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist, auf der Webseite der Emittentin ( und die Endgültigen Bedingungen zusammen mit ihren Übersetzungen oder den Übersetzungen der Zusammenfassung in der durch die jeweiligen Endgültigen Bedingungen vervollständigten und konkretisierten Fassung, auf der Webseite der Emittentin ( sowie (i) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an dem Luxembourg Stock Exchange auf der Webseite der Luxembourg Stock Exchange ( (ii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an der Borsa Italiana auf deren Webseite ( (iii) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt der Euronext Lissabon oder im Falle eines öffentlichen Angebots der Wertpapiere in Portugal auf der Webseite der portugiesischen Börsenaufsichtsbehörde (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários) ( (iv) im Falle einer Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einer spanischen Wertpapierbörse oder der AIAF auf der Webseite der spanischen Börsenaufsichtsbehörde (Comisión Nacional del Mercado de Valores) ( veröffentlicht. Zusätzlich ist der Basisprospekt vom 9. September 2016 am Sitz der Emittentin Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, Frankfurt am Main, kostenlos erhältlich. Der obengenannte Basisprospekt vom 9. September 2016, unter dem die in diesen Endgültigen Bedingungen beschriebenen Wertpapiere begeben werden, verliert am 12. September 2017 seine Gültigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Endgültigen Bedingungen im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen Basisprospekt für die Emission von Schuldverschreibungen der Deutsche Bank AG zu lesen, der dem Basisprospekt vom 9. September 2016 nachfolgt. Der jeweils aktuelle Basisprospekt für die Emission von Schuldverschreibungen wird auf der Internetseite veröffentlicht.

3 1. Produktbeschreibung / Funktionsweise Produktgattung Übersicht über das Wertpapier Schuldverschreibung / Inhaberschuldverschreibung Markterwartung Die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins könnte für Anleger geeignet sein, die zur Fälligkeit eine von der Marktentwicklung unabhängige Anlage suchen und von moderat steigenden Zinsen ausgehen. Die maximale Verzinsung ist bei 3,00% p.a. begrenzt. Allgemeine Darstellung der Funktionsweise Produktbeschreibung Die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins ist zur Fälligkeit zu 100% kapitalgeschützt. Kapitalschutz bedeutet, dass eine Rückzahlung der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages versprochen wird. Die Rückzahlung, die ausschließlich zum Laufzeitende festgelegt ist, ist keine Garantie von dritter Seite, sondern wird allein von der Emittentin zugesagt und ist somit von deren Zahlungsfähigkeit abhängig. Während der Laufzeit erhalten Anleger am jeweiligen Zinstermin Zinszahlungen. Die Höhe des Zinses ist von der Entwicklung des Basiswerts abhängig. Der Zins liegt dabei zwischen einem Mindestzins und einem Maximalzins. Anlegern stehen keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert zu. 2. Risiken Für eine Beschreibung emissionsspezifischer Risiken siehe Abschnitt "II. Risikofaktoren" des Basisprospekts und die Punkte D.2 und D.6 der den Endgültigen Bedingungen beigefügten emissionsspezifischen Zusammenfassung. 3. Verfügbarkeit Handelbarkeit Nach dem Emissionstag kann die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft werden. Die Emittentin wird für die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) An- und Verkaufspreise stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituationen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Pur mit Mindestzins und Maximalzins wirken: das allgemeine Zinsniveau steigt eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins wirken. Einzelne Marktfaktoren können sich gegenseitig verstärken oder aufheben.

4 Für eine Beschreibung der Risiken in Zusammenhang mit marktpreisbestimmenden Faktoren während der Laufzeit siehe Abschnitt "3. Marktpreisbestimmende Faktoren" unter "II. D. Risikofaktoren in Bezug auf den Markt im Allgemeinen" in dem Basisprospekt. 4. Kosten/Vertriebsvergütung Preisbestimmung durch die Emittentin Sowohl der anfängliche Emissionspreis der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins als auch die während der Laufzeit von der Emittentin gestellten An- und Verkaufspreise beruhen auf internen Preisbildungsmodellen der Emittentin. Dementsprechend kommen die während der Laufzeit gestellten Preise anders als beim Börsenhandel z.b. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. Insbesondere ist in den Preisen eine Marge enthalten, welche die Emittentin nach freiem Ermessen festsetzt und die neben dem Ertrag der Emittentin u.a. die Kosten für die Strukturierung der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins und gegebenenfalls für den Vertrieb (Vertriebsvergütung) abdeckt. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank (Kundenbank) zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfasst dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank (Kundenbank). Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank (Kundenbank) mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Je nach Depotmodell der Bank des Anlegers (Kundenbank) kann das Entgelt für das Kommissionsgeschäft beispielsweise als prozentualer Anteil des Erwerbspreises, gegebenenfalls auch mit einem Mindestbetrag und/oder einem Höchstbetrag je Transaktion oder als ein transaktionsunabhängiger Festbetrag für einen festgelegten Zeitraum (monatlich, quartalsweise etc.) vereinbart sein. Die Entgelte für das Kommissionsgeschäft sowie fremde Kosten und Auslagen werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Laufende Kosten Für die Verwahrung der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank (Kundenbank) vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Weitere Erwerbsfolgekosten (z.b. Veräußerungskosten) können anfallen. Vertriebsvergütung Platzierungsprovision: bis zu 1,80% des Erwerbspreises. Die Emittentin zahlt die Platzierungsprovision aus dem Emissionserlös als einmalige, umsatzabhängige Vertriebsvergütung an die Bank (Kundenbank), die dem Anleger die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins verkauft hat oder gewährt dieser einen entsprechenden Abschlag auf den Erwerbspreis. Soweit die Kundenbank die Emittentin ist, wird diese Vertriebsvergütung der konto- / depotführenden Einheit bankintern gutgeschrieben.

5 Emissionsbedingungen Die folgenden "Produktbedingungen" der Wertpapiere vervollständigen und konkretisieren für die jeweilige Serie der Wertpapiere die Allgemeinen Bedingungen für die Zwecke dieser Serie von Wertpapieren. Die Produktbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen bilden zusammen die "Emissionsbedingungen" der jeweiligen Wertpapiere. Bei Unstimmigkeiten zwischen diesen Produktbedingungen und den Allgemeinen Bedingungen sind diese Produktbedingungen für die Zwecke der Wertpapiere maßgeblich. Allgemeine Angaben Typ des Wertpapiers ISIN WKN Emittentin Anzahl der Wertpapiere Emissionspreis Schuldverschreibung / Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins DE000DE04WK6 DE04WK Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main bis zu ,00 Wertpapiere zu je EUR 100,00 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR ,00 anfänglich 100,00% des Nennbetrags je Schuldverschreibung. Nach der Emission der Wertpapiere wird der Emissionspreis kontinuierlich angepasst. Basiswert Basiswert Typ: Zinssatz Bezeichnung: Referenzstelle: 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz Seite <EURIBOR01> des Informationsdienstleisters Thomson Reuters Produktdaten Abwicklungsart Abwicklungswährung Auszahlungsbetrag Nennbetrag Zahlung Euro ( EUR ) Der Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier

6 Referenzpreis In Bezug auf einen Tag ein Betrag entsprechend: dem von bzw. bei der Referenzstelle an diesem Tag notierten bzw. veröffentlichten Maßgeblichen Wert des Referenzpreises, wie in den Informationen zum Basiswert angegeben Maßgeblicher Wert des Referenzpreises Der offizielle Schlussstand des Basiswerts an der Referenzstelle Zinsen Zinszahlung Zinsart Zinsbetrag Zinszahlung findet Anwendung Variabler Zins in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zins Der Maßgebliche Wert des Referenzpreises des Basiswerts mindestens jedoch der Mindestzins und höchstens jedoch der Maximalzins. Maximalzins Mindestzins Zinsbestimmungstag TARGET-Abwicklungstag Festgelegte Laufzeit 3,00% p.a. 1,00% p.a. Der zweitletzte TARGET-Abwicklungstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode. Jeder Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer (TARGET2)-System in Betrieb ist. 3 Monate 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz Der Zinssatz für Einlagen in Euro für eine Laufzeit entsprechend der Festgelegten Laufzeit, der am jeweiligen Zinsbestimmungstag um Uhr (Ortszeit Brüssel) auf der Reuters-Seite EURIBOR01 (oder einer EURIBOR-Nachfolgequelle) angezeigt wird. Wird dieser Zinssatz nicht auf der Reuters-Seite EURIBOR01 (oder einer wie nachstehend erwähnten EURIBOR-Nachfolgequelle) angezeigt, so wird der EURIBOR-Satz für diesen Zinsbestimmungstag anhand der Zinssätze berechnet, zu denen die Referenzbanken an diesem Zinsbestimmungstag um ca Uhr (Ortszeit Brüssel) erstklassigen Banken am Interbankenmarkt der Eurozone Einlagen in Euro für eine Laufzeit entsprechend der Festgelegten Laufzeit mit Beginn an diesem

7 Zinsbestimmungstag und in Höhe eines Betrags (ein "Repräsentativer EURIBOR-Betrag"), der für eine einzelne Transaktion an diesem Markt zum entsprechenden Zeitpunkt repräsentativ ist, unter Annahme einer Actual/360 Tage-Basis, anbieten. Die Berechnungsstelle fordert von der Hauptniederlassung der von ihr ausgewählten Referenzbanken in der Eurozone eine Notierung des jeweiligen Zinssatzes an. Liegen mindestens zwei der angeforderten Notierungen vor, ist der EURIBOR-Satz für diesen Zinsbestimmungstag das arithmetische Mittel der Notierungen. Werden weniger als zwei Notierungen bereitgestellt, so ist der EURIBOR-Satz für diesen Zinsbestimmungstag das arithmetische Mittel der Zinssätze, die von der Berechnungsstelle ausgewählte große Banken in der Eurozone etwa um Uhr (Ortszeit Brüssel) an diesem Zinsbestimmungstag führenden europäischen Banken für Darlehen in Euro mit einer Laufzeit entsprechend der Festgelegten Laufzeit mit Beginn an diesem Zinsbestimmungstag und in Höhe eines Repräsentativen EURIBOR-Betrags anbieten EURIBOR-Nachfolgequelle (a) Die Nachfolgeseite oder ein(e) andere(r) öffentliche(r) Quelle oder Informationsanbieter, die/der offiziell vom Sponsor der Reuters-Seite EURIBOR01 benannt wurde, oder (b) falls der Sponsor keine Nachfolgeseite oder keine(n) andere(n) öffentliche(n) Quelle, Dienst bzw. Anbieter offiziell benannt hat, die/der vom jeweiligen Informationsanbieter (wenn nicht identisch mit dem Sponsor) benannte Nachfolgeseite, andere öffentliche Quelle, Dienst oder Anbieter. Zinstagequotient Wie in 4 (4) (g) unter Ziffer (v) definiert 30/360 Bond Basis Zinsperiode Nicht angepasste (unadjusted) Zinsperiode Geschäftstag-Konvention Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum ersten Zinsperiodenendtag sowie jeder Zeitraum ab (einschließlich) einem Zinsperiodenendtag bis (ausschließlich) zum nächstfolgenden Zinsperiodenendtag. Anwendbar Folgender-Geschäftstag-Konvention Zinsperiodenendtag 4. Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli 2018 Erster Zinsperiodenendtag, Zweiter Zinsperiodenendtag, Dritter Zinsperiodenendtag, Vierter Zinsperiodenendtag, Fünfter Zinsperiodenendtag, Sechster Zinsperiodenendtag, Siebenter Zinsperiodenendtag, Achter Zinsperiodenendtag, Neunter Zinsperiodenendtag,

8 4. Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober 2023 Zehnter Zinsperiodenendtag, Elfter Zinsperiodenendtag, Zwölfter Zinsperiodenendtag, Dreizehnter Zinsperiodenendtag, Vierzehnter Zinsperiodenendtag, Fünfzehnter Zinsperiodenendtag, Sechzehnter Zinsperiodenendtag, Siebzehnter Zinsperiodenendtag, Achtzehnter Zinsperiodenendtag, Neunzehnter Zinsperiodenendtag Zwanzigster Zinsperiodenendtag, Einundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Zweiundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Dreiundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Vierundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Fünfundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Sechsundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Siebenundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Achtundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Neunundzwanzigster Zinsperiodenendtag und Letzter Zinsperiodenendtag Zinstermin 4. Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar 2023 Erster Zinstermin, Zweiter Zinstermin, Dritter Zinstermin, Vierter Zinstermin, Fünfter Zinstermin, Sechster Zinstermin, Siebenter Zinstermin, Achter Zinstermin, Neunter Zinstermin, Zehnter Zinstermin, Elfter Zinstermin, Zwölfter Zinstermin, Dreizehnter Zinstermin, Vierzehnter Zinstermin, Fünfzehnter Zinstermin, Sechzehnter Zinstermin, Siebzehnter Zinstermin, Achtzehnter Zinstermin, Neunzehnter Zinstermin Zwanzigster Zinstermin, Einundzwanzigster Zinstermin, Zweiundzwanzigster Zinstermin, Dreiundzwanzigster Zinstermin, Vierundzwanzigster Zinstermin, Fünfundzwanzigster Zinstermin, Sechsundzwanzigster Zinstermin, Siebenundzwanzigster Zinstermin,

9 4. April Juli Oktober 2023 Achtundzwanzigster Zinstermin, Neunundzwanzigster Zinstermin und Letzter Zinstermin oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist. Zinsendtag der Fälligkeitstag Wesentliche Termine Emissionstag 8. März 2016 Wertstellungstag bei Emission 4. April 2016 Erster Börsenhandelstag 18. April 2016 Letzter Börsenhandelstag 3. Oktober 2023 Fälligkeitstag 4. Oktober 2023 Weitere Angaben Notierungsart Geschäftstag Anwendbares Recht zuzüglich Stückzinsen ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer (TARGET2)-System betriebsbereit ist und an dem jede maßgebliche Clearingstelle Zahlungen abwickelt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Geschäftstag. deutsches Recht

10 Weitere Informationen zum Angebot der Wertpapiere NOTIERUNG UND HANDEL Notierung und Handel Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht beantragt. Mindesthandelsvolumen Schätzung der Gesamtkosten für die Zulassung zum Handel EUR 100,00 (1 Wertpapier) Nicht anwendbar ANGEBOT VON WERTPAPIEREN Mindestzeichnungsbetrag für Anleger Höchstzeichnungsbetrag für Anleger Nicht anwendbar Nicht anwendbar Angebotszeitraum Das Angebot der Wertpapiere beginnt am 6. Dezember 2016 (9:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main) und endet am 12. September 2017 (vorbehaltlich einer Verlängerung über diesen Termin hinaus durch Veröffentlichung eines oder mehrerer Basisprospekte für die Emission von Schuldverschreibungen, die dem Basisprospekt vom 9. September 2016 nachfolgen). Fortlaufendes Angebot Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Anzahl der angebotenen Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu verringern. Stornierung der Emission der Wertpapiere Vorzeitige Beendigung des Angebotszeitraums für die Wertpapiere Die Emittentin behält sich das Recht vor, die Emission der Wertpapiere, gleich aus welchem Grund, zu stornieren. Die Emittentin behält sich vor, den Angebotszeitraum, gleich aus welchem Grund, vorzeitig zu beenden.

11 Bedingungen für das Angebot: Beschreibung des Antragsverfahrens: Möglichkeit zur Reduzierung des Zeichnungsbetrages und Rückerstattungsverfahren bei zu hohen Zahlungen der Antragsteller: Angaben zu Verfahren und Fristen für Bezahlung und Lieferung der Wertpapiere: Verfahren und Zeitpunkt für die Veröffentlichung der Ergebnisse des Angebots: Verfahren für die Ausübung von Vorkaufsrechten, Übertragbarkeit von Zeichnungsrechten und Umgang mit nicht ausgeübten Zeichnungsrechten: Kategorien potenzieller Anleger, für die das Angebot der Wertpapiere gilt, und Angaben zur möglichen Beschränkung des Angebots einzelner Tranchen auf bestimmte Länder: Verfahren für die Mitteilung des zugeteilten Betrages an die Antragsteller und Informationen dazu, ob bereits vor Erhalt der entsprechenden Mitteilung mit den Wertpapieren gehandelt werden darf: Betrag der Gebühren und Steuern, die speziell für Zeichner oder Käufer anfallen: Name(n) und Adresse(n) (sofern der Emittentin bekannt) der Platzierungsstellen in den verschiedenen Ländern, in denen das Angebot erfolgt. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Nicht anwendbar Qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie und Nicht-Qualifizierte Anleger Das Angebot kann an alle Personen in Luxemburg, Deutschland und Österreich erfolgen, die alle anderen im Basisprospekt angegebenen oder anderweitig von der Emittentin und/oder den jeweiligen Finanzintermediären festgelegten Anlagebedingungen erfüllen. In anderen Ländern des EWR erfolgt das Angebot ausschließlich gemäß einer Ausnahmeregelung, die eine Befreiung von der Prospektpflicht gemäß der Prospektrichtlinie in der jeweils nationalrechtlichen Umsetzung vorsieht. Nicht anwendbar Nicht anwendbar Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen nicht anwendbar Zustimmung zur Verwendung des Prospekts: Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültigen

12 Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen. GEBÜHREN Von der Emittentin an die Vertriebsstellen gezahlte Gebühren Bestandsprovision 1 Platzierungsgebühr Von der Emittentin nach der Emission von den Wertpapierinhabern erhobene Gebühren Nicht anwendbar bis zu 1,80% des Erwerbspreises Nicht anwendbar WERTPAPIERRATINGS Rating Die Wertpapiere verfügen über kein Rating. 1 Die Emittentin zahlt ggf. Platzierungsgebühren und Bestandsprovisionen in Form von verkaufsbezogenen Provisionen an die jeweilige(n) Vertriebsstelle(n). Alternativ kann die Emittentin der/den jeweiligen Vertriebsstelle(n) einen angemessenen Abschlag auf den Emissionspreis (ohne Ausgabeaufschlag) gewähren. Bestandsprovisionen können laufend aus den in den Produktbedingungen erwähnten Verwaltungsgebühren auf Grundlage des Basiswerts bestritten werden. Fungiert die Deutsche Bank AG sowohl als Emittentin als auch als Vertriebsstelle in Verbindung mit dem Verkauf ihrer eigenen Wertpapiere, werden die entsprechenden Beträge der Vertriebseinheit der Deutsche Bank AG intern gutgeschrieben. Weitere Informationen zu Preisen und Preisbestandteilen sind den Punkten 5 und 6 im Abschnitt E "Interessenkonflikte" von Teil II (Risikofaktoren) des Basisprospekts zu entnehmen.

13 INTERESSEN AN DER EMISSION BETEILIGTER NATÜRLICHER UND JURISTISCHER PERSONEN Interessen an der Emission beteiligter natürlicher und juristischer Personen VERÖFFENTLICHUNG VON MITTEILUNGEN Der Emittentin sind mit Ausnahme der Vertriebsstellen im Hinblick auf die vorstehend unter "Gebühren" aufgeführten Gebühren, keine an der Emission der Wertpapiere beteiligten Personen bekannt, die ein wesentliches Interesse an dem Angebot haben. Veröffentlichung von Mitteilungen Die Veröffentlichung von Mitteilungen erfolgt abweichend von 16(1)(b) der Allgemeinen Bedingungen auf der Webseite

14 ANGABEN ZUM BASISWERT Informationen zum Basiswert, zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter erhältlich. Veröffentlichung weiterer Angaben durch die Emittentin Die Emittentin beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.

15 LÄNDERSPEZIFISCHE ANGABEN: Bundesrepublik Deutschland Zahl- und Verwaltungsstelle in Deutschland In Deutschland ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank AG. Die Zahl- und Verwaltungsstelle handelt über ihre Hauptgeschäftsstelle in Frankfurt am Main, die sich zum Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, Deutschland. Republik Österreich Zahl- und Verwaltungsstelle in Österreich In Österreich ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank AG handelnd über ihre Niederlassung Wien, die sich zum Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: Fleischmarkt 1, 1010 Wien, Österreich. Großherzogtum Luxemburg Zahl- und Verwaltungsstelle in Luxemburg In Luxemburg ist die Zahl- und Verwaltungsstelle die Deutsche Bank Luxembourg S.A., handelnd über ihre Niederlassung Luxemburg, die sich zum Emissionstag unter folgender Anschrift befindet: 2 Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg, Luxemburg.

16 Anhang zu den Endgültigen Bedingungen Emissionsspezifische Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den Abschnitten A - E enthalten und nummeriert (A.1 E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die für eine Zusammenfassung dieses Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sind. Da einige Punkte nicht adressiert werden müssen, kann es Lücken in der Nummerierungsreihenfolge geben. Auch wenn ein Punkt aufgrund des Typs von Wertpapieren und Emittent erforderlich sein kann, besteht die Möglichkeit, dass zu diesem Punkt keine relevanten Informationen gegeben werden können. In diesem Fall wird eine kurze Beschreibung des Punktes mit der Erwähnung "Entfällt" eingefügt. Punkt Abschnitt A Einleitung und Warnhinweise A.1 Warnhinweis Warnhinweis, dass A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts die Zusammenfassung als Einführung zum Prospekt verstanden werden sollte, der Anleger jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Prospekts stützen sollte, für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte und die Deutsche Bank Aktiengesellschaft in ihrer Funktion als Emittentin, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat und von der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon ausgeht, haftbar gemacht werden kann, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Prospekts für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültigen Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Prospekts gemäß Artikel 9 der Prospektrichtlinie erfolgen. Diese Zustimmung erfolgt nicht vorbehaltlich etwaiger Bedingungen. Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen. Punkt Abschnitt B Emittentin B.1 Juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, geltendes Recht und Land der Gründung der Emittentin Die juristische und kommerzielle Bezeichnung der Emittentin lautet Deutsche Bank Aktiengesellschaft ("Deutsche Bank" oder die "Bank"). Die Deutsche Bank ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Sie unterhält ihre Hauptniederlassung unter der Anschrift Taunusanlage 12, Frankfurt am Main, Deutschland (Telefon: ).

17 B.4b Trends Mit Ausnahme der Auswirkungen der makroökonomischen Bedingungen und des Marktumfelds, Rechtsrisiken in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise sowie der Auswirkungen gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die für Finanzinstitute in Deutschland und der Europäischen Union gelten, gibt es keine bekannten Trends, Unsicherheiten, Anforderungen, Verpflichtungen oder Ereignisse, die im laufenden Geschäftsjahr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit wesentliche Auswirkungen auf die Aussichten der Emittentin haben werden. B.5 Beschreibung der Gruppe und der Stellung der Emittentin innerhalb dieser Gruppe B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen Die Deutsche Bank ist die Konzernobergesellschaft und zugleich die bedeutendste Gesellschaft des Deutsche Bank-Konzerns, einem Konzern bestehend aus Banken, Kapitalmarktunternehmen, Fondsgesellschaften, Gesellschaften zur Immobilienfinanzierung, Teilzahlungsunternehmen, Research- und Beratungsunternehmen und anderen in- und ausländischen Unternehmen (der Deutsche Bank-Konzern ). Entfällt. Es werden keine Gewinnprognosen oder schätzungen abgegeben. Entfällt. Es gibt keine Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bilanz der Deutsche Bank AG, der den maßgeblichen geprüften konsolidierten und in Übereinstimmung mit den IFRS erstellten Konzernabschlüssen zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 sowie den ungeprüften konsolidierten Zwischenfinanzangaben zum 30. September 2015 und zum 30. September 2016 entnommen ist. 31. Dezember September Dezember September 2016 Grundkapital (in Euro) Anzahl der Stammaktien Summe Aktiva Millionen Euro) der (in B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen Summe der Verbindlichkeiten (in Millionen Euro) Eigenkapital (in Millionen Euro) Harte Kernkapitalquote 1 Kernkapitalquote 1 (IFRS, geprüft) (IFRS, ungeprüft) (IFRS, geprüft) (IFRS, ungeprüft) , , , ,36* * ,2% 13,4% 13,2% 12,6% 2 16,1% 15,0% 14,7% 14,5% 3 * Quelle: Internetseite der Emittentin unter Stand: 14. November Die Kapitalquoten basieren auf den Übergangsbestimmungen der CRR/CRD 4- Eigenkapitalvorschriften. 2 Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Harte Kernkapitalquote belief sich zum 30. September 2016 auf 11,1% (im Einklang mit der Entscheidung des Vorstands, keine Dividende auf Stammaktien für das Geschäftsjahr 2016 vorzuschlagen). 3 Die auf Basis einer vollständigen Umsetzung von CRR/CRD 4 berechnete Kernkapitalquote belief sich zum 30. September 2016 auf 12,3%.

18 Erklärung, dass sich die Aussichten der Emittentin seit dem Datum des letzten veröffentlichten geprüften Abschlusses nicht wesentlich verschlechtert haben, oder Beschreibung jeder wesentlichen Verschlechterung Beschreibung wesentlicher Veränderungen der Finanzlage oder Handelsposition der Emittentin, die nach dem von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraum eingetreten sind B.13 Ereignisse aus der jüngsten Zeit B.14 Abhängigkeit von anderen Unternehmen der Gruppe B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten der Deutschen Bank eingetreten. Entfällt. Seit dem 30. September 2016 ist keine wesentliche Veränderung der Finanzlage oder Handelsposition des Deutsche Bank-Konzerns oder der Deutschen Bank eingetreten.. Entfällt. Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit insbesondere betreffend die Emittentin, die wesentlich für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit der Emittentin sind. Entfällt. Die Emittentin ist nicht von anderen Unternehmen der Gruppe abhängig. Gegenstand der Deutschen Bank ist gemäß ihrer Satzung der Betrieb von Bankgeschäften jeder Art, die Erbringung von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen und die Förderung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Die Bank kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Bank zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, insbesondere zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, zum Erwerb, zur Verwaltung und zur Veräußerung von Beteiligungen an andere Unternehmen sowie zum Abschluss von Unternehmensverträgen. Der Deutsche Bank-Konzern ist gegliedert in die folgenden fünf Unternehmensbereiche: Corporate & Investment Banking (CIB); Global Markets (GM); Deutsche Asset Management (DeAM); Private, Wealth & Commercial Clients (PWCC); und Non-Core Operations Unit (NCOU). Die fünf Unternehmensbereiche werden von Infrastrukturfunktionen unterstützt. Darüber hinaus hat der Deutsche Bank-Konzern eine regionale Managementstruktur, die weltweit regionale Zuständigkeiten abdeckt. Die Deutsche Bank unterhält Geschäftsbeziehungen mit bestehenden und neuen Kunden in nahezu jedem Land der Welt. Diese Geschäftsaktivitäten werden abgewickelt über: Tochtergesellschaften und Filialen in zahlreichen Ländern, Repräsentanzen in anderen Ländern und einen oder mehrere Repräsentanten zur Betreuung ihrer Kunden in einer Reihe von weiteren Ländern.

19 B.16 Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse Punkt Entfällt. Nach den Meldungen wesentlicher Beteiligungen gemäß 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gibt es nur drei Aktionäre, die über 3 %, aber unter 10 % der Aktien an der Emittentin halten. Nach Kenntnis der Emittentin existieren keine weiteren Aktionäre, die über 3 % der Aktien halten. Die Emittentin ist daher weder unmittelbar noch mittelbar beherrscht oder kontrolliert. Abschnitt C Wertpapiere C.1 Art und Gattung der Wertpapiere, einschließlich jeder Wertpapierkennnummer Gattung der Wertpapiere Die Wertpapiere werden durch eine Globalurkunde (die "Globalurkunde") verbrieft. Es werden keine effektiven Stücke ausgegeben. Die Wertpapiere werden als Inhaberpapiere begeben. Art der Wertpapiere Bei den Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen. Wertpapierkennnummer(n) der Wertpapiere ISIN: WKN DE000DE04WK6 DE04WK C.2 Währung Euro ( EUR ) C.5 Beschränkungen der freien Übertragbarkeit der Wertpapiere C.8 Mit den Wertpapieren verbundene Rechte, einschließlich der Rangordnung und Beschränkungen dieser Rechte Jedes Wertpapier ist nach dem jeweils anwendbaren Recht und gegebenenfalls den jeweils geltenden Vorschriften und Verfahren der Clearingstelle übertragbar, in deren Unterlagen die Übertragung vermerkt wird. Anwendbares Recht der Wertpapiere Die Wertpapiere unterliegen deutschem Recht. Die Schaffung der Wertpapiere kann der für die Clearingstelle geltenden Rechtsordnung unterliegen. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Durch die Wertpapiere erhalten die Inhaber der Wertpapiere bei Tilgung Anspruch auf Erhalt eines Auszahlungsbetrages und/oder eines Lieferbestandes. Außerdem berechtigten die Wertpapiere die Inhaber zum Erhalt einer Zinszahlung. Beschränkungen der Rechte Die Emittentin ist unter den in den Emissionsbedingungen festgelegten Voraussetzungen zur Kündigung der Wertpapiere und zu Anpassungen der Emissionsbedingungen berechtigt. Status der Wertpapiere Die Wertpapiere begründen direkte, unbesicherte, nicht-nachrangige Verpflichtungen der Emittentin, die untereinander und gegenüber sämtlichen anderen unbesicherten, nichtnachrangigen Verpflichtungen der Emittentin gleichrangig sind, vorbehaltlich jedoch eines Vorrangs, der bestimmten nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten im Fall von Abwicklungsmaßnahmen in Bezug auf die Emittentin oder im Fall der Auflösung, der Liquidation oder der Insolvenz der Emittentin oder eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung der Insolvenz dienenden Verfahrens gegen die Emittentin aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eingeräumt wird. C.11 Antrag auf Zulassung zum Handel, um die Entfällt. Die Zulassung der Wertpapiere zu einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht beantragt.

20 Wertpapiere an einem geregelten Markt oder anderen gleichwertigen Märkten zu platzieren, wobei die betreffenden Märkte zu nennen sind Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln. Es ist beantragt worden, die Wertpapiere in den Freiverkehr an der Stuttgarter Wertpapierbörse, der kein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG ist, einzubeziehen und zu handeln. C.15 Beschreibung, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basisinstruments/der Basisinstrumente beeinflusst wird, es sei denn, die Wertpapiere haben eine Mindeststückelung von EUR Die Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins ist zur Fälligkeit zu 100% kapitalgeschützt. Kapitalschutz bedeutet, dass eine Rückzahlung der Marktzinsanleihe Pur mit Mindestzins und Maximalzins zum Laufzeitende in Höhe des Nennbetrages versprochen wird. Die Rückzahlung, die ausschließlich zum Laufzeitende festgelegt ist, ist keine Garantie von dritter Seite, sondern wird allein von der Emittentin zugesichert und ist somit von deren Zahlungsfähigkeit abhängig. Während der Laufzeit erhalten Anleger am jeweiligen Zinstermin Zinszahlungen. Die Höhe des Zinses ist von der Entwicklung des Basiswerts abhängig. Der Zins liegt dabei zwischen einem Mindestzins und einem Maximalzins. Anlegern stehen keine Ansprüche auf den/aus dem Basiswert zu. Emissionstag 8. März 2016 Maximalzins 3,00% p.a. Mindestzins 1,00% p.a. Nennbetrag EUR 100,00 je Wertpapier Wertstellungstag bei Emission 4. April 2016 Zins Der Maßgebliche Wert des Referenzpreises des Basiswerts mindestens jedoch der Mindestzins und höchstens jedoch der Maximalzins. Zinsbetrag in Bezug auf den gesamten ausstehenden Nennbetrag, gesamter ausstehender Nennbetrag x Zins x Zinstagequotient Zinsperioden Der Zeitraum ab (einschließlich) dem Wertstellungstag bei Emission bis (ausschließlich) zum ersten Zinsperiodenendtag sowie jeder Zeitraum ab (einschließlich) einem Zinsperiodenendtag bis (ausschließlich) zum nächstfolgenden Zinsperiodenendtag. Zinsperiodenendtag 4. Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar 2020 Erster Zinsperiodenendtag, Zweiter Zinsperiodenendtag, Dritter Zinsperiodenendtag, Vierter Zinsperiodenendtag, Fünfter Zinsperiodenendtag, Sechster Zinsperiodenendtag, Siebenter Zinsperiodenendtag, Achter Zinsperiodenendtag, Neunter Zinsperiodenendtag, Zehnter Zinsperiodenendtag, Elfter Zinsperiodenendtag, Zwölfter Zinsperiodenendtag, Dreizehnter Zinsperiodenendtag, Vierzehnter Zinsperiodenendtag, Fünfzehnter Zinsperiodenendtag,

21 4. April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober 2023 Sechzehnter Zinsperiodenendtag, Siebzehnter Zinsperiodenendtag, Achtzehnter Zinsperiodenendtag, Neunzehnter Zinsperiodenendtag Zwanzigster Zinsperiodenendtag, Einundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Zweiundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Dreiundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Vierundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Fünfundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Sechsundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Siebenundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Achtundzwanzigster Zinsperiodenendtag, Neunundzwanzigster Zinsperiodenendtag und Letzter Zinsperiodenendtag Zinstermin 4. Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober Januar April Juli Oktober 2023 Erster Zinstermin, Zweiter Zinstermin, Dritter Zinstermin, Vierter Zinstermin, Fünfter Zinstermin, Sechster Zinstermin, Siebenter Zinstermin, Achter Zinstermin, Neunter Zinstermin, Zehnter Zinstermin, Elfter Zinstermin, Zwölfter Zinstermin, Dreizehnter Zinstermin, Vierzehnter Zinstermin, Fünfzehnter Zinstermin, Sechzehnter Zinstermin, Siebzehnter Zinstermin, Achtzehnter Zinstermin, Neunzehnter Zinstermin Zwanzigster Zinstermin, Einundzwanzigster Zinstermin, Zweiundzwanzigster Zinstermin, Dreiundzwanzigster Zinstermin, Vierundzwanzigster Zinstermin, Fünfundzwanzigster Zinstermin, Sechsundzwanzigster Zinstermin, Siebenundzwanzigster Zinstermin, Achtundzwanzigster Zinstermin, Neunundzwanzigster Zinstermin und Letzter Zinstermin oder, wenn dieser Tag kein Geschäftstag ist, wird dieser Zinstermin auf den nächsten Tag verschoben, der ein Geschäftstag ist. C.16 Verfalltag oder Fälligkeitstermin der derivativen Wertpapiere Ausübungstermin oder letzter Referenztermin Fälligkeitstag: 4. Oktober 2023 C.17 Abrechnungsverfahren für die derivativen Wertpapiere Seitens der Emittentin fällige Auszahlungsbeträge werden zur Auszahlung an die Wertpapierinhaber auf die jeweilige Clearingstelle übertragen. Die Emittentin wird durch Zahlungen an die jeweilige Clearingstelle oder den von dieser/diesem angegebenen Zahlungsempfänger in Höhe des gezahlten Betrages von ihren Zahlungsverpflichtungen befreit.

22 C.18 Beschreibung der Tilgung bei derivativen Wertpapieren Zahlung des Auszahlungsbetrages an die jeweiligen Wertpapierinhaber am Fälligkeitstag. C.19 Ausübungspreis oder endgültiger Referenzpreis des Basiswerts Entfällt. Die Wertpapiere zahlen einen festen Betrag ohne Bezugnahme auf den Ausübungspreis oder endgültigen Referenzpreis des Basiswerts. C.20 Art des Basiswerts und Angabe des Ortes, an dem Informationen über den Basiswert erhältlich sind Typ: Bezeichnung: Zinssatz 3-Monats-EURIBOR-Zinssatz Informationen zur historischen und fortlaufenden Wertentwicklung des Basiswerts und zu seiner Volatilität sind auf der öffentlich zugänglichen Webseite unter Punkt Abschnitt D Risiken D.2 Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die der Emittentin eigen sind Anleger sind dem Risiko einer Insolvenz infolge einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Emittentin, d. h. dem Risiko einer vorübergehenden oder endgültigen Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung von Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen, ausgesetzt. Eine Bewertung dieses Risikos wird mittels der Emittentenratings vorgenommen. Im Folgenden werden Faktoren beschrieben, die sich nachteilig auf die Profitabilität der Deutschen Bank auswirken können: Ein gedämpftes Wirtschaftswachstum in jüngster Zeit und Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Wachstumsaussichten haben negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage einiger Geschäftsbereiche der Deutschen Bank, während die Margen zahlreicher Geschäftsbereiche der Deutschen Bank aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und des Wettbewerbs im Finanzdienstleistungssektor unter Druck geraten sind. Sollten diese Bedingungen anhalten oder sich verschlechtern, könnte dies das Geschäft, die Ertragslage oder die strategischen Ziele der Deutschen Bank beeinträchtigen. Die steigende Attraktivität anti-europäischer politischer Bewegungen für Wähler in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte zu einer teilweisen Rückabwicklung der europäischen Integration führen. Insbesondere hat das Vereinigte Königreich am 23. Juni 2016 in einem nationalen Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Das Referendum ist nicht rechtlich verbindlich und der Zeitpunkt, wann die EU- Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs endet, hängt vom Ergebnis der Verhandlungen über den Austritt ab, die beginnen, wenn das Vereinigte Königreich beim Europäischen Rat formal ein Austrittsgesuch stellt. Angesichts dieser und anderer Unsicherheiten in Zusammenhang mit einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ist es schwierig, die genauen Auswirkungen auf die Deutsche Bank abzuschätzen. Jedoch könnten die Entwicklungen im Vereinigten Königreich oder eine Eskalation politischer Risiken in anderen EU-Mitgliedstaaten das Vertrauen in die Europäische Union und ihren Binnenmarkt sowie die Eurozone untergraben und, einzeln oder in Wechselwirkung miteinander, möglicherweise zu einer Abschwächung des Geschäftsvolumens, Abschreibungen von Vermögenswerten und Verlusten in allen Geschäftsbereichen der Deutschen Bank führen. Die Möglichkeiten der Deutschen Bank, sich gegen diese Risiken abzusichern, sind begrenzt. Die Deutsche Bank könnte gezwungen sein, Abschreibungen auf den Bestand von Forderungen gegen europäische und andere Staaten vorzunehmen, wenn die europäische Staatsschuldenkrise wieder auflebt. Die Kreditausfallabsicherungen, die die Deutsche Bank eingegangen ist, um ihr Kreditrisiko gegenüber betroffenen Staaten zu steuern, könnten zum Ausgleich dieser Verluste nicht ausreichen. Die Deutsche Bank hat einen steten Bedarf an Liquidität, um ihre Geschäftsaktivitäten zu refinanzieren. Sie könnte von Phasen eines marktweiten oder bankenspezifischen Liquiditätsengpasses betroffen sein, und die ihr zur Verfügung stehende Liquidität könnte sich als nicht ausreichend erweisen, selbst wenn ihr zugrunde liegendes Geschäft stark bleibt. Bereits umgesetzte sowie geplante aufsichtsrechtliche Reformen als Antwort auf die Schwäche des Finanzsektors haben zusammen mit der allgemein verstärkten regulatorischen Überwachung eine erhebliche Unsicherheit für die Deutsche Bank geschaffen und könnten ihr Geschäft sowie ihre Fähigkeit zur Umsetzung ihrer strategischen Pläne beeinträchtigen.

23 Gesetzliche Vorschriften zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen könnten sich erheblich auf die Geschäftstätigkeit der Deutschen Bank auswirken und zu Verlusten für ihre Aktionäre und Gläubiger führen, wenn die zuständigen Behörden Abwicklungsmaßnahmen im Hinblick auf die Deutsche Bank anordnen. Änderungen der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verlangen von der Deutschen Bank eine erhöhte Kapitalunterlegung und könnten ihr Geschäftsmodell, die Finanz- und Ertragslage und das generelle Wettbewerbsumfeld, in dem sie sich bewegt, wesentlich beeinflussen. Annahmen im Markt, die Deutsche Bank könnte ihre Kapitalanforderungen nicht mit einem angemessenen Puffer einhalten, oder Forderungen nach einer Kapitalausstattung über das erforderliche Maß hinaus könnten die Auswirkungen der vorgenannten Faktoren auf ihr Geschäft und ihr Ergebnis noch verstärken. Vorschriften in den Vereinigten Staaten und in Deutschland sowie Vorschläge der Europäischen Union in Bezug auf ein Verbot des Eigenhandels oder dessen Abtrennung vom Einlagengeschäft könnten wesentliche Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Bank haben. Andere im Zuge der Finanzkrise verabschiedete oder vorgeschlagene aufsichtsrechtliche Reformen, beispielsweise umfassende neue Vorschriften hinsichtlich der Tätigkeit der Deutschen Bank bezüglich des Derivategeschäfts, Bankenabgaben, Einlagensicherung oder eine mögliche Finanztransaktionssteuer, könnten zu einer wesentlichen Erhöhung der betrieblichen Aufwendungen der Deutschen Bank führen und sich nachteilig auf ihr Geschäftsmodell auswirken. Nachteilige Marktbedingungen, ein historisch niedriges Preisniveau, Volatilität und die Zurückhaltung der Anleger haben sich auf die Erträge und Gewinne der Deutschen Bank bereits erheblich nachteilig ausgewirkt und können auch in der Zukunft erhebliche nachteilige Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für das Investmentbanking, das Brokerage- Geschäft und andere kommissions- und gebührenabhängige Geschäftsbereiche. Die Deutsche Bank hat infolgedessen bereits erhebliche Verluste in den Bereichen Trading und Investment erlitten, die sich auch in Zukunft fortsetzen könnten. Die Deutsche Bank hat im April 2015 die nächste Phase ihrer Strategie, die Strategie 2020, verkündet und weitere Details hierzu im Oktober 2015 bekannt gegeben. Sollte es der Deutschen Bank nicht gelingen, ihre strategischen Ziele erfolgreich umzusetzen, könnte dies dazu führen, dass sie nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Ziele zu erreichen, oder Verluste, eine sinkende Profitabilität oder eine Erosion ihrer Kapitalbasis erleidet, und ihre Finanz- und Ertragslage sowie ihr Aktienkurs wesentlich nachteilig beeinflusst werden. Als Teil der Strategie 2020 hat die Deutsche Bank ihre Absicht verkündet, die Deutsche Postbank AG (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften: Postbank ) zu entkonsolidieren. Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, die Postbank zu einem für sie vorteilhaften Preis, zu sonstigen für sie vorteilhaften Bedingungen oder überhaupt zu veräußern, und könnte erhebliche Verluste aufgrund ihrer Postbank-Beteiligung oder einer Veräußerung der Postbank erleiden. Die Deutsche Bank könnte Schwierigkeiten haben, nicht zum Kerngeschäft gehörende Vermögenswerte zu für sie vorteilhaften Konditionen oder überhaupt zu verkaufen. Aus solchen nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögenswerten sowie anderen Investitionen könnten unabhängig von der Marktentwicklung erhebliche Verluste entstehen. Die Deutsche Bank ist in einem Umfeld tätig, in dem der Grad der Regulierung bereits hoch ist und noch weiter zunimmt und das darüber hinaus für Rechtsstreitigkeiten anfällig ist, so dass sie Schadensersatzansprüchen und anderen Kosten, deren Höhe beträchtlich und schwierig abzuschätzen sein kann, sowie rechtlichen, aufsichtsrechtlichen Sanktionen und Reputationsschädigungen ausgesetzt sein kann. Die Deutsche Bank ist gegenwärtig Adressat globaler Untersuchungen verschiedener Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie damit zusammenhängender Zivilklagen in Bezug auf mögliches Fehlverhalten. Der Ausgang dieser Vorgänge lässt sich nicht vorhersehen und kann sich wesentlich nachteilig auf die Ertrags- und Finanzlage der Deutschen Bank sowie ihre Reputation auswirken. Die Deutsche Bank ist im Rahmen ihres nicht klassischen Kreditgeschäfts Kreditrisiken ausgesetzt, die erheblich über die Risiken aus dem klassischen Bankkreditgeschäft hinausgehen. Infolge von Veränderungen des Zeitwertes (Fair Value) ihrer Finanzinstrumente hat die Deutsche Bank Verluste erlitten und könnte weitere Verluste erleiden. Ungeachtet bestehender Grundsätze, Verfahren und Methoden zur Überwachung von Risiken ist die Deutsche Bank unerkannten und nicht vorhergesehenen Risiken ausgesetzt, die zu erheblichen Verlusten führen könnten.

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