DIE SPARKASSE BREMEN AG
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- Eike Lichtenberg
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1 DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom FLR Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2012 Reihe 312 Emissionsvolumen Euro ,00 1
2 1 Endgültige Bedingungen Dies sind die Endgültigen Bedingungen einer Emission von Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Basisprospektes der Die Sparkasse Bremen AG vom Vollständige Informationen über Die Sparkasse Bremen AG und das Angebot der Schuldverschreibungen sind nur verfügbar, wenn die Endgültigen Bedingungen und der Basisprospekt vom einschließlich etwaiger Nachträge gem. 16 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) zusammen gelesen werden. Der Basisprospekt kann auf der Website der Die Sparkasse Bremen AG ( eingesehen werden. Kopien des Prospektes werden an der Hauptverwaltung der Die Sparkasse Bremen AG, Am Brill 1-3, Bremen, zur kostenlosen Ausgabe an das Publikum bereitgehalten. Reihe: 312 ISIN: DE000A1MLZ96 WKN: A1MLZ9 Währung: EURO Status und Rang: Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Schuldverschreibungen ausgegeben. Verzinsung: Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom (einschließlich) bis zum (ausschließlich) zum maßgeblichen variablen Zinssatz (der maßgebliche F-Zinssatz ) verzinst. Zinstermine sind der und der eines jeden Jahres. Die Zinsen sind halbjährlich an den Zinsterminen zahlbar (jeweils ein Zinszahlungstag ), erstmals am
3 Der maßgebliche F-Zinssatz berechnet sich unter Zugrundelegung eines variablen Referenzzinssatzes (der Referenzzinssatz ). Der Referenzzinssatz entspricht dem 6-Monats-Euribor, wie er am Zinsfeststellungstag (der Zinsfeststellungstag ) gegen 11:00 Uhr (Ortszeit Brüssel) auf der Reuters-Seite EURIBOR01 veröffentlicht wird. Der maßgebliche F-Zinssatz berechnet sich dabei aus dem Referenzzinssatz zuzüglich 0,10 % (Spread) und beträgt maximal 4,00 % (Cap). Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis Actual/360. Zinsfeststellungstag ist jeweils der 2. Bankgeschäftstag vor Beginn einer jeweiligen Zinslaufperiode. Sollte am jeweiligen Zinsfeststellungstag zu der genannten Zeit die Reuters-Seite EURIBOR01 nicht zur Verfügung stehen oder sollte der Referenzzinssatz nicht angezeigt werden, so wird zur Bestimmung des relevanten Referenzzinssatzes die Bloomberg-Seite EUR006M <INDEX> <GO herangezogen. Sollte auch hier der Referenzzinssatz nicht angezeigt werden, ist die Emittentin berechtigt, als relevanten Referenzzinssatz einen auf Basis der dann geltenden Marktusancen ermittelten Zinssatz für Einlagen in EUR für sechs Monate festzulegen. Fälligkeitstag: Emissionstermin:
4 Emissionsvolumen, Stückelung: Das Emissionsvolumen des Angebots beträgt ,00, eingeteilt in Inhaberschuldverschreibungen zu je 1.000,00. Beginn des öffentlichen Angebots: Verkaufskurs: Der von der Emittentin festgelegte erste Verkaufskurs beträgt 100,00 %. Anschließend werden die Schuldverschreibungen freibleibend zum Verkauf gestellt. Die Verkaufspreise werden dann fortlaufend festgesetzt. 14. Platzierung: Die Schuldverschreibungen können bei der Die Sparkasse Bremen AG, Am Brill 1-3, Bremen bezogen werden. 4
5 2 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Die Sparkasse Bremen AG (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von ,00 ( Acht Millionen ) ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen (die Schuldverschreibungen ) im Nennbetrag von je 1.000,00. 2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer Bei der Emission der Die Sparkasse Bremen AG handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Reihe 312. Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A1MLZ96 WKN A1MLZ9. und die 3 Verbriefung Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind in einer Global- Inhaberschuldverschreibung (die Globalurkunde ) verbrieft, die spätestens am Tag der Begebung bei der Clearstream Banking AG, Mergenthaler Allee 61, Eschborn (die Clearstream Banking AG ), hinterlegt wird. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin. Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an dieser Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Effektive Stücke von Schuldverschreibungen oder Zinsscheinen werden nicht ausgestellt. 5
6 4 Währung Die Schuldverschreibungen werden in EURO begeben. 5 Kündigungsrecht der Emittentin, Bankgeschäftstag Die Kündigung der Schuldverschreibungen seitens der Emittentin ist ausgeschlossen. Bankgeschäftstag ist jeder Tag, an dem Zahlungen in Euro über das Trans European Real Time Gross Settlement Express Transfer System ( TARGET2 ) und über Die Sparkasse Bremen AG abgewickelt werden können. 6 Fälligkeit und Verjährung Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % des Nennwertes am (der Fälligkeitstag ) zurückgezahlt. Die Vorlegungsfrist gemäß 801 Abs. 1 Satz 1 BGB für fällige Schuldverschreibungen wird auf 5 Jahre verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Schuldverschreibungen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt werden, beträgt zwei Jahre vom Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. 7 Status und Rang Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Schuldverschreibungen ausgegeben. Die Schuldverschreibungen einer Serie / Reihe sind untereinander in jedem Fall gleichrangig. Als nicht-nachrangige Schuldverschreibungen sind diese mit allen anderen nichtnachrangigen unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig, unbeschadet etwaiger solcher Verbindlichkeiten, die auf Grund Gesetzes Vorrang genießen. 6
7 8 Verzinsung Variable Verzinsung Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom (einschließlich) bis zum (ausschließlich) zum maßgeblichen variablen Zinssatz (der maßgebliche F-Zinssatz ) verzinst. Zinstermine sind der und der eines jeden Jahres. Die Zinsen sind halbjährlich an den Zinsterminen zahlbar (jeweils ein Zinszahlungstag ), erstmals am Der maßgebliche F-Zinssatz berechnet sich unter Zugrundelegung eines variablen Referenzzinssatzes (der Referenzzinssatz ). Der Referenzzinssatz entspricht dem 6-Monats- Euribor, wie er am Zinsfeststellungstag (der Zinsfeststellungstag ) gegen 11:00 Uhr (Ortszeit Brüssel) auf der Reuters-Seite EURIBOR01 veröffentlicht wird. Der maßgebliche F-Zinssatz berechnet sich dabei aus dem Referenzzinssatz zuzüglich 0,10 % (Spread) und beträgt maximal 4,00 % (Cap). Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis Actual/360. Zinsfeststellungstag ist jeweils der 2. Bankgeschäftstag ( 5) vor Beginn einer jeweiligen Zinslaufperiode. Sollte am jeweiligen Zinsfeststellungstag zu der genannten Zeit die Reuters-Seite EURIBOR01 nicht zur Verfügung stehen oder sollte der Referenzzinssatz nicht angezeigt werden, so wird zur Bestimmung des relevanten Referenzzinssatzes die Bloomberg-Seite EUR006M <INDEX> <GO herangezogen. Sollte auch hier der Referenzzinssatz nicht angezeigt werden, ist die Emittentin berechtigt, als relevanten Referenzzinssatz einen auf Basis der dann geltenden Marktusancen ermittelten Zinssatz für Einlagen in EUR für sechs Monate festzulegen. 7
8 Ist der jeweilige Zinstermin kein Bankgeschäftstag ( 5), ist der Zinszahlungstag der unmittelbar folgende Bankgeschäftstag, es sei denn, der Zinszahlungstag würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen. In diesem Fall ist der Zinszahlungstag der unmittelbar vor dem jeweiligen Zinstermin liegende Bankgeschäftstag (Geschäftstagekonvention modified following adjusted ). 9 Zahlungen Sämtliche gemäß den Anleihebedingungen zahlbaren Beträge werden von der Emittentin an die Clearstream Banking AG zwecks Gutschrift auf die Konten des jeweiligen depotführenden Kreditinstituts zur Weiterleitung an die Gläubiger überwiesen. Zahlungen der Emittentin an die Clearstream Banking AG befreien die Emittentin in Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern aus den Schuldverschreibungen. Sollte der Fälligkeitstag kein Bankgeschäftstag sein, so gilt als Fälligkeitstag der nächstfolgende Bankgeschäftstag, ohne dass ein Anspruch auf Zinsen oder Entschädigung wegen eines solchen Zahlungsaufschubs besteht. 10 Begebung weiterer Schuldverschreibungen, Rückkauf von Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, jederzeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Anleihe bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff Schuldverschreibungen umfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit auch ohne öffentliche Bekanntmachung Schuldverschreibungen zu erwerben und/oder wieder zu verkaufen. 8
9 11 Bekanntmachungen Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger oder einem überregionalen Börsenpflichtblatt. 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich nach deutschem Recht. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen ist Bremen. 13 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Anleihebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit Sinn und Zweck dieser Anleihebedingungen ersetzt. Bremen, den 06. März 2012 Heinz Pfaff Christian Kist Die Sparkasse Bremen AG 9
Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A1YCQV4 und die WKN A1YCQV.
Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu 20.000.000,-- EUR (in Worten zwanzig Millionen) ist eingeteilt in 200.000 auf
Die Schuldverschreibungen haben den ISIN-Code DE000A161HL2 und die WKN A161HL.
5 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von 5.000.000,00 EUR (in Worten fünf Millionen) ist eingeteilt in 5.000 auf den
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DIE SPARKASSE BREMEN AG Endgültige Angebotsbedingungen vom 21.07.2011 gemäß 6 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 08.09.2010 1,90 % Die Sparkasse Bremen AG Kassenobligation von 2011 Reihe 309
2 Wertpapiergattung, Identifikationsnummer Bei der Emission der Stadtsparkasse Wuppertal handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, Serie 365.
1 Anleihebedingungen 1 Nennbetrag Die Emission der Stadtsparkasse Wuppertal (die Emittentin ) im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,-- EUR (in Worten zehn Millionen) ist eingeteilt in bis zu 100.000
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