Bezirksregierung Köln
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- Erika Peters
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1 Bezirksregierung Köln Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates Sachgebiet: Breitbandförderung Drucksache Nr.: KRS 23/ Sitzungsperiode Köln, den 10. März 2016 Vorlage für die 7. Sitzung der Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates am 18. März 2016 TOP 7 Breitbandförderung Rechtsgrundlage: 9 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Berichterstatter: Frau Dez. Reinhardt, Dez. 33 (Tel. 0221/ ); Inhalt Bericht der Bezirksregierung (Seiten 2-3 ) Anlage 1 (Seite 4) Anlage 2 (Seiten 5-15) Beschlussvorschlag: Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Bericht der Bezirksregierung zur Kenntnis. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221 /
2 Sachgebiet: Drucksache Seite Breitbandförderung KRS 23/ Bericht der Bezirksregierung Breitbandversorgung im ländlichen Raum Die um die Bewilligungen bis zum aktualisierte Liste der bisher durch Dezernat 33 bewilligten Maßnahmen ist als Anlage beigefügt. Als 1. Stichtag für ein landesweites Ranking 2016 der bewilligungsreifen Förderanträge für den Breitbandausbau wurde vom MKULNV der festgelegt. Hierzu wurden von Dezernat 33 3 Anträge (1 x Gummersbach, 2.x Hellenthal) mit einer Gesamt-Förderhöhe von ,00 gemeldet. Sobald das Ergebnis des Rankingtermins feststeht und eine Mittelzuweisung durch das MKULNV für die Maßnahmen erfolgt ist, können die entsprechenden Bewilligungsbescheide an die Kommunen gefertigt werden. Verkauf der Funkfrequenzen: Das Land NRW erhält einen Anteil an der Digitalen Dividende II in Höhe von 135 Mio Euro. Dieser Anteil verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Ressorts: 65 Mio/ MKULNV für den Ländlichen Raum 50 Mio/ MWEIMH für die Versorgung von Gewerbegebieten mit symmetrischen Anschlüssen (min. 50 MBit) 9 Mio/ MWEIMH für Gebietskörperschaften. Finanziert werden können hiermit Beratungsleistungen/Pläne und auch Personal (Breitbandkoordinatoren). 10 Mio/ MBWSV für die Verlegung von Leerrohren an Landstraßen 1 Mio/ Staatskanzlei für Modellprojekte im WLAN-Bereich Die auf das MKULNV entfallenden Mittel, sollen für einen NGA-Ausbau im ländlichen Raum verwendet werden. Eine entsprechende Richtlinie wird derzeit erarbeitet und soll kurzfristig in Kraft treten. Das MWEIMH erarbeitet derzeit eine Richtlinie zur Förderung von Beratungsleistungen/Plänen und/oder Personalkosten für Breitbandkoordinatoren von Gebietskörperschaften. Die entsprechende Richtlinie soll kurzfristig in Kraft treten. Die Verwendung der Digitalen Dividende II auf Bundesebene ist durch die am in Kraft getretene RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes geregelt. Danach können Gebietskörperschaften Bundesmittel für den Breitbandausbau (Wirtschaftlichkeitslücke, Betreibermodell oder Beratungsleistungen) erhalten. Beratungsleistungen werden bis zu einer Höhe von ,00 Euro zu 100% durch den Bund gefördert. Die Förderhöhe für Wirtschaftlichkeitslücke und Betreibermodell beträgt 50% und kann durch Landesmittel kofinanziert werden. Der Gebietskörperschaft verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 10%. In Projektgebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann die Förderhöhe durch den Bund um 10% oder 20% erhöht werden. Die Landesregierung stellt sicher, dass alle Anträge aus NRW, die für eine Bundesförderung infrage kommen, aus Landesmitteln kofinanziert werden. Die Kofinanzie-
3 Sachgebiet: Drucksache Seite Breitbandförderung KRS 23/ rung soll in der Höhe erfolgen, dass der Gebietskörperschaft ein Eigenanteil in Höhe von max. 10% verbleibt. Maßnahmen in finanzschwachen Kommunen können mit 100% gefördert werden. Förderanträge müssen sowohl beim Bund (BMVI) als auch beim Land (Bezirksregierungen) gestellt werden. Die Bewilligung der Bundes- und der Landesmittel erfolgt in zwei getrennten Bewilligungsbescheiden. Die entsprechende Richtlinie des Landes zur Konfinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" ist am in Kraft getreten. Die Richtlinie übernimmt weitestgehend die Regelungen der Bundesrichtlinie. Die Mittel für die Kofinanzierung werden durch das Land NRW zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei nicht um den Anteil des Landes an der Digitalen Dividende II. Für Maßnahmen, die durch den Bund bewilligt wurden beträgt der Fördersatz des Landes 90% abzüglich der vom Bund gewährten Zuwendung. Bei Projektgebieten mit geringer Wirtschaftskraft in denen die Bundesförderung um 10% oder 20% erhöht wird gewährt das Land eine 100% Förderung abzüglich der Bundesförderung. Am erfolgte der erste Aufruf des Bundes zur Antragseinreichung von Förderanträgen für Beratungsleistungen bis zum und von Förderanträgen für Infrastrukturmaßnahmen bis zum Im Regierungsbezirk Köln haben drei Kreise Anträge zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen beim Bund eingereicht: Kreis Düren Wirtschaftlichkeitslücke ,84 Kreis Euskirchen Wirtschaftlichkeitslücke ,94 Rhein-Sieg-Kreis Wirtschaftlichkeitslücke ,38 Die Förderanträge werden durch den Bund nach einem Scoringverfahren bewertet. Ein Ergebnis des ersten Förderaufrufs ist derzeit noch nicht bekannt. Am erfolgte der 2. Aufruf zu Einreichung von Förderanträgen für Infrastrukturmaßnahmen beim Bund bis zum Eine Übersicht über die bestehenden Programme zur Breitbandförderung Stand ist als Anlage beigefügt. Die Kommission für Regionalplanung und Strukturfragen des Regionalrates nimmt den Bericht der Bezirksregierung zur Kenntnis.
4 Übersicht Förderprogramme für den Breitbandausbau Stand Anlage 1 Förderung zur Unterstützung des Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung des Förderung der Breitbandversorgung Regionales Wirtschafsförderung- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Breitbandausbaus in der Bundes- Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des ländlicher Räume programm des Landes NRW (RWP) (KInvFG) republik Deutschalnd Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (GAK/ELER) (GRW/EFRE) Förderart Zuschuss Zuschuss Zuschuss Zuschuss Zuschuss Fördergeber Bundesministerium für Verkehr und Ministerium für Wirtschaft, Energie, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bundesministerium für Finanzen (BMF) digitale Infrastruktur (BMVI) Industrie, Mittelstand und Handwerk Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW (MWEIMH) schutz NRW (MKULNV) NRW (MWEIMH) Bewilligungsbehörde BMVI BR Köln Dezernat 33 BR Köln Dezernat 33 BR Köln Dezernat 34 BR Köln Dezernat 31 Antragsteller Kreise, Kommunen (einschl. kommunale Kreise, Kommunen (einschl. kommunale Kreise, Kommunen Kreise, Kommunen, komm. Zweck- finanzschwache Kommunen in ländlichen Zweckverbände) Zweckverbände) verbände und Gesellschaften mit mehr- Gebieten mit einer Einwohnerzahl von heitl. kommunaler Beteiligung bei denen höchstens Einwohnern der Ausschluß der Gewinnerzielungsabsicht sowie die Verpflichtung zur Gewinnthesaurierung im Gesellschaftsvertrag geregelt sind Fördergegenstand Wirtschaftlichkeitslücke: siehe Fördergegenstände des Investitionen in leitungsgebundene Konzeption und Planung (Machbarkeitsstudie) Investitionen in Informationstechnologie Schließung einer Wirtschaftlichkeits- Bundesförderprogramms mit Ausnahme der oder funkbasierte Breitbandinfra- für den regionalen NGA-Breitbandausbau zur Erreichung des 50 MBit-Ausbauziels lücke, die sich bei den Telekommu- Beratungsleistungen strukturen. nikationsunternehmen ergibt wenn Ausführung von Tiefbauleistungen diese ein Breitbandbetz in unterver- Verlegung von Leerrohren, die für mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sorgten Gebieten errichten eine Breitbandinfrastruktur genutzt sowie die Bereitstellung von Schächten, Verwerden können. zweigern und Abschlusseinrichtungen, einschl. Betreibermodell: Maßnahmen, durch die möglichst innerhalb Ausstattung von Leerrohren mit un- Planungsarbeiten und Aufwendungen zur eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verbeschaltetem Glasfaserkabel Vorbereitung und Begleitung der v.g. fügbarkeit geeigneter Frequenzen, ein leistungs- Ausführung von Tiefbauarbeiten Maßnahmen fähiges Netz entsteht Mitverlegung von Leerrohren bei Erdarbeiten Ausstattung von Leerrohren mit unbeschaltetem Glasfaserkabel. Beratungsleistungen: Schließung einer konkret nachzuweisenden Ausgaben für die Beauftragung von Wirtschaftlichkeitslücke als ausschließliche externen Planungs- und/oder Beratungs- oder ergänzende Maßnahme beim Aufbau leistungen die zur Vorbereitung und Betrieb eines NGA-Netzes oder bei der Durchführung der v.g. Maßnahmen anfallen Fördergebiet Bundesweit siehe Bundesförderprogramm NRW-weit in NRW-weit in Industrie und Gewerbegebieten NRW-weit in ländlichen Gebieten Ortschaften mit weniger als Einwohnern innerhalb der Gebietskulisse Anschluss mehrerer zusammengeschlossenen "ländlicher Raum" des NRW Programms Unternehmen ausserhalb eines Gewerbe- Ländlicher Raum gebietes Konzeptions- und Planungsarbeiten: nur GRW-Fördergebiete Höhe der Förderung Bagatellgrenze Euro Fördersumme Bagatellgrenze Euro Bundesförderung 75% der förderfähigen Kosten 80% wenn Vorhaben interkommunal abgestimmbis zu 90% der Investition innerhalb des ist, mind. aber einen Kreis/eine kreisfreie Stadt KInvFG-Rahmens Betreibermodell/Wirtschaftlichkeitslücke: Voraussetzung ist eine Bewilligung der Bundesförderung bei finanzsschwachen Kommunen 90% abdeckt Das Gesamtvolumen KInvFG wird nach Kriterien 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben der förderfähigen Kosten ( 28 HHG) des Gemeindefinanzierungsgesetzes an bei Projektgebieten mit geringer Wirt- 90% abzüglich der Bundesförderung 60% wenn nur einzelne Gewerbegebiete einer an Gemeinden zugewiesen, die in den Jahren schaftskraft ist eine Erhöhung um 10% Förderhöchstbetrag pro EinzelvorhabenKommune in das Vorhaben einbezogen werde 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten oder 20% möglich haben. Die Höhe der Zuweisung erfolgt im Eigenmittelanteil 10% bei Projektgebieten mit geringer Wirtschaftskraft Konzeptions- und Planungsarbeiten: Verhältnis zur Schlüsselzuweisung Förderhöchstbetrag 15 Mio Euro in denen die Bundesförderung um 10% oder 20% 75 % (GRW-Mittel) erhöht wird gewährt das Land eine 100% Förderung Beratungsleistungen: abzüglich der Bundesförderung 100% Förderhöchstbetrag= Förderhöchstbetrag 15 Mio Euro
5 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Anlage 2 Rheinisch-Bergischer Kreis Rheinisch-Bergischer Kreis Burscheid Bergisch Gladbach, Stadt Burscheid, Gemeinde Kürten, Stadt Leichlingen, Stadt Overath, Stadt Rösrath und Stadt Wermelskirchen (Planungsmaßnahme nach RL 2.3) Grünscheid, Grünscheider Mühle, Imelsbach, Lämgesmühle , ,
6 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Oberbergischer Kreis Reichshof Blassseifen, Drespe, Kalbertal, Sotterbach, Volkenrath, Feld und Wald , Wiehl Alferzhagen und Merkausen , Wipperfürth Agathaberg , Wipperfürth Dohrgaul , Lindlar Linde, Hartegase, Brochhagen, Kapellensüng (nach 2.3 RL) , Radevormwald Wuppersorte , Engelskirchen Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Reichshof Heienbach , Wiehl Stadt Wiehl in den Ortsteilen gesamtes Gebiet außer Merkhausen und Meinerzhagen (Maßnahme nach RL 2.3) , Engelskirchen Wallefeld , Engelskirchen Wahlscheid, Hahn , Engelskirchen Remerscheid , Lindlar Linde , Gummersbach Herreshagen, Gummeroth , Engelskirchen Looper Berg, Perdt, Duppe, Unterbüchel , Wiehl Siefen, Soelsiefen und Büttinghausen , Wiehl Brächen, Dahl , Heckelsiefen, Scheidt, Mühlenau, Perke, Wiehl Remberg, Bieberstein , Gummersbach Hardt-Hanfgarten g , Lindlar Lindlar , Reichshof Allenbach, Alpe, Berghausen , Reichshof Denklingen ,
7 Reichshof Hespert , Reichshof Hunsheim , Reichshof Mittelagger, Oberagger , Reichshof Sinspert , Reichshof Windfus , Waldbröl Hermesdorf, Bettingen, Fahrenseifen, Geiningen , Marienheide unterversorgte Teile des Gemeindegebietes (Maßnahme nach RL 2.3) , Morsbach Gemeindegebiet; Außenortschaften ohne Morsbach und Lichtenberg (Maßnahme nach RL 2.3) ,
8 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Rhein-Sieg-Kreis Windeck Windeck-Halscheid, Kohlberg, Bellingen und Diestelshausen , Windeck Windeck-Leuscheid, Röhrigshof, Kocherscheid, Kuchhausen, Irsen, Ehrentalsmühle, Himmeroth, Sangerhof, Dahlhausen, , Schabernack, Leidhecke, Locksiefen und Saal Lohmar Gesamten Stadtgebiet Lohmar außer in den Ortsteilen Lohmar- Ort, Lohmar-Wahlscheid, Lohmar-Donrath und Lohmar-Birk , Windeck Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Ruppichteroth Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Eitorf Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Much Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Wachtberg Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Wachtberg Adendorf , Wachtberg Ließem , Wachtberg Gimmersdorf und Oberbachem , Wachtberg Arzdorf, Klein Villip und Züllighoven , Eitorf Cluster NW: Plackenhohn, Nannenhohn, Schmelze, Hatzfeld, Hohn, Lützgenauel, Merten, Bourauel, Happach, Niederscheid, , Bach, Wilkomsfeld Eitorf Cluster SO: Bitze, Käsberg, Obenroth,Hove,Keuenhof, Stein , Eitorf Cluster SW 1: Wassack, Irlenborn, Hausen, Büsch , Eitorf Cluster SW 2: Mühleip, Lindscheid, Schellberg, Scheidsbach, Lascheid , Meckenheim Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Windeck Wiedenhof, Imhausen, Geilhausen , Windeck Rieferath, Neuenhof, Gutmannseichen, Roth, Altenherfen, Perseifen, Öttershagen, Stromberg, Geressen, Hoppengarten, , Lüttershagen Königswinter Pleiserhohn ,
9 Hennef Westerhausen,Kurenbach, Kurscheid,Hofen,Wiersberg , Much Hündekausen, Leuscherath, Niederbech, Niedermiebach, Oberbonrath, Oberbusch, Obermiebach, Wellerscheid , Much Niederbonrath, Oberdreisbach, Oberdreisbach-Höhe, Ophausen, Niederdreisbach, Müllerhof, Strießhardt , Much Alefeld, Bech, Berzbach, Bruchhausen, Engeld, Erlen, Marienfeld, Ortsiefen, Reinshagen, Weeg, Werschberg , Much Bennrath, Hohn, Höhnchen, Kranüchel, Kreuzkapelle, Oberholz, Stompen, Walterscheid, Wohlfarth , Much Herchenrath, Hillesheim, Sommershausen, Steinhaus, Todtenmann , Much Eckhausen, Esinghausen, Gerlinghausen, Henningen, Strünkerhof 2.107, Königswinter Hühnerberg, Quirrenbach, Rostingen, Eudenbach, Sassenberg, Wilmeroth, Bennerscheid, Bockerath / Freckwinkel, Gatzfeld, , Niederscheuren / Oberscheuren (Maßnahme nach 2.3 RL) Neunkirchen- Seelscheid Seelscheid-Nord , Neunkirchen- Seelscheid Neunkirchen-Ost , Neunkirchen- Seelscheid Neunkirchen-Nord , Hennef Kraheck, Eichholz, Hülscheid, Darscheidt, Lückert, Issertshof, Meisenbach , Meckenheim Merl , Meckenheim Lüftelberg , Meckenheim Altendorf-Ersdorf , Neunkirchen- Seelscheid Seelscheid-Süd , Neunkirchen- Seelscheid Neunkirchen-West , Wachtberg Niederbachem , Königswinter Niederscheuren, Oberscheuren, Freckwinkel , Königswinter Rübhausen, Pützstück, Waschpohl, Sand, Willmeroth , Hennef Köschbusch, Hanf, Halmshanf , Hennef Wellesberg, Wiederschall, Hermesmühle, Altglück ,
10 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Kreis Düren Jülich Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Titz Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Aldenhoven Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Inden Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Jülich Stetternich, Mersch/Pattern, Selgersdorf , Jülich Koslar , Düren Konzendorf , Düren Birgel , Düren Berzbuir, Kufferath , Düren Merken , Jülich Bourheim , Kreuzau Obermaubach , Kreuzau Bilstein, Bogheim, Schlagstein, Untermaubach , Heimbach Blens, Hausen , Vettweiß Ginnick ,
11 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Rhein-Erft-Kreis Erftstadt Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Erftstadt Bliesheim, Erp, Friesheim, Gymnich und Dirmerzheim , Bedburg Pütz (Maßnahme nach RL 2.3) 4.050,
12 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Kreis Euskirchen Kall Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Dahlem Baasem, Berk, Dahlem und Kronenburg (nach RL 2.3) , Mechernich Weiler am Berge und Rißdorf , Mechernich Lückerath, Bleibuir, Bergbuir und Schützendorf , Nettersheim Engelgau, Frohngau, Holzmühlheim, Marmagen, Pesch und Zingsheim (Maßnahme nach RL 2.3) , Hellenthal Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Dahlem Kronenburg , Dahlem Berk , Schleiden Herhahn und Morsbach (Maßnahme nach RL 2.3) , Nettersheim Engelgau , Nettersheim Zingsheim , Nettersheim Holzmühlheim , Nettersheim Frohngau , Blankenheim Ganze Stadt (Maßnahme nach RL 2.3) , Hellenthal Ramscheid , Hellenthal Hollerath , Schleiden Herhahn , Schleiden Morsbach , Hellenthal Losheim , Hellenthal Reifferscheid , Hellenthal Wiesen , Hellenthal Zingscheid , Hellenthal Felser , Hellenthal Wollenberg , Hellenthal Bungenberg, Manscheid, Wildenburg, Winten ,
13 Schleiden Ettelscheid , Zülpich Bürvenich , Zülpich Füssenich , Zülpich Juntersdorf , Zülpich Langendorf , Zülpich Lövenich , Zülpich Niederelvenich, Oberelvenich , Zülpich Eppenich , Kall Benenberg, Krekel, Roder, Rüth, Wahlen , Blankenheim Blankenheimerdorf , Blankenheim Ahrdorf, Uedelhoven , Blankenheim Nonnenbach , Kall Dottel, Rinnen , Bad Münstereifel Gilsdorf, Nöthen ,
14 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Kreis Heinsberg Selfkant Heinsberg Hückelhoven Erkelenz Saeffelen, Heilder, Hillensberg, Isenbruch, Kleinwehrhagen, Stein, Schalbruch und Wehr (Maßnahme nach RL 2.3) Aphoven, Karken, Kempen, Laffeld, Lieck, Oberbruch- Bleckden, Porselen, Scheifendahl, Erpen, Uetterath und Unterbruch (Maßnahme nach RL 2.3) Baal, Rurich, Brachelen, Kleingladbach und Altmyhl (Maßnahme nach RL 2.3) Schwanenberg, Golkrath, Granterath, Kückhoven, Keyenberg, und Holzweiler (Maßnahme nach RL 2.3) , , , , Hückelhoven Rurich , Waldfeucht Haaren, Hontem, Obspringen und Schöndorf (Maßnahme nach RL 2.3) , Wegberg Holtum,Moorshoven,Kipshoven,Schönhausen,Isengraben,Rath- Anhoven, Bischofshütte, Merbeck, Tetelrath (Maßnahme nach RL 2.3) , Wegberg Kipshoven, Mehlbusch ,
15 Übersichtsliste BB-Förderung ; Stand: Simmerath Kesternich, Rurberg, Woffelsbach und Hechelscheid (Maßnahme nach RL 2.3) , Eschweiler Kinzweiler, Helrath, St. Jöris , Simmerath Kesternich , Simmerath Rurberg , Simmerath Woffelsbach , Monschau Kaltherberg , Monschau Höfen , Roetgen Mulartshütte , Roetgen Innenstadt , Monschau Imgenbroich , Monschau Konzen , Monschau Mützenich , Monschau Rohren, Widdau , Stolberg Werth , Simmerath Rollesbroich , Simmerath Simmerath (mit Bickerath und Witzerath), Paustenbach ,
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Rang Verein Stadt StNr Klasse Endzeit
Rang Verein Stadt StNr Klasse Endzeit 1 E.-Langgässer-Gym Alzey 1 Alzey 163 X90 2:52:28 2 Marianne-Weber-Gym Lemgo Lemgo 139 X89 2:52:39 3 St. Ursula-Gym Brühl 1 Brühl 349 X89 2:55:09 4 St. Michael Gym
Ich spar auf vielen Wegen.
MOBILPASS-TICKETS gültig ab 1. Januar 2016 Ich spar auf vielen Wegen. Vergünstigte 4er- und MonatsTickets mit MobilPass. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 Günstig unterwegs mit Bus und Bahn. TARIFE Hier gibt
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Mitteilungen der Bezirksregierung Köln Drucksache Nr.: RR 132/2015 4. Sitzungsperiode Köln, den 10. Dezember 2015 Tischvorlage für die 6. Sitzung des Regionalrates
Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen in Nordrhein-Westfalen nach Art der Leistung
Seite 1 von 62 in nach Art der Leistung SGB XII 2011 1 843 444 10,5 % 1 562 171 26 049 214 410 40 814 2012 1 871 733 10,7 % 1 566 241 28 960 231 683 44 849 2013 1 930 412 11,0 % 1 590 988 32 390 249 668
Ich fahr mit meinem Ticket immer gut.
MOBILPASS-TICKETS gültig ab 01.01. 2013 Ich fahr mit meinem Ticket immer gut. Das MobilPass-Ticket. Als 4er- und MonatsTicket. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 Günstig unterwegs mit Bus und Bahn. Die Preise
Infos und Tickets für Einsteiger.
DIE TICKETS gültig ab 1. Januar 2017 Infos und Tickets für Einsteiger. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Der VRS verbindet die Region. Seit 30 Jahren macht der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) das Bus- und Bahnfahren
Ich werd nach der Schule Busfahrer.
SCHÜLERTICKET Ich werd nach der Schule Busfahrer. Das SchülerTicket. Für Schulweg und Freizeit. Schuljahre 2013/14 2014/15 Verkehrsverbund Rhein-Sieg Nicht nur für Schulwege: Das SchülerTicket. VORTEILE
Strukturdaten 2010 für den Regierungsbezirk Köln
Strukturdaten 2010 für den Regierungsbezirk Köln Strukturdaten 2010 Bezirksregierung Köln Strukturdaten 2010 für den Regierungsbezirk Köln Thema im Anhang: Zensus 2011 13. Ausgabe 2010 Herausgegeben von
Belastungsausgleich für Klasse 10 Gymnasium (Schuweglänge 3,5 5 km => Anspruch auf Schfk)
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 30. April 2012 167 Anlage Belastungsausgleich für Klasse 10 Gymnasium (Schuweglänge 3,5 5 km => Anspruch auf Schfk) BR Arnsberg
Ich biete mehr als einen Dienstwagen.
JOBTICKET gültig ab 1. Januar 2016 Ich biete mehr als einen Dienstwagen. Das JobTicket für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Der direkte Weg zu mehr Zufriedenheit: Das JobTicket.
Ich fahr mit meinem Ticket immer gut.
MOBILPASS-TICKETS gültig ab 01.01. 2014 Ich fahr mit meinem Ticket immer gut. Das MobilPass-Ticket. Als 4er- und MonatsTicket. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 Günstig unterwegs mit Bus und Bahn. Die Preise
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MOBILPASS-TICKETS gültig ab 1. Januar 2015 Ich spar auf vielen Wegen. Vergünstigte 4er- und MonatsTickets mit MobilPass. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 11 Günstig unterwegs mit Bus und Bahn. TARIFE Hier gibt
Ich bin jetzt Berufseinsteigerin.
STARTERTICKET gültig ab 1. Januar 2016 Ich bin jetzt Berufseinsteigerin. Das günstige Abo für Ausbildung und Freizeit. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Für ein Ausbildungsjahr ohne Feierabend: Das StarterTicket.
Ich hab den besten Abschluss schon gemacht.
gültig ab 1. Januar STARTERTICKET 2014 Ich hab den besten Abschluss schon gemacht. Das StarterTicket. Für Azubis. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 In der Ausbildung ohne Feierabend unterwegs: Das StarterTicket.
S O N D E R F A H R P L A N
S O N D E R F A H R P L A N für den Kreis Euskirchen Heiligabend 24.12.11 bis Neujahr 01.01.12 Letzte Fahrgelegenheiten am 24. Dezember (Heiligabend) Am 1. und 2. Weihnachtstag fahren unsere Busse wie
Verwaltungspraktikumsliste: Land
Standort bekannte Vorlaufzeiten** * Wir empfehlen dringende Rücksprache mit dem zuständigen Justizprüfungsamt! ** Bitte beachten Sie, dass hier nur bekannte Vorlaufzeiten vermerkt sind. Auch Stellen ohne
gültig ab 1. Januar 2017 STARTER TICKET Das Abo für Azubis. Verkehrsverbund Rhein-Sieg
STARTER TICKET gültig ab 1. Januar 2017 Das Abo für Azubis. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Ohne Feierabend durch die Ausbildung. VORTEILE Das StarterTicket hat viele Vorteile. Für alle Azubis und Schüler,
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Merkblatt Stand: 1.2.2016 Investive Förderung von Ausstattungsmaßnahmen an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus-
Natur erfahren mit Bus & Bahn
2015 > Fahrplan Natur erfahren mit Bus & Bahn unterwegs im und um den Nationalpark Eifel Mit Rad-, Wanderund Ausflugs-Tipps gültig bis 12122015 Mit Bus & Bahn unterwegs im Nationalpark Eifel Mit Bus &
Ich bin mit Flatrate im Netz unterwegs.
MONATSTICKET gültig ab 1. Januar 2016 Ich bin mit Flatrate im Netz unterwegs. Einen Monat lang nach Lust und Laune fahren. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Ein Monat mit allen Freiheiten: Das. VORTEILE Ob zum
Plätze für Unterdreijährige nach dem Kinderbildungsgesetz im Vergleich zum alten GTK
Kreisverwaltung Aachen 88 150 150 Stadtverwaltung Aachen 562 593 593 Stadtverwaltung Ahaus 50 121 121 Stadtverwaltung Ahlen 62 87 87 Stadtverwaltung Altena 27 35 35 Stadtverwaltung Alsdorf 46 72 72 Stadtverwaltung
Breitband. Hintergründe und Fördermöglichkeiten (Niedersachsen und Bund)
Breitband Hintergründe und Fördermöglichkeiten (Niedersachsen und Bund) Breitband Haushalte Landkreis Peine 2 BMVI/ TÜV Rheinland Breitband Gewerbe Landkreis Peine 3 BMVI/ TÜV Rheinland Breitband Netzausbau
Ich bin jetzt Berufseinsteigerin.
STARTERTICKET gültig ab 1. Januar 2015 Ich bin jetzt Berufseinsteigerin. Das günstige Abo für Ausbildung und Freizeit. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Für ein Ausbildungsjahr ohne Feierabend: Das StarterTicket.
Breitbandausbau Entwicklungen und Planungen im Kreis Unna. 12. Unternehmerstammtisch Bergkamen, 28. Juni 2016 im Schützen- und Heimathaus
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Gymnasien Regierungsbezirk Köln Amos Comenius Schule Aachen Privates Gymnasium 52074 Aachen Händelstr. 10 0241 4017882 195431@schule.nrw.
Gymnasien Regierungsbezirk Köln Amos Comenius Schule Aachen Privates Gymnasium 52074 Aachen Händelstr. 10 0241 4017882 195431@schule.nrw.de Anne-Frank-Gymnasium der Stadt Aachen 52072 Aachen Handerweg
Ich bin mit Flatrate im Netz unterwegs.
MONATSTICKET gültig ab 1. Januar 2015 Ich bin mit Flatrate im Netz unterwegs. Einen Monat lang nach Lust und Laune fahren. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Ein Monat mit allen Freiheiten: Das MonatsTicket. VORTEILE
DFB 2008 / A-Junioren-Bundesliga SchZ B-Junioren-Bundesliga SchZ. 1.FC Köln 01/07 1.FC Köln 01/07 FC Schalke 04 FC Schalke 04
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Ich will im Ruhestand reisen. Jeden Tag.
gültig ab 1. Januar AKTIV60TICKET 2014 Ich will im Ruhestand reisen. Jeden Tag. Das Aktiv60Ticket. Immer günstig unterwegs. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 Das Aktiv60Ticket. Freigegeben ab 60 Jahren. Gemeinsam
Vielstimmigkeit der Geläute im Bistum Aachen. Übersicht
Vielstimmigkeit der Geläute im Bistum Aachen Übersicht Einstimmige Geläute 54 Zweistimmige Geläute 69 Dreistimmige Geläute 184 Vierstimmige Geläute 153 Fünfstimmige Geläute 51 Sechsstimmiges Geläute 9
Ich spar beim Ausschlafen.
FORMEL9TICKET gültig ab 1. Januar 2015 Ich spar beim Ausschlafen. Einen Monat lang günstig fahren ab 9 Uhr. Verkehrsverbund Rhein-Sieg Für den entspannten Start in den Tag: Das Formel9Ticket. VORTEILE
Schulform. Sekundarstufe (Sek.)
Seite 1 von 42 Nordrhein-Westfalen Hauptschule Sek. I 267 156 114 275 42,8 Realschule Sek. I 337 697 169 122 50,1 Gesamtschule Sek. I 193 835 94 754 48,9 Gesamtschule Sek. II 39 513 21 534 54,5 Gymnasium
Zu glauben, man könne Geld sparen, indem man an der Weiterbildung spart, ist so ähnlich wie die Uhr anzuhalten, um Zeit zu sparen
Die Situation: Zu glauben, man könne Geld sparen, indem man an der Weiterbildung spart, ist so ähnlich wie die Uhr anzuhalten, um Zeit zu sparen 1 Die IHK und der Kammerbezirk: Gründungsdatum: 21. Juni
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Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen Dr. Elke Stöcker-Meier Finanzierungsprogramme Lärmsanierungsprogramme des Bundes Bundesfernstraßen Bundesschienenwege Fördermittel des Landes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Kleine Anfrage 3427 Anlage 3 Deliktsgruppen und Orte von Straftaten der Allgemeinkriminalität, 2014 (Tatverdächtige REMO/GEWA Rechts)
Aachen 26 Straftaten 7 Körperverletzungsdelikte 3 Bedrohungs-/Nötigungsdelikte 2 Sachbeschädigungsdelikte 3 Beleidigungsdelikte 11 sonstige Delikte 5 Betrugsdelikte 4 Diebstähle Ahaus 6 Straftaten 1 Körperverletzungsdelikt
Mietenstufen der nordrhein-westfälischen Gemeinden ab dem 1. Januar 2016 gemäß Anlage zu 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung (WoGV)
Mietenstufen der nordrhein-westfälischen Gemeinden ab dem 1. Januar 2016 gemäß Anlage zu 1 Abs. 3 der Wohngeldverordnung (WoG) Soweit eine zu einem Kreis gehörende Gemeinde in der Tabelle nicht gesondert
Wer braucht noch Finanzierung? Marcus Nähser Bereichsleiter Vertriebsmanagement Firmenkunden Kreissparkasse Köln
Wer braucht noch Finanzierung? Marcus Nähser Bereichsleiter Vertriebsmanagement Firmenkunden Kreissparkasse Köln die Kreissparkasse Köln im Überblick Kreissparkasse Köln - Unternehmensporträt Die Kreissparkasse
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
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Breitbandinitiative Saarland - Praxisbericht - Seite 1 Der Zweckverband ego-saar Gründung 01. Mai 2004 Mitglieder: 6 Gemeindeverbände Alle Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken 52 Städte und Gemeinden
Freitag, den 01. Juli 2016, 10:00 Uhr
Bezirksregierung Köln, Geschäftsstelle des Regionalrates und des Braunkohlenausschusses, 50606 Köln Seite 1 von 4 An die Mitglieder des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Aktenzeichen: 32.03.02 RR
1. Welche Arten von "Bagatellsteuern" werden aktuell in nordrhein-westfälischen Kommunen erhoben?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12630 04.08.2016 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4923 vom 5. Juli 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12441
NUK-Vortrag öffentliche Förderkredite
NUK-Vortrag öffentliche Förderkredite am Seite 1 Der Referent Michael Monstadt Fachbereichsleiter für Förderfinanzierungen und Unternehmensnachfolge Seite 2 Die Kreissparkasse Köln in Zahlen Seite 3 Die
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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Leitlinien zur Stand: 18. April 2013 Investiven Förderung von Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Berufsbildungsstätten der
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Bezirksregierung Köln Verkehrskommission des Regionalrates Sachgebiet: Anfragen Drucks. Nr.: VK 18/2014 3. Sitzungsperiode Köln, den 5. März 2014 Tischvorlage für die 12. Sitzung der Verkehrskommission
Abschreibung und Verzinsung im Abwasserbereich
Abschreibung und Verzinsung im Abwasserbereich Aachen 7,03 Ahaus 6,00 Ahlen 0,00 4,90 Aldenhoven 6,90 Alfter 0,00 4,82 Alpen 4,00 Alsdorf 7,00 Altena 4,06 Altenbeken 6,50 Altenberge 3,00 Anröchte 5,50
Presseinformation. Von Nanochemie bis zur Verkehrspsychologie
3 Presseinformation Von Nanochemie bis zur Verkehrspsychologie Besondere Lernerfahrungen ermöglicht die Hochbegabten- Stiftung der 75 Schüler/-innen in ihrer 24. Sommerakademie vom 8. 17. Juli im Physikzentrum
Verwaltungspraktikumsliste: Kommune
Standort bekannte Vorlaufzeiten** * Wir empfehlen dringende Rücksprache mit dem zuständigen Justizprüfungsamt! ** Bitte beachten Sie, dass hier nur bekannte Vorlaufzeiten vermerkt sind. Auch Stellen ohne
Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg Die Breitband-Initiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg beginnt gemäß Beschluss des Landeskabinetts
Anteil der öffentlichen Bekenntnisgrundschulen an allen öffentlichen Grundschulen nach Art des Bekenntnisses - ASD 2012/13. Gemeinde röm.-kath. ev.
Düsseldorf, krfr. Stadt 38% 6% Duisburg, krfr. Stadt 14% 1% Essen, krfr. Stadt 23% 2% Krefeld, krfr. Stadt 20% Mönchengladbach, krfr. Stadt 44% 3% Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt 17% 4% Oberhausen, krfr.
Turbo-Internet für alle! Das Bundesprogramm für superschnelles Breitband April
Turbo-Internet für alle! Das Bundesprogramm für superschnelles Breitband 1 Deutschland lebt von den Regionen! 70 % der Bevölkerung lebt in den Regionen 59 Mio. Deutsche leben in Städten unter 100.000 Einwohnern
Wichtige Informationen
Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige
Gewerbesteuerhebesätze Nordrhein-Westfalen (2015)
Monheim am Rhein 285 Straelen 335 Verl 340 Langenfeld (Rhld.) 360 Harsewinkel 370 Schloß Holte-Stukenbrock 370 Herzebrock-Clarholz 380 Borchen 390 Attendorn 395 Wettringen 395 Olfen 399 Hilden 400 Hückelhoven
Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes
Hessisches Ministerium der Finanzen Arbeitsgruppe Kommunalinvestitionsprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes 1. Sitzung am 27. März 2015 Patrik Kraulich Referatsleiter IV 3
1 von 9. Investitionsfördermittel gemäß Anlage zum Gesetzentwurf KInvFöG NRW - sortiert nach der Höhe der Pro-Kopf-Förderbeträge -
Investitionsfördermittel gemäß Anlage zum Gesetzentwurf Gelsenkirchen, krfr. Stadt 163,8 Duisburg, kreisfreie Stadt 149,9 Herne, kreisfreie Stadt 137,9 Dortmund, kreisfreie Stadt 131,7 Hamm, kreisfreie
1 von 9. Investitionsfördermittel gemäß Anlage zum Gesetzentwurf KInvFöG NRW - sortiert nach der Höhe der Förderbeträge insgesamt -
Investitionsfördermittel gemäß Anlage zum Gesetzentwurf Dortmund, kreisfreie Stadt 75.902.039 Duisburg, kreisfreie Stadt 73.031.504 Essen, kreisfreie Stadt 64.281.006 Köln, kreisfreie Stadt 52.636.422
Vom Regelungen -
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Gesamtübersicht: Landräte (Ober-) Bürgermeister
Gesamtübersicht: Landräte (Ober-) Bürgermeister Niederlegung möglich Niederlegung beantragt 1 Aachen ja ja 2 Ahaus ja nein 3 Ahlen ja nein 4 Aldenhoven ja nein 5 Alfter ja ja 6 Alpen ja ja 7 Alsdorf ja
Fachworkshop Breitbandnetze
Fachworkshop Breitbandnetze des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen Sachstand und Zusammenwirken
Beratungsstelle Digitale Offensive Sachsen. Vorstellung DiOS,
Vorstellung DiOS, 24.03.2015 Digitalisierung in allen Bereichen Förderverfahren Digitale Offensive Förderrichtlinie 3 Digitale Offensive Ausblick Fördermittel 200 Mio. Euro sind bereits allein über die