Vom Regelungen -
|
|
|
- Adolph Beutel
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) Vom Regelungen - 1 Zuwendungsziel und Rechtsgrundlagen 2 Zweck der Zuwendung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 6 Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen 7 Verfahren 8 Dokumentationspflichten 9 Verwendungsnachweis und Auszahlung 10 Rückforderung 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer 1 Zuwendungsziel und Rechtsgrundlagen 1.1 Ziel der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in Baden-Württemberg zur Erreichung eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau unwirtschaftlich ist. 1.2 Die Zuwendungen werden gewährt nach - dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz;
2 - den 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften hierzu (VV-LHO); - der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (BAnz. AT vom , B 4), Bundesbreitbandrichtlinie; - der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung vom 30. Juni 2015 (BAnz AT B2) (NGA-RR), genehmigt von der EU-Kommission am 15. Juni 2015 in der jeweils geltenden Fassung. Die Zuwendungen werden ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsermächtigungen durch die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen bewilligt. 2 Zweck der Zuwendung 2.1 Die Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift soll es in Baden-Württemberg erleichtern, mit Unterstützung des Bundes folgende Maßnahmen zu finanzieren: Zuwendungen der Zuwendungsempfänger an privatwirtschaftliche Betreiber von Breitbandinfrastrukturen zur Überbrückung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben der Zuwendungsempfänger für: - die Ausstattung von Leerrohren mit unbeschalteten Glasfaserkabeln, - die Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren sowie die Bereitstellung von Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen einschließlich Maßnahmen, durch die möglichst innerhalb eines Jahres, spätestens jedoch bis zur Verfügbarkeit geeigneter Frequenzen, ein leistungsfähiges Netz entsteht (etwa bei Glasfaseranbindung eines Mobilfunksendemastes), sofern dies durch einen Geschäftsplan objektiv nachvollzogen und in ein NGA-Gesamtprojekt eingebunden werden kann und
3 - die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten mit oder ohne Kabel zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur. 2.2 Nach dieser Verwaltungsvorschrift sind die Breitbandinfrastrukturen gemäß Nummer 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) und Nummer 3.2 (Betreibermodell) der Bundesbreitbandrichtlinie förderfähig. 2.3 Die Förderung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungs- oder Beratungsleistungen nach Nummer 3.3 der Bundesbreitbandrichtlinie, die zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme nach Nummer 2.1 beauftragt werden, ist ausgeschlossen. 3 Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind diejenigen, die einen Zuwendungsbescheid auf Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erhalten haben und diesen einschließlich dessen Anlagen vorlegen können. Interkommunale Zusammenschlüsse müssen durch einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag, eine unterzeichnete Kooperationserklärung, Satzung oder entsprechende Vereinbarung zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes nachgewiesen werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Eine Förderung gemäß dieser Verwaltungsvorschrift kommt nur in Betracht, wenn das Projektgebiet nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren marktgetrieben ausgebaut wird. Die Förderung soll zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung im gesamten Projektgebiet führen. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Erschließungsgebiet zu tätigen sind. Keine erheblichen neuen Investitionen sind die Modernisierung aktiver Netzkomponenten (beispielsweise ausschließlich zur Aufrüstung auf Vectoring). 4.2 Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen,
4 dass möglichst konvergente Netze entstehen. Diese sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). 4.3 Der Zuwendungsempfänger hat vor der Beantragung von Fördermitteln entsprechend 4 NGA-RR ein Markterkundungsverfahren durchzuführen und für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen auf dem zentralen Portal des Bundes ( zur Stellungnahme einzustellen sowie das Ergebnis auf dem Portal zu veröffentlichen. 4.4 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, bei der Antragsstellung zu prüfen und zu erklären, ob beziehungsweise inwieweit für das Projekt weitere Fördermittel durch ihn, Begünstigte oder Dritte in Frage kommen und beantragt worden sind. Zudem ist ein vollständiger Finanzierungsplan vorzulegen. 4.5 Der Zuwendungsempfänger muss die Leistungen dieser Verwaltungsvorschrift in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren ausschreiben. Er ist insbesondere verpflichtet, die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung gemäß dem europäischen Vergaberecht zu beachten. Die Bekanntgabe der Vergabeunterlagen sowie des Ergebnisses der Ausschreibung muss auf dem zentralen Portal des Bundes ( erfolgen. Die allgemein geltenden Vergabevorschriften Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB, Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL, Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF, und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB - sind zu beachten. 4.6 Im Übrigen bleiben die 5 bis 7 NGA-RR unberührt. 4.7 Die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen der Nummern 4.1 bis 4.6 wird durch Vorlage des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids nachgewiesen. 4.8 Eine Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift ist ausgeschlossen, wenn eine solche für dieselbe Breitbandausbaumaßnahme bereits nach einem Förderprogramm des Landes beantragt oder gewährt wurde.
5 4.9 Abweichend von Nr. 1.2 der VV-LHO zu 44 dürfen Zuwendungen auch für bereits begonnene Vorhaben bewilligt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass vor Vorhabenbeginn dem Zuwendungsempfänger für das jeweilige Vorhaben ein Zuwendungsbescheid auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie vorliegt oder der Bund einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugelassen hat. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung 5.1 Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. 5.2 Zuwendungsfähig ist die Zuwendung, die sich aus dem Zuwendungsbescheid nach der Bundesbreitbandrichtlinie auf der Grundlage der dort festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben ergibt. 5.3 Die Förderung darf 70 Prozent der im Zuwendungsbescheid nach der Bundesbreitbandrichtlinie festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Die Zuwendungshöhe beträgt 40 Prozent der Zuwendung nach Nummer 5.2. Bei einer erhöhten Bundesförderung nach Nummer 6.4 Bundesbreitbandrichtlinie ist die Zuwendung nach dieser Richtlinie entsprechend Satz 1 anzupassen. 6 Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen 6.1 Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist. 6.2 Der Zuwendungsempfänger hat die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Dies kann im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens oder einer Studie zu Kosten und Effizienz einzelner Ausbauvarianten erfolgen. Das wirtschaftlichere Modell ist dabei zu wählen. Ausnahmen, die aus über das Projektgebiet hinausgehenden, übergeordneten oder strategischen Gründen des Breitbandausbaus resultieren, sind nach Maßgabe der Breitbandrichtlinie möglich. Das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsabwägung ist in standardisierter Form schriftlich niederzulegen und die Auswahl zu begründen. Wählt der Zuwendungsempfänger den Weg einer Studie, so hat er den Ergebnissen eine Bestätigung beizufügen, die die Unabhängigkeit der Gutachter nachweist.
6 6.3 Die nach Nummer geförderte Breitbandinfrastruktur ist für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme dem Zuwendungszweck entsprechend zu verwenden (Zweckbindungsfrist). Die Zweckbindungsfrist für Breitbandinfrastrukturen, die nach Nummer gefördert werden, entspricht der Laufzeit des Pachtvertrages, die sich mindestens auf sieben Jahre belaufen muss. 6.4 Der Zuwendungsempfänger hat einen diskriminierungsfreien Zugang gemäß 7 NGA-RR zu gewährleisten. 6.5 Überträgt der Zuwendungsempfänger einem ausführenden Netzbetreiber rechtliche Pflichten, haftet der Zuwendungsempfänger insoweit, als der ausführende Netzbetreiber innerhalb der Zweckbindungsfrist den entsprechenden Pflichten nicht entspricht. 6.6 Für den Fall, dass nach Ablauf der Zweckbindungsfrist das nach Nummer geförderte Netz vom Netzbetreiber stillgelegt beziehungsweise nicht mehr betrieben werden sollte, ist der Netzbetreiber zu verpflichten, den Weiterbetrieb zu marktüblichen Konditionen auszuschreiben. Dabei ist auch eine Aufrüstung des Netzes möglich. 6.7 Die auf der Grundlage von Nummer an den Zuwendungsempfänger ausgezahlten Fördermittel müssen vollständig an privatwirtschaftliche Betreiber weitergegeben werden. Das nach Nummer geförderte passive Netz hat der Zuwendungsempfänger für die Dauer der Zweckbindungsfrist den dort genannten Netzbetreibern durch Abschluss eines Pachtvertrages zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dass mindestens vergleichbare Netze Dritter zur Verfügung stehen. 6.8 Die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen der Nummern 6.1 bis 6.7 wird durch Vorlage des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids nachgewiesen. 6.9 Während der Zweckbindungsfrist ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, der Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift Änderungen oder die Aufhebung des Zuwendungsbescheids nach der Bundesreitbandrichtlinie mitzuteilen. Die Mitteilungspflichten nach Nummer 5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften bleiben unberührt.
7 7 Verfahren 7.1 Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL). 7.2 Die Zuwendung ist schriftlich mit dem entsprechenden Antragsformblatt zu beantragen. Dieses kann auf der Internetseite heruntergeladen werden. Dem Antrag beizulegen ist - eine Mehrfertigung des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie sowie dessen Kosten- und Finanzierungsplan, - eine Mehrfertigung des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandlinie erteilten Zuwendungsbescheids (mit Anlagen) und - der öffentlich-rechtliche Vertrag beziehungsweise die Kooperationserklärung nach Nummer 3 Satz Die Gewährung der Zuwendung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsermächtigungen. Sie wird nach dem Datum des Eingangs des vollständigen Förderantrags bei der Bewilligungsbehörde gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 7.4 Es finden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) zu 44 BHO Anwendung. 8 Dokumentationspflichten 8.1 Die Förderung ist mit einer Dokumentationspflicht verbunden. Die geförderte Breitbandinfrastruktur ist vom Bauherrn in einer amtlichen Karte, in der Regel im Maßstab 1: zu dokumentieren. Netze und innerörtliche Strecken sind im Maßstab 1:2 500 zu dokumentieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der vermessungstechnischen Aufnahme dem LGL als Trassenverlauf mit Trassenbruchpunkten und sonstigen wichtigen Trassenbestandteilen zur Verfügung zu stellen. 8.2 Die inhaltlichen und technischen Details (beispielsweise Lagebezugssystem, Lagegenauigkeit, Datenaustauschformate) werden in technischen Vorgaben des LGL geregelt, die im Zusammenhang mit den Antragsformularen nach Nummer 7 abge-
8 rufen werden können. Das LGL veröffentlicht diese Daten und übermittelt sie darüber hinaus einmal jährlich der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas des Bundes. Der Zuwendungsempfänger erhält eine Dokumentationsbescheinigung. 8.3 Der Zuwendungsempfänger hat die Angaben zur Erfüllung der Monitoring-Pflichten nach 10 NGA-RR zu liefern. 9 Verwendungsnachweis und Auszahlung 9.1 Abweichend von Nummer 6 und Nummer 7.2 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften besteht der Verwendungsnachweis aus - einer Mehrfertigung des an die Bewilligungsstelle für die Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie gerichteten Verwendungsnachweises, - einem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes und - einem Nachweis der vollständigen Dokumentation der geförderten Breitbandinfrastruktur nach Nummer Abweichend von Nummer 1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften erfolgt die Auszahlung der Zuwendung auf schriftlichen Antrag in einer Summe nach Vorlage und Prüfung des nach Nummer 9.1 vorzulegenden Verwendungsnachweises. 10 Rückforderung Die Zuwendung nach dieser Verwaltungsvorschrift kann ganz oder zum Teil zurückgefordert werden, wenn die dem Zuwendungsempfänger gewährte Zuwendung nach der Bundesbreitbandrichtlinie ganz oder teilweise entfällt oder zurückgefordert wird. Darüber hinaus ist das Land berechtigt, die Zuwendung nach den 48 ff. LVwVfG zurück zu verlangen. 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 22. Oktober 2015 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015 1 Inhaltsverzeichnis
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
Bundesförderung Breitband Sonderaufruf: Gewerbegebiete
Tim Brauckmüller atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management 1 Wir stellen uns vor atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management Beratungs- und Regionalentwicklungsunternehmen
Bundesförderung Breitband Sonderaufruf: Gewerbegebiete
Stefan Molkentin atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management 1 Wir stellen uns vor atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management Beratungs- und Regionalentwicklungsunternehmen
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen- Anhalt RdErl. des MLU vom 20.01.2012 21.11-62145/3
bis zum entstanden sind.
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Aufbauhilfe Hochwasser: Programm zur Unterstützung vom Hochwasser 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Informationen über die Änderungen zur Vorversion
Vorblatt zur Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Informationen über die Änderungen zur Vorversion Punkt 1.4 Keine Förderung nach dem Bundesförderprogramm
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg. Az.: /1158
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Az.: 3894.0/1158 Sonderprogramm 2015/2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Umbau von Bushaltepunkten vom 22.05.2015 1. Allgemeines Das Land Baden-Württemberg
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006
Richtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung von Kulturprojekten in freier Trägerschaft vom 15. November 2006, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2. Gegenstand
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur; Medienausstattung -
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur; Medienausstattung - RdErl. d. MK v. 23. 03. 2009-23-81 345 - VORIS 22410 1. Zuwendungszweck,
Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung
Kurzinformation Infrastruktur
Für Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen im Land Brandenburg gewähren wir einen anteiligen Zuschuss. Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen,
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen
Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen Inhalt Grußwort des Ministers Das Bundesförderprogramm im Überblick So geht s zum superschnellen Internet! Kurzer
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst
Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger 4 Zuwendungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen 6 Verfahren
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. vom 16. März 2015, S. 447 Erlass des Ministeriums
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Dezember 2013 Grundsätze zur Förderung der Gründung von Energieagenturen in Bayern Der Freistaat Bayern fördert als Teil
Anlagen. zum Zuwendungsbescheid für die Förderung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Bundesförderung Breitband
Projektträger des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesförderung Breitband Anlagen zum Zuwendungsbescheid für die Förderung von Infrastrukturprojekten im Rahmen der Bundesförderung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v /3; /02 27/1 - VORIS
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung) Gem. Rd.Erl. d. MK u. MS v.
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren In Ergänzung eines bereits durchgeführten Markterkundungsverfahrens wird durch das Breitbandkompetenzzentrum, beim Zweckverband Elektronische Verwaltung in
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie)
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (Breitbandausbaurichtlinie) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zweck der Förderung
b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
Zuwendungsbestimmungen
Richtlinie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung des Förderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (Landesinvestitionsprogramm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 25. Februar 2016 Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern 1 Der Freistaat Bayern
Interessenbekundungsverfahren
Öffentliche Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Stadt Bitterfeld-Wolfen mit den Städten Bitterfeld und Wolfen sowie den Ortsteilen Bobbau, Holzweißig, Reuden, Rödgen, Zschepkau In Ergänzung zur
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
21281 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt
21281 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MS vom 16.6.2010 42.2 1. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Zentrales
Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern
Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, den 19. Juni 2015 Übersicht 1. Sachstand 2. Europarechtliche Vorgaben 3. Förderprogramme 4. Förderverfahren 5. Offene Fragen beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds
Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung)
Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen nach 24 Absatz 2 Nummer 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (KommZ-Förderung) Das Thüringer Innenministerium erlässt im Einvernehmen mit
Vom 17. Juni 2014 Az.: /161
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der außerschulischen und außerunterrichtlichen (schulbegleitenden) Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL-Richtlinie)
b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben
DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung
Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu 44 BHO
Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu 44 BHO Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörper-schaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk) Die ANBest-Gk enthalten
Landkreis Nienburg/Weser
Landkreis Nienburg/Weser Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Nienburg/Weser - Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Inhaltsübersicht 1. KommunaleGebietskörperschaft...2 1. 1. Name,
Brücken in die Zukunft
Brücken in die Zukunft Überblick Allgemeine Informationen Auf der Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvG) vom 24. Juni 2015 und des Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetzes (SächsInvStärkG)
Bedingungen der Beantragung von Planungs- und Beratungskosten
Bedingungen der Beantragung von Planungs- und Beratungskosten Rostock, den 13. November 2015 Förderung von Beratungsleistungen Eckpunkte: Bis zu 50.000 (100%ige Förderung) Förderung einmalig pro Projektgebiet
Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen
Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13
EUR (in Worten: neunzigtausend Euro)
MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Landesarbeitsgemeinschaft
Zuwendungsbestimmungen
Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms zur Schaffung und Qualitätsverbesserung von Krippen- und Elementarplätzen in Kindertageseinrichtungen sowie zur Umsetzung
Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50
Förderrichtlinie zur Projektförderung Neue Impulse U 50 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das JobCenter Essen gewährt gem. 16 f SGB II SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO eine Projektförderung nach Maßgabe
136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015
136 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Nr. 8/2015 Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung
Richtlinie des Freistaates Thüringen zur einzelbetrieblichen Außenwirtschaftsförderung 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie
Zuwendungssatzung Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Inhalt 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen... 2 2 Art und Höhe der Zuwendung... 3 3 Antragsverfahren... 3 4 Bewilligung... 3 5 Auszahlung der Zuwendung
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
I. Allgemeine Angaben zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Version 1.0 Anlage " Formblatt zur Dokumentation der Wirtschaftlichkeitsabwägung in standardisierter Form" nach 7.2 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl
Breitbandbüro des Bundes
Tim Brauckmüller Breitbandausbau in Deutschland: Breitbandförderprogramm des Bundes 1 Bundesförderprogramm Breitband Zielsetzung Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung
Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008
Richtlinie des Landkreises Meißen für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Meißen vom 25. September 2008 Präambel Ziel der Förderung durch den Landkreis Meißen ist der Erhalt einer möglichst
2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
Erl. d. MW v VORIS 77000
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Behebung der vom Hochwasser 2013 verursachten Schäden für gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe Erl. d. MW v. 2. 6. 2014 35-32322 VORIS
(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)
FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und
Herausgegeben durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Nebenbestimmungen zur Beantragung von Projektförderung durch Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der Bundesförderung zum Breitbandausbau Herausgegeben durch das
Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01.
Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. März 2011 1. Vorbemerkung Die Reformation ist ein zentrales Ereignis
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Die ANBest-I enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne der Dienstanweisung der Landeshauptstadt
Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim. 1. Kommunale Gebietskörperschaft. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Breitbandausbau im Landkreis Grafschaft Bentheim Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Kontaktstellem Ansprechpartner: Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
SEQUA Handbuch Dokument 900 /Seite 1 Stand: 8 / 05 BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG Richtlinie zur Förderung entwicklungswichtiger Partnerschaften von Einrichtungen
BREITBANDVERSORGUNG. Landkreis Holzminden. Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden
BREITBANDVERSORGUNG im Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren des Landkreises Holzminden 1. Kommunale Gebietskörperschaft 1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle Kreisentwicklung/Wirtschaftsförderung
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege (VwV Kindertagespflege) Vom 12. Dezember 2013 Az.: 31-6930.181/14 1. Begriffsbestimmung und Ausgestaltung der Kindertagespflege
Projektförderung. Seite 2036 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/ Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Seite 2036 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 512009 Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und von Erschließungsbeiträgen
Stadtverwaltung Bad Elster
Stadtverwaltung Bad Elster Kirchplatz 1 08645 Bad Elster 11. Juli 2016 Markterkundungsverfahren der Stadt Bad Elster I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Stadtverwaltung Bad Elster, Herr Uwe Pinkert
