Breitbandbüro des Bundes
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- Friederike Martha Bach
- vor 9 Jahren
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1 Tim Brauckmüller Breitbandausbau in Deutschland: Breitbandförderprogramm des Bundes 1
2 Bundesförderprogramm Breitband Zielsetzung Basiert auf der NGA-Rahmenregelung Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit mind. 50 Mbit/s bis 2018 Mittel: Erlöse aus der Frequenzversteigerung + Mittel aus dem Bundeshaushalt i.h.v. ingesamt ca. 2 Mrd. Ein weiterer Teil aus den Frequenzerlösen wurde zweckgebunden den Ländern zugeteilt (insgesamt 2,7. Mrd. Euro) Diverse weitere Programme werden installiert bzw. Sind nutzbar (GAK; GRW; ELER; etc..) 2
3 Auf einen Blick Beratungsleistungen Euro (100 %) Wirtschaftlichkeitslückenförderung Betreibermodell Förderquote: % Max. Förderhöhe: 15 Mio. Euro Bagatellgrenze Euro Bundesförderprogramm Breitband Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise, Zweckverbände 3
4 Bundesförderprogramm Breitband Fördersatz Basisfördersatz für zuwendungsfähige Ausgaben = 50% Basisfördersatz kann erhöht werden, wenn es sich bei dem Projektgebiet um ein Gebiet mit einer geringen Wirtschaftskraft handelt. Hierzu wird die Abweichung der Realsteuervergleich von der Standardabweichung des Bundesdurchschnitt, berechnet auf Basis der kommunalen Verwaltungsgrenze, betrachtet. negative Abweichung von mehr als 79 Punkten von Standardabweichung des Bundesdurchschnitts = Erhöhung des Fördersatzes um 10 Prozentpunkte Fördersatz = 60% negative Abweichung von mehr als 85 Punkten von Standardabweichung des Bundesdurchschnitts = Erhöhung des Fördersatzes um 20 Prozentpunkte Fördersatz = 70% Förderung von Beratungsleistung bis zu 100%, aber maximal
5 Bundesförderprogramm Breitband Zuwendungsvoraussetzungen Gefördert werden kann in weißen NGA-Gebieten. Die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Alle Verfahrensschritte sind über die Online-Plattform durchzuführen und zusammen mit ihren Ergebnissen zu veröffentlichen. (b z n) 5
6 Beratungsleistungen nach 3.3. der Richtlinie 3.3 Beratungsleistungen Zur Qualitätssicherung der Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung oder eines Betreibermodells werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Beauftragung von externen Planungs-und/oder Beratungsleistungen gefördert, die zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer solchen Maßnahme anfallen. Die notwendige Fachkunde sowie die Unabhängigkeit und Neutralität des Beraters sind zu gewährleisten, vom Berater entsprechend zu versichern und der Bewilligungsbehörde in geeigneter Form nachzuweisen. Die Ergebnisse der Beratung sind der Bewilligungsbehörde bzw. dem Projektträger in schriftlicher Form innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung vorzulegen. Die Förderung erfolgt unabhängig von einer späteren Bewilligung einer Projektförderung nach 3.1 oder
7 Beratungsleistungen nach 3.3. der Richtlinie Mindestinhalte der Beratungsleistungen nach wissenschaftlichem Standard: die Aufnahme der Ist-Situation der Region, insbesondere für das Scoring relevanter Punkte (z.b. Einwohnerdichte, vorhandene Infrastrukturen, Mitnutzung und Mitverlegungsmöglichkeiten), einen Vergleich des Projektgebiets (Cluster) in verschiedenen Ausbau- Szenarien hinsichtlich verschiedener Technologieansätze eine Kostenschätzung auf Basis einer Grobplanung Eignung: aktuell und über die letzten 2 Jahre hinweg unabhängig und neutral gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen (gewesen) sein entweder einschlägige Qualifikationen oder eine mindestens 3jährige einschlägige Berufserfahrung vorweisen. 7 7
8 Bundesförderprogramm Breitband Antragsstellung nach Nr. 3.3 Beratungsleistungen Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Zuwendungsbescheid Beginn der Studie Auswahl des Beraters Einreichung der Unabhängigkeitserklärung Endverwendungsnachweis (Einreichung der Studie) 8
9 Zuwendungsvoraussetzungen - Hauptanträge Dimensionierung passiver Infrastrukturen So sind bereits bei einem FTTC Ausbau die Dimensionierung von Leerohren, Verteileinrichtungen, Schächte und Zuführungen sowie die Verlegung der Infrastruktur so vorzunehmen, dass auf Basis dieser Maßnahme auch die spätere Erweiterung der realisierten bzw. die Errichtung alternativer Netzstrukturen gewährleistet wird. Verteil-und Verzweigereinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass die Aufnahme passiver und aktiver Komponenten unterschiedlicher Netzstrukturen möglich ist (bspw. Komponenten für den Betrieb von FTTC-, FTTB- und FTTH-Netzen). Zu kalkulieren sind hier mindestens zwei Fasern pro Gebäude sowie zusätzlich vier Fasern pro anschließbaren Haushalt Leerrohre sind grundsätzlich so zu wählen, dass die benötigte Anzahl von Fasern bzw. Glasfaserkabeln Platz findet (siehe hierzu Einheitliches Materialkonzept ). Ebenso muss der Glasfaserverteiler alle Fasern der vorgesehenen Gebäudeverkabelung aufnehmen können. Eine Reserve von mindestens 15% der Faseranzahl der Gebäudeeinführung jedoch mindestens 2 Fasern pro Gebäude sind in der Verteilnetzebene beim Glasfaserverteiler einzuplanen. 9
10 Dimensionierung passiver Infrastruktur Ein Gebäudeverteiler (HÜP) bildet den Übergabepunkt zwischen NE3 und NE4. Dieser muss ausreichend Steckplätze (LC Kupplungen) und Spleißkapazität für die Anzahl der im Gebäude verwendeten Fasern haben und sollte im gewissen Umfang Kabelüberlängen aufnehmen können. Er dient auch als Messzugang und zur Übergabe von Gebäudefasern an alternative Servicedienstleister. Das Glasfaserverteilgehäuse sollte groß genug sein, dass die gesamte Faseranzahl, inklusive der eingeplanten Reservekapazität, abgelegt werden kann. Entsprechendes gilt für Muffen im Verzweigerbereich. Die geschaffenen Strukturen müssen sowohl Point-to-Point als auch Pointto-Multipoint ermöglichen. Zur Verlegung kann ein Rohrverband entsprechend des einheitlichen Materialkonzepts geplant werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Rohre so gewählt wird, dass die spätere Nachrüstung mit zusätzlichen Fasern möglich ist. 10
11 GIS -Nebenbestimmungen Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, georeferenzierte Vektordaten im Datenformat GeoJSON und im Koordinatenreferenzsystem EPSG:4326 (WGS 84) zu liefern. Alle in den nachstehenden Tabellen aufgeführten Attribute sind Pflichtfelder und müssen zum angegebenen Zeitpunkt vollständig angegeben werden. In begründeten Ausnahmefällen und in Absprache mit der Bewilligungsbehörde können Daten auch in einem anderen OGC- Standardformat geliefert werden. 11
12 Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1 der Richtlinie Fördermöglichkeiten Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren. Die Zuwendung gilt als einmaliger Zuschuss für einen durchgehenden Betrieb über 7 Jahre (Bereitstellungsverpflichtung). Eine mehrfache Zuwendung zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke zur Erreichung desselben Verwendungszwecks ist ausgeschlossen (Grundsatz der einmaligen Förderung). 12
13 Zuwendungsvoraussetzungen Wirtschaftlichkeitslücke: Wird nach Ablauf der Zweckbindungsfrist das geförderte Netz vom Netzbetreiber stillgelegt bzw. nicht mehr betrieben, ist der Netzbetreiber zu verpflichten, den Weiterbetrieb zu marktüblichen Konditionen auszuschreiben. Dabei (b z n) ist auch eine Aufrüstung des Netzes möglich. Bundesförderprogramm Breitband 13
14 Fördermöglichkeiten Betreibermodell nach 3.2 der Richtlinie Nutzung bzw. Verlegung passiver Infrastruktur Ausführung von Tiefbauleistungen mit oder ohne Verlegung von Leerrohren (Schächten, Verzweigern und Abschlusseinrichtungen) die Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten (mit oder ohne Kabel) mit einem nutzer-und anbieterneutralen Standard. Aktive Netzkomponenten sind nicht förderfähig. Der (künftige) Betreiber des TK-Netzes muss mit Projektbeginn vertraglich feststehen Der Barwert der aus dem geförderten Gegenstand nach Nr. 3.2 dieser Richtlinie entstehenden Einnahmen, die über die gesamte Dauer des Pachtvertrags erlöst werden, reduziert die zuwendungsfähigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers anteilig bezogen auf den Bundesanteil der Förderung. 14
15 Bundesförderprogramm Breitband Zuwendungsvoraussetzungen Betreibermodell: Nach Ablauf des Pachtvertrags, muss der Zuwendungsempfänger sich um eine Veräußerung des Netzes bemühen. Dabei ist die Einhaltung der Open-Access- Vorgaben sicherzustellen. (b z n) 15
16 Bundesförderprogramm Breitband Übersicht der Verfahrensschritte nach Bundesförderprogramm Bedarfsnachweis / Begründung des Bedarfs Markterkundung / Anbieterabfrage Interessenbekundung / Studie Antragstellung (b z n) Ausschreibung Betreiberauswahl Monitoring Dokumentation Abschließende Meldung 16
17 Bundesförderprogramm Breitband Auswahl des Fördermodells Der Zuwendungsempfänger hat die Wirtschaftlichkeit der für den Netzausbau möglichen Fördermodelle (Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslückenförderung) zu prüfen. Das wirtschaftlichere Modell ist dabei zu wählen. Entscheidungsgrundlage können sein: Interessenbekundungsverfahren (b z n) Studie zu Kosten und Effizienz In beiden Fällen ist das Ergebnis schriftlich und in standardisierter Form niederzulegen und die Auswahl des vorgeschlagenen Fördermodells zu begründen. 17
18 Bundesförderprogramm Breitband Antragsstellung nach Nr. 3.1 und 3.2 des Bundesförderprogramms (4 Wochen) Markterkundungsverfahren Wirtschaftlichkeitsabwägung (z.b. durch IBV oder Studie) Antragseinreichung (digital und Postweg) Antragsprüfung Beginn des Baus Endgültiger Zuwendungsbescheid Ausschreibung Vorläufiger Zuwendungsbescheid Zwischennachweise Endverwendungsnachweis 18
19 Bundesförderprogramm Breitband Scoring Die Bewertung der Anträge erfolgt unter anderem mit Hilfe eines Punktesystems. Die so bewerteten Anträge innerhalb eines Aufrufs werden einander gegenüber gestellt. (b z n) Bewertung des geplanten Projekts anhand der Eckdaten Förderbedarf Projekterfolg Effizienter Mitteleinsatz Nachhaltigkeit 19
20 Kriterium Wertigkeit Verfolgter Zweck 1 Förderbedarf Durchschnittliche Zahl der Einwohner pro Quadratkilometer im Ausbaugebiet Prozentsatz der Anschlüsse im Projektgebiet mit weniger als 16 Mbit/s Besondere topologische / geographische Schwierigkeiten im Gebiet <70 = = = = 1 >65% = % = % = % = 1 2 ja/nein 2 Projekterfolg 28 Bundesförderprogramm Breitband Staatliche Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo sie besonders dringend benötigt werden und der Ausbau besonders schwierig ist. Je geringer die Einwohnerdichte im Projektgebiet, desto unwirtschaftlicher und schwieriger ist die Breitbandversorgung. Der Handlungsbedarf ist insbesondere dort dringend, wo die Versorgung aktuell besonders schlecht ist. Zur Ermittlung der Versorgungslage kann auch der Breitbandatlas verwendet werden. Unterstützung ist insbesondere dort erforderlich, wo die Erschließung durch äußere Gegebenheiten erschwert wird (Bodenverhältnisse, Höhenunterschiede, Gewässer, etc.) Die Fördermittel sollen insbesondere ausgerichtet sein auf das Ziel flächendeckend mind. 50 Mbit/s bis Anzahl der geschaffenen hochbitratigen Anschlüsse nach Ausbau (in weißen NGA- Flecken) >20k = k = k = 1 Je mehr zusätzliche Breitbandanschlüsse (ab 50 Mbit/s) durch ein Projekt geschaffen werden, desto deutlicher erhöht es den Grad der Breitbandversorgung. Schafft einen Anreiz für größere Projektgebiete (u.a. geringerer Verwaltungsaufwand). 2.2 Nach Ausbau kein verbleibender weißer NGA-Fleck in den beteiligten Gebietskörperschaften 2.3 Fertigstellung des Projektes bis Ende ja/nein 9 ja/nein Die am Projekt beteiligten Kommune(n) sorgen für eine vollständige Tilgung der weißen Flecken. Es bleiben keine unversorgten, schwer erschließbaren Restgebiete zurück. Bedeutendes Kriterium zur Erreichung der Breitbandziele bis
21 Bundesförderprogramm Breitband 2.4 Versorgung gewerblicher und industrieller Nachfrager mit zukunftssicheren Breitbandanschlüssen (1 Gbit/s symmetrisch) 7 ja/nein Die flächendeckende Breitbandversorgung ist nicht nur für die Haushalte, sondern auch für Unternehmen und Gewerbegebiete von entscheidender Bedeutung. 2.5 Einbezug wesentlicher weiterer institutioneller Nachfrager 2 ja/nein Einbezug z.b. von Verwaltungs- und Bildungseinrichtungen. 3 Effizienter Mitteleinsatz 25 Angesichts begrenzter Ressourcen kommt es auf einen möglichst effizienten Einsatz der Fördergelder an. 3.1 Prozentsatz der durch die Förderprogramme der Länder kofinanzierten Projektkosten >90% = % = % = % = % = 1 Es sollen Anreize geschaffen werden, dass die Bundesländer kofinanzieren. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Fördermittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune. Auch EU-Fördermittel können berücksichtigt werden. 3.2 Prozentsatz des Einsatzes privaten Kapitals von Dritten an den Projektkosten >90% = % = % = % = % = 1 Es sollen Anreize geschaffen werden, dass private Geldgeber kofinanzieren, um eine möglichst hohe Hebelwirkung des Förderkapitals zu erreichen. Berechnungsgrundlage ist der verbleibende Mittelbedarf nach Abzug der Bundesförderung und des Eigenanteils der Kommune. 3.3 Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch Mitverlegung / Nutzung bestehender Infrastrukturen 3 ja/nein Das Projekt minimiert die Tiefbaukosten, indem Synergien durch Mitverlegung genutzt werden. Dadurch sinkt die Summe der benötigten Bundesmittel. 3.4 Mind. 5% der Leitungsstrecken wurden durch innovative Verlegetechniken realisiert 2 ja/nein Dies minimiert die Ausbaukosten/Verlegekostenund trägt zur Effizienz des Mitteleinsatzes bei. 21
22 Bundesförderprogramm Breitband Je geringer die benötigten Fördermittel pro Anschluss sind, desto mehr Haushalte können mit den vorhandenen Ressourcen erschlossen werden. Die Skala für doe Punktevergabe ergibt sich in Abhängigkeit zur Einwohnerdichte aus 1.1. < 100 Einwohner / km2 <1800 = = = = = Durchschnittliche Kosten pro Anschluss Einwohner / km2 <800 = = = = = 1 > 150 Einwohner / km2 <200 = = = = = 1 22
23 4 Nachhaltigkeit Größe des Projektgebietes Vernetzung mit umliegenden Netzgebieten ist sichergestellt Das Netz erlaubt im Projektgebiet Bandbreiten von mind. 100 Mbit/s 4.4 Länge neu verlegter Glasfaserleitungen 4.5 Planungen erfassen Verkehrsinfrastruktur und intelligente Mobilität 4.6 Land befürwortet Ausbauprojekt Bundesförderprogramm Breitband >= 1 LK = 5 >4 Kom. = 3 Die geförderten Projekte sollen einen möglichst lang anhaltenden Effekt auf den Breitbandausbau haben Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden oder landkreisweite Projekte werden positiv gewertet. Kleine Projektgebiete können i.d.r. nur vom Betreiber des Umgebungsnetzes erschlossen werden. >3 Kom. = 2 Bei größeren Netzen ist die Nutzung von Synergien eher möglich. >2 Kom. = 1 2 Es müssen Übergabepunkte geschaffen und so ausgestaltet werden, dass eine Zusammenschaltung mit umliegenden Netzen möglich ist und somit ja/nein unabhängig vom Betreiber dauerhaft ein Netzbetrieb gewährleistet werden kann. >80% = % = 4 Die geschaffenen Lösungen decken den Bedarf auf längere Zeit und 60-41% = 3 erfordern auf absehbare Zeit keine neuen Fördermaßnahmen % = % = 1 >160 km = 3 Es werden zukunftsträchtige Strukturen geschaffen km = 2 Auch technologieneutrale Förderung kann Glasfaser näher an den Kunden bringen km = 1 Relevant sind die mit Glasfaser überbrückten Streckenkilometer (nicht Faserkilometer). 2 Das Projekt fördert den Einsatz zukunftsgerichteterdigitaler Anwendungen, die gerade für den ländlichen Raum bedeutsam sind. ja/nein Maximale Punktzahl Planungen der Kommunen fügen sich in die Ausbaupläne übergeordneter Ebenen ein ja/nein Länder werden in Entscheidung miteingebunden 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ihr Ansprechpartner: Tim Brauckmüller Georgenstraße 24, Berlin Tel: Fax:
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