MITTEILUNG ZUR VORGEHENSWEISE

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1 MITTEILUNG ZUR VORGEHENSWEISE TRANSPARENZ UND OFFENLEGUNG VON GELDWERTEN ZUWENDUNGEN AN A N G E H Ö R I G E D E R F A C H K R E I S E U ND ORGANISATIONEN DES GESUNDHEITSWESENS Land der Offenlegung: Deutschland Jahr der Offenlegung: 2017 für Daten von 2016 Dieses Dokument soll dem Leser verständlich machen, wie Norgine die Beträge aus der Offenlegung von 2016 hergeleitet und berechnet hat, da jedes Pharmaunternehmen eigene Lösungsansätze haben kann. 1. Über Norgine Norgine ist ein europäisches spezialisiertes Pharmaunternehmen, das vor über 100 Jahren gegründet wurde. Euro. Das Unternehmen erreichte in 2015 einen Gesamtumsatz von 317 Mio. und beschäftigt mehr als 1000 Mitarbeiter. Norgine setzt sich in Europa mit Kompetenz und Know-how dafür ein, Produkte, die für Medizinische Fachkräfte, Auftraggeber und Patienten einen echten Mehrwert darstellen, zu entwickeln, herzustellen und zu vermarkten. Norgine hat seinen Hauptsitz in den Niederlanden und führt seine globalen Aktivitäten von Amsterdam und Harefield (GB) aus. Norgine verfügt über ein Forschungs- und Entwicklungszentrum in Hengoed (Wales) und mit Hengoed (Wales) und Dreux (Frankreich) über zwei Produktionszentren. Weitere Informationen finden Sie auf NORGINE und das Segel-Logo sind Handelsmarken der Norgine Unternehmensgruppe. 2. Transparenz und Offenlegung und Zweck dieses Dokuments Der Transparenz-Kodex des Dachverbands der europäischen Pharmaunternehmen (EFPIA) fordert mehr Transparenz zwischen den Pharmaunternehmen und Medizinischen Fachkräften bzw. Organisationen des Gesundheitswesens. Siehe pdf. Norgine wird seine finanziellen Zuwendungen und/oder erhebliche indirekte nicht-finanzielle Zuwendungen an Patientenorganisationen weiterhin auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlichen ( so wie es dies seit den Transparenzauflagen 2012 getan hat. Denn Norgine glaubt, dass eine Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und die finanzielle Unterstützung von Patientenorganisationen es ermöglichen, Patienten qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese in Absprache mit ihren Ärzten gut informierte Entscheidungen in Bezug auf ihre Gesundheit und Behandlungen treffen können und schließlich bessere Erfahrungen machen und erfolgreicher behandelt werden können. Kooperationen zwischen Angehörige der Fachkreise und kommerziellen biowissenschaftlichen Organisationen haben schon seit Langem zu Verbesserungen in der Patientenversorgung und zu Fortschritten in der innovativen Medizin geführt. Beide Seiten finden regelmäßig in den frühen Forschungsphasen, bei klinischen Studien und in der medizinischen Weiterbildung zusammen, um eine hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten und voranzubringen. Bei der ersten Begegnung mit Patienten kann ein Angehöriger der Fachkreise wertvolle Informationen zu Patientenverhalten und betreuung anbieten, was der Pharmaindustrie helfen kann, Erkenntnisse zur Verbesserung der Pflege und Behandlungsmöglichkeiten zu erlangen. Diese Informationen sind auch wesentlich für bessere Behandlungserfolge. Gute Arbeitsbeziehungen zwischen der Pharmaindustrie und Angehörigen der Fachkreise /Organisationen des Gesundheitswesens liegen im Interesse der Patienten. Der Transparenz-Kodex der EFPIA wurde zum Schutz der Integrität dieser Beziehungen aufgestellt und bedeutet einen Schritt in Richtung mehr Transparenz und mehr Vertrauen zwischen der Pharmaindustrie, medizinischen Kreisen und der Gesellschaft innerhalb Europas.

2 ln Übereinstimmung mit diesem Kodex ist Norgine der Überzeugung, dass sich Beziehungen und Kooperationen zwischen Angehörigen der Fachkreise und der Pharmaindustrie gegenseitig befruchten und einen grundlegenden und positiven Einfluss auf die Qualität der Patientenbehandlung und den Wert zukünftiger Forschung haben. Vermehrt werden erfahrene Angehörige der Fachkreise dazu aufgefordert, über Produktentwicklungen zu informieren und zu erklären, warum Behandlungen notwendig sind und dem Patienten nutzen. Norgine überarbeitet seine Unternehmensgrundsätze, Richtlinien und Verfahren regelmäßig und ändert diese gegebenenfalls aufgrund von externen oder internen Faktoren, um sicherzustellen, dass seine Geschäftspraktiken mit allen für das Unternehmen relevanten Gesetzen und Industrienormen übereinstimmen und im gleichen Maße die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet wird. ln Europa muss jedes Unternehmen, das geldwerte Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens leistet, eine Mitteilung zu den von ihm genutzten Vorgehensweisen als Vorbereitung der Offenlegungen und zur Unterscheidung der einzelnen Kategorien von Zuwendungen veröffentlichen. Norgine wird alle geldwerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens in Übereinstimmung mit dem AKG-Verhaltenskodex (Transparenzregel), die sich jeweils nach dem Transparenzkodex der EFPIA richten, offenlegen. Der Begriff geldwerte Zuwendungen bedeutet eine direkte oder indirekte Wertzuwendung, die entweder in bar, in Sachleistungen oder anderer Art zu Werbezwecken oder anderen Zwecken in Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Verkauf von Arzneimitteln geleistet wird. Eine direkte Zuwendung bezeichnet eine Zuwendung, die von einem Unternehmen zu Gunsten eines Empfängers direkt geleistet wird. Eine indirekte Zuwendung ist eine Zuwendung, die im Namen eines Unternehmens zu Gunsten eines Empfängers oder durch einen Vermittler geleistet wird, wobei das Unternehmen den zu begünstigenden Empfänger kennt oder identifizieren kann. Weitere Informationen finden Sie unter ln Deutschland verlangt der AKG-Verhaltenskodex, dass Pharmaunternehmen bestimmte geldwerte Zuwendungen, die sie direkt oder indirekt an Angehörige der Fachkreise, Organisationen des Gesundheitswesens und Patientenorganisationen innerhalb Europas geleistet haben, dokumentieren und offenlegen. Geldwerte Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland werden zum 1. Juli 2016 veröffentlicht. Ein Link zu dieser Plattform wird auf der Unternehmenswebsite von Norgine bereitgestellt. ( Norgine entwickelt und vermarktet Arzneimittel und Medizinprodukte Produkte und Geräte in verschiedenen Ländern. Obwohl es derzeit keine Transparenzauflagen für Medizinprodukte in Europa gibt, stellt Norgine Transparenzberichte zu geldwerten Zuwendungen zur Verfügung, wenn eine mögliche Überschneidung von Dienstleistungen, die ein Angehöriger der Fachkreise anbietet, besteht, die beide Produktkategorien betrifft, oder wenn eine Zuwendung als Beeinflussung des Angehörigen der Fachkreise verstanden werden könnte. Geldwerte Zuwendungen, die sich ausschließlich auf Medizinprodukte beziehen, sind in dieser Offenlegung noch nicht aufgeführt. Derselbe Transparenzprozess gilt für nicht rezeptpflichtige Produkte von Norgine. Für nicht-monetäre Zuwendungen sind Zuwendungen, die für den Empfänger von gleichem Wert sind, aufgeführt. 3. Definitionen Norgine verwendet die im AKG Verhaltenskodex enthaltenen Definitionen für Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens. Angehörige der Fachkreise: bezeichnen jede natürliche Person, die zur medizinischen, zahnmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Berufsgruppe gehört, oder jede andere Person, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit medizinische Produkte verschreiben, beschaffen, vertreiben, empfehlen oder verwalten darf, und deren Hauptpraxis, berufliche Hauptadresse oder Gründungsort in Europa liegt. Um Missverständnisse zu vermeiden, schließt die Definition von Angehörigen der Fachkreise ein: (i) jeden Beamten oder Angestellten einer Behörde oder anderen Organisation (im öffentlichen oder privaten Bereich), der medizinische Produkte verschreiben, beschaffen, vertreiben oder verwalten darf und (ii) jeden Angestellten eines Mitgliedsunternehmens, dessen Haupttätigkeit die eines praktizierenden DE/NOR/0216/0506(1) Seite 2 von 7

3 Angehörigen der Fachkreise ist, schließt aber aus: (x) alle anderen Angestellten eines Mitgliedsunternehmens und (y) Großhändler oder Distributoren von Medizinprodukten. Für die Zwecke der Offenlegung versteht Norgine alle Angestellten des nationalen öffentlichen Gesundheitswesens oder irgendeines privaten Dienstleisters im Gesundheitswesen als Angehörige der Fachkreise, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung. Zusätzlich versteht Norgine alle registrierten oder qualifizierten medizinischen Fachkräfte innerhalb des Offenlegungsrahmens als Angehörige der Fachkreise, unabhängig von ihrer Stellung im nationalen öffentlichen Gesundheitswesen. Das bedeutet, dass auch Angehörige der Fachkreise im Ruhestand und akademische Lehrkräfte, die klinische Dienstleistungen und Unterstützung anbieten, innerhalb dieses Rahmens liegen. Gehälter und Bezüge von Mitarbeitern, die als Ärzte ausschließlich für Norgine arbeiten, befinden sich außerhalb des Offenlegungsrahmens. Jeder Angestellte von Norgine, dessen Haupttätigkeit die eines praktizierenden Angehörigen der Fachkreise ist, befindet sich innerhalb des Offenlegungsrahmens. Geldwerte Zuwendungen an diese Gruppe werden deshalb offengelegt, einschließlich der Gehälter, die Norgine zahlt. Organisationen des Gesundheitswesens: Jede juristische Person, die (i) eine Gesundheits-, medizinische oder wissenschaftliche Gesellschaft oder Organisation ist (unabhängig ihrer Rechts- oder Organisationsform), wie Krankenhäuser, Kliniken, Stiftungen, Universitäten oder andere Lehreinrichtungen oder Fachgesellschaften (außer Patientenorganisationen innerhalb des Kodex für Patientenorganisationen der EFPIA), deren Geschäftsadresse, Gründungsort oder Hauptbetriebsstätte in Europa liegt oder (ii) durch die eine oder mehrere Angehörige der Fachkreise Dienstleistungen anbieten. Norgine fasst Angehörige der Fachkreise, Organisationen des Gesundheitswesens, andere Relevante Entscheider und Patientenorganisationen als Kunden im Gesundheitswesen zusammen. Spenden und Zuschüsse: Spenden und Zuschüsse bedeuten zusammen solche Spenden und Zuschüsse (entweder bar oder in Sachleistungen oder auf andere Art) an Institutionen, Organisationen oder Gesellschaften, die aus Angehörigen der Fachkreise bestehen und/oder die Gesundheitsdienste anbieten oder Forschungen durchführen. Zuschüsse werden für einen bestimmten Zweck gewährt, allerdings wurde nicht definiert, auf welche Weise dieser Zweck erreicht werden muss. Zuschüsse sind nur erlaubt, wenn sie: (i) für Zwecke gewährt werden, die dem Gesundheitswesen oder der Forschung dienen, (ii) dokumentiert und vom Geber belegt werden und (iii) keinen Anreiz bilden, bestimmte Arzneimittel zu empfehlen, zu verschreiben, zu beschaffen, zu vertreiben, zu verkaufen oder zu verwalten. Spenden und Zuschüsse an einzelne Angehörige der Fachkreise sind nicht gestattet. 4.Datenschutz und Einwilligung Norgine unterstützt gänzlich die Konzepte von Transparenz und Datenschutz. Das Datenschutzgesetz erfordert, dass alle Pharmaunternehmen, so auch Norgine, von einzelnen Angehörigen der Fachkreise die Erlaubnis erhalten müssen, bevor sie persönliche Daten, wie einzelne geldwerte Zuwendungen, die namentlich zugeordnet werden können, offenlegen. Norgine legt nur dann individuell offen, wenn der Angehörige der Fachkreise oder die Gesundheitsorganisation dem zugestimmt hat. Wenn keine Zustimmung erfolgt wird die Offenlegung aggregiert erfolgen. Es sei darauf hingewiesen, dass Angehörige der Fachkreise das Recht haben, sich gegen eine nur sie betreffende Offenlegung zu entscheiden und ihre Einwilligung jederzeit zurücknehmen können. Norgine ist dazu verpflichtet, sich nach diesen Entscheidungen zu richten. DE/NOR/0216/0506(1) Seite 3 von 7

4 Jedes Mal, wenn Norgine eine Vereinbarung mit einer Angehörigen der Fachkreise oder einer Organisation des Gesundheitswesens für eine bestimmte Interaktion trifft (z.b. Projektarbeit, Tagung, Event, Zuschuss, Beratungshonorar), wird in der Vereinbarung die Art der Offenlegung, in die der Interessenvertreter einwilligt, deutlich gemacht (z.b. hat zugestimmt). Norgine wird darauf hinarbeiten, die Einwilligung zur Offenlegung von geldwerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens für jede vertragliche Transaktion oder Interaktion zu erhalten. Das bedeutet, dass Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens innerhalb eines Offenlegungsjahrs wählen können, ob einige geldwerte Zuwendungen individuell veröffentlicht werden (einzelne Offenlegung) und andere geldwerte Zuwendungen aggregiert veröffentlicht werden (aggregierte Offenlegung). Wurde keine Erlaubnis erteilt oder hat ein einzelner Angehöriger der Fachkreise keine Einwilligung zu einer individuellen Veröffentlichung gegeben, hat Norgine die gesamten Ausgaben als Summe angegeben. Aus Transparenzgründen möchte Norgine die Einwilligung zur Offenlegung aller seiner geldwerten Zuwendungen auf individueller Basis erhalten. Deshalb wird es für jede neue Interaktion bzw. jedes neue Projekt um Einwilligung bitten. Wenn ein Angehöriger der Fachkreise teilweise der individuellen und teilweise nur der aggregierten Veröffentlichung zugestimmt hat (z.b. Teilzustimmung), veröffentlicht Norgine die gesamte Summe in aggregierter Form. Anmerkung: Entsprechend dem EFPIA-Kodex werden Patientenorganisationen individuell unterstützt und müssen um keine besondere Einwilligung gebeten werden und sie auch nicht erteilen. Norgine wird ausreichend Informationen über die Art der Zahlungen angeben, um Leser über die Interaktionen in Kenntnis zu setzen. Informationen zur Unterstützung von Patientenorganisationen sind auf der Unternehmenswebsite von Norgine veröffentlicht und stellen keinen Teil dieser Offenlegung dar. Siehe: 5. Forschung und Entwicklung (F&E) Alle Zahlungen an Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung werden aggregiert als Gesamtsumme unter F&E Geldwerte Zuwendungen offengelegt. Nebenkosten, die für diese klinischen Studien anfallen, sind in dieser Gesamtsumme enthalten. Für die Zwecke der Offenlegung bezeichnen geldwerte Zuwendungen für Forschung und Entwicklung geldwerte Zuwendungen an einen Angehörigen der Fachkreise oder Organisation des Gesundheitswesens in Bezug auf die Planung oder Durchführung von: Nicht-klinischen Studien (wie in den OECD-Grundsätzen der Guten Laborpraxis definiert) Klinischen Studien (wie in der Richtlinie 2001/20/EG definiert) Nicht-interventionellen Studien, die prospektiv sind und die Datensammlung von oder im Namen von einzelnen Medizinern oder Medizinergruppen für diese Studie beinhalten. Da Klinische Forschungsorganisationen (CRO) von Norgine nicht als Organisationen des Gesundheitswesens betrachtet werden, werden sämtliche F&E-Zuwendungen von Klinischen Forschungsorganisationen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens als Teil der F&E-Offenlegung deklariert. 6. Transaktionen Transaktionsdatum versus Leistungsdatum Norgine behandelt und deklariert die geldwerten Zuwendungen zum Zeitpunkt der Zahlung an den Kunden im Gesundheitswesen, d. h., es gilt in erster Linie das Transaktionsdatum und nicht das Datum, zu dem eine Dienstleistung, Interaktion oder ein Event tatsächlich stattgefunden hat. Das kann dazu führen, dass in einigen Fällen geldwerte Zuwendungen, die 2016 offengelegt wurden, erst 2017 gemeldet werden, oder geldwerte Zuwendungen, die sich auf 2015 beziehen, erst 2016 geleistet werden. Geldwerte Zuwendungen werden immer erst dann geleistet, nachdem eine Verpflichtung eingelöst worden ist, außer bei Zuschüssen (siehe Definition). Zuschüsse werden gezahlt, bevor ein Event stattfindet oder vor der Beschaffung dessen, wofür der Zuschuss gewährt wird. Verwaltung von Mehrjahres-Verträgen Ähnlich wie im vorangegangen Absatz deklariert Norgine bei Projekten, die über mehrere Jahre laufen, den gezahlten Betrag in Bezug auf das Jahr, in dem jeweils Teilzahlungen erfolgt sind. So würde z.b. ein Projekt, das sich über 2 Kalenderjahre erstreckt und verschiedene einzelne geldwerte Zuwendungen während dieser Zeit vorsieht, zwei miteinander verbundene Offenlegungen haben (d. h. für jedes Kalenderjahr jeweils eine DE/NOR/0216/0506(1) Seite 4 von 7

5 Offenlegung, die den Wert der Zuwendung anzeigt, die in dem entsprechenden Jahr geleistet wurde). UST Beratungsgebühren und honorare sind von der Umsatzsteuer und erstattungsfähigen lokalen Steuern ausgeschlossen. Ausgaben im Zusammenhang mit einem Event oder einer Tagung (Reise-, Unterbringungs-, Taxikosten) können USt oder lokale Steuern enthalten, wenn anwendbar. USt bezeichnet die nationale Umsatzsteuer des Landes, in dem die Ausgaben getätigt wurden, d. h. 19% in Deutschland. Währungsumrechnung Die Beträge in der Offenlegungsvorlage sind in der lokalen Währung angegeben, d. h. Euro in Deutschland, unabhängig davon,in welcher Wähnung die Zahlung erfolgte. Wenn Beträge aus einer anderen Währung in Euro umgerechnet werden mussten, wurde der Jährliche Budgetumrechnungskurs von Norgine zum Zeitpunkt der Transaktion als Wechselkurs verwendet. 7. Komplizierte Zahlungswege Zahlungen an Wohltätigkeitsorganisationen und Dritte Gelegentlich bittet ein Angehöriger der Fachkreise, die für Norgine Dienstleistungen erbracht hat, darum, dass ihr Honorar an eine Wohltätigkeitsorganisation oder an Dritte gezahlt wird. Norgine gestattet dies allerdings nicht, und die Offenlegung geschieht gegenüber dem Angehörigen der Fachkreise, der Norgine unter Vertrag genommen, die die Dienstleistung erbracht und die geldwerten Zuwendungen erhalten hat. Der Angehörige der Fachkreise kann selbst entscheiden, ob er die Zahlung nach Erhalt an eine Wohltätigkeitsorganisation oder Dritte überträgt. Falls er dies tut, liegen diese Übertragungen außerhalb der Kontrolle von Norgine. Norgine schließt regelmäßig Verträge mit Werbeagenturen und PR-Agenturen für Dienstleistungen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ab, wenn ein Angehöriger der Fachkreise beauftragt wird, Dienstleistungen für Norgine zu erbringen. Norgine legt alle geldwerten Zuwendungen, die an einzelne Angehörige der Fachkreise durch die Agenturen ergehen, offen, als wären die Zahlungen direkt von Norgine an diese Angehörigen der Fachkreise ergangen. Zahlungen an Organisationen des Gesundheitswesens für Leistungen, die einzelne Angehörige der Fachkreise erbracht haben Gelegentlich beantragt eine Organisation des Gesundheitswesens, dass jegliche Dienstleistungen ihrer angestellten Angehörige der Fachkreise über Verträge mit der Organisation erbracht werden, und nicht über einzelne Verträge mit den Angehörigen der Fachkreise. Falls Norgine Angehörigen der Fachkreise namentlich mit Dienstleistungen unter Vertrag nimmt, werden geldwerte Zuwendungen unter dem Namen diesem Angehörigen der Fachkreise offengelegt. Alle Verwaltungsgebühren, die von der Organisation des Gesundheitswesens verlangt werden, werden als Gebühren für diese Dienstleistung an diese Organisation offengelegt. Falls der Angehörige der Fachkreise keine zusätzliche Bezahlung für ihre Dienstleistung erhält, (z.b. weil sie Sprecher auf einer Tagung während der normalen Arbeitszeiten ist), wird die gesamte Zahlung von Norgine als Gebühr für Dienstleistungen gegenüber der Organisation offengelegt. Private Unternehmen und verbundene Wohltätigkeitsorganisationen Falls ein Angehöriger der Fachkreise ein privates Unternehmen oder eine Partnerschaft oder eine Wohltätigkeitsorganisation betreibt, um eigenes Einkommen zu generieren, werden für die Zwecke der Offenlegung alle geldwerten Zuwendungen an diese Organisation als direkte Zahlungen an diesen Angehörigen der Fachkreise behandelt. 8. Weiterbildungszuschüsse Zuschüsse an unabhängige Unternehmen Von Zeit zu Zeit können unabhängige Unternehmen, die Weiterbildungsprojekte im medizinischen Bereich anbieten, Zuschüsse bei Norgine beantragen, um ihre Arbeit zu sponsern oder zu fördern. In diesem Fall hat Norgine keinen Einfluss auf die Einzelheiten solcher Projekte und weiß unter Umständen nicht, ob und welche Angehörige der Fachkreise unter Vertrag genommen wurden. Geldwerte Zuwendungen werden entsprechend gegenüber der Organisation des Gesundheitswesens offengelegt. DE/NOR/0216/0506(1) Seite 5 von 7

6 Zuschüsse und Spenden Wird Norgine darum gebeten, einen Zuschuss oder eine Spende an eine Organisation des Gesundheitswesens zu gewähren, damit ihre Mitarbeiter an medizinischen oder wissenschaftlichen Tagungen teilnehmen können (z.b. ein Beitrag zu Anmeldegebühren, Reise- oder Unterbringungskosten), werden die damit verbundenen geldwerten Zuwendungen entsprechend gegenüber der Organisation offengelegt, es sei denn, der Antrag ist mit namentlich genannten Einzelpersonen verbunden. Ist der Antrag mit einem namentlich genannten Angehörigen der Fachkreise verbunden, wird die Offenlegung so gehandhabt, als würde der genannte Angehörige der Fachkreise direkt von der geldwerten Zuwendung profitieren. Sind Norgine die Namen der unterstützten Angehörigen der Fachkreise nicht bekannt, wird der Zuschuss gegenüber der Organisation des Gesundheitswesens, die den Antrag gestellt hat, offengelegt. 9. Beiträge zu Tagungen Norgine legt alle Zahlungen an medizinische Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens in Bezug auf Tagungen offen. Das beinhaltet die direkte Finanzierung, wie Sponsorengelder oder das Recht, einen Messestand aufzubauen, und die indirekte Unterstützung, wie z.b. durch eine Logistikagentur oder die Bezuschussung der Anmeldegebühren, Reise- und Unterbringungskosten. Ausgaben zur Teilnahme an Tagungen, die vom Unternehmen organisiert sind, werden ebenso offengelegt. Details zu diesen geldwerten Zuwendungen finden sich in den entsprechenden Posten. Kosten, die während eines Aufenthalts entstehen, gehören nicht zum Rahmen der Offenlegung, da Verpflegungskosten durch strikte Industrierichtlinien geregelt sind. Gelegentlich müssen hier Bezuschussungen in die Offenlegung aufgenommen werden, wenn es nicht möglich ist, die Verpflegungskosten herauszurechnen, da sie Teil einer größeren Rechnung sind, die andere offenzulegende Kosten enthält. ln Deutschland werden Standflächen bei Organisationen des Gesundheitswesens für einzelne Organisationen berechnet und offengelegt. Norgine unterstützt die Teilnahme von Angehörigen der Fachkreise an medizinischen und wissenschaftlichen Tagungen. Sind Kosten hier nicht einzeln aufgeführt (z.b. Kosten für einen Bustransfer vom Flughafen zum Konferenzzentrum für eine Gruppe von Angehörigen der Fachkreise), werden die Gesamtkosten gleichermaßen auf alle, die die Beihilfe empfangen, umgelegt. 10. Grenzüberschreitende Zahlungen Norgine hat Verbundene Unternehmen in vielen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Geldwerte Zuwendungen, die irgendein Unternehmen von Norgine leistet, werden in der entsprechenden Offenlegungsvorlage in der korrekten lokalen Währung der praktizierenden Kunden im Gesundheitswesen offengelegt. Alle Offenlegungen erfolgen in dem Land, in dem der Angehörige der Fachkreise praktiziert oder in dem sich die Organisation des Gesundheitswesens befindet. Geldwerte Zuwendungen an Organisationen in Deutschland durch Norgines Überseetätigkeiten werden in Deutschland offengelegt, unabhängig davon, woher die Finanzierung stammt. Das bedeutet, dass diese Offenlegung alle geldwerten Zuwendungen enthält, die Norgine an Angehörige der Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens in Deutschland geleistet hat, unabhängig davon, auf welches Norgine-Unternehmen die geldwerten Zuwendungen tatsächlich geleistet hat. Das Gleiche gilt für geldwerte Zuwendungen, die die deutsche Niederlassung an andere Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens außerhalb Deutschlands geleistet hat. Diese erscheinen nicht in der D-Offenlegung, jedoch in der/den entsprechenden Vorlage(n) des/der Landes/Länder, das/die für die Offenlegung dieser geldwerten Zuwendungen verantwortlich ist/sind. 11. Co-Marketing-Projekte Vermarktet Norgine ein Produkt zusammen mit einem anderen Pharmaunternehmen, deklariert Norgine die geldwerten Zuwendungen, die direkt von seinen Konten überwiesen wurden und als Teil seiner regulären Geschäftstätigkeiten in der Buchhaltung des Unternehmens aufgeführt sind. Geldwerte Zuwendungen durch DE/NOR/0216/0506(1) Seite 6 von 7

7 Marketing-Partner werden von diesen Organisationen separat offengelegt. Die Verantwortlichkeiten für Transparenz und Offenlegung sollten deutlich aus den Vereinbarungen mit den Vertragspartnern hervorgehen. Alle Fragen zum Inhalt dieses Dokuments richten Sie bitte an oder DE/NOR/0216/0506(1) Seite 7 von 7

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