Verordnete Transparenz
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- Dagmar Holtzer
- vor 7 Jahren
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1 Verordnete Transparenz Keyfacts - Für mehr Transparenz geht die Pharmabranche diesen Schritt freiwillig - Nur rund ein Drittel der Ärzte beteiligt sich bisher - In den USA ist die Transparenz bedeutend größer als in Deutschland 18. Juli 2016 Wer wissen will, woran er leidet, wirft immer häufiger schon vor dem Gang zum Arzt einen Blick ins Internet. Cyberchondrie lautet das Stichwort, Experten warnen: Bringt nichts, schafft Hypochonder. Wer hingegen wissen will, von welchen Pharmaunternehmen sein Arzt Geld oder andere Aufmerksamkeiten bekommt, der könnte künftig beim Blick ins Internet eine Menge erfahren. Ab dem 30.Juni dieses Jahres haben sich ausgewählte deutsche Pharmaunternehmen dazu verpflichtet, ihre Zuwendungen an Ärzte und medizinische Einrichtungen der letzten zwölf Monate im Internet offenzulegen. Dabei geht es beispielsweise um die Übernahme von Tagungs- und Teilnahmegebühren an Veranstaltungen oder Reisekosten. Ein freiwilliger Schritt des Vereins freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) und des Vereins Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.v. (AKG), mit dem die Vereine für mehr Transparenz in der Branche antreten wollen. Idealerweise geben diese Angaben künftig Einblicke darüber, in welcher Höhe ein konkreter Empfänger wie beispielsweise ein Arzt 1/5
2 oder eine Klinik Geld von der Pharmaindustrie bekommen hat. Pharmaunternehmen: Viel Geld für Studien an Ärzte und Krankenhäuser Nach vorläufigen Zahlen des FSA haben rund 50 Mitgliedsunternehmen im vergangenen Jahr insgesamt 575 Millionen Euro an Ärzte und Krankenhäuser gezahlt. Der Großteil der Ausgaben betraf dabei die Unterstützung bei der Durchführung von klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen im Rahmen von Forschung und Entwicklung. Hierbei beobachten Ärzte die Wirkung eines Medikamentes und leiten die Ergebnisse anonymisiert an die forschenden Unternehmen weiter. Immerhin 90 Millionen Euro wurden für das Sponsoring von Veranstaltungen, Spenden und Stiftungen ausgegeben. 575 Mio. Euro haben rund 50 deutsche Pharmaunternehmen im vergangenen Jahr an Ärzte und Krankenhäuser gezahlt. Was die einen für einen Schritt in Richtung mehr Transparenz halten, geht anderen nicht weit genug. Insbesondere die Tatsache, dass Ärzte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen eine personenbezogene Veröffentlichung ihrer Daten wehren können, gerät dabei in die Kritik. Erteilt ein Arzt dem entsprechenden Pharmaunternehmen keine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung, so verschwinden alle in dem Fall erhobenen Daten in einem großen Sammeltopf. Den Pharmafirmen sind dann gewissermaßen die Hände gebunden, sagt Dirk Krieger, Senior Manager Governance und Assurance Services bei KPMG Deutschland. Auch wenn sie gerne an der Stelle transparent wären, dürfen sie es dann nicht sein. Und auch die bisherige Beteiligung der Ärzte an der Transparenz-Initiative ist eher gering. So haben nach Angaben des Verbandes forschender Pharmaunternehmen derzeit nur rund ein Drittel der Ärzte einer Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendungen zugestimmt. Das ist sicherlich besser als gar nichts. Die spannende Frage dürfte aber sein, ob der Gesetzgeber auf lange Sicht mit einer solchen Quote einverstanden ist, sagt Krieger und verweist auf die wesentlich strengeren Regeln in anderen Ländern. Deutschland nicht besonders transparent So würden beispielsweise in den USA alle Zuwendungen an Ärzte zentral erhoben und veröffentlicht werden, und das auf den Tag genau. Das sind Daten, die dann im Fall der Fälle auch bei Scheidungsanwälten auf ein großes Interesse stoßen, die hieraus zusätzliche Einkünfte der einstigen Ehepartner sehr genau ermitteln können, sagt Krieger. In Deutschland sind ähnliche Entwicklungen vorläufig wohl nicht unmittelbar zu erwarten. Dennoch dürften die jetzt veröffentlichten Daten bei Krankenkassen wie auch Steuerbehörden 2/5
3 auf großes Interesse stoßen. Hier spielt auch das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen eine Rolle. Bisher galt hier, dass unzulässige Zuwendungen an niedergelassene Ärzte weder als Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB) noch als Amtsträgerbestechung ( 331ff. StGB) gewertet wurden. Mit der Überarbeitung der Paragrafen 299a und 299b des Strafgesetzbuches gilt künftig, dass sich sowohl Pharmaunternehmen als auch Arzt der Bestechung schuldig machen. Es bleibt abzuwarten wie Pharmaunternehmen oder Medizintechnikunternehmen und Ärzte mit dieser Transparenz umgehen und ihre Compliance Management Systeme entsprechend anpassen, sagt Krieger. So habe erst kürzlich der Verband der Medizintechnologienunternehmen auf europäischer Ebene (MedTech Europe) seinen Code of Conduct angepasst: Ab dem Jahr 2017 ist seinen Mitgliedern die direkte Förderung von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Krankenhäuser verboten. Und es gibt auch auf Ärzteseite bereits seit einiger Zeit Bewegung: MEZIS nennt sich der Verein, den einige von ihnen gegründet haben. MEZIS bedeutet: Mein Essen Zahle Ich Selbst. Zusammengefasst»Wenn sich ein gutes Drittel aller Ärzte an der Initiative für mehr Transparenz beteiligt, ist das sicherlich besser als gar nichts. Die spannende Frage dürfte aber sein, ob der Gesetzgeber auf lange Sicht mit einer solchen Quote einverstanden ist.«ärzte können sich mit dem Verweis auf den Datenschutz dagegen wehren, dass die Pharmaunternehmen offen legen, wie viel Geld sie an die entsprechenden Ärzte ausgeschüttet haben. Erteilt ein Arzt dem entsprechenden Pharmaunternehmen keine schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung, so verschwinden alle in dem Fall erhobenen Daten in einem Sammeltopf. 3/5
4 Dirk Krieger Senior Manager Governance & Assurance Services ÄHNLICHER ARTIKEL NEWS Pharmaindustrie im Visier Wer krank ist und sich einem Arzt anvertraut, der erwartet die beste Behandlung. Doch auch im Gesundheitswesen ist Korruption ein Problem. Damit soll jetzt Schluss... MEHR 4/5
5 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5
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