Quelle: Everding, D.; Sieger, V.; Meyer, S.: Handbuch Barrierefreies Bauen. 2. Auflage. Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller,
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- Roland Arnold
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1 2.6 Checkliste Wohngebäude und Wohnanlagen Es wird nicht strikt zwischen den formalen en der DIN-Normen und persönlichen Planungsempfehlungen unterschieden. Die folgende Checkliste enthält daher die en an barrierefreie Wohnungen, wie sie in der definiert sind, sodass der Nutzer des Handbuches hiermit seine Planungsüberlegungen auf Normgerechtigkeit vorprüfen kann. Die genannten Mindestbewegungsflächen dürfen sich überlagern. Zu beachten ist, dass es sich bei einem großen Teil der en der um beispielhafte en handelt, mit denen die Schutzziele einer barrierefreien Gestaltung erreicht werden können. Die Checkliste enthält nicht alle, sondern nur wesentliche en aus der Norm. unterscheidet zudem zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen sowie barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen, im Folgenden als R-Wohnungen bezeichnet. In wird auf weitere DIN-Normen verwiesen, die z. B. en zu Aufzügen, Bodenindikatoren und zur Gestaltung visueller Informationen enthalten. Soweit sie für die Planung von Wohnbauvorhaben von besonderer Bedeutung sind, wurden sie ergänzend zur in die Checkliste aufgenommen. en aus Normentwürfen wurden nur aufgenommen, wenn sie in gültigen Normen noch nicht genannt sind. Für eine normgerechte Planung ist die Verwendung des detaillierten Textes der, der anderen genannten Normen sowie eventuell weiterer Regelwerke unverzichtbar. 1
2 en an barrierefreie Wohnungen Pkw-Stellplätze als Bestandteil der Erschließung (für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen) Lage in der Nähe der barrierefreien Zugänge Größe l Länge: mindestens 500 cm l Breite: mindestens 350 cm Anzahl je R-Wohnung Zuordnung eines barrierefreien Pkw-Stellplatzes (Empfehlung) Garagentor mit automatischem Antrieb Gehwege und andere Verkehrsflächen als Bestandteil der Erschließung Breite l mindestens 120 cm mit Wendemöglichkeit an Anfang und Ende l bei Wegen zum Haupteingang: mindestens 150 cm l bis 6 m Länge mit Wendemöglichkeit mindestens 120 cm l nach maximal 15 m Wegelänge Begegnungsfläche von 180 cm 180 cm nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Oberflächenbeschaffenheit l fest und eben l leicht und erschütterungsarm mit dem Rollstuhl bzw. Rollator befahrbar l taktil wahrnehmbare Begrenzung, z. B. Kante mit 3 cm Höhe Neigung l Querneigung maximal 2,5 % l Längsneigung maximal 3 % l maximal 6 % mit Zwischenpodesten nach maximal 10 m Länge Ausstattungen l dürfen Funktion von Bewegungsflächen nicht einschränken l deutliche und rechtzeitige Wahrnehmung nicht vermeidbarer Hindernisse, auch hineinragender Bauteile, durch taktile Orientierungshilfen und visuell kontrastierende Gestaltung, durch in Abstand von 60 cm vorbeiführenden Leitstreifen (DIN 32984) Informations- und Leitsysteme bei größeren Gebäudekomplexen, z. B. mit mehreren Eingängen (DIN , Abs. 4.4) auch für die Verkehrsflächen der Außenanlagen Eingangsbereiche Auffindbarkeit l kontrastierend gestaltet l ausreichend beleuchtet l taktil erfassbar durch unterschiedliche Bodenstrukturen Erreichbarkeit stufen- und schwellenlos Bewegungsfläche l vor Eingängen in Abhängigkeit von der Art der Tür l eben l nur für Entwässerung notwendige Neigung 2
3 Eingangsbereiche () Türöffner- und Klingelanlage l nach dem Zwei-Sinne-Prinzip, z. B. kontrastierend gestaltet und taktil oder akustisch wahrnehmbar l optische Anzeige der Hörbereitschaft der Gegenseite bei Gegensprechanlagen l ergänzende optische Freigabe oder Vibration bei Türsummern Rampen Breite und Länge l mindestens 120 cm nutzbare Laufbreite l bei Rampenlängen > 600 cm Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge l Bewegungsfläche von 150 cm 150 cm am Anfang und am Ende von Rampen Neigung nicht mehr als 6 %, keine Querneigung Radabweiser an den freien Seiten der Rampen und ihrer Podeste 10 cm hoch Treppen Treppen Treppen allein sind keine barrierefreie vertikale Verbindung. Treppenlauf geradläufig Stufen l mit Setzstufen l mit Trittstufen, die nicht vorkragen l an freien seitlichen Stufenenden Aufkantung Erkennbarkeit DIN kontrastierende Streifen in einer Breite von 4 bis 5 cm auf der Trittstufenvorderkante (in Treppenhäusern nur die erste und letzte Stufe), in einer Breite von 1 bis 2 cm an der Setz stufen ober kante Kennzeichnung von Treppenan- und -austritten durch vorgelagerte, taktil erfassbare Felder, mind cm tief, auf ganzer Treppenbreite Handläufe an Treppen und Rampen Anordnung Höhe l beidseitig und ohne Unterbrechung l an Treppen mindestens 30 cm über Anfang und Ende waagerecht weiterführend und abgerundet abschließend 85 cm bis 90 cm über Stufenvorderkante OFF (Oberkante des Handlaufes) Erkennbarkeit visuell kontrastierend zum Hintergrund Form l griffsicher und gut umgreifbar l vorzugsweise rund oder oval l Durchmesser 3 bis 4,5 cm Orientierung an Treppen taktile Informationen, z. B. zum Stockwerk in Gebäuden mit mehr als 2 Geschossen (Anmerkung) 3
4 Aufzug Typ DIN EN l mindestens Aufzugtyp 2 nach DIN EN l Mindestinnenmaß 110 cm 140 cm Zugangsbreite mindestens 90 cm (lichte Breite) Bewegungsfläche cm 150 cm vor dem Aufzug Orientierung DIN EN DIN Spiegel zum Wenden in Aufzugtyp 2 Leitstreifen zum staster des Aufzugs (im Fall eines Leitsystems) Ausführung DIN EN l robust und kontrastreich ausgeführte, taktil erkennbare Befehlsgeber mit der Mittellinie auf einer Höhe von 900 mm l akustische Signale beim Öffnen der Tür an der Haltestelle und beim Richtungswechsel des Aufzuges l Sprachansage zur Positionsangabe an jeder Haltestelle l sicht- und hörbare Notrufeinrichtung mit sicht- und hörbarer Rückmeldung Flure und sonstige Verkehrsflächen in Gebäuden Erreichbarkeit alle barrierefreien Ebenen stufen- und schwellenlos erreichbar Breite außerhalb von Wohnungen l mindestens 150 cm l mindestens 120 cm, wenn nach maximal 15 m Länge Bewegungsfläche von 150 cm 150 cm vorhanden l in Durchgängen mindestens 90 cm Breite innerhalb von Wohnungen 5.2 l mindestens 120 cm l zusätzlich in R-Wohnungen: mindestens einmal eine Bewegungsfläche von 150 cm 150 cm nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Bodenbeläge l rutschhemmend, mindestens R 9 nach BGR 181 l fest verlegt, für Rollstühle, Rollatoren etc. geeignet l kontrastierend von Bauteilen, ohne Spiegelung und Blendung l kontrastierend gestaltet l mit dem Blindenstock auf einer Höhe von maximal 15 cm über dem Boden ertastbar, z. B. über Sockel oder Tastleiste Ausstattungselemente Rollstuhlabstellplätze im Gebäude, bei R-Wohnungen vor oder in der Wohnung: Bewegungsfläche 180 cm 150 cm plus vorgelagerter Bewegungsfläche 180 cm 150 cm 4
5 Flure und sonstige Verkehrsflächen in Gebäuden () Informations- und Leitsysteme bis DIN DIN DIN l nach dem Zwei-Sinne-Prinzip kontrastierend gestaltet und taktil wahrnehmbar l lückenlos l bevorzugt geradlinige und rechtwinklige Wegeführung und Raumgestaltung l angemessen beleuchtet l Bodenindikatoren (Auffindestreifen, Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder) in Gebäuden auch durch taktil und visuell gut kontrastierende Materialien ersetzbar Türen innerhalb von Wohnungen (ausgenommen R-Wohnungen) lichte Durchgangsbreite mindestens 80 cm lichte Höhe mindestens 205 cm Türdrücker l greifgünstig l keine Drehgriffe Schwellen nicht zulässig Türen außerhalb von Wohnungen, Wohnungseingangstüren, Türen in R-Wohnungen Erkennbarkeit deutlich erkennbar Beschilderung 120 bis 140 cm über OFF Glastüren (Vollglas) stark kontrastierende Sicherheitsmarkierung lichte Durchgangsbreite lichte Höhe Leibung Türdrücker senkrechte Griffe waagerechte Griffe Schwellen Bewegungsflächen mindestens 90 cm mindestens 205 cm maximal 26 cm tief l 85 cm, im Ausnahmefall bis 105 cm über OFF (mittig) l greifgünstig l keine Drehgriffe Greifhöhe 85 cm über OFF (mittig), im Ausnahmefall bis 105 cm Greifhöhe 85 cm über OFF, im Ausnahmefall bis 105 cm nicht zulässig, im Ausnahmefall maximal 2 cm hoch vor Drehflügeltüren: l in Öffnungsrichtung: 150 cm l in Schließrichtung: 120 cm l vor Schiebetüren beidseitig: 120 cm Wohnungseingangstüren von Nicht-R-Wohnungen benötigen innerhalb der Wohnung keine Bewegungsfläche. 5
6 Türen außerhalb von Wohnungen, Wohnungseingangstüren, Türen in R-Wohnungen () Abstand von Türdrückern und -griffen zu Bau-, Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen mindestens 50 cm bei Haus- und Aufzugtüren sowie bei Wohnungseingangstüren und Türen innerhalb von Wohnungen Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen maximaler manueller Kraftaufwand: Klasse 3 nach DIN EN 12217, ansonsten automatische Türsysteme (generell empfohlen an Gebäudeeingängen) Höhe der Taster bei automatischen Türsystemen 85 cm über OFF (mittig) Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und seitlicher Anfahrt mindestens 50 cm zur Hauptschließkante Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und frontaler Anfahrt l mindestens 250 cm in der Öffnungsrichtung l mindestens 150 cm in der Schließrichtung l mindestens 150 cm (beidseitig) bei Schiebetüren Schließablauf bei automatischen Türsystemen Ausrüstung mit Öffnungsautomatik und kontrolliertem Schließmittel Fenster Fenstergriffe bis 105 cm hoch, ersatzweise automatisches System bei mindestens einem Fenster je Raum Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen maximaler manueller Kraftaufwand: Klasse 2 nach DIN EN bei mindestens einem Fenster je Raum Durchsicht Durchsicht ab 60 cm OFF bei einem Teil der Fenster der Wohn- und Schlafräume Bedienelemente Erkennbarkeit nur außerhalb von Räumen in Wohnungen: l visuell kontrastierend gestaltet und taktil oder akustisch wahrnehmbar l eindeutige Rückmeldung der Funktionsauslösung für zwei Sinne Erreichbarkeit in R-Wohnungen: stufenlos zugänglich, in einer Tiefe von mindestens 15 cm unterfahrbar, wenn nur frontal anfahrbar und bedienbar Bedienhöhe in R-Wohnungen: 85 cm über OFF, bei mehreren Elementen übereinander zwischen 85 bis 105 cm (Achsmaß) Bewegungsfläche in R-Wohnungen: l 150 cm 150 cm vor dem Element l 120 cm 150 cm bei seitlicher Anfahrt 6
7 Sanitärräume Bewegungsflächen cm 120 cm vor den Sanitärobjekten, in R-Wohnungen: 150 cm 150 cm vor den Sanitärobjekten Wandabstand des WCs Anfahrbarkeit des WC-Beckens cm Abstand zur Wand in R-Wohnungen: l einseitig mit mindestens 70 cm 90 cm Bewegungsfläche l andere Seite mindestens 70 cm 30 cm Bewegungsfläche wechselweise Anordnung im Fall mehrerer Wohnungen Türen von außen entriegelbar, Drehflügeltüren nach außen schlagend Armaturen Einhebelarmaturen, berührungslose Armaturen nur in Verbindung mit Temperaturbegrenzung Ausstattungselemente kontrastierend zu ihrer Umgebung gestaltet WC-Maße in R-Wohnungen: l Tiefe: 70 cm l Höhe: (inkl. Sitz) 46 bis 48 cm l Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante (WC-Deckel als alleinige Rückenstütze ungeeignet) Spülung in R-Wohnungen: berührungslos oder mit Arm bzw. Hand bedienbar ohne Veränderung der Sitzposition am WC Stützklappgriffe in R-Wohnungen: l auf jeder Seite ein klappbarer Stützgriff mit einer Punktlast von mindestens 1 kn am vorderen Griffende l lichter Abstand zwischen den Griffen 65 bis 70 cm l Höhe: 28 cm über der Sitzhöhe, Länge: 15 cm über WC vorkragend Toilettenpapier in R-Wohnungen: erreichbar ohne Veränderung der Sitzposition Waschtischtiefe Beinfreiraum in R-Wohnungen: l unterfahrbare Tiefe mindestens 55 cm l bei Handwaschbecken mindestens 45 cm Waschtischhöhe in R-Wohnungen: maximal 80 cm hohe Vorderkante Waschtischspiegel bauseitige Möglichkeit für einen 100 cm hohen Spiegel im Bedarfsfall, in R-Wohnungen: mindestens 100 cm hoch und sitzend wie stehend einsehbar Duschplätze niveaugleich gestaltet, maximale Absenkung um 2 cm zum angrenzenden Bodenbereich Bodenbeläge in der Dusche Klappsitze bzw. stabile Duschsitze rutschhemmend in R-Wohnungen: nachrüstbare Sitze mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm 7
8 Sanitärräume () Haltegriffe in der Dusche in R-Wohnungen: nachrüstbare, stufenlos hochklappbare Stützgriffe auf beiden Seiten des Sitzes, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe Badewannen l nachträglich aufstellbar l mindestens in R-Wohnungen auch mit einem Lifter nutzbar zusätzlicher Sanitärraum l in R-Wohnungen mit mehr als 3 Wohn- bzw. Schlafräumen l mit WC und Waschbecken l muss nicht barrierefrei sein Wohn-/Schlafräume und Küchen Bewegungsfläche cm 120 cm, in R-Wohnungen: 150 cm 150 cm Bewegungsflächen entlang mindestens eines Bettes Bewegungsfläche vor sonstigen Möbeln Bewegungsfläche vor Kücheneinrichtungen Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle zusätzliche Individualfläche 5.4 l mindestens 120 cm entlang der einen l mindestens 90 cm entlang der anderen Seite in R-Wohnungen: l mindestens 150 cm entlang der einen l mindestens 120 cm entlang der anderen Seite 5.4 mindestens 90 cm tief, in R-Wohnungen: mindestens 150 cm tief 5.4 mindestens 120 cm tief, in R-Wohnungen: mindestens 150 cm tief 5.4 in R-Wohnungen: möglichst übereck 5.1 mindestens 15 m 2 wegen der Art der Behinderung (bei Bedarf) Freisitze Erreichbarkeit 5.6 schwellenlos Bewegungsfläche cm 120 cm, in R-Wohnungen: 150 cm 150 cm Durchsicht 5.6 mindestens teilweise Durchsicht über Brüstung ab 60 cm OFF 8
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