Quelle: Everding, D.; Sieger, V.; Meyer, S.: Handbuch Barrierefreies Bauen. 2. Auflage. Köln: Verlagsgesellschaft Rudolf Müller,
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- Jonas Krämer
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1 3.8 Checkliste barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude Wie bereits erläutert, wird nicht strikt zwischen den formalen en der DIN-Normen und persönlichen Planungsempfehlungen unterschieden. Die folgende Checkliste enthält daher die en an barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude, wie sie in der definiert sind, sodass der Nutzer des Handbuches hiermit seine Planungsüberlegungen auf Normgerechtigkeit vorprüfen kann. Zu beachten ist, dass es sich bei einem großen Teil der en der um beispielhafte en handelt, mit denen die Ziele einer barrierefreien Gestaltung erreicht werden können. Die Checkliste enthält nicht alle, sondern nur wesentliche en aus der Norm. In wird auch auf weitere DIN-Normen verwiesen, die en zu Aufzügen, Bodenindikatoren, zur Gestaltung visueller Informationen und zur Hörsamkeit in Räumen enthalten. Soweit sie für die Planung von öffentlich zugänglichen Gebäuden von besonderer Bedeutung sind, wurden sie ergänzend zur in die Checkliste aufgenommen. en aus Normentwürfen wurden nur aufgenommen, wenn sie in gültigen Normen noch nicht genannt sind. Für eine normgerechte Planung ist die Verwendung des detaillierten Textes der, der anderen genannten Normen sowie eventuell weiterer Regelwerke unverzichtbar. 1
2 en an öffentlich zugängliche Gebäude Pkw-Stellplätze als Bestandteil der Erschließung (für Menschen mit Behinderungen ausgewiesen) Lage in der Nähe der barrierefreien Zugänge Größe bei Stellplätzen für Pkw: l Länge: 5 m l Breite: 3,50 m bei Stellplätzen für Kleinbusse: l Länge: 7,50 m l Breite: 3,50 m l Höhe: 2,50 m Gehwege und andere Verkehrsflächen als Bestandteil der Erschließung Breite l mindestens 150 cm l bis 6 m Länge und ohne Richtungsänderung sowie mit Wendemöglichkeit mindestens 120 cm l nach maximal 15 m Wegelänge Begegnungsfläche von 180 cm 180 cm nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Oberflächenbeschaffenheit l fest und eben l leicht und erschütterungsarm mit dem Rollstuhl bzw. Rollator befahrbar taktil wahrnehmbare Begrenzung, z. B. l Kante mit 3 cm Höhe Neigung l Querneigung maximal 2,5 % l Längsneigung maximal 3 % l maximal 6 % mit Zwischenpodesten nach maximal 10 m Länge Ausstattungen 4.1 l dürfen Funktion von Bewegungsflächen nicht einschränken l deutliche und rechtzeitige Wahrnehmung nicht vermeidbarer Hindernisse, auch hineinragender Bauteile, durch taktile Orientierungshilfen durch in Abstand von 60 cm vorbeiführenden Leitstreifen Informations- und Leitsysteme bei größeren Gebäudekomplexen auch für die Verkehrsflächen der Außenanlagen Eingangsbereiche Auffindbarkeit l kontrastierend gestaltet l ausreichend beleuchtet l Bodenindikatoren oder sonstige tastbare Leitelemente von der Verkehrsfläche zum Eingang Erreichbarkeit stufen- und schwellenlos Bewegungsfläche l eben vor Eingängen l Umfang in Abhängigkeit von der Art der Tür 2
3 Eingangsbereiche () Türöffner- und Klingelanlage l nach dem Zwei-Sinne-Prinzip kontrastierend gestaltet und taktil oder akustisch wahrnehmbar l optische Anzeige der Hörbereitschaft der Gegenseite bei Gegensprechanlagen l ergänzende optische Freigabe bei Türsummern Rampen Breite und Länge l mindestens 120 cm nutzbare Laufbreite l bei Rampenlängen > 600 cm Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge l Bewegungsfläche von 150 cm 150 cm am Anfang und Ende von Rampen Neigung l nicht mehr als 6 % l keine Querneigung Radabweiser an den freien Seiten der Rampen und ihrer Podeste 10 cm hoch Erkennbarkeit DIN optisch kontrastierend gestaltete Anfänge und Enden von Rampen, bei Rampen, auf die man von der Seite zugeht, auch seitlich Treppen und Einzelstufen Treppen vertikale Verbindung nur über Treppen, Fahrtreppen und geneigte Fahrsteige gilt nicht als barrierefrei Treppenlauf geradläufig und rechtwinklig zu den Treppenstufenkanten Stufen l mit Setzstufen l mit Trittstufen, die nicht vorkragen l an freien seitlichen Stufenenden Aufkantung Erkennbarkeit l kontrastierende Streifen an den Stufenkanten in einer Breite von 4 bis 5 cm auf der Trittstufenvorderkante sowie in einer Breite von 1 bis 2 cm an der Oberkante der Setzstufen l Kennzeichnung von Treppenan- und -austritten durch vorgelagerte, taktil erfassbare Felder, mind cm tief, auf ganzer Treppenbreite Handläufe an Treppen und Rampen Anordnung Höhe l beidseitig und ohne Unterbrechung l an Treppen mindestens 30 cm über Anfang und Ende waagerecht weiterführend und abgerundet abschließend 85 cm bzw. 90 cm über Stufenvorderkante OFF bis Oberkante des Handlaufes Erkennbarkeit visuell kontrastierend zum Hintergrund Form l griffsicher und gut umgreifbar l vorzugsweise rund oder oval l Durchmesser 3 bis 4,50 cm Orientierung an Treppen taktile Informationen, z. B. zum Stockwerk und zu Wegebeziehungen 3
4 Aufzug Typ l Aufzugtyp 2 oder 3 nach DIN EN l Mindestinnenmaß 110 cm 140 cm Zugangsbreite mindestens 90 cm (lichte Breite) Bewegungsfläche cm 150 cm vor dem Aufzug, zusätzliche Durchgangsfläche für das Passieren eines wartenden Rollstuhlfahrers Orientierung DIN EN Spiegel zum Wenden in Aufzugtyp 2 Auffindestreifen zum staster des Aufzugs Ausführung DIN EN l robust und kontrastreich ausgeführte, taktil erkennbare Befehlsgeber mit der Mittellinie auf einer Höhe von 900 mm l akustische Signale beim Öffnen der Tür an der Haltestelle und beim Richtungswechsel des Aufzugs l Sprachansage zur Positionsangabe an jeder Haltestelle l sicht- und hörbare Notrufeinrichtung mit sicht- und hörbarer Rückmeldung Flure und sonstige Verkehrsflächen in Gebäuden Erreichbarkeit alle barrierefreien Ebenen stufen- und schwellenlos erreichbar Breite l mindestens 150 cm, bis 6 m Länge und Wendemöglichkeit an Anfang und Ende mindestens 120 cm l in Durchgängen mindestens 90 cm l nach maximal 15 m Länge Begegnungsfläche von 180 cm 180 cm nutzbare Höhe 4.1 mindestens 220 cm Neigung l maximal 3 % l bis 10 m Länge maximal 4 % Wände von Fluren und Verkehrsflächen Bodenbeläge l rutschhemmend (mindestens R 9 nach BGR 181) l fest verlegt l für Rollstühle, Rollatoren etc. geeignet l kontrastierend von Bauteilen l ohne Spiegelung und Blendung an schwer erkennbaren verglasten Wänden Sicherheitsmarkierungen Ausstattungselemente Rollstuhlabstellplätze l kontrastierend gestaltet l mit dem Blindenstock auf einer Höhe von maximal 15 cm über den Boden ertastbar, z. B. über Sockel oder Tastleiste Bewegungsfläche 180 cm 150 cm plus vorgelagerte Bewegungsfläche 180 cm 150 cm in Gebäuden mit Notwendigkeit zum Rollstuhlwechsel 4
5 Flure und sonstige Verkehrsflächen in Gebäuden () Informations- und Leitsysteme l nach dem Zwei-Sinne-Prinzip kontrastierend gestaltet l möglichst lückenlos l keine Überlagerung der Informationen, z. B. durch Werbung l Bodenindikatoren (Auffindestreifen, Leitstreifen) als Bestandteil eines Gesamtleitkonzepts bei Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr l Bodenindikatoren durch taktil und visuell gut kontrastierende Materialien ersetzbar, ebenso durch eindeutige Wegeführung, z. B. in engeren Gängen l taktil erfassbare Beschriftungen oder Piktogramme, z. B. vor WC, Dusche etc. Rettungswege 4.7 l sichere Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen l Ergänzung akustischen Alarms um visuell wahrnehmbare Signale, z. B. in WC-Räumen l optische Rettungszeichen gemäß DIN l zusätzlich akustische Systeme Türen Erkennbarkeit l deutlich erkennbar und zur Wand kontrastierend gestaltet l taktil erkennbare Türblätter oder -zargen Beschilderung bis 140 cm über OFF Karusselltüren und Pendeltüren kein barrierefreier Zugang Glastüren (Vollglas) stark kontrastierende Sicherheitsmarkierung lichte Durchgangsbreite mindestens 90 cm lichte Höhe mindestens 205 cm Leibung maximal 26 cm tief Türdrücker Drehgriffe l 85 cm, ausnahmsweise bis 105 cm über OFF (mittig) l griffgünstig l keine Drehgriffe senkrechte Griffe cm über OFF (mittig), im Ausnahmefall bis 105 cm waagerechte Griffe cm über OFF (Greifhöhe), im Ausnahmefall bis 105 cm Schwellen nicht zulässig, im Ausnahmefall maximal 2 cm hoch und visuell kontrastierend zum Bodenbelag 5
6 Türen () Bewegungsflächen vor Drehflügeltüren: l in der Öffnungsrichtung 150 cm l in der Schließrichtung 120 cm l vor Schiebetüren beidseitig 120 cm l 150 cm in der Schließrichtung bei Begrenzung durch ein Bauteil, z. B. Wand Abstand von Türdrückern und -griffen zu Bau-, Ausrüstungs- und Ausstattungsteilen Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen Höhe der Taster bei automatischen Türsystemen Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und seitlicher Anfahrt Abstände der Taster bei automatischen Türsystemen und frontaler Anfahrt Schließablauf bei automatischen Türsystemen mindestens 50 cm maximaler manueller Kraftaufwand: Klasse 3 nach DIN EN 12217, ansonsten automatische Türsysteme (generell empfohlen an Gebäudeeingängen) cm über OFF (mittig) mindestens 50 cm zur Hauptschließkante l mindestens 250 cm in der Öffnungsrichtung l mindestens 150 cm in der Schließrichtung l mindestens 150 cm (beidseitig) bei Schiebetüren Ausrüstung mit Öffnungsautomatik und kontrolliertem Schließmittel Sanitärräume Bewegungsflächen l 150 cm 150 cm vor den Sanitärobjekten l überlagerungsfähig Anfahrbarkeit des WC-Beckens l beidseitig mit mindestens 70 cm 90 cm Bewegungsfläche l einseitig bei gegebener Wählbarkeit der gewünschten Seite Türen l von außen entriegelbar l Drehflügeltüren nach außen schlagend Armaturen l Einhebelarmaturen l berührungslose Armaturen nur in Verbindung mit Temperaturbegrenzung (maximal 45 C) Ausstattungselemente kontrastierend zu ihrer Umgebung gestaltet 6
7 Sanitärräume () Kleiderhaken in mindestens 2 Höhen für die sitzende und stehende Position Liegen l 180 cm 90 cm groß und 46 bis 48 cm hoch l vor allem in mindestens einem der Sanitärräume von Rast- und Sportstätten Toiletten mindestens eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage WC-Maße l Tiefe: mindestens 70 cm l Höhe: (inkl. Sitz) 46 bis 48 cm l Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante (WC-Deckel als alleinige Rückenstütze ungeeignet) Spülung berührungslos oder mit Arm bzw. Hand bedienbar ohne Veränderung der Sitzposition Stützgriffe l auf jeder Seite ein klappbarer Stützgriff mit einer Punktlast von mindestens 1 kn am vorderen Griffende l lichter Abstand zwischen den Griffen 65 bis 70 cm l Höhe: 28 cm über der Sitzhöhe Toilettenpapier erreichbar ohne Veränderung der Sitzposition Notrufanlagen l vom WC-Becken aus sitzend und vom Boden aus liegend auslösbar l kontrastierend gestaltet l taktil erfassbar und auffindbar Abfallbehälter l dicht und selbst schließend l mit einer Hand bedienbar Waschtischtiefe l unterfahrbare Tiefe mindestens 55 cm l bei Handwaschbecken mindestens 45 cm Waschtischhöhe maximal 80 cm hohe Vorderkante Waschtischspiegel mindestens 100 cm hoch und sitzend wie stehend einsehbar Zubehör zum Waschtisch Seifenspender, Handtuchtrockner, bzw. Handtrockner und Abfallbehälter im Bereich des Waschtisches angeordnet Duschplätze l niveaugleich gestaltet l maximale Absenkung um 2 cm zum angrenzenden Bodenbereich Bodenbeläge in der Dusche rutschhemmend Handbrause Einhebelarmatur, aus der Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe erreichbar 7
8 Sanitärräume () Klappsitze bzw. stabile Duschsitze Haltegriffe in der Dusche Klarsicht-Duschtüren und -wände mindestens 45 cm tief, mit einer Sitzhöhe von 46 bis 48 cm l waagerecht in 85 cm Höhe, ergänzend auch senkrechte Haltegriffe l auf beiden Seiten des Sitzes im Abstand von 65 bis 70 cm stufenlos hochklappbare Stützgriffe, Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe, 15 cm vor den Sitz vorkragend stark kontrastierende Sicherheitsmarkierung Umkleidebereiche Ausgestaltung 5.4 mindestens ein für das Aufstellen einer Liege geeigneter Raum: l verriegelbar l von außen zu öffnen Schwimm- und Therapiebecken, andere Beckenanlagen Zugang 5.5 flache Treppe mit 2 Handläufen oder flache schiefe Ebene bzw. Rampe oder hochliegender Beckenrand in Sitzhöhe über dem Beckenumgang Einbauten 5.5 kein Hineinragen in den Beckenraum Hebevorrichtungen 5.5 mit technischen Ein- und Ausstiegshilfen ausstattungsfähig öffentlich zugängliche Räume, z. B. Besprechungsräume, Verkaufsräume, Wartezimmer, Beratungszimmer Bewegungsfläche für Richtungswechsel und Rangiervorgänge 4.1 mindestens 150 cm 150 cm Bodenbeläge l rutschhemmend, mindestens R 9 nach BGR 181 l fest verlegt l für Rollstühle, Rollatoren etc. geeignet l kontrastierend von Bauteilen l ohne Spiegelung und Blendung Räume für Veranstaltungen und Versammlungen, Seminar- und Schulungsräume Plätze für Rollstuhlnutzer Standplatz bei Reihenbestuhlung seitlicher Standplatz bei Reihenbestuhlung l angemessene Sicht auf die Darbietungszone (siehe auch DIN EN ) l Sitzplätze für Begleitpersonen neben dem Rollstuhlplatz l mindestens 90 cm 130 cm l Durchgangsbreite des vorgelagerten Ganges mindestens 150 cm l mindestens 90 cm 150 cm l Durchgangsbreite des seitlichen Gangs mindestens 90 cm 8
9 Räume für Veranstaltungen und Versammlungen, Seminar- und Schulungsräume () Sitzplätze mit größerer Beinfreiheit bei Bestuhlung mit fest installierten Tischen sollten für gehbehinderte und großwüchsige Menschen zur Verfügung stehen Standplätze für Rollstuhlnutzer mit unterfahrbaren Tischen Informationsaufnahme DIN Hilfen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen gemäß DIN l ausreichende Hörsamkeit durch Einhaltung der mittleren Nachhallzeit l ausreichender Abstand zum Störfallpegel l technische Anlagen zur Unterstützung individueller Hörhilfen Serviceschalter, Kassen, Kontrollen Nutzbarkeit 4.6 mindestens eine Einheit barrierefrei Bewegungsfläche 4.6 l 150 cm 150 cm vor den Einrichtungen l 150 cm 150 cm vor und hinter Durchgängen Durchgangsbreite 4.6 mindestens 90 cm induktive Höranlage 4.6 l bei verglasten Serviceschaltern mit Gegensprechanlage l bei Schaltern und Kassen in einem lauten Umfeld l in Räumen zur Behandlung vertraulicher Angelegenheiten Tresenplatz (barrierefrei) Bereiche für den Kundenkontakt 4.6 l maximal 80 cm hoch (Höhe des Tresens) l unterfahrbar in einer Breite von mindestens 90 cm und in einer Tiefe von 55 cm 4.6 l taktil erfassbar durch unterschiedliche Bodenstrukturen l kontrastierend zur Umgebung 9
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