MS Patria - Saar und Mosel mit Rad und Schiff Saarburg-Koblenz

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1 MS Patria - Saar und Mosel mit Rad und Schiff Saarburg-Koblenz Tage / 7 Nächte Individualreise Rad und Schiff Ca km per Rad Schwierigkeitsgrad 1 von 5 Das erwartet Sie Auf dieser Rad- und Schiffsreise geleitet Sie die MS PATRIA durch wunderschöne Flusslandschaften an Mosel und Saar. Sie erkunden die aufregenden Städte Saarburg und Trier und lassen sich von Fachwerkhäusern, Weinbergen und der Alten Saarschleife verzaubern. Ihre Radreise startet in der wunderschönen Stadt Saarburg. Gleich am ersten Tag machen Sie einen Abstecher nach Wasserbillig in Luxemburg, bevor Sie am Nachmittag Trier, eine der ältesten Städte Deutschlands erreichen. Weiter geht es an Weinbergen vorbei, durch Wälder und Wiesen in den Weinbauort Mehring. Sie radeln entlang des rechten Moselufers über Bernkastel-Kues, wo Sie eine Weinprobe erwartet, und Traben-Trarbach nach Zell an der Mosel. Von dort aus geht es nach Cochem und weiter nach Alken. Dort erwartet Sie die MS PATRIA, mit der Sie die Mosel entlangschippern bis nach Koblenz. Sie folgen auf Ihrer Reise dem Mosel-Radweg. Dieser verläuft meist auf befestigten bzw. asphaltierten Straßen ohne nennenswerte Steigungen. Die Qualität der Radwege ist bestens. Daher ist diese Reise auch für ungeübte Radler gut geeignet Buchbare Termine / / / / / 7.7. / 4.8. / / 1.9. / / Saisonzeiten: Saison I: (inklusive Mietfahrrad) Saison II: (+100 Euro p.p. in DZ inklusive Mietfahrrad) Saison III: und (+200 Euro p.p. in DZ) Saison IV: bis (+300 Euro p.p. in DZ) (automatische Reisepreisberechnung inkl. Saisonzuschlägen erfolgt bei Terminauswahl, maßgeblich ist der Anreisetag) Sonderangebot: Für die Abfahrt am gelten reduzierte Preise. Sparen Sie 100 Euro pro Person. Die Rabattaktion gilt ab sofort für alle Neubuchungen und ist vorbehaltlich Verfügbarkeit! In den angegebenen Preisen ist die Reduzierung bereits berücksichtigt. Programm 1. Tag / Saarburg / Anreise Schiff Ahoi! Individuelle Anreise nach Saarburg, wo die MS Patria Sie erwartet und die Crew Sie herzlich willkommen heißt. Einschiffung ist ab 16 Uhr. Genießen Sie Ihren Abend im wunderschönen Saarburg. 2. Tag / Saarburg - Alte Saarschleife - Wasserbillig (Luxemburg) - Trier / ca. 38 km Geschichte zum Anfassen Ihre erste Tagesetappe führt Sie zunächst an der Alten Saarschleife und der Igeler Säule vorbei nach Wasserbillig in Luxemburg. Der Ort, wo Sauer und Mosel zusammenfließen, ist bekannt für seine Barockkirche. Weiter geht es in Leistungen: Im Reisepreis enthalten sind: - 7 Übernachtungen in gebuchter Kategorie in Außenkabinen mit Du/WC - Vollpension (Frühstück, Lunchpaket und Abendessen) - Begrüßungsgetränk - Nachmittags Kaffee und Tee an Bord - Tägliche Tourenbesprechung - Deutschsprachige und englischsprachige Bordreiseleitung - Routenbeschreibung mit Kartenmaterial pro Kabine - Reiseunterlagen mit touristischen Hinweisen pro Kabine - Tägliche Kabinenreinigung - Bettwäsche und Handtücher (Wechsel bei Bedarf) - Hafen-, Schleusen- und Brückengebühren Fakultative Ausflüge (Buchung und Bezahlung an Bord, Informationen mit den Reiseunterlagen)- Tag 2: Stadtführung Trier - Tag 4: Besuch und Führung der größten römischen Kelteranlage nördlich der Alpen - Tag 5: Weinprobe Zell Zusatzkosten (nicht inklusive): Alle Leistungen, die oben nicht als "im Reisepreis enthalten" aufgeführt sind, insbesondere: An- und Abreise, Verpflegung und Getränke, Reiseversicherungen (Reiserücktritt, Reiseabbruch, (Auslands-)Krankenversicherung inkl. Krankenrücktransport), Führungen, Eintritte, Transfers, Fähr-, Bahn- und Busfahrten sowie persönliche Ausgaben und Trinkgelder. zubuchbare Optionen/Zuschläge pro Person: E-Bike / Pedelec Freilauf 7-Gang-Leihrad Unisex Rücktritt 7-Gang-Leihrad Unisex Freilauf Zuschlag Oberdeck 2-Bettkabine Oberdeck-Zuschlag Einzelkabine Eigenes Rad 165,00 70,00 70,00 110,00 165,00 0,00 Preise/Termine: MS Patria MS Patria, 2-Bettkabine/Du/WC/VP MS Patria, 2-Bettkabine/Du/WC/VP zur Alleinnutzung 529,00 844,00

2 eine der ältesten Städte Deutschlands. In Trier haben Sie die Möglichkeit zu einer Stadtführung (Ausflug buchbar an Bord). Die Porta Nigra und die Konstantinbasilika sollten Sie sich nicht entgehen lassen. 3. Tag / Trier - Mehring / ca km Auf den Spuren der Römer Heute radeln Sie von Trier nach Mehring. Es geht vorbei an Weinbergen, durch Wälder und über Wiesen in den größten Weinbauort der Mosel-Saar-Ruwer-Region, wo die MS Patria Sie schon erwartet. Genießen Sie die herrliche Landschaft, die die Römer schon vor über 2000 Jahren schätzten. 4. Tag / Mehring - Bernkastel-Kues / ca. 47 km Zum Wohl! Zunächst haben Sie die Möglichkeit mit Besuch und Führung die größte römische Kelteranlage nördlich der Alpen zu bestaunen (faklultativer Ausflug). Anschließend fahren Sie heute immer weiter entlang der Mosel nach Bernkastel-Kues. Der Marktplatz, der umringt ist von stattlichen Fachwerkhäusern, lädt zum Verweilen ein. 5. Tag / Bernkaste-Kues - Traben-Trarbach - Zell an der Mosel / ca. 43 km Mosel - Das Weinkulturland Weiter geht es entlang des rechten Moselufers über Traben-Trarbach nach Zell an der Mosel. Bekannt ist diese Gegend durch die Weinlage "Zeller Schwarze Katz". Genießen Sie Ihren Abend in dem kleinen Örtchen, das direkt an der Mosel liegt. Freuen Sie sich am Abend auf eine Weinprobe, bei der Sie die berühmten Weine aus der Moselregion kennenlernen können (Ausflug buchbar an Bord). 6. Tag / Zell an der Mosel - Beilstein - Cochem / ca. 39 km Hollywood an der Mosel Heute radeln Sie zuerst nach Beilstein. Das Städtchen erlangte unter dem Namen "Rothenburg an der Mosel" in der Filmgeschichte Berühmtheit. Danach geht es nach Cochem, eine Stadt, die mit Fachwerk geschmückt ist und wo die bekannte Reichsburg beheimatet ist. 7. Tag / Radtour Cochem - Alken und Schifffahrt Alken - Koblenz / ca. 29 km Wo sich Mosel und Rhein vereinen Ihre letzte Tagesetappe führt Sie in eine der ältesten Moselgemeinschaften, nach Alken, wo die MS Patria Sie erwartet. Sie fahren mit dem Schiff die Mosel entlang nach Koblenz. Entspannen Sie sich an Bord und genießen Sie die bezaubernde Landschaft, bevor Sie den letzten Abend Ihrer Reise in Koblenz verbringen. 8. Tag / Koblenz / Abreise Auf Wiedersehen am Deutschen Eck Nach Ihrem letzten Frühstück auf der MS Patria folgt die Ausschiffung bis 9 Uhr. Individuelle Abreise aus Koblenz. Organisatorisches Mindestteilnehmerzahl 40, max. 68 Personen. Letzte Rücktrittsmöglichkeit des RV bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl: 21 Tage vor Reisebeginn. Anreise Mit der Bahn: Gute Verbindungen zum Bhf. Saarburg. Gerne buchen wir flexible, innerdeutsche RIT-Fahrkarten für Sie. Informationen und Buchung unter Mit dem Auto: Parkplätze nahe der Anlegestelle (ca. 25 Euro pro Pkw/Woche, keine Reservierung möglich, zahlbar vor Ort). Mit dem Bus. Anreise mit dem Fernbus nach Saarburg und Koblenz. Buchung unter Leihrad Leihrad: Tourenräder mit 7-Gang-Rücktritt und Freilauf (in begrenzter Anzahl) Modell: Unisexmodell mit tiefem Einstieg

3 Ausstattung 1 Gepäcktasche pro Rad, Schloss, Luftpumpe, Reparaturset E-Bikes: Pedelecs mit 8-Gangschaltung und Freilauf (Rücktritt auf Anfrage) Modell E-Bike: Unisexmodell mit tiefem Einstieg Ausstattung E-Bike: wie Leihrad Übergabe der Räder am ersten Radtag morgens und Rückgabe der Räder am letzten Radtag abends an Bord. Versicherung: inklusive Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen das Tragen eines Fahrradhelms. Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung Ihre Körpergröße und Leihradwünsche bekannt. Insbesondere bei E-Bikes ist die Anzahl begrenzt und eine frühzeitige Reservierung erforderlich. Verlängerung Zusatznächte vor und nach der Reise buchen wir gerne für Sie. Rücktransfer Busrückfahrt inkl. Gepäck (ab 4 Personen): Samstags nach Ausschiffung Dauer ca. 2 Std. Reservierung bei Buchung nötig, Transport eigener Räder gegen Aufpreis möglich. Kosten 75 Euro pro Person zzgl. 15 Euro pro Rad. Bahnrückfahrt: In Eigenregie (Direktverbindung, ca. 2 Std., Fahrradmitnahme möglich). Gruppenfahrkarten vor Ort über den Reiseleiter buchbar. Reiseunterlagen Sie erhalten die vollständigen Reiseunterlagen mit Routenbeschreibung und Kartenmaterial vorab, nach Eingang der Restzahlung ca. 14 Tage vor Anreise. Die Reiseunterlagen werden in deutscher Sprache übermittelt. Andere Wünsche teilen Sie uns bitte bei Buchung mit. Für die Behörden benötigen wir eine Teilnehmerliste inkl. Nationalität. Sofern Sie kein deutscher Staatsbürger sind, geben Sie uns dies bitte bekannt. Kinderermäßigung Kinderermäßigung auf Anfrage. Einreisebestimmungen/Visum Einreise für deutsche Staatsangehörige mit gültigem Personalausweis oder Reisepass (auch Kinder benötigen gültige Einreisedokumente). Staatsangehörige anderer Länder erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat nach den geltenden Bestimmungen. Reiseversicherung Im Reisepreis sind abgesehen von der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzversicherung keine Kosten für Versicherungsleistungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- und ggf. Auslandsreisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport. Information und Buchung unter Hinweise Wichtig! Wind-, wetter-, nautisch und technisch bedingte Änderungen des Reiseverlaufs behalten wir uns vor! Das Programm an Radtouren und Schifffahrten folgt einem Zeitplan mit festen Schleusen- und Brückenzeiten. Auch bei individuellen Radtouren sind Sie daher ggf. neben Frühstück und Abendessen an gewisse Zeiten zum Verlassen des Schiffes bzw. an Bord kommen gebunden. Tipps Varianten mit Rad und Schiff Die MS Patria verkehrt an einigen Terminen auch in umgekehrter Richtung von Koblenz nach Saarburg. Auch auf Rhein und Neckar ist die MS Patria regelmäßig unterwegs und verkehrt zwischen Bad Wimpfen und Koblenz bzw. in umgekehrter Richtung.

4 Varianten mit Hotelübernachtung und Gepäcktransport Den Mosel-Radweg können Sie in verschiedenen Abschnitten und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden von sportlich bis gemütlich zwischen Metz und Koblenz erradeln. Gerne stellen wir Ihnen eine Wunschreise zusammen. MS Patria MS Patria Das gemütliche Flussschiff MS Patria ist mit Restaurant, Salon mit Bar (klimatisiert) sowie einem z.t. überdachten Sonnendeck ausgestattet. Die 15 Kabinen auf dem Hauptdeck verfügen über eine individuell regulierbare Klimaanlage und nicht zu öffnende Fenster. Die 19 Oberdeck-Kabinen haben ein zu öffnendes Fenster ohne Klimaanlage. Alle Kabinen sind darüber hinaus mit zwei ebenerdigen Betten und Du/WC ausgestattet (ca. 7 qm). Das Hotelschiff Kabinendecks: Hauptdeck, Promenadendeck, Sonnendeck Sonnendeck mit Sitzplätzen sowie Fahrradabstellmöglichkeit Restaurant auf dem Hauptdeck Salon auf dem Promenadendeck Bar (klimatisiert) auf dem Promenadendeck Die Kabinen 34 Kabinen 15x Außenkabinen Hauptdeck und 19x Außenkabinen Promenadendeck Größe: ca. 7 qm zwei Einzelbetten Bettengröße: 90x200 cm Fenster in allen Kabinen, nur auf dem Promenadendeck zu öffnen Klimaanlage individuell regulierbar nur auf dem Hauptdeck Badezimmer inkl. Dusche/WC und Haarföhn Daten und Fakten Baujahr: ---Umbau: ---Renovierung: ---Klassifizierung: ---Flagge: Niederländisch Umweltzertifikate: ---Maße: Länge 67 m / Breite 7,7 m / Tiefgang 1,6 m Kapazität: max. 66 Personen/Betten Crewmitglieder: 7-12 Bordsprache: Deutsch und Englisch Bordwährung: Euro Zahlungsmittel: Bar und EC-Karten Wlan: ---Wichtige Hinweise Diätkost: (z.b. lactosefreie und glutenfreie Kost) auf Anfrage und gegen Aufpreisvon 25 Euro (zahlbar vor Ort) möglich. Muss mind. 14 Tage vor Reiseantritt bestellt werden. Spezielle Diätprodukte müssen gegebenenfalls mitgebracht werden Essen: Frühstücksbuffet, Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket für die Radtouren, Nachmittagskaffee mit Kuchen, Abendessen (2-3 Gänge)

5 Kabinenreinigung: Tägliche Kabinenreinigung, Bettwäsche und Handtücher, Wechsel bei Bedarf Ausflüge: Buchung und Bezahlung ausschließlich an Bord und in bar Mitnahme eigener Räder auf Anfrage in begrenzter Anzahl ohne Aufpreis möglich. Urlaubsgepäck: Aufgrund des begrenzten Stauraums, raten wir von Hartschalenkoffern ab. Hunde sind aus Rücksicht auf Mitreisende an Bord nicht erwünscht.

6 Allgemeine Reisebedingungen für Radissimo-Radreisen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die Radissimo GmbH ( Radissimo ) mit Ihnen bis zum abschließt. Für Buchungen ab gelten sie nicht mehr. Für diese Reiseverträge erhält der Kunde rechtzeitig vor Vertragsschluss neue Allgemeine Reisebedingungen, die dann Buchungsgrundlage seines Reisevertrages sind. 2. Abschluss des Reisevertrages, Reiseunterlagen 2.1 Radissimo ist Reiseveranstalter aller in der derzeit gültigen Leistungsausschreibung im Kata-log oder im Internet als Radissimo-Tour gekennzeichneten Reisen. Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefon, per Fax oder auf elektronischem Weg ( ) erfolgen kann, bietet der Anmelder Radissimo den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt sowie dieser Allgemeinen Reise-bedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Vertragspflichten haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Radissimo zustande. Radissimo informiert den Anmelder über den Vertragsschluss und übersendet eine schriftliche Buchungs-bestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Radissimo vor, an das Radissimo für 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt mit dessen Inhalt zustande, wenn der Reisende es innerhalb der Frist ausdrücklich oder schlüssig (z. B. Leistung der Anzahlung) annimmt. 2.3 Sollten die Reiseunterlagen dem Anmelder wider Erwarten nicht mindestens bis zwei Wochen vor Reiseantritt zugehen, hat sich dieser unverzüglich mit Radissimo in Verbindung zu setzen (siehe Ziffer 12.5). 3. Zahlung 3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung, die auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird, in Höhe von 20 % des Reisepreises, max. 250 pro Person, sowie die Versicherungsprämie einer gewählten Reiseversicherung, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zur Absicherung der Kundengelder hat Radissimo eine Insolvenzversicherung bei tourvers abgeschlossen. 3.2 Die Restzahlung auf den Reisepreis ist vollständig und unaufgefordert 21 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere Radissimo nicht mehr nach Ziffer 8.1 zurücktreten kann. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift bei Radissimo. Die jeweils fällige Zahlung erfolgt möglichst per Überweisung in einem Betrag unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungs- und Kundennummer. 3.3 Wird der jeweils fällige Teil des Reisepreises trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist Radissimo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 orientieren. Stornierungs- oder Rücktrittsentschädigungen sind jeweils nach Erhalt einer Rechnung hierüber sofort zur Zahlung fällig. 4. Leistungspflichten von Radissimo, Preisänderung vor Vertragsschluss 4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Radissimo in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseaus-schreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Radissimo ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung. 4.2 Radissimo behält sich vor, vor Vertragsschluss vom Prospekt abweichende Änderungen des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- oder Flughafengebühren), oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Radissimo behält sich weiterhin vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde wird vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hingewiesen. 5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss, Rechte des Kunden 5.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Radissimo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind Radissimo gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 5.2 Radissimo behält sich vor, Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang vorzunehmen, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. 5.3 Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Preiserhöhung um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Radissimo in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Leistungsänderung oder Preiserhöhung gegenüber Radissimo geltend zu machen. 6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Radissimo. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, so kann Radissimo eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Radissimo er-sparten Aufwendungen sowie dessen, was Radissimo durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Radissimo behält sich vor, diesen Anspruch konkret oder pauschalisiert zu berechnen. Radissimo kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Zeitpunkt des Rücktrittes des Kunden, wie folgt verlangen: a) Radreisen: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35 % Vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50 % Vom 7. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn sowie bei Nichtantritt 90 % b) Schiffsreisen: Bis zum 85. Tag vor Reiseantritt 10 % Vom 84. bis 43. Tag vor Reiseantritt 30 % Vom 42. bis 29. Tag vor Reiseantritt 60 % Vom 28. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn sowie bei Nichtantritt 90 % Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Radissimo ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Radissimo kann eine konkret berechnete Entschädigung im Einzelfall fordern, wenn Radissimo nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und wenn Radissimo die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffert und belegt. 6.3 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung) besteht nicht. Sollten auf Wunsch des Kunden im Wege der Kulanz noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen werden, kann Radissimo ein Umbuchungsentgelt von 29 pro Umbuchungs-vorgang erheben. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann je-derzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. 6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende eine Ersatzperson stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Radissimo zuvor anzuzeigen hat. Radissimo kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist Radissimo berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Entschädigung von bis zu 29 pro Person zu verlangen. Es steht dem Kunden frei, Radissimo nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Radissimo als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Radissimo ordnungsgemäß angeboten hat, aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, vorzeitiger Reiseabbruch) nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Radissimo bezahlt an den Kunden ersparte Aufwendungen ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht zur Zahlung zurück, soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an sie zurückerstattet worden sind. 8. Rücktritt und Kündigung durch Radissimo 8.1 Radissimo kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn sie diese in der jeweiligen Reiseausschreibung im Prospekt ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, zu dem ihre entsprechende Rücktrittserklärung dem Kunden vor dem Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung diese Zahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechende Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist von Radissimo bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet. 8.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Radissimo nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, behält Radissimo den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Even-tuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7 9. Kündigung wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich er-schwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Radissimo als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz ( 651j BGB, 651e Abs.3 S.1 und 2, Abs.4 S. 1 BGB). Danach kann Radissimo für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Radissimo ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 10. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden 10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Radissimo kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Radissimo kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Reiseleiter sind berechtigt, auf der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen des Kunden entgegenzunehmen und ggf. für Abhilfe zu sorgen Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Radissimo innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen, wobei Schriftform empfohlen wird. Die Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Radissimo verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die vertragliche Haftung von Radissimo für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei-geführt wird oder soweit Radissimo für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist Für alle gegen Radissimo gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sach- und Vermögens-schäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt Diese Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.1 und 11.2 gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind oder für Ansprüche nach LuftVG. 12. Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftung für Fahrräder 12.1 Der Kunde muss vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst prüfen, ob die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten mit seiner jeweiligen körperlichen Leistungsfähigkeit vereinbar ist. Radissimo empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensmitwirkungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er haftet für Schäden und das Abhandenkommen von bei Radissimo gemieteten Fahrrädern, wenn er einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat ( 823 BGB). Dem Reisenden obliegt die Pflege und Kontrolle des privaten wie auch des gemieteten Fahrrades während der Tour. Etwaige die Fahrtüchtigkeit einschränkende Mängel eines geliehenen Fahrrades sind der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen. Ein Fahrrad, das im Eigentum des Kunden steht, hat dieser selbständig instand zu halten und gegen Diebstahl zu sichern. Es wird dem Kunden empfohlen, für das eigene Fahrrad entsprechende Fahrradversicherungen und / oder Hausratsversicherungen, die das Fahrrad gegen Diebstahl auch im Ausland versichern, abzuschließen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch im Ausland vom Kunden verursachte Schäden absichert, wird ebenfalls empfohlen Bei Schäden oder Verlust des Reisegepäcks bei Flugreisen sollte der Reisende auch eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten Der Reisende hat auf Radtouren die jeweilige Straßenverkehrsordnung des Landes zu beach-ten Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde Radissimo zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der von Radissimo mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. 13. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung 13.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Radissimo geltend zu machen. Es wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Gepäck-schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon für die Ansprüche auf Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung Powered by TCPDF ( oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder Radissimo gegenüber innerhalb der genannten Monatsfrist anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungs-ansprüche geltend gemacht werden sollen Reisevertragliche Ansprüche nach den 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und Radissimo Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder Radissimo die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist Reiseleiter sind nicht berechtigt, Ansprüche gegen Radissimo rechtlich anzuerkennen. 14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften Der Kunde hat sorgfältig auf die in den Katalogen und Reiseunterlagen für Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, von Radissimo gegebenen Informationen über Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Vorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen von Radissimo zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst ver-antwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Radissimo hat ihre eigenen Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. 15. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Der Reiseveranstalter ist gemäß EU-Verordnung Nr. 2111/2005 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu unterrichten. Steht bei der Buchung die aus-führende Fluggesellschaft noch nicht fest, so muss Radissimo diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird / werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht / feststehen. Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss Radissimo den Kunden über den Wechsel informieren und unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List (Schwarze Liste) der EU ist auf der Internetseite einsehbar. 16. Versicherung Radissimo empfiehlt dem Reisenden dringend den Abschluss von Reiseversicherungen, insbesondere einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruchs- und ggf. einer Auslandsreisekrankenversicherung. 17. Schlussbestimmungen und Datenschutz, Hinweis auf Online-Streitbeilegung 17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Radissimo und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Radissimo verein-bart Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Radissimo zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Reisevertrags mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Radissimo hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an in-fo@radissimo.de können Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Marktoder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten unter zur Verfügung. Radissimo nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht. Hinweis: Für Partner-Touren gelten gesonderte Allgemeine Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter.

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