Elternleitfaden. für den Bereich Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
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1 Hans-Thoma-Schule Schule mit den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung und Lernen Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Hans-Thoma-Schule, Im Portugall 15, Oberursel Tel , Fax Elternleitfaden für den Bereich Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Hans-Thoma-Schule heißt Sie mit diesem kleinen Leitfaden recht herzlich willkommen. Wir hoffen, dass Ihnen der Leitfaden eine Orientierungshilfe für den Schulbesuch Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes an unserer Schule bietet und Ihnen wesentliche Fragen beantwortet. Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, so stehen Ihnen hierfür unsere Lehrkräfte sowie die Schulleitung gerne zur Verfügung. Ohne Ihre Mitarbeit in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie zum Beispiel Schul-, Klassen- und Sportfeste und/ oder eine Mitarbeit im Förderverein bieten Ihnen die Möglichkeit zum persönlichen Engagement.
2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schulleiter : stellv. Schulleiterin: Herr Rudolph Frau Kötter Schulsekretärin: Hausmeister: Frau Vargas Herr Odekerken Für die Schülerinnen und Schüler arbeiten außerdem: 43 Förderschullehrerinnen und lehrer 1 Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LIV) 1 Sozialpädagoge 5 Erzieherinnen 8 Integrationshelferinnen Schulelternbeirat Vorsitzende: Stellvertreterin: Frau Behle Frau Diebel Öffnungszeiten des Sekretariats: täglich 8:00 12:15 Uhr
3 Schulorganisation Unterrichtszeiten Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung 8:00-8:15 Parkplatz- und Hofaufsicht 8:15-8:55 1. Stunde 8:55-9:00 Stundenwechsel 9:00-9:40 2. Stunde 9:40-9:55 9:55-10:15 1. Pause Frühstückspause (wird individuell genutzt) 10:15-10:55 3. Stunde 10:55-11:00 Stundenwechsel 11:00-11:40 4. Stunde 11:40-11:55 2. Pause 11:55-12:35 5. Stunde 12:35-13:15 Mittagessen 13:15-13:40 3. Pause 13:40-14:20 6. Stunde 14:20-15:00 7. Stunde Unterrichtsende Ab der 2. Klasse ist die Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung für alle Schülerinnen und Schüler als Ganztagsschule konzipiert. 1. Klasse: täglich 13:15 Uhr (nach dem Mittagessen) ab der 2. Klasse: Mo, Mi. Do: 15:00 Uhr Di: Fr: 14:20 Uhr 13:15 Uhr
4 Adresse Bücher Elternabend Elternbeirat / Schulelternbeirat Elterngespräche Elternmitarbeit Essen und Trinken Förderverein Fundsachen Hausaufgaben Homepage Informationen Bei der Schulanmeldung haben Sie Ihre Kontaktdaten (Adresse, Festnetzund/ oder Handynummer) angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir Sie um eine sofortige Mitteilung der neuen Daten o an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer o an das Sekretariat Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. Versehen Sie bitte jedes Buch mit einem Schutzumschlag (keine selbstklebende Folie). Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Tochter/ Ihr Sohn sorgfältig mit den Büchern umgeht. Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig Elternabende statt. Ihre regelmäßige Teilnahme ist für unsere Zusammenarbeit wichtig! Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Diese wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren den Klassenelternbeirat (1 Klassenbeirat und 1 Stellvertreter/in). Die Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat. Aus ihrer Mitte wird für die Dauer von 2 Jahren 1 Vorsitzende/r und 1 Stellvertreter/in gewählt. Der Schulelternbeirat trifft sich in der Regel zweimal im Schuljahr. Wir bieten zweimal jährlich Elternsprechtage an, an denen Sie über die Entwicklung und den Förderplan Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes informiert werden. Natürlich stehen Ihnen die Lehrkräfte auch außerhalb der Sprechtage zu Gesprächen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine direkt mit der jeweiligen Lehrkraft, zum Beispiel über das Mitteilungsheft. Für Eltern und Erziehungsberechtigte gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitarbeit. Hierzu zählen zum Beispiel: o Klassenelternbeirat o Mitarbeit bei Schul- und Klassenfesten o Mitarbeit im Förderverein Vor der ersten großen Pause frühstücken wir gemeinsam und in Ruhe im Klassenraum. Bitte geben Sie ein gesundes Frühstück und ausreichend Getränke in einer auslaufsicheren Trinkflasche mit. Der Förderverein der Hans-Thoma-Schule unterstützt in vielfältiger Weise die pädagogische Arbeit der Schule. Durch Mitgliedsbeiträge und Spendengelder konnten bisher zusätzliche Unterrichtsmaterialien, therapeutische Geräte und Hilfsmittel sowie Spielgeräte angeschafft werden. Ebenso wurden vielerlei schulische Veranstaltungen bezuschusst. Der Förderverein ist auf Ihre Mitarbeit und Unterstützung angewiesen. Mitgliedsanträge erhalten Sie im Sekretariat oder auf der Homepage der Schule. Sollte Ihre Tochter/ Ihr Sohn in der Schule Gegenstände verloren haben, so fragen Sie bitte bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer, dem Hausmeister und im Sekretariat nach. Zur Erteilung von Hausaufgaben im Rahmen der Ganztagsschule hat die Schulkonferenz folgende Regelung beschlossen: Im jeweiligen Klassenverband soll mit den Eltern und Erziehungsberechtigten eine Einigung über die Hausaufgaben erzielt werden. Ist dies nicht möglich, dürfen Hausaufgaben nicht von einem auf den anderen Tag erteilt werden. In diesem Fall sollen die Hausaufgaben über mehrere Tage, einschließlich des Wochenendes, aufgegeben werden. Auf unserer Homepage können Sie sich über die Hans-Thoma-Schule informieren (zum Beispiel: Aktuelles, pädagogische Arbeit, Schulprogramm). Neben unserer Homepage erfolgen Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte über Elternbriefe und Elternabende. Individuelle Mitteilungen erfolgen über das Mitteilungsheft.
5 Kopiergeld Klassenfahrt Kleidung Krankheit Krankmeldungen Medikamente/ medizinische Hilfsmaßnahmen Mittagessen Schulbesuchsbescheinigung Schülerbücherei Schulkiosk Schulkonferenz Zusätzliches Arbeitsmaterial wird in Form von Kopien zur Verfügung gestellt. Pro Halbjahr werden von jedem Schüler 5 eingesammelt. Im Laufe der Schulzeit finden ohne bestimmten Turnus Klassenfahrten statt. Über Planung und Kosten informiert Sie die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer rechtzeitig. Bitte achten Sie (insbesondere in der Grundstufe) darauf, dass Ihre Tochter/ Ihr Sohn den Witterungsverhältnissen entsprechend gekleidet ist. Gerne können Sie Ihrem Kind Wechselkleidung mitgeben, welche in den Klassenräumen aufbewahrt werden kann. Bitte schicken Sie Ihre Tochter/ Ihren Sohn nicht in die Schule, wenn bereits Krankheitsanzeichen ersichtlich sind. Bedenken Sie, wie schnell ansteckende Krankheiten um sich greifen. Wir setzen auf Ihre Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ab dem ersten Tag soll möglichst vor Unterrichtsbeginn eine Krankmeldung telefonisch oder in Form einer (Hans-Thoma- Schule@hts.hochtaunuskreis.net) erfolgen. Im Sekretariat ist ein Anrufbeantworter geschaltet, der jeden Morgen abgehört wird. Kommt die Schülerin/ der Schüler wieder in die Schule, so ist eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Eltern vorzulegen. Ab dem 6. Fehltag (Schultage) muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, vor und nach den Ferien ist dies prinzipiell verpflichtend. Die Klassenkonferenz kann aber in Einzelfällen auch über Sonderregelungen bzgl. der Attestvorlage entscheiden. Für Grund u. Mittelstufenschüler gilt gesetzlich verpflichtend: Wenn keine Krankmeldung per Telefon oder vorliegt, muss die Schule am 1. Tag der Abwesenheit zu Hause anrufen um den Verbleib der Schülerin / des Schülers zu klären. Sofern während des Schulalltags Medikamente verabreicht oder medizinische Hilfsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, wird mit Ihnen eine schriftliche Vereinbahrung bezüglich der Verabreichung bzw. Durchführung getroffen. Die Maßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine aktuelle und detaillierte schriftliche ärztliche Verordnung (was, wann, wie viel und auf welchem Verabreichungsweg) vorliegt. Dies gilt auch für Notfallmedikamente! Die Schülerinnen und Schüler erhalten von Montag bis Freitag ein kostenpflichtiges Mittagessen, das vom Taunus-Menü-Service zubereitet wird. Schulbesuchsbescheinigungen erhalten Sie im Sekretariat. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig. Die Schülerbücherei, welche sich im Leseraum der Schule befindet, ist gerade im Aufbau. Die Schüler können diese gemeinsam mit ihrer Klasse besuchen und sich ein Buch ausleihen (die auszuleihenden Bücher sind farblich markiert). Die Ausleihe erfolgt über Frau Huber. Über angemessene Bücherspenden (Kinder- und Jugendbücher) freut sich die Schülerbücherei. Bitte sprechen Sie Frau Huber an. Schüler der Mittel- und Berufsorientierungsstufe bieten jeweils in der ersten großen Pause einen Schulkiosk an. Informationen und Preise erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung. Die Schulkonferenz ist das oberste Gremium der Schule. Sie entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, zum Beispiel das Schulprogramm und seine Umsetzung. Alle Eltern der Schule können sich um die drei Sitze bewerben. Gewählt werden sie für jeweils zwei Jahre vom Schulelternbeirat. Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertretern des Lehrerkollegiums, der Eltern- und Schülerschaft zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter.
6 Schulordnung Schulranzen/ Schultasche Schulweg Sportunterricht Therapien Unfall Unterrichtsende vor den Ferien und am Ende des 1. Halbjahres Wertsachen Zeugnisse Anbei erhalten Sie die aktuelle Schulordnung. Wir bitten Sie, diese mit Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn gemeinsam zu lesen. Besonders möchten wir Sie auf das Handy- und elektronische Medienverbot an unserer Schule hinweisen. Eine Ausnahme bildet die dritte Pause. In dieser ist die Verwendung von MP3-Playern etc. zum Musikhören gestattet. Um das Gewicht des Schulranzens/ der Schultasche so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können die Unterrichts- und Arbeitsmaterialien aufbewahrt werden, so dass nur das zu den Hausaufgaben benötigte Material im Ranzen/ in der Schultasche transportiert werden muss. Bitte sehen Sie regelmäßig (in der Grundstufe täglich, später mindestens wöchentlich) gemeinsam mit Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn den Ranzen/ die Schultasche durch. Arbeitsblätter sollen ordentlich abgeheftet und fehlende Arbeitsmaterialien regelmäßig nachgefüllt werden. Alle Schülerinnen und Schüler werden bei Bedarf kostenfrei mit Taxen bzw. Fahrdiensten befördert. Sofern es die Behinderung und die Anbindung ihres Wohnorts an öffentliche Verkehrsmittel zulassen, bewältigen die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die Erziehung zur Selbstständigkeit und zur Anbahnung des Übergangs von der Schule in den Beruf ab dem 6. Schulbesuchsjahr den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie erhalten kostenfrei Schülerjahreskarten des RMV, die auch in den Ferien genutzt werden können. Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Schmuck im Sportunterricht nicht gestattet. Lange Haare müssen beim Sportunterricht zusammengebunden sein (keine Haarspangen/-reifen). Das Tragen von Sportbekleidung und Turnschuhen mit heller Sohle sowie das Mitbringen von Getränken sollten selbstverständlich sein. Während der Unterrichtszeit besteht ab der 2. Klasse ein Therapieangebot in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Die Therapien werden von externen Therapeutinnen angeboten. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrer oder Frau Kötter, wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten. In der Schule, auf dem direkten Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrt) sind unsere Schülerinnen und Schüler gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, muss von uns unverzüglich eine Unfallmeldung über den Hergang und die Folgen des Unfalls angefertigt werden. Bitte denken Sie daran, uns nach Arztbesuchen entsprechend zu informieren. Die Unfallmeldung wird dann an die Unfallversicherung der Schule weitergeleitet. Am jeweils letzten Tag vor den Ferien und am Ende des 1. Halbjahres (Zeugnisausgabe) endet der Unterricht für alle Klassen bereits nach der 3. Stunde um Uhr. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Tochter/ Ihr Sohn keine Wertsachen (z.b. hohe Geldbeträge, elektronische Geräte etc.) in die Schule mitnimmt. Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Wertgegenstände. In der 1. und 2. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Ab der 3. Klasse erhalten sie halbjährlich ein Zeugnis.
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