Leitfaden für Eltern unserer Schülerinnen und Schüler
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- August Brandt
- vor 7 Jahren
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1 Leitfaden für Eltern unserer Schülerinnen und Schüler Liebe Eltern, herzlich willkommen an der Timm-Kröger-Grundschule. Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Informationsheft einen Leitfaden an die Hand geben zu können, der Ihrem Kind und Ihnen den Einstieg in das Schulleben erleichtern soll. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen hierfür die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Schulleitung zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine schöne Grundschulzeit. Ihr Pädagogenteam der TKGS 1
2 Inhaltsverzeichnis Anschrift.. 3 Arbeitsmaterialien.. 6 Betreuung.. 7 Bücher.. 6 Elternbeirat.. 10 Elternabend.. 11 Erreichbarkeit... 3 Ferien 7 Gesundheit.. 10 Hausaufgaben.. 4 Krankheitsfall.. 8 Schulweg.. 5 Stundenplan.. 5 Unterrichtszeiten.. 4 Verloren/ Gefunden. 10 Veranstaltungen. 9 Versicherung Zeugnisse. 7 Zusammenarbeit Schule Elternhaus. 10 2
3 Anschrift und Erreichbarkeit Timm-Kröger- Grund- und Regionalschule Elendsredder Kiel Tel: Fax: Website: Schulleitungsteam Markus Schier ( Schulleiter) Christine Holst (stellvertr. Schulleitung) Gesa-M. Schneider (stellvertr. Schulleitung und Grundschul-Koordinatorin) Sekretariat Monika Reske Di, Mi und Fr: 6.30h h Hausmeister Martin Mund DRK- Betreute Grundschule Fr. Rathje:
4 Unterrichts- und Pausenzeiten Zeit Unterrichtsstunden Pausenzeiten 7:30-7:45 Ankommenszeit 7:45-8: :35-9: :20-9:40 20 Minuten 9:40-10: :30-11: :15-11:35 20 Minuten 11:35 12: :25 13:10 6. Wir sind eine Verlässliche Grundschule mit verlässlichen Kernzeiten: 7.30 Uhr bis Uhr für die Klassen 1 und Uhr bis Uhr für die Klassen 3 und 4 Hausaufgaben Hausaufgaben dienen überwiegend der Übung und Wiederholung des Unterrichtsstoffes. Sie können nach Fächer und Leistungsstand des einzelnen Schülers unterschiedlich sein. Sie werden in der Schule vorbereitet, besprochen und sind ein wichtiger Bestandteil des Lernprozesses (eigenverantwortliches Lernen). Für die Erledigung der Hausaufgaben sollten folgende Voraussetzungen bestehen: Ihr Kind braucht für seine Hausaufgaben Ruhe. Also bitte Musik und Fernseher ausschalten, keine lauten Gespräche. Lassen Sie Ihr Kind möglichst selbstständig arbeiten. Beantworten Sie jedoch im Vorfeld alle seine Fragen und geben Sie Anregungen, wenn es mit einem Problem allein nicht fertig wird. Loben Sie gute Ansätze und Leistungen Achten Sie darauf, dass nach Beendigung der Arbeit die Federtasche vollständig ist und die Stifte wieder gespitzt sind. Die Hausaufgaben sind beendet, wenn die Tasche für den nächsten Tag gepackt ist. Das Mitbringen von besonderen Arbeitsmaterialien, die zu einem bestimmten Tag benötigt werden, das Unterschreiben von Arbeiten bzw. Elternbriefen usw. zählt ebenfalls zur Erledigung von Hausaufgaben 4
5 Stundenplan Die Schüler erhalten Ihren Stundenplan im Laufe der ersten Schulwoche. Die Klassen 1 und 2 haben jeden Tag von 7:45-11:15 Uhr Schule. Die Klassen 3 und 4 haben jeden Tag von 7:45-12:20 Uhr Schule, manchmal auch bis 13:10 Uhr. Zu den festen Unterrichtsstunden können AG- Stunden hinzukommen. Deutsch- und Mathematikstunden werden in den Jahrgangsstufen 1 und 2, sowie 3 und 4, parallel gesteckt um Differenzierungsangebote nach dem Prinzip Fördern und Fordern zu schaffen. Der Stundenplan kann sich zum Halbjahr eines jeden Schuljahres verändern. Schulweg Es empfiehlt sich, den Schulweg und ggf. die Busfahrt bereits vor dem ersten Schultag wiederholt gemeinsam zu üben, damit Ihrem Kind dieser Weg rechtzeitig vertraut ist. Ihr Kind soll ihn später allein oder in Gruppen selbständig bewältigen können. Suchen Sie sich den sichersten Weg aus; dies muss nicht unbedingt der kürzeste sein. Damit Ihr Kind im Straßenverkehr besser gesehen wird, eignet sich farbenfrohe, mit reflektierenden Teilen besetzte Kleidung. In der 1. Klasse erhalten die Kinder reflektierende Schutzhüllen für Ihren Schulranzen. Ihr Kind darf ab Ende der 1. Klasse auch mit dem Roller zur Schule kommen, vorausgesetzt, es trägt einen Helm, es beherrscht den Roller und kann sich im Straßenverkehr sicher bewegen. Die Verkehrsregeln müssen Ihrem Kind vertraut sein. Nachdem Ihr Kind in der 4. Klasse die Radfahrprüfung abgelegt hat, darf es auch mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, dann nutzen Sie bitte die Parkplätze vor oder hinter der Schule. Alle Gefahrenquellen können weder Eltern noch Schule beseitigen. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Kind zur Selbstständigkeit im Straßenverkehr erzogen wird. Ein Kind, das Gefahren richtig einzuschätzen lernt, ist weniger gefährdet. 5
6 Schulbücher und Arbeitsmaterialien Für jede Klassenstufe gibt es eine Material- und Anschaffungsliste. Diese Liste wird vor den Sommerferien von den Klassenlehrern an die Eltern ausgegeben und zu Beginn des neuen Schuljahres von Fachlehrern zum Teil ergänzt. In einigen Fächern erhalten die Schüler bestimmte Arbeitshefte, die von der Schule zur Verfügung gestellt werden. Schulbücher sollen über mehrere Jahre hinweg genutzt werden. Daher ist es wichtig, dass jedes Kind damit pfleglich umgeht. Für nicht sorgsam behandelte oder nicht wieder auffindbare Bücher ist am Ende des Jahres Ersatz zu leisten. Sportunterricht Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind: Eine Sporttasche Ein paar Hallenturnschuhe mit abriebfester oder heller Sohle. Die Kinder müssen die Schuhe selbstständig schließen können. Eine Turnhose Ein T-Shirt 1. Bitte versehen Sie alle Sportsachen mit dem Namen Ihres Kindes. 2. Ihr Kind sollte am Tage des Sportunterrichts leicht zu wechselnde Kleidung tragen. 3. Lange Haare sind mit einem Haarband zusammen zu binden. 4. Während des Sportunterrichts ist das Tragen von Uhren, Ketten, Ringen, Armbändern, Ohrringe usw. verboten! 5. Bei Erkrankung muss Ihr Kind eine schriftliche Mitteilung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, sollte es nicht am Sportunterricht teilnehmen. 6. Am Ende der Woche sollte das Sportzeug mit nach Hause genommen werden. Bei länger andauernder Befreiung aus Gesundheitsgründen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Wertgegenstände nimmt der Sportlehrer oder die Sportlehrerin für die Dauer des Unterrichts nicht in Verwahrung. 6
7 Betreuung Im Schulgebäude befindet sich die betreute Grundschule, in der Eltern ihre Kinder bis 17 Uhr an allen Wochentagen betreuen lassen können. Auch in der Zeit vor Unterrichtsbeginn von 7:00 bis 7:30 Uhr ist eine Betreuung der Kinder gewährleistet. In den Ferien gibt es ebenfalls Betreuungszeiten. Alle Angebote sind kostenpflichtig. Träger der betreuten Grundschule ist das Deutsche Rote Kreuz. Zeugnisse In der Klassenstufe eins gibt es am Ende des Schulhalbjahres einen Entwicklungsbericht und ein ausführliches Gespräch mit dem jeweiligen Klassenlehrer/in. Am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler ein Berichtszeugnis in tabellarischer Form. Die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe zwei erhalten sowohl nach dem ersten als auch nach dem zweiten Halbjahr ebenfalls ein Berichtszeugnis in tabellarischer Form. In der Klassenstufe drei erhalten die Schüler und Schülerinnen nach Schulkonferenzbeschluss zum Ende jeden Schulhalbjahres ein Notenzeugnis mit einer ergänzenden Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Schule. Ein Lernplan ergänzt bei einigen Schülern die Beurteilungen im Zeugnis. In der Klassenstufe vier erhalten die Kinder zum Halbjahr ein Notenzeugnis, ebenfalls mit einer ergänzenden Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Schule, gegebenenfalls einen Lernplan und das Angebot an die Eltern zu einem Entwicklungsgespräch bzgl. der weiterführenden Schule. Das vierte Schuljahr endet für die Kinder mit einem Notenzeugnis. Schulferien Die Termine der Schulferien erfahren Sie über die Zeitung oder das Internet. Auf der Homepage der Schule finden Sie zudem alle Termine. Bei Zeugnisausgaben und vor den Weihnachtsferien ist immer um 11:15 Uhr Unterrichtsschluss. Die durch die Schulkonferenz jährlich festgelegten beweglichen Ferientage und Tage der Lehrerfortbildung werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage orientieren wir uns an der Auswahl der Tage der Kieler Schulen. 7
8 Beurlaubung Sollte einmal eine Beurlaubung Ihres Kindes erforderlich sein, so setzen Sie sich bitte mit dem Klassenlehrer in Verbindung. Beurlaubungen von drei Tagen bis zu vier Wochen sowie Beurlaubungen vor und im Anschluss an Ferien kann die Schulleitung im Einvernehmen mit der Klassenleitung auf Antrag erteilen. Diese Anträge sind spätestens zwei Wochen vor Beginn in schriftlicher Form bei der Schulleitung zu stellen. Krankheitsfall Kranke Kinder gehören ins Bett und nicht in die Schule. Melden Sie ihr Kind bitte umgehend im Sekretariat krank oder teilen Sie es Klassenkameraden mit. Eine schriftliche Entschuldigung ist am Ende einer Krankheit erforderlich. Sollte Ihr Kind während des Schulvormittags erkranken oder andere Ereignisse auftreten, die eine Abholung des Kindes erforderlich machen, werden wir Sie telefonisch benachrichtigen. Hinterlassen Sie bitte in der Schule eine Notfallnummer, damit wir Sie erreichen können. Sollte in einer Klasse einmal ein Befall von Kopfläusen auftreten, werden Sie informiert und erhalten ein Merkblatt, das Sie bitte sorgfältig beachten. Bei Kopfläusen ist es lt. Infektionsschutzgesetz nicht Angelegenheit der Schule oder des Gesundheitsamtes, Maßnahmen zu ergreifen, das ist Aufgabe der Eltern. Ein betroffenes Kind darf erst wieder die Schule besuchen, wenn uns eine schriftliche Bescheinigung vom Gesundheitsamt vorliegt, dass es frei von Läusen und Nissen ist. Sollten Sie für Ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungsund Straßenverhältnisse befürchten und es ist kein Unterrichtsausfall angeordnet, können Sie Ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Bitte informieren Sie uns dann umgehend. 8
9 Versicherung Für alle Schülerinnen und Schüler hat die Stadt Kiel als Schulträger eine Unfallversicherung abgeschlossen. Unfallversicherungsschutz besteht bei allen mit dem Schulbesuch zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere während des Unterrichts, während der Pausen und sonstiger Schulveranstaltungen (Ausflüge, Besichtigungen etc.). Das Kind ist auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet (Sportplatz, Museum usw.) ebenfalls unfallversichert. Unfälle müssen umgehend der aufsichtsführenden Lehrkraft, der Klassenlehrerin oder der Schulleitung gemeldet werden. Von diesen wird der Unfall dem Unfallversicherungsträger angezeigt. Schülerinnen und Schüler, die während der Unterrichtszeit sofort ärztliche Hilfe benötigen, werden zum nächsten praktizierenden Arzt oder ins Krankenhaus gebracht. Selbstverständlich benachrichtigen wir Sie umgehend. Teilen Sie uns bitte unverzüglich mit, wenn sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert. Dies kann über die Lehrkraft geschehen oder Sie wenden sich direkt an unser Schulbüro. Schulveranstaltungen In unserer Schule finden über das Jahr verteilt zahlreiche Aktivitäten und Veranstaltungen statt, z.b.: Weihnachtstheaterbesuche Weihnachtsbasteln Faschingsfeier Projekttage Bundesjugendspiele Kennlerntage (für Kinder der künftigen 1. Klasse) Lese- und Mathewettbewerbe Teilnahme an Sportwettbewerben Klassenausflüge Besichtigungen außerschulischer Lernorte Klassenfahrten Die Teilnahme an den Schulveranstaltungen - auch wenn sie außerhalb der regulären Unterrichtszeiten liegen oder außerhalb des Schulgeländes stattfinden - ist verbindlich. 9
10 Schulgesundheit Zahnärztliche Untersuchung Im Rahmen des Schulgesundheitsdienstes wird während der Grundschulzeit jährlich eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Behandlung im Zahn-, Mund- oder Kieferbereich nötig ist, erhalten eine Benachrichtigung für die Eltern, damit die festgestellten Schäden durch einen Arzt eigener Wahl behoben werden. Zahnprophylaxe Um Karies oder sonstigen Zahnproblemen vorzubeugen, bekommt unsere Schule alle 2 Wochen Besuch von Frau Harms. Sie bringt den Schülern das richtige Zähneputzen bei und erteilt Informationsstunden zur Zahngesundheit und Mundpflege. Gesundes Frühstück An der TKGS achten wir auf gesunde Ernährung. Wir bitten Sie, ein geeignetes Schulfrühstück zusammenzustellen, um somit die geistige Leistungsfähigkeit Ihres Kindes zu fördern. Das Thema Gesunde Ernährung wird auch im Unterricht behandelt. Verloren/ Gefunden Bitte geben Sie Ihrem Kind keine Wertsachen mit in die Schule, da für diese keine Haftung übernommen werden kann. Fundsachen werden jeweils in den Klassen oder im Sekretariat gesammelt. Wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrkraft. Hin und wieder wird es notwendig sein, dass Ihr Kind einen Geldbetrag in die Schule mitbringen muss. Dieser Betrag soll in einem mit dem Namen des Kindes versehenden Briefumschlag der jeweiligen Lehrkraft übergeben werden. Elternbeirat Zum ersten Elternabend nach der Einschulung lädt der/die Vorsitzende des Schulelternbeirats ein. Der/die Schulelternbeiratsvorsitzende wird über die Aufgaben des Elternabends und Elternbeiratswahl informieren. Bei der anschließenden Wahl werden drei Vertreterinnen/ Vertreter der Elternschaft für den Klassenelternbeirat gewählt. Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Eltern und Lehrerinnen/ Lehrer. Er lädt zu den weiteren Elternabenden ein. 10
11 Elternabend, Elternsprechtag, Elterngespräche Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit der Klassenleitung einberufen werden. Wir bitten um regelmäßige Teilnahme. Zu Elternwahl-Abenden wird gesondert von der Schule eingeladen. Elternsprechtage finden halbjährlich nach den Zeugnissen statt. Bei Bedarf stehen die Lehrkräfte auch außerhalb des Sprechtages zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine z. B. über das Hausaufgabenheft. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Grund zu einer Beschwerde vorliegt, wenden Sie sich bitte zunächst an die zuständige Lehrkraft. Zusammenarbeit Schule - Elternhaus Für den schulischen Erfolg Ihres Kindes ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus von großer Bedeutung. Sprechen Sie offen mit uns über Ihre Erwartungen. Wir wollen sie nach Möglichkeit beachten und bitten Sie gleichermaßen, auch unsere Wünsche zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die Wünsche der Schule an die Eltern aufgeführt. Üben Sie im Vorfeld gemeinsam mit Ihrem Kind den Schulweg. Lassen Sie Ihr Kind alleine in die Schule kommen, nur so erlernt es seine Selbstständigkeit. Schicken Sie Ihr Kind bitte pünktlich zur Schule. Behindern Sie den Unterricht bitte nicht, indem Sie sich zu Beginn oder am Ende des Unterrichts in oder vor den Klassenräumen aufhalten. Kümmern Sie sich bitte darum, dass Ihr Kind richtig ausgestattet zur Schule kommt. Helfen Sie Ihrem Kind beim Packen der Schultasche bzw. erziehen Sie es zur Eigenverantwortung. Kümmern Sie sich bitte darum, dass die Hausaufgaben erledigt werden. Sehen Sie bitte dazu täglich das Hausaufgabenheft ein. Erziehen Sie Ihr Kind bitte dazu, anderen nicht ins Wort zu fallen und üben Sie mit ihm aufmerksames Zuhören. Achten Sie bitte darauf, dass die Lehrkraft als Person respektiert wird, der man mit Höflichkeit und Toleranz begegnet. Sprechen Sie bitte vor Ihrem Kind nicht abwertend über die Lehrkraft, sondern diskutieren Sie Probleme sachlich. Respektieren Sie bitte die Lehrkraft außerhalb der Schule als Privatperson und berücksichtigen Sie die Kontaktmöglichkeiten die die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer angegeben hat 11
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