Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB)"

Transkript

1 Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie werden mit Vertragsabschluss zur Vertragsgrundlage. 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht 1.1 Die nachfolgenden Vermietbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB des Vermieters gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Fahrzeugs an den Mieter vorbehaltlos vornimmt. 1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist die mietweise Überlassung des Reisemobil zum Zweck der Freizeitgestaltung. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Pauschalreisevertrag u.a. gemäß 651 a-i BGB kommen weder direkt noch indirekt zur Anwendung außer der Vermieter erweckt den Anschein gemäß 651a Abs. 2 BGB, dass es sich um eine Pauschalreise handele. 1.3 Zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Zeit befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gleich aus welchem Grund- ist ausgeschossen. 1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter sind schriftlich zu treffen. 1.5 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner 2. Mindestalter, Fahrerlaubnis, berechtigte Fahrer 2.1 Das Mindestalter des Mieters und jeden Fahrers beträgt 21 Jahre, bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen 25 Jahre. Sowohl Mieter als auch Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des angemieteten Fahrzeugs berechtigt. 2.2 Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von den bei Anmietung in den Mietvertrag aufgenommenen Fahrern gelenkt werden. 2.3 Die Vorlage des gültigen Führerscheins und eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist Voraussetzung für die Fahrzeugübernahme. Kommt es infolge fehlender Vorlage dieser Dokumente zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Können diese Dokumente weder zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Stornobedingungen der Ziffer 4.3 kommen zur Anwendung. Von Mietern/Fahrern, die nicht EU-Bürger sind, kann die Vorlage eines internationalen Führerscheins verlangt werden 3. Berechnung der Mietpreise, Mietdauer 3.1 Die Mietpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste des Vermieters, ebenso Mindestmietdauer und Saisonzeiten. Abweichungen davon werden im Mietvertag ausdrücklich vereinbart. Hierbei sind offensichtliche Irrtümer nicht bindend. 3.2 Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisliste des Vermieters zu entnehmen ist. 3.3 Im Mietpreis enthalten sind pro Tag 250 gefahrene Kilometer, ab 14 Miettagen unbegrenzte Kilometer. Mehrkilometer werden gemäß dem in der gültigen Mietpreisliste des Vermieters pro gefahrenem Kilometer angegebenen Satz abgerechnet. Ebenfalls enthalten sind die Mobilitätsgarantie der Fahrzeughersteller sowie Haftpflicht-, Kasko- und Teilkaskoversicherung gemäß Ziffer 6 dieser AGB, dem Mietvertrag und den Bedingungen der jeweiligen Versicherer. 3.4 Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Mieter an der Vermietstation und endet mit dem Ende der Rücknahmeprozedur des Fahrzeugs durch die Mitarbeiter in der CBS Consult GmbH AGB Seite 1 von 6

2 Vermietstation. 3.5 Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vermieter pro angefangener Stunde einen Satz gemäß seiner gültigen Mietpreisliste, jedoch für jeden ganzen verspäteten Tag max. den entsprechenden Gesamttagespreis. Kosten die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugrückgabe geltend macht, trägt der Mieter. 3.6 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit, ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug wird anderweitig vermietet. 3.7 Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgebracht werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird dem Mieter der Tankstellenpreis für die Füllung zuzüglich einer Dienstleistungspauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet. Kraftstoff - und Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter. 3.8 Einwegmieten sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Mietvertrag und gegen Zahlung einer Aufwandspauschale in Abhängigkeit von den genauen Rückgabemodalitäten möglich. 4. Buchung (Vertragsabschluss), Leistungsgegenstand, Umbuchung und Rücktritt 4.1 Reservierungen sind nur nach schriftlicher/ -bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziff. 4.2 und ausschließlich für den Leistungsgegenstand einer Fahrzeuggruppen, nicht eines speziellen Fahrzeugtyps verbindlich. Dies gilt auch dann, wenn in der Beschreibung für die Fahrzeuggruppe beispielhaft ein konkreter Fahrzeugtyp angegeben ist. 4.2 Prospektangaben in Fremdprospekten, Auskünfte und Zusicherungen Dritter, im Besonderen von Herstellern, Fahrzeugübergabestellen und Reisevermittlern, die über die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Angaben des Vermieters hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen, sind für den Vermieter nicht verbindlich. 4.3 Eine Fahrzeugreservierung kommt zustande nach Erteilung einer schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Vermieter und dem Eingang einer innerhalb von acht Tagen zu leistenden Anzahlung von 20% des zu erwartenden Mietpreises min auf einem Konto des Vermieters. Erst dann ist die Reservierung für beide Seiten verbindlich. Bei Überschreiten dieser Frist durch den Mieter ist der Vermieter an die Reservierung nicht mehr gebunden. Im Falle eines vom Kunden veranlassten Rücktrittes von der verbindlichen Buchung werden folgende Stornogebühren, in % des Mietpreises, fällig: bis zu 50 Tagen vor Mietbeginn 20 % 49 bis 15 Tage vor Mietbeginn 50 % weniger als 15 Tage vor Mietbeginn 80 % am Tage der Anmietung oder bei Nichtabnahme 95 % 4.4 Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ggf. als Bestandteil eines Urlaubs-Schutz-Paketes. 5. Zahlungsbedingungen, Kaution 5.1 Der nach den Buchungsdaten errechnete voraussichtliche Mietpreis abzüglich der bereits gezahlten Anzahlung muss spätesten 30 Tage vor Mietbeginn vollständig auf dem Konto des Vermieters, das er auf der Reservierungsbestätigung angegeben hat, für diesen gebührenfrei eingegangen sein. 5.2 Ist die Kaution von nicht bis zur Fahrzeugübernahme bargeldlos auf dem Konto, das der Vermieter bei der Reservierung angegeben hat beim Vermieter eingegangen, muss sie bei Fahrzeugübernahme in bar hinterlegt werden. Bargeldlose Zahlung ist nur durch Überweisung im Voraus möglich. 5.3 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. weniger als 30 Tage vor dem Übernahmedatum, werden der voraussichtliche Mietpreis und die Kaution sofort fällig. 5.4 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Endabrechnung durch den Vermieter innerhalb 14 Tagen bargeldlos auf das Konto des Mieters erstattet, dass CBS Consult GmbH AGB Seite 2 von 6

3 dieser im Mietvertrag angegeben hat. In Verbindung mit dem Mietverhältnis zusätzlich angefallene Kosten verrechnet der Vermieter mit der Kaution. 5.5 Soweit der Vermieter zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises und der Kaution kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen, insbesondere die Übernahme des Fahrzeugs Erfolgen Anzahlung, Restzahlung und Kautionszahlung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fälligkeiten, so kann der Vermieter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.3 dieser Bedingungen belasten. 6. Haftung des Mieters, Kaskoversicherung 6.1 Der Mieter wird mit einer Selbstbeteiligung von bei Teilkaskoschäden und mit bei Vollkaskoschäden von der Haftung freigestellt. 6.2 Die Haftungsbefreiung aus Ziff. 6.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. 6.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen: wenn Schäden aufgrund drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht werden wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeugüberlasse hat, Unfallflucht begeht wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziff. 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, oder sonstige Pflichten aus Ziff. 8 verletzt, es sei denn, die Unterlassung oder Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt wenn Schäden auf einer nach Ziff. 9.1 verbotene Nutzung beruhen wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 9.2 beruhen wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Breite/Höhe/Länge) beruhen und Schäden am Dach des Fahrzeuges wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zulassungsbestimmungen beruhen wenn Schäden durch unsachgemäße Be- und Entladung, Ladegut oder Rückwärtsfahren ohne Einwinken/Absichern durch 2. Person verursacht werden 6.4 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadenfeststellungskosten kann der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vorlegen. 6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Für die Bearbeitung solcher Forderungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, deren Höhe in der bei Übernahme des Reisemobils geltenden Preisliste des Vermieters beziffert ist. 6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. dem Vermieter geltend gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat. 6.7 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. 7. Übergabe, Rücknahme, Mängel des Vermietgegenstandes 7.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung teilzunehmen. Dabei wird ein Übernahmeprotokoll erstellt. Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs so lange verweigern bis die Einweisung erfolgt ist. Sollten durch Weigerung des Mieters in diesem Zusammenhang Übergabeverzögerungen entstehen gehen diese zu Lasten des Mieters. CBS Consult GmbH AGB Seite 3 von 6

4 7.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Übernahme des Fahrzeug das unter Ziff. 71. genannte Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen. 7.3 Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit den Mitarbeitern der Vermietstation eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom Vermieter und vom Mieter zu unterzeichnen ist. Wird die Rücknahme nicht durch die Unterschrift des Mitarbeiters des Vermieters bestätigt, gehen alle Schäden zu Lasten des Mieters, insbesondere aber nicht ausschließlich bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten. Auch Beschädigungen, die im Rückgabeprotokoll nicht vermerkt sind, bei Rückgabe aber vorhanden waren, gehen zu Lasten des Mieters. 7.4 Die Fahrzeugübergaben erfolgen samstags jeweils nachmittags von Uhr. Rücknahmen erfolgen samstags jeweils vormittags von 9-11 Uhr. An anderen Tagen und zu anderen Zeiten gewünschte Übergaben und Rücknahmen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und ggf. gegen ein zu vereinbarendes zusätzliches Entgelt laut gültiger Preisliste des Vermieters möglich. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug mindestens 7 Nächte vermietet wird und durch diese beiden angebrochenen Kalendertage insgesamt 24 Std. nicht oder nur aufgrund Verschuldens des Vermieters überschritten werden. In anderen Fällen gilt jeder angebrochen Kalendertag als ein Miettag. 7.5 Die Fahrzeuge werden innen sauber übergeben und sind ebenso sauber zurückzugeben. Der Brauchwassertank und die Toilettenkassette sind komplett zu entleeren. Falls Brauchwassertankentleerung, Innenreinigung und/oder Toilettenreinigung bzw. Leerung der Toilettenkassette bei Rückgabe vom Vermieter ganz oder teilweise durchzuführen sind, werden Reinigungsgebühren gemäß den Sätzen, die in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste des Vermieters aufgeführt sind erhoben. 7.6 Nach Mietbeginn am Reisemobil festgestellt Mängel sind dem Vermieter unverzüglich, jedoch spätestens bei Rückgabe anzuzeigen. Nur wenn solche Mängel im Rückgabeprotokoll detailliert schriftlich festgehalten sind, sind Ansprüche des Mieters aus Ihnen möglich, es sei denn der Vermieter habe Ihre Nichtdokumentation verursacht. 8. Verhalten bei Unfällen 8.1. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch an dem auf den Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. 8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen und spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges zu übergeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Er muss vom Mieter und ggf. den Zeugen unterschrieben sein. 9. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten 9.1 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. zur gewerblichen Personenbeförderung zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten auch wenn diese nur infolge des am Tatort geltende Rechts untersagt bzw. mit Strafe belegt sind zur sonstigen Benutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenen Straßen bzw. Gelände. 9.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind einzuhalten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere regelmäßig zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicheren Zustand befindet. CBS Consult GmbH AGB Seite 4 von 6

5 10. Nichtraucherfahrzeug, Haustiere 10.1 Alle Fahrzeuge des Vermieters sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchverbot gilt ausnahmslos und an jedem Ort im Innenraum und der Fahrerkabine der Fahrzeuge. Die nachgewiesene Zuwiderhandlung ist ein Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter Die Mitnahme von Tieren jeglicher Gattung und Rasse ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters und deren Aufnahme in den Mietvertrag gestattet Reinigungskosten, die insbesondere für die Entlüftung und Entkontaminierung von Rauch und/oder durch sonstige Nichtbeachtung der Ziffern 9.1. und 9.2. entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Zu Lasten des Mieters geht auch entgangener Gewinn für den Fall, dass das Fahrzeug nach Rückgabe auf Grund der Verunreinigung zeitweise unvermietbar ist. 11. Auslandsfahrten Auslandsfahrten in und innerhalb der Länder der Europäischen Gemeinschaft sind möglich. Fahrten in andere Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Kriesengebiete sind verboten. 12. Reparaturen, Mängel am Fahrzeug, Ersatzfahrzeug 12.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziff. 14 für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden Kann das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Es entstehen dem Kunden für die Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs keine zusätzlichen Mietkosten. Wird ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter akzeptiert, so wird die Preisdifferenz erstattet. Bei Bereitstellung eines größeren Fahrzeugs übernimmt der Vermieter keine Nebenkosten, die z.b. durch Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten entstehen können. 13. Abhilfe, Minderung, Schadensersatz Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder, soweit der Vermieter einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat, auf Schadenersatz. Zur Abhilfe hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die unverzügliche Mängelrüge ohne Verschulden des Mieters unterbleibt oder eine Abhilfe vom Vermieter verweigert wird oder objektiv unmöglich ist Landesspezifische Gegebenheiten (z.b. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters Da der Vermieter keine große Fahrzeugflotte unterhält ist keine Gewähr gegeben, dass zu jeder Zeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen. 14. Haftung des Vermieters, Verjährung 14.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dieser Haftungsmaßstab gilt auch für die Fälle von Leistungshindernissen bei Vertragsabschluss Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach CBS Consult GmbH AGB Seite 5 von 6

6 dem Produkthaftungsgesetz und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit Ansprüche, die nach Ziff nicht ausgeschlossen sind, sondern nur ihrem Umfang nach beschränkt wurden, verjähren nach Ablauf eines Jahres, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den die Ansprüche begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen und solchen nach Produkthaftungsgesetz, verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers in fünf Jahren, ausgehend von dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 15. GPS-Ortung der Fahrzeuge Die Fahrzeuge können mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein. 16. Speicherung und Weitergabe von Personendaten Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert Der Vermieter darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä. 17 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Vermieter im Ausland für die Haftung des Vermieters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Kunde kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Mietvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Mietvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. Vorstehende AGB erlangen Ihre Gültigkeit am CBS Consult GmbH AGB Seite 6 von 6

7 CBS Consult GmbH * Kastanienweg 8 * Ronneburg * * HRB Hanau * Geschäftsführerin: Birgit Tziolis Preisliste für die Vermietung von Reisemobilen im Jahr 2016 Mit dem Inkrafttreten dieser Preisliste verlieren alle früheren Preislisten Ihre Gültigkeit. Sie gilt für alle Leistungen in Verbindung mit der Vermietung von Reisemobilen sofern in schriftlichen Mietverträgen nicht ausdrücklich andere Konditionen vereinbart wurden. Falls Sie Fragen zu dieser Preisliste oder unserem Mietangebot im Allgemeinen haben, kontaktieren Sie uns bitte per unter Sunlight1@cbs-consult.de oder telefonisch unter bzw. per Telefax unter Saisonzeiten Für 2016 gilt der folgende Saisonkalender. Es wird nach Saisonzeiten unterschieden: Vor-/Nachsaison, Neben- und Hauptsaison. Außerhalb der angegebenen Saisonzeiten sind Anmietungen nur nach Rücksprache möglich. Wechseltag ist in der Regel der Samstag (Ausnahmen sind möglich). Vorsaison : Nebensaison: Hauptsaison: Nebensaison: Nachsaison: Januar Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Februar Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo März Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do April Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Mai So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Juni Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Juli Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So August Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi September Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Oktober Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo November Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Dezember Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa Preisliste für die Vermietung von Wohnmobilen 2016, Seite 1 von 4

8 CBS Consult GmbH * Kastanienweg 8 * Ronneburg * * HRB Hanau * Geschäftsführerin: Birgit Tziolis Übernahme und Rückgabe von Mietfahrzeigen finden normalerweise Samstags statt. Ausnahmen sind möglich jedoch ggf. kostenpflichtig. Bitte beachten Sie unsere AGB. 2. Berechnung der Mietdauer Die Mietpreise gelten pro Miettag. Bei einer Mietdauer von weniger als 7 Nächten ist jeder angebrochene Kalendertag ein Miettag. Ab 7 Nächten Mietdauer gelten Übernahme- und Rückgabetag zusammen als ein Miettag sofern die Zeiten zusammen 24 Stunden nicht überschreiten. Ein Beispiel: Sie mieten das Fahrzeug ab dem (Übernahmetag) und möchten es am (Rückgabetag) wieder abgeben. Wir stimmen der Rückgabe an einem Montag zu. Dann zählen 10.4., und 12.4 als jeweils 1 Miettag. Im zweiten Fall mieten Sie am 10.4., und möchten am abgeben, dann sind 7 Nächte voll und vom 10. bis bezahlen Sie für 7 Miettage. 3. Saisonpreise Vorsaison : 90,00 Nebensaison: 110,00 Hauptsaison: 130,00 Zusätzlich zur Mietgebühr wird pro Anmietung eine Servicepauschale in Höhe von EUR 120,00 erhoben. Diese umfasst folgende Leistungen bzw. Ausstattung/Befüllung des Fahrzeugs: Voller Tank (das Fahrzeug ist auch vollgetankt wieder zu retournieren) Gefüllter Wassertank (sofern Sie nicht andere Anweisungen geben) 2 Gasflaschen, davon eine angebrochen, eine voll Die komplette Küchenausstattung (Gläser, Geschirr, Besteck für 6 Personen, Kochgeräte etc.) Spül- und Putzmittel sowie Toilettenchemikalien Außenreinigung des Fahrzeuges (sofern normal verschmutzt) nach Rückgabe Umfangreiche Einweisung bei Übernahme und Fahrzeugcheck gemeinsam mit Ihnen bei Rückgabe Diverses Kartenmaterial (zum Verbleib im Fahrzeug) Preisliste für die Vermietung von Wohnmobilen 2016, Seite 2 von 4

9 CBS Consult GmbH * Kastanienweg 8 * Ronneburg * * HRB Hanau * Geschäftsführerin: Birgit Tziolis Weitere Ausstattung bzw. Zubehör über die umfangreiche Basisausstattung (siehe jeweilige Fahrzeugbeschreibung/Inventarliste) hinaus kann optional ebenfalls gemietet werden. Dazu sehen Sie bitte den folgenden Punkt Weitere Ausstattung als Miet- bzw. Verkaufsangebote Damit Sie Ihre Anreise erleichtern können, bieten wir Ihnen gerne alles was Sie sonst noch in Ihrem mobilen Ferienheim oder für die Reise brauchen könnten gegen einen geringen Kostenbeitrag zur Miete an. Die Mietpreise gelten jeweils pro Vermietung, pro Stück oder Set oder pro Tag. Austattung/Leistung Details Preis in Draußen Campingtisch Stabiler Tisch 10,00 Campingstuhl (Hochlehner m. Liegeposition) Stabiler, bequemer Hochlehner 10,00 Campinghocker/Zusatztisch Mit Zusatzplatte als Beistelltisch nutzbar 5,00 Gasgrill m. Kartusche u. 1 Ersatzkartusche Weitere Kartuschen können optional erworben werden 20,00 Kartusche für Gasgrill 9,50 Drinnen Handtuch-Set 1 Duschhandtuch, 1 Handtuch 7,50 Bettwäsche-Set Bettdecke 135x200 cm Kopfkissen 80x80 cm, Spannbettlaken, Bett-/Kissenbezug 25,00 Küchenhandtuch-Set 2 Geschirrtücher, 1 Händehandtuch 5,00 5. Mann Zusätzlicher (5.) Sitz, Bettumbaumöglichkeit Sitzgruppe für 5. Bett 1,0 x 2,10 m 90,00 Reise Mehrkilometer (ab 14 Miettage alle Km frei) Pro gefahrenem Kilometer über die Freigrenze 250 Km pro Miettag hinaus 0,45 Urlaubs-Schutzpaket (gem sep. Bedingungen) Versicherungsschutz gegen Rücktrittskosten und zur Haftungsreduzierung, Preis pro Tag 8,90-16,90 Preisliste für die Vermietung von Wohnmobilen 2016, Seite 3 von 4

10 CBS Consult GmbH * Kastanienweg 8 * Ronneburg * * HRB Hanau * Geschäftsführerin: Birgit Tziolis 5. Komfort- bzw. Nachlässigkeitskosten Sie erhalten von uns ein sauberes Fahrzeug und so möchten wir es im Sinne der anderen Mieter auch gerne zurücknehmen. Sollte Ihnen die Erfüllung dieser Bedingung nicht möglich sein, übernehmen wir für Sie gerne diese Aufgabe gegen einen Kostenbeitrag. Falls Ihre Reiseplanung nicht in das Standardschema passt: Alternativen sind möglich. Für den Fall, dass dies für uns Aufwand bedeutet müssen wir diese Kosten weiterbelasten. Dafür erhöht sich Ihr Komfort! Unsere Leistung Details Preis in Außenreinigung Fahrzeug bei untypischer Verschmutzung 50,00 Innenreinigung Fahrzeug als Zusatzreinigung im Falle von unzureichendem Sauberkeitszustand bei Rückgabe 150,00 Entleerung Toilettenkassette Wenn Sie es nicht oder halbherzig tun 125,00 Partielle Reinigung einzelner Teile Auffahrkeile, Unterstellböcke, Kabel, Schläuche, Grill, Campingmöbel etc. je Gegenstand 15,00 Innenreinigung Stauraum 30,00 Dekontaminierung Wegen Rauchen/Tieren im Fahrzeug N. Aufwand Anderer Wechseltag Normaler Wechseltag ist Samstag a. Anfrage Anlieferung/Abholung des Fahrzeugs An/von einer von Ihnen angebotenen Adresse a. Anfrage Einwegmiete a. Anfrage Hier nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind möglich, müssen aber individuell angefragt werden., Wir sind immer für Sie da sprechen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne! Preisliste für die Vermietung von Wohnmobilen 2016, Seite 4 von 4

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urlaubsretter UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Urlaubsretter UG (haftungsbeschränkt) 1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Urlaubsretter UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Vermieter genannt) gelten ausschließlich.

Mehr

Markötter Automobile GmbH Füllenbruchstr. 1-5, Herford Stand

Markötter Automobile GmbH Füllenbruchstr. 1-5, Herford Stand Allgemeine Vermietbedingungen Markötter Automobile GmbH Füllenbruchstr. 1-5, 32051 Herford Stand 14.09.2018 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht 1.1 Die nachfolgenden Vermietbedingungen

Mehr

Wohnmobilvermietung InnServ GmbH Reiskirchen

Wohnmobilvermietung InnServ GmbH Reiskirchen Vermietbedingungen; Wohnmobilvermietung InnServ GmbH Reiskirchen 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht 1.1 Die nachfolgenden Vermietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden

Mehr

Mietbedingungen für Kategorie 5 bis 6 Wohnwagen

Mietbedingungen für Kategorie 5 bis 6 Wohnwagen Mietbedingungen für Kategorie 5 bis 6 Wohnwagen 1. Die Vertragsparteien Die Vertragsparteien sind der Mieter und der Vermieter 2. Die Servicepauschale beträgt 125,00, darin sind folgende Leistungen enthalten:

Mehr

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile (AGB) Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle

Mehr

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG EINES REISEMOBILS / WOHNWAGENS SAISON 2016 Gültig ab

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG EINES REISEMOBILS / WOHNWAGENS SAISON 2016 Gültig ab ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG EINES REISEMOBILS / WOHNWAGENS SAISON 2016 Gültig ab 15.06.2016 Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Reisemobile

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB)

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB)

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen für DRM Reisemobile (gültig ab )

Allgemeine Vermietbedingungen für DRM Reisemobile (gültig ab ) Allgemeine Vermietbedingungen für DRM Reisemobile (gültig ab 01.10.2016) 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt 1.1. Gegenstand des Vertrages mit DRM ist ausschließlich die mietweise

Mehr

Mietbedingungen - Camper King Switzerland

Mietbedingungen - Camper King Switzerland Mietbedingungen - Camper King Switzerland Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile (AGB) Camper King Schweiz Sehr geehrter Kunde, Ihr Vertragspartner ist die jeweilige Mietstation vor Ort, die Ihnen

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) für Reisemobile

Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) für Reisemobile Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) für Reisemobile Bei Abschluss eines Mietvertrages mit der Ersten Deutschen Vorsorgegenossenschaft eg (nachfolgend Vermieter genannt) werden folgende AGB wirksam vereinbart.

Mehr

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN F R DIE ANMIETUNG EINES WOHNMOBILS 1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSINHALT, ANWENDBARES RECHT

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN F R DIE ANMIETUNG EINES WOHNMOBILS 1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSINHALT, ANWENDBARES RECHT Wohnmobilvermietung ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN F R DIE ANMIETUNG EINES WOHNMOBILS Gültig ab 01.10.2016 Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Wohnmobile - nachstehend

Mehr

AVB s WOHNWAGEN im Anschluss AVB s MIETZELTE WOHNWAGEN. Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Wohnwagen (AVB)

AVB s WOHNWAGEN im Anschluss AVB s MIETZELTE WOHNWAGEN. Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Wohnwagen (AVB) AVB s WOHNWAGEN im Anschluss AVB s MIETZELTE WOHNWAGEN Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Wohnwagen (AVB) Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen als unabdingbaren Vertragsbestandteil sorgfältig

Mehr

Anhänger. Angebot / Konditionen Mietdauer: vom bis Mietpreis:

Anhänger. Angebot / Konditionen Mietdauer: vom bis Mietpreis: Anhänger Angebot / Konditionen Mietdauer: vom bis Mietpreis: Kaution: CHF 200.- CHF Das wichtigste in Kürze Sollten Sie einen Anhänger für längere Zeit brauchen, sprechen Sie bitte mit uns - Für den Mietvertrag

Mehr

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht Allgemeine Vermietbedingungen für Fahrzeuge (AGB) 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SardoMobil GbR (im Folgenden Vermieter

Mehr

Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Mietzelte (AVB)

Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Mietzelte (AVB) Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Mietzelte (AVB) Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen als unabdingbaren Vertragsbestandteil sorgfältig durch! 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden,

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen (Stand 01.02.2016)

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen (Stand 01.02.2016) Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen (Stand 01.02.2016) Sehr geehrter Kunde, nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung von Reisemobilen. Ihr Vertragspartner ist

Mehr

Campingflitzer MIETBEDINGUNGEN

Campingflitzer MIETBEDINGUNGEN 1. Reservierung und Rücktritt Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf Mietpreis und Kaution bezahlt hat.

Mehr

Mietbedingungen für Kategorie 1 bis 4 Carado T- & A-Modelle, Hymer Kastenwagen & Hymer Exsis T & i

Mietbedingungen für Kategorie 1 bis 4 Carado T- & A-Modelle, Hymer Kastenwagen & Hymer Exsis T & i Mietbedingungen für Kategorie 1 bis 4 Carado T- & A-Modelle, Hymer Kastenwagen & Hymer Exsis T & i 1. Die Vertragsparteien Die Vertragsparteien sind der Mieter und der Vermieter 2. Die Servicepauschale

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht 2. Mindestalter, Führerschein

Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht 2. Mindestalter, Führerschein Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile und Wohnwagen (gültig ab 01.05.2018) 1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, anwendbares Recht 1.1. Gegenstand des Vertrages mit dem Vermieter ist ausschließlich

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen (AGB Wohnmobile/Wohnwagen)

Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen (AGB Wohnmobile/Wohnwagen) Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile und Wohnwagen (AGB Wohnmobile/Wohnwagen) Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses

Mehr

Wohnwagen Mietvertrag

Wohnwagen Mietvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen Wohnwagen Mietvertrag Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandsteil des zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über den Wohnwagen Hymer Eriba

Mehr

1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schrihlich zu treffen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schrihlich zu treffen. Allgemeine Vermietbedingungen für Reisemobile (AGB) Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Vermietbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen. Gültig ab

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen. Gültig ab Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung von Reisemobilen Gültig ab 02.01.2018 Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Fahrzeugs Gültig ab 20. März 2017 Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Freizeitmobile Gerhold UG (haftungsbeschränkt)

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile Im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung unseres Wohnmobils werden folgende AGB wirksam vereinbart. Der zwischen Ihnen und der Firma Stephan Bigalke -

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Reisemobils

Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Reisemobils Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Reisemobils Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Vermietstation nachstehend Vermieter genannt -, Reisemobile an:

Mehr

Mietbedingungen Reisemobil

Mietbedingungen Reisemobil Mietbedingungen Reisemobil Mietvertragsbedingungen 1. Mietpreis/Mietdauer Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. In den Pfingstferien und den Sommerferien beträgt die Mindestmietdauer 14

Mehr

APARTMobil. PREISLISTE APARTMobil PROFESSIONAL TAGESPREIS PROFESSIONAL-VERSION: SERVICEPAUSCHALE PRO ANMIETUNG: 120,- /Tag incl.

APARTMobil. PREISLISTE APARTMobil PROFESSIONAL TAGESPREIS PROFESSIONAL-VERSION: SERVICEPAUSCHALE PRO ANMIETUNG: 120,- /Tag incl. APARTMobil PREISLISTE APARTMobil PROFESSIONAL Das Businessmobil für 1-2 Personen; Mietwagen, Hotel, Restaurant, Büro und Besprechungsraum in einem... Sie sind immer als erster dort wo die Musik spielt...

Mehr

Mietvertrag / Bedingungen:

Mietvertrag / Bedingungen: Mietvertrag / Bedingungen: Pauschale Mietvertrag Wohnwagen Wir berechnen einmalig eine Servicepauschale von 90,-. Diese Übergabepauschale beinhaltet die Übergabe- und Rückgabeformalitäten für das Fahrzeug

Mehr

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil: Peter Simons Gravinsel 1 46487 Wesel Tel.: 0201 319 72 18 (Büro) Mobil: 0178 26 58 58 1 Mietvertrag über die Anmietung der Ferienwohnung Pittermann im Vormann-Stuhr-Weg 25, 26553 Dornumersiel vom... bis...

Mehr

Mietbedingungen: 2016/2017

Mietbedingungen: 2016/2017 Mietbedingungen: 2016/2017 PhoeniX MaXi Liner 1. Die Vertragsparteien die Vertragsparteien sind der Mieter und der Vermieter 2.1 Die Servicepauschale beträgt 180, darin enthaltene Leistungen sind: die

Mehr

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)

Mehr

GO Sunshine Reisemobile GbR

GO Sunshine Reisemobile GbR GO Sunshine Reisemobile GbR Wohnmobil Mietvertrag Zwischen: Bankverbindung: GO Sunshine Reisemobile GbR Raiffeisenbank Großostheim - Obernburg eg Ferienstr. 15-63785 Obernburg IBAN: DE63 7966 6548 0000

Mehr

Mietbedingungen

Mietbedingungen Caravanium Vermietung 2018 Sparsaison Nebensaison Zwischensaison Hauptsaison Kategorien Zeiten 01.01. - 23.03.2018 06.11. - 31.12.2018 24.03. - 16.05.2018. 11.09. - 05.11.2018 17.05. - 01.07.2018 28.08.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Vermieter und Mieter geschlossenen Mietvertrages über einen Wohnwagen incl. Stellplatz auf dem Campingplatz

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisemobil-Vermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisemobil-Vermietung Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reisemobil-Vermietung Reservierung: Eine Fahrzeugreservierung ist nur verbindlich wenn: Mietpreise: Der Mietvertrag vollständig ausgefüllt wurde Der Mietvertrag

Mehr

REISEMOBIL-VERMIETUNG

REISEMOBIL-VERMIETUNG 2018 REISEMOBIL-VERMIETUNG Otto-Hahn-Str. 18-20 61381 Friedrichsdorf Tel. +49 (0) 6175 / 79 67 444 www.wohnmobile-united.de Die kleinen Reisemobile für 2-3 Personen T 135: L 598 / B 233 / H 291 cm Liegefläche

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Mietvertrag Wohnwagen

Mietvertrag Wohnwagen Allgemeine Geschäftsbedingungen Wohnmobil/-Wagen Vermietung Firma Auto Huber e. K. 1 Vertragsgegenstand Mietvertrag Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Fahrzeuges.

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen Mietstation Bremen Ralf Stietenroth Mail :bremen@waumobil-de Web: www.waumobil-bremen.de 1. Zustandekommen des verbindlichen Mietvertrages a. Absprachen oder Erklärungen, die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

AGB Teampavillions. 1 Geltung. 2 Mietpreise, Zahlungsziel. 3 Vertragsdauer

AGB Teampavillions. 1 Geltung. 2 Mietpreise, Zahlungsziel. 3 Vertragsdauer AGB Teampavillions 1 Geltung Es gelten die nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen. Etwaige, mit Mitarbeitern des Vermieters vereinbarte Nebenabsprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung g durch

Mehr

DIETLE TOURING. see the world! PREISLISTE für Miet-Wohnmobile. Solange der Weg schön ist, braucht man das Ziel nicht zu kennen!

DIETLE TOURING. see the world! PREISLISTE für Miet-Wohnmobile. Solange der Weg schön ist, braucht man das Ziel nicht zu kennen! DIETLE TOURING see the world! PREISLISTE 2018 für Miet-Wohnmobile Solange der Weg schön ist, braucht man das Ziel nicht zu kennen! ALLGEMEINE INFOS Unsere Mietfahrzeuge sind serienmäßig wie folgt ausgestattet:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Campingplatzes Himmelmühle Thermalbad Wiesenbad / nachfolgend Camping Himmelmühle 1.) Regelungsbereich Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Pflichten

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Twin, SP u. SPX (3,5t) u. Twin SLX (3,5t) Sunlight A (3,5t)

Twin, SP u. SPX (3,5t) u. Twin SLX (3,5t) Sunlight A (3,5t) Mietbedingungen 2018 Gruppe 1.) ADRIA: Gruppe 2.) ADRIA: Carado : Gruppe 3.) ADRIA: Gruppe 4.) Carthgo: Carado : Twin, SP u. SPX (3,5t) u. Twin SLX (3,5t) Sunlight A (3,5t) Coral Plus (3,5t), Coral Axess

Mehr

Mietvertrag. Bürgerbus Leupoldsgrün. zwischen der Gemeinde Leupoldsgrün als Vermieter. und. dem Entleiher. (Name, Vorname des Entleihers)

Mietvertrag. Bürgerbus Leupoldsgrün. zwischen der Gemeinde Leupoldsgrün als Vermieter. und. dem Entleiher. (Name, Vorname des Entleihers) Mietvertrag zwischen der Gemeinde Leupoldsgrün als Vermieter und dem Entleiher (Name, Vorname des Entleihers) (Verein/Verband/Organisation/Institution/Firma/etc.) (Straße, Hausnr. PLZ, Ort) (Telefon/E-Mail)

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsschluss a) Der Mietvertrag über die hier vorgestellte Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Anzahlungsbetrag auf dem Konto des Vermieters eingegangen

Mehr

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung.

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Beherbergungseinrichtung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungsleistungen und Veranstaltungen der Pension Seenah in der Liebertwolkwitzer Str. 1, 04416 Markkleeberg OT Wachau 1. Geltungsbereich 1.2 Diese Geschäftsbedingungen

Mehr

ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG

ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG ANBOT auf Abschluss einer BESTANDVEREINBARUNG zwischen Ferdinand Saint Julien-Wallsee, Römerweg 50, 6370 Kitzbühel, Österreich, UID-Nummer ATU69476257, als Vermieter und Herrn / Frau: Geb.: Adresse: Telefon:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. AGB für Anmietungen in Deutschland 1-2. AGB für Anmietungen in Frankreich 3-5. AGB für Anmietungen in Italien 6-7

Inhaltsverzeichnis. AGB für Anmietungen in Deutschland 1-2. AGB für Anmietungen in Frankreich 3-5. AGB für Anmietungen in Italien 6-7 A note for non-german speakers: below you ll find the original German version of the full terms and conditions for our rental partner. English translations are available, please get in touch with Campanda

Mehr

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)

Mehr

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. Allgemeine Anmietinformationen für PKW / LKW Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. A) Altersbedingungen und

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages

Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach. 1 Abschluss des Mietvertrages Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Drachenbooten bei den Kanufreunde 1929 e.v. Mainz-Mombach 1 Abschluss des Mietvertrages Der Mietvertrag kommt durch die verbindliche Zusage des Mieters des

Mehr

DIE VERMIETUNG WESPA-NAME

DIE VERMIETUNG WESPA-NAME DIE VERMIETUNG WESPA-NAME MIETVERTRAG DIE KOSTEN Mietpreis: EUR 30,00 für max. 3 Stunden EUR 6,00 pro weitere angefangene Stunde max. Tagespauschale EUR 80,00 Im Preis ist inkludiert: Vespa Primavera 50

Mehr

Mietbedingungen für Caravans/ Motorcaravans

Mietbedingungen für Caravans/ Motorcaravans Mietbedingungen für Caravans/ Motorcaravans 1. Reservierung, Rücktritt und Schadensersatz Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Wird die vereinbarte (ohne

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses zwischen Hotel Europas Rosengarten GmbH & Co. KG Rosengartenstraße 60 D-66482 Zweibrücken -nachfolgend: Vermieterund -nachfolgend: Mieter- 1 Mietgegenstand

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Wohnmobile und Wohnwagen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Wohnmobile und Wohnwagen Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Wohnmobile und Wohnwagen 1) Reservierung, Rücktritt und Schadenersatz Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Wird

Mehr

Ihre Ferienwohnung/Ferienhaus an Schlei und Ostsee

Ihre Ferienwohnung/Ferienhaus an Schlei und Ostsee Ihre Ferienwohnung/Ferienhaus an Schlei und Ostsee --------------------------------------------------------------------------------------- Allgemeine Geschäftsbedingungen/Mietinformationen für die Ferienwohnungen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jetlag KG für Vermietung. 1. Vertragsabschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jetlag KG für Vermietung. 1. Vertragsabschluss Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jetlag KG für Vermietung 1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag oder die Mietverträge zwischen der Jetlag KG, im folgenden als Jetlag bezeichnet, und dem/den Mieter/n,

Mehr

my-wohni Tipps Wissenswertes zur Anmietung Stand 11/2016

my-wohni Tipps Wissenswertes zur Anmietung Stand 11/2016 my-wohni Tipps Wissenswertes zur Anmietung Stand 11/2016 Urlaub-Schutz-Paket Ohne Bedenken und sorgenlos Urlauben dank des optional buchbaren my-wohni Ulaubs-Schutz-Paket mit folgenden Bestandteilen: -

Mehr

DEIN WOHNMOBIL. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Mietpreise und Service-Pauschale. 1.1 Inventar. 2. Berechnung. AGBs Dein Wohnmobil

DEIN WOHNMOBIL. Allgemeine Geschäftsbedingungen. 1. Mietpreise und Service-Pauschale. 1.1 Inventar. 2. Berechnung. AGBs Dein Wohnmobil DEIN WOHNMOBIL AGBs Dein Wohnmobil Allgemeine Mietbedingungen 1. Mietpreise und Service-Pauschale Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen die gesetzlich vorgeschriebene

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Wohnmobilvermietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Wohnmobilvermietung Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Wohnmobilvermietung Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des zwischen der Reisemobile Weiss GmbH nachfolgend Vermieter genannt und dem

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültig ab 01.03.2016. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden im Falle eines Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnmobiles Zwischen dem Vermieter und Ihnen

Mehr

Mietgeräte / Leihgeräte

Mietgeräte / Leihgeräte Mietgeräte / Leihgeräte Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Polycom SoundStation 2 W (analog) Das beliebte und am meisten gefragte Konferenztelefon!

Mehr

WOHNWAGENVERMIETUNG. alles inklusive. Tel. +41 (0)44 948 13 39 Fax +41 (0)44 948 19 07. Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf. www.8617.ch. info@8617.

WOHNWAGENVERMIETUNG. alles inklusive. Tel. +41 (0)44 948 13 39 Fax +41 (0)44 948 19 07. Isenrietstr. 16 CH-8617 Mönchaltorf. www.8617.ch. info@8617. WOHNWAGENVERMIETUNG alles inklusive GARAGE titel Adria 361 LH 390 PS 542 PK 552 UL max 2 Personen max 4 Personen max 6 Personen max 4 Personen 2x Preisliste Preisänderungen und Modellwechsel vorbehalten.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobilvermietung mit Auto Europe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobilvermietung mit Auto Europe Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnmobilvermietung mit Auto Europe Vertragsverhältnis - Reservierung nach Fahrzeugkategorie Auto Europe LLC hat Ihre Wohnmobilbuchung an den auf Ihrem Voucher angegebenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete I. Mietgegenstand Der Vermieter vermietet dem Mieter Arbeitsgeräte, Werkzeuge oder Hilfsmittel zur Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit. Der Mietgegenstand wird

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Vertragsinhalt, Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden 1.1 Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich ein zur Miete überlassenes Reisemobil. Zwischen dem Mieter und

Mehr

Einfach mal weg! Mietpreise 2015/16. Camping-Urlaub mit Wohnwagen oder Reisemobil. Vermietbedingungen (Auszug) damit Sie überall zuhause sind!

Einfach mal weg! Mietpreise 2015/16. Camping-Urlaub mit Wohnwagen oder Reisemobil. Vermietbedingungen (Auszug) damit Sie überall zuhause sind! Vermietbedingungen (Auszug) Mietpreise 2015/16 Einfach mal weg! Camping-Urlaub mit Wohnwagen oder Reisemobil n Reservierung und Rücktritt Wohnmobil-Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung

Mehr

Fon Fax Mietvertrag. zwischen

Fon Fax Mietvertrag. zwischen Fon 02161.200868 Fax 02161.206616 www.blasinstrumente-radermacher.de Mietvertrag zwischen Blasinstrumente Ralf Radermacher GmbH, Eickener Straße 353, 41063 Mönchengladbach nachfolgend Vermieter genannt

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Geltungsbereich a) Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der als Inhaberin des Campingplatzes Krossinsee in Berlin.

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen Vertragsschluss a) Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.

Mehr

Trike Vermietung. Mietvertrag. Der Vermieter vermietet an den Mieter das wie folgt beschriebene Fahrzeug:

Trike Vermietung. Mietvertrag. Der Vermieter vermietet an den Mieter das wie folgt beschriebene Fahrzeug: Trike Vermietung Mietvertrag Eigentümer (Kfz-Halter lt. Fahrzeugschein): TRIKE VERLEIH Gilbert Zeis Goethestrasse 14 56427 Siershahn Deutschland Telefon: 0176/77081442 -nachfolgend Vermieter genannt- Name

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) OROBUS S.L. 1 ANGEBOT Sämtliche Angebote von Orobus S.L. sind freibleibend. Pauschalangebote gelten nur für den angefragten Auftrag. 2 VERTRAGSABSCHLUSS Orobus S.L.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevermittlers Die nachfolgenden Bestimmungen, sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler Ibrahim Özpinar, handelnd unter BELKAGOLF Reisen Deutschland

Mehr

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer) AGB Taxi Noack Taxi Noack erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingung gelten nicht, selbst wenn ihnen Taxi Noack

Mehr

Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsschluss a) Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Apartment ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben

Mehr

Wohnmobil-Mietvertrag

Wohnmobil-Mietvertrag Wohnmobil-Mietvertrag Der obengenannte Eigentümer vermietet zu den Vermietbedingungen der Anlage das Wohnmobil Marke: Autocaravans Rimor S.p.A. Fahrgestellnummer: VF1VAE4S653481872 Fahrzeugscheinnummer:

Mehr

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge

2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Reismobil/Wohnwagen. Gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Reismobil/Wohnwagen. Gültig ab Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung eines Reismobil/Wohnwagen. Gültig ab 09.11.2015 Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch! 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des

Mehr

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN ANGEBOT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietsgeschäfte der Firma Fabian Wenninger / SUBLAB mit deren Kunden, sofern im Einzelfall nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart ist.

Mehr

MIETPREISLISTE

MIETPREISLISTE MIETPREISLISTE 2018 www.womo-eder.de WEIL VERMIETUNG VERTRAUENSSACHE IST! MACHEN SIE DIE PROBE! Sie wollen sich noch kein eigenes Reisemobil kaufen, sondern erstmal Probe-Urlauben? Kein Problem! Bei uns

Mehr

K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G. zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zwischen der Firma (im folgenden Firma genannt)

K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G. zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zwischen der Firma (im folgenden Firma genannt) Muster K F Z Ü B E R L A S S U N G S V E R T R A G zur dienstlichen und privaten Nutzung Zwischen der Firma... (im folgenden Firma genannt) und Herrn/Frau... (im folgenden Arbeitnehmer genannt) wird nachfolgender

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Reisemobiles. Zwischen dem Vermieter

Mehr

Mietpreisliste Jahre

Mietpreisliste Jahre Mietpreisliste 2017 20 Jahre 1996-2016 WEil Vermietung Vertrauenssache ist! Machen Sie die Probe! Sie wollen sich noch kein eigenes Reisemobil kaufen, sondern erstmal Probe-Urlauben? Kein Problem! Bei

Mehr

1. Miet- und Fahrbedingungen

1. Miet- und Fahrbedingungen 1. Miet- und Fahrbedingungen Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer/-in beträgt 21 Jahre. Der Fahrer/-in muss mindestens 2 Jahre im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. (Führerscheinklasse

Mehr