Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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1 Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Spanische Philologie / Spanisch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.), Master of Education (M.Ed.) und Master of Arts (M.A.) (Fachprüfungsordnung Spanische Philologie / Spanisch (Zwei-Fächer)) Vom 28. Juni 2017 Veröffentlichung vom 13. Juli 2017 (NBl. HS MSGJFS Schl.-H. S. 55) Aufgrund des 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 342), wird nach Beschlussfassung des Konvents Philosophischen Fakultät vom 25. November 2015 und vom 11. Januar 2017 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht Abschnitt 1: Allgemeine Prüfungsbestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studienjahr 3 Unterrichts- und Prüfungssprache 4 Prüfungsausschuss 5 Modulprüfungen und Modulnoten 6 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungsleistungen 7 Bachelor- und Masterarbeit 8 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen Abschnitt 2: Besondere Prüfungsbestimmungen für den Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) 9 Studienziel, Zweck der Prüfung 10 Studienaufbau 11 Bildung der Fachnote Abschnitt 3: Besondere Prüfungsbestimmungen für die Masterstudiengänge mit den Abschlüssen Master of Education (M.Ed.) (Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) und Master of Arts (M.A.) (Handelslehrer) 12 Studienziel, Zweck der Prüfung 13 Studienvolumen 14 Bildung der Fachnote Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen Anlage: Übersicht der Module und Prüfungsleistungen Stand: Seite 1 / 13

2 Abschnitt 1: Allgemeine Prüfungsbestimmungen 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Gemeinsamen Prüfungsordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei- Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge (Zwei-Fächer-Prüfungsordnung) und der Prüfungsverfahrensordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (Prüfungsverfahrensordnung) das Studium des Fachs Spanische Philologie / Spanisch im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. (2) Sie gilt für 1. alle Module, die ausschließlich Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge sind, 2. alle Module, die Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge und zugleich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind, 3. alle Module, die ausschließlich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind. (3) Sofern diese Prüfungsordnung keine andere Regelung trifft, gelten für die Zulassung zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. Die importierten Module sind in der Anlage gekennzeichnet. 2 Studienjahr Für die Studiengänge dieser Prüfungsordnung gilt das Studienjahr. Die Lehrveranstaltungen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger und weitere Studierende ungerader Fachsemester werden in der Regel nur zu einem Wintersemester angeboten. Einschreibungen zu ungeraden Fachsemestern sind zu einem Wintersemester und zu einem Sommersemester möglich. Der Studienbeginn wird zum Wintersemester empfohlen. 3 Unterrichts- und Prüfungssprache Unterrichts- und Prüfungssprachen sind Deutsch und Spanisch. 4 Prüfungsausschuss (1) Die Philosophische Fakultät bildet für die gesamte Fakultät einen Fakultätsprüfungsausschuss, der abweichend von der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge aus der Dekanin oder dem Dekan als Vorsitzende oder Vorsitzenden, je einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer aus den drei Wissenschaftsbereichen der Philosophischen Fakultät, zwei promovierten Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes und einer oder einem Studierenden besteht. Der Fakultätsprüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für - Empfehlungen für Änderungen der Fachprüfungsordnung, - die Genehmigung individuell abweichender Studienpläne, Fächerkombinationen oder Wahlpflichtfächer, - die Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung, - die Entscheidung in Zweifelsfällen über die Auslegung von Prüfungsordnungen, - die Entscheidung über Widersprüche im Prüfungsverfahren und - die Entscheidung über Härtefallanträge auf weitere Wiederholung einer Prüfung unter Beteiligung der betroffenen Fächer. Stand: Seite 2 / 13

3 Bei der Entscheidung über Widersprüche und Härtefallanträge im Prüfungsverfahren wirkt das studentische Mitglied nur mit beratender Stimme mit, es sei denn, es besitzt selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation. Für Regelfälle kann der Ausschuss die Entscheidungsbefugnis dem Vorsitzenden übertragen. (2) Zusätzlich bilden die für die in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge zuständigen Einrichtungen einen Fachprüfungsausschuss. Der Fachprüfungsausschuss besteht aus Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedergruppen gemäß 13 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 HSG. Auf Vorschlag des Fachs bestimmt der Fakultätskonvent die Anzahl der Sitze und ihre angemessene Verteilung auf die Mitgliedergruppen und wählt die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses. Die oder der Vorsitzende wird gemäß 104 Absätze 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig- Holstein gewählt. (3) Der Mitgliedergruppe nach 13 Absatz 1 Nummer 1 HSG steht die Mehrheit der Sitze im Fachprüfungsausschuss zu. Den Mitgliedergruppen nach 13 Absatz 1 Nummern 2 und 3 HSG steht mindestens ein Sitz zu. Der Mitgliedergruppe nach 13 Absatz 1 Nummer 3 HSG können mehr Sitze zugeordnet werden als der Mitgliedergruppe nach 13 Absatz 1 Nummer 2 HSG. (4) Der Fachprüfungsausschuss nimmt alle den Prüfungsausschüssen in dieser Prüfungsordnung, der Zwei-Fächer-Prüfungsordnung und der Prüfungsverfahrensordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge zugewiesenen Aufgaben wahr, die nicht in die Zuständigkeit des Fakultätsprüfungsausschusses fallen. (5) Der Fachprüfungsausschuss tritt nach Bedarf oder auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. 5 Modulprüfungen und Modulnoten (1) Art und Zahl der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergeben sich aus der Anlage. (2) Der Umfang der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergibt sich aus der Anlage. (3) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, ergibt sich die Modulnote aus dem gewichteten Mittel der erzielten Einzelnoten. Die Gewichtung erfolgt im Verhältnis der Leistungspunkte, die der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Prüfungsleistung erbracht wird, zugeordnet sind. (4) Wird eine Modulprüfung von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam gestellt, wird die Note gemeinsam festgelegt. (5) Schriftliche Modulprüfungsleistungen werden innerhalb von sechs Wochen bewertet. 6 Weitere Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungsleistungen (1) Beinhaltet ein Modul Exkursionen, Praktika, praktische Übungen oder Sprachkurse, setzt die Zulassung zur Prüfung die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen voraus. (2) Beinhaltet ein Modul Lehrveranstaltungen, die nicht in Absatz 1 genannt sind, setzt die Zulassung zur Prüfung die regelmäßige Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen voraus, wenn die einzelnen Studierenden das Qualifikationsziel nicht ohne eine regelmäßige Teilnahme erreichen können, die Teilnahme zum Erwerb der grundlegenden fachspezifischen Methodik erforderlich ist, der Kompetenzerwerb von der Anwesenheit der anderen Teilnehmer/-innen abhängig ist oder nur durch die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erreicht werden kann. Stand: Seite 3 / 13

4 (3) Dies ist bei allen Seminaren und Übungen der Fall, denn sie erfordern mündliche Referate der Studierenden, die gemeinsame Lektüre, Analyse und Interpretationen historischer Quellen sowie die wissenschaftliche Diskussion der Studierenden untereinander und mit der/dem Lehrenden. Diese Lehrveranstaltungen dienen nicht allein der Vermittlung von historischem und fachdidaktischem Fachwissen durch die Lehrenden, sondern zielen in erster Linie auf die Entwicklung analytischer und rhetorischer Fertigkeiten, Anwendung von Präsentationstechniken, Fähigkeit zur erfolgreichen Gruppenarbeit etc. seitens der Studierenden. (4) Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn die oder der Studierende der Lehrveranstaltung nicht mehr als zwei Mal fernbleibt; wenn mehr als zwei Termine aus Krankheitsgründen oder vergleichbaren Verhinderungsgründen versäumt werden, entscheidet der/die Lehrende, ob die Prüfungszulassung durch Anerkennung von Ersatzleistungen erteilt werden kann. Einzelheiten werden jeweils bis zum Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt gegeben. (5) Lehrveranstaltungen, in denen für die Zulassung zur Prüfung eine regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt wird, sind in der Anlage gekennzeichnet. In allen übrigen Veranstaltungen ist die regelmäßige Teilnahme keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. (6) Die Voraussetzungen für die Zulassung zu Modulen und Modulprüfungen ergeben sich aus der Anlage. 7 Bachelor- und Masterarbeit (1) Mit dem Antrag auf Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit soll die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Prüferinnen oder Prüfer und ein Thema vorschlagen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Berücksichtigung dieses Vorschlags begründet wird. (2) Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30, der der Arbeit im Master of Education und Master of Arts 60 Seiten nicht übersteigen. Näheres regelt der Prüfungsausschuss. (3) Die Bachelor- oder Masterarbeit kann auch in spanischer Sprache abgefasst werden. In diesem Fall ist ihr eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen. (4) Die Bachelor- oder Masterarbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen. 8 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Die Zahl der für die einzelnen Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen zur Verfügung stehenden Plätze wird auf Antrag des Romanischen Seminars durch den Fakultätskonvent festgestellt. Die Teilnehmerzahl für Seminare darf nicht unter 15 festgesetzt werden. Melden sich zu den Seminaren und Übungen erstmalig mehr Studierende als Plätze vorhanden sind, so prüft der Prüfungsausschuss, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. (2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis zu dem von der verantwortlichen Person festgesetzten Termin angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, wie folgt: Grundsätzlich ist die Länge der Wartezeit maßgeblich. Diejenigen Studierenden sind zu bevorzugen, deren Fachsemesterzahl sich durch Nichtzulassung verlängern würde. Unter gleichrangigen Studierenden entscheidet das Los. Um Härtefälle zu vermeiden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen. Stand: Seite 4 / 13

5 Abschnitt 2: Besondere Prüfungsbestimmungen für den Bachelorstudiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) 9 Studienziel, Zweck der Prüfung (1) Durch das Bachelorstudium im Fach Spanische Philologie erwirbt die oder der Studierende eine gute kommunikative Sprach- und Textkompetenz, eine fachspezifische Medienkompetenz und ein fundiertes Fach- und Methodenwissen im Bereich der Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft, um 1. auf geeigneten Tätigkeits- oder Berufsfeldern das erworbene Wissen direkt anwenden zu können oder 2. für ein weiterführendes Masterstudium qualifiziert zu werden, das entweder eher forschungsorientiert auf das Berufsfeld Schule (Master of Education) oder forschungsorientiert auf den Master of Arts zielt. (2) Abgesehen von der Überprüfung des wissenschaftlichen Ausbildungsstandes, dient die Prüfung der Feststellung der sprachpraktischen und kommunikativen Kompetenzen. 10 Studienaufbau Das Fach Spanische Philologie wird im Umfang von 46 Semesterwochenstunden und 70 Leistungspunkten studiert. 11 Bildung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der im Rahmen eines Studienfachs erzielten Modulnoten. Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, und die Art der Gewichtung ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Module Wichtung 1. SPR1 Sprachpraxis 1 50% 2. IK1 Kultur- und Landeswissenschaften 1 100% 3. FACH2 Fachwissenschaften 2 100% 4. HIS2 Sprach- und Literaturgeschichte 2 100% 5. LING3 Sprachwissenschaft 3 100% 6. LIT3 Literaturwissenschaft 3 100% 7. QU3 Qualifikation 3 200% Stand: Seite 5 / 13

6 Abschnitt 3: Besondere Regelungen für die Masterstudiengänge mit den Abschlüssen Master of Education (M.Ed.) (Lehramt an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) und Master of Arts (Handelslehrer) 12 Studienziel, Zweck der Prüfung (1) Die oder der Studierende entwickelt im Lehramts-Studiengang Spanisch fachspezifisch eine sehr gute kommunikative Sprach-, Text- und Medienkompetenz und baut ihr oder sein vorhandenes fundiertes Fach- und Methodenwissen in den Bereichen Sprach-, Literatur und Kulturwissenschaft aus. (2) Abgesehen von der Überprüfung des gehobenen wissenschaftlichen Ausbildungsstandes dient die Prüfung der Feststellung der sprachpraktischen, kommunikativen und fachdidaktischen Kompetenzen. 13 Studienvolumen Das Studienvolumen umfasst 18 bis 20 Semesterwochenstunden und 33 Leistungspunkte. 14 Bildung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der im Rahmen eines Studienfachs erzielten Modulnoten. Die Modulnoten des Fachs, die in die Fachnote eingehen, und die Art der Gewichtung ergeben sich aus der folgenden Aufstellung: Module Wichtung 1. FD3 Fachdidaktik 3 100% 2. IK4 Kultur- und Landeswissenschaften 4 100% 3. FACH4 Fachwissenschaften 4 100% 4. QU5 Qualifikation 5 200% Stand: Seite 6 / 13

7 Abschnitt 4: Übergangs- und Schlussbestimmungen 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Sie findet für alle Bachelor- und Masterstudierenden Anwendung, die ihr Studium der Spanischen Philologie / Spanisch ab dem Wintersemester 2017/18 aufnehmen. (2) Gleichzeitig tritt die bisher gültige Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer- Bachelor- und Masterstudiengänge Spanische Philologie / Spanisch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.) und Master of Education (M.Ed.) (Fachprüfungsordnung Spanische Philologie / Spanisch (Zwei-Fächer)) vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV Schl.-H. 2008, S. 100), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. April 2017 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 32) außer Kraft. (3) Für Studierende, die ihr Studium der Spanischen Philologie / Spanisch vor dem Wintersemester 2017/18 begonnen haben, findet die gemäß Absatz 2 außer Kraft getretene Satzung in der bisher für sie geltenden Fassung weiter Anwendung. Sie können nach den Bestimmungen der gemäß Absatz 2 außer Kraft getretenen Fachprüfungsordnung ihr Bachelorstudium bis zum 10. Juni 2021 und ihr Masterstudium bis zum 10. Juni 2020 abschließen. Studierende, die ihr Studium bis zu diesen Zeitpunkten nicht abgeschlossen haben, wechseln automatisch in die neue Fachprüfungsordnung. (4) Nach ihrer bisher gültigen Fachprüfungsordnung erbrachte Leistungen werden gemäß der Anerkennungssatzung anerkannt. Modulprüfungen, die nach der bisher gültigen Fachprüfungsordnung vollständig absolviert und bestanden worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Der Fachprüfungsausschuss legt fest, für welche Module dieser Prüfungsordnung die vollständig absolvierten Module angerechnet werden. Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Leistungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, und werden die übrigen Leistungen nicht mehr angeboten, legt der Fachprüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und der zu erwerbenden Leistungspunkte fest, welche ergänzenden Prüfungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Fachprüfungsausschuss auf Antrag. (5) Im Übrigen gelten die Übergangsvorschriften der Zwei-Fächer-Prüfungsordnung von 2017 in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Die Genehmigung nach 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 28. Juni 2017 erteilt. Kiel, den 28. Juni 2017 Prof. Dr. Michael Düring Dekan der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: Seite 7 / 13

8 Anlage: Übersicht der Module und Prüfungsleistungen 1. Spanische Philologie (2-Fächer Bachelor 70 LP) PHF-span-FACH1 Fachwissenschaften 1 (Linguistik und Literaturwissenschaft) 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht - 10 LP / 300 Stunden span-fach1.1 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test, span-fach1.2 Vorlesung 2 2,5 Pflicht Protokoll oder Test, bestanden bestanden - span-fach1.3 *Übung 2 2,5 Pflicht Test, bestanden span-fach1.4 *Übung 2 2,5 Pflicht Test, bestanden PHF-span-SPR1 Sprachpraxis 1 1. bis 3. Semester 3 Semester Pflicht - 10 LP / 300 Stunden span-spr1.1 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht span-spr1.2 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht span-spr1.3 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht span-spr1.4 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht span-spr1.0 Portfolio, Sprache: span. Das Portfolio umfasst in Kurzform einen Sprachenpass und eine Sprachbiografie, Bescheinigungen über die Einführung in die Benutzung der Fachbibliothek und die Teilnahme an einer Studienfachberatung sowie ein Dossier selbstständiger Arbeiten zu Phonetik, Grammatik und Wortschatz, sprachlichem Ausdruck und Übersetzung. Es wird studienbegleitend im Zeitraum von 3 Semestern angefertigt. Die zu erbringenden Arbeiten sind Hausaufgaben und Tests, davon ein benoteter Test in Übersetzung. Die Gesamtleistung im SPR1-Modul ist dann erbracht, wenn das Portfolio vollständig und benotet vorliegt. Im Portfolio wird auch der Nachweis der Lateinkenntnisse verzeichnet. Die Modulnote geht zur Hälfte in die Fachnote des Bachelors ein. PHF-span-IK1 Kultur- und Landeswissenschaften 1 1. Semester 1 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden span-ik1.1 *Proseminar 2 5 Wahlpflicht span-ik1.0: Hausarbeit (5-10 Seiten), span-ik1.2 *Proseminar 2 5 Wahlpflicht In den Kultur- und Landeswissenschaften kann zwischen IK1.1 oder IK1.2 gewählt werden. Die Wahl ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. PHF-span-FACH2 Fachwissenschaften 2 (Linguistik und Literaturwissenschaft) 3. Semester 1 Semester Pflicht PHF-span-FACH1 10 LP / 300 Stunden span-fach2.1 *Proseminar 2 5 Pflicht span-fach2.2 *Proseminar 2 5 Pflicht span-fach2.1 kleine Hausarbeit (5-10 Seiten) span-fach2.2 kleine Hausarbeit (5-10 Seiten) benotet 50% benotet 50% In beiden fachwissenschaftlichen Proseminaren werden Referate gehalten und kleine Hausarbeiten (5-10 Seiten) geschrieben. Die benoteten Hausarbeiten in FACH2.1 und FACH2.2 gehen als Teilprüfungsleistungen zu gleichen Teilen in die Modulbewertung ein. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. Stand: Seite 8 / 13

9 PHF-span-HIS2 Sprach- und Literaturgeschichte 2 3. und 4. Semester 2 Semester Pflicht Lateinkenntnisse 5 LP / 150 Stunden span-his2.1 *Übung 2 2,5 Pflicht span-his2.0: Klausur 90min, im Anschluss an span-his2.2 *Übung 2 2,5 Pflicht HIS2.2, Sprache: dt. In der Übung HIS2.1 wird zur Leistungskontrolle abschließend ein Test geschrieben. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. PHF-span-SPR2 Sprachpraxis 2 4. und 5. Semester 2 Semester Pflicht PHF-span-SPR1 5 LP / 150 Stunden span-spr2.1 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: span. benotet span-spr2.2 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: span. benotet PHF-span-LING3 Sprachwissenschaft 3 4. und 5. Semester 2 Semester Pflicht PHF-span-FACH2 7,5 LP / 225 Stunden - span-ling3.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test, oder bestanden - span-ling3.3 *Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, bestanden - span-ling3.2 *Hauptseminar 2 5 Pflicht Hausarbeit (10 Seiten), Die Wahl zwischen Vorlesung und Übung ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. Das 5. Semester wird für einen Auslandsaufenthalt empfohlen. PHF-span-LIT3 Literaturwissenschaft 3 5. und 6. Semester 2 Semester Pflicht PHF-span-FACH2 7,5 LP / 225 Stunden span-lit3.1 Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test, oder bestanden - span-lit3.3 *Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, bestanden - span-lit3.2 *Hauptseminar 2 5 Pflicht Hausarbeit (10 Seiten) Die Wahl zwischen Vorlesung und Übung ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. PHF-span-QU3 Qualifikation 3 6. Semester 1 Semester Pflicht PHF-span-SPR2; LIT3.2 und LING3.2 5 LP / 150 Stunden span-qu3.1 Kolloquium (LING) 1 1,25 Pflicht span-qu3.2 Kolloquium (LIT) 1 1,25 Pflicht span-qu3.3 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht mündliche Prüfung min, mündliche Prüfung min, Klausur 3stündig, Sprache: dt./span. benotet 25% benotet 25% benotet 50% Die Kolloquien QU3.1 und QU3.2 werden zu gleichen Teilen (2 x 1 SWS) in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft besucht. In den mündlichen Teilprüfungen wird der Prüfungskandidat über 2 x min geprüft. Beide Teilprüfungen werden vorzugsweise auf Deutsch abgehalten. Die Bewertung erfolgt zu gleichen Teilen. Der mündliche Prüfungstermin liegt regelmäßig in der letzten Woche des 6. Fachsemesters. Die 3stündige Klausur in der Übung QU3.3 umfasst eine Übersetzungsaufgabe (vom Deutschen in die Fremdsprache) und einen Aufsatz in der Fremdsprache. Die Modulnote geht doppelt in die Fachnote ein. *=Anwesenheitspflicht Stand: Seite 9 / 13

10 Über die Pflichtmodule hinaus ist aus folgendem Angebot ein weiteres Modul zu wählen. Die Wahl ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich: PHF-span-BSP2 Basismodul Beisprache 2 Französisch, Galicisch, Italienisch, Katalanisch, Portugiesisch oder Rumänisch 5. und 6. Semester 2 Semester Wahlpflicht - 5 LP / 150 Stunden span-bsp2.1 *Sprachkurs 2 2,5 Pflicht span-bsp2.0: Klausur 90min, im Anschluss an BSP2.2, span-bsp2.2 *Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Sprache: dt./fremdsprache In der Beisprache Portugiesisch sind beide Lehrveranstaltungen verknüpft und finden nur im Wintersemester statt. PHF-span-BSP4 Aufbaumodul Beisprache 4 Französisch, Galicisch, Italienisch, Katalanisch oder Portugiesisch benotet - 5. und 6. Semester 2 Semester Wahlpflicht BSP2 (oder vergleichbare Sprachkenntnisse) 5 LP / 150 Stunden span-bsp4.1 *Sprachkurs 2 2,5 Pflicht span-bsp4.0: Klausur 90min, im Anschluss an BSP4.2, span-bsp4.2 *Sprachkurs 2 2,5 Pflicht Sprache: dt./fremdsprache In der Beisprache Portugiesisch sind beide Lehrveranstaltungen verknüpft und finden nur im Sommersemester statt. PHF-fran-SPEZ2 Spezialisierung 2 benotet - 5. und 6. Semester 2 Semester Wahlpflicht PHF-fran-FACH2 5 LP / 150 Stunden fran-spez2.1 *Übung 2 2,5 Pflicht Video (oder Referat/Präsentation) Sprache: dt./fran. fran-spez2.2 *Übung 2 2,5 Pflicht schriftliche Aufgabe (oder Referat/Präsentation) Sprache: dt./fran. Das Modul zur Spezialisierung wird nicht regelmäßig angeboten. PHF-span-WIR2 Wirtschaftsspanisch 2 benotet benotet - 5. und 6 Semester 2 Semester Wahlpflicht PHF-span-SPR1 5 LP / 150 Stunden span-wir2.1 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht span-wir2.0: Klausur 90min, im Anschluss an WIR2.2, span-wir2.2 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Sprache: span. PHF-span-TRAD2 Übersetzung 2 benotet - 5. und 6 Semester 2 Semester Wahlpflicht PHF-span-SPR1 5 LP / 150 Stunden span-trad2.1 *Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, benotet span-trad2.2 *Übung 2 2,5 Pflicht Klausur, Referat od. Präsentation Sprache dt./span. benotet - Im Rahmen des Bachelors mit dem Profil Lehramt werden zwei weitere Lehrveranstaltungen aus der Romanistik gefordert, die im Praxismodul 2 bzw. im Fachdidaktik-Modul des Profils Lehramt verankert sind: PHF-span-FD Fachdidaktik und 5. Semester 2 Semester 5,5 LP / 165 Stunden span-fd1 *Übung 2 3 Pflicht Stundenentwurf benotet 50% span-fd2 *Übung 2 2,5 Pflicht Stundenentwurf benotet 50% *=Anwesenheitspflicht Stand: Seite 10 / 13

11 2. Spanisch (2-Fächer Master of Education und Master of Arts, 33 LP) Studienvoraussetzungen (laut Studienqualifikationssatzung): - Lateinkenntnisse: o KMK-Latinum (= sog. Mittleres Latinum) Der Nachweis des KMK-Latinums muss bei Beginn des 2. Studienjahres erfolgen. - Fachspezifische Sprachkenntnisse: Sprachkenntnisse ohne Nachweis: B2. PHF-span-FACH4 Fachwissenschaften 4 (Linguistik und Literaturwissenschaft) 1. Semester 1 Semester Pflicht - 7,5 LP / 225 Stunden span-fach4.1 (LING / LIT) Vorlesung 2 2,5 Wahlpflicht Protokoll oder Test bestanden - span-fach4.3 (LING / LIT) *Übung 2 2,5 Wahlpflicht Referat, bestanden - span-fach4.2 (LING / LIT) *Hauptseminar 2 5 Pflicht große Hausarbeit (15 Seiten), Im Aufbaumodul FACH 4.0 kann zwischen sprachwissenschaftlichen (LING 4.1-3) oder literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen (LIT 4.1-3) beliebig gewählt werden. Auch die Veranstaltungstypen Vorlesung oder Übung sind alternativ wählbar. Die Wahl ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. PHF-span-SPR4 Sprachpraxis 4 1. und 2. Semester 2 Semester Pflicht Niveau B2 (=SPR2 im BA) 5 LP / 150 Stunden span-spr4.1 span-spr4.2 *sprachpraktische Übung *sprachpraktische Übung PHF-span-IK4 Kultur- und Landeswissenschaften 4 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: span. benotet 2 2,5 Pflicht Klausur, Sprache: span. benotet - 2. Semester 1 Semester Pflicht - 5 LP / 150 Stunden span-ik4.1 Projektarbeit Wahlpflicht span-ik4.0: Projektbericht (15 Seiten), der span-ik4.2 *Hauptseminar 2 5 Wahlpflicht große Hausarbeit (15 Seiten), In den Kultur- und Landeswissenschaften kann zwischen den Modulen IK 4.1 und 4.2 gewählt werden. Die Wahl zwischen Projektarbeit und Hauptseminar ist mit der Anmeldung zu den Prüfungen verbindlich. Die Projektarbeit kann durch Präsenzveranstaltungen im Umfang von bis zu 2 SWS begleitet werden. Die Modulnote geht ganz in die Fachnote ein. PHF-span-FD3 Fachdidaktik 3 2. und 3. Semester 2 Semester Pflicht Schulpraktikum im BA 10,5 LP / 315 Stunden span-fd3.1 *Übung 2 2,5 Pflicht Referat, benotet 33 % span-fd3.2 *Hauptseminar 2 5 Pflicht große Hausarbeit (15 Seiten), benotet 67 % Die Modulnote aus Fachdidaktik 3.1 und 3.2 geht zu 14 % in die Fachnote ein (FD 3 geht ganz in die Fachnote ein). PHF-span-FD3P Fachdidaktik 3 Prax 2. und 3. Semester 2 Semester Pflicht Schulpraktikum im BA 10,5 LP / 315 Stunden span-fd3.3 *Praktische Übung 2 3 Pflicht Portfolio oder mündliche Prüfung benotet 100 % Die Modulnote aus Fachdidaktik 3.3 geht zu 6 % in die Fachnote ein (FD 3 geht ganz in die Fachnote ein). Stand: Seite 11 / 13

12 PHF-span-QU5 Qualifikation 5 4. Semester 1 Semester Pflicht PHF-span-SPR4; PHF-span-FACH4.2 5 LP / 150 Stunden span-qu5.1 span-qu5.2 Kolloquium (LING) 1 1,25 Pflicht Kolloquium (LIT) 1 1,25 Pflicht mündliche Prüfung min, mündliche Prüfung min, span-qu5.3 *sprachpraktische Übung 2 2,5 Pflicht Klausur 4stündig, benotet 25% benotet 25% benotet 50% Die Kolloquien QU5.1 und QU5.2 werden zu gleichen Teilen (2 x 1 SWS) in den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft besucht. In den mündlichen Teilprüfungen wird der Prüfungskandidat über 2 x min geprüft. Beide Teilprüfungen können in der Fremdsprache abgehalten werden. Die Bewertung erfolgt zu gleichen Teilen. Der mündliche Prüfungstermin liegt regelmäßig in der letzten Woche des 4. Fachsemesters. Die 4stündige Klausur in der Übung QU5.3 umfasst eine Übersetzungsaufgabe (vom Deutschen in die Fremdsprache) und einen Aufsatz in der Fremdsprache. Die Modulnote geht doppelt in die Fachnote ein. *=Anwesenheitspflicht Erläuterungen: Modul: Lehrveranstaltung: LF: SWS: P / WP: Voraussetzung: PL: LP: Titel des Moduls in Form der Modulnummer Titel der Lehrveranstaltung Lehrform, Art der Lehrveranstaltung Semesterwochenstunden Status der Lehrveranstaltung (Pflicht / Wahlpflicht) Zugangsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Prüfungsleistung Leistungspunkte Erklärung der Modulbezeichnungen: SPR = Sprachpraxis FACH = Fachwissenschaften: Linguistik und Literaturwissenschaft HIS = Sprach- und Literaturgeschichte WAHL = Wahlbereich BSP = Beisprache (2. romanische Sprache) WIR = Wirtschaftssprache TRAD = Übersetzung (Fremdsprache Deutsch) SPEZ = Spezialisierung IK = Kultur- und Landeswissenschaften (Interkulturelle Studien) LING = Linguistik (Sprachwissenschaft) LIT = Literaturwissenschaft FD = Fachdidaktik QU = Qualifikation Sprachbezeichnungen: ROM F S I P R K G = Romanisch = Französisch = Spanisch = Italienisch = Portugiesisch = Rumänisch = Katalanisch = Galicisch Stand: Seite 12 / 13

13 3. Module / Lehrveranstaltungen in weiteren Studiengängen Volkswirtschaftslehre (1-Fach Bachelor) PHF-span-VWL1 Wirtschaftsspanisch 2 3. und 4. Semester 2 Semester Wahlpflicht BSP2.1/2.2; BSP4.1 6 LP / 180 Stunden span-wir2.1 *sprachpraktische Übung 2 3 Pflicht span-wir2.0: Klausur 90min, im Anschluss an WIR2.2, span-wir2.2 *sprachpraktische Übung 2 3 Pflicht Sprache: span. PHF-span-VWL2 Kultur- und Landeswissenschaften 1 benotet - 3. oder 4. Semester 1 Semester Wahlpflicht BSP2.1/2.2; BSP4.1 6 LP / 180 Stunden span- IK1.1 *Proseminar 2 6 Pflicht span-ik1.0: Hausarbeit (5-10 Seiten), *=Anwesenheitspflicht benotet - Stand: Seite 13 / 13

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