Wiederkehrende Straßenbeiträge. Herzlich Willkommen

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1 Herzlich Willkommen Informationsveranstaltung über den Sachstand zur Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge mit Ausblick auf die Beitragssätze für die Abrechnungsjahre im Abrechnungsgebiet Idstein-Kern Montag, 28. November Magistrat der Stadt Idstein 1 Gesetzliche Notwendigkeit Die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) verpflichten die Kommunen, insbesondere bei defizitären Haushalte, alle gegebenen Einnahmepotentiale, z.b. auch der Ermächtigung zur Erhebung von Beiträgen, auszuschöpfen. Das Hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) gab von 1970 bis 2012 den Kommunen die Möglichkeit über eine kommunale Satzung einmalige Straßenbeiträge zu erheben. Der Hessische Landesgesetzgeber hat allen hessischen Kommunen mit der Novellierung des KAG seit Beginn 2013 die Erhebung von Straßenbeiträge als einmalige ( 11 KAG) oder als wiederkehrende Straßenbeiträge ( 11a KAG) verpflichtend aufgegeben Magistrat der Stadt Idstein 2 1

2 Möglichkeiten der Beitragsumlegung I Einmalig (nach 11 KAG) Straßenbeiträge ( 11, 11a KAG) oder Wiederkehrend (nach 11a KAG) Magistrat der Stadt Idstein 3 Flächenbezug für die Beitragserhebung Einmalig (nach 11 KAG) Wiederkehrend (nach 11a KAG) Magistrat der Stadt Idstein 4 2

3 Möglichkeiten der Beitragsumlegung II Straßenbeiträge ( 11, 11a KAG) Einmalig (nach 11 KAG) Vorteile: - Abrechnung erfolgt nach einzelnen Straßenbaumaßnahmen - Geringer Verwaltungsaufwand Nachteile: - Kleine Anzahl an betroffenen Anliegern - hohe finanzielle Belastung des Einzelnen - Mehrfachbelastung für Eckgrundstücke Wiederkehrend (nach 11a KAG) Vorteile: - Abrechnung aller Maßnahmen im Abrechnungsgebiet - Kostenverteilung solidarisch auf eine große Gruppe - Geringere finanzielle Belastung des Einzelnen Nachteile: - Jährliche Belastung - Hoher Verwaltungsaufwand Magistrat der Stadt Idstein 5 Gesetzliche Grundlage 11a KAG Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge nach 11 Abs. 1 Satz 2 die jährlichen Investitionsaufwendungen für den Umbau und Ausbau ihrer öffentlichen Verkehrsanlagen als wiederkehrende Beiträge auf die im Abrechnungsgebiet nach Abs. 2a oder 2b gelegenen Grundstücke verteilt werden. Der wiederkehrende Beitrag wird für den besonderen Vorteil erhoben, der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der im Abrechnungsgebiet gelegenen Verkehrsanlagen geboten wird; er darf ausschließlich für die in Satz 1 genannten Investitionsmaßnahmen verwendet werden. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) vom 19. Dezember Magistrat der Stadt Idstein 6 3

4 Verteilungsfläche Erstmalige Herstellung der Straße gemäß Erschließungsbeitragssatzung muss erfolgt sein. Satzung der Stadt Idstein über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 10. Oktober Merkmale einer erstmalig hergestellten Straße Straßen die vor dem Inkrafttreten der Satzung endgültig hergestellt waren Zudem Abweichungssatzung vom 29. September Magistrat der Stadt Idstein 7 Verteilungsfläche Zudem erforderlich ist in jedem Fall die Widmung für den öffentlichen Verkehr. Nicht betroffen: Private Straßen Magistrat der Stadt Idstein 8 4

5 Die Veranlagungsfläche Abstrahierte Nutzungsfaktoren werden zur Beurteilung der Ausnutzbarkeit des Grundstückes verwendet. Üblicherweise die Anzahl der Vollgeschosse Unterscheidung nach Lage in Bebauungsplan / unbeplanten Innenbereich. Gewerbliche oder teilweise gewerbliche Nutzung. Auch gewerbeähnliche Nutzungen Magistrat der Stadt Idstein 9 Die Veranlagungsfläche Grundstücksfläche Nutzungsfaktor Bauliche Nutzung (VG) Artzuschlag (Faktor) individuelle Veranlagungsfläche Magistrat der Stadt Idstein 10 5

6 Nutzungsfaktoren in beplanten Gebieten Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten: Der Nutzungsfaktor in beplanten Gebieten bestimmt sich nach der Zahl der im Bebauungsplan festgesetzten Vollgeschosse Magistrat der Stadt Idstein 11 Nutzungsfaktoren in beplanten Gebieten Grundstücksspezifische Analyse aller Bebauungspläne des Stadtgebietes Magistrat der Stadt Idstein 12 6

7 Nutzungsfaktoren in beplanten Gebieten Der Nutzungsfaktor beträgt: a) bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0, b) bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, c) bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5, d) bei viergeschossiger Bebaubarkeit 1,75, Bei jedem weiteren Vollgeschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0, Magistrat der Stadt Idstein 13 Nutzungsfaktoren in beplanten Gebieten Ist nur die zulässige Gebäudehöhe (Traufhöhe) festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchst zulässige Höhe geteilt durch 2,2, wobei Bruchzahlen kaufmännisch auf- oder abgerundet werden. In Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten i. S. v. 11 BauNVO erfolgt die Teilung in Abweichung zu Satz 1 durch 3,5. Bei Grundstücken, für die der Bebauungsplan nur Friedhöfe, Freibäder, Sportplätze sowie sonstige Anlagen, die nach ihrer Zweckbestimmung im Wesentlichen nur in einer Ebene genutzt werden können, gestattet, gilt 0,5, nur Garagen oder Stellplätze zulässt, gilt 0,5, landwirtschaftliche Nutzung festsetzt, gilt 0,1, Dauerklein-, Schreber- oder Freizeitgärten festsetzt, gilt 0,25, Kirchengebäude oder ähnliche Gebäude mit religiöser Zweckbestimmung festsetzt, gilt 1, Magistrat der Stadt Idstein 14 7

8 Nutzungsfaktoren in unbeplanten Gebieten Im unbeplanten Innenbereich wird zur Bestimmung des Nutzungsfaktors auf die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abgestellt. Methoden zur Erfassung der Vollgeschosse In unbeplanten Gebieten durch Ortsbegehung Abschätzung der Geschossigkeit nach den Kriterien der Landesbauordnung ( 2 Abs.4) Analyse von Bauakten Magistrat der Stadt Idstein 15 Nutzungsfaktoren in unbeplanten Gebieten Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse. Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen Magistrat der Stadt Idstein 16 8

9 Nutzungsfaktoren in unbeplanten Gebieten Im unbeplanten Innenbereich wird zur Bestimmung des Nutzungsfaktors auf die Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abgestellt Magistrat der Stadt Idstein 17 Die Veranlagungsfläche Grundstücksfläche Nutzungsfaktor Bauliche Nutzung (VG) Artzuschlag (Faktor) individuelle Veranlagungsfläche Magistrat der Stadt Idstein 18 9

10 Gewerblich genutzte Grundstücke Gewerbezuschlag 11 WStrBS Artzuschlag In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten (im beplanten und unbeplanten Innenbereich) werden die nach den 8-10 ermittelten Veranlagungsflächen um 40% erhöht. Das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Veranlagungsflächen um 20% Magistrat der Stadt Idstein 19 Verschonte Grundstücke Verschonung von Grundstücken 20 WStrBS Überleitungsregelungen Sind vor oder nach dem Inkrafttreten dieser Satzung für die im Abrechnungsgebiet liegenden Grundstücke Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen geleistet worden oder noch zu leisten, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Straßenbeitrages für die Abrechnungsgebiete für einen Zeitraum von 25 Jahren seit Ablauf des Jahres, in dem der Beitragsanspruch bzw. der Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichsbetrags oder ein vertraglicher Anspruch entstanden ist, unberücksichtigt Magistrat der Stadt Idstein 20 10

11 Beispiel zur Ermittlung der Veranlagungsfläche Grundstück, Flur 16, Flurstück 32, Frickhöfferstraße 3 Grundbuchfläche d. Grundstücks 400 m² = beitragsfähige Fläche 400 m² Lage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nein Zahl der Vollgeschosse (VG) 2 x Nutzungsfaktor (VG) 1,25 = Zwischensumme 500 m² Artzuschlag nein (nein=0%=1,0; teilw.=20%=1,2, ausschl.=40%=1,4) x Artzuschlag (Faktor) 1,0 = Veranlagungsfläche 500 m² Magistrat der Stadt Idstein 21 Übersicht der ermittelten Veranlagungsflächen Magistrat der Stadt Idstein 22 11

12 Ermittlung der gesamten Veranlagungsfläche individuelle Veranlagungsflächen Veranlagungsflächen n. 20 WStrBS (Verschonungen) gesamte Veranlagungsfläche Magistrat der Stadt Idstein 23 Beitragsfreie- und pflichtige Aufwendungen Beitragspflichtig Grundhafte Erneuerungsmaßnahmen Voraussetzungen: Ablauf der Nutzungsdauer (ca. 30 Jahre und älter) eingetretener Verschleiß Verbesserungsmaßnahmen / Umbau z. B. Gehweg bisher: Asphalt / neu: Pflasterbelag Erweiterungsmaßnahmen / Ausbau z. B. Gehwegverbreiterung Nicht beitragspflichtig Reparaturmaßnahmen Ausbesserungsmaßnahmen Neubau von Straßen (gesondertes Erschließungsverfahren) Magistrat der Stadt Idstein 24 12

13 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens In der Ermittlung des Beitragssatzes für das Abrechnungsjahr 2014 flossen die beitragsfähigen Kosten aus folgenden Maßnahmen ein: Hermann-Löns-Straße (2. BA) In der Ritzbach Grunerstraße (Stichweg) Planungs- und Baukosten Magistrat der Stadt Idstein 25 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens Straßenbau Straßenbau ,35 Straßenentwässerung Straßenentwässerung 0,00 Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung 0,00 Gehwege ,30 beitragsfähige beitragsfähige Kosten Kosten ,65 Städtischer Städtischer Anteil 35% ,57 Anteil 35% Abrechnungsjahr 2014 (Prognose) Umlagefähige Kosten ,08 Wiederkehrende Beiträge ,08 ä = 0, /m² ² ä Magistrat der Stadt Idstein 26 13

14 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens In der Ermittlung des Beitragssatzes für das Abrechnungsjahr 2015 flossen die beitragsfähigen Kosten aus folgenden Maßnahmen ein: Am Bahndamm Grunerstraße (Stichweg) Hermann-Löns-Straße (2. BA) In der Ritzbach Magdeburgstraße (teilw.) Richard-Klinger-Straße (2. BA) Schützenhausstraße Kosten der abschließenden Maßnahmen Planungs- und Baukosten Magistrat der Stadt Idstein 27 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens Straßenbau ,47 Straßenbau Straßenentwässerung Straßenentwässerung 0,00 Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung 0,00 Gehwege 2.273,80 beitragsfähige beitragsfähige Kosten Kosten ,27 Städtischer Städtischer Anteil 35% ,64 Anteil 35% Abrechnungsjahr 2015 Prognose auf Basis der Veranlagungsfläche des Jahres 2014 Umlagefähige Kosten ,63 Wiederkehrende Beiträge ,63 ä = 0, /m² ä ² Magistrat der Stadt Idstein 28 14

15 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens In der Ermittlung des Beitragssatzes für das Abrechnungsjahr 2016 fließen die beitragsfähigen Kosten aus folgenden Maßnahmen ein: Alte Poststraße Am Bahndamm Grunerstraße (Stichweg) Im Rauental Magdeburgstraße (teilw.) Rudolf-Dietz-Straße Schützenhausstraße Planungs- und Baukosten Planungs- und Baukosten Kosten der abschließenden Maßnahmen Planungs- und Baukosten Hinweis: Die Kostenerfassung ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen Magistrat der Stadt Idstein 29 Übersicht Kostenermittlung & Umlageverfahrens Straßenbau Straßenbau ,60 Straßenentwässerung Straßenentwässerung 0,00 Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung 0,00 Gehwege ,50 beitragsfähige beitragsfähige Kosten Kosten ,10 Städtischer Städtischer Anteil 35% ,99 Anteil 35% Abrechnungsjahr 2016 Prognose auf Basis der Veranlagungsfläche des Jahres 2014 Umlagefähige Kosten ,12 Wiederkehrende Beiträge ,12 ä = 0, /m² ä ² Magistrat der Stadt Idstein 30 15

16 Beispiel zur Ermittlung des indiv. Straßenbeitrages Grundstück, Flur 16, Flurstück 32, Frickhöfferstraße 3, Wohnhaus Veranlagungsfläche 500 m² Veranlagungsfläche x Beitragssatz Beitragssatz 2014: 0, /m² Beitragssatz 2015: 0, /m² Beitragssatz 2016: 0, /m² 500 m²x0, /m² 500 m²x0, /m² 500 m²x0, /m² = 11,07 = 12,62 = 12, Magistrat der Stadt Idstein 31 Kurze Übersicht zum weiterem Ablauf der Einführung 2016 Prüfung und ggf. Aktualisierung der Eigentümerdaten 2017 Mitte/Ende Januar: Information der Grundstückseigentümer/innen über die ermittelten Bewertung der Grundstücke anschl. Bearbeitung der Rückläufe Vor den Sommerferien Beschluss der Beitragssatzungen für die Jahre 2014 und 2015 Nach den Sommerferien: Bescheidung der Abrechnungsjahre 2014 und 2015 Beschluss der Beitragssatzung für das Jahr 2016 Herbst: Bescheidung des Abrechnungsjahres Magistrat der Stadt Idstein 32 16

17 Bedenken + Verständnisfragen Bedenken oder Verständnisfragen zur Bewertung Ihres Grundstückes oder zum späteren Beitragsbescheid? Bitte suchen Sie bei Unklarheiten hinsichtlich der Bewertung oder der Bescheidung das Gespräch mit uns! Wir werden Ihre Anliegen und Einwände individuell prüfen und Ihnen die Ergebnisse darlegen. Ihre Anregungen und Wünsche werden wir soweit rechtlich zulässig selbstverständlich berücksichtigen. Sollten Ihnen Ihre Fragen, Probleme und Anregungen auf diese Weise nicht geklärt oder ausreichend gewürdigt erscheinen, steht Ihnen selbstverständlich der vorgesehene Rechtsweg offen Magistrat der Stadt Idstein 33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Magistrat der Stadt Idstein 34 Bildquelle: Google Earth 17

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