Straßenbeitragssatzung
|
|
|
- Ingrid Meyer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berechnungsmethodik und Modelle Version: 1.0
2 Hintergrund Grundlage Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. Einnahmen sollten aus Gebühren erfolgen. Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Das Land Hessen fordert die Einführung einer Straßenbeitragssatzung von allen Gemeinden in Hessen, diese kann bei defizitärem Haushalt durch die Kommunalaufsicht durchgesetzt werden (Kommunalabgabengesetz) Straßenbeiträge sind zweckbestimmt zu erheben und müssen direkt in die Sanierung der Straße(n) fließen dies ist ein Vorteil gegenüber der Erhöhung der Grundsteuer. Wann sind Straßenbeiträge zu erheben? Bei grundhafter Sanierung i.d.r. inkl. Kanal, Keine Erhebung bei Instandhaltung oder Reparatur (z.b. bei Erneuerung der Straßendecke) Welche Modelle gibt es? Einmalige Straßenbeiträge für die Anlieger der sanierten Straßen Wiederkehrende Straßenbeiträge in bestimmten Abrechnungsgebieten. Straßenbeitragssatzung, Seite 1
3 Einmalige Straßenbeiträge Einmalige Berechnung bei Erneuerung, Umbau, Verbesserung oder Erweiterung einer vorhandenen Straße Der Straßenbeitrag wird individuell für jedes Grundstück als Produkt aus der (konkrete m²-zahl) einen Nutzungsfaktor (abhängig von der Geschossflächenzahl nach Bebauungsplan) und einem (abhängig von den tatsächlichen Baukosten der jeweiligen Straße sowie dem Gemeindeanteil) (gewichtet) berechnet und kann ggf. in Raten gezahlt werden. Größe des Grundstücks (in m²) Nutzungsfaktor (nach Bebauungssplan) eingeschossiger Bebaubarkeit: 1,0, zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 n-geschossige Bebaubarkeit 0,75 + n*0,25 (Gesamtbaukosten Gemeindeanteil) geteilt durch Veranlagungsfläche Gemeindeanteil zwischen 25% und 75% Straßenbeitrag Straßenbeitragssatzung, Seite 2
4 Beispiel - Einmalige Straßenbeiträge (Fiktives Rechenmodell) Straße mit 10 Häusern Bebauungsplan sieht 5 Häuser (Typ A) mit 1 Vollgeschoss und 5 Häuser (Typ B) mit 2 Vollgeschossen vor Haustyp A hat 500m², Haustyp B hat 700m² Die Sanierung kostet , der Gemeindeanteil liegt bei 25%, d.h. umlegbar sind Die Veranlagungsfläche ergibt 5*1,0*500m² + 5*1,25*700m²=6.875m² Der liegt bei /6.875m² = 17,45 /m² 500m² Nutzungsfaktor (nach Bebauungsplan) 1,0 17,45 /m² Straßenbeitrag m² Nutzungsfaktor (nach Bebauungsplan) 1,25 17,45 /m² Straßenbeitrag Straßenbeitragssatzung, Seite 3
5 Wiederkehrende Straßenbeiträge Jährliche Berechnung auf Basis der Sanierungskosten in 5 Jahren in einem bestimmten Gebiet Der Straßenbeitrag wird wie bei der einmaligen Straßenbeitragssatzung - individuell für jedes Grundstück als Produkt aus der (konkrete m²-zahl) einen Nutzungsfaktor (abhängig von der Geschossflächenzahl nach Bebauungsplan) und einem (abhängig von den prognostizierten Baukosten in dem Gebiet innerhalb des Fünfjahreszeitraums sowie dem Gemeindeanteil) (gewichtet) berechnet. Größe des Grundstücks (in m²) Nutzungsfaktor (nach Bebauungssplan) eingeschossiger Bebaubarkeit: 1,0, zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 n-geschossige Bebaubarkeit 0,75 + n*0,25 (prognostizierte Baukosten in 5 J. Gemeindeanteil) geteilt durch Veranlagungsfläche sowie durch 5 Jahre Gemeindeanteil z.b. 35% für alle Grundstücke Straßenbeitrag pro Jahr Straßenbeitragssatzung, Seite 4
6 Beispiel Wiederkehrende Straßenbeiträge am Beispielgebiet Nieder Rosbach Nieder-Rosbach hat m² bebaute Fläche Durchschnittlich ist Nieder-Rosbach zweigeschossig bebaut, d.h. der Nutzungsfaktor ist 1,25 Prognose/Modell: Es werden 2 Straßen mit Gesamtkosten von 1,2Mio. in den 5 Jahren saniert Umlegbar sind damit 1,2Mio. abzgl. 35% in 5 Jahren, d.h. 1,2Mio. * 65% / 5 Jahren = Untenstehende Beispielrechnung erfolgt auf Basis der Häuser vom Typ A und Typ B Die Veranlagungsfläche ergibt m² * 1,25 = m² Der liegt bei / m² = 0,29 /m² pro Jahr 500m² Nutzungsfaktor (nach Bebauungsplan) 1,0 0,29 /m² Straßenbeitrag/Jahr m² Nutzungsfaktor (nach Bebauungsplan) 1,25 0,29 /m² Straßenbeitrag/Jahr 254 Straßenbeitragssatzung, Seite 5
7 Vor- und Nachteile der Modelle Vorteile wiederkehrender Beiträge Solidarisches Modell Langfristige Ausrichtung Höhere Kontinuität / Kein Investitionsstau Der Straßenbild der Stadt verbessert sich, da Anwohner die Sanierung nicht ablehnen werden Keine Mehrbelastung durch mehrfach erschlossene Grundstücke Nachteile wiederkehrender Beiträge Kein Verursacherprinzip Jeder bezahlt, wenige profitieren Mehr Verwaltungsaufwand durch Abrechnung mit allen Grundstückseigentümern Anlieger, deren Straßen nicht saniert werden, fühlen sich benachteiligt ( Jetzt sind wir mal dran ) Weniger Rücksicht auf die individuelle Erschließungs- und Sanierungssituation Straßenbeitragssatzung, Seite 6
8 DANKE für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl. Math. Christian Stengel Vorsitzender der SPD Rosbach/Rodheim Am Salzberg Rosbach Mail: [email protected]
Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße
Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R
Öffentliche Informationsveranstaltung. am 30.09.2013
Einführung einer Straßenbeitragssatzung Öffentliche Informationsveranstaltung am 30.09.2013 01.10.2013 Magistrat der Stadt Idstein 1 Agenda 1. Begrüßung Bürgermeister Gerhard Krum 2. Einführung in das
IX / Anschlußbeitrag
S a t z u n g über die Erhebung von Anschlußbeiträgen für die Entwässerung der Grundstücke in der Gemeinde Bönen vom 4. August 1981 [Info: zuletzt geändert durch die Erste Artikelsatzung zur Anpassung
Wiederkehrende Straßenbeiträge. Bürgerinformation. Stadt Babenhausen
Wiederkehrende Straßenbeiträge Bürgerinformation Stadt Babenhausen Referent: Norbert Leistner Kommunal-Consult Thomas Becker GmbH Agenda 1. Kurze Vorstellung 5. Abrechnungsgebiete 2. Rechtliche Grundlagen
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe
Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend
Fachdienst Bauen. Grunderneuerung der Gehwege Wiesbadener Straße 165A bis 189
Grunderneuerung der Gehwege Wiesbadener Straße 165A bis 189 Anliegerversammlung Montag, 09.05.2016 in der Heinrich-Dorn-Halle Erneuerung der Gehwege im Zuge der Grunderneuerung der Straße durch Hessen
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten. durch die Gemeinde
Straßenherstellung und Umlegung der Kosten durch die Gemeinde Grundsätze der Beitragserhebung bei der Sanierung in Eichet Kosten für mögliche Maßnahmen: Evtl. Verlegung neuer Schmutzwasserkanal (je nach
STRASSENBEITRAGSSATZUNG [StrBS]
Aufgrund der 1 bis 5a, 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54), in Verbindung mit 5 der Hessischen
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) in der Fassung vom 17.11.2015 1 Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen Zur Deckung des Aufwandes der Investitionsaufwendungen für
Zweckverband Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau. Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI
Grundlagen der Beitragsveranlagung beim WAVI Unterscheidung Gebühren/Beiträge Gebühren Beiträge Laufende Entgelte für die tatsächliche Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen Einmalige Zahlung als
Straßenausbaubeiträge Bad Vilbeler Modell Gegenüberstellung einmalige und wiederkehrende Gebühren
Straßenausbaubeiträge Bad Vilbeler Modell Gegenüberstellung einmalige und wiederkehrende Gebühren Arbeitsgruppe "Straßenausbaubeiträge" der Quellen- und Festspielstadt Bad Vilbel 08.10.2014 1 Übersicht
Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom
Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Beiträgen zur Grundstücksentwässerung (Kanalanschlußbeitragssatzung) vom 20.12.1991 1 1 Anschlußbeitrag (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS)
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. l S. 134), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Satzung. über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge [ WStrBS ]
Aufgrund der 1 bis 5a, 6a, 11, 11a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. November 2012 (GVBl. I S. 436)
Straßenausbaubeiträge eine Einführung
Stadt Obertshausen Straßenausbaubeiträge eine Einführung Referat zur Bürgerversammlung am 26.9.13 AGENDA Historie eines Gesetzes I. Straßenausbaubeiträge in Hessen (und Rheinland- Pfalz) - Gesetzliche
1. Änderungssatzung. Artikel I Satzungsänderung. 5 Abrechnungsgebiet
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Suderburg über die Erhebung von Beiträgen nach 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung -
Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und
Satzung der Stadt Ratingen über die Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und über den Aufwand- und (KanalanschlBSR) in der Fassung vom 8. Juli 1999 Satzung Datum Fundstelle In Kraft
Bürgerversammlung Bürgerversammlung Privat gebaut öffentlich genutzt: Bürgerversammlung Information Stützmauern.
Bürgerversammlung 2007 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Privat gebaut - öffentlich genutzt: Informationen über die Sanierung von Stützmauern und die Finanzierung durch Beiträge 3. Informationen über die Arbeit
Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Stadt Püttlingen Sammlung Ortsrecht Satzung
Satzung der Stadt Püttlingen über die Erhebung eines Kanalbaubeitrages für die Herstellung einer öffentlichen Abwasseranlage (Kanalbaubeitragssatzung) Erlass / Änderung vom... In Kraft seit... Erlass (Neufassung)
S A T Z U N G. 1 Beitragspflicht
62.70-1 S A T Z U N G der Kreisstadt Neunkirchen über das Erheben von Beiträgen für die öffentlichen Abwasseranlagen - Abwasserbeitragssatzung in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 20.12.2006 Die
Straßenausbaubeitragssatzung (SABS)
Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) - kurze Einführung - Rechtsgrundlage: Art. 5 KAG (Kommunalabgabengesetz) sowie die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom
und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse Seite: 1 Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und des Kostenersatzes für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Heiligenhaus vom 10.10.1979
INFORMATIONSBLATT. zur Erhebung von. Erschließungsbeiträgen. der Landeshauptstadt Magdeburg
INFORMATIONSBLATT zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Landeshauptstadt Magdeburg Bei eventuellen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt Magdeburg - Der Oberbürgermeister - Bauverwaltungsamt
Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) Inhaltsverzeichnis
Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ErschlBeitrSR 610 Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (ErschlBeitrSR) in der Fassung vom 8. Juli
Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 am 4. April 2007 Seite 1 von 7 Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt:
Anlage 2 zu den Ergänzenden Bedingungen der eneregio GmbH zu der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) (Ausgabe vom 1.1.2010) 1.1 Der Anschlussnehmer
Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz
Satzung zur Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz - Schmutzwasserbeitragssatzung - Präambel Aufgrund der 2, 3 und
Stadt Lommatzsch, Landkreis Meißen. Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Stadt Lommatzsch, Landkreis Meißen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 4 der Gemeindeverordnung
Satzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001
Satzung über Abwasserbeitrag (Abwasserbeitragssatzung - AbwBts) vom 24. September 2001 Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung (Abwasserbeitragssatzung) vom 24. September 2001
vom , öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Sebnitz Neues Grenzblatt Nr. 14/1994 am
Nachstehend wird die Satzung der Großen Kreisstadt Sebnitz über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der seit 08.04.1994 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin sind
Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung
Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerung Aufgrund von 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2, 8 Abs. 2,
Satzung. 1 Anschlußbeitrag
2.005 I. Satzung über die Erhebung des Beitrages für den Anschluß an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Werdohl - Anschlußbeitragssatzung -vom 23.09.1976 in der Fassung der 4. Änderungssatzung
Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Tel /
Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen (Abwasserbeitragssatzung) (7.5) Neu-/Erstfassung Verantwortlicher Fachbereich Beschlussvorlage: P 1028 Beschlussfassung im Gemeinderat: 13.12.2011 Bekanntmachung:
Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand
Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Beschluss-Nr. : 123-XV/91 vom 08. Mai 1991 ausgefertigt am : 24. April 2001 veröffentlicht : Amtsblatt der Stadt Apolda
Statische Kostenvergleichsrechnung. zur. zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung. in ländlichen Gemeinden. des. Landes Sachsen-Anhalt
Statische Kostenvergleichsrechnung zur zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung in ländlichen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt Autor: www.bkc-kommunal-consult.de Voraussetzungen zum Bau einer eigenen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) sowie der 132 und 246a
Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom
Satzung über die Erhebung von Kanalbeiträgen (Kanalbeitragssatzung) der Stadt Baden-Baden in der Fassung vom 28.11.2016 2 Inhaltsübersicht: 1 Erhebungsgrundsatz 2 Gegenstand der Beitragspflicht 3 Beitragsschuldner
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12.
Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Vom 12. Oktober 2000 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/00 vom 26.10.00 Aufgrund
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 20.11.2001 (Erschließungsbeitragssatzung) Die Stadt Meiningen erlässt auf Grund des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr
Informationen zur Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr 05. April 2011 Unternehmensvorstellung: Schmidt und Häuser GmbH Wirtschaftsberatung für kommunale Einrichtungen Ringstraße 13 74226 Nordheim
Satzung. über die Erhebung von Beiträgen. für die Schmutzwasserbeseitigung. in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ( - SwBeitrS) Seite 1 von 7 Seiten Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Schmutzwasserbeseitigung
Was sind Straßenausbaubeiträge?
Was sind Straßenausbaubeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Liebe Bürgerinnen und Bürger, jede Straße muss irgendwann einmal erneuert werden. Und wo es um die Straßen innerhalb unserer Kommune
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen in der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen der Gemeinde Jüchen vom 4. April 2001 Seite 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt. Zurück zum Anfang
Hinweise zu Straßenbaubeiträgen der Stadt Treuenbrietzen Der Straßenbaubeitrag ist eine kommunale Abgabe. Mit den Straßenbaubeiträgen kann die Stadt Treuenbrietzen die Finanzierung des gemeindlichen Straßenbaubedarfs
1 Allgemeines. 2 Umfang und Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen vom 17.12.1985 in der Fassung der 2. Nachtragssatzung vom 14.03.1994 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MARKT BERATZHAUSEN HAUSHALTSINFORMATION 2014
Für das Jahr 2014 möchten wir Sie erstmals in einer einfachen und verständlichen Form über unseren Haushalt informieren. Sollten Sie noch weitere Anregungen haben, wie wir den Bürgerhaushalt des Marktes
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat
65.2. Stadt Albstadt. Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28.März 1996
Stadt Albstadt Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 28.März 1996 Inhaltsübersicht 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen
einschließlich Änderungssatzung/en zuletzt geändert am Anschlussbeitrag
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Rees und den Kostenersatz von Haus- und Grundstücksanschlüssen (Anschlussbeitragssatzung) vom
Kanalanschlussbeitragssatzung 60.5
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluß an die Entwässerungsanlage der Stadt Monheim am Rhein, sowie den Kostenersatz von Grundstücksanschlussleitungen vom 18.04.1980 in der Fassung vom
Satzung. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Arnsberg vom , geändert durch Satzung vom
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Arnsberg vom 26.10.1987, geändert durch Satzung vom 13.12.1990 *) *) Anmerkung: Veröffentlichungshinweise auf Seite 3 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages
(Ausbaubeitragssatzung - ABS -) Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Cadolzburg folgende Satzung: 1 Beitragserhebung
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen (Ausbaubeitragssatzung
über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die
Gemeinde Buhla Beschluss Nr. 713 53 23 / 2007 vom 23.08.2007 Satzung S A T Z U N G über die Erhebung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Buhla für
Erschließungsbeiträge. Kurzinformation
Erschließungsbeiträge Kurzinformation Ggedanke Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Gstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch städtische Investitionen Vorteile erhalten. Sie entstehen durch
Schmutzwasserbeitragssatzung
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Schmutzwasserbeitragssatzung des Märkischen
S a t z u n g über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungssatzung-EBS) in der Fassung vom
S a t z u n g über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungssatzung-EBS) in der Fassung vom 22.01.1997 Aufgrund von 132 BauGB in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen vom , in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom
TBD/04 Satzung der TBD über die Erhebung von Abwassergebühren im Stadtgebiet Dormagen vom 02.01.1992, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 28.05.1997 (Fn1) 1 Kanalanschlussbeitrag... 2 2 Gegenstand
Satzung. zur 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Leingarten in der
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Fassung vom
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Fassung vom 12.10.2010 I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege...
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen
Wasserversorgungsbeitragssatzung
Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Wasserversorgungsbeitragssatzung des
Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung
Schmutzwasseranschlussbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Entwässerung der Grundstücke im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserverbandes Havelland Präambel Auf der Grundlage
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen () Aufgrund der 2, 26 Abs. 1 S. 3, 34, 38 Abs. 1 S. 2 i. V.m. 31 Abs. 2 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung
Stadt Münchberg. Gewerbeflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über. Handeln und Produzieren in der Stadt im Grünen
Stadt Münchberg Handeln und Produzieren in der Stadt im Grünen Gewerbeflächen-Broschüre der Stadt Münchberg über freie Gewerbegrundstücke in Münchberg Stand: September 2015 Redaktion: Marco Ordnung Stadtkämmerei
S A T Z U N G. über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010
S A T Z U N G über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Am Mellensee vom 19. Mai 2010 Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg i. V. m. 132 Baugesetzbuch
Art. 62 Gemeindeordnung (Bayern) Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Grundlagen Art. 62 Gemeindeordnung (Bayern) Grundsätze der Einnahmebeschaffung (1) Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag 1. " 10a Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge ( 10) die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Art und Umfang der Erschließungsanlagen
Erschließungsbeitragssatzung der Ortsgemeinde Darscheid vom 30.09.97 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 132 des Baugesetzbuchs BauGB) in der Passung der Bekanntmachung vom 08.12.1986, zuletzt geändert
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung)
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Ludwigsfelde (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
Strategisches Flächenmanagement u. Flächenrecycling die Perspektiven der Stadt als Grundeigentümerin
Strategisches Flächenmanagement u. Flächenrecycling die Perspektiven der Stadt als Grundeigentümerin Jochen Möller, Finanzbehörde - Immobilienmanagement Ausgangssituation Frei disponierbare Wohnungsbau-
Exposé. Stiftungsgut Tremmelhausen
Exposé Stiftungsgut Tremmelhausen Objektbeschreibung Das Objekt besteht aus einer Hofstelle auf einer Fläche von ca. 1,2 ha mit dem Hauptwohnhaus mit ca. 490 m² Wohnfläche, einem Nebengebäude mit ca. 73
Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016
Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht
Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) (TBS-EWS) vom
1 Aufgrund der 20 Abs. (2) und 23 Abs. (1) S. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung v. 10.10.2001 (GVBl. S. 290), der 19 Abs. (1) und
1 Anschlussbeitrag. (3) Der Kanalanschlussbeitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. 2 Gegenstand der Beitragspflicht
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die öffentliche Kanalisationsanlage der Stadt Rees (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 05.04.2011 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung
